Protocol of the Session on June 9, 2011

Die Veränderung der Einwohnerzahlen hat deshalb eine Anpassungspflicht zur Folge; andernfalls wäre so der Bayerische Verfassungsgerichtshof ganz klar in bisherigen Entscheidungen - das Gebot des gleichen Erfolgswerts jeder Wählerstimme im Verhältniswahlsystem infrage gestellt. Würden weniger Einwohner durch einen proportional höheren Anteil an Abgeordneten vertreten und könnten die Stimmberechtigten in einem Wahlkreis mehr Abgeordnete wählen, als ihnen bei einer bayernweiten Betrachtung und Aufteilung im Verhältnis zustehen würden, wäre die Wahlrechtsgleichheit verletzt.

Eine entsprechend der Bevölkerungsentwicklung vorgenommene Anpassung der Mandatszuteilung an die sieben Wahlkreise führt auch nicht zu einer Situation, die für kleinere Parteien problematisch sein könnte, weil in den Wahlkreisen mehr als fünf Prozent der Stimmen für das Erringen eines Mandats notwendig wären. Auch dazu hat es in den letzten Wochen leider völlig irreführende sogenannte gutachterliche Aussagen gegeben. Diese gutachterlichen Aussagen haben aber leider außer Betracht gelassen, dass bereits seit 1994, übrigens auch aufgrund einer Vorgabe des Verfassungsgerichtshofs, das Hare-Niemeyer-Verfahren bei der Mandatsverteilung angewendet wird. Das Hare-Niemeyer-Verfahren begünstigt bekanntlich die kleineren Parteien bei der Mandatsverteilung. Deshalb hat es keinen Sinn, aufgrund eigener Taschenrechner-Methoden zu behaupten, wie sich die Mandate verteilen, sondern man muss das eigene Wahlrecht zugrunde legen. Das Landesamt für Statistik wäre jedem, der sich auf den Weg macht, um gutachterliche Stellungnahmen abzugeben, gerne jederzeit mit Rat und Tat zur Seite gestanden. Es ist einfach zu beachten, wie die Mandate nach dem Landeswahlgesetz verteilt werden; ich habe das auch nicht selbst nachgerechnet. Doch ist es völlig klar - das habe ich Ihnen in dem ergänzenden Bericht im Mai noch einmal vorgelegt, liebe Kolleginnen und Kollegen -, dass bei den bisherigen Wahlergebnissen, ob nun im Jahr 2008 oder 2003, jede der Parteien, die landesweit über fünf Prozent hatte, auch bei verringerter Mandatszahl in der Oberpfalz und in Oberfranken dort in den Landtag gekommen wäre.

Wir haben ergänzend Berechnungen für den fiktiven Fall angestellt, dass noch eine Partei mit knapp über fünf Prozent zur Mandatsverteilung angestanden wäre. Selbst wenn damit eine weitere Partei zur Mandatsverteilung angestanden wäre, wäre auch sie bei einem Ergebnis von unter fünf Prozent sowohl in Oberfranken als auch in der Oberpfalz noch in den Landtag gekommen. Das Argument, bei einer verringerten Zahl von Mandaten bestünde die Gefahr, dass jemand, der fünf Prozent bekommen hat, in der Oberpfalz oder in Oberfranken kein Mandat erringt, ist

schlichtweg falsch. Wer das in den letzten Wochen behauptet hat, hat sich mit den Wahlrechtsgrundlagen einfach nicht beschäftigt.

Meine Damen und Herren, mir ist durchaus bewusst, dass die Anpassung in Oberfranken und in der Oberpfalz alles andere als erfreulich ist. Der Verlust eines Mandates mit der damit einhergehenden Reduzierung der Stimmkreise führt verständlicherweise zu Unmut. Vor dem Hintergrund, dass bei entsprechender Bevölkerungsentwicklung langfristig weitere Reduzierungen in den betroffenen Wahlkreisen nicht ausgeschlossen sind, sah sich die Staatsregierung veranlasst, in einem ergänzenden Bericht darzulegen, wie durch eine Änderung der Verfassung eine weitere Verringerung der Zahl von Mandaten in Wahlkreisen vermieden werden könnte. Natürlich wäre es möglich, in der Verfassung eine Mindestanzahl von Abgeordneten in den Wahlkreisen festzuschreiben. Die logische Konsequenz unter dem Gesichtspunkt der Wahlrechtsgleichheit wäre dann natürlich, dass diejenigen, denen aufgrund höherer Bevölkerungsanteile mehr Mandate zustehen, in der Relation entsprechend mehr bekommen.

Weil die Bevölkerungszahlen im Moment so sind, ist das sehr einfach auszudrücken: Oberbayern hat nun einmal aktuell genau ein Drittel der bayerischen Bevölkerung. Damit ist völlig klar, dass Oberbayern auch ein Drittel aller Landtagsmandate zusteht. Man kann zwar an der Gesamtzahl der Landtagsmandate etwas ändern, aber jede Art von Gestaltung, die dazu führen würde, dass Oberbayern nicht mindestens ein Drittel der Landtagsmandate hat, wäre in hohem Maße angreifbar. Wenn ein Bürger Oberbayerns mit einer Popularklage vor Gericht gehen und feststellen würde, Oberbayern hat ein Drittel der Bevölkerung, bekommt aber, weil die im Landtag irgend etwas anderes beschlossen haben, nicht ein Drittel der Mandate, wäre nach meiner Auffassung das Risiko extrem hoch, dass der Verfassungsgerichtshof eine solche Regelung als nicht verfassungsgemäß betrachten würde.

Das alles müssen wir berücksichtigen, wenn wir jetzt ein Landeswahlgesetz für die nächste Landtagswahl auf den Weg bringen. Selbstverständlich - ich sage es noch einmal - ist der Landtag darin frei, einen Entwurf auf den Weg zu bringen und zuvor mit einer Verfassungsänderung die Möglichkeit zu eröffnen, dass es in Zukunft mehr als 180 Mandate gibt. Dann kann man auch eine Mindestzahl von Mandaten, zum Beispiel 17 in Oberfranken, garantieren. Das muss der Landtag selbst entscheiden. Die Staatsregierung empfiehlt Ihnen das nicht, weil wir der Auffassung sind, dass mit dem Volksentscheid von 1998, bei dem die Zahl der Mandate auf 180 begrenzt worden ist, ein klares Votum der Bürgerschaft vorliegt. Es ist dem

Landtag selbstverständlich freigestellt, die Zahl der Mandate nach oben hin zu öffnen, um eine Mindestzahl von Mandaten, zum Beispiel in kleineren Regierungsbezirken, zu ermöglichen. Die Staatsregierung würde sich dem nicht entgegenstellen, ganz im Gegenteil, aber wir können das angesichts der kritischen Wahrnehmung hinsichtlich der Größe der Parlamente, die da und dort besteht, nicht empfehlen.

Offen bleibt die Frage - das sollten wir im Rahmen der in den nächsten Wochen anstehenden Beratungen diskutieren -, ob wir für die Zukunft eine Mindestzahl festschreiben und damit ein weiteres Absinken der Zahl der Mandate in den nächsten zehn oder fünfzehn Jahren begrenzen. Es wäre natürlich denkbar, eine Untergrenze vorzusehen, wenn wir bei einer Zahl von sechzehn oder fünfzehn angekommen sind, falls sich dann die Fünf-Prozent-Frage stellen würde. Über solche Fragen muss man in der Tat reden. Im Moment stellt sich diese Frage bei den sechzehn Mandaten auf jeden Fall noch nicht.

Meine Damen und Herren, Ihnen liegen die konkreten Vorschläge vor, die wir machen; sie entsprechen dem, was im Stimmkreisbericht ausgeführt ist. Wir empfehlen, einen zusätzlichen Stimmkreis in der Region Ingolstadt zu bilden, das heißt, aus den bisherigen Stimmkreisen "Ingolstadt, Neuburg a.d. Donau" und "Pfaffenhofen a.d. Ilm, Schrobenhausen" drei neue Stimmkreise zu bilden. In der Landeshauptstadt München gibt es eine mehr oder weniger geringfügige Korrektur, nämlich einen Neuzuschnitt bei den Stimmkreisen "München-Altstadt-Hadern", "MünchenSchwabing" und "München-Milbertshofen". Es gibt den Vorschlag, in der Oberpfalz einen Stimmkreis einzusparen, was notwendig ist, indem aus den vier Stimmkreisen Amberg-Sulzbach, Schwandorf, Regensburg-Land, Schwandorf und Regensburg-LandOst drei Stimmkreise gebildet werden, die sich dann weitestgehend und mehr als bisher an den Landkreisgrenzen orientieren. So kommt es dort zu einer sehr an die Vorgaben der Verfassung angepassten Lösung.

Der Stimmkreis Tirschenreuth muss geringfügig vergrößert werden. Zwei oder drei Gemeinden aus dem Landkreis Regensburg müssen dem Stimmkreis Regensburg-Stadt zugeschlagen werden.

Die schwierigsten Diskussionen haben wir in Oberfranken. Wir schlagen vor, die Stimmkreise Kulmbach und Wunsiedel i. Fichtelgebirge oder Ansbach unter Inanspruchnahme einiger Gemeinden aus dem nördlichen Teil des Landkreises Bayreuth, zusammenzulegen. Der Stimmkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge muss ohnehin geändert werden, weil er gemessen an seiner Einwohnerzahl inzwischen zu klein ist. Die Stimm

kreise würden dann weitestgehend mit den jeweiligen Landkreisgrenzen übereinstimmen. Wir werden darüber in den Landtagsdebatten sicherlich im Detail reden.

Schließlich müssen in Unterfranken eine Gemeinde oder zwei Gemeinden aus dem Landkreis Würzburg dem Stimmkreis Würzburg-Stadt zugeschlagen werden, weil er sonst zu klein würde.

In den übrigen Wahlkreisen in Bayern sind keine Veränderungen notwendig.

Meine Damen und Herren, beim Detailzuschnitt der Stimmkreise gibt es keineswegs immer nur eine Lösung. Insofern ist der Landtag völlig frei in den weiteren Beratungen. Es ist wichtig, dass wir diese Diskussion sorgfältig und seriös führen, wie das in diesem Hohen Hause üblich ist.

Die Staatsregierung hat mit diesem Gesetzentwurf, wohlgemerkt, eine Diskussionsgrundlage geschaffen. Damit wird eine gute Diskussion in den Ausschüssen des Landtags ermöglicht. Die Staatsregierung ist beim Zuschnitt der Stimmkreise keineswegs auf eine bestimmte Lösung festgelegt. Im Übrigen ist es die ureigenste Zuständigkeit des Hohen Hauses, über das Landeswahlgesetz zu befinden.

Ich freue mich auf die bevorstehende Diskussion. Es wird hierbei nicht darum gehen, dass die Staatsregierung ihrerseits ein bestimmtes Modell verteidigt, sondern es ist eine Diskussionsgrundlage, damit die Arbeit im Landtag erleichtert wird. Auf dieser Grundlage kann das Parlament dieses Wahlgesetz hoffentlich zeitgerecht bis Oktober beschließen. Denn bekanntermaßen können ab Ende Oktober, Anfang November in den Parteien theoretisch schon die ersten Nominierungsversammlungen stattfinden.

Ich freue mich auf die Diskussion mit Ihnen.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Danke schön, Herr Staatsminister Herrmann. Bevor ich die Aussprache eröffne, möchte ich noch den Generalkonsul des Königreichs der Niederlande, Herrn Rob Zaagman, hier im Hause herzlich begrüßen.

(Allgemeiner Beifall)

Als erster Redner hat nun Kollege Franz Schindler das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Staatsminister! Es kommt selten vor, dass die Staats

regierung einen Gesetzentwurf nur als Diskussionsgrundlage bezeichnet, quasi als Angebot, einmal darüber zu reden,

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Das hatten wir noch nicht!)

anstatt ernsthaft zu vertreten, was hinter dem Vorschlag steht. Ich nehme das gerne zur Kenntnis.

Lassen Sie mich dazu Folgendes sagen:

Erstens. Wahlrechtsfragen sind natürlich immer auch Machtfragen. Das weiß niemand besser als die CSU. Man kann es gerade im Deutschen Bundestag beobachten, wo lebhaft darüber gestritten wird, wie ein verfassungswidriges Bundeswahlgesetz repariert werden kann. Man braucht sich nur die Argumente der CSU im Deutschen Bundestag anzuhören, um daraus zu lernen: Wahlrechtsfragen sind natürlich Machtfragen.

(Beifall bei der SPD)

Zweitens. Es ist nicht so eindeutig, wie der Herr Staatsminister gemeint hat, dass der Landtag verfassungsrechtlich geradezu dazu gezwungen ist, jetzt Anpassungen vorzunehmen.

Lassen Sie mich vorweg aber noch Folgendes sagen: Auch mit der Einteilung von Stimmkreisen ist immer Politik gemacht worden. Das war früher so, als sich Edmund Stoiber einen kommoden Stimmkreis basteln ließ. Das ist auch jetzt so, wenn in der Region Ingolstadt aus bisher zwei Stimmkreisen drei Stimmkreise gebildet werden sollen mit dem charmanten Ergebnis, dass dann möglicherweise ein Stimmkreis für den Ministerpräsidenten abfällt.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Zufällig der Ministerpräsident!)

Das ist auch so, wenn vorgeschlagen wird, in Oberfranken zwei Stimmkreise zu fusionieren. Dabei werden Abweichungswerte von bis zu 24,2 % hingenommen. Die Begründung dafür, warum Stimmkreise wie von der Staatsregierung vorgeschlagen und nicht anders zugeschnitten, aufgelöst oder neu gebildet werden müssen, war und ist immer die gleiche: Es gebe zwar Alternativen, die seien aber nach Meinung der Staatsregierung nicht vorzugswürdig. Man merke sich diesen Begriff. "Vorzugswürdig" scheint immer genau der Vorschlag zu sein, der der CSU am besten in ihr Konzept passt.

(Beifall bei der SPD)

Ich weiß, wovon ich rede. Ich musste erleben, wie zur Landtagswahl 2003 in der Oberpfalz der Stimmkreis Regensburg-Land, Schwandorf mit Grenzen gebildet worden ist, die für niemanden nachvollziehbar waren und offensichtlich nur deshalb so gezogen worden sind, damit der Wohnsitz der damaligen Kollegin Deml gerade noch in den Stimmkreis gefallen ist. Gegen diesen Stimmkreis sind alle Sturm gelaufen. Manche CSU-Kollegen haben sogar Popularklage erhoben, sind damit aber gescheitert. Kaum kandidiert die Kollegin Deml nicht mehr, wird der Stimmkreis wieder aufgelöst.

Diejenigen von Ihnen, die diesem Haus schon länger angehören, werden sich daran erinnern, was mit dem Stimmkreis des früheren Landtagspräsidenten Böhm passiert ist: Als Kollege Böhm nicht mehr kandidiert hat, wurde dieser Stimmkreis aufgelöst.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, regelmäßig kämpfen Kolleginnen und Kollegen von der CSU vor Ort wie die Löwen um ihren Stimmkreis und gegen eventuelle Veränderungen, bevor sie dann ebenso regelmäßig einknicken. In Oberbayern, in der Region Ingolstadt, ist von der dortigen CSU sogar eine Operation "Verhinderung" gegen den Vorschlag der Staatsregierung ausgerufen worden - den eigenartigen Vorschlag -, die Gemeinden Hohenwart, Gerolsbach und Scheyern aus dem Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm dem neuen Stimmkreis NeuburgSchrobenhausen zuzuweisen, anstatt sie im Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm zu belassen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ausweislich eines Berichts im "Donaukurier" hoffte die dortige CSU auf die Hilfe von CSU-Generalsekretär Dobrindt, ein offenes Ohr des Innenministers Herrmann und, wenn alle Stricke reißen, sogar auf den Einfluss des Parteichefs und Ministerpräsidenten. Da haben sie den Mund aber etwas zu voll genommen. Gestern musste man im "Donaukurier" lesen, dass die Pläne gescheitert seien und die CSU eingeknickt sei, wie sie es immer gemacht hat.

(Beifall bei der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, nun aber auch ein paar Sätze zur Grundsatzfrage, ob der Landtag aufgrund des Stimmkreisberichts gezwungen ist, aus verfassungsrechtlichen Gründen die Zahl der Abgeordnetenmandate in den sieben Wahlkreisen wie vorgeschlagen anzupassen. Die Staatsregierung ist bekanntlich der Auffassung, dass es dem Gesetzgeber nicht freistehe, etwaige Anpassungen zu unterlassen; vielmehr habe er wegen der Grundsätze der verbesserten Verhältniswahl und insbesondere des Grundsatzes der Wahlgleichheit den Auftrag, die Zu

teilung der Mandate vor jeder Wahl zu überprüfen und anzupassen; anderenfalls werde das Wahlsystem in strukturwidriger Weise infrage gestellt.

Meine Damen und Herren, ich bestreite nicht, dass die Zahlen so sind. Ich weise aber darauf hin, dass das auch etwas mit Politik zu tun hat. Der Versuch der Staatsregierung, im ganzen Land gleiche Lebensverhältnisse herzustellen, ist gescheitert, ausgerechnet in den Aufsteigerregionen.

(Beifall bei der SPD)

Die Grundsätze des Wahlrechts sind uns heilig. Ich sage das ausdrücklich. Jeder einzelne ist aber für sich genommen nicht so heilig, dass er nicht mit anderen Grundsätzen ausgeglichen werden müssten. Wenn man sich unser verbessertes Verhältniswahlrecht anschaut, dann sieht man nämlich eigenartige Ergebnisse: Frau Staatsministerin Müller kommt bei der letzten Landtagswahl mit 94.000 Stimmen nicht in den Landtag, Herr Kollege Dechant mit 14.000 Stimmen aber wohl. Die strikte Bevölkerungsproportionalität wird schon durch Überhang- und Ausgleichsmandate infrage gestellt und verzerrt. Wir haben jetzt in der Oberpfalz 18 Mandate. Die stehen uns nach der dortigen Bevölkerungszahl gar nicht zu. Die behauptete strikte Bevölkerungsproportionalität gibt es also gar nicht. Deshalb ist es verwegen, zu behaupten, es gebe keine andere Lösung. Wir werden deshalb eine Anhörung beantragen und auf die vielen damit zusammenhängenden Fragen eingehen, bevor wir dann hoffentlich eine weise Entscheidung treffen, die meines Erachtens nicht dazu führen kann, den Landtag wieder aufzublähen. Es sind vielmehr kreative Lösungen gefragt. Wir freuen uns auf die Unterstützung der Staatsregierung bei der Suche nach diesen kreativen Lösungen.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FREI- EN WÄHLER)

Nachdem der Herr Staatsminister seine Redezeit überzogen hat, habe ich auch Ihre Überziehung der Redezeit hingenommen. Herr Kollege Professor Dr. Bausback, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Schindler, Sie haben ausgeführt, Wahlrechtsfragen seien Machtfragen. Wahlrechtsfragen sind aber auch in besonderer Weise Fragen der Glaubwürdigkeit unserer Demokratie. Deshalb richte ich die ausdrückliche Bitte an Sie: Lassen Sie das Agitieren über diese notwendige Änderung des Landeswahlgesetzes und bleiben Sie auf einer sachlichen Diskussionsebene. Die Staatsregierung hat den Stimmkreisbericht vorge

legt, weil sie ihn nach den Vorgaben des Landeswahlgesetzes und der Verfassung vorlegen musste. Auf der Grundlage dieses Berichtes ergibt sich die mathematische Notwendigkeit einer Veränderung. Sie bestreiten die Zahlen nicht. Das grundlegende Prinzip in unserer Demokratie ist, dass alle Staatsbürger die gleichen politischen Einwirkungsmöglichkeiten in Bayern haben. Das müssen wir beachten.

Die Staatsregierung hat die Bedenken in den Regierungsbezirken Oberfranken und Oberpfalz durchaus ernst genommen. Aus diesem Grund wurde ein ergänzender öffentlicher Bericht vorgelegt, mit dem alle Möglichkeiten und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen geprüft wurden. Verfassungsrechtlich kann uns die Tatsache nicht überraschen, dass angesichts der Regelungen der Bayerischen Verfassung und der Rechtsprechung der Verfassungsgerichtsbarkeit ein Festhalten an der derzeitigen Mandatszahl in der Oberpfalz, in Oberfranken und in Oberbayern nur dann möglich wäre, wenn wir die Verfassung ändern und die Mandatszahl des Bayerischen Landtags, die 1998 per Volksentscheid in die Verfassung aufgenommen worden ist, wieder erhöhen würden. Diese Überlegung ist vor dem Hintergrund des gegenwärtigen Wahlsystems und der verfassungsgemäßen Repräsentation auch der kleineren Parteien zu diskutieren. Aufgrund der Diskussionen über den Parlamentarismus und dessen Funktionsfähigkeit sollten wir in der jetzigen Situation eine derartige Änderung nicht riskieren. Wir können jedoch noch darüber diskutieren.

Die Bayerische Staatsregierung hat einen sehr sachlichen Vorschlag für den Zuschnitt der Stimmkreise gemacht. Der Landtag hat im Rahmen der Diskussionen in den Ausschüssen die Aufgabe, über diesen Zuschnitt nachzudenken und über Alternativen zu diskutieren. Ich vermute, dass wir am Ende, weil dieser Vorschlag den objektiven Gegebenheiten Rechnung trägt, zu keinem anderen Ergebnis kommen werden. Wir können darüber jedoch durchaus diskutieren.