Sie haben fünf Vorwürfe hintereinander erhoben, die alle den gleichen Inhalt hatten, dass nämlich versäumt wurde, rechtzeitig rechtliche Schritte einzuleiten. Sie vermischen das politisch Gewollte mit dem politisch Realisierbaren. In der Landesbankkommission haben wir einen einstimmigen Beschluss gefasst. Die GRÜNEN haben ebenfalls dem Beschluss zugestimmt, ein eigenes Gutachten von Flick Gocke Schaumburg anfertigen zu lassen. Das kennen Sie. Wirtschaftsminister Zeil und der Verwaltungsratsvorsitzende Herr Fahrenschon haben zur Sicherheit ein Gutachten von Hengeler Mueller anfertigen lassen. Dass ein solches Gutachten nicht innerhalb von vier Wochen angefertigt werden kann, müsste Ihnen eigentlich bekannt sein. Insofern sind Ihre Vorwürfe null und nichtig.
Das stimmt nicht ganz. Zwar ist es richtig, dass ein Gutachten in Auftrag gegeben wurde, jedoch haben Sie mit erheblicher Verspätung gehandelt. Sie haben gehandelt, als der Landtag gehandelt hat, nicht nur mit der Beauftragung der Kommission, sondern auch mit der drohenden Einsetzung des Untersuchungsausschusses. Sie hätten viel früher handeln müssen. Bei Frau Linner können Sie das nachlesen. Sie haben kein einziges Mal erwogen oder darüber diskutiert, ob Sie diese Vorwürfe rechtlich prüfen müssten. Es gab jede Menge Vorwürfe. Der entscheidende Vorwurf kam von Frau Linner. Sie hat das gesagt, was die Verwaltungsräte und die CSU heute beklagen: Der Vorstand hat uns nicht richtig informiert. Das hat Frau Linner Ihnen damals vorgeworfen. Sie hat noch nicht einmal die Verwaltungsräte attackiert, sondern den Vorstand. Damals haben sie das in ihrer Blindheit nicht kapiert, weil sie immer glaubten, sie befänden sich auf der Kapitänsebene.
Herr Kollege Dr. Dürr, stimmen Sie mir zu, dass die Argumentation des Herrn Kollegen Kirschner etwas ungewöhnlich ist, weil es beim Gutachten von Flick Gocke Schaumburg um die ABS-Papiere und nicht um die Hypo Group Alpe Adria ging?
Das habe ich vollkommen verpennt. Ich habe natürlich - freundlich, wie ich bin - gedacht, dass der Kollege Hengeler Mueller meint. Ich habe praktisch übersetzt, was er gesagt hat. Man muss aber dazu sagen - ich habe ja noch Redezeit -, dass Ministerpräsident Seehofer das in der Befragung ebenso verwechselt hat, weil auch er davon ausgegangen ist, dass nach der Linner-Sitzung gehandelt worden wäre. Es ist aber in diesem Punkt nicht gehandelt worden, sondern nur in puncto ABS. Der Vorwurf des Versagens und der Versäumnisse gegen die beiden Minister bleibt bestehen. Sie haben vertuscht, statt gegen die CSU-Verantwortlichen rechtzeitig und konsequent vorzugehen.
Der nächste Redner ist Herr Kollege Klein für die FDP-Fraktion. Sie haben das Wort, Herr Kollege Klein.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein Novum in der Geschichte des Bayerischen Landtags, dass der Untersuchungsausschuss mit einem Mehrheitsbericht endet, der das Fehlverhalten von ehemaligen Mitgliedern der Bayerischen Staatsregierung feststellt. Wir haben in unserem Bericht festgestellt, dass alle Mitglieder des Verwaltungsrats fahrlässig gehandelt haben und dass bei den Personen des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden, Dr. Naser und Professor Dr. Kurt Faltlhauser, grobe Fahrlässigkeit nicht auszuschließen ist. An dieser Stelle machen wir auch keine Rolle rückwärts. Der Bericht ist so, wie wir ihn verabschiedet haben, und genau diese Worte sind darin enthalten.
Die FDP hat von Anfang an objektiv und sachlich zur Aufklärungsarbeit beigetragen. Wir haben nicht zur Treibjagd geblasen, sondern haben ohne Ansehen der Person aufgeklärt. Das Ergebnis ist auch, dass es keinen Freischein für Politiker gibt. Wir haben mit dem Ergebnis des Untersuchungsausschusses ein Stück weit - alle Redner vor mir haben es praktisch schon hervorgehoben - gemeinsam einen Beitrag dazu geleistet, dass Vertrauen zurückgewonnen werden konnte. An dieser Stelle sei mir nach dieser Debatte auch zugestanden zu sagen: Wie nötig die FDP in diesem Untersuchungsausschuss und die neuen Kräfte in diesem Parlament sind, hat die Debatte heute gezeigt.
Der Bayerische Landtag hat uns beauftragt, mögliches Fehlverhalten und etwaige Versäumnisse zu untersuchen. Ich möchte mich an dieser Stelle bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, den Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien bedanken. Ich glaube, ohne den entschiedenen Einsatz aller wäre diese Aufklärungsarbeit nicht möglich gewesen. Deshalb möchte ich auch an dieser Stelle diesen Dank aussprechen.
Wir haben im Untersuchungsausschuss in 29 Sitzungen 74 Zeugen befragt. Wir haben über 300 Aktenordner verarbeitet und ausgewertet. Wir von der FDP haben uns schon am Anfang aktiv eingebracht und den Fragenteil, den die Opposition eingebracht hatte, um weitere siebzig Fragen ergänzt. Unser Schwerpunkt lag klar bei Fragen an Berater und Aufsichtsbehörden. Ich glaube, es war ein entscheidender Beitrag in den Befragungen - das hat zur Sachlichkeit und auch zur Aufklärung beigetragen -, dass wir diese Fragen und Themenkomplexe besonders beleuchtet haben. Wir haben uns engagiert in die Darstellung des Sachverhalts im Abschlussbericht eingebracht. Wir haben dafür Sorge getragen, dass am Ende des Sachstandberichtes eine Zusammenfassung der Entscheidungen des maßgeblichen Entscheidungszeitraums gegeben wurde, und wir haben bei der rechtlichen Würdigung hart gerungen.
Ich glaube, dass der Bericht, der heute vorgestellt wird und den wir im Ausschuss mit Mehrheit beschlossen haben - ohne die Stimme der FDP wäre es nicht zu einem Mehrheitsbericht gekommen -, sehr wohl die Aufklärungsarbeit widerspiegelt. Ich möchte Herrn Kollegen Güller ausdrücklich recht geben: In vielen Teilen der Darstellung des Sachstands haben wir große Übereinstimmungen. Man sollte an dieser Stelle auch klar das Signal geben, dass wir - alle Fraktionen - in der Aufklärungsarbeit über weite Strecken einer Meinung waren. Es ist tatsächlich so, dass wir uns in dieser einen Fragestellung - grobe Fahrlässigkeit: ja oder nein - auseinanderdividieren. Das ist eine knifflige Entscheidung, zu der ich nachher noch komme.
Im Untersuchungsausschuss ist ein ganzes Arsenal an Fragen und neuen Themen angekommen. Wir hatten - wie schon gesagt - über 300 Aktenordner. Ich möchte mich bei meinen weiteren Betrachtungen auf den engen Bereich, nach unserer Meinung den Kernbereich, konzentrieren, nämlich die Entscheidungsfindung zum Kauf der Hypo Group Alpe Adria. Eines muss man vorweg stellen: Das Debakel um die HGAA wäre zu verhindern gewesen oder zumindest deutlich abgemildert abgelaufen, wenn man sich an die Vorgehensweise gehalten hätte, die der Verwaltungsrat beim Prozess um einen möglichen Erwerb der BAWAG angewandt hatte. Es ist heute noch nicht erwähnt worden: In diesem Prozess hat der Verwaltungsrat der Bayerischen Landesbank dem Vorstand sehr konsequent klare Vorgaben gemacht, was in den Vertrag einzuarbeiten ist, wie sämtliche Risiken abgebildet werden müssen und wie er sich den Prozess vorstellt. Im Jahr 2007 waren also keine neuen Pro
zesse, keine völlig neuen Aufgaben an den Verwaltungsrat gestellt worden. Man kannte den Prozess vielmehr aus dem Jahr 2006.
Im Jahr 2007, bei der Sitzung des Verwaltungsrats am 20.03., in der der Verwaltungsrat zum allerersten Mal mit dem Thema eines möglichen Erwerbs der HGAA konfrontiert wurde - im Übrigen ist richtig: Der Punkt ist nur unter "Sonstiges" aufgerufen worden -, bestand im Verwaltungsrat die klare Meinung, dass man für einen solchen Erwerb eine detaillierte Unternehmensbewertung, eine Due-Diligence-Prüfung braucht und eine solche vonnöten ist. Man hat damit den Vorstand beauftragt. Insofern muss man feststellen: Am 20.03. war noch alles im grünen Bereich. Auch am 20.04. stand der Punkt wiederum ohne Ankündigung auf der Tagesordnung - ich komme gleich noch dazu - und man hat einen Vortrag der Berater gehört, in dem über 25 Punkte - Herr Kollege Güller hat es schon gesagt - benannt wurden, in denen eine Nachprüfung, eine weitere Prüfung, eine zweite DueDiligence-Prüfung, vonnöten gewesen wäre. Diese hat man auch in Auftrag gegeben. Es war aber nicht der Zeitpunkt, dass der Verwaltungsrat schon fähig gewesen wäre, pro oder kontra den Erwerb der HGAA zu entscheiden. Am 20.04. war das noch nicht so weit. Das haben die Berater klar zum Ausdruck gebracht, und zwar nicht nur in der Sitzung, sondern auch in den Befragungen. Auch das gehört zur gesamten Wahrheit.
Der Vorstand wiederum wollte einen Beschluss schon an diesem Tag. Man hatte auf Antrag von Professor Faltlhauser vereinbart, am 23.04. einen Umlaufbeschluss zu machen. Interessant ist, dass in der Zwischenzeit, also vom 20.04. bis zum 23.04., bis der Beschluss unterschrieben sein musste, keine einzige zusätzliche Information erfolgt ist, keine einzige zusätzliche Sitzung, auch keine Telefonkonferenz und auch kein Meeting. Einige haben bilateral miteinander telefoniert, aber das Gremium ist weder in Gänze noch in Teilen zusammengetreten.
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass am 23.04. die Entscheidungsgrundlage exakt die gleiche war wie am 20.04. und dass der Verwaltungsrat deshalb am 23.04. zu diesem Thema nicht beschlussfähig gewesen ist. Das haben wir in unserem Mehrheitsbericht festgestellt.
Lassen Sie mich an dieser Stelle auch auf meinen Eindruck hinsichtlich der Befragungen kurz eingehen. Ich möchte zuallererst die Vertreter der Sparkassen benennen. Die Herren, die bei uns im Untersuchungs
ausschuss Stellung genommen haben, haben sehr viel Wert darauf gelegt, dort nur als Gäste aufzutreten und aus Nettigkeit zu uns zu kommen. Die Spitze der unsäglichen Auftritte lag bei Herrn Dr. Naser und bei Herrn Schaidinger. Es gehört auch zur Wahrheit am Ende eines solchen Untersuchungsausschusses, dass man das benennt. Es war kein gutes Bild, das die Vertreter der Sparkassen und der kommunalen Spitzenverbände hier in diesem Haus abgegeben haben. Verantwortung übernehmen sieht anders aus.
Das gilt insbesondere für eine Person, für Herrn Schaidinger. Obwohl der Vorsitzende der Bayerischen Landesbank im Dezember 2010 festgestellt hat, dass sein Verhalten im Jahr 2007 fehlerhaft und fahrlässig war, sitzt er nach wie vor im Verwaltungsrat der Bayerischen Landesbank. Er hat in überhaupt keiner Weise vor dem Ausschuss deutlich gemacht, dass er, rückblickend betrachtet, eine andere Verhaltensweise an den Tag legen würde. Deshalb finde ich es höchst bedenklich, dass Herr Schaidinger nach wie vor Mitglied des Verwaltungsrats der Bayerischen Landesbank ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zur Wahrheit gehört auch: Das zu ändern, ist nicht Aufgabe des Bayerischen Landtags, ist nicht Aufgabe der bayerischen Staatsregierung, sondern das ist Aufgabe der kommunalen Spitzenverbände, in denen auch Vertreter der SPD und der Freien Wähler eine entscheidende Rolle spielen. Sie könnten da sicher noch Druck ausüben, damit dieser Fehler geheilt wird.
Ich möchte noch kurz einen Blick auf die Verkäuferseite bei den Befragungen richten. Es war interessant, dass die dort unisono erklärt haben, sie hätten jemanden wie die Bayerische Landesbank gebraucht. Alle Argumente, die darauf hinausliefen, dass man hier in der schlechteren Verhandlungsposition gewesen wäre, haben sich nicht bewahrheitet.
Zusammenfassend muss man über die Arbeitsweise im Verwaltungsrat der Bayerischen Landesbank sagen, dass sie für diesen Fall völlig unangemessen war. Man hat die Federführung im Verwaltungsrat dem Finanzministerium, dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter zuerkannt. Man hat dort Tischvorlagen über sich ergehen lassen, ohne dagegen vorzugehen. Man hat zugelassen, dass die Themen immer wieder unter "Sonstiges" auf die Tagesordnung genommen
worden sind. Dagegen gab es keinen nachhaltigen und starken Widerstand. Im Verwaltungsrat herrschte damals kein konstruktiv-kritisches Klima. Das ist der Hintergrund für die Entscheidung am 20. bzw. 23. April. Auch die Teilnahme an den Sitzungen, die heute schon angesprochen wurde, ist ein Indiz dafür, wie ernst damals den Agierenden das Thema war. Das ist leider kein guter Aspekt im gesamten Verfahren.
Eines ist besonders bezeichnend: Bei den Befragungen konnte niemand der damals Anwesenden den Bruch zwischen der Sitzung am 20. April 2007 und dem Umlaufbeschluss am 23. April klar herausarbeiten. Nicht jedem war klar, woher und warum der Bruch kam. Am 23.04. war man nicht beschlussfähig, um den Vorstand der Bayerischen Landesbank zum Kauf der Hypo Group Alpe Adria zu ermächtigen. Die Unterlagen der Berater sahen eine solche Ermächtigung überhaupt nicht vor; trotzdem hat man die Ermächtigung beschlossen. Dieser Widerspruch ist eventuell damals überhaupt niemandem aufgefallen. Jedenfalls konnte uns niemand sagen, wie es dazu kam. Das muss am Ende dieses Untersuchungsausschusses festgestellt werden.
Hinzu kommt, dass sich offensichtlich niemand der Bedeutung der Entscheidung so richtig bewusst war oder niemand ihre Bedeutung einfließen lassen wollte; denn das hätte bedeutet, dass man bei der Risikoprüfung und der Betrachtung der Themen noch sorgfältiger hätte vorgehen müssen. Das konnten wir leider nicht feststellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb haben wir bei allen Verwaltungsräten Fahrlässigkeit beim Verhalten beim Kauf der Hypo Group Alpe Adria 2007 festgestellt. Das gilt für alle Verwaltungsräte und natürlich auch, selbst wenn wir dieses Urteil nicht niederschreiben sollten, auch für die von der Sparkassenseite.
Warum sprechen wir nur von Fahrlässigkeit und nicht von grober Fahrlässigkeit? - Wir sind der Meinung, dass die Aussagen der einfachen Verwaltungsratsmitglieder glaubhaft sind, dass sie davon ausgegangen sind, dass vor der Unterzeichnung des Vertrags, also vor dem Signing, noch eine Sitzung des Verwaltungsrats stattfindet. Überlegungen, wie die Entscheidung ausgefallen wäre, wenn es eine solche Sitzung gegeben hätte, sind reine Spekulation. Die Behauptung, dass die HGAA nur für ein bisschen weniger Geld gekauft worden wäre, halte ich für gewagt.
Das Ergebnis einer solchen Sitzung kann man nicht beurteilen und auch nicht festhalten. Deshalb spre
Anders stellte sich das natürlich beim Vorsitzenden und beim Stellvertreter des Gremiums dar. Die beiden sind laut dem Gutachten, das wir in Auftrag gegeben haben, die Ersten unter Gleichen. Das heißt im Umkehrschluss, dass das auch für diese einfache Fahrlässigkeit gilt. Ihnen wurden aber per Gesetz, Satzung und Corporate-Governance-Regelung zusätzliche Rechte eingeräumt. Das bedeutet nicht nur Berichtspflichten des Vorstands zwischen den Verwaltungsratssitzungen, das bedeutet nicht nur, dass sie in dringenden Fällen ohne den Verwaltungsrat entscheiden dürfen, wenn es die Situation nötig macht; das bedeutet nicht nur, dass sie auf eigenen Wunsch an Sitzungen des Vorstands hätten teilnehmen können; das bedeutet auch das Recht, den Geschäftsbetrieb und sämtliche Rechtsverhältnisse der Bank zu prüfen. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, man sieht schon an dieser Aufzählung, dass der Vorsitzende und der Stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats der Bayerischen Landesbank weitgehende Rechte und damit auch Pflichten hatten, um in das Handeln der Bank einzugreifen. Diese besonderen Rechte führen auch zu Pflichten. Die wichtigste Pflicht wäre die Einberufung einer Sitzung vor Signing gewesen. Das haben die zwei Betroffenen versäumt. Deshalb sind wir zu dem Schluss gekommen, dass wir im Verhalten des Vorsitzenden und des Stellvertreters grobe Fahrlässigkeit nicht ausschließen können. Das ist eine ziemlich eindeutige und klare Positionierung in einem Untersuchungssausschuss des Bayerischen Landtags.
(Beifall bei der FDP, der SPD; den Freien Wäh- lern und den GRÜNEN - Harald Güller (SPD): Das ist mit Herrn Herrmann nicht durchbesprochen!)
Sollten einige jetzt darauf hinweisen, dass die österreichische Seite und der Vorstand Tatsachen vorenthalten haben, muss man hier festhalten, dass das Fehlverhalten der Verwaltungsräte an dieser Stelle umso schlimmer wiegt; denn erst dieses Verhalten hat den Spielraum für ein solches Vorgehen eröffnet, zumindest hätten sie es unterbinden können.
Wer aber Kontrolle durch Vertrauen ersetzt, fordert das Schicksal heraus. Deshalb kann das auch nicht als Entschuldigung dienen.