Mit den Regelungen für die Überschwemmungsgebiete haben Sie bei den Gesetzesberatungen auch völlig versagt. Das zeigen jetzt nach zwei Jahren die Evaluationen zum Grünlandumbruch. Es ist eine absolute Katastrophe, wenn das Grünland aus den Überschwemmungsgebieten verschwindet. Damit entgleitet uns einer der wertvollsten Lebensräume, die wir haben. Das ist dem Gesetz, das Sie mit Mehrheit beschlossen haben, geschuldet. Deshalb werden wir auch zum Grünlandumbruch in Überschwemmungsgebieten einen Änderungsantrag stellen.
Änderungen haben Sie jetzt an folgenden Punkten vorgenommen: Als Erstes soll innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen die Ausweisung von Wasserschutzgebieten nicht mehr erfolgen. Es gibt durchaus Situationen, in denen die Ausweisung von Wasserschutzgebieten notwendig wäre und Sinn machen würde. Deshalb können wir diesen Vorschlag
nicht mittragen. Die jetzige Regelung, nach der in diesen Gebieten keine Wasserschutzgebiete ausgewiesen werden dürfen, reicht aus unserer Sicht aus.
In anderen Bereichen haben Sie erkannt, dass die Kritik, die wir bei der Gesetzesberatung geübt haben, durchaus sinnvoll war. Ich erinnere beispielsweise an unseren Änderungsantrag auf Drucksache 16/3728, mit dem wir einen Artikel 31 a vorgeschlagen haben, der die Reinhaltung von Anlagen und Wasser vor allem für die Mineralbrunnen regeln sollte. Diesen Antrag haben Sie damals abgelehnt. Jetzt haben Sie ihn mehr oder weniger abgeschrieben. Das kennt man von Ihnen. Sie haben ihn in Ihrem Änderungsgesetzentwurf mit übernommen. Diesem Teil des Gesetzentwurfs werden wir mit Sicherheit zustimmen.
Insgesamt ist das, was Sie vorlegen, völlig ungenügend. Es wird der Problematik des Gewässerschutzes im Freistaat Bayern nicht gerecht. Deswegen können wir bei diesem Gesetzentwurf insgesamt nicht mitgehen. Wir werden ihn aller Voraussicht nach ablehnen, es sei denn, Sie bringen im federführenden Ausschuss oder bei der Zweiten Lesung völlig neue Änderungsanträge.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus den Oppositionsbeiträgen höre ich zwischen den Zeilen doch eine gewisse Anerkennung und ein Lob heraus.
Zum Gesetzentwurf, den die CSU und die FDP gemeinsam vorlegen: Wir haben ein sehr pragmatisches Gesetz vorgelegt, das eine vernünftige Partnerschaft zwischen Ökologie und Ökonomie vorsieht und sowohl den Gewässerschutz in Bayern weiterhin gewährleistet als auch privates Eigentum schützt. Ich glaube, wir können auf den Vorschlag, den wir hier eingereicht haben, stolz sein.
- Liebe Kollegin, wenn das Kritik vonseiten der Opposition war, ist es eher ein Sturm im Wasserglas gewesen.
Im Wesentlichen werden drei entscheidende Änderungen vorgenommen. Der von mir sehr geschätzte Kollege Dr. Hünnerkopf hat darauf hingewiesen.
Die Ausgleichszahlungen für die Landwirtschaft bleiben weiterhin erhalten. Allerdings werden wir in Zukunft keine Anreize für Ausgleichszahlungen mehr schaffen. Das haben wir evaluiert und korrigiert. Deswegen hat die Sunset-Klausel auch einen Sinn gemacht. Wir werden zukünftig keine Anreize dafür schaffen, dass landwirtschaftliche Betriebe Biogasanlagen, Kuh- oder Schweineställe in Wasserschutzgebieten neu errichten, wenn es andere Möglichkeiten dafür gibt. Ich glaube, das ist auch eine für die Landwirtschaft vernünftige Regelung. Wir schützen explizit unsere bayerischen Mineralbrunnen. Sie haben künftig die Möglichkeit, für die Quellen, aus denen sie sich bedienen, Schutzgebiete auszuweisen. Das ist ein wichtiger Schritt zu mehr Schutz für Mineralbrunnen bei uns im Freistaat.
Die entscheidende Änderung besteht in der neuen Regelung, dass wir zukünftig in bebauten Gebieten, also zum Beispiel in Dörfern, Mischgebieten und Gewerbegebieten, keine Wasserschutzgebiete mehr ausweisen werden. Sie haben diese Regelung als Klein-Klein bezeichnet. Wer das tut, muss auf einem Auge blind sein. Warum hat diese Änderung so unglaublich viele Vorteile? Sie bietet eine Win-win-Situation, die ich gleich erklären werde. Durch diese Änderung wird der Wasserschutz gestärkt. Eine Kommune muss sich künftig Gedanken machen, wo sie einen Brunnen baut, in einem Waldgebiet oder in einem Gewerbegebiet. In einem Waldgebiet ist jedoch ein deutlich besserer Wasserschutz möglich als etwa vor einem Dorf oder einem Gewerbegebiet. Dadurch wird der Wasserschutz gestärkt.
Wenn in einem bebauten Gebiet ohnehin kein hundertprozentiger Wasserschutz gewährleistet werden kann, ist es nicht zu rechtfertigen, für die Immobilien eine derart große Nutzungseinschränkung auszusprechen. Hier wird den Immobilienbesitzern eine Einschränkung ihres Eigentums oktroyiert, obwohl damit kein Mehr an Wasserschutz verbunden ist. Die neue Regelung bietet also eine Win-win-Situation: Sie führt zu mehr Wasserschutz, da der Wasserschutz im Außenbereich leichter möglich ist, und außerdem zu einem besseren Schutz der Eigentumsrechte von Privateigentümern und Gewerbetreibenden. Dies gilt im Übrigen auch für Landwirte, die ihre Höfe in Dörfern haben.
Summa summarum: Wir können mit diesem Gesetzentwurf, der entscheidende Änderungen aufweist, frohen Mutes und mit stolzer Brust in die Beratungen gehen. Ich bedanke mich sehr herzlich bei meinen Kollegen von der CSU-Fraktion für den intensiven Austausch. Ich bedanke mich auch bei allen Verbänden, die mit uns in einen Dialog getreten sind. Herr Dr. Fahn, Sie haben in Ihrer Rede gerade die Kritik der Wasserversorger vorgetragen. Genau dieser Punkt wurde mit unserem Gesetzentwurf gelöst. Ich empfehle Ihnen, sich bei den kommenden Beratungen intensiv mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zu beschäftigen. Sie werden dann erkennen, dass wir eine sehr pragmatische und liberale Lösung für das Bayerische Wassergesetz gefunden haben.
Das Bayerische Wassergesetz ist ein Musterbeispiel für eine vernünftige Partnerschaft zwischen Ökologie und Ökonomie. Deshalb werbe ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Umwelt und Gesundheit als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? - Das ist der Fall. Es ist so beschlossen.
Abstimmung über eine Verfassungsstreitigkeit, ein Wahlprüfungsverfahren und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. a. Anlage 1)
Ausgenommen von der Abstimmung sind die Listennummern 9 und 27, zu denen Einzelberatung beantragt worden ist. Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. -
Die SPD-Fraktion hat darum gebeten, anstelle ihres bisherigen Mitglieds im Landesdenkmalrat, Frau Kollegin Inge Aures, Herrn Kollegen Reinhold Strobl als neues Mitglied des Landesdenkmalrats zu bestellen. Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung.
Wer mit der Bestellung des Herrn Kollegen Strobl zum Mitglied des Landesdenkmalrats einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Gegenprobe? - Enthaltungen? - Auch das waren die Stimmen aus allen Fraktionen des Hauses.
Damit ist Herr Kollege Reinhold Strobl zum Mitglied des Landesdenkmalrats bestellt worden. Alles Gute für Ihre Arbeit.
Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Ulrike Müller u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Berglandschaft - Schutz durch Nutzung: Erhalt traditioneller Tierhaltungsformen im Berggebiet (Drs. 16/8726)
Ich eröffne die Aussprache. Der erste Redner für die Fraktion der FREIEN WÄHLER ist Herr Kollege Dr. Leopold Herz.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Tagesordnungspunkt knüpft nahtlos an die Debatte zur EU-Agrarpolitik von heute Nachmittag an. Da wir hier in Bayern sind, sollten wir uns auf die bayerischen Themen konzentrieren. Dies ist jedoch nicht nur ein bayerisches Problem. In Bayern stehen aber etwa 60 % der Betriebe in benachteiligten Gebieten. Diese Betriebe brauchen einen nachhaltigen Schutz, um weiterhin wirtschaften zu können. Ich glaube, hier sind wir uns einig.
Jetzt könnte man natürlich die ökonomische Keule schwingen, was viele nachfolgende Redner tun werden, und sagen: Wenn es sich nicht mehr lohnt, sollen sie aufhören. Wenn wir jedoch ein bisschen ins Detail gehen, werden wir schnell merken, dass es so einfach nicht geht. Von diesen etwa 30.000 Betrieben in Bayern - genau sind es 27.900 - haben 65 %, also über 17.000, noch die traditionelle Haltungsform der
Anbindehaltung. Anbindehaltung bedeutet, dass die Tiere etwa von November bis April in den Ställen angebunden werden. Hier gibt es verschiedene Techniken, die den Insidern bekannt sind. Ich glaube, ich muss jetzt nicht zu sehr ins Detail gehen.
Diese 65 % der Betriebe, die die Anbindehaltung praktizieren, befürchten, dass die Anbindehaltung in den nächsten Jahren gefährdet sein könnte. Der nachfolgende Redner, Herr Kollege Pachner, wird sicherlich, wie er das schon im Ausschuss getan hat, sagen, dass diese Befürchtungen aus der Luft gegriffen seien. Kein Mensch wolle das. So weit, so gut. Geben Sie doch eine eidesstattliche Erklärung ab und geben Sie den Betrieben damit die Sicherheit, dass diese Praxis weitergeführt werden kann. Aus der EU, aus der Bundespolitik und von bayerischen Kollegen gibt es immer wieder Verlautbarungen, dass, nachdem auch die anderen umstellen müssen, ab dem Jahr 2012 die Biobetriebe auf die Laufstallhaltung umstellen müssten.
Nun kann man sagen: Tierschutz muss sein. Alle Tierhalter wollen einen praktischen Tierschutz. Dieser Schutz lässt sich jedoch nicht immer so einfach umsetzen. Nicht nur in der Gegend, aus der ich komme, sondern auch in vielen anderen Gegenden Bayerns gibt es Nebenerwerbslandwirte. Diese werden, sofern sie diese Investition tätigen müssen, mit Sicherheit sagen: Dann führen wir den Betrieb nicht weiter, sondern hören auf. Insofern wäre eine solche Regelung auch ein Beitrag zum Strukturwandel. Das können wir alle nicht wollen.
Auch wenn alle anderen Parteien im Ausschuss diesen Antrag abgelehnt haben, ist er hochaktuell. Dieses Thema wird draußen von den Praktikern sehr kritisch gesehen. Ich sehe mit Gelassenheit den Ausführungen meiner nachfolgenden Kollegen entgegen. Sie werden sagen, der Antrag sei nicht tierschutzgerecht und entbehre jeglicher Grundlage. Ich selbst betreibe ebenfalls diese Form der Tierhaltung. Ich habe meine Tiere von Ende April bis zu dem Zeitpunkt, wo es endgültig zuschneit, Tag und Nacht draußen, aber mit dem entsprechenden Schutz. Im Winter halte ich sie angebunden, lasse sie aber ab und zu in den Schnee. Sie sind dann sehr fröhlich. Sie sind aber auch froh, wenn sie wieder an ihren Platz kommen und wissen, wo sie zuhause sind, wo sie ihr Futter und ihre Betreuung bekommen.
Das ist ein Bericht aus der Praxis. Wir FREIEN WÄHLER wollen dabei betonen: Sollte diese Regelung kommen, wird sie einen Strukturwandel nach sich ziehen. Die Praktiker, die ich kenne, begegnen nicht nur mir, sondern auch anderen Kollegen. Sie sagen: Diese Investition ist uns zu teuer; wir können sie uns
nicht leisten. Bei den bekannten Einkommensverhältnissen werden wir uns nicht verschulden. Deshalb meine eindringliche Bitte: Stimmen Sie diesem Antrag zu. Wenn nicht, dann begründen Sie das so, dass es die Leute draußen verstehen und akzeptieren können.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Dr. Herz, wenn Sie sich hier unsere Antworten selbst geben, dann hätten wir gar nicht reden müssen. Tatsächlich ist es so, dass drei Ausschüsse den Antrag behandelt haben. Alle drei Ausschüsse haben den Antrag abgelehnt. Der Antrag ist diskutiert und abgelehnt worden. Er wird auch nicht richtiger, wenn wir den Antrag ins Plenum hochziehen.