Protocol of the Session on March 29, 2011

Wir wollen alle miteinander Erfolg, und wir alle wissen, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ein großes und ein großartiges Ziel, ein langfristiger Prozess und ein Auftrag an die gesamte Gesellschaft ist, der eine Bewusstseinsänderung erfordert und viele Bedenken und Ängste überwinden muss. Daher ist der wichtigste Beitrag, den die Politik leisten kann, ein klares gemeinsames Signal. Wir wollen Erfolg, keinen Streit und keine theoretischen Diskussionen.

Dies erfordert eine unübliche Herangehensweise. Man darf nicht das Trennende in den Vordergrund stellen, sondern muss das Gemeinsame hervorheben. Das haben wir in vielen intensiven Diskussionen getan. Wir haben einen konsequenten, einen pragmatischen Ansatz gewählt, der fordert und Neues ermöglicht, der aber nicht überfordert und Bewährtes nicht kaputtmacht.

Wir werden in den nächsten Wochen und Monaten noch Zeit zur Diskussion haben. Wir wollen eine breite Diskussion mit den kommunalen Spitzenverbänden, mit den Verbänden in diesem Bereich führen. Wir wissen auch, dass dies noch nicht die vollständige Umsetzung, sondern ein wichtiger erster Schritt ist. Weitere Schritte, zum Beispiel in der Lehrerbildung, sind notwendig. Wir wissen auch, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass Inklusion nicht zum Nulltarif möglich ist. Wir fangen in diesem Doppelhaushalt mit zweimal 100 Lehrern an, aber es bedarf weiteren Geldes und weiterer Stellen. Das ist uns bewusst. Deswegen werden wir dieses Thema auch begleiten.

Es heißt, der Erfolg habe viele Väter. In diesem Falle stimmt es. Ich möchte dem Vorsitzenden des Bildungsausschusses, Hans-Ulrich Pfaffmann, danken, der die Idee zu dieser Arbeitsgruppe gehabt hat. Ich möchte mich ausdrücklich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Kultusministerium bedanken, insbesondere bei Frau Ministerialrätin Tanja Götz und bei Herrn Ministerialrat Erich Weigl. Auch bei Herrn Minister Ludwig Spaenle möchte ich mich bedanken, der letztes Jahr als Präsident der Kultusministerkonferenz für sich und seine Amtszeit einen ganz persönlichen Schwerpunkt im Bereich der Inklusion gesetzt hat. Auch möchte ich mich bei den Mitarbeiterinnen in unseren Büros und in den Fraktionen und natürlich auch bei den Mitgliedern dieser Arbeitsgruppe für offene, kollegiale und intensive Zusammenarbeit bedanken.

Für das Parlament ist das eine Sternstunde, meine sehr geehrten Damen und Herren. Für mich persönlich, als Abgeordneter und auch als Leiter dieser Arbeitsgruppe, war das ein Höhepunkt in meiner bisherigen parlamentarischen Arbeit. - Ich wünsche der Umsetzung und uns viel Erfolg.

(Allgemeiner Beifall)

Vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Güll für die SPD.

Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche heute für zwei Personen, nämlich auch für meine Kollegin Wild mit. Gleichwohl will ich versuchen, mich kurz zu fassen.

Ich möchte mich der Aussage des Kollegen Eisenreich anschließen, dass es ein besonderes Erlebnis war, in diesen acht Sitzungen an diesem Gesetzentwurf mitzuarbeiten. Der Begriff "Sternstunde" ist nicht fehl am Platze, auch wenn ich erst seit zweieinhalb Jahren dem Hohen Hause angehöre. Für mich war es ein wunderschönes Erlebnis, zu erfahren, wie man in einer Sache absolut ideologiefrei gemeinsam vorankommen kann. Ich würde manchen in diesem Parlament wünschen, das auch einmal zu erleben. Wir haben es erlebt. Diese Gemeinsamkeit war im Übrigen diesem Thema angemessen. Denn es geht hier um nicht mehr und nicht weniger als um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in nationales Recht. Diesen Auftrag haben wir auch in unserem Parlament umzusetzen.

Auch ich schließe mich dem Dank an die Kollegen in der Gruppe und an das Staatsministerium, vor allem an deren Mitarbeiter im Fachbereich Förderschulen an. Es war ein gutes und intensives Miteinander. Zehn Stunden am Stück zu arbeiten, das macht man nicht jeden Tag, wir aber haben es gemacht. Und das ist durchaus bemerkenswert.

Warum ist ein gemeinsames Vorgehen in dieser Sache nun unabdingbar? Es handelt sich bei diesem Thema um einen gesamtgesellschaftlichen Auftrag von einer Tragweite, die wir vermutlich noch nicht richtig ermessen können.

Wir in der Gruppe haben im Grunde nur Artikel 24, der den Auftrag an die Schulen zum Gegenstand hat, bearbeitet. Diese Arbeit ist umso wichtiger, als sich nicht nur in der Gesellschaft, sondern insbesondere in den Schulen viel verändern wird, wenn wir Kinder mit und Kinder ohne Behinderung gemeinsam unterrichten und wenn sie gemeinsam individuell lernen sollen. Das ist ein hoher Anspruch, bei dem man alle Beteiligten mitnehmen muss, und zwar sowohl die Lehrkräfte, die die Konvention umsetzen müssen, als auch die Eltern, die sie inhaltlich mittragen müssen. Ich erinnere daran, dass es insbesondere für Eltern von nicht behinderten Kindern nicht ganz einfach ist, so etwas mitzutragen. Man muss den Befürchtungen entgegentreten, ihre Kinder könnten zu kurz kommen.

Es war ein schönes Erlebnis für unsere Arbeitsgruppe, die Möglichkeit zu haben, uns gemeinsam einige Beispiele anzusehen. Wir erfuhren gute Beispiele, dass nämlich alle Eltern, die so etwas bereits erlebt haben, positiv reagieren und auch hoch wertschätzen.

Im Übrigen dürfen wir um dieses Thema nicht herumreden. Es ist kein einfaches Thema. Wir haben einen Auftrag zu erfüllen, der da heißt, eine inklusive Schule herzustellen. Meine Damen und Herren, ich weiß

nicht, ob allen in diesem Hohen Hause klar ist, was es bedeutet, eine inklusive Schule herzustellen, also eine Schule, in der Menschen mit und ohne Handicap gemeinsam lernen können. Das ist eine gewaltige Herausforderung für unser allgemeinbildendes Schulwesen.

Wir sprechen bei diesem Auftrag von einem Auftrag für alle Schularten, und nicht nur für einen Auftrag für die Grund- oder Haupt- oder Mittelschulen. Nein, für alle!

Ich glaube, darin liegt die größte Herausforderung. Darüber hinaus möchte ich feststellen, dass mit der Schaffung des Artikels 30 b eine wegweisende Regelung getroffen wurde, wenngleich wir damit noch nicht am Ende des Weges angekommen sind, wie Sie alle wissen. Wir müssen durchaus überlegen, wie das in unser Schulsystem eingepasst werden kann.

Auch etwas anderes möchte ich deutlich feststellen. Wir waren nicht zufrieden mit den Vorgaben der Fachverwaltung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Das war auch der Anlass, warum wir uns gemeinsam auf den Weg gemacht und gesagt haben, hier muss mehr kommen, als nur die Weiterentwicklung des bayerischen Weges von Integration durch Kooperation zur Inklusion. Wir haben uns verständigt, dass wir alles Trennende, wie es Kollege Eisenreich bereits gesagt hat, zunächst weglassen und den ersten Aufschlag auf einem Stand machen, den wir alle mittragen können. Damit haben wir einen extrem wichtigen Schritt getan. Wir haben diese Gesetzesgrundlage für die Schulen so geschaffen, dass wir noch im September damit anfangen können. Wir haben sozusagen eine gute Rechtsgrundlage geschaffen.

Insofern bin ich sehr zufrieden. Aber auch in der Sache ist es ein Highlight gewesen, selbst wenn ich hinzufügen muss, dass die noch vor uns liegenden Aufgaben mindestens die gleiche Dimension haben. Das wissen wir alle, die wir an dieser Thematik mitgearbeitet haben. Wir müssen weitermachen und haben uns auch darauf verständigt, weiterzumachen. Es ist nicht nur ein Muss, sondern es ist uns auch wirklich ein Bedürfnis, dies zu tun. Das kann man an dieser Stelle ruhig sagen. Wir wollen weitermachen und müssen uns Gedanken darüber machen, wie es mit den Förderschulen in den nächsten zehn bis 15 Jahren weitergeht. Dazu brauchen die kommunalen Mandatsträger natürlich Ansagen von uns darüber, wie das gehen könnte.

Insgesamt halte ich es für eine wirklich gelungene Sache, die man sich möglicherweise auch bei ande

ren bildungspolitischen Themen einmal zum Vorbild nehmen könnte.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Vielen Dank, Kollege Güll. Bevor ich jetzt dem nächsten Redner das Wort erteile, darf ich auf der Besuchertribüne die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Frau Irmgard Badura, herzlich begrüßen.

(Allgemeiner Beifall)

Mit diesem gemeinsamen Gesetzentwurf aller Fraktionen setzen wir ein wichtiges Signal für die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben. Gerade der Besuch von Kindern mit Behinderung in der Regelschule ist Ihnen, Frau Badura, stets ein besonderes Anliegen gewesen. Umso mehr freuen wir uns, dass Sie heute hier sind. Vielen Dank für Ihren Besuch.

Als drittem Redner erteile ich nun für die Fraktion der Freien Wähler Herrn Kollegen Felbinger das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine beiden Vorredner haben schon sehr ausführlich zur Zusammensetzung dieser interfraktionellen Arbeitsgruppe Stellung genommen. Sie haben die gute Zusammenarbeit gelobt. Ich möchte das unterstreichen. Dieses Arbeiten an der Sache hat mir sehr viel Freude gemacht. Manchmal war es auch sehr, sehr anstrengend, aber es hat sich gelohnt. Das Besondere an diesem Gesetzentwurf ist, dass es ein Gesetzentwurf der Landtagsfraktionen und nicht des zuständigen Ministeriums ist. Das ist auch schon gesagt worden.

Es war ein politischer Auftrag an uns, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen. Aber es war natürlich auch unser persönliches Ziel, möglichst einen Konsens zu erreichen, der über alle Fraktionen hinweg zumindest einen Anfang in der Umsetzung dieser UN-Konvention zur Inklusion darstellt.

Dass wir hier zunächst nur einen ersten Schritt getan haben, ist sehr sinnvoll. Diese Menschen mit Behinderung, diese benachteiligten Menschen haben unseren Respekt verdient. Wir müssen sorgsam und sensibel mit dieser Thematik umgehen. Mit diesem vorliegenden Gesetzentwurf werden nun zunächst sowohl die Regelschulen wie auch die Förderschulen nicht überfordert. Das halte ich für sehr wichtig; denn es könnte nichts Schlimmeres passieren, als wenn wir landauf, landab große Diskussionen darüber führten, ob es sinnvoll ist oder nicht.

Die Inklusion ist der Alltag. Das muss vor allem in der Gesellschaft in die Köpfe der Menschen, in die Köpfe der Eltern, der Schulleiter und der Lehrkräfte, aber auch der kommunalen Mandatsträger. Daran haben wir noch in hohem Maße zu arbeiten.

Wenn ich sage, dass die Politik hierzu die Vorgaben machen muss, und wenn ich die Reaktionen nach dem Bekanntwerden des Gesetzentwurfes gestern sehe - das geht den Kolleginnen und Kollegen sicherlich nicht anders; es sind sehr viele Mails und Anrufe gekommen mit Anfragen, was sich hinter dem Gesetzentwurf verbirgt -, dann sagt mir das, dass es noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten gilt, wie der Gesetzentwurf im Einzelnen umgesetzt werden kann.

Gestern in unserer gemeinsamen Pressekonferenz ist die Frage gestellt worden, wie das Ganze im Detail aussieht, wie viel Personal benötigt wird und wie viele Stunden angerechnet werden. Ich denke, es war ein schwieriger Prozess, zunächst einmal den Gesetzentwurf überhaupt auf den Weg zu bringen. Wir müssen in den nächsten Wochen noch viel Detailarbeit leisten, um diese Fragen beantworten zu können, damit wir dann mit Beginn des nächsten Schuljahres konkrete Maßnahmen der Umsetzung zur Hand haben.

Kollege Güll hat es eben erwähnt: Vor uns liegen mindestens noch einmal genauso viele Anforderungen und Aufgaben, die zu lösen sind. Ich will hier nur an das Thema Lehreraus- und -fortbildung erinnern. Wir müssen alle Anstrengungen unternehmen, um die Lehrkräfte an den Regelschulen mit einem Grundgerüst auszustatten, damit sie für diese Aufgaben gewappnet sind. Wir brauchen in den nächsten Jahren weitere personelle Ressourcen, um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wirklich mit Leben zu erfüllen. Ich denke, für den Anfang ist es ein gelungenes Werk. Jeder Weg beginnt mit dem ersten Schritt. Ich hoffe, dass wir in der interfraktionellen Zusammenarbeit noch ein gutes Stück des gemeinsamen Weges gehen können.

(Beifall bei den Freien Wählern, der SPD und der FDP)

Für die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN hat sich Kollege Gehring gemeldet. Bitte schön.

(Vom Redner nicht auto- risiert) Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die interfraktionelle Arbeitsgemeinschaft war wichtig, weil wir ein bedeutendes Zeichen für Gemeinsamkeit bei der UN-Behindertenrechtskonvention gesetzt haben, aber auch, weil wir inhaltlich etwas erreicht haben. Wir haben das nur erreicht, weil wir interfraktionell zusammengearbeitet haben, weil wir

uns mit Respekt begegnet sind, weil wir uns auf inhaltliche Auseinandersetzungen eingelassen und versucht haben, die Perspektive "Inklusion" im gemeinsamen Denkprozess und der gemeinsamen Arbeit zu durchdenken. Kollege Güll hat recht, wenn er sagt, dass es zu wünschen wäre, wenn wir die inhaltlichen Auseinandersetzungen zur Bildungspolitik öfter in diesem Stil in Bayern und in diesem Hause betreiben würden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das Gesetz ist ein erster Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Ich möchte das an drei Punkten deutlich machen. Erstens. Im Gesetzentwurf steht, dass inklusiver Unterricht Aufgabe aller Schulen ist. Kollege Güll hat darauf hingewiesen, dass das heißt, dass dies die Aufgabe auch aller Schularten ist. Inklusion ist keine exklusive Veranstaltung, sondern eine Aufgabe aller Schularten und aller Schulen. Das Gesetz ist ein Auftrag an die Schulen, aber auch ein Auftrag an das Kultusministerium und die Schulen dafür auszustatten und ihnen die entsprechenden Rahmenbedingungen für diesen Weg zu geben.

(Beifall bei den GRÜNEN und der FDP)

Zweitens. Mit Artikel 41 wird deutlich gemacht, dass die Eltern ohne die bisherige Einschränkung der aktiven Teilnahme das Recht haben, zu entscheiden, an welche Schule ihr Kind gehen soll. Es gibt die Möglichkeit der Ausnahme, die im Absatz 5 geregelt ist. Meines Erachtens ist die Ausnahmeregelung restriktiv. Alle Fördermöglichkeiten müssen ausgeschöpft sein, es darf keine Schule mit dem Profil "Inklusion" in der Nähe geben und die Entwicklung des Kindes oder die Entwicklung anderer Kinder darf nicht gefährdet sein. Ich sehe das als restriktive Ausnahmeregelung. Wir werden die Praxis beobachten, ob die Regelung restriktiv ausgelegt wird.

Drittens. Artikel 30 b ist im Gesetzentwurf entscheidend. Es geht um das Schulprofil "Inklusion". Ich sehe das als Startsignal für eine Entwicklung inklusiver Schulen in Bayern. Es geht um die Entwicklung von Regelschulen zu inklusiven Schulen. Diese Entscheidung ist eine Korrektur, Weiterentwicklung und die Abkehr vom bisherigen bayerischen Weg. Inklusion durch Kooperation ist weiterhin durchaus gangbar. Aber es wird ein neuer Weg beschritten. Die Schule wird als Ganzes gesehen, in der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden. An den Schulen mit dem Profil "Inklusion" unterrichten die Sonderpädagogen und -pädagoginnen als Teil des Lehrerkollegiums fest an der Schule und nicht wie früher als Mobiler Sonderpädagogischer Dienst. Das

heißt, das Kollegium einer Schule mit inklusivem Profil wird auch ein inklusives Kollegium sein, an dem die Lehrkräfte mit unterschiedlichen pädagogischen Voraussetzungen und Ausbildungen zusammenarbeiten. Damit wird an der Regelschule ein Unterstützungssystem geschaffen. Inklusive Schule ist kein Modellprojekt, das an ein paar Schulen durchgeführt wird und das man wieder sein lässt. Sie ist auch keine neue Sonderschule, sondern sie ist der Regelfall. Meine Vorstellung ist, wie die aller in der Arbeitsgruppe, diesen Weg zu gehen, sodass die inklusive Schule dann tatsächlich der Regelfall in Bayern ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wie groß der Schritt in Richtung inklusive Schulen in Bayern sein wird, hängt von den Rahmenbedingungen ab, welche weiteren Bedingungen geschaffen werden und dass die Lehreraus- und -fortbildung ausgebaut wird. Dazu muss das Kultusministerium etwas vorlegen. Dazu haben wir bisher wenig gesehen. Es hängt auch von den Haushaltsmitteln ab. Die 100 Stellen für Lehrkräfte wurden schon öfter angesprochen. Der Haushaltstitel muss systematisch richtig eingeordnet sein. Die Mittel zur Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention dürfen nicht aus dem Bereich der Förderschulen kommen, sondern das muss ein eigenständiger Titel sein. Außerdem muss vorgesehen werden, dass Stunden für Regelpädagogen und für Sonderpädagogen finanziert werden. Dass der Titel nicht ausreicht, haben wir GRÜNEN durch einen Änderungsantrag dokumentiert. Die Mittel werden nicht ausreichen, wenn wir immer mehr Schulen mit dem Profil "Inklusion" haben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Deswegen wird es notwendig sein, dass nicht nur in der Arbeitsgruppe, sondern im gesamten Haus das Thema Inklusion ernsthaft bearbeitet wird. Wir brauchen zusätzliche Ressourcen und Mittel, und wir brauchen die Unterstützung des gesamten Hohen Hauses. Es wird nötig sein, dass wir zum Thema Inklusion möglichst im Konsens arbeiten, aber, wenn es sein muss, auch produktiv streiten.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Für die FDP darf ich Frau Kollegin Will das Wort erteilen. Bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Vorredner haben sehr viel zum Inhalt dieses wichtigen Gesetzes gesagt. Als letzte Rednerin möchte ich noch einmal betonen, dass es mich mit großer Freude erfüllt, dass Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen über den langen Zeitraum eines Jah

res ein gemeinsames Ziel verfolgten, nämlich einen Gesetzentwurf für Bayern zu erarbeiten, der sich aus der Verpflichtung der UN-Behindertenrechtskonvention ergibt.