Winfried Bausback

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Last Statements

Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf greift zwar ein Problem auf, über das durchaus diskutiert werden kann und muss, und über das auf der Bundesebene auch diskutiert wird. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf dennoch ab, weil es wichtig ist, dass bei den Gründen für den Ausschluss vom Wahlrecht Einheitlichkeit zwischen der Bundes-, der Landes- und der kommunalen Ebene besteht. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf ab und warten die Diskussionen auf Bundesebene ab. Im Bundesrat ist auf Initiative Bayerns eine Überprüfung dieses Themas im Laufen. Wenn eine einheitliche Lösung gefunden ist, werden wir diese Lösung auf Landes ebene wie auch auf kommunaler Ebene nachvollzie hen.
Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte zeigt, dass wir uns als Bayerischer Landtag auch mit internationalen Themen beschäftigen, wenn es denn notwendig ist, um den Grundrechtsschutz für unsere Bürger zu diskutieren und voranzubringen. Von dem berühmten amerikanischen Philosophen Benjamin Franklin stammt der Satz:
Wer die Sicherheit auf Kosten der Freiheit gewinnen will, wird beides verlieren.
Kolleginnen und Kollegen, auch wenn die USA eine andere Rechtstradition als wir in Deutschland pflegen, auch was den Datenschutz angeht, tut es unseren amerikanischen Freunden sicherlich gut, wenn sie aus Deutschland in Debatten wie der heutigen daran erinnert werden, was ihre ureigensten Ideale, die Ideale der Freiheit, sind. Deshalb meine ich, dass wir uns an diesem Punkt durchaus noch einig sind.
Herr Kollege Pohl und Herr Kollege Arnold, dem Schutz der Bürger genügt es mit Sicherheit nicht, wenn wir hier den strammen Max markieren. Wir müssen vielmehr schauen, welche vernünftigen Schritte wir fordern können.
Meines Erachtens ist es relativ naiv, anzunehmen, dass wir in Bayern oder in Deutschland insgesamt Information, Aufklärung und vielleicht Abhilfe dadurch bekommen könnten, wenn in Berlin der amerikanische Botschafter einbestellt wird.
Wir sollten uns Information und Aufklärung auf sachliche Art und Weise besorgen. Das tun die Kolleginnen und Kollegen auf der Bundesebene sowie die Bundesminister bereits.
Herr Kollege Arnold, es ist schon ein bisschen seltsam, wenn Sie sich als Vertreter der SPD hinstellen und der Bundeskanzlerin und den Kabinettsmitgliedern Vorträge halten, was sie alles tun müssten. Was hat denn die Regierung Schröder in der Zeit des IrakKriegs getan, als es um die Zusammenarbeit zwischen dem BND, der CIA und wahrscheinlich auch der NSA gegangen ist?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Probleme sind bekannt, genauso wie die Probleme des Völkerrechts, die mit diesen Punkten verbunden sind. Wir werden kein einziges der Reservatrechte, des sogenannten versteinerten Besatzungsrechts, oder die Feindstaatenklausel, die sich nach wie vor in der Satzung der Vereinten Nationen befindet, beseitigen oder tilgen können, indem wir gegen Verbündete in einer undifferenzierten Art und Weise vorgehen. Wichtig ist, dass wir der Schutzpflicht, die wir in Bayern gewährleisten müssen, in der bestmöglichen Art und Weise nachkommen. Dies gilt zum Beispiel beim Aufbau staatlicher Bildungsplattformen oder für die Verwirklichung von "Bayern 3.0".
Das gilt aber auch für das eigene Verhalten. Ich bin fast ein Jahr der Kollegin Tausendfreund im Untersuchungsausschuss gegenübergesessen und konnte feststellen, dass sie eine "Apple"-affine Art der Datenkommunikation pflegt. Ich weiß nicht, wie es beim Herrn Kollegen Pohl ist. Ich glaube, er benutzt Blackberry. Viele Kollegen verwenden Produkte internationaler Firmen bei ihrer Kommunikation. Wir müssen uns an die eigene Nase fassen und überlegen, was wir eigentlich tun, um den Datenschutz derjenigen sicherzustellen, die mit uns kommunizieren.
Meine Kolleginnen und Kollegen, wenn wir mit dem Problem ernsthaft und ehrlich umgehen, werden wir feststellen, dass wir bei dem Thema des internationalen Datenschutzes nur dann vorankommen werden, wenn wir versuchen, auf der europäischen Ebene Verbündete zu finden.
Wenn wir die Informationen, die in der Presse widergespiegelt werden, kühl und mit Abstand analysieren, wird deutlich, dass im Moment das getan wird, was notwendig ist, um in diesem Bereich Fortschritte zu erzielen.
Das gilt auch für die eigenen Freunde in der Welt. Das ist besser und wirksamer, als wenn wir uns wechselseitig in einem in die Endphase kommenden Wahlkampf Vorwürfe an den Kopf werfen.
Herr Kollege Maget, glauben Sie im Ernst, dass Ihnen jemand die Verteidigung der stillen Tage abnimmt, wo doch Ihre
Genossen in Bremen zusammen mit dem Koalitionspartner von den GRÜNEN Anfang dieses Jahres die stillen Tage in zwei Schritten komplett abschaffen? Glauben Sie im Ernst,
dass vor diesem Hintergrund irgendjemand in Bayern der Sozialdemokratie die Verteidigung der stillen Tage abnimmt? Ich kann Ihnen die Gesetzesvorlage Ihrer dortigen Genossen und den Gesetzesbeschluss zukommen lassen, wenn Sie wollen.
Herr Kollege Schuster, ich finde es sehr lobenswert, dass Ihre Fraktion der Meinung ist, dass die Anhebung den Beamten zusteht. Könnten Sie uns aber aufklären, warum so viele Kolleginnen und Kollegen Ihrer Partei in anderen Ländern das nicht so sehen und das nicht umsetzen?
Es wurden Beispiele genannt. Warum sind Sie der Meinung, dass das den Beamten in Bayern zusteht, was auch richtig ist, warum können Sie aber Ihre Kolleginnen und Kollegen in den anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland nicht davon überzeugen?
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Das vorgelegte Volksbegehren hat einen einzigen Regelungsgehalt. Dieser Regelungsgehalt zielt auf die Abschaffung der Einnahmen aus Studienbeiträgen ab. Damit ist ganz klar, und zwar in doppelter Weise, ein haushaltsbezogenes Volksbegehren gegeben und damit ein Verstoß gegen
Artikel 73 der Bayerischen Verfassung, der das Budgetrecht unseres Parlamentes schützt.
Zum einen greift der Gesetzentwurf des Volksbegehrens in erheblicher Weise durch die Abschaffung der Studienbeiträge in die Gesamtstruktur des Haushalts ein, zu der auch der Stellenplan gehört. Langfristig geht es um circa 2.000 Stellen, Beschäftigungsverhältnisse, davon 750 Planstellen im Haushalt. Bei diesen 750 Planstellen geht es um 15 Beamtenstellen. Von den Mitteln, die im Staatshaushalt auftauchen, stammen circa 4,4 % aus Studiengebühren. All das zeigt, dass es sich um eine in die Budgethoheit eingreifende Maßnahme handelt.
Die Abschaffung der Studienbeiträge ist im Übrigen eine grundsätzliche, strukturelle, langfristige Regelung der Haushaltsgesetzgebung. Das zeigen auch die Auswirkungen der Abschaffung der Studienbeiträge in anderen Ländern. So stellt die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen trotz der Verschuldungssituation griechischen Ausmaßes infolge der Abschaffung der Studienbeiträge
im Haushalt jeweils 249 Millionen Euro als Kompensation ein. Diese 249 Millionen Euro reichen bei Weitem nicht. Sie können auch gar nicht reichen, weil man die Berechnung der Kompensation nämlich auf das Jahr 2009 bezieht. Dabei haben Sie heute in Nordrhein-Westfalen 86.000 Studierende mehr. Die Kompensationsmittel werden auch nicht so verteilt wie früher die Studienbeiträge, sodass Universitäten und Fachhochschulen, die Studienbeiträge erhoben haben, erheblich weniger Mittel zur Verfügung haben. So läuft etwa bei der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen bei 3.500 zusätzlichen Studierenden gegenüber 2009 ein Fehlbetrag von 4,5 Millionen Euro auf. Bei der Universität Bonn, die 3.000 Studenten mehr hat, fehlen 2,6 Millionen Euro. Bei der Universität Köln fehlen 3,4 Millionen Euro bei 3.600 Studenten mehr.
Die Abschaffung von Studiengebühren wirkt sich in Nordrhein-Westfalen auch so aus, dass Beschäftigungsverhältnisse, die zu Studienbeitragszeiten noch über ein Jahr bis zu drei Jahren abgeschlossen wurden, entweder gar nicht mehr existieren oder nur noch als prekäre Verhältnisse von sechs bis zwölf Monaten abgeschlossen werden. Ich sage das nicht, weil das Beispiel für Bayern sein soll, sondern das zeigt, dass bei der Abschaffung von Studienbeiträgen vom Haushaltsgesetzgeber erhebliche Fragen zu beantworten sind, die die Haushaltsstrukturen betreffen: zum einen die Frage, wie man kompensiert und die Kompensation verteilt. Stellt das Kompensationsmittel auf einen
Verteilungsparameter ab oder koppelt man es an die frühere Verteilung der Studienbeiträge?
Dies alles zeigt, dass es eine Entscheidung ist, die in die grundsätzliche Etathoheit des Parlaments fällt, auch wenn die Beiträge nicht als Steuer, sondern als Abgaben ausgestaltet waren.
Im Übrigen ist die Abschaffung eines solchen Beitrags eine klar haushaltsbezogene Maßnahme. Herr Kollege Piazolo, der Freistaat Bayern stellt natürlich - und das macht er in exzellenter Art und Weise - die Grundfinanzierung der Hochschulen sicher. Laut Artikel 138 der Bayerischen Verfassung hat der Freistaat die Gewährleistungsverantwortung nicht nur für eine Grundfinanzierung, sondern für die Exzellenz der Hochschulen und für ihre Wettbewerbsfähigkeit in einem internationalen, europäischen und auch nationalen Umfeld. Dazu kann er sich natürlich - und das ergibt sich aus der Bayerischen Verfassung - der Zulassung von Drittmitteln und Beiträgen bedienen. Das macht der Freistaat aus gutem Grund: Die bayerischen Hochschulen sind an der Spitze, auch was die Lehre angeht. Die Lehre wird durch die Möglichkeit, Studienbeiträge zu erheben, maßgeblich unterstützt. Wenn wir diese Studienbeiträge abschaffen, dann muss der Haushaltsgesetzgeber tätig werden und sich überlegen, was er mit den Stellen macht. Deshalb ist es eine klar haushaltsbezogene Regelung. Diese Entscheidung steht dem Parlament zu und nicht der Volksgesetzgebung. Deshalb ist dieser Entwurf eines Volksbegehrens unzulässig, und deshalb, meinen wir, ist die Vorlage des Bayerischen Staatsministeriums des Innern an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof, die morgen verhandelt wird, vollauf berechtigt.
Herr Kollege Professor Dr. Piazolo, Sie argumentieren immer mit der Verfassung. Ist Ihnen eigentlich der Artikel 128 Absatz 2 der Bayerischen Verfassung bekannt, wonach Begabten der Besuch von Schulen und Hochschulen nötigenfalls aus öffentlichen Mittel zu ermöglichen ist? Damit stellt die Bayerische Verfassung klar, dass der Freistaat die Möglichkeit hat, Eigenbeiträge in einer Weise einzufordern, durch die keine soziale Abschichtung passiert. Sozial ausgewogene Beiträge entsprechen ausdrücklich der Verfassung.
Eine zweite Frage noch: Halten Sie es für sozial gerechter, dass sich in Nordrhein-Westfalen die Studienbedingungen im Vergleich zu der Zeit, in der Studienbeiträge erhoben wurden, massiv verschlechtert haben? Heute werden bzw. wurden prekäre Arbeitsverhältnisse ausgegeben, zu Zeiten der Studienbeiträge Zwei- und Dreijahresverträge. Es ist sozialer, wenn es einen gemäßigten Beitrag mit guten Studienbedingungen gibt. In anderen Ländern - Nordrhein-Westfalen ist hier nur ein Beispiel - müssen wir massive Verschlechterungen in der Lehre feststellen.
Herr Kollege, man kann in der politischen Diskussion viele Argumente hinnehmen, die einen nicht überzeugen. Man kann auch Polemik hinnehmen, wenn zum Beispiel aus einer OECD-Studie herausgezogen wird, was gar nicht drinsteht. Die beschäftigt sich nämlich mit der Betreuung ab drei Jahren.
Eines ärgert mich ehrlich in Ihrer Argumentation, und ich empfinde es - ich sage das so deutlich - als krank.
- Ich erkläre es gleich. Falls ich über das Ziel hinausschieße, entschuldige ich mich dafür schon jetzt.
Ich möchte eines in aller Entschiedenheit hier ansprechen. Mein jüngstes Kind ist eindreiviertel Jahre alt. Wenn ich mir vorstelle, dass mein Sohn morgens um 6.00 Uhr bis vielleicht nachmittags um 15.00 Uhr oder, wie Sie das andere Beispiel gebildet haben, von 14.00 Uhr bis 22.00 Uhr oder vielleicht von 5.00 Uhr bis 14.00 Uhr in eine Kinderkrippe soll -
Eine solche Diskussion hatten wir in Aschaffenburg bezüglich einer Betriebskrippe am Klinikum. Ich halte diese Diskussion für abstrus.
Wer denkt denn an die Kinder?
Sie können einem einjährigen oder zweijährigen Kind - und das tun Sie in der Diskussion - doch nicht zumuten, dass es um 5.00 Uhr oder 6.00 Uhr in eine Fremdbetreuung geht.
Da ist die Forderung nach einer Anpassung in der Wirtschaft viel wichtiger. Sie werden für jede Maßnahme der Familienbetreuung immer irgendjemanden finden, der sie nicht wahrnehmen kann.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Tausendfreund, Sie haben wohl inspiriert vom ChampionsLeague-Finale ein Bild aus dem Fußball ausgesucht. Wenn Sie aber schon meinen, dass Ihnen der Ministerpräsident eine Steilvorlage gegeben hat, dann muss ich sagen: Sie haben den Ball in den Münchner Himmel geschossen und nicht im Tor versenkt. Wenn Sie mich zitieren, dann schauen Sie sich das Protokoll bitte genauer an. Ich habe nicht von einem Herumdoktern an der Verfassung gesprochen, ich habe das Protokoll extra noch einmal angesehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Kollegin Tausendfreund, eine Verfassung, die eine so große Tradition hat wie die Bayerische Verfassung, die älter als das Grundgesetz ist, ist eine äußerst komplexe Angelegenheit. Um das mit einem Bild verständlich zu machen: Wenn Sie in einen VW-Käfer den Motor eines neuen Porsche einbauen, ohne Lenkwerk, Bremsen und Sonstiges zu verändern, dann wird es Sie, wenn Sie mit dem Fahrzeug herumfahren, zerbröseln. Man kann eine Verfassung sicherlich in dem einem oder anderen wichtigen Punkt ändern, wenn sich die Umstände verändern. Das haben wir in der Vergangenheit sowohl beim Grundgesetz als auch bei der Bayerischen Verfassung gesehen. Dabei handelt es aber immer um eine Angelegenheit von größtem Ernst. Eine solche Änderung sollte deshalb immer von größter Sorgfalt getragen werden.
Eine solche Sorgfalt kann ich bei Ihnen aber beim besten Willen nicht entdecken. Es geht hier nicht um eine Frage, die sich nur auf den Münchner Flughafen bezieht. Sie stellten einen konkreten Gesetzentwurf zur Abstimmung, und in diesem Gesetzentwurf kann ich bei aller Gutwilligkeit die für eine Verfassungsänderung notwendige Sorgfalt nicht entdecken.
Ich bleibe bei dem, was ich schon in der Ersten Lesung gesagt habe: Ihr Gesetzentwurf würde dazu führen, dass wir ein verfassungswidriges Recht in die Bayerische Verfassung schrieben. Mit der Öffnung des Volksbegehrens und des Volksentscheids für haushaltsrelevante Fragen würden Sie demokratische Grundgedanken in der Verfassung aushebeln. Sie würden das parlamentarische Budgetrecht und die parlamentarische Verantwortung in einem Kernbereich treffen. Das erachte ich als verfassungswidrig. Eine Änderung der Bayerischen Verfassung in dieser Form würde auch gegen Grundsätze des Grundgesetzes verstoßen, die mit der Ewigkeitsgarantie zu Recht gesichert sind.
Die Absenkung des Unterschriftenquorums für ein Volksbegehren verstößt in der konkreten Ausgestaltung, wie Sie sie sich vorstellen, gegen demokratische Grundgedanken der Verfassung. Das wäre, und das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof in der Vergangenheit schon einmal festgestellt, verfassungswidrig. Die Erweiterung des Gegenstands eines Volksbegehrens auf Entscheidungen im Rahmen der Zuständigkeit des Landtags geht in dieser Pauschalität viel zu weit. Volksentscheide und Volksbegehren sollten sich auf grundsätzliche Dinge beziehen. Die Initiierung von Volksentscheiden durch einen Beschluss des Bayerischen Landtags geht ebenfalls zu weit, denn nach dem Wortlaut Ihres Vorschlags würde es dem Landtag voraussetzungsfrei, das heißt, ohne thematische Begrenzung und ohne qualifizierte Mehrheit, ermöglicht, durch Beschluss sowohl seine Gesetzgebungsbefugnis als auch andere Entscheidungen im Rahmen seiner Zuständigkeit per Volksentscheid zu delegieren. Eine solche Flucht aus der Verantwortung sollte man einem Parlament nicht ohne Eingrenzung auf wesentliche Dinge ermöglichen.
Ein Volksentscheid über Staatsverträge ist in dieser Weise ebenfalls indiskutabel. Insgesamt gesehen ist der Vorschlag so unausgegoren, dass wir ihn aus vollster Überzeugung ablehnen werden. Auch im Ausschuss hat er nicht nur von der Regierungskoalition, sondern auch von anderen Abgeordneten die verdiente Ablehnung erfahren. Ich bitte deshalb darum, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Herr Kollege Schindler, was Sie zu dem Beispiel aus der Weimarer Zeit sagen, ist natürlich richtig. Ich möchte aber darauf hinweisen - das haben wir im Ausschuss schon diskutiert, und deshalb halte ich diesen einen Aspekt des Vorschlags der GRÜNEN für sehr problematisch -, dass man, wenn man es dem Landtag freistellen würde, jeglichen Gegenstand einer Volksabstimmung zuzuleiten, unbeschränkt den Weg aus der Verantwortung eines Parlaments eröffnen würde. Was der Weimarer Republik geschadet hat, was Sie mit dem Ermächtigungsgesetz angesprochen haben, war letztlich auch eine Flucht des Parlaments aus seiner Verantwortung. Wir sollten darauf achten, dass wir keine unbeschränkte Entlassung des Parlaments aus seinen Verantwortlichkeiten zulassen, die es von Hause aus haben muss.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Tausendfreund, wenn Sie meinen, Sie würden mit Ihrem Gesetzentwurf einen Weg aufzeigen, der zu einer Veränderung der Volksgesetzgebung in Bayern führen könnte, liegen Sie völlig falsch. Ihr Gesetzentwurf ist schon deshalb abzulehnen, weil er Elemente enthält, die zu einem sogenannten verfassungswidrigen Verfassungsrecht führen würden. Wenn Sie Fragen über budgetrelevante Entscheidungen dem Volksentscheid unterwerfen wollen, greifen Sie in das Budgetrecht und damit in einen Kernbereich des Demokratieprinzips ein. Genauso greifen Sie in verfassungsrechtlich unzulässiger Art und Weise in das Demokratieprinzip ein, wenn Sie das Quorum für die Unterstützer im Rahmen des Begehrens auf 5 % absenken wollen, ohne dass ein Quorum für den Entscheid selbst eingeführt wird. Hier sind selbst dem Verfassungsgeber Grenzen gezogen, die sich unter anderem aus der Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes ergeben. Ihr Gesetzentwurf ist insoweit indiskutabel. Wir werden ihn auch in der weiteren Beratung ablehnen.
Wenn Sie nun meinen, unserem Ministerpräsidenten vorwerfen zu müssen, er würde sein Fähnchen in den Wind hängen,
dann ist das völlig fehl am Platz.
Meine Damen und Herren, Sie sprechen den Flughafen München an. Das ist ein besonderes, ein singuläres Problem. Es geht auch um ein Gerechtigkeitsproblem, wenn die Münchner Bürger im Rahmen einer Abstimmung über diesen Flughafen abstimmen dürfen, nicht aber jemand, der aus Altötting oder aus Freising oder aber aus der Oberpfalz oder aus anderen Teilen Bayerns kommt. Der Flughafen hat nämlich Ausstrahlungswirkung auf Bayern insgesamt. Diese Abstimmung wird nur deshalb möglich, weil die Lan
deshauptstadt München Anteilseigner dieses Flughafens ist und weil der Münchner Oberbürgermeister landespolitische Ambitionen für seinen Ruhestand plant. Das ist aber für die Bevölkerung nicht einzusehen.
Ich meine, dass es richtig ist, wenn der Ministerpräsident sagt: Für diese besondere Fragestellung, die für die wirtschaftliche Weiterentwicklung Bayerns von zentraler Bedeutung ist, werden wir die Spielräume, die die bestehende Verfassung hergibt, ausloten und überprüfen, ob wir im Hinblick auf die Gerechtigkeit allen bayerischen Bürgern die Möglichkeit geben, mit abzustimmen. Ich glaube, so aussichtslos, wie Sie, Frau Tausendfreund, meinen, ist das nicht. Es gibt durchaus verfassungsrechtliche Ansatzpunkte, die man nun in aller Ruhe und aller Gelassenheit prüfen muss. Sollten wir zu dem Ergebnis kommen, dass es keine Spielräume gibt, dann kann man sich über eine Verfassungsänderung durchaus noch Gedanken machen. So, wie Sie das aber planen, geht es nicht.
Sie stoßen an Grundsätze der Verfassung, die uns allen heilig sein sollten. Deshalb ist Ihr Gesetzentwurf schon heute, in der Ersten Lesung, mit aller Entschiedenheit zurückzuweisen.
Es gibt noch einige andere Argumente, aber die beiden Argumente, dass dies gegen die Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes und gegen den Kerngehalt der Demokratie verstößt, sind so wesentlich, dass wir an dieser Stelle auf die anderen Argumente nicht einzugehen brauchen. Wir werden sicherlich noch intensive Diskussionen in den Ausschüssen führen. Hierauf freue ich mich. Aber so, wie Sie das meinen, geht es mit Sicherheit nicht.
Herr Präsident, es kommt nicht auf die Masse an, sondern auf die Qualität.
Sehr verehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wahlen sind in einer demokratischen Gesellschaft - so das Zitat von Wolfgang Schreiber, einem der maßgeblichsten deutschen Wahlrechtsexperten der Grundvorgang jedes parlamentarisch-demokratischen Verfassungslebens und Fundamentalausdruck der Volkssouveränität. Schreiber weist darauf hin, dass die Ausgestaltung des Wahlrechts die Gesellschaftsordnung in besonderer Weise prägt und dass
sie eine Messlatte der demokratischen Verfassung und zugleich ein Spiegel des gesellschaftlichen Selbstverständnisses eines Staates sei.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem zentralen Maastricht-Urteil, das dieser Tage in anderer Weise Bedeutung erlangt, das Recht der Staatsbürger, durch Wahlen an der Legitimation von Staatsgewalt teilzunehmen, ein zentrales, subjektives, verfassungsmäßiges Recht genannt. Das Recht, Demokratie zu spenden, ist das wichtigste Bürgerrecht in unserer Demokratie.
Kolleginnen und Kollegen, Bayern hat ein Wahlsystem, auf das wir stolz sein können. Die Bayerische Verfassung legt in Artikel 14 fest, dass die Abgeordneten in einer allgemeinen, gleichen, unmittelbaren und geheimen Wahl nach einem verbesserten Verhältniswahlrecht von allen Staatsbürgern in Wahlkreisen und Stimmkreisen gewählt werden. Das bayerische Wahlsystem garantiert durch flexible Listen in den Wahlkreisen, den Bezirken, und die Vor-Ort-Wahl in den Stimmkreisen ein Höchstmaß an persönlicher Auswahlmöglichkeit durch die Staatsbürger. Durch die Gliederung in Wahlkreise garantieren die Bayerische Verfassung und das Bayerische Wahlsystem, dass die Regierungsbezirke im Landtag gemäß ihrer Bevölkerung repräsentiert werden. Durch Ausgleichsmandate wird eine möglichst genaue Abbildung der politischen Strömungen erreicht. Bayern hat in der Tat ein Wahlsystem, auf das wir stolz sein können.
Dem Hohen Haus stünde es gut an, dass wir dies über alle Fraktionen hinweg, wie dies bei der letzten Stimmkreisreform der Fall war, anerkennen und die durch die Staatsregierung nach den Kriterien der Verfassung erarbeiteten notwendigen Anpassungen sachlich diskutieren und gemeinsam tragen. Das Hohe Haus hat sich vor einigen Jahren mit guten Gründen auf eine Begrenzung seiner Mitgliederzahl geeinigt. Dies bedingt, dass Bevölkerungsentwicklungen durch Mandatsverschiebungen nachvollzogen werden. Die Wahlrechtsgleichheit, also der Grundsatz "One man, one woman, one vote", verdiente nicht nur unsere Unterstützung, als Nelson Mandela dies politisch für Südafrika forderte, sondern er verdient unsere Unterstützung und Achtung auch als eine von der Bayerischen Verfassung und dem Grundgesetz für Bayern festgelegte Grundregel.
Wir Abgeordnete vertreten keine Bäume, keine Feldhamster, keine Ameisenbläulinge, keine anderen Tiere oder Gegenstände. Unsere vornehmste Aufgabe ist die Vertretung der ganzen Bevölkerung Bayerns. Kolleginnen und Kollegen, wir haben es uns mit
den Änderungen nicht leicht gemacht. Die Frage, wie die Menschen in den Regionen mit ihren Erfahrungen und sozialen Zusammenhängen im Parlament vertreten sind, ist für den Flächenstaat Bayern ganz zentral.
Kolleginnen und Kollegen der Opposition, wir haben auf Ihre Anregung hin eine Expertenanhörung durchgeführt. Nahezu alle Verfassungsrechtsexperten haben darin bestätigt, dass eine Mandatsverschiebung zwischen Oberfranken und der Oberpfalz auf der einen und Oberbayern auf der anderen Seite notwendig ist. Allein - das sei auch noch erwähnt Dr. Glaser hat die Kategorie einer "sanften Durchbrechung der Wahlrechtsgleichheit" eingeführt und steht mit dieser, um sie vorsichtig zu bewerten, mutigen Einführung eines gleichsam esoterischen Elements in das Wahlrecht nicht zu Unrecht allein auf weiter Flur gegen die durchdachte Dogmatik des Bundesverfassungsgerichts und des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Die anderen Verfassungsrechtler haben in der Anhörung klar dargelegt, dass mit Blick auf die streng formale Wahlrechtsgleichheit eine Anpassung notwendig sei.
Alternativ hätte von Ihnen eine Verfassungsänderung vorgeschlagen werden können, die die Aufteilung in Wahlkreise aufgibt. So hat es beispielsweise der von der Opposition benannte Professor Behnke in der Anhörung thematisiert. Bei auf ganz Bayern bezogenen Listen werden die Regionen aber weniger und nicht mehr vertreten sein. Wenn Sie das wollen, meine Damen und Herren von der Opposition, machen Sie dem Volk einen entsprechenden Vorschlag. Ich wünsche Ihnen viel Spaß dabei.
Alternativ könnten wir die Gesamtzahl der Mandate im Bayerischen Landtag ohne Not über eine Verfassungsänderung erhöhen. Wenn Sie das wollen, meine sehr verehrten Damen und Herren der Opposition, müssen Sie das sagen. Die Bevölkerung will das nach meinem Eindruck in ihrer großen Mehrheit nicht.
In der Anhörung wurde deutlich, dass bei Zugrundelegung eines realitätsbezogenen Maßstabs auch in Oberfranken und in der Oberpfalz bei 16 Mandaten die Anforderung für die Teilnahme an der Mandatsverteilung auch für kleine Parteien nicht die Hürde von 5 % überschreitet. Darüber, ob man für die Zukunft eine Mindestzahl von 16 Mandaten mit entsprechenden Ausgleichsregelungen für die anderen Regierungsbezirke ausdrücklich in die Verfassung schreiben soll, können wir uns in der kommenden Zeit trefflich unterhalten. Am aktuellen Anpassungsbedarf ändert dies aber nichts.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf beruht auf dem Stimmkreisbericht der
Staatsregierung, den diese entsprechend Artikel 5 Absatz 5 des Bayerischen Landeswahlgesetzes dreißig Monate nach dem Tag, an dem der Landtag gewählt wurde, vorlegen muss. Zugrundezulegen sind die Zahlen der Bevölkerungsentwicklung vom 30.09.2010. Da die Anpassungsvorschläge auf der Basis des Stimmkreisberichts zu erarbeiten sind, enthält das Gesetz damit inzident eine Regelung für den Zeitpunkt der maßgeblich heranzuziehenden Bevölkerungszahl. Um dies in Zukunft noch deutlicher zu machen, sollten wir darüber diskutieren, ob wir ausdrücklich einen Stichtag in das Landeswahlgesetz aufnehmen. Bis dahin allerdings ist Artikel 5 Absatz 5 des Bayerischen Landeswahlgesetzes zugrunde zu legen. Nicht möglich ist das Abstellen auf die Bevölkerungsprognose, wie es der Verfassungsrechtler Badura in der Expertenanhörung als vorzugswürdig gesehen hat. Dies widerspricht dem formalen und strikten Charakter der Wahlrechtsentscheidungen und wurde von den anderen Experten so nicht geteilt. Im Übrigen, Kolleginnen und Kollegen der Opposition, haben Sie keine diesbezüglichen Änderungsanträge eingebracht. Insoweit, so denke ich, werden Sie letztendlich im Großen und Ganzen dem Vorschlag der Staatsregierung zustimmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der konkrete Stimmkreiszuschnitt ist immer eine schwierige Entscheidung. Der Vorschlag der Staatsregierung im Gesetzentwurf orientiert sich an den in der Verfassung und der Verfassungsrechtssprechung entwickelten Kriterien, die zu berücksichtigen sind: zusammenhängendes Gebiet, soweit möglich Beachtung der Grenzen der Landkreise und kreisfreien Städte, größtmögliche Wahrung der Stimmkreiskontinuität und zwingende Anpassung bei Überschreitung einer Höchstabweichung von der Durchschnittsbevölkerung eines Stimmkreises von 25 % nach oben wie nach unten.
Der erarbeitete Vorschlag ist nicht von parteipolitischen Erwägungen der Koalitionsparteien beeinflusst. Dies wird schon an der Diskussion und dem Vorschlag für Oberfranken deutlich. Hätte man FDP und CSU bevorteilen wollen, hätte man einen ganz anderen Vorschlag einreichen müssen. Kolleginnen und Kollegen, gerade bezogen auf Oberfranken haben wir einen intensiven Disput über mögliche Modelle erlebt. Nicht relevant ist dabei, wie wir die Modelle verbildlichen. Ob wir vom Knochen oder vom Bikini reden, ist wahlrechtlich irrelevant. Für die jetzt gefundene Lösung spricht neben anderen Kriterien die Nachhaltigkeit, die Stimmkreiskontinuität. Letztlich wurde von keiner der hier vertretenen Fraktionen in diesem Hohen Hause ein Änderungsvorschlag eingebracht,
der eine andere Lösung präferiert hätte. Den Änderungsvorschlag der FREIEN WÄHLER bezogen auf München lehnen wir ab. Die Stadtbezirke sind nicht den Grenzen von Landkreisen und kreisfreien Städten vergleichbar. Die vorgeschlagene Änderung lässt sich vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Stimmkreiskontinuität nicht rechtfertigen. Der Vorschlag der FDP zu einer kleineren Änderung im Bereich der Oberpfalz, der in der Endberatung im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz Zustimmung gefunden hat, trägt unserer Auffassung nach den regionalen Gegebenheiten dort besser Rechnung als der ursprüngliche Entwurf der Staatsregierung und findet unsere Zustimmung.
Kolleginnen und Kollegen der Opposition, angesichts der Bedeutung der heutigen Entscheidung, die die Spielregeln unserer Demokratie den notwendigen Gegebenheiten anpasst, appelliere ich an Sie: Tragen Sie diese Entscheidung mit. Es ist natürlich die Aufgabe der Opposition, die Regierung zu kritisieren und alternative Vorschläge zu machen. Polemik und billiger Populismus gehören nicht in die Debatte von Wahlrechtsanpassungen, wenn keine verfassungsrechtlich darstellbaren Alternativen von Ihnen aufgezeigt werden.
Im Interesse unserer Demokratie bitte ich Sie: Stimmen Sie mit breiter Mehrheit dem vorgeschlagenen Gesetzesentwurf zu.
Herr Kollege, eine kurze Vorbemerkung: "Ein bisschen verfassungsrechtlich zwingend" gibt es genauso wenig wie "ein bisschen schwanger". Sie müssen sich schon entscheiden.
Wenn ich Ihre Kritik höre, dann wundert mich nur eines: Warum haben Sie keinen Änderungsantrag eingebracht?
Wenn Sie die Verfassungsexperten gehört haben, dann müssten auch Sie überzeugt davon sein, dass die Anpassung nicht vermeidbar, das heißt notwendig ist.
Frau Kollegin Tausendfreund, gestatten Sie mir die Bemerkung, dass ich überzeugt davon bin, dass aus Ihrer Fraktion die Ersten kämen, die eine Nichtanpassung der Anzahl der Mandate vor dem Verfassungsgericht angreifen, wenn wir das nicht machen würden. Hier zu sagen, dass wir diese 17 Mandate ruhig belassen können, leuchtet mir nicht ein.
Wenn Sie diese Gutachten von Wieland und Gärditz so überzeugen, dann frage ich mich, warum Sie die beiden Experten für die Anhörung nicht benannt haben.
Offensichtlich waren Sie selbst nicht von den Gutachten überzeugt. Alternativvorschläge, was den konkreten Zuschnitt in Oberfranken angeht, haben Sie auch nicht eingebracht. Das ist doch durchsichtiger Populismus, genau wie beim Vertreter der FREIEN WÄHLER.
Herr Kollege Schindler, Sie haben aus einem Urteil zitiert, das vielen bekannt ist. Was mich wundert ist, warum Sie nicht auch die Randnummer 190 zitieren, wo das Bundesverfassungsgericht ausgeführt hat, dass Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes der alleinige Maßstab ist, wenn durch technische Vorkehrungen und rechtliche Vorgaben sichergestellt ist, dass eben nur diese Telekommunikationsvorgänge überwacht werden. Das ist im Grunde der entscheidende Ansatz. Den lassen Sie aus. Das lässt tief blicken im Hinblick auf Ihren Antrag.
Herr Kollege Pohl, ich habe eine Frage, weil ich den Antrag der GRÜNEN nicht ganz verstehe. Es geht laut Antrag nicht um eine Koordinierungsstelle für queere Personen, sondern es geht, wenn ich den Antrag richtig verstanden habe, um eine Koordinierungsstelle, die sich für queere Politik einsetzen soll. Ich verstehe nicht ganz, was queere Politik ist, wenn ich auch verstehe, was Menschen mit einer queeren Identität sind. Deshalb würde ich gerne von Ihnen wissen, wie Sie queere Politik definieren.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Schindler, Sie haben ausgeführt, Wahlrechtsfragen seien Machtfragen. Wahlrechtsfragen sind aber auch in besonderer Weise Fragen der Glaubwürdigkeit unserer Demokratie. Deshalb richte ich die ausdrückliche Bitte an Sie: Lassen Sie das Agitieren über diese notwendige Änderung des Landeswahlgesetzes und bleiben Sie auf einer sachlichen Diskussionsebene. Die Staatsregierung hat den Stimmkreisbericht vorge
legt, weil sie ihn nach den Vorgaben des Landeswahlgesetzes und der Verfassung vorlegen musste. Auf der Grundlage dieses Berichtes ergibt sich die mathematische Notwendigkeit einer Veränderung. Sie bestreiten die Zahlen nicht. Das grundlegende Prinzip in unserer Demokratie ist, dass alle Staatsbürger die gleichen politischen Einwirkungsmöglichkeiten in Bayern haben. Das müssen wir beachten.
Die Staatsregierung hat die Bedenken in den Regierungsbezirken Oberfranken und Oberpfalz durchaus ernst genommen. Aus diesem Grund wurde ein ergänzender öffentlicher Bericht vorgelegt, mit dem alle Möglichkeiten und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen geprüft wurden. Verfassungsrechtlich kann uns die Tatsache nicht überraschen, dass angesichts der Regelungen der Bayerischen Verfassung und der Rechtsprechung der Verfassungsgerichtsbarkeit ein Festhalten an der derzeitigen Mandatszahl in der Oberpfalz, in Oberfranken und in Oberbayern nur dann möglich wäre, wenn wir die Verfassung ändern und die Mandatszahl des Bayerischen Landtags, die 1998 per Volksentscheid in die Verfassung aufgenommen worden ist, wieder erhöhen würden. Diese Überlegung ist vor dem Hintergrund des gegenwärtigen Wahlsystems und der verfassungsgemäßen Repräsentation auch der kleineren Parteien zu diskutieren. Aufgrund der Diskussionen über den Parlamentarismus und dessen Funktionsfähigkeit sollten wir in der jetzigen Situation eine derartige Änderung nicht riskieren. Wir können jedoch noch darüber diskutieren.
Die Bayerische Staatsregierung hat einen sehr sachlichen Vorschlag für den Zuschnitt der Stimmkreise gemacht. Der Landtag hat im Rahmen der Diskussionen in den Ausschüssen die Aufgabe, über diesen Zuschnitt nachzudenken und über Alternativen zu diskutieren. Ich vermute, dass wir am Ende, weil dieser Vorschlag den objektiven Gegebenheiten Rechnung trägt, zu keinem anderen Ergebnis kommen werden. Wir können darüber jedoch durchaus diskutieren.
Eines sollten wir aber nicht tun: Wir sollten das bayerische Wahlsystem, auf das wir stolz sein können und das Bayerns Bürgern im Verhältnis zu anderen Bundesländern in einem höheren Maße die Möglichkeit einräumt, die Zusammensetzung des Bayerischen Landtages zu bestimmen, nicht vorschnell zur Disposition stellen. Wir sollten das bayerische Wahlrecht nicht durch eine polemische Debatte zu Unrecht schlechtreden. Wir sollten uns als Demokraten gemeinsam den Problemen zuwenden, die die Bevölkerungsentwicklung in Bayern verursacht hat. Als gute Demokraten sollten wir gemeinsam nach einer Lösung suchen. Das Wahlrecht ist letztlich die Spielregel für uns alle.
Über das Wahlrecht sollte auf der Grundlage objektiver Kriterien diskutiert werden. Nach der Vorlage des Berichts der Staatsregierung und dem ergänzenden Bericht der Staatsregierung mit den ausführlichen verfassungsrechtlichen Überlegungen habe ich keinen Zweifel daran, dass wir eine sehr gute Grundlage für die weitere Beratung des Gesetzentwurfs vorfinden. Ich freue mich auf die Diskussionen mit Ihnen und den Kollegen der anderen Fraktionen.
Herr Kollege Meyer, ich habe zwei Fragen. Erste Frage: Wollen Sie die Zahl der Mandatsträger im Bayerischen Landtag, die momentan in der Verfassung vorgeschrieben ist, erhöhen?
Zu Ihrem Vorschlag, die jetzige Regelung beizubehalten, stelle ich die zweite Frage: Wollen Sie das Risiko in Kauf nehmen, dass ein Oberfranke oder ein Oberpfälzer, der, aus welchen Gründen auch immer, vielleicht vor zwei oder drei Jahren nach Oberbayern umgesiedelt ist, Popularklage mit der Begründung einreicht, er habe weniger Einflussmöglichkeiten als
sein Bruder, seine Schwester oder andere Verwandte, die in der Oberpfalz oder in Oberfranken geblieben sind? Wollen Sie wirklich das Risiko der Anfechtung einer Wahl eingehen?
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Werner, dieser Gesetzentwurf ist gut gemeint, aber er ist
nicht gut durchdacht. Deshalb ist er nicht zustimmungsfähig. Ich will das kurz erläutern.
Herr Kollege Werner, ich weiß, dass Ihre Fraktion oft das Argument der Zahl mit dem Argument der Qualität verwechselt.
Bei den Petitionen kann man sicherlich nicht nach der Anzahl von 4.000, 5.000 oder 6.000 beurteilen, ob das Petitionsrecht gut oder schlecht ist. Wir alle, die wir Petitionen behandeln, wissen, dass es nicht auf die Zahl ankommt. Es handelt sich um einzelne Petitionen, mit denen wir uns auseinandersetzen und für den Bürger und sein Anliegen kämpfen. Es gibt aber genauso viele Petitionen, die wir über alle Parteigrenzen hinweg nicht ernst nehmen können. Ich erinnere mich zum Beispiel an eine Petition im Rechtsausschuss, in der gefordert wurde, gegen sämtliche Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland Strafanzeige zu stellen. Solche Petitionen gibt es auch. Es geht nicht um die Zahl der Petitionen, sondern darum, wie wir echte Bürgeranliegen bestmöglich behandeln können.
Bayern ist hier mit seinem Petitionsrecht in ganz Deutschland führend. Herr Kollege Werner, Kolleginnen und Kollegen der SPD, Ihr Vorschlag zielt nicht auf die Einführung einer Online-Petition. Dies wäre vernünftig. In Bayern gibt es das übrigens schon. Jeder bayerische Bürger kann per E-Mail eine Petition an den Bayerischen Landtag richten. Sie wollen keine Petition, sondern eine Internet-Plattform auf der Seite des Bayerischen Landtags.
Unser Argument lautet, dass damit die Staatswillensbildung, die im Parlament geschieht, mit der Diskussion in der Gesellschaft vermischt würde. Ich habe nichts dagegen, dass sich Bürger mit ihren Anliegen zusammentun, darüber diskutieren und diese Anliegen gemeinsam ins Parlament bringen. Das halte ich für wichtig. Dafür gibt es in den neuen Medien genügend Möglichkeiten, zum Beispiel Portale wie Facebook. Im Internet gibt es bessere und schlechtere Diskussionsforen. Ich will das überhaupt nicht bewerten. Wir müssen die Diskussion in solchen Foren jedoch von der Staatswillensbildung in dem entscheidenden, von der Demokratie dafür vorgesehenen Gremium, nämlich dem Parlament, trennen.
Bayern ist beim Petitionsrecht vorbildlich. Herr Kollege Werner, wir sollten hier nicht das Beispiel des Bundes heranziehen. Das ist zwar ein netter Versuch, das
System im Bund ist jedoch anders. Im Bund wird über Petitionen in der Regel nichtöffentlich verhandelt. Deshalb ist es beim Bund vielleicht sinnvoll, eine öffentliche Internet-Plattform zu eröffnen. Bayern muss aber nicht jeden Quatsch mitmachen, den der Bund vormacht. Bayern muss auch nicht sein System an ein anderes System anpassen. So selbstbewusst sollten wir hier sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, verfolgen Sie die Überlegungen zur Strukturverbesserung Ihrer Partei. Frau Nahles hat unlängst einen interessanten Vorschlag gemacht, dass nämlich die Aufstellungsversammlungen nicht mehr von der Partei, sondern von den Bürgern durchgeführt werden sollten. Dieser Vorschlag wird vielleicht dazu führen, dass die SPD ihre Krise überwindet. Solche Vorschläge sollten Sie mit allem Nachdruck verfolgen. Lassen Sie aber bitte das vorbildliche bayerische Petitionssystem unangetastet und verwischen Sie es nicht durch eine staatlich organisierte Internet-Plattform. Diese Plattform könnte dazu führen, dass die dort gemachten Vorschläge als Meinung des Bayerischen Landtags wahrgenommen werden.
Ich plädiere dafür, diesen Gesetzentwurf aus Überzeugung abzulehnen und unser gutes bayerisches Petitionssystem so eigenständig und qualitätvoll zu erhalten, wie es derzeit ist.
Ich bin am Ende meiner Rede.
Mit den Antworten Ja oder Nein ist es so eine Sache. Ich frage Sie auch nicht: Schlagen Sie Ihre Frau immer noch? Da würde es Ihnen auch schwerfallen, mit Ja oder Nein zu antworten.
Lesen Sie Ihren Gesetzentwurf doch einmal mit Verstand. Dort heißt es, dass es keinen Rechtsanspruch auf Veröffentlichung geben kann, dass aber Näheres die Geschäftsordnung regelt. Ich bin sehr dafür, dass wir ein lebendiges Parlament sind, das bei allen Fragestellungen - das ist unsere Aufgabe als Abgeordnete - die Diskussionsbeiträge und Meinungen der Bürger aufnimmt, aber nicht dafür, dass wir die Diskussion, die hier im Parlament stattfindet, mit der Diskussion, die in der freien Gesellschaft stattfindet, vermengen und vermischen. Warum sind Sie dagegen, dass wir sagen, die neuen Medien bieten die Möglichkeiten jetzt schon? Wenn Sie über eine Frage in Facebook diskutieren, haben Sie sehr schnell ein breites Band von Meinungen, die es dazu gibt. Zum Teil sind diese Meinungen einsichtig, zum Teil weniger einsichtig. Warum sollen wir noch eine weitere Plattform für eine solche allgemeine Diskussion aufmachen? Damit bestünde nur die Gefahr, dass die Darstellung des Parlaments in seiner Gesamtheit, die die Internetplattform des Bayerischen Landtags leisten soll, mit der allgemeinen Diskussion vermischt wird. Lassen Sie doch die gesellschaftliche Diskussion in der Gesellschaft, wo auch wir Abgeordnete als Teil der Gesellschaft sie aufnehmen können.
Lassen Sie uns die Meinungen, die wir dort finden, dann in den formalisierten Prozess des Parlaments
einbringen. Das bayerische Petitionsrecht ist so, wie es ist, vorbildlich. Das sollte so bleiben. Das, was Sie wollen, ist eine Verwischung.
Das ist nicht vordemokratisch.
Leider reicht mir die Redezeit nicht mehr, um mit Ihnen über das Verständnis von Demokratie zu diskutieren. Ich glaube auch nicht, dass ich Sie vom richtigen Verständnis überzeugen könnte. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, lehnen wir diesen Gesetzentwurf, der nicht durchdacht ist, ab.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Kollegin, Sie haben zwar eine lange Rede vorgelesen, aber mir ist immer noch nicht ganz klar, was denn der Mehrwert des Gesetzentwurfs, für den Sie werben, sein soll. Sie haben dargestellt, dass diese Petition der Hebammen 50.000 Unterstützer gefunden hat. Sie haben dargestellt, dass es Facebook und die OnlinePlattform für Petitionen gibt. Damit werden die Funktionen erfüllt, die Sie eigentlich herbeiführen wollen. Diese Netzwerke gibt es doch schon. Warum sollen wir also auf der Seite des Bayerischen Landtags eine weitere Ebene eröffnen? Ich kann einerseits den Mehrwert nicht erkennen und sehe andererseits die Gefahren, die Sie negieren, ohne dass Sie dafür wirklich Argumente finden. Sie überzeugen mich mit Ihrer abgelesenen Rede nicht.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Leider habe ich nicht mehr die volle Redezeit. Deshalb will ich mich auf einige Punkte beschränken, die sich auch auf die vorangegangenen Beiträge beziehen. Ich will nicht alles wiederholen, was Herr Kollege Herrmann zu Recht als das wesentliche Ergebnis des Untersuchungsausschusses dargestellt hat.
Vorweg noch zu Herrn Kollegen Klein. Das Ergebnis des Mehrheitsberichts ist ein gemeinsames Ergebnis von CSU und FDP, daran sollten wir festhalten. Wenn Sie hier die Frage des öffentlichen Auftrags ansprechen, so ist hervorzuheben, dass Herr Professor Schmidt, der Gutachter, klar ausgesagt hat, dass der Kauf der HGAA durch das Landesbankgesetz gedeckt
war. Wenn es nicht so wäre, und in dieser Frage stehen Sie genauso in der Verantwortung wie wir, dann müsste man sofort über die MKB-Bank nachdenken. Insoweit sollten wir doch an diesem gemeinsamen Ergebnis festhalten.
Die Opposition hat behauptet, die Bayerische Landesbank habe bis heute kein tragfähiges Geschäftsmodell. Dies ist ein von Ihnen erhobener Vorwurf.
Die Bank schreibt inzwischen schon wieder schwarze Zahlen.
Kolleginnen und Kollegen, im Übrigen bestätigen Sie hier nur, was Kurt Tucholsky schon vor Jahrzehnten festgestellt hat: Neben dem Fortpflanzungstrieb und dem Trieb zu essen hat der Mensch zwei Leidenschaften, zum einen die Leidenschaft, Lärm zu machen, und zum anderen, nicht zuzuhören.
Meine Damen und Herren, die Bayerische Landesbank hat ein tragfähiges Geschäftsmodell. Wenn Sie sich die Entwicklung nach der Wirtschaftskrise anschauen, dann müssten Sie auch wissen, wie wichtig die Bayerische Landesbank inzwischen für die Finanzierung des größeren Mittelstandes ist.
Meine Damen und Herren, 29 Sitzungen, 74 Zeugen, mehr als 300 Aktenbände und nun das: Ihre Auftritte, Herr Güller, Herr Pohl, Herr Dürr, waren "dürr" im wahrsten Sinne des Wortes
"Ein Tag der Wahrheit", sagten Sie, Herr Güller. Schon in dieser Sitzung sollten Sie sich an dieser Aussage messen lassen. Wir hätten auf die Ministerbefragung heute verzichtet, wenn die GRÜNEN auf die Aktuelle Stunde verzichtet hätten. Dann wäre die Beratung des Schlussberichts der erste Tagesordnungspunkt gewesen. Uns vorzuwerfen, dass wir nicht auf unsere Rechte verzichten, wenn die anderen Fraktionen ebenso wenig kompromissbereit sind, ist scheinheilig.
Dass Sie, Herr Güller, es mit der Wahrheit auch im Untersuchungsausschuss nicht immer so genau ge
nommen haben, durften wir während der Beweisaufnahme erleben, als Sie nach einer Sitzung vor die Presse getreten sind und wider besseres Wissen behauptet haben, dass die Verwaltungsräte aus der Staatsregierung ihre Aufwandsentschädigungen für ihre Verwaltungsratstätigkeit eingesteckt hätten, obwohl drei-, viermal zuvor im Untersuchungsausschuss Thema war, dass diese Gelder unmittelbar zugunsten von Stiftungen des Landes abgeführt wurden.
Meine Damen und Herren, die Behauptung, der Untersuchungsausschuss sei Ihr Erfolg,
ist der Gipfel der Unverfrorenheit.
Der Gipfel der Unverfrorenheit ist auch, dass Ihr Fraktionsmitglied Dr. Rabenstein in seinem Buch auf Seite 152 feststellt, dass der Untersuchungsausschuss
- ja, ich bin Schnellleser - eine Abrechnung Seehofers mit der Ära Stoiber sei. So ein Unsinn.
Sie sollten sich zumindest darüber einig werden, ob das nun ein Erfolg der Opposition ist oder die Rache Seehofers, der mit der Einsetzung des Untersuchungsausschusses gar nichts zu tun hatte; denn er ist nicht Mitglied des Hohen Hauses, was man natürlich bedauern kann.
- Herr Kollege, ich habe mich im Ausschuss immer dann, wenn es notwendig war, zu Wort gemeldet.
Die Behauptung, ohne Sie wäre der Untersuchungsausschuss zu keinem Ergebnis gekommen, ist falsch. Wir haben gemeinsam mit der FDP für die objektive Aufklärung gesorgt. Was Sie in Ihrem Minderheitenbericht als Substanz bringen, ist zum großen Teil Unsinn.
Herr Pohl, vom Niveau, das Sie für sich in Anspruch nehmen, haben wir mit Ihrem Metzger-Bild im Untersuchungsausschuss einen Eindruck erhalten.
Dieses Niveau zieht sich durch und kann mit dem Unsinn, den Sie hier heute zur rechtlichen Würdigung und zur Fahrlässigkeit verbreiten - ich werde später noch darauf eingehen -, mithalten.
Eines ist auf jeden Fall klarzustellen, Herr Pohl: Die bayerische Staatsanwaltschaft braucht keine Ratschläge von einem, der eigenes Fehlverhalten mit Lügen zudeckt.
Die Staatsanwaltschaft in Bayern handelt nach Recht und Gesetz und ist dem Legalitätsprinzip verpflichtet. Das müssten Sie eigentlich seit Ihrer Referendarausbildung wissen.
Im Übrigen brauchen wir, was die Gewaltenteilung angeht, von Ihnen keine Nachhilfestunden.
Herr Dürr, Sie sprechen ebenfalls von einem Erfolg der Opposition mit diesem Untersuchungsausschuss. Träumen Sie weiter! Nachdem, was wir heute erleben, wird deutlich: Alle tragfähigen Ergebnisse sind im Mehrheitsbericht niedergelegt. Daran ändert sich nichts, wenn Sie sich in billiger Weise über Versprecher des früheren Ministerpräsidenten Stoiber lustig machen.
Herr Dürr, Sie haben nach all den Sitzungen offensichtlich nicht mitbekommen, wer für eine Klage gegen Vorstand und Verwaltungsrat zuständig ist. Falls Sie auf eine Regierungsbeteiligung hoffen, die nie kommen wird: Für eine Klage ist ausschließlich die Bank zuständig, niemand sonst.
Die Behauptung der Opposition, der frühere Ministerpräsident Stoiber habe im Hintergrund die Fäden gezogen, ist in sich widersprüchlich. Wenn Sie auf die Neigung des früheren Ministerpräsidenten abstellen, Dinge nach außen darzustellen, die zugegebenerma
ßen vorhanden ist, hätte das deutlich werden müssen. Im Untersuchungsausschuss wurde kein Beleg für eine Einflussnahme Stoibers gefunden. Wenn Sie ehrlich wären und neutral an der Aufklärung interessiert wären, müssten Sie das bestätigen.
Durchsichtige Rücktrittsforderungen gegen unseren Fraktionsvorsitzenden Schmid und gegen Erwin Huber werden wir nicht mittragen. Wenn Sie diese Rücktrittsforderungen heute erheben, dann tun Sie nur das, was Sie schon von Anfang an gemacht haben.
Für Sie standen die Schuldigen, die Verantwortlichen vorab fest. Deshalb ist es ein durchsichtiges Manöver, wenn Sie jetzt mit diesen Rücktrittsforderungen kommen.
Die Bewertung, dass alle Verwaltungsräte grob fahrlässig gehandelt haben, steht auf juristisch sehr dünnem Eis, was offensichtlich Ihrer mangelnden Neutralität in diesem Untersuchungsausschuss entspringt. Sie begründen das in Ihrem Votum nicht ansatzweise. Ihre hanebüchenen Argumente dafür, die Beschränkung der Haftung auf grobe Fahrlässigkeit für unwirksam zu erklären, sind eine Beleidigung für jeden ernsthaften Juristen.
Die Haftungsbeschränkung auf grobe Fahrlässigkeit wollen Sie jetzt aus der Satzung streichen. "Respice Finem" sagt der Lateiner; überlegen Sie, was das heißt. Überlegen Sie, was das für die vielen öffentlichen Unternehmen und auch für die Sparkassen in Bayern bedeuten würde, wenn die Verwaltungsräte, wenn solche Gremien auf eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit verpflichtet würden: Sie würden die öffentlichen Unternehmen ihrer Handlungsfähigkeit berauben.
Meine Damen und Herren von der Opposition, letztlich haben wir in dem Ausschuss wertvolle Aufklärungsarbeit geleistet. Die Ergebnisse wurden vom Kollegen Dr. Florian Herrmann im Wesentlichen dargestellt. Dazu haben wir weder die FDP gebraucht, obwohl wir gut zusammen gearbeitet haben, noch Sie, meine Damen und Herren von der Opposition. Wer in der Bundesrepublik Deutschland hat sich bei privaten Banken oder öffentlichen Banken, bei denen Sie oder Ihre Parteifreunde in Aufsichtsgremien saßen, nach der Finanzkrise einer ähnlichen Aufklärungsarbeit unterzogen?
Wir haben das in verantwortungsvoller Art und Weise gemacht, nicht im Interesse eines billigen politischen Schaukampfes, sondern um für die Zukunft aus den Fehlern, die es in der Bayerischen Landesbank gegeben hat, zu lernen und die Bank als Bank des Freistaates Bayern zukunftsfähig zu machen, egal in welcher Richtung sich der Freistaat Bayern für diese Bank entscheiden wird.
Meine Damen und Herren, es ist schade, dass Sie mit Ihrem Minderheitenbericht an einigen wenigen Stellen das Gesamtergebnis des Untersuchungsausschusses konterkarieren. Die Zusammenarbeit war über Strecken sicherlich gut und sachlich. Alle Kollegen haben das schon festgestellt. Mit billigen und polemischen Feststellungen zu einzelnen Punkten, insbesondere was die Frage der Fahrlässigkeit angeht, können wir nicht einverstanden sein. Wir müssen uns dagegen entschieden zur Wehr setzen.
Herr Kollege, Sie hätten mir zuhören sollen. Ich habe gesagt, dass der bayerische Ministerpräsident Stoiber keinen Einfluss auf die Kaufentscheidung genommen hat, und dabei bleibe ich.
Herr Kollege Aiwanger, Ihre Ausführungen hinterlassen mich etwas ratlos, weil ich nicht weiß, was Sie wollen.
Was wäre denn Ihrer Meinung nach das Richtige gewesen im Hinblick auf die tatsächliche Situation der inneren und äußeren Wehrgerechtigkeit, im Hinblick darauf, dass über Jahre hinweg nur ein ganz geringer Teil der männlichen Bevölkerung zum Wehr- und Zivildienst herangezogen wurde? Hätten Sie an diesem System festhalten wollen?
Frau Kollegin Stamm, ich weiß nicht, ob Sie die Begründung Ihres Antrags gelesen haben. Mich wundert schon, dass Sie in der Begründung den Eindruck erwecken, dass das Ansprechen der Problematik der Zwangsheirat als Problematik von Migranten eine "Stigmatisierung" dieser Bevölkerungsgruppe bedeuten könnte. Ich wundere mich weiterhin, dass Sie in diesem Antrag die Problematik der Zwangsheirat mit gänzlich anderen Problemen verbinden, nämlich mit der Behandlung von homosexuellen Lebensbeziehungen allgemein. Meines Erachtens verharmlosen Sie damit letztlich diese Probleme. Es ist einfach nicht hinnehmbar, dass Sie das Ansprechen einer Problematik, die in der Gruppe der Migranten auftritt, als Stigmatisierung empfinden. Damit stecken Sie den Kopf in den Sand. Das ist eine Vogel-Strauß-Politik, aber keine verantwortungsvolle Politik.
Frau Kollegin Stahl, nur eine kurze Nachfrage, auch wenn es jetzt eine Intervention ist.
Sie haben den Entwurf auf Bundesebene angesprochen. Glauben Sie denn nicht, dass wir für die Altfälle,
das heißt für diejenigen, die schon verurteilt sind und die wir aus gutem Grund in Sicherungsverwahrung haben, nicht auch eine Regelung brauchen? Meinen Sie nicht, dass es da noch erhebliche Defizite in der Vorstellung des BMJ, des Bundesjustizministeriums, gibt? Und warum stellen Sie sich dann so hinter diese Regelung?
Man muss doch eines am praktischen Fall sehen. Einen Sexualtäter, der vielleicht schon ein Kind umgebracht hat und bei dem die Neigung von einem Experten nachgewiesen ist, kann man aus der Sicht der Verantwortung heraus doch nicht ernsthaft aus einer Verwahrung entlassen, wobei ich es anders sehe als Sie: Wir haben keine Strafe in Bayern, sondern es ist eine echte Maßnahme der Sicherung, die hier vollzogen wird.
Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, lieber Kollege Schindler, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie, Kolleginnen und Kollegen von der SPD, wollen mit dem Antrag die Staatsregierung auffordern, sich für die Einführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden auf Bundesebene einzusetzen. Sie tun dies unter dem Slogan "Mehr Demokratie wagen!", der, wie ich annehme, Sie, lieber Kollege Schindler, in Ihrer Jugend ähnlich geprägt hat wie mich in meinen Anfängen die Frage "Freiheit oder Sozialismus". Da Demokratie und Freiheit nach meinem Dafürhalten zwei Seiten einer Medaille sind, liegen wir in den Grundansätzen gar nicht so weit auseinander.
Lieber Kollege Schindler, Sie und die SPD befinden sich aber in einem Irrtum, wenn Sie meinen, mit Ihrem Antrag ein Mehr an Demokratie befördern zu können. Was ist Demokratie, was ist Herrschaft des Volkes? Es gibt Denker wie den bewunderungswürdigen JeanJacques Rousseau, aber auch den verabscheuungswürdigen Carl Schmitt, die Demokratie ausschließlich in Identitätskonzepten, also in Form direkter Demokratie, verwirklicht sehen. Alle, die weiter denken, haben erkannt, dass Demokratie ohne Repräsentation nicht funktioniert.
Das bedeutet nicht, dass Elemente der direkten Demokratie nicht sinnvoll eingebaut werden können. Das sehen wir hier auch in Bayern. Man kann aber nicht einfach pauschal die Forderung aufstellen, solche Elemente einzufügen. Bei einem erfolgreichen System wie dem des Grundgesetzes muss man stattdessen sorgfältig darauf achten, dass diese Elemente in das System eingepasst sind. Ihr Antrag ist einfach viel zu pauschal, Sie wiederholen ihn wohl auch zu gebetsmühlenartig, als dass wir ihm zustimmen könnten.
Nun noch ein Wort zu Ihnen, Kolleginnen und Kollegen von der SPD und von den GRÜNEN, die Sie dem Antrag der SPD vielleicht zustimmen werden. Wie haben Sie in Ihren Parteien in der Vergangenheit agiert? - Ich möchte drei Beispiele nennen. Herr Schindler, während der Regierungsverantwortung der SPD wurden Bundeswehrsoldaten nach Afghanistan geschickt, ohne dass eine Mitgliederbefragung in der SPD durchgeführt worden ist. Die SPD hat in Ihrer Regierungsverantwortung Überflugrechte und die Nut
zung von Flugplätzen in Deutschland für den Irakkrieg gewährt, ohne die Mitglieder der SPD zu befragen, und schließlich hat sie die Agenda 2010 beschlossen, ohne ihre Mitglieder zu befragen.
Obwohl alle drei Fragestellungen, und ich könnte Ihnen hier noch viel mehr Beispiele nennen, das Selbstverständnis Ihrer Partei angingen, soweit ich das von außen beurteilen kann, haben Sie keine Mitgliederbefragung durchgeführt. Man kann also feststellen: Sie predigen nach außen das scheinbar reine Wasser von Plebisziten, trinken aber hinsichtlich der Willensbildung innerhalb Ihrer Partei den Wein funktionierender Repräsentationsstrukturen. Wir, die Christlich-Soziale Union, sprechen uns hingegen für eine systemkonforme, vorsichtige und sinnvolle Erweiterung plebiszitärer Elemente auf Bundesebene aus.
Eines ist doch klar, Kolleginnen und Kollegen: Selbst wenn wir einen Volksentscheid über die territoriale Erweiterung der Europäischen Union oder über grundsätzliche Systemfragen der EU einführen, die Krise der Demokratie werden wir weder mit diesem noch mit andern Elementen direkter Demokratie beheben können. Wir müssen grundsätzlicher vorgehen, wir müssen an Strukturen der politischen Bildung ebenso herangehen wie an die Qualität so mancher Presseeinrichtung, um Verbesserungen zu erreichen. Wir werden Ihren Antrag also wiederum ablehnen, und wir tun dies mit guten Gründen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Staatsminister, der Datenschutz ist ein erheblicher Standortfaktor für Unternehmen und auch für die Bürger. Sehen Sie in dem Urteil des EuGH, das ich persönlich durchaus mit erheblichen argumentativen Schwächen behaftet sehe, überhaupt Ansätze für eine Verbesserung des Datenschutzes gegenüber der jetzt in Bayern bestehenden Situation?
Herr Staatsminister, wenn man sich die Gesamtstruktur anschaut beginnend auf der europäischen Ebene mit dem europäischen Datenschutzbeauftragten, der wohl allein für den öffentlichen Datenschutz zuständig ist, obwohl das der EuGH in seinem Urteil so nicht bemerkt hat -, frage ich mich, wie die Zusammenarbeit in Deutschland mit seinem föderalen System und zwischen Deutschland und Europa aussehen wird. Als eine mögliche Konsequenz könnte ich mir vorstellen, dass der Bund als Folge aus dem Urteil des EuGH den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich insgesamt an sich zieht. Wäre das im Hinblick auf das föderale Denken Bayerns eine Lösung, die Bayern als gut empfindet und mittragen könnte? Oder haben Sie gute Argumente gegen eine solche Zentralisierung, die dazu führen könnte, dass die bisherige gute Qualität des bayerischen Datenschutzes im Bund verlorengeht? Oder ist aus Ihrer
rechtlichen Sicht eine solche Zentralisierung ausgeschlossen?
Vielen Dank für die Ermahnung, Frau Präsidentin. Herr Ministerpräsi dentin, Kolleginnen und Kollegen!
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Integration der bei uns lebenden Migranten - das ist schon deutlich geworden - ist eine Schicksalsfrage für Bayern. Gestatten Sie mir, dass ich als Rechtspolitiker noch einige Aspekte an spreche.
Für alle, die wollen, dass unsere Kinder und Enkel si cher in einer demokratischen, freien und sozialen Ge
sellschaft aufwachsen können, gilt es, gerade im Bereich der Integration von Migranten mit großer Ver antwortlichkeit vorzugehen. Verantwortung bedeutet bei der Integration nicht nur einseitiges Fördern, son dern eben auch und gerade das Fordern, und zwar in Richtung der Migranten.
Gestatten Sie mir, Frau Kollegin Ackermann, Frau Kol legin Zacharias, an dieser Stelle die Bemerkung: Ver antwortungsbewusstsein zeigt sich jedenfalls nicht daran, dass man über gesellschaftliche Fehlentwick lungen jahrelang hinweggesehen hat,
weil man in dem scheinheiligen Gefühl der eigenen To leranz, die eigentlich nur Beliebigkeit und gutmenschli che Illusion darstellt, die Probleme einfach nicht wahrnehmen wollte.
Integration, meine sehr verehrten Damen und Herren, bedeutet nicht Assimilierung, aber sie bedeutet für die Migranten die notwendige Teilhabe an der Gesell schaft, und dazu gehört das Achten und Anerkennen unserer Werteordnung und auch die Fähigkeit, Teil un serer Gesellschaft zu sein.
- Jetzt regen Sie sich doch nicht so auf.
Voraussetzung - das wurde auch schon mehrfach an gesprochen - ist die Sprache.
Wenn Sie in manchen Migrantengruppen Frauen sehen, die, weil sie ausschließlich im Familienverband kommunizieren, nach Jahrzehnten kaum einen Satz Deutsch verstehen, dann kann von Integration bezüg lich dieser Personen nicht die Rede sein.
- Jetzt regen Sie sich doch nicht so auf.
- Ich habe Sie auch ausreden lassen.
Integrationspolitik muss auf Dauer bei uns lebende Menschen fördern - auf Dauer bei uns lebende Men schen! Das ist der Unterschied zu denen, die noch kein
dauerhaftes Aufenthaltsrecht bei uns haben, Frau Ackermann.
Das Aufenthaltsgesetz - jetzt komme ich zum ersten rechtspolitischen Punkt, der in den letzten Jahren große Verbesserungen gebracht hat - ist mit seinen Maßnah men eine notwendige Akzentuierung der Integrations förderung. Die insoweit zentralen Bestimmungen des § 43 ff. des Aufenthaltsgesetzes basieren gerade auf dem Grundsatz, dass Integration Förderung, aber auch Forderung ist. Es ist richtig und notwendig, dass nicht nur Angebote gemacht werden, sondern dass auch Pflichten statuiert werden. Wenn wir uns die Umset zung in Bayern ansehen - meine Damen und Herren, gestatten Sie mir diese Anmerkung -, können wir fest stellen: Die Umsetzungsverordnung in Bayern ist vor bildlich. Maßgeblicher Bestandteil dabei sind die Integ rationskurse. Sie sind für unsere Gesellschaft mit erheblichen Kosten verbunden, und es ist deshalb völlig richtig, ja selbstverständlich, dass das Gesetz und die Verordnung, die es umsetzt, nicht nur eine einseitige Berechtigung, sondern eine Verpflichtung zur Teilnah me an diesen Integrationskursen statuiert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein zweiter Punkt. Auch bei den Ehepartnern von hier lebenden Ausländern ist es meines Erachtens richtig, dass wir für die Aufenthaltserlaubnis eine Mindestsprachkenntnis voraussetzen. Zwar ist der Schutz des Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes in unserer Verfassung ein sehr hohes Gut. Es ist auch klar, dass er die Freiheit der Eheschlie ßung und Familiengründung sowie das Recht auf ein familiäres Zusammenleben statuiert. Aber das steht nicht dem entgegen, dass man bei einem Nachzug auch die notwendigen Sprachkenntnisse für eine Min destkommunikation im Land fordert. Das ist auch not wendig im Hinblick auf Probleme wie Zwangsehen oder Scheinehen.
Meine Damen und Herren, Ihr Widerstand, Ihre Protes te zeigen mir, dass Sie die Integration immer noch nicht vorbehaltlos als Problem sehen und übersehen.
Es ist nicht nur eine tagespolitische Aufgabe, meine sehr geehrten Damen und Herren, sondern es ist eine Aufgabe, die viel weiter reicht. Da ist es notwendig, auch die Seite des Forderns gegenüber den Migranten zu beachten und einzufordern. Vielen Dank.
Ich habe eine Frage an die Vorrednerin. Frau Kollegin, auf der kommunalen Ebene in Aschaffenburg hören wir Ihren ehemaligen Kollegen Kaiser zu dieser Frage des Öfteren. Ist Ihnen nicht bekannt, dass der Grundsatz gilt: "Kauf bricht nicht Miete"? Ist Ihnen nicht bekannt, dass die Rechte der Mieter von einer Übertragung von Wohneigentum zunächst einmal nicht betroffen sind? Ist Ihnen nicht bekannt, dass es mit Blick auf diese Wohnungsbaugesellschaft Vorgaben auf der europäischen Seite gibt, die die Entscheidungen nicht immer alleine dem Landtag oder der Staatsregierung überlassen?
Sehr geehrter Herr Kollege, ich denke, wir sind uns alle darin einig, dass wir für die Mieter einen sozialen Schutz erreichen wollen, und zwar gerade im Hinblick auf diese Situation in der Wohnungsbaugesellschaft. Allerdings meine ich, es ist unverantwortlich, in welcher Art und Weise hier mit Ängsten gearbeitet wird, um daraus politisches Kapital zu schlagen. Ich sehe dies in meinem Bereich Aschaffenburg. Um es noch einmal zu sagen: Sie müssen sich doch darüber im Klaren sein, dass die Mieter schon aufgrund des geltenden Mieterrechts bei einem Kauf geschützt sind. Es gibt auch Aussagen aus der Staatsregierung, dass man bei einem etwaigen Verkauf den Mieterschutz, die Rechte und die Situation der Mieter auch sozial abfedert. Man muss aber im Übrigen auch sehen, dass es ein Unterschied ist, ob jemand noch in einem sozial gebundenen Wohnraum oder - aus welchen Gründen auch immer - in einem nicht mehr gebundenen Wohnraum lebt. Was zum Teil von manch einer/einem Ihrer Kollegen im Hinblick auf Panik- und Angstmache getrieben wird - da spreche ich für den Aschaffenburger Raum -, ist unverantwortlich. Damit dienen Sie dem Zweck nicht, nämlich die Personen sozial zu sichern, sondern sie hetzen sie nur auf. Das ist für eine Lösung dieser Problematik nicht förderlich.
Herr Kollege Arnold, ich bedanke mich herzlich für die freundliche Erwähnung. Ich möchte Ihre Informationslücke schließen. Sie sollten die Website des Verbraucherschutzministeriums besuchen. Dort können Sie sehen, was in diesem Jahr geleistet worden ist.
Das private Engagement, das von staatlicher Seite intensiv unterstützt wird, bewerten Sie offensichtlich abfällig. In dieser Sache haben wir einen anderen Ansatz. Der niederschwellige Zugang zu den Verbrauchern ist genau das, was wir brauchen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte, die wir heute führen, ist bemerkenswert - nicht wegen der Beteiligung und der Anteilnahme des Hohen Hauses, sondern aus einem anderen, aus einem sachlichen Grund: Vor nicht allzu langer Zeit war die öffentliche Diskussion im Bereich des Datenschutzes auf die Gefahren des Umgangs der öffentlichen Hand mit Daten fokussiert. Manch einer beschwor aus Misstrauen gegenüber dem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat unter Hinweis auf Schleierfahndung, Videoüberwachung oder Rasterfahndung das Schreckensbild eines allgegenwärtigen Staates, wie es in "Brave New World" eines Aldous Huxley oder in "1984" von George Orwell gezeichnet ist. Mehr und mehr kommt aber nun zu Bewusstsein davon zeugt die heutige Debatte, davon zeugen alle Redebeiträge -, dass nicht so sehr die technischen Mittel, derer sich der demokratische Rechtsstaat zur Abwehr seiner Feinde bedient, das realistische Schreckensszenario der Zerstörung des Privaten darstellen, sondern vielmehr soziale Netzwerke, Suchmaschinen und Internetportale, die, wenn sie Nutzerdaten erheben, schnell ein wesentlich differenzierteres Persönlichkeitsprofil eines Nutzers ergeben können, als es jede Rasterfahndung jemals könnte. Oder um es mit einem Bild auszudrücken: Orwells Big Brother wird es nicht schaffen, seine Beobachtungswarte in der Staatskanzlei, im Kanzleramt oder im Innenministerium einzurichten; viel realistischer ist es, dass sich Big Brother eines Internetportals, einer Suchmaschine oder eines sozialen Netzwerkes im World Wide Web bemächtigt. Dort hat er wesentlich bessere Möglichkeiten, umfassendere Persönlichkeitsbilder zu erstellen, um ein genaues Bild des Konsumverhaltens, der Sehnsüchte,
der Schwächen und der Meinungen von Millionen von Nutzern zu bekommen oder diese Personen dann gezielt über Werbung oder Meinungsmache zu beeinflussen.
Und wenn der Betreiber einer solchen Einrichtung die Daten nicht selbst missbraucht, genügt es schon, wenn ein Täter anderswo gespeicherte Daten, die millionenfach kopiert werden, einer eigenen Auswertung unterzieht. Nicht erst der letzte Woche bekannt gewordene Datenklau bei "Schüler-VZ" hat das bewusst gemacht.
Dass das Verhalten in diesem konkreten Fall "SchülerVZ" wohl strafbar nach § 202 a StGB oder als Vorbereitungshandlung nach § 202 c StGB oder nach § 44 des Bundesdatenschutzgesetzes ist, stellt nur einen schwachen Trost dar, wenn man sich überlegt, dass das eigene Kind von einer solchen Straftat vielleicht betroffen sein könnte. Die Strafbarkeit des Verhaltens ist wichtig, um das Unwerturteil der Gesellschaft deutlich zu machen, aber angesichts des weltweiten Charakters des Cybernetzes ist klar, dass allein die Strafdrohung zum Schutz nicht ausreicht. Umso wichtiger sind die Initiativen der Staatsregierung, die die Vorredner zum Teil schon angesprochen haben; umso wichtiger ist der Medienführerschein, der IT-gestützte Unterricht, das vom Staatsministerium für Arbeit und Soziales erarbeitete audiovisuelle Aufklärungskonzept oder die Nutzungsempfehlungen, die das Kultusministerium hat erarbeiten lassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sicherheit ist Aufgabe und Verpflichtung eines jeden freiheitlich demokratischen Rechtsstaates. Das gilt auch und gerade unter veränderten technischen Rahmenbedingungen. Artikel 99 der Bayerischen Verfassung verbürgt in bester Tradition der französischen Allgemeinen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 das Grundrecht auf Sicherheit. Das hat auch zu gelten im Hinblick auf Gefahren, die aus dem World Wide Web resultieren. Der Bayerische Liberalismus, für den die CSU-Fraktion seit jeher steht, sieht nicht einseitig den Freiheitsschutz vor dem Staat, sondern gerade auch den Freiheitsschutz durch den Staat als notwendige Voraussetzung für die Freiheitsgewährleistung seiner Bürger. Das, und das zeigen die Initiativen der Bayerischen Staatsregierung, gilt natürlich auch für das World Wide Web. Wir werden alle Anstrengungen der Staatsregierung unterstützen, die diesen Freiheitsschutz in Zukunft verbessern und sicherstellen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Datenschutz ist in der Tat ein großes, ein wichtiges Thema. Aber, Frau Kollegin Stahl, die Beschwörung von Skandalen und Schnellschüsse bringen uns nicht weiter. Zwar erkennen Sie die Maßnahmen der Staatsregierung auf der einen Seite an, wie auch die Arbeit der Mitarbeiter im Landesamt, aber auf der anderen Seite nehmen Sie leider offensichtlich nicht zur Kenntnis, dass damit eine gegenüber Ihrem Modell wesentlich leistungsfähigere Einheit, die unserer Rechts- und Verfassungsstruktur entspricht, geschaffen ist.
Der von Ihnen eingebrachte Gesetzentwurf bringt gegenüber der Lösung, die mit dem Bayerischen Landesamt für Datenschutz an der Regierung von Mittelfranken gefunden wurde, keinerlei Vorteile. Vielmehr haben Sie, wenn Sie eine eigene Anstalt gründen, zunächst einen unglaublich bürokratischen Umbau zu leisten, was zulasten der Ressourcen geht, die sonst für die Lösung der Probleme des Datenschutzes im nichtöffentlichen Bereich zur Verfügung stünden.
Ihr Gesetzentwurf ist allerdings ein Etikettenschwindel, soweit wir die Überschrift lesen. Sie räumen selbst ein, dass eine völlige Unabhängigkeit auch bei Ihrem Modell nicht intendiert ist, obwohl Sie das in der Überschrift sagen, da Sie das nach unseren Strukturen auch müssen. Sie räumen ein, dass wir auch da eine Rechtsaufsicht brauchen.
Ich denke, es ist richtig und wichtig, den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich in die Ministerialverantwortung mit hineinzunehmen. Es ist eine ganz andere Struktur als der Datenschutz im öffentlichen Bereich, da es beim Datenschutz im privaten Bereich auch um Grundrechtskollisionen geht. Insoweit ist es schon wichtig, dass hier eine Einbindung in die Ministerverantwortlichkeit erfolgt.
Der Gesetzentwurf, den Sie hier vorlegen, hätte in der Tat eine Zuständigkeitszersplitterung für den Datenschutz in der Staatsregierung zur Folge. Das wäre keine sinnvolle Entwicklung. Noch eines kommt hinzu, und das ist kein unwichtiger Punkt. Die Bundesrepublik Deutschland streitet sich derzeit mit der EU-Kommission darüber, ob die Regelungen der Datenschutzaufsicht im nichtöffentlichen Bereich in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland der EU-Datenschutzrichtlinie entsprechen. Grundlage dieser Datenschutzrichtlinie ist die Harmonisierungskompetenz in Artikel 95 EG. Die Frage ist, wie weit hier die Auslegung der Datenschutzrichtlinie auf EU-Ebene greift und wie weit wir eventuell durch die Modelle, die wir in der Bundesrepublik Deutschland bereits haben, eine richtlinienkonforme Auslegung haben. Und da, denke ich, ist die Position der Bundesrepublik Deutschland richtig.
Sie geht übrigens über das Thema hinaus, denn es stellt sich auch hier die grundsätzliche Frage der Kompetenzverteilung zwischen dem gemeinschaftsrechtlichen Bereich und dem nationalen Bereich. Deshalb sollten wir in jedem Fall den Ausgang dieses Rechtsstreits abwarten und nicht durch einen Schnellschuss reagieren, der im Übrigen, nachdem er sich am Modell Schleswig-Holstein orientiert, nach Auffassung der EUKommission kein richtlinienkonformes Modell sein würde. Man sollte abwarten, wie der EuGH entscheidet und sollte den Rechtsstreit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der EU-Kommission nicht belasten. Im Übrigen sollte man selbstbewusst die Auffassung vertreten, dass das Modell, das Bayern fährt, nicht nur ein sachgerechtes, unseren Verfassungsstrukturen entsprechendes Modell ist, sondern nach unserer Auffassung auch die in der EU-Datenschutzrichtlinie sachlich geforderte Unabhängigkeit im funktionellen Bereich der Datenschutzaufsicht gewährleistet. Insoweit lehnen wir von der CSU diesen Gesetzentwurf ab.
Frau Präsidentin! Herr Ministerpräsident! Kolleginnen und Kollegen! Zu meinem Abstimmungsverhalten möchte ich Folgendes erklären: Die nun beschlossene Regelung des Artikels 10 Absatz 3 Satz 2 Halbsatz 1 des Hochschulgesetzes führt nicht nur zu einem Verfahren der Evaluierung, das ein bürokratisches Monstrum erschafft und auf Dauer ein offenes, dialogorientiertes Verhältnis zwischen Lehrenden und Studierenden belastet.
Die faktisch geschaffene Veröffentlichung einer von der öffentlichen Hand organisierten Erhebung hat eine ganz andere Qualität als die in privaten Internetplattformen wie "spickmich.de". Die Regelung ist nach meiner Überzeugung verfassungswidrig im Hinblick auf die in Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes garantierte Freiheit der Lehre und Wissenschaft, auf die in Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes garantierte Freiheit der Hochschule als Institution und die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, die in Artikel 33 des Grundgesetzes eine verfassungsrechtliche Grundlage hat.
Im Übrigen bestehen aus meiner Sicht Bedenken im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Datenschutzes. Weil damit Grundüberzeugungen meinerseits im Hinblick auf die Hochschule und die Verfassung berührt sind, habe ich anders als meine Fraktion dem Änderungsantrag der Freien Wähler aus Drucksache 16/1222 in den Ausschüssen, denen ich angehöre, zugestimmt. Ich habe mich den Voten des federführenden Ausschusses angeschlossen, weil dort ebenfalls ein Kollege der CSU dem Antrag der Freien Wähler zugestimmt hat. Das Änderungsgesetz zum Hochschulgesetz habe ich aus den ausgeführten Gründen abgelehnt. - Vielen Dank.
Herr Kollege Dr. Dürr, mich wundert, dass ein Mann, der wie Sie Philosophie studiert hat, so geschichtsvergessen sein kann. Ist Ihnen - das würde mich interessieren - nicht bekannt, wie Konstantin Ustinowitsch Tschernenko in einem gemeinsamen Gespräch zwischen der SED und der KPdSU den Milliardenkredit realistisch eingeschätzt hat, nämlich als die Vertiefung der Abhängigkeit. Können Sie übersehen, dass es Ende der Achtzigerjahre allein die Union war, vor allem Franz Josef Strauß, der den juristischen Weg zur Wiedervereinigung offengehalten hat, nämlich durch den bereits angesprochen Grundlagenvertrag. Alle anderen haben doch von der Lebenslüge gesprochen oder zumindest an sie gedacht. Wie man so geschichtsvergessen sein kann, das wundert mich, zumal dann, wenn man Geisteswissenschaften studiert hat.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Pohl, zu Ihrer Aufforderung an uns, zur Beichte zu gehen: Die Scheinheiligkeit ist bekanntlich der Tribut der Tugend an das Laster. Insoweit sollten Sie in sich selbst gehen.
Meine Damen und Herren, Sie machen die Sache komplizierter, als sie ist. Bei den Tagesordnungspunkten vier bis sieben geht es um die Besetzung verschiedener Gremien aus dem Hohen Haus. Dabei setzen sich der Rundfunkrat und der Medienrat nur zum geringeren Teil aus Vertretern der Fraktionen des Landtags zusammen. Auch die Datenschutzkommission stellt kein Abbild des gesamten Parlaments dar. Anders ist das bei den Untersuchungsausschüssen, die als echte Parlamentsausschüsse das Gesamtparlament widerspiegeln.
Wenn aus dem Parlament heraus Positionen in begrenzter Zahl zu besetzen sind, ist es ganz natürlich, dass sich die Frage nach dem Modus stellt. Darüber im Hinblick auf die verschiedenen Gremien zu entscheiden, gehört zum Selbstorganisationsrecht des Parlaments. Um das vorwegzunehmen: Wir werden bei den Tagesordnungspunkten vier bis sechs entsprechend den Beschlussempfehlungen der letztberatenden Ausschüsse zustimmen. Tagesordnungspunkt 7, Ihren Antrag, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Opposition, werden wir ablehnen.
In den vergangenen Legislaturperioden hat der Landtag mit guten Gründen nahezu ausschließlich nach dem Verfahren des belgischen Professors d’Hondt Positionen verteilt. Dieses Divisorverfahren hat sich bewährt. Seine Vorteile liegen in der einfachen Handhabung und darin, dass in einem Gang alle Positionen vergeben werden können. Das d’Hondt’sche Verfahren wird ebenso wie das Verfahren nach Hare-Niemeyer und das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers seit Langem als verfassungsgemäß akzeptiert. Der von Ihnen als Präsident für das Bundesverfassungsgericht vorgeschlagene Würzburger Staatsrechtler Horst Dreier schreibt beispielsweise in seinem Grundgesetz-Kommentar, einem der anerkanntesten Kommentare, ganz eindeutig, dass das d’Hondt’sche Verfahren verfassungsgemäß sei. Geringfügige Ungenauigkeiten sind bei allen Verfahren verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Genauso wie das d’Hondt’sche Verfahren haben auch die beiden anderen Verfahren Vor- und Nachteile.