Neu im Gesetzentwurf - das ist eine Art Kompromiss ist die Mindestsammeldauer von drei Jahren. Das heißt, das muss jetzt drei Jahre gemacht werden. Das klingt gut, meine Damen und Herren, muss es aber nicht sein. Was ist zum Beispiel, wenn ein osteuropäischer Sammler nach einem Jahr in Konkurs geht?
Dann können Sie höchstens noch sagen, dass drinsteht, die Kommunen hätten einen Schadenersatzanspruch. Aber wo nichts ist, kann man nichts holen.
- Manchmal ist man nachher schlauer, und das ist das Problem. Dann kann es sein, dass die Kommunen wieder die Dummen sind und einspringen müssen. Das ist eben das Problem. Das müssen wir hier nochmals konkret diskutieren.
Deshalb müssen wir unser bewährtes bayerisches Abfallsystem erhalten. Wir haben doch gar keine Not, jetzt große Änderungen durchzuführen.
- Nein, wir meinen nicht. Nach den Studien der Bundesregierung - das ist auch interessant - soll es möglich sein, bundesweit nochmals sieben Kilogramm mehr verwertbaren Abfall pro Einwohner und Jahr zu sammeln. Deshalb wurde dieses neue Kreislaufwirtschaftsgesetz geschaffen. Diese sieben Kilogramm sind aber ein bundesdeutscher Schnitt. Herr Rohde, Sie werden mir darin sicherlich zustimmen, dass Bayern auf diesem Gebiet spitze ist. Da wir in Bayern schon so hohe Verwertungsquoten haben, wird in Bayern die Steigerungsrate nicht so hoch wie der bundesweite Schnitt sein, sondern vielleicht nur zwei oder drei Kilogramm betragen. Wir müssen uns konkret fragen: Wollen wir unser bewährtes bayerisches Abfallsystem auf den Prüfstand stellen? Sicherlich ist der Gesetzentwurf in manchen Punkten verbesserungswürdig. Aber man kann sagen: Vielleicht hat es etwas gebracht, dass damals die FREIEN WÄHLER und die SPD entsprechende Anträge eingebracht haben. Damals haben Sie von der CSU und der FDP mitgestimmt, und das war gut. Es gab danach zwar eine kleine Koalitionskrise, aber die haben Sie wieder überwunden, wie man gemerkt hat.
Fazit ist also: Wir setzen uns für das bewährte bayerische Abfallsystem ein. Wir meinen, dass dieser Gesetzentwurf, der im Vermittlungsausschuss beraten wird, noch nachgebessert wird. Insofern ist es uns wichtig, dass sich auch die Bayerische Staatsregierung einbringt. Wir werden sehen, was Sie dazu im Vermittlungsausschuss sagen. Wir wollen, dass Sie hier bayerische Interessen wahrnehmen. Unser be
währtes Abfallsystem soll so bleiben, weil Abfälle kein Spielball für Profitinteressen sind. Deshalb ist es wichtig, dass auf diesem Gebiet nochmals etwas geschieht und Verbesserungen erfolgen.
Nächster Redner ist Herr Kollege Dr. Hünnerkopf. Sie haben ebenfalls bis zu zehn Minuten Redezeit, wie Sie möchten. Herr Dr. Hünnerkopf, bitte schön.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wie Herr Dr. Fahn schon gesagt hat, hat der Deutsche Bundestag am 28.10.2011 die Neufassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beschlossen. Auch der Bundesrat hat sich am 25.11.2011 mit dem Gesetz befasst und beschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Einziges Begehren ist die Streichung der sogenannten Gleichwertigkeitsklausel. Darauf komme ich noch zu sprechen.
Was ist der wesentliche Inhalt des Gesetzes? Es geht darum, die EU-Abfallrichtlinie in deutsches Recht umzusetzen und dabei eine weitere Stärkung des Recyclings mit dem Ziel zu erreichen, noch höhere Quoten zu bewirken. Der Abfall soll künftig in einer Hierarchie von fünf Stufen behandelt werden. Es geht also nicht nur um die Vermeidung von Abfällen, die immer erste Priorität hat, sondern auch um die Wiederverwendung, das Recyceln und dann erst um die energetische Verwertung. Der Rest soll beseitigt werden.
Herr Kollege Dr. Fahn, dass Bayern mit 72 % an der Spitze der bundesdeutschen Länder liegt, macht deutlich, dass wir die Anträge der SPD und der FREIEN WÄHLER nicht unbedingt brauchen, um hier aktiv zu werden. Das haben wir in der Vergangenheit hinreichend getan. Das ist unser originäres Interesse.
Bei diesem Gesetz war es uns immer wichtig, dass die kommunalen Entsorgungsträger weiterhin für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten zuständig bleiben. Das heiße Thema war die Neuregelung der gewerblichen Sammlung von Wertstoffen aus privaten Haushalten. Dem Entsorgungsträger bleibt es überlassen, ob er sich für eine einheitliche Wertstofftonne oder für eine Wertstofferfassung in vergleichbarer Qualität entscheidet. Das ist also eine ganz klare Möglichkeit, die keine Alternative offen lässt, und das war uns wichtig. Das konnten wir im Laufe der Diskussion vorbereiten und im Gesetz durchsetzen.
Wie wir sehen, wurden die kommunalen Interessen im neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz berücksichtigt. Es
wurde eine Kompromisslösung gefunden, mit der alle zufrieden sind. Die Bundesregierung ist den berechtigten Forderungen der Kommunen und der Bayerischen Staatsregierung entgegengekommen. Diesen Kompromiss hat der Bundestag beschlossen. Dieser Kompromiss wird von den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene mitgetragen - ich sage das ausdrücklich -, ebenso vom Bundesverband für Sekundärrohstoffe. Natürlich tragen auch der Bayerische Landkreistag und der Bayerische Städtetag den Kompromiss mit.
Ich sehe daher das Gesetz als großen Erfolg der christlich-liberalen Koalition in Berlin an. Auch das muss man in diesem Zusammenhang einmal deutlich sagen.
Sehen wir uns die Neuregelung der gewerblichen Sammlung näher an. Grundsätzlich besteht gegenüber der zuständigen Behörde eine Anzeigepflicht.
Gewerbliche Sammlungen sind unzulässig, wenn sie die Funktionsfähigkeit, die Planungssicherheit, die Organisationsverantwortung oder die Gebührenstabilität gefährden. Das sind die Kriterien. Wenn kommunale Wertstoffe aus den Haushalten selbst effizient erfasst und hochwertig verwertet werden, können gewerbliche Sammlungen untersagt werden. Das ist klar geregelt. Gewerbliche Sammlungen sind aber zulässig, wenn die Kommunen keine gleichwertige Erfassung und Verwertung der Wertstoffe anbieten bzw. sicherstellen können. Dies wird als Gleichwertigkeitsklausel bezeichnet, die im Vermittlungsausschuss nun nochmals diskutiert werden soll.
da die Funktionsfähigkeit der kommunalen Entsorgungswirtschaft gewährleistet ist. Der Kollege von der FDP wird seine Nuancen sicher noch darstellen. Überdies gewährleistet diese Regelung zwischen den Interessen der privaten Entsorger und den Kommunen einen fairen Ausgleich.
Nochmals zum Thema "Wertstofftonne": Ich habe bereits erwähnt, dass die Möglichkeit besteht, entweder eine einheitliche Wertstofftonne oder eine einheitliche Wertstofferfassung in vergleichbarer Qualität einzuführen. Bei dieser Regelung können unsere bewährten Wertstoffhöfe beibehalten werden, wenn sie Wert
Der Beschluss des Bundesrats vom 25.11.2011 hat nun zur Folge, dass der Vermittlungsausschuss angerufen und mit dem Begehren, die Gleichwertigkeitsklausel zu streichen, konfrontiert wird. Wie Herr Kollege Dr. Fahn bereits angesprochen hat, hat Bayern nicht für die Anrufung des Vermittlungsausschusses gestimmt. Warum? Die im Bundestag beschlossene Regelung ist ein fairer Interessensausgleich und deshalb akzeptabel. Die aus bayerischer Sicht wichtigen Interessen und Anliegen sind berücksichtigt.
Welche Aspekte werden daher aus unserer Sicht im Vermittlungsausschuss wohl von Bedeutung sein? Ich komme nochmals auf den Beschluss des Landtags vom 09.06.2011 zu sprechen, in dem wir die Staatsregierung aufgefordert haben, bei der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes die kommunale Verantwortung bei der Hausmüllentsorgung weiterhin zu sichern sowie entsprechende Beschlüsse der kommunalen Spitzenverbände und des Bundesrates umzusetzen. Das Begehren des Bundesrats kommt wohl den Interessen der Kommunen noch weiter entgegen, wenn es denn so verbeschieden wird. Daher werden die Kommunen beim Vermittlungsbegehren von der Staatsregierung wohl eine Unterstützung einfordern.
Aus Sicht der CSU-Landtagsfraktion bleibt festzuhalten: Wir können mit der vom Bundestag beschlossenen Gesetzesregelung sehr gut leben. Wir haben aber auch kein Problem, wenn sich die Staatsregierung für die Streichung der Gleichwertigkeitsklausel einsetzt und damit die kommunalen Zuständigkeiten weiter stärkt.
Bevor ich abschließe, eine Frage an die Kollegen von den FREIEN WÄHLERN: Wir haben viel erreicht. Die kommunalen Spitzenverbände sind zufrieden. Ich frage mich, ob es diese marginale Änderung mit der Streichung dieser Klausel wert ist, dass wir in einer Aktuellen Stunde so ausführlich und so lang darüber reden. Sie müssen es selber beantworten. Wir haben eine klare Haltung und sind davon überzeugt, dass das Gesetz so, wie es ist, vortrefflich ist und dass das, was noch möglich ist, nicht unbedingt sein muss. Natürlich kann es aber auch von uns befürwortet werden.
Nächster Redner ist Herr Kollege Perlak. Auch er spricht bis zu zehn Minuten. Ihm folgt Herr Kollege Magerl.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen, meine Herren! Die Bundesregierung, die heute in diesem Zusammenhang schon mehrfach zitiert wurde, hat noch zu Beginn dieses Jahres mit einem vorgelegten Referentenentwurf zur Umsetzung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie die Absicht verfolgt, mit einer Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes die Abfallentsorgung auf Kosten der kommunalen Daseinsvorsorge zu privatisieren. Verehrter Herr Kollege Dr. Hünnerkopf, es ist also nicht alles in bester Ordnung, wie Sie es dargestellt haben, denn wenn es so wäre, müsste ich Sie nicht fragen, warum Sie eine Änderung überhaupt erwogen haben. Eine solche wäre dann überhaupt nicht nötig gewesen. Wenn man dieses Vorhaben weiterverfolgt hätte, hätte man den privaten Unternehmen die lukrativen Bestandteile der Abfallentsorgung überlassen, während die Kommunen nur noch die unverwertbaren Müllfraktionen hätten entsorgen dürfen. Das kann wohl nicht im Sinne einer privatwirtschaftlichen Marktsituation sein.
Wir alle wissen, dass dieses Vorhaben insbesondere und auch noch verstärkt von Ihrem Koalitionspartner, der FDP, verfolgt worden ist und auch weiterhin verfolgt wird. Verehrte Kolleginnen und Kollegen der FDP, ein sklavisches Festhalten an solchen Koalitionsvereinbarungen wider besseres Wissen und wider bessere Erfahrung, wie Sie es auch von den kommunalen Spitzenverbänden erfahren mussten, verdient nirgendwo Anerkennung, denn damit würden Sie für unsere Gesellschaft ganz herbe Nachteile verursachen.
Das, Herr Kollege Rohde, ist nach meinem Dafürhalten eine falsch verstandene freie Marktwirtschaft. Wir alle wissen, dass nahezu gewaltsam betriebene Privatisierungsmaßnahmen auf dem Gebiet der kommunalen Daseinsvorsorge sowohl betriebswirtschaftlich als auch ökologisch und ebenso volkswirtschaftlich schädlich sind. Für unsere kommunalen Entsorgungsunternehmen sind sie sogar lebensbedrohlich. Das muss nicht sein, und deswegen fordern wir: Kehren Sie um, es ist ganz einfach für Sie. Sie bräuchten sich nur dem Wunsch der Kommunen, die Sie immer so sehr in den Vordergrund stellen, anzuschließen. Mehr bräuchten Sie nicht.
Sie sind wenig glaubwürdig, wenn Sie sich in Sonntagsreden als die großen Helfer, Unterstützer, Förderer und Gönner der Kommunen aufspielen, während
Kehren Sie um, meine Damen, meine Herren! Nehmen Sie Einfluss auf Ihre Abgeordneten in Berlin. Sie haben noch alle Chancen dazu. Herr Kollege Dr. Hünnerkopf hat es so in Aussicht gestellt. Koalitionsvereinbarungen solcher Art taugen nichts. Es gibt kein Gesetz, das es verbieten würde, solche untauglichen Koalitionsvereinbarungen zu ändern. Das können Sie sehr wohl. Ich kann Ihnen nur empfehlen: Machen Sie das.
Meine sehr geehrten Damen, meine Herren, niemand käme wohl auf die Idee, den zwingend notwendigen Schutz unseres Grundnahrungsmittels Nummer eins, des Wassers, aus dem sicheren Verantwortungsbereich der kommunalen Daseinsvorsorge herauszunehmen.
- Das ist deren Sache, wir sind anderer Auffassung. Der geordneten vollumfänglichen Abfallentsorgung kommt unserer Auffassung nach die gleiche Bedeutung zu. Rosinenpickerei darf nicht das anerkannt hohe Niveau der Kreislaufführung von Abfällen und Wertstoffen, das übrigens mit sehr hohen Investitionen für eine flächendeckende Entsorgungsstruktur aufgebaut wurde, ohne Not gefährden.
In Übereinstimmung mit einer Resolution, die übrigens zuerst von einem Zweckverband in meiner Heimatstadt gekommen ist und der sich alle kommunalen Spitzenverbände Deutschlands angeschlossen haben, darf ich auf den schon einmal zitierten Dringlichkeitsantrag 16/8853 vom 8. Juni dieses Jahres hinweisen, den wir daraufhin vorgelegt haben. Damit sollte die Staatsregierung aufgefordert werden, über den Bundesrat dafür zu sorgen, dass den Kommunen keine Abfallströme entzogen werden und dass es ihnen selbst überlassen wird, wie sie die Entsorgung geordnet und zweckmäßig durchführen. Dies sollte ihnen deshalb überlassen werden, weil die Kommunen vor Ort am besten wissen, wie sie die Abfallentsorgung am besten bewerkstelligen, wie und in welcher Form unter den gegebenen Verhältnissen die Ziele einer geordneten Kreislauf- und Abfallwirtschaft zu erreichen sind.