Natürlich hätte der Kauf der HGAA aus heutiger Sicht nicht erfolgen dürfen. Aber hinterher ist man immer klüger.
- Ob aus heutiger oder aus damaliger Sicht: Das Befolgen des Rates der zahlreichen Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und anderer Berater hätte immer dazu geführt, dass die HGAA gekauft worden wäre. Die HGAA wäre höchstens zu anderen Konditionen gekauft worden. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Die zivilrechtliche Wertung des Verhaltens der Verwaltungsräte ist bekannt. Ich halte fest: Der Untersuchungsausschuss hat bei keinem der Verwaltungsräte grob fahrlässiges Handeln festgestellt. Soweit die grobe Fahrlässigkeit beim Verwaltungsratsvorsitzenden und dessen Stellvertreter nicht ausgeschlossen wurde, darf dies nicht als Aufforderung verstanden werden, Klage zu erheben.
Es ist an der Zeit, mit der Behauptung der Opposition aufzuräumen, dass bei jedem zweifelhaften Anspruch auch Klage erhoben werden muss. Fakt ist, dass der Kläger seinen Anspruch beweisen muss. Fakt ist auch, dass das Gericht die Klage abweist, wenn Zweifel am Anspruch bestehen. Der Vorstand der BayernLB hat sich dazu entschlossen, Ansprüche gegen zwei Verwaltungsratsmitglieder geltend zu machen. Der Vorstand der BayernLB muss sehr sorgfältig prüfen, ob die Bank gut beraten ist, angesichts dieser Risiken einen teuren und im Ergebnis wahrscheinlich aussichtslosen Prozess zu führen.
Bevor ich nun im Einzelnen zu Ihrem Minderheitenbericht komme, möchte ich festhalten: Sie, Herr Kollege Güller, haben noch am 10. Februar gesagt, dass Sie mit den Darlegungen in unserem Bericht größtenteils konform gingen und ernsthaft überlegten, ob Sie ihm nicht teilweise zustimmten. Ich bin davon enttäuscht, dass Sie sich anders verhalten und dagegen gestimmt haben. Es handelt sich wieder einmal um ein reines Lippenbekenntnis.
Leider ist es wie immer: Die Opposition ist gegen alles, was die CSU vorschlägt, egal, wie richtig es ist.
Ihr Minderheitenbericht ist jedenfalls ein Schlag ins Gesicht eines jeden anständigen Parlamentariers.
(Beifall bei der CSU - Lachen bei der SPD, den Freien Wählern und den GRÜNEN - Harald Gül- ler (SPD): Das ist eine Unverschämtheit!)
Von Anfang an ging es Ihnen in diesem Ausschuss nicht darum, den Sachverhalt aufzuklären, sondern nur um ein schäbiges, politisches Kesseltreiben gegen verdiente Minister.
Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, haben Mitglieder der Staatsregierung mit Strafanzeigen überzogen, bevor im Untersuchungsausschuss überhaupt der erste Zeuge gehört war. Das hat es in Deutschland noch nie gegeben.
(Beifall bei der CSU - Alexander König (CSU): Sehr richtig! - Hubert Aiwanger (FW): Vor allem nicht in Bayern!)
Wenn jemand wissen sollte, wie schnell man in eine ungewöhnliche, schwierige und unangenehme Situation kommt, dann Sie, Herr Kollege Pohl.
Es ist für mich unerträglich, dass jemand, der die Polizei anlügt, sich zum Moralapostel in Sachen BayernLB aufschwingt.
Sie wollten in diesem Untersuchungsausschuss die Zeugenbank zur Anklagebank machen, und das ging gründlich daneben. Sie wollten die Ära Stoiber, die sicherlich eine Erfolgsgeschichte ist, in Misskredit bringen. Auch dieser Versuch ist kläglich gescheitert.
Als Ihnen, meine Damen und Herren von der Opposition, klar wurde, dass an den Strafanzeigen nichts, aber auch gar nichts dran ist, wäre es angemessen gewesen, sie zurückzunehmen und sich zu entschuldigen. Der von uns vernommene Staatsanwalt hat in aller Deutlichkeit und mehr als schlüssig dargestellt, dass bis heute kein Anfangsverdacht gegen die Mitglieder des Verwaltungsrats besteht.
Natürlich wittern Sie sofort wieder eine Verschwörung. Sie, Herr Streibl, fordern sogar eine Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes, damit die Jagd auf die Verwaltungsräte auch ohne Grund weiter betrieben werden kann,
(Beifall bei der CSU - Hubert Aiwanger (FW): Soweit kommt es noch, dass wir uns entschuldigen müssen! - Florian Streibl (FW): Entschuldigen Sie sich bei der bayerischen Bevölkerung! - Weitere Zurufe von der SPD und den Freien Wählern)
Zwei Sachverständige, auch der von der Opposition beauftragte und benannte Sachverständige, haben deutlich gemacht: Verwaltungsräte haften nur für grobe Fahrlässigkeit. Sie haben daraus fälschlicherweise den Schluss gezogen, dass das Verhalten der Verwaltungsräte grob fahrlässig sein muss.
Daran wird wieder einmal deutlich, dass für Sie nicht die Aufklärung im Mittelpunkt steht, sondern das Ziel, die CSU vorzuführen und zu beschädigen.
wird von der politischen Opposition dazu missbraucht, eine Hetzjagd auf den politischen Gegner zu betreiben.
wenn Mitglieder des Untersuchungsausschusses schon vor der ersten Sitzung das Ergebnis verkünden, noch bevor überhaupt der erste Zeuge vernommen wurde.
Ein Richter, der so vorgehen würde wie Sie, würde unverzüglich wegen Befangenheit abgelehnt werden, und zwar zu Recht.
Die Ausführungen in Ihrem Minderheitenbericht sind überwiegend ein Sammelsurium nicht belegter und nicht belegbarer Vermutungen. Sie stellen Behauptungen als Tatsachen in den Raum, ohne dass es dafür Beweise gibt. In Ihrem Minderheitenbericht ersetzen Sie die seriöse Auswertung von Zeugenaussagen und die Lektüre von Aktenfundstellen durch wilde Spekulationen. Sie versuchen so, die Menschen in Bayern an der Nase herumzuführen.
Ihr Minderheitenbericht besteht aus den Zutaten, aus denen auch ein Thriller von Dan Brown besteht: geheimnisvolle Verschwörungstheorien, abenteuerlicher Belastungseifer und blühende Fantasie.