Protocol of the Session on March 29, 2011

res ein gemeinsames Ziel verfolgten, nämlich einen Gesetzentwurf für Bayern zu erarbeiten, der sich aus der Verpflichtung der UN-Behindertenrechtskonvention ergibt.

Ich möchte mich ausdrücklich bei allen Kolleginnen und Kollegen für die unglaublich kollegiale und vertrauensvolle Zusammenarbeit bedanken. Sie war immer an der Sache orientiert. Ich habe selten erlebt, dass man, wenn es um eine gemeinsame Sache geht und ein gemeinsames Ziel vor Augen ist - Kollege Eisenreich hat es bereits gesagt -, über zehn Stunden lang hart diskutiert und am Ende das herauskommt, was man sich vorgestellt hat. Der Gesetzentwurf ist ein Beleg, dass bei diesem wichtigen Thema eine gute interfraktionelle Zusammenarbeit möglich ist.

Ich könnte mir eine solche Zusammenarbeit auch für andere schulpolitische Themen vorstellen. Das Wort "Sternstunde" ist schon gefallen. Zumindest ist das einmalig in der landespolitischen Geschichte Bayerns. Ich bin stolz darauf, dass ich mit Ihnen diesen Gesetzentwurf erarbeiten durfte.

Ich möchte mich bei allen Mitarbeitern der Fraktionen und ausdrücklich auch bei Frau Götz und Herrn Weigl aus dem Kultusministerium sowie für die Begleitung durch den Minister bedanken, der voll hinter diesem Gesetzentwurf steht.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Gesetzentwurf ist der Anfang für einen bayerischen Weg der Inklusion gemacht. Diesen Weg wollen wir weiterhin gemeinsam beschreiten; denn er stellt einen Paradigmenwechsel dar. Mit der Inklusion gibt es keine zwei Gruppen von Schülerinnen und Schülern, sondern einfach Kinder und Jugendliche, die die Schülergesamtheit darstellen und die unterschiedliche Bedürfnisse haben. Viele dieser Bedürfnisse werden von der Mehrheit geteilt und bilden die gemeinsamen Erziehungs- und Bildungsbedürfnisse. Bisher verfolgte der Freistaat Bayern den Weg der Integration durch Kooperation, der das Miteinander von allgemeiner Schule und Förderschule vorsieht. Der Wechsel von der Integration zur Inklusion kann auf allen Ebenen nur schrittweise erfolgen; denn wir alle verstehen Inklusion als einen Prozess. In diesem Punkt sind wir uns einig. Das hat sich in vielen gemeinsamen Sitzungen und Gesprächen gezeigt.

Der Gesetzentwurf bietet allen Akteuren die Grundlage, um die Inklusion in den Schulen voranzubringen. Das gilt vor allem für die kommunalen Mandatsträger, die im Herbst eine Rechtsgrundlage brauchen. Wir wollen aber dabei allen Akteuren die größtmögliche Freiheit geben, selbst zu entscheiden. Wir waren uns in der Arbeitsgruppe darüber im Klaren, dass die Re

gelschulen und die Förderschulen zusammenfinden müssen. Ich bin davon überzeugt, dass wir auch künftig die Förderschulen als Kompetenzzentren brauchen werden. Für die Regelschulen brauchen wir Leuchttürme, also einzelne Schulen, die als inklusive Schulen vorangehen. Durch ihr Beispiel wird das Thema sukzessive bei allen Mitgliedern der Schulfamilie und in der Gesellschaft ankommen. Gestärkt werden sollen vor allem die Schulen, die bereit sind, schon jetzt die Inklusion umzusetzen. Wir sind davon überzeugt, dass diese Schulen mit dem Profil Inklusion einen Prozess einleiten werden.

Meine Vorredner haben bereits betont, dass inklusiver Unterricht Aufgabe aller Schulen ist. Alle an der Bildung Beteiligten müssen sich auf diesen Weg machen. Ein Umdenken muss sowohl bei den Lehrern als auch bei den Eltern stattfinden. Dies gilt wiederum sowohl für die Eltern, deren Kinder keine Behinderungen haben, als auch für die Eltern, die ihre Kinder bisher an der Förderschule unterrichten ließen.

Wir benötigen diesen Gesetzentwurf für die Begleitung der Umsetzung; denn vieles ist noch nicht geregelt, zum Beispiel die Lehrerfort- und -weiterbildung. Sonderpädagogen sollten zum Beispiel nicht nur einen der sieben Förderschwerpunkte studieren, sondern zwei.

Frau Kollegin Will, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Wir werden die Umsetzung dieses Gesetzes begleiten. Die Arbeitsgruppe wird weiterhin bestehen bleiben. Ich freue mich auf die weitere intensive Zusammenarbeit.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Für die Staatsregierung erteile ich Herrn Staatsminister Dr. Spaenle das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, Frau Kollegin Wild, Frau Kollegin Will, Herr Kollege Eisenreich, Herr Kollege Steiner, Herr Kollege Güll und Herr Kollege Felbinger!

(Margarete Bause (GRÜNE): Herr Kollege Gehring!)

- Selbstverständlich auch Herr Kollege Gehring.

Ich bin stolz, heute mit Ihnen gemeinsam in diesem Hohen Haus Bildungspolitik gestalten zu dürfen. Dies ist in der Tat eine Sternstunde für den Parlamentarismus in Bayern. In den 16,5 Jahren meiner Zugehörig

keit zu diesem Hause durfte ich selbst an zwei verwandten Unternehmen teilhaben, nämlich an der Einführung des Islamunterrichts in Bayern und an einem Antragspaket zur Lehrerbildung in der vergangenen Legislaturperiode. In solchen Stunden definieren wir über die Parteigrenzen hinweg politische Gemeinsamkeiten, die eine jeweils unterschiedliche Herkunft haben. Alle Kolleginnen und Kollegen haben ihre Grundüberzeugung im Umgang mit dem Thema Integration und Inklusion, die aus scheinbar unüberbrückbaren Ausgangspositionen zu einem gemeinsamen Ganzen gefunden haben.

In den vergangenen 16 Jahren habe ich in diesem Haus drei große Diskussionsrunden erlebt, die sich diesem Thema gewidmet haben. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass dabei ein großes Engagement für die jungen Menschen mit Förderbedarf spürbar war, dass die Diskussionen jedoch von der großen Emotion aus der Grundhaltung der einzelnen Fraktionen geprägt waren. Die Arbeitsgruppe hat sich über die lange Wegstrecke ihrer Arbeit hinweg an dem Ziel orientiert, heute einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorlegen zu können. Dies verdient den uneingeschränkten Respekt und den Dank der Staatsregierung, den ich hiermit ausdrücklich ausspreche. Ich bin stolz darauf, ein Kollege von Ihnen sein zu dürfen, die Sie diesen Weg gegangen sind.

Wir wollen diesen Weg gemeinsam gehen. Ich bin in den vergangenen Monaten des Jahres 2010 als Präsident der Kultusministerkonferenz wiederholt auf dieses gemeinsame Unternehmen angesprochen worden. Der Bayerische Landtag war in der Lage, dieses wichtige und sensible Thema über alle Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg zu einem gemeinsamen Gesetzentwurf zu führen. Die Staatsregierung weiß um den Auftrag. Selbstverständlich werden sich die Geister wieder scheiden. Ich habe das bei meinem ersten Zusammensein mit Ihnen in der Arbeitsgruppe gesagt und das Beispiel der Ressourcen genannt, die diesem Thema gewidmet werden sollen. Klar ist, dass die Opposition und die Regierungsfraktionen in dieser Frage unterschiedliche Vorstellungen entwickeln werden. Ich bin aber froh darüber, dass sich die Arbeitsgruppe für den nächsten Doppelhaushalt auf jeweils 100 zusätzliche Stellen verständigt hat. Das ist ein wichtiges Signal.

Selbstverständlich gibt es neben den positiven Punkten auch Punkte, die in der bayerischen Bildungslandschaft nicht positiv sind. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich die Lehrerausstattung der bayerischen Förderschulen nennen, die im bundesweiten Vergleich eine der schlechtesten ist. Auch dies gehört zum Bild. Ich möchte diesen Punkt ausdrücklich benennen, um mit Ihnen zusammen gemeinsame An

strengungen zu unternehmen, damit wir auf diesem Feld vorankommen.

Ich glaube, dass sich die Familien und die jungen Menschen mit besonderem Förderbedarf auf einen verlässlichen Weg machen können. In dem Gesetzentwurf sind verschiedenste Dinge grundgelegt worden. Die Schule kann sich ein Profil geben. Schulen, die wünschen, mit den bisherigen und erweiterten Instrumenten, zum Beispiel der Integration durch Kooperation, fortfahren zu wollen, können diesen Weg weiter gehen. Aus diesem Werk werden aber viele weitere Ansätze erwachsen. Vielen Dank dafür, dass Sie sich dieser Mühe unterzogen haben. Ich freue mich in diesem Feld auf die weitere Zusammenarbeit.

(Allgemeiner Beifall)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist damit geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? - Dann ist das so beschlossen.

Der Tagesordnungspunkt 5, dabei handelt es sich um die Zweite Lesung zum Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Dr. Hans Jürgen Fahn und anderer und Fraktion (Freie Wähler) zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes auf der Drucksache 16/6447, wird im Einvernehmen mit allen Fraktionen von der heutigen Tagesordnung abgesetzt.

Ich rufe zur gemeinsamen Beratung die

Tagesordnungspunkte 6 und 7 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Prof. Dr. Michael Piazolo u. a. und Fraktion (FW) zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes (Drs. 16/6369) - Zweite Lesung

und

Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Thomas Mütze, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes (Drs. 16/6668) - Zweite Lesung

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Die Redezeit beträgt fünfzehn Minuten pro Fraktion. Die erste Rednerin ist Frau Kollegin Widmann von den Freien Wählern.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir Freien Wähler haben einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem wir eine öffentliche Ausschreibung für die Position des BLM-Präsidenten fordern. Vor Kurzem wurde ein neuer BLM-Präsident gewählt. Aber die alten Probleme sind aus unserer Sicht immer noch die gleichen. Zwar ist es erfreulich, dass zum ersten Mal zwei Kandidaten zur Wahl standen und dass der Verwaltungsrat vorab das Gehalt festgelegt und veröffentlicht hat; aber das reicht uns immer noch nicht. Wir wollen das Bayerische Mediengesetz ändern.

Noch immer gibt es keine öffentliche Ausschreibung für den Spitzenposten der BLM. Für uns Freie Wähler ist das Verfahren immer noch nicht transparent genug. Eine Ausschreibung schränkt die Souveränität des Medienrats in gar keiner Weise ein. Die Medienräte würden weiterhin den BLM-Präsidenten wählen. Der Vorteil wäre aber, dass eine größere Anzahl von Bewerbern zur Auswahl steht. Gleichzeitig wäre für jeden Bewerber das Verfahren offen und nachvollziehbar. Den Medienräten würde so die Möglichkeit gegeben, ein konkretes Profil von den Kandidaten zu verlangen. Sie könnten sagen, was sie von einem guten BLM-Präsidenten erwarten.

Eine öffentliche Ausschreibung spricht eine größere Zahl von potenziellen Kandidaten mit entsprechendem Fachwissen an, vor allem dann, wenn die Ausschreibung im Staatsanzeiger oder in einschlägigen Fachzeitschriften für Medienkreise publiziert wird. Eine öffentliche Ausschreibung hätte auch den Vorteil, dass interessierte Kandidaten nicht mehr die Unterstützung einer bestimmten Anzahl von Mitgliedern des Medienrats bräuchten, um überhaupt als Kandidaten aufgestellt zu werden. Bisher brauchte ein Kandidat die Unterstützung von mindestens sechs Mitgliedern des Medienrats, um sich überhaupt bewerben zu können. Dieses Zwangskorsett möchten wir aufschnüren, damit die Kandidaten Luft bekommen.

(Beifall bei den Freien Wählern)

Wir stellen es uns so vor: Die Bewerber könnten sich innerhalb einer bestimmten Frist ganz normal mit ihren Unterlagen bewerben. Die Kandidaten müssten auf der Suche nach Unterstützern nicht mehr Klinken putzen gehen. Mittagessen in ausgewählten Kreisen wären auch nicht mehr nötig. Statt taktischer Spielchen und politischen Kuhhandels hätten wir ein sauberes und transparentes Auswahlverfahren. Dann wäre auch der allgemeine Vorwurf, die BLM sei ein Austragsstübchen für altgediente Parteisoldaten, vom Tisch.

Im Übrigen lohnt sich ein Blick über den Tellerrand hinaus auf die Landesmedienanstalten in den anderen Ländern. Dort gibt es teilweise sehr detaillierte Voraussetzungen für den Posten an der Spitze der Medienanstalt. In Mecklenburg-Vorpommern ist der Direktor der Medienanstalt Beamter auf Zeit und muss über ausreichend Sachkunde im Rundfunkwesen und in der Verwaltung verfügen. Die Bewerber werden durch eine öffentliche Stellenausschreibung ermittelt und vom Medienausschuss gewählt.

Ein anderes Beispiel ist Nordrhein-Westfalen. Dort wird der Spitzenposten auch öffentlich ausgeschrieben. Gleiches gilt für Thüringen. Betrachten wir auch die Kraft des Südens. Ich meine das Nachbarland Baden-Württemberg.

(Ulrike Gote (GRÜNE): Das sollten wir!)

Dort ist auch eine öffentliche Ausschreibung vorgesehen. Gewählt wird der Präsident dort übrigens nicht von den Mitgliedern des Medienrats, sondern sogar von einer Zweidrittelmehrheit des Landesparlaments. Dort ist die Messlatte noch viel höher als bei uns. Ich dachte immer, Bayern sei spitze.

Meine Damen und Herren, Sie sehen, dass in einigen Bundesländern die öffentliche Ausschreibung problemlos funktioniert und dass diese Länder immer genügend Bewerber mit entsprechenden Fachkenntnissen haben. Warum sollte das in Bayern nicht funktionieren? Bei unseren Nachbarn funktioniert es auch. Die öffentliche Ausschreibung würde mehr Bewerber, mehr Transparenz und auch die Vorabveröffentlichung eines fixen Gehalts bedeuten. Dies wäre zum Wohle der BLM. Dagegen kann doch niemand etwas haben. Es wäre eine gute demokratische und rechtsstaatliche Praxis, den Posten des BLM-Präsidenten öffentlich auszuschreiben.

Bei anderen Gelegenheiten ist das für Sie doch auch kein Problem. Ein Beispiel ist die Neubesetzung des Direktors der Akademie für Politische Bildung in Tutzing. Schauen wir uns das Verfahren dort an. Dort gibt es eine öffentliche Ausschreibung und eine von vorn herein klar definierte Gehaltseinstufung. Außerdem ist vorgeschrieben, dass der Direktor - ich zitiere - eine angesehene, in Forschung und Lehre ausgewiesene Persönlichkeit sein muss. Hier hat die Fachkompetenz sehr viel Gewicht. Mittlerweile haben sich in Tutzing dreißig Personen um die Nachfolge von Herrn Professor Dr. Oberreuter beworben. Eine Findungskommission trifft nun eine Vorauswahl. Anschließend wird aus diesen Bewerbern der künftige Direktor ausgewählt.

Warum ist es bei der Akademie für Politische Bildung möglich, die Spitzenposition öffentlich auszuschreiben, bei der BLM dagegen nicht?

(Beifall bei den Freien Wählern)

Natürlich könnten Sie jetzt sagen, darüber sollte der Medienrat entscheiden. Darin würde ich Ihnen sogar recht geben, diese Ausschreibung könnte der Medienrat in seiner Geschäftsordnung festlegen. Ich persönlich würde es begrüßen. Ich bin aber auch der Meinung, dass es uns als Gesetzgeber gut ansteht, dies zu regeln. In den anderen Bundesländern ist die öffentliche Ausschreibung bereits in den jeweiligen Mediengesetzen festgehalten.

Sie hatten lange genug Zeit, etwas zu verändern, aber Sie haben es nicht getan. Deshalb muss dieses Thema wieder im Landtag behandelt werden. Es muss jetzt endlich Schluss sein mit dem Anschein der Selbstbedienungsmentalität und dem Verteilen von Posten und Pöstchen nach Gusto. Wenn wir bei der letzten Wahl des Präsidenten keine eigene Kandidatin aufgestellt hätten, wäre nicht einmal eine richtige Wahl zustande gekommen. Ich weiß nicht, wie Sie es sehen. Für mich aber gehört zu einer Wahl auch eine Auswahl. Bei den teilweise überzogenen Reaktionen im Vorfeld der Wahl schien dieses Demokratieverständnis nicht bei allen vorhanden zu sein.

Die CSU hat das Jahr 2011 zum Jahr der Frau erklärt. Die Zielvorgabe, mehr Frauen in Spitzenpositionen zu bringen, kam von unserem Ministerpräsidenten. Wir sind aber im Unterschied zu Ihnen durchaus bereit, dieses Ziel auch zu verfolgen. Bei der Diskussion über die Nachfolge an der Spitze der Akademie für Politische Bildung habe ich in der Zeitung gelesen, jetzt sei die Zeit reif für eine Frau. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zeit ist schon lange reif. Sie war schon vor einem Monat reif, als wir den BLM-Präsidenten gewählt haben.

(Beifall bei den Freien Wählern)

Damals wäre es schön gewesen, wenn Sie Ihren Worten hätten Taten folgen lassen. Leider aber klafft zwischen Ihren Worten und Taten manchmal ein bayerischer Grand Canyon.

Meine Damen und Herren, wir Freien Wähler unterstützen auch den Gesetzentwurf der GRÜNEN. Wir wollen nicht nur Transparenz im Bewerbungs- und Auswahlverfahren. Wir wollen auch Transparenz über die Gehälter des Führungspersonals. Wir wissen zwar alle, was der künftige BLM-Präsident verdienen wird. Es war auch gut, dass sein Gehalt schon im Vorfeld offengelegt wurde. Trotzdem sind 220.000 Euro aus unserer Sicht immer noch zu viel.