Klaus Dieter Breitschwert
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! "Die Bedeutung des Mittelstands für Bayern" ist das Thema der Aktuellen Stunde, beantragt von den Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion. Ich werde versuchen, in der mir zur Verfügung stehenden Zeit das etwas zu skizzieren.
Was ist bayerischer Mittelstand? Das sind 99,7 % aller Unternehmen in unserem Freistaat. Das sind übrigens 750.000 Selbstständige und damit etwa 12 % aller Erwerbstätigen. Das sind über drei Millionen Beschäftigte. Diese wiederum stellen 75 % aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze.
Was ist der bayerische Mittelstand noch? Das sind über 200.000 Auszubildende, übrigens 84 % aller Auszubildenden, und es ist ein Anteil von 42 % am gesamtwirtschaftlichen Umsatz, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Was bedeutet bayerischer Mittelstand? Das bedeutet persönliche Einsatzbereitschaft der Eigentümer, Arbeit oft deutlich über 40 Stunden pro Woche und auch an Wochenenden. Oft arbeiten auch ganze Familien mit.
Was bedeutet es weiter? Eine enge Beziehung zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Mitarbeiter werden auch in Krisenzeiten, soweit es möglich ist, behalten. Außerdem sind viele Selbstständige vor Ort auch sozial verankert. Daher ist der Umgang mit den Mitarbeitern eine Visitenkarte für die Person des Unternehmers, für die Verantwortlichen.
Große Eigenverantwortung im Guten, und wenn es schwierig wird, auch im Schlechten. Denn Konkurs, meine Damen und Herren, bedeutet im Mittelstand nicht nur Arbeitsplatzverlust für Mitarbeiter, sondern oft auch den Wegfall der wirtschaftlichen Existenzgrundlage des Unternehmers und, wenn es schlimm kommt, auch seiner Familie.
Standorttreue, meine Damen und Herren, auch in schwierigen Zeiten. Oft ist der Kundenstamm regional, auch im Einzelhandel und im Handwerk. Daher sind Weggang oder Standortverlagerung meist gar nicht möglich. Handwerk mit dem guten Spruch: die Wirtschaftsmacht von nebenan.
Wirtschaftliche Flexibilität und Stabilität. Der Mittelstand ist für weltwirtschaftliche Schwankungen weniger anfällig als Großunternehmen. Das resultiert auch aus dem, was ich schon sagte: Es geht um die Wirt
schaft von nebenan, wenn Sie wollen, auch den regionalen Wirtschaftskreislauf.
Die Finanzmarktkrise, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat gezeigt, dass der Mittelstand "den Laden", wie man so schön sagt, am Laufen hält. Das Zusammenstehen von Unternehmern, Mitarbeitern, Kunden ist das Entscheidende, das macht stark.
Innovationsbereitschaft und -fähigkeit. Unternehmer und Mitarbeiter können Erfindungsgeist frei ausleben und auch am wirtschaftlichen Erfolg teilnehmen. Ideen und Kreativität haben nämlich nichts mit dem Stand des Bankkontos zu tun.
Was für eine Politik braucht dieser Mittelstand? Meine Damen und Herren, Wirtschaftspolitik ist Ordnungspolitik, ein starker und verlässlicher Ordnungsrahmen, der ausreichend Luft zum Atmen lässt und Verantwortlichkeiten klar und - das füge ich hinzu - fair zuweist. Das reicht zum Beispiel von Berufsordnungen bis zu Fragen des Verbraucherschutzes.
Wirtschaftspolitik, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist aber auch Strukturpolitik. Das bedeutet eine hervorragend ausgebaute Infrastruktur auch im ländlichen Raum, zum Beispiel das Straßensystem und die Internetanbindung. Wichtig sind auch die Themen in kommunaler Verantwortung, wie zum Beispiel Gewerbeflächen. Wir sprechen auch von der Finanzierungsmöglichkeit für die kleinen und mittleren Unternehmen. Da ist ein funktionierendes System von Kreditinstituten wichtig, die sich dem Mittelstand besonders verpflichtet fühlen. Ich nenne stellvertretend die Sparkassen, auch die Raiffeisen- und anderen Genossenschaftsbanken sowie Banken von anderer Struktur, die zur Unterstützung des Mittelstandes wirken können.
Was ist wichtig? Wichtig ist auch ein umfassendes Bildungswesen von allgemeinbildenden Schulen in der Fläche bis zu Berufsschulen und Hochschulen. Da sind die Berufsschulen von besonderer Bedeutung. Drei Viertel der jungen Menschen gehen durch die berufliche Bildung.
Beim Thema Gründungs- und Innovationsförderung nenne ich z. B. die Hochschulen, die die Kooperation mit den Unternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen - KMU - suchen. Es gibt Gründungszentren, die beim Start in die Selbständigkeit helfen.
Wirtschaftspolitik, sehr geehrter Herr Wirtschaftsminister, ist die höchste politische Kunst. Wirtschaftspolitik ist das Standhalten der Politiker gegenüber der Versuchung, die Wirtschaft mit immer mehr Vorgaben
und Vorschriften reglementieren zu wollen. Alle Regelungen, die für eine kleine Gruppe schwarzer Schafe gedacht sind, treffen auch die große Gruppe der Anständigen. Alle bürokratischen Vorgaben treffen die Mittelständler härter als die Großunternehmen.
Wirtschaftspolitik ist die Einsicht, dass ein Unternehmer besser als mancher Politiker weiß, was für ihn und sein Unternehmen gut ist.
Wirtschaftspolitik ist in erster Linie aber auch eine Frage der Einstellung. Ich führe hier ein Zitat von Winston Churchill an, der einmal gesagt hat - ich mache mir das Zitat nicht zu eigen; ich gebe es hier nur wieder -:
Es gibt Leute, die den Unternehmer für einen räudigen Hund halten, den man totschlagen muss. Andere meinen, der Unternehmer sei eine Kuh, die man ununterbrochen melken kann. Und manche sehen in ihm das Pferd, das mit anderen zusammen den Karren zieht.
Meine Damen und Herren, ich meine, der letzte Satz bezeichnet die richtige Einstellung. Lassen Sie uns mit dieser Einstellung eine gute und langfristige Wirtschafts- und Mittelstandspolitik in unserem Freistaat Bayern machen.
Ich bedanke mich beim Herrn Staatsminister für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr, und Technologie für sein großes Engagement und für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Muthmann, ich stimme Ihnen in der Tat zu, dass der Gesetzentwurf nicht der große Wurf ist. Darin haben Sie
völlig recht. Ich gebe Ihnen in diesem Punkt uneingeschränkt recht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte auf Folgendes hinweisen: Das Problem der Gelegenheits-, neudeutsch Event-Abende, stellt kein wirkliches Problem im Lande dar. Ich räume ein, dass das Bessere der Feind des Guten ist. Das ist richtig. Daran halte ich mich. Die bestehende Regelung wird sicherlich irgendwann einmal verändert werden. Ich meine aber, dass sich das Ladenschlussgesetz bewährt hat. Deswegen gibt es auch für das Detail, das Sie ändern wollen und auf das ich eingehe, keinen Änderungsbedarf.
Die aktuellen Öffnungszeiten, meine Damen und Herren, werden nicht überall ausgeschöpft, und damit gibt es keinen Gegensatz zwischen großen und kleinen Städten. Deshalb ist auch die Erweiterung nicht erforderlich. Dort, wo die Regelung bis 22.00 Uhr reicht und angewendet wird, wird sie auch angenommen. Sie wird aber vielfach nicht angewendet. Deshalb wird die Regelung auch künftig unterschiedlich gehandhabt werden. Eine weitere Bürokratisierung wäre, Event-Abende gesetzlich festzulegen; denn sie stehen einerseits in einem Spannungsverhältnis zwischen den Bedürfnissen des Einzelhandels und der Konsumenten und den Beschäftigten und den jeweiligen Kommunen. Die Regelung wird völlig unterschiedlich gehandhabt. Darauf komme ich zurück.
In dem Zusammenhang gebe ich auch zu bedenken, dass bei der Ausdehnung der Zahl derartiger Veranstaltungen das Prinzip "Steter Tropfen höhlt den Stein" gilt. Ich füge hinzu, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass es in unserer Gesellschaft ein Unwohlsein bei der Preisgabe des Ladenschlusses gibt. Es ist ein klassischer Fall der sozialen Marktwirtschaft zum Schutz kleinerer und mittlerer Unternehmen und deren Beschäftigten.
Wir können nicht immer nur von der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sprechen und mit solchen Regelungen das Gegenteil betreiben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will nicht behaupten, dass der Einzelhandel gezwungen wird, aber es wird doch oft ein sanfter Druck ausgeübt. Man hat da zu sein. Inzwischen belaufen sich die Öffnungszeiten auf durchschnittlich 70 Stunden pro Woche. Man kann also nicht sagen, dass die Berufstätigen nicht einkaufen könnten.
Bürokratieabbau wird mit diesem Gesetzentwurf keinesfalls erreicht, weil dann eine Stelle in der Kommunalverwaltung den Antrag bearbeiten und über ihn
entscheiden müsste. Ein Event-Abend ist kein Vorgang der laufenden Verwaltung, sondern er bedarf der Genehmigung durch das jeweils gewählte Gremium. Als Kommunalpolitiker weiß ich, welcher Aufwand in kommunalen Gremien erforderlich ist.
Ein Beispiel ist die vergleichbare Genehmigung für den verkaufsoffenen Sonntag. In Nürnberg, der größten Stadt Nordbayerns, wird der verkaufsoffene Sonntag nicht viermal im Jahr wahrgenommen. In meiner Heimatstadt, der Bezirkshauptstadt Ansbach, werden verkaufsoffene Sonntage genehmigt. Dazu ist jedes Mal eine heftige Diskussion nötig, in der die unterschiedlichen Meinungen ausgetauscht werden. Die Meinungen der Kirchen, anderer Beteiligter, der Gewerkschaften, der IHK, müssen diskutiert werden. All das ist inzwischen geregelt. Jetzt wird der sogenannte Event-Abend nicht mehr im Ministerium besprochen Sie hören, dass ich den Begriff nicht mag -, sondern die Entscheidung wird im Sinne des Subsidiaritätsprinzips auf die Bezirksregierungen hinunterdelegiert. Der Kontakt zur Bezirksregierung ist in der Regel kein Problem. Dazu bekenne ich mich. Es wird wahrscheinlich etwas schwieriger. Die Entscheidung wird vielleicht etwas sorgfältiger überdacht und der Event-Abend nicht immer gemacht. Für die Kommunen wird es trotzdem nicht einfacher. Es wird unterschiedlich praktiziert.
Ich persönlich bin gegen die weitere Öffnung der Ladenschlusszeiten, weil ich weiß, welche Probleme daraus entstehen. Ich weiß, wie sie beim Einzel- und Großhandel gehandhabt wird. Es ist gut, wenn irgendwann geschlossen ist und Ruhe einkehrt. Die Angebote sind groß genug. Die Aufgabe des Staates ist es, lieber Kollege Muthmann, bei der Regelung die Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen. Man könnte zwar sagen, dass der Markt das alles regeln wird. Als Unternehmer und Abgeordneter bin ich aber der Meinung, dass der Markt nicht alles regelt. Gewisse Rahmenbedingungen sind gut. Sie müssen nicht übertrieben werden, aber wir müssen Rahmenbedingungen setzen, zu denen wir uns dann auch bekennen.
- Das ist nicht mein Thema.
Wir haben uns darauf verständigt, dass es, solange nichts geändert wird, bei den bisherigen Gegebenheiten bleibt. Ich persönlich, das sage ich freimütig, habe keine Schwierigkeiten damit. Wir brauchen keine Veränderung der Ausnahmeregelungen Die Änderung würde auch keinen Bürokratieabbau bedeuten. Im
Gegenteil, die jetzige Regelung ist einfach geblieben. Die CSU will am sonntäglichen Feiertag festhalten. Wahrscheinlich werden sich die Gesetze und Vorschriften weiterentwickeln; denn eine Garantie für die Ewigkeit gibt es nicht. Im Augenblick halte ich die Regelung für ausreichend. Deswegen, Herr Kollege Muthmann, meine Damen und Herren, werden wir diesen Gesetzentwurf wie schon in den Ausschüssen ablehnen. Ich freue mich, dass die Zustimmung dazu in den Plenardebatten zunimmt.
Herr Rinderspacher, ich habe mich etwas über die Stellungnahme der SPD im Wirtschaftsausschuss gewundert. Vielleicht sehen Sie das heute anders.
Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Im vorliegen
den Gesetzentwurf geht es um die Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie und darum, einen einheitlichen Ansprechpartner vor Ort zu haben. Auch die landesrechtliche Zuständigkeit ist neu zu regeln.
Nein, ich darf das zu Ende bringen, weil ich nur wenige Minuten Redezeit habe.
Es sind noch Perspektiven dafür zu entwickeln, wie das denn gehen soll.
Es sollte jedenfalls am Ende keine Lösung stehen, die zwar eine originäre Zuständigkeit der Kammern vorsieht, schließlich aber einen entsprechenden Aufgabenzugriff den Landkreisen bzw. den kreisfreien Städten vorbehält. Das würde nicht nur zu möglicherweise gänzlich undurchsichtigen Zuständigkeitsstrukturen führen, sondern wäre, meine Damen und Herren, auch unter inhaltlichen Gesichtspunkten keine geglückte Lösung, weil die Ortsnähe und die besondere Ortskenntnis der Kommunen hier zu kleinräumig wären, die Kammern dagegen übergreifend arbeiten.
Bedenklich schiene auch eine Lösung jenseits der fachaufsichtlichen Zuständigkeit des Ministeriums.
Die Staatsregierung, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird demnächst einen Entwurf vorlegen, der auch eine Kompromisslösung darstellt und den wir dann zügig in den zuständigen Stellen des Bayerischen Landtags beraten werden.
Herr Kollege Dr. Beyer, das kann und möchte ich nicht bestätigen. Das war ein einziges Teilargument, das ich hier vorgetragen habe; das muss nicht das Entscheidende sein. Entscheidend ist, dass wir eine Lösung zustande bringen, die den objektiven Kriterien gerecht wird. Wenn wir Ihren Vorstellungen folgen würden, dann müsste künftig eine kreisfreie Stadt zum Beispiel dann, wenn sich ein spanischer Anwalt bei uns niederlassen möchte, darüber diskutieren, wie das im Detail geschehen soll. Das kann die Anwaltskammer mit Sicherheit besser als eine kreisfreie Stadt, die auf diese Fragen naturgemäß nicht in der Weise vorbereitet ist wie zum Beispiel eine Anwaltskammer.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will noch einmal kurz auf das Thema eingehen: Fahrer, die in Betrieben Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässiges Höchstgewicht einschließlich der Anhänger fahren, müssen, wie Sie wissen, bestimmte Lenk- und Ruhezeitbestimmungen einhalten. Diese zulässigen Lenk- und notwendigen Ruhezeiten des Fahrpersonals von Nutzfahrzeugen über 3,5 Tonnen sowie die dazugehörigen Aufzeichnungen dieser Zeiten mittels eines Kontrollgeräts sind EU-weit einheitlich in Verordnungen geregelt, und das ist extrem kompliziert. Ich kann es nur so sagen. Das müssen Sie lesen, um davon eine Vorstellung zu bekommen.
Diese Verordnungen gelten im Übrigen für alle EU-Mitgliedsstaaten. So müssen auch alle neu zum Verkehr zugelassenen Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet werden, auch wenn damit zum Beispiel nur Materialien, hier für die Handwerker, transportiert werden. Die Lenk- und Ruhezeiten werden vollelektronisch in einem Kontrollgerät sowie auf einer Fahrerkarte aufgezeichnet, die der Fahrer statt des bisherigen Schaublattes zum Betrieb des Kontrollgerätes benötigt.
Diese Betriebe haben aber auch weitere sogenannte Unternehmenskarten sowie Hard- und Software, um die elektronischen Daten regelmäßig aus dem Massenspeicher des Kontrollgerätes und der Fahrerkarte herunterzuladen, auszuwerten, zu kontrollieren und aufzu
bewahren. Keine Bürokratie, liebe Kolleginnen und Kollegen? Das ist ironisch.
Meine Damen und Herren, die Beschaffung des digitalen Kontrollgeräts, der erforderlichen Hard- und Software und der Kontrollgerätekarten ist - das wird hinzugefügt - auch mit einem großen Kostenaufwand verbunden. Auch der Umgang mit dem neuen Kontrollgerät und die Auswertung der Software erfordern einen Schulungsaufwand - auch wieder zusätzlich.
Während der Fahrt müssen die Fahrer ihren Tätigkeitsnachweis für den laufenden Tag sowie für die letzen 28 Tage mit sich führen, um sie bei einer Kontrolle lückenlos vorlegen zu können. Für Tage, die nicht mit einem Schaublatt oder den elektronischen Speicherdaten belegt werden können, sogenannte arbeitsfreie Tage, benötigt der Fahrer eine Bescheinigung vom Unternehmer mit Angabe der Gründe: ob Krankheit, Urlaub oder sonstige Tätigkeiten.
Von diesen Regelungen gibt es auch nur wenige Ausnahmen. So sind in Deutschland Fahrzeuge bis maximal 7,5 Tonnen zulässiges Höchstgewicht ausgenommen, mit denen Material transportiert wird, das die Fahrer beruflich oder an einem sonstigen Einsatzort benötigen, sogenannten Handwerkerausnahmeregelungen. Der Einsatzbereich ist auf einen Umkreis von 50 Kilometern beschränkt, liebe Kolleginnen und Kollegen, und setzt voraus, dass das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers sein darf. Sie erkennen, welche Schwierigkeiten im Detail für einen kleinen Handwerker vorliegen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen, dass die Staatsregierung sich auf Bundesebene dafür einsetzt, dass die von der Europäischen Union vorgeschriebene Umkreisbegrenzung für die Handwerkerausnahmeregelung im Fahrpersonalrecht von 50 auf mindestens 150 Kilometer ausgedehnt wird. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind Handwerksbetriebe in vielen Regionen gezwungen, sich, wie Sie wissen, auch weiter entfernt um Aufträge zu bemühen. Das dann vorgeschriebene Betreiben eines Kontrollgeräts und die damit verbundenen sonstigen Unternehmerpflichten belasten gerade kleine und mittlere Handwerksbetriebe im besonderen Maße.
Hier können sich die Betriebe von Bürokratie entlasten. Auch vor dem Hintergrund der Deregulierungs- und Entbürokratisierungsmaßnahmen - das wäre ein klassischer Fall - auch europäischer Ebene halten wir die im Antrag dargestellte Forderung, die Ausnahmeregelung für Handwerkerfahrzeuge auf einen Einsatzradius von 150 Kilometer auszudehnen, für richtig.
Ich möchte aber auch ankündigen, dass wir, natürlich in Zusammenarbeit mit dem Koalitionspartner, weitere
Vorschläge des Handwerks für alltagstaugliche Lösungen einbringen. Hierfür gibt es detaillierte Vorlagen, wo man sieht, wie man Bürokratie und Schwierigkeiten reduzieren kann.
Das Handwerk ist zu diesen Punkten auch in anderen Bundesländern - das darf ich anmerken - vorstellig geworden. Deshalb sehe ich, sehen wir auch gute Chancen, dass wir auf Bundesebene und später auch in Europa mit einer solchen Initiative Erfolg haben könnten. Deshalb darf ich Sie, meine Damen und Herren, um Ihre Zustimmung bitten.
Beim Präsidenten und dem Hohen Haus bedanke ich mich für die freundliche Möglichkeit, hier noch zu sprechen.