Protocol of the Session on July 13, 2011

führt worden, weil eine psychische Erkrankung eine Einweisung in die Forensik bedeuten würde. Das wollte man nicht. Aus diesem Grund hat man einen Zwischenbegriff gewählt, der juristisch weder haltbar noch fassbar ist.

Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts ist der Kreis der betroffenen Menschen, die in die Regelung des ThUG fielen, noch einmal eingeengt worden. Lediglich bei hochgradiger Gefahr von schwerster Gewalt und Sexualstraftaten kann das Gesetz angewandt werden. Das ist ein ganz kleiner Personenkreis, der in Bayern infrage käme. Ich gehe sogar so weit zu sagen: Wahrscheinlich gibt es in Bayern niemanden, der unter dieses Ausführungsgesetz fällt. Selbst wenn - das Bundesverfassungsgericht hat zur Vermeidung eines rechtlichen Vakuums bereits eine befristete Weitergeltung der bestehenden Vorschriften angeordnet.

Wir bewegen uns also gar nicht im rechtsfreien Raum, wie uns das die ganze Zeit suggeriert werden soll. Bis zum 31. Mai 2013 sollen völlig neue rechtliche Voraussetzungen erarbeitet werden. Das heißt: Erstens gibt es vermutlich niemanden, der betroffen ist. Zweitens ist das Gesetz, zu dem dieses Ausführungsgesetz erarbeitet werden soll, wahrscheinlich verfassungswidrig. Drittens ist bei dem Gesetz fraglich, ob es das Abstandsgebot, das auch gefordert wird, überhaupt einhält. Fazit: Wir brauchen dieses Ausführungsgesetz nicht; es ist überflüssig; es ist rechtlich zweifelhaft.

Die Unterbringung in Obhut der Bezirke ist aus unserer Sicht völlig falsch, weil die Bezirke dafür originär nicht zuständig sind und weil bei den Bezirken die Unterbringung gefährlicher Straftäter unter Umständen zu Vermengungen zwischen Therapie und Strafe führen kann und die Therapie der wirklich kranken Straftäter erschwert wird. Deshalb wollen wir das nicht.

Wenn das alles so wichtig ist, müsste man sich schon dazu durchringen zu sagen: Gut, dann wird eine eigene Einrichtung geschaffen, die alles außer Freiheit berücksichtigt und in der diese Menschen untergebracht werden. Weil man aber genau weiß, dass es diese Menschen praktisch überhaupt nicht gibt, will man natürlich kein eigenes Haus bauen und versucht, sich mit dieser Mogelpackung herauszureden. Dem können wir uns nicht anschließen. Deshalb werden wir den Gesetzentwurf ablehnen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nächste Rednerin ist Frau Meyer. Danach hat sich Herr Staatssek

retär Sackmann gemeldet. Bitte schön, Frau Kollegin Meyer.

Verehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wie bekannt und auch schon mehrfach zitiert, ist das Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter, das Therapieunterbringungsgesetz des Bundes, zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Das Gesetz erfasst diejenigen Fälle, in denen infolge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte rechtskräftig seit dem 10. Mai 2010 weiterhin als gefährlich eingestufte Straftäter aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden oder bereits entlassen wurden.

Die Bereitstellung und der Vollzug der Unterbringung liegen in der Kompetenz der Länder. Bayern ist also im Zugzwang. Eile ist geboten, um das Freikommen gefährlicher Straftäter zu verhindern. Frau Kollegin Ackermann, wie viele Anwendungsfälle es tatsächlich geben wird, die von dem neuen Gesetz betroffen sein werden, wissen wir nicht; das wird sich zeigen. Im Ausschuss wurde uns aber erklärt, dass zum Beispiel erst kürzlich ein Fall aufgetreten ist, in dem ein bayerischer Strafentlassener in Nordrhein-Westfalen untergebracht werden wollte und dann dort hingefahren wurde. Genauso gut könnte der umgekehrte Fall eintreten. Ich meine, dass es wichtig ist, dass wir reagieren können. Gesetzgeberisches Zögern darf die Bevölkerung nicht gefährden; denn ohne dieses Ausführungsgesetz wäre das Therapieunterbringungsgesetz eine leere Hülle.

Der nun vorliegende Gesetzentwurf der Staatsregierung sieht deshalb den Vollzug des Therapieunterbringungsgesetzes im Rahmen des bestehenden Unterbringungsgesetzes vor, und zwar überwiegend durch Verweis auf bereits bestehende Vorschriften.

Trotz all dieser Rahmenbedingungen hat der vorgelegte Gesetzentwurf - das möchte ich nicht verhehlen - auch bei mir, als ich ihn das erste Mal durchgelesen habe, ein ungutes Gefühl ausgelöst. Die Zusammenlegung von psychisch Kranken und süchtigen Menschen und die Verortung im Unterbringungsgesetz sehe ich auch unter dem Aspekt möglicher Stigmatisierungen als problematisch an. Vor diesem Hintergrund - das möchte ich ausdrücklich betonen - war es gut, dass wir am 13. Mai im Bayerischen Landtag eine Anhörung durchgeführt haben. In dieser Anhörung haben die Experten einerseits - das gestehe ich - die bestehenden Befürchtungen bestätigt; andererseits wurde von den Experten aber auch bestätigt, dass es derzeit auf die Schnelle keine andere Lösung geben kann. Die jetzt angestrebte Lösung ist schnell und tragfähig. Die Bezirke werden die psychisch gestörten

Gewalttäter - auch wenn man über den Begriff, über die Definition streiten kann - übergangsweise in geeigneten geschlossenen Einrichtungen unterbringen müssen. Mit den Bezirken ist zwischenzeitlich auch abgesprochen worden, für die Unterbringung zunächst die Hochsicherheitsforensik im Bezirkskrankenhaus Straubing vorzusehen; denn dort gibt es das entsprechend ausgebildete und erfahrene Personal.

Das Justizministerium will noch in diesem Jahr mit dem Bau einer geeigneten Einrichtung für die Unterbringung von rückfallgefährdeten Schwerverbrechern beginnen, um somit eine dauerhafte Lösung gewährleisten zu können. Wie wir alle wissen, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die gesetzlichen Regelungen zur Sicherungsverwahrung Anfang Mai für verfassungswidrig erklärt und verlangt, dass es künftig einen therapiegerichteten und freiheitsorientierten Vollzug der Sicherungsverwahrung geben muss.

Die Straftäter dürfen nicht mehr wie Häftlinge einfach weggesperrt werden. Darüber hinaus ist die gemeinsame Unterbringung der Sicherungsverwahrten und der psychisch Kranken oder süchtigen Personen eine Personengruppe, die uns auch sehr wichtig ist nicht mehr weiter zulässig. Daher kann dieses Gesetz, über welches wir heute abstimmen, auch für uns definitiv nur eine vorübergehende Lösung und eine Übergangslösung sein.

Das Gesetz tritt auf Anregung der FDP drei Jahre nach dem Inkrafttreten außer Kraft, um so eine Kontrolle durch das Parlament zu ermöglichen und um diese neue, sehr sensible Materie erneut einer parlamentarischen Überprüfung unter Einbeziehung der betroffenen Verbände sowie der Experten zuzuführen. Dies demonstriert den Übergangscharakter dieser Regelung. Nach Ansicht der FDP-Fraktion ist die Schaffung eines eigenen Vollzugsgesetzes für das Therapieunterbringungsgesetz der beste Weg. Bis dahin unterstützen wir als FDP das vorliegende Gesetz aufgrund der von uns schon gesehenen Dringlichkeit einer Regelung.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Frau Kollegin Meyer, wenn Sie bitte noch kurz am Redepult bleiben würden. Frau Kollegin Ackermann hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Bitte, Frau Kollegin Ackermann.

Frau Kollegin Meyer, nachdem Sie die Dringlichkeit dieses Gesetzes sehen, würde mich interessieren, wie viele Fälle, die

in Bayern aktuell existieren, durch dieses Gesetz erfasst würden.

Ich habe in meiner Rede gesagt, dass wir das im Moment nicht wissen, habe aber auch ausgeführt, wie schnell wir vor eine solche Situation gestellt sein können und dass es auch uns passieren kann, dass in irgendeinem Bundesland jemand entlassen wird, der nach Bayern gebracht werden möchte. Deshalb sehen wir schon Handlungsbedarf.

(Beifall bei der FDP)

Nächster Redner ist Herr Kollege Sackmann. Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich zunächst beim Kollegen Seidenath und bei der Kollegin Meyer ganz herzlich für die ausführliche Begründung bedanken. Deswegen kann ich mich auf ein paar wesentliche Punkte beschränken.

Einer der Kritikpunkte vorhin war, wir hätten angeblich große Eile an den Tag gelegt, die gar nicht notwendig gewesen sei. Dem möchte ich gleich zu Beginn heftig widersprechen. Natürlich haben nicht wir uns diese Eile auferlegt; sie ist auf die Umstände zurückzuführen, nicht auf den Freistaat Bayern, sondern auf das Gerichtsurteil und all die Dinge, die auf Bundesebene geschehen sind. Deswegen war es wichtig, dass wir schnellstens ein Vollzugsgesetz auf den Weg bringen. Dies war aus den Gründen, die auch Kollege Seidenath und Frau Kollegin Meyer genannt haben, notwendig.

Uns ist wichtig - ich glaube, das ist etwas, was auch in diesem Haus heute festgestellt werden muss und werden darf -: Opferschutz geht vor Täterschutz. Ich möchte das bei dieser Gelegenheit ganz bewusst darstellen. In Bayern darf ausdrücklich nicht passieren, dass jemand, der schon Täter war, möglicherweise wieder neue Opfer schafft. Das müssen wir so weit wie nur irgendwie möglich verhindern. Dazu müssen wir auch entsprechende landesrechtliche Regelungen auf den Weg bringen.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Etwas Weiteres ist mir dabei ganz wichtig. Es geht nicht darum, in diesem Parlament darüber zu diskutieren, wie das ThUG, das der Bund erlassen hat, aussieht. Natürlich können wir dazu unsere Anmerkungen machen und unsere Bedenken darstellen. Worüber wir uns heute unterhalten, ist allein das Vollzugsgesetz. Dafür sind wir zuständig. Dafür ist der Landesgesetzgeber, der Freistaat Bayern, dieses Hohe Haus

zuständig. So manche Kritik kann ich natürlich nachvollziehen; darüber kann man auch sicherlich juristisch intensiv diskutieren. In der derzeitigen Situation haben wir aber nur über dieses Vollzugsgesetz zu diskutieren.

Was wollen wir erreichen? Wir wollen, dass der Verwaltungsvollzug auf die Kreisverwaltungsbehörden übertragen wird. Die Unterbringung nach dem ThUG soll auf die Bezirke delegiert werden. Bei dieser Gelegenheit möchte ich ein herzliches Dankeschön sagen: Der Bezirk Niederbayern war ein Partner, der Verantwortung übernommen hat. Er war gerade in der Übergangszeit dazu bereit. Er hat nicht gesagt "Hurra, wir freuen uns darüber". Er hat aber aus Verantwortungsbewusstsein seine Bereitschaft erklärt. Nach intensiven Gesprächen, die ich mit dem Verband der Bezirke geführt habe, kann ich deshalb sagen: Danke schön für diese Bereitschaft.

Frau Kollegin Meyer hat bereits darauf hingewiesen, dass wir dieses Gesetz zunächst auf drei Jahre befristet haben, um die weitere Entwicklung beobachten und von diesem Hause aus adäquat reagieren zu können. Dieses Vorgehen ist richtig und angemessen. Deswegen halte ich es für in Ordnung.

Ich möchte jetzt auf die Diskussionen und die Anträge der Opposition eingehen. Herr Kollege Franz Schindler, Sie haben gesagt, wir hätten die Diskussion aussetzen und noch einmal intensivieren sollen. Lieber Herr Kollege Schindler, ich glaube, dies wäre genau der falsche Ansatz gewesen. Wer wäre denn verantwortlich gewesen, wenn jemand nach dem ThUG hätte untergebracht werden müssen, wir aber keine Einrichtung hätten vorhalten können? Damit hätten wir die Möglichkeit geboten, dass etwas passiert. Wenn etwas passiert, sind wir dafür verantwortlich. Deswegen ist es unverantwortlich, wenn Sie sagen, wir hätten Zeit gehabt, diese Diskussion auszusetzen. Ich möchte deutlich darauf hinweisen, dass hier der Opferschutz im Vordergrund zu stehen hat. Wir haben deshalb aus unserer Verantwortung heraus dieses Vollzugsgesetz auf den Weg gebracht.

Derzeit wissen wir noch nicht, wie viele Personen kommen werden. Ich möchte deutlich machen, dass wir dem Druck, der über die Gesetzentwürfe der SPD und der FREIEN WÄHLER gemacht wird, gar nicht Rechnung tragen könnten. Sie wollen uns mit einem Gesetz verpflichten, eine Einrichtung bis zu einem gewissen Zeitpunkt zu schaffen. Wir müssen aber zunächst einmal einen Ort finden, der bereit ist, eine solche Einrichtung aufzunehmen. Ich glaube nicht, dass bei der Suche nach einem Standort einer solchen Einrichtung viele "Hier" schreien werden. Die Umsetzung wird ausgesprochen schwierig werden. Wir müssen

deshalb aus der Verantwortung heraus so vorgehen, wie ich dies vorgetragen habe.

Wir brauchen eine sorgfältige Planung, und wir brauchen eine Bauausführung. Deshalb sind der 31. Dezember 2014 oder der 31. Mai 2013 Daten, die nur Sie setzen können, weil Sie nicht in der Verantwortung stehen. Wir, die wir in der Verantwortung stehen, müssen die Sache jedoch anders anpacken.

Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass die Beschränkung der Interimsunterbringung allein auf das Bezirkskrankenhaus Straubing, wie dies die FREIEN WÄHLER fordern, der falsche Weg wäre. Den Untergebrachten ist auch die Möglichkeit der Lockerung zu geben. Das ist in Straubing nicht möglich. Ich war erst vor Kurzem vor Ort und habe mir die Einrichtung angesehen. In Straubing ist diese Möglichkeit nicht gegeben. In den Gesetzentwurf mussten deshalb entsprechende Vorgaben einbezogen werden. Außerdem muss das Erfordernis der getrennten Unterbringung grundsätzlich eingehalten werden.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie deshalb ganz herzlich, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen. Dabei müssen Sie sehen, dass wir in der Verantwortung dafür stehen, dass diese Täter nicht wieder auf freien Fuß kommen und auf Jugendliche, Kinder oder andere Menschen losgelassen werden. Wenn das passiert, werden wir in die Verantwortung genommen. Die Öffentlichkeit reagiert in solchen Fällen ganz sensibel.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Herr Staatssekretär, wenn Sie noch einen Moment am Redepult bleiben würden. Mir liegt der Wunsch nach einer Zwischenbemerkung des Herrn Kollegen Schindler vor.

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, ohne respektlos sein oder gar Ihre Kompetenz in Frage stellen zu wollen, möchte ich doch wissen, warum Frau Staatsministerin zu diesem wichtigen Thema nicht selbst ans Redepult tritt, nachdem sie dies bei der Ersten Lesung getan hat.

(Beifall bei der SPD - Alexander König (CSU): Das ist eine überflüssige Frage!)

Das ist zumindest eigenartig und Beweis dafür, dass dieser Thematik nicht die Bedeutung beigemessen wird, die ihr eigentlich zukommt.

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, ich halte es außerdem für völlig unmöglich, wenn Sie argumentieren, dass es hier nur um ein Ausführungsgesetz ginge, ohne dass Sie die eigentlichen Grundlagen, um die es

geht, angesprochen haben. Wir können nicht abstrahieren, worum es eigentlich geht. Hier geht es um die außerordentlich komplizierte Frage, wie nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Mai dieses Jahres mit einem ganz eng umgrenzten Personenkreis umzugehen ist.

Herr Staatssekretär, ich bitte Sie, die Frage zu beantworten, ob der Gesetzentwurf vom 15. Februar mit dem gleichen Inhalt auch dann vorgelegt worden wäre, wenn die Staatsregierung damals schon das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorausgeahnt hätte.

Herr Sackmann, Sie haben das Wort.

Noch einmal zum Thema Vollzugsgesetz: Ich beschränke mich auf die Punkte, die wir in diesem Hause zu behandeln haben. Natürlich ist es Ihr gutes Recht, auf das Bundesgesetz hinzuweisen. Ich möchte jedoch heute nicht über das Bundesgesetz diskutieren. Die Länder müssen sich um die Ausführung und den Vollzug kümmern. Dazu legen wir ein Gesetz vor. Deshalb habe ich mich darauf beschränkt.

Eine zweite Anmerkung: Lieber Herr Kollege Schindler, nachdem ich zu dieser Thematik eine ganze Reihe von Gesprächen geführt habe und in die Entwicklung dieses Gesetzentwurfs intensiv eingebunden war, hat mich Frau Staatsministerin gebeten, diesen Punkt vorzutragen. Sie hat das nicht gesagt, weil sie dazu nichts vortragen wollte, sondern weil es bei uns eine Arbeitsteilung gibt. Ich wollte in dieser Angelegenheit die Verantwortung übernehmen, weil es mir um den Opferschutz geht. Das ist mir ein besonderes Anliegen. Deshalb stehe ich hier vorne.

Eine dritte Anmerkung: Vorhin wurde Frau Kollegin Meyer die Frage gestellt, wie viele ThUG-Anträge derzeit in Bayern vorhanden sind. Ich habe mich informieren lassen. Derzeit gibt es 25, von denen aber noch keiner verbeschieden ist. Damit ist auch diese Frage beantwortet.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Herr Staatssekretär, einen Moment noch. Wir haben noch eine Zwischenbemerkung von Frau Kollegin Ackermann.