Protocol of the Session on September 27, 2011

ständlich auch ganz besondere staatsbürgerliche Pflichten.

Die FDP-Fraktion hat nicht das Bild des Polizeibeamten als prügelndem Rambo vor Augen, sondern das Bild des Polizeibeamten und der Polizeibeamtin als Bürger in Uniform und als Freund und Helfer. Es ist mir ein großes Anliegen, vorab eines klar herauszustellen: Fast alle Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Bayern werden diesem Bild gerecht und leisten ihre Arbeit. Dieses Bild lassen wir uns nicht durch Einzelfälle beeinträchtigen.

(Beifall bei der FDP)

Wenn wir über die konkreten Vorfälle diskutieren, sind wir gut beraten, dies sachlich zu tun. Kollege Schneider, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass das Thema hoch emotional ist. Deswegen sollten wir uns ihm sachlich nähern. Die Aktuelle Stunde hat die Überschrift: "Übergriffe durch Polizisten in Rosenheim aufklären". Zur Sachlichkeit gehört es auch, darauf hinzuweisen, dass es hier um zwei Vorfälle geht, die weder einen zeitlichen Zusammenhang noch Personengleichheit aufweisen. Deswegen sollten wir die Vorfälle voneinander trennen.

Der Vorfall vom 3. September auf dem Rosenheimer Herbstfest macht uns betroffen. Ein Fünfzehnjähriger, der in Polizeigewahrsam genommen wird, trägt Platzwunden und Zahnschäden davon. Die Mutter erstattet Anzeige gegen den Leiter der Polizeiinspektion, weil er den Kopf ihres Sohnes gegen die Wand geschlagen hat. Wie ist darauf zu reagieren? Wichtig ist es, festzustellen, dass die Unschuldsvermutung selbstverständlich auch für Polizeibeamte gilt. Bei manchen Passagen in Ihrem Beitrag, Frau Kollegin Tausendfreund, habe ich daran Zweifel. Wichtig ist es aber auch, dass wir diesen Vorfall rasch und lückenlos aufklären. Das ist nicht nur für die Öffentlichkeit wichtig, es ist auch für die Polizei selbst wichtig. Für diese Aufklärung gibt es in unserem System der Gewaltenteilung aber eine ebenso klare Zuständigkeit. Diese liegt bei der Staatsanwaltschaft und bei den Gerichten. Für eine politische Aufarbeitung bleibt meines Erachtens nur dann Raum, wenn die Aufarbeitung durch die Staatsanwaltschaft und die Gerichte nicht funktioniert. Politisch ist es aber auch wichtig, dass die vorgesetzten Dienstbehörden klar und rasch reagieren. Der Bayerische Staatsminister des Innern hat angekündigt, dass der Inspektionsleiter abgelöst werden und ein Nachfolger aus München kommen soll.

Davon trennen möchte ich den zweiten Fall. Der zweite Fall eignet sich nicht dazu, aus den Vorfällen eine Serie zu konstruieren. Der zweite Fall ist vollkommen anders gelagert. In diesem Fall haben wir zwei völlig

unterschiedliche Sachverhaltsschilderungen. Die betroffene Familie schildert einen Gewaltexzess der Polizei ohne Anlass und ohne Grund. Die betroffenen Polizeibeamten erzählen eine andere Geschichte. Über die Ausweispflicht gegenüber den Beamten und die Weigerung der Betroffenen, ihre Personalien anzugeben, habe sich ein Streitgespräch entwickelt. Weitere Familienmitglieder seien dazugetreten, und dieser Streit sei dann eskaliert.

Was ist hier zu tun? Die Staatsanwaltschaft kann ihren Ermittlungen rein denklogisch nur eine Version zugrunde legen. Es ist kein Zufall, dass hier unterschiedliche Auffassungen und unterschiedliche Schilderungen vorliegen. Da das rechtmäßige Handeln der Polizei ein Schlüsselproblem ist, ist die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis gekommen, dass sie das Verfahren gegen die Polizeibeamten vorläufig einstellt - die Betonung liegt auf "vorläufig" - und im anderen Fall Anklage wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte erhebt. Dieses Verfahren ist grundsätzlich nicht zu beanstanden. Damit ist keine abschließende Vorentscheidung verbunden. Auch sind wir gut beraten, wenn wir das Ergebnis der Arbeit der Staatsanwaltschaft und der Gerichte abwarten. Das sind wir allen Beteiligten schuldig.

Ich muss noch einmal auf Ihren Beitrag, Frau Kollegin Tausendfreund, zurückkommen und daraus zitieren: "Dafür prügelt man nicht eine Familie nieder." Waren Sie dabei? Ich persönlich war nicht dabei. Ich kann mir darüber kein Urteil erlauben.

(Beifall bei der FDP, Abgeordneten der CSU und des Abgeordneten Bernhard Pohl (FREIE WÄH- LER))

Deswegen sind mein Fazit und meine Forderung ganz einfach: Wir brauchen eine schnelle und lückenlose Aufklärung durch die zuständigen Organe. Diese Organe haben wir, es sind die Staatsanwaltschaft und die Gerichte. Politische Folgerungen daraus zu ziehen, ist im Moment viel zu verfrüht.

(Beifall bei der FDP und Abgeordneten der CSU)

Für die CSU-Fraktion hat jetzt Herr Kollege Zellmeier das Wort.

Frau Präsidentin, Hohes Haus! Die Vorfälle von Rosenheim sind natürlich ein Anlass dafür, hier darüber zu diskutieren. Wir müssen uns aber auch darüber im Klaren sein, dass die bayerische Polizei nahezu ausschließlich eine hervorragende Arbeit macht. Ich habe vor eineinhalb Wochen eine Nachtschicht bei der Polizeiinspektion Straubing erlebt. Frau Kollegin Aures, glaube ich, war im Vorjahr bei ihrer Polizeiinspektion zu Besuch. Ich konnte

dabei feststellen, welch großes Einfühlungsvermögen dieser harte Dienst erfordert. Ich konnte aber auch feststellen, wie oft es renitente und betrunkene Personen gibt, sodass es immer wieder notwendig ist, Auszunüchternde von gefährlichen Gegenständen zu befreien, etwa ihnen den Gürtel abzunehmen, und wie dabei oft unmittelbarer Zwang angewandt werden muss. Vorsichtsmaßnahmen, die uns hart erscheinen, sind oftmals notwendig, um Bürger vor sich selbst zu schützen. Wie oft verletzen sich Inhaftierte selber? Wir waren gestern mit dem Arbeitskreis auf der Wies’n-Wache und haben dabei gehört, dass die Polizei wegen einer Verletzung angezeigt wurde. Mithilfe der Videoaufnahme in der Zelle konnte aber festgestellt werden, dass sich der Betroffene selbst verletzt hat, weil er seinen Kopf mehrfach gegen die Wand geschlagen hat.

Deshalb sollten wir alle Vorfälle ganz genau prüfen. Wir sollten sie uns ganz genau anschauen, denn hier ist alles möglich. Auf den ersten Blick und aufgrund der Presseberichterstattung könnte ein fehlerhaftes Verhalten der Polizei vorliegen. Wir dürfen aber auf keinen Fall Vorverurteilungen vornehmen. Wir sollten uns die Zeit nehmen, um genau hinzusehen. Wenn es ein Fehlverhalten gegeben haben sollte, müssen wir es konsequent verfolgen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hatte vor noch nicht allzu langer Zeit gewissermaßen als Opfer selbst mit der bayerischen Polizei zu tun. Ich muss sagen: Die bayerische Polizei leistet Arbeit in höchster Qualität. Sie hat eine hervorragende Ausbildung und braucht oft eine Engelsgeduld, um mit der schwierigen Klientel, mit der sie zu tun hat, richtig umzugehen.

(Beifall bei der CSU und Abgeordneten der FDP)

Bemerkenswert war gestern beim Besuch auf der Wies’n-Wache das Gespräch mit einem Beamten. Er hat gesagt: Wir sind froh, dass wir die Videoüberwachung in den Zellen haben, weil wir damit nachweisen können, dass wir korrekt arbeiten. Er hat mir auch gesagt: Ich möchte, dass mein Sohn, der Jugendlicher ist, von der Polizei korrekt behandelt wird, und darum möchte ich auch, dass meine Kollegen korrekt arbeiten und dass schwarze Schafe in der Polizei nichts zu suchen haben. Er hat weiterhin gesagt: Wer soll Recht und Gesetz korrekt anwenden, wenn nicht wir von der Polizei? Deshalb ist es notwendig, dass alle Vorwürfe mit aller Klarheit und Deutlichkeit aufgeklärt werden.

Frau Kollegin Tausendfreund, Sie sagten, sie seien keine Freundin zu markiger Worte. Deshalb bin ich

darüber erstaunt, dass Sie gleich von einem handfesten Skandal sprechen. Wie passt das zusammen?

(Beifall bei der CSU und Abgeordneten der FDP)

Lassen Sie erst einmal die Behörden ermitteln. Lassen Sie diese erst einmal die Tatsachen feststellen und lassen Sie uns erst einmal den Beamten den Vertrauensvorschuss geben, den sie verdient haben. Zu Recht hat die Polizei nach dem Bundesverfassungsgericht das höchste Ansehen in der Bevölkerung, weil sie ihre Tätigkeit in bester Qualität erbringt.

Herr Kollege Hanisch, Sie sagten, man hätte ein dreijähriges Kind wegbringen müssen. Hat denn die Polizei gewusst, dass sich Kleinkinder im Haus befinden? Im Nachhinein zu sagen, das hätte man machen müssen, ist immer sehr einfach, wenn man bei dem Einsatz nicht selbst dabei gewesen ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns in Ruhe die Vorfälle aufklären, lassen Sie keine Hektik aufkommen, lassen Sie uns aber auch die Konsequenzen ziehen, wenn ein Fehlverhalten vorliegen sollte. Das ist auch mir ein Anliegen. Die Polizei ist unser Freund und Helfer, weil feststeht, dass unsere bayerische Polizei korrekt arbeitet und weil bei einem Fehlverhalten gegen die betreffenden Beamten eingeschritten wird. In diesem Sinne bitte ich um die nötige Ruhe und Gelassenheit und darum, erforderlichenfalls die nötigen Konsequenzen zu ziehen.

(Beifall bei der CSU und Abgeordneten der FDP)

Für die CSU-Fraktion hat jetzt Herr Kollege Dr. Herrmann das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin meinen Vorrednern sehr dankbar, dass sie die Debatte mit Augenmaß geführt haben. Das war notwendig. Die Kollegen Herr Schneider, Herr Dr. Fischer, Herr Zellmeier und mit Abstrichen auch Herr Kollege Hanisch haben die Debatte mit Augenmaß und vernünftiger Abwägung geführt. Der Aufschlag von Ihnen, Frau Kollegin Tausendfreund, war nicht so. Zunächst einmal möchte ich zwei besonders grobe Fehler Ihrer Ausführungen aufzeigen: zum einen das Weltbild, das Sie offenbar von der Polizei haben, und zum anderen die Schrittfolge in der Vorgehensweise im Fall Rosenheim.

Ihr Weltbild ist eher von den Rosenheim Cops und den Rambos geprägt als von der Realität der bayerischen Polizei.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Hinsichtlich der Schrittfolge möchte ich auf Folgendes hinweisen: Die Vorfälle in Rosenheim müssen aufgeklärt werden und sie werden aufgeklärt. Ich denke, darin sind sich alle hier im Hohen Hause einig. Es ist verständlich, wenn Sie als Opposition dieses Thema zum Gegenstand Ihrer Aktuellen Stunde machen. Das Thema liegt im Einflussbereich der Staatsregierung. Die Frage lautet: Wen wollen Sie mit Ihren Ausführungen treffen und wen treffen Sie wirklich? Sie wollen die Staatsregierung und den Innenminister treffen. Aber die Vorfälle werden bereits aufgeklärt. Die Ausführungen des Innenministers in den letzten Tagen haben das mehr als deutlich gemacht: Der verantwortliche PI-Leiter wurde versetzt. Die Aufklärung wurde eingefordert, begonnen und durchgeführt. Wo ist eigentlich der Vorwurf?

Selbstverständlich können wir mit Stangen im Nebel stochern und viele Fragen stellen. Wir können fragen: Wie kann das vorkommen? Konnte das nicht bemerkt werden? War das ein Ausraster? Liegt es an der Persönlichkeit des Beamten? Wie kann dieser Beamte PI-Leiter sein? Warum hat man nicht früher reagiert? Muss man Strukturen verändern? Ist das ein Einzelfall? Das sind alles Fragen, die man stellen kann und sicherlich auch stellen muss. Die Fragen werden jedoch bereits gestellt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, alles zu seiner Zeit. Es wird ermittelt, und die Ermittlungen werden zu einem Ergebnis kommen. Welche Antworten können gefunden werden, wenn man die Ermittlungen nicht abwartet und sein Urteil bereits gefällt hat? Leider ist dies typisch und geschieht nicht zum ersten Mal.

Wir diskutieren einen Sachverhalt, den wir alle nur aus den Medien kennen. Wir kennen nur eine Sicht der Dinge. Haben Sie mit dem PI-Leiter oder mit anderen Zeugen gesprochen? Führen Sie seit Neuestem die Ermittlungen? Mein Verständnis von Rechtsstaat und Fairness lässt sich mit dem alten Rechtsgrundsatz "Audiatur et altera pars" - man höre auch den anderen Teil, bevor man sein Urteil fällt zusammenfassen.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Die richtige Reihenfolge ist folgende: Erst den Sachverhalt aufklären, dann bewerten und schließlich die richtigen Schlussfolgerungen für den betroffenen Beamten und die Zukunft ziehen. Sie beginnen jedoch mit dem letzten Schritt. Die Aufklärung ist dann nicht ganz so wichtig, da sie bei den Schlussfolgerungen, die Sie an den Anfang stellen, stören könnte. Daher kommt heute wieder Ihr ganzes Arsenal an Forderungen: Unabhängige Ermittlungsbehörde, Kennzeichnung von Beamten, Vermischung der verschiedenen Sachverhalte. Das halte ich nicht für die richtige Vor

gehensweise. Das zeigt, worum es eigentlich geht, nämlich Zweifel zu säen an der Arbeit der Polizei. Sie wollen die Staatsregierung treffen, treffen dabei jedoch die einzelnen Beamtinnen und Beamten der bayerischen Polizei. Tausende von ihnen verrichten täglich ihren Dienst, der nicht so einfach wie bei den Rosenheim Cops ist. Sie haben es nicht verdient, zu einem Spielball parteitaktischer Überlegungen gemacht zu werden.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Alle haben das Recht, dass die Mindeststandards des Rechtsstaats - Audiatur et altera pars - auf sie angewendet werden. Man sollte nicht den Stab über sie brechen, bevor der Sachverhalt umfassend aufgeklärt ist. Die Aufklärung von Sachverhalten wie im Fall Rosenheim und die Loyalität gegenüber unseren Polizeibeamten gehören zusammen, weil die Aufklärung die Loyalität und das Ansehen der bayerischen Polizei stärkt. Dazu gehört ebenfalls ein differenzierter und fairer Umgang. Daher sage ich: Erst wird aufgeklärt, bevor Schlussfolgerungen gezogen werden, nicht umgekehrt. Das sind wir den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch den Polizistinnen und Polizisten schuldig.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Für die Staatsregierung darf ich Staatsminister Herrmann das Wort erteilen.

Frau Präsidentin, Hohes Haus! Ich habe in den letzten Tagen wiederholt deutlich gemacht, dass ich den Vorfall auf dem Rosenheimer Herbstfest vom 3. September 2011 sehr ernst nehme, zumal es sich um einen herausgehobenen Beamten handelt. Wenn sich die Vorwürfe als wahr herausstellen, handelt es sich zudem um einen sehr schwerwiegenden Vorfall. Im vorliegenden Fall werden die kriminalpolizeilichen Ermittlungen durch das spezielle Kriminalfachdezernat für Amtsdelikte beim Polizeipräsidium München geführt. In diesem Zusammenhang möchte ich insbesondere auf das laufende staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt gegen den betreffenden Beamten verweisen. Über die strafrechtliche Bewertung hat allein die Staatsanwaltschaft Traunstein und gegebenenfalls in einem zweiten Schritt das zuständige Gericht zu entscheiden.

Frau Tausendfreund, Ihre rhetorisch problematische Frage, ob ohne öffentliche Berichterstattung ordentlich ermittelt worden wäre, ist aus meiner Sicht gegenüber allen beteiligten Polizeidienststellen wie gegenüber der Staatsanwaltschaft eine Unverschämtheit. Daraus mache ich überhaupt keinen Hehl.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Entweder haben Sie dies wider besseres Wissen gesagt oder Sie haben sich mit dem konkreten Vorgang überhaupt nicht beschäftigt. Am Tag nach dem Vorfall ist von der Familie Strafanzeige erstattet worden. Daraufhin sind von der örtlichen Polizei sofort die Ermittlungen eingeleitet worden. Die Ermittlungen sind wie üblich in solchen Fällen aus Neutralitätsgründen einer anderen Kriminaldienststelle übertragen worden. Zwei Tage später ist die Untersuchung des Vorfalls von der kriminalpolizeilichen Dienststelle an die entsprechende Staatsanwaltschaft weitergegeben worden, weil der Vorfall als bedeutsam eingestuft worden ist. Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft Traunstein die Ermittlungen übernommen. Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat im weiteren Verlauf der Ermittlungen, nachdem sie sich sachkundig gemacht hat, die spezielle Dienststelle beim Präsidium München mit weiteren Ermittlungen beauftragt. In der vergangenen Woche haben Sie einer Rosenheimer Zeitung erstmals Informationen über diese Vorgänge entnehmen können. Vor dem Hintergrund dieser Abläufe ist es eine Frechheit gegenüber den beteiligten Dienststellen, im Parlament die rhetorische Frage zu stellen, ob ohne die mediale Berichterstattung ordentlich ermittelt worden wäre.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Die disziplinarrechtliche Bewertung hängt vom Ausgang des Strafverfahrens ab. Sie wissen, dass ich ungeachtet der strafrechtlichen und disziplinarrechtlichen Bewertungen veranlasst habe, den Einsatz präsidiumsübergreifend nachzuarbeiten. Zugleich habe ich veranlasst, dass entsprechende beamtenrechtliche Maßnahmen vorläufig eingeleitet werden. Das bedeutet: Der Beamte ist vom Polizeipräsidium Oberbayern Süd am vergangenen Mittwoch zwangsweise beurlaubt worden.

Ich habe des Weiteren veranlasst, dass mit Wirkung ab morgen ein neuer kommissarischer Leiter bei der Polizeiinspektion Rosenheim bestellt worden ist. Herr Polizeidirektor Herbert Krauß ist ein sehr erfahrener Führungsbeamter, den ich selbst aus der Mitarbeit im Innenministerium kenne. Er war in den letzten zwei Jahren bei der I. Abteilung der Bereitschaftspolizei und beim Präsidium München tätig und wird mit seiner großen Erfahrung und seiner Souveränität im fliegenden Wechsel die Leitung der Polizeiinspektion Rosenheim übernehmen. Ich bin sicher, dass es ihm gelingen wird, das Vertrauen, das die Menschen in der Rosenheimer Region seit jeher in die Polizei haben, weiterhin aufrechtzuerhalten.

Was die anderen Vorfälle angeht, von denen die Medien berichtet haben, kann ich sagen, dass gegen diesen früheren Leiter der PI Rosenheim ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs einer Körperverletzung im Amt und unterlassener Hilfeleistung aufgrund eines Vorfalls vom 6. Februar 2004 bei der Sicherheitskonferenz in München eingeleitet und am 11. Februar 2005 von der Staatsanwaltschaft München I mangels Tatnachweises nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellt worden ist. Diese Feststellungen wurden aufgrund der Beschwerde des Anzeigeerstatters durch Verfügung der Generalstaatsanwaltschaft vom 3. August 2005 und dann durch den Strafsenat des Oberlandesgerichts München mit Verfügung vom 14. Oktober 2005 bestätigt. Insbesondere der Strafsenat des Oberlandesgerichts München weist darauf hin, dass das Rahmengeschehen nicht so gewesen sein kann, wie es der Anzeigenerstatter darstellt. Dies ist lange vor meiner Amtszeit geschehen. Ich habe den Fall nie auf dem Schreibtisch gehabt. Mir steht es überhaupt nicht zu, mich in irgendwelchen Debatten der Medien über das Oberlandesgericht München zu stellen.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Ich empfehle jeder Parlamentsfraktion in diesem Hohen Hause, sich hinsichtlich der Gewaltenteilung in unserem Staat sehr genau zu überlegen, ob sie aufgrund einer Medienberichterstattung oder der Behauptung Beteiligter mir nichts dir nichts die Entscheidung des Oberlandesgerichts München für absurd erklären und mit einigen Sätzen den Eindruck erwecken will, als wüsste sie alles besser. In diesem Fall gab es monatelange Überprüfungen durch die Staatsanwaltschaft und die obersten Gerichte. Ich selbst kann das nicht beurteilen. Ich maße mir jedoch nicht an, mich in diesem Fall über das Oberlandesgericht München zu stellen. Ich rate Ihnen dringend, es auch so zu halten.

(Beifall bei der CSU, der FDP und des Abgeord- neten Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER))