Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Muthmann, ich stimme Ihnen in der Tat zu, dass der Gesetzentwurf nicht der große Wurf ist. Darin haben Sie
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte auf Folgendes hinweisen: Das Problem der Gelegenheits-, neudeutsch Event-Abende, stellt kein wirkliches Problem im Lande dar. Ich räume ein, dass das Bessere der Feind des Guten ist. Das ist richtig. Daran halte ich mich. Die bestehende Regelung wird sicherlich irgendwann einmal verändert werden. Ich meine aber, dass sich das Ladenschlussgesetz bewährt hat. Deswegen gibt es auch für das Detail, das Sie ändern wollen und auf das ich eingehe, keinen Änderungsbedarf.
Die aktuellen Öffnungszeiten, meine Damen und Herren, werden nicht überall ausgeschöpft, und damit gibt es keinen Gegensatz zwischen großen und kleinen Städten. Deshalb ist auch die Erweiterung nicht erforderlich. Dort, wo die Regelung bis 22.00 Uhr reicht und angewendet wird, wird sie auch angenommen. Sie wird aber vielfach nicht angewendet. Deshalb wird die Regelung auch künftig unterschiedlich gehandhabt werden. Eine weitere Bürokratisierung wäre, Event-Abende gesetzlich festzulegen; denn sie stehen einerseits in einem Spannungsverhältnis zwischen den Bedürfnissen des Einzelhandels und der Konsumenten und den Beschäftigten und den jeweiligen Kommunen. Die Regelung wird völlig unterschiedlich gehandhabt. Darauf komme ich zurück.
In dem Zusammenhang gebe ich auch zu bedenken, dass bei der Ausdehnung der Zahl derartiger Veranstaltungen das Prinzip "Steter Tropfen höhlt den Stein" gilt. Ich füge hinzu, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass es in unserer Gesellschaft ein Unwohlsein bei der Preisgabe des Ladenschlusses gibt. Es ist ein klassischer Fall der sozialen Marktwirtschaft zum Schutz kleinerer und mittlerer Unternehmen und deren Beschäftigten.
Wir können nicht immer nur von der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sprechen und mit solchen Regelungen das Gegenteil betreiben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will nicht behaupten, dass der Einzelhandel gezwungen wird, aber es wird doch oft ein sanfter Druck ausgeübt. Man hat da zu sein. Inzwischen belaufen sich die Öffnungszeiten auf durchschnittlich 70 Stunden pro Woche. Man kann also nicht sagen, dass die Berufstätigen nicht einkaufen könnten.
Bürokratieabbau wird mit diesem Gesetzentwurf keinesfalls erreicht, weil dann eine Stelle in der Kommunalverwaltung den Antrag bearbeiten und über ihn
entscheiden müsste. Ein Event-Abend ist kein Vorgang der laufenden Verwaltung, sondern er bedarf der Genehmigung durch das jeweils gewählte Gremium. Als Kommunalpolitiker weiß ich, welcher Aufwand in kommunalen Gremien erforderlich ist.
Ein Beispiel ist die vergleichbare Genehmigung für den verkaufsoffenen Sonntag. In Nürnberg, der größten Stadt Nordbayerns, wird der verkaufsoffene Sonntag nicht viermal im Jahr wahrgenommen. In meiner Heimatstadt, der Bezirkshauptstadt Ansbach, werden verkaufsoffene Sonntage genehmigt. Dazu ist jedes Mal eine heftige Diskussion nötig, in der die unterschiedlichen Meinungen ausgetauscht werden. Die Meinungen der Kirchen, anderer Beteiligter, der Gewerkschaften, der IHK, müssen diskutiert werden. All das ist inzwischen geregelt. Jetzt wird der sogenannte Event-Abend nicht mehr im Ministerium besprochen Sie hören, dass ich den Begriff nicht mag -, sondern die Entscheidung wird im Sinne des Subsidiaritätsprinzips auf die Bezirksregierungen hinunterdelegiert. Der Kontakt zur Bezirksregierung ist in der Regel kein Problem. Dazu bekenne ich mich. Es wird wahrscheinlich etwas schwieriger. Die Entscheidung wird vielleicht etwas sorgfältiger überdacht und der Event-Abend nicht immer gemacht. Für die Kommunen wird es trotzdem nicht einfacher. Es wird unterschiedlich praktiziert.
Ich persönlich bin gegen die weitere Öffnung der Ladenschlusszeiten, weil ich weiß, welche Probleme daraus entstehen. Ich weiß, wie sie beim Einzel- und Großhandel gehandhabt wird. Es ist gut, wenn irgendwann geschlossen ist und Ruhe einkehrt. Die Angebote sind groß genug. Die Aufgabe des Staates ist es, lieber Kollege Muthmann, bei der Regelung die Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen. Man könnte zwar sagen, dass der Markt das alles regeln wird. Als Unternehmer und Abgeordneter bin ich aber der Meinung, dass der Markt nicht alles regelt. Gewisse Rahmenbedingungen sind gut. Sie müssen nicht übertrieben werden, aber wir müssen Rahmenbedingungen setzen, zu denen wir uns dann auch bekennen.
Wir haben uns darauf verständigt, dass es, solange nichts geändert wird, bei den bisherigen Gegebenheiten bleibt. Ich persönlich, das sage ich freimütig, habe keine Schwierigkeiten damit. Wir brauchen keine Veränderung der Ausnahmeregelungen Die Änderung würde auch keinen Bürokratieabbau bedeuten. Im
Gegenteil, die jetzige Regelung ist einfach geblieben. Die CSU will am sonntäglichen Feiertag festhalten. Wahrscheinlich werden sich die Gesetze und Vorschriften weiterentwickeln; denn eine Garantie für die Ewigkeit gibt es nicht. Im Augenblick halte ich die Regelung für ausreichend. Deswegen, Herr Kollege Muthmann, meine Damen und Herren, werden wir diesen Gesetzentwurf wie schon in den Ausschüssen ablehnen. Ich freue mich, dass die Zustimmung dazu in den Plenardebatten zunimmt.
Herr Rinderspacher, ich habe mich etwas über die Stellungnahme der SPD im Wirtschaftsausschuss gewundert. Vielleicht sehen Sie das heute anders.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Breitschwert, sich zu wundern gehört im Rahmen des politischen Geschehens und Arbeitens auch zu den Tätigkeiten der Abgeordneten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein bayerisches Ladenschlussgesetz ist ein Thema, das zu verschiedenen Zeiten ausgesprochen lebhaft diskutiert worden ist und diskutiert wird. Der Ladenschluss in Bayern ist grundsätzlich gut und wir wollen daran auch nicht rütteln. Wir sehen auch keinen Anlass, diese Regelung aufzuweichen. Wir lehnen den Gesetzentwurf der Fraktion der FREIEN WÄHLER deshalb ab. Es gibt keinen Grund, die gegebene Gesetzeslage aufzuweichen, schon gar nicht mit der Begründung einer Entbürokratisierung, weil das keine Entbürokratisierung ist.
Verhandlungen sind manchmal nötig, es ist aber tatsächlich schwierig, hier zu reden, wenn die Verhandlungen in dieser Form erfolgen. Bitte schön, Frau Kollegin.
Der Schutz der Sonn- und Feiertage genießt bei uns einen hohen Stellenwert. Der arbeitsfreie Sonntag ist wichtig und notwendig. In dieser Frage besteht ein breiter gesellschaftlicher Konsens. Das muss man im Zusammenhang mit
Ihrem Gesetzentwurf anmerken. Es ist aus den unterschiedlichsten Gründen wichtig und richtig, dass dieser Schutz aufrechterhalten bleibt, seien es religiöse, soziale oder kulturelle Gründe. Die Sonn- und Feiertagsarbeit ist auf das absolut Notwendige zu begrenzen. Hier gibt es eine große Allianz. Außerdem verweise ich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2009. Trotzdem steigt die Zahl der Beschäftigten, die an den Sonntagen arbeiten müssen, an. Auch die Zahl der genehmigten verkaufsoffenen Sonntage steigt an. Im Jahr 1990 gab es 1.200, weil die vier Sonntage unterschiedlich in den Kommunen verteilt und genehmigt werden. Inzwischen liegt ihre Zahl bei über 2.000 im Jahr 2010.
Vor diesem Hintergrund, weil wir viele verkaufsoffene Sonntage haben, ist der Gesetzentwurf äußerst kritisch zu sehen. Wozu brauchen wir noch Event-Abende? Die Öffnungszeiten sind so großzügig bemessen, dass wirklich jeder einkaufen kann. Niemand steht vor einem leeren Kühlschrank und leidet Hunger. Diese sogenannten Event-Abende sind aber nicht nur aus diesem Grund kritisch zu sehen. Wenn sie auch nur zweimal im Jahr genehmigt werden sollen, kommt es zu einer Konkurrenz unter den Kommunen, wenn sie diese Abenden selbst genehmigen können. Es kommt Konkurrenzdruck auf.
- Entschuldigung, zwei. Außerdem hätten wir eine Verteilung über das ganze Land. Das wäre wirklich eine große Belastung. Wenn die bisherige Genehmigungspraxis vom Sozialministerium auf die zuständigen Regierungen verlagert worden ist, dann ist das zu Recht geschehen. Es ist nämlich schwieriger, dort eine Genehmigung zu erhalten als bei den Kommunen, wenn die das selber machen. Die Kommunen sind ausgesprochen kreativ, wenn es um die Genehmigung von Event-Abenden geht.
Sie von den FREIEN WÄHLER sagen, der Gesetzentwurf sei nicht der große Wurf, es handle sich nur um eine Kleinigkeit. In unseren Augen öffnet der Gesetzentwurf aber Tür und Tor für eine weitergehende Aufweichung des Ladenschlussgesetzes.
Wir fangen dann mit zwei Event-Abenden an, bei denen die Läden bis 24.00 Uhr geöffnet sind und die von den Gemeinden genehmigt werden. Das bedeutet, jede Kommune entscheidet. Die Begründungen werden einfacher, sie werden irgendwie konstruiert. Unter den Kommunen findet Konkurrenz statt, darauf habe ich schon hingewiesen. Der Einzelhandel und die kleinen Geschäfte haben Personalprobleme. Angesichts dessen finde ich es bemerkenswert, wenn Herr Breitschwert als Unternehmer das auch aufführt, denn er weiß, wovon er spricht. Wenn es Familienbetriebe sind, wird es noch schwieriger. Der Umsatz wird nicht mehr, das sage ich Ihnen. Die Kaufkraft wird nicht mehr, man kann das Geld nur einmal ausgeben, ganz egal, welche Öffnungszeiten es gibt.
Die Beschäftigten, die hiervon betroffen sind, verlieren an Lebensqualität. Der Gesetzentwurf geht zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und das sind vor allem die Frauen, denn im Einzelhandel sind überwiegend Frauen beschäftigt, Frauen, die Familie haben, die alleinerziehend sind, die dann Probleme mit der Kinderbetreuung bekommen. Deshalb ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hier auch anzusprechen. Sagen Sie nicht, diese zwei "Event-Abende" machen nichts, was sind denn schon zwei im Jahr. Ich sage Ihnen: Wehret den Anfängen! - Es gibt keinen Grund, den bisher in Bayern gültigen Ladenschluss zu ändern.
Ja, zum Schluss als Intervention. Wir nehmen die Sorgen der Allianz für den freien Sonntag sehr ernst, das die Regelung der "EventAbende" und der Sondergenehmigungen kritisch beobachtet. Es handelt sich um ein Bündnis aus Gewerkschaften und Kirchen. Auch Sie sollten es sehr ernst nehmen. Wie gesagt, wir lehnen diesen Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER ab.
Sehr geehrte Frau Kollegin, Sie haben vom bayerischen Ladenschlussgesetz und von der Gefahr einer Aufweichung dieses Gesetzes gesprochen. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass es bislang gar kein bayerisches Ladenschlussgesetz gibt,
Sie haben vom Schutz des Sonntags gesprochen: Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass auch wir in dieser Frage nichts, aber auch wirklich gar nichts verändern wollen. Das haben wir auch immer wieder betont. Unser Gesetzentwurf gibt dafür nichts, aber auch wirklich nichts dafür her, Sorgen in Bezug auf den freien Sonntag zu haben. In dieser Frage sind wir völlig bei Ihnen.
Wenn Sie von einem Einstieg in die Aufweichung des freien Sonntags sprechen, dann frage ich Sie: Haben Sie davon Kenntnis genommen, dass wir inhaltlich keine Aufweichungen wollen, sondern lediglich den Genehmigungsweg für sogenannte Event-Abende gegenüber dem bisherigen Verfahren wesentlich erleichtern wollen? Wir wollen nicht mehr Event-Abende als das bei der bisherigen Gesetzeslage möglich ist.
Wenn Sie von Aufweichung sprechen, dann beantworten Sie doch bitte meine letzte und abschließende Frage: Die SPD hat im letzten Jahr selbst einen Gesetzentwurf vorgelegt - Drucksache 16/4335 -, um ein bayerisches Ladenschlussgesetz zu machen. Wie sieht es unter dem Gesichtspunkt einer Aufweichung aus, wenn die SPD doch selbst einen solchen Gesetzentwurf vorgelegt hat?
Herr Kollege Muthmann, mir ist selbstverständlich bekannt, dass der bayerische Ladenschluss mit dem Bundesgesetz deckungsgleich ist.
(Alexander Muthmann (FREIE WÄHLER): Es gibt kein bayerisches Gesetz! - Erwin Huber (CSU): Es gibt nur ein Bundesgesetz!)