Wenn sich ein Fachminister dazu hinreißen lässt, seine eigenen Mitarbeiter in den Landratsämtern - ich halte die Beschäftigten der unteren Naturschutzbehörden immer noch für Mitarbeiter des Umweltministeriums - im Regen stehen zu lassen, indem er sie in ihren Möglichkeiten beschneidet und nicht dafür sorgt, dass sie ihre Stimme mahnend erheben und etwas durchsetzen können - die dürfen zwar etwas sagen, aber was daraus wird, ist letztlich wurscht -, dann darf er sich nicht wundern, dass sie völlig demotiviert sind und nur noch das tun, was sie tun müssen. Die Leute haben keine große Lust, weil ihnen die Unterstützung vonseiten Ihres Hauses und letztlich auch der Entscheidungsträger fehlt.
Ich komme zum nächsten Punkt: Almwegebau. Wieder haben wir es nicht geschafft, eine Anzeigepflicht für den Almwegebau zustande zu bringen. Offensichtlich machte sich dabei der Einfluss derer bemerkbar, von denen ich vorher schon gesprochen habe, vor denen Sie kuschen. Wir sind der Meinung, dass eine solche Anzeigepflicht nach wie vor notwendig ist. Wir wollten sie ins Gesetz schreiben, um sicherzustellen, dass der Almwegebau gemeldet wird und ordnungsgemäß abläuft. Aber Sie haben das ignoriert.
Beim Heckenschnitt waren wir uns eigentlich schon einig. Aber dann kam der Kniefall, und zwar entgegen jeglicher fachlichen Praxis. Jeder von uns weiß, dass die Brutzeiten aufgrund des Klimawandels früher beginnen und die Vögel früher zurückkommen. Das ist Sachstand.
Dann ging es darum, die Termine der Bundesregelung nicht zu verändern. Die Begründung war: Auch der Bund hat es so gemacht. Aber seit wann interessieren Sie sich für den Bund? Wenn es Ihnen passt, machen Sie es so. Aber das haut nicht hin.
Nun komme ich zu einem zentralen Punkt, zum Grünlandumbruch. Jeder vernünftige Mensch weiß heute eine ganze Reihe von Bundesländern haben es im Gesetz so festgeschrieben -, dass der Grünlandumbruch an vielen Stellen äußerst problematisch ist. Eine Reihe von Bundesländern - ich nenne nur einige wenige: Baden-Württemberg, Brandenburg und Niedersachsen - haben das entsprechende Verbot schon im Gesetz stehen. Nur wir nicht.
Wir setzen auf "gute fachliche Praxis". Diese gute fachliche Praxis müsste tatsächlich praktiziert werden; dann würde es Grünlandumbruch zum Beispiel im Moorland, an steilen Berghängen und in Retentionsräumen nicht geben. Da das so nicht gegeben ist, muss man das ins Gesetz schreiben.
Jetzt verstecken Sie sich hinter dem KULAP, dem Kulturlandschaftsprogramm. Zeitgleich streicht das Landwirtschaftsministerium das KULAP zurück. Und dann wird gesagt: Das hilft den Landwirten. Dazu sage ich Ihnen: Das ist keine Hilfe für die Landwirte, sondern das sind Notnägel. Denn sonst wäre das KULAP durchgesetzt worden. Auch die Landwirte wollen, dass das KULAP so bleibt, wie es ist.
Eines muss klar sein: Wir haben immer für eine Entschädigung der Landwirte geworben, die solche Flächen nicht anfassen. Wir befinden uns da in einem Gegensatz zu Ihnen. Sie werden mit Ihrem Gesetz nicht in der Lage sein, das, was Sie verhindern wollen, zu verhindern. So machen es auch andere Bundesländer. Das ist unser Vorwurf. Sie gehen hinter das Bundesgesetz zurück, und das halten wir für einen großen Fehler.
Sie lassen zu, dass die Blumenwiesen, die für die Bienen wichtig waren, im wahrsten Sinne des Wortes mehr oder weniger rasiert werden. Von daher glauben wir nicht, dass Sie den Umweltschutz so ernst nehmen, wie Sie es nach außen immer verkaufen. Sie knicken an jeder beliebigen Stelle ein.
Dasselbe gilt für die Auffangstationen. Das hat uns etwas gewundert. Denn es wäre eine Kleinigkeit gewesen, sicherzustellen, dass Auffangstationen ihre Aufträge erfüllen können. Sie müssen zumindest ähnlich wie Zoos behandelt werden. Wir halten es für notwendig, dass zum Beispiel unrechtmäßig eingeführte Tiere vernünftig untergebracht werden.
Dazu sagen wir schon: Wer auch hier wieder Nein sagt, versteht Umweltschutz offensichtlich nicht. Es ist von der Systematik her falsch, sich da hinter dem Artenschutz und dem Hinweis zu verstecken, das unterliege der Bundesregelung. Denn das eine hat mit dem
anderen nichts zu tun. Der Artenschutz und die Auffangstationen sind ähnlich, wie es sich mit dem Zoo verhält, in den betreffenden Regelungen schon enthalten. Wir hätten natürlich auch die Regelungen für die Zoos nicht in das Naturschutzgesetz schreiben dürfen.
So haben Sie argumentiert. Deswegen halte ich dagegen, weil das von der Logik her schlicht falsch ist. Das Zoogesetz dürfte natürlich auch nicht im Naturschutzgesetz stehen. Es ist nicht so, wie Sie vorhin behauptet haben.
Die Landschaftsplanung ist für Sie offensichtlich Teufelswerk. Aber auch hier hätten wir uns gewünscht, dass eine Verbesserung und eine Sicherung hergestellt werden.
Wir haben den Wunsch gehabt, dass Landwirtschaft und Umwelt im Tandem fahren. Aber mit diesem Gesetz sorgen Sie, Herr Minister, dafür, dass der Umweltschutz im zweiten Anhänger sitzt, nicht in der Lokomotive. Sie dürfen irgendwo hinten mitfahren. Wir finden das bedauerlich.
Wir glauben, es ist notwendig, dass wir uns bei diesem Gesetz enthalten. Einige Passagen darin sind ganz gut - das sage ich offen -, aber insgesamt können wir uns dazu nur enthalten, obwohl es eher eine Ablehnung verlangt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Diese Diskussion um das Naturschutzgesetz findet nicht gerade das Interesse der großen Öffentlichkeit. Das ist schon in der Vergangenheit bei der Ausschussberatung so gewesen. In den Medien war bisher noch nichts zu lesen. Aber vielleicht ist heute alles anders.
Ähnlich wie beim Wassergesetz hatten wir schon lange Diskussionen. Beim Wassergesetz war der zeitliche Ablauf insgesamt aber besser. Wir fühlten uns weniger unter Zeitdruck.
Es wurden 43 Anträge eingebracht, davon 42 seitens der Opposition und davon acht seitens der Freien Wähler. Eine sachgerechte Diskussion kam leider nur selten zustande. Denn CSU und FDP hatten sich schon vorher festgelegt. Die haben gesagt: Augen zu und durch! Alle Anträge der Opposition wurden abgelehnt.
Bei dem wichtigen Thema Gentechnik, zu dem sich der Umweltminister und die CSU zumindest verbal immer kritisch äußern, müsste es doch klar sein, dass man formuliert: In Bayern darf kein gentechnisch verändertes Saatgut angebaut werden. Das muss aber auch für alle anderen Schutzgebiete gelten.
Im Gesetzentwurf stand nur: Natura 2000. Da haben wir den eigentlich logischen Antrag gestellt, dass man das auf alle Schutzgebiete beziehen muss. Aber was machen CSU und FDP? Sie lehnen diesen Antrag ab. Ich meine: Zwischen Worten und Taten klafft eine große Lücke. Das müssen die Bürger in Bayern konkret wissen.
Auf das Grünland komme ich nachher noch einmal zurück. Da gibt es eine Soll- oder eine Mussbestimmung. Wir hatten dazu einen eigenen Antrag eingebracht, der die Sollbestimmung belässt und deutlich konkretisiert, um den Vertragsnaturschutz beizubehalten. In sensiblen Gebieten wie FFH-Gebieten wird der Grünlandumbruch über die jeweilige Schutzgebietsordnung geregelt. Das war unser Antrag. Aber was macht die Koalition? Sie sagt, das sei alles schon geregelt, sodass man es nicht festschreiben müsse. Herr Hünnerkopf, das haben Sie gesagt.
Dann haben Sie den Antrag auf Einbeziehung der Alpenkonvention eingebracht. Diese ist schon geltendes Recht. Ihr Antrag steht im Widerspruch zu Ihrer vorherigen Argumentation. Auch da könnte man sagen: Die Alpenkonvention existiert schon; warum muss die hier einbezogen werden? Meine Damen und Herren, Sie können daraus erkennen, dass die Fraktion der Freien Wähler dem Entwurf des Bayerischen Naturschutzgesetzes in der vorliegenden Form nicht zustimmen kann. Wenn alle Anträge der Opposition abgelehnt werden, dann kann man das einfach nicht erwarten. Eine konstruktive Einbindung der Opposition zumindest in die Ausschussarbeit müsste anders aussehen.
Dennoch - das muss ich klar sagen - gibt es auch einige positive Punkte im Gesetzentwurf, die ich nicht verschweigen will: Erstens, die Beibehaltung des Artikels 1, der die allgemeine Verpflichtung für Staat, Gesellschaft und einzelne Bürger zum Schutz der Natur ausdrücklich betont. Zweitens, die Kooperation mit den Landwirten durch das Vertrags- und Kulturlandschaftsprogramm mit den entsprechenden Fördermöglichkeiten. Drittens, die Nutzung von Grundeigentum; die eigenverantwortliche Landnutzung wird angesprochen. - Eine gewisse Grundrichtung stimmt, vieles aber nicht, insbesondere in Bezug auf die Gentechnik. Hierzu wird sich die Fraktion der Freien Wähler enthalten.
Ich möchte einen Punkt konkretisieren, und zwar den Knackpunkt Grünlandumbruch. Grünland, ganz klar, hat gegenüber Ackerland viele Vorteile. Es ist vorbeugender Hochwasserschutz, es bietet Erosions- und Bodenschutz und ist ein effektiver CO2-Speicher, trägt aber auch zum Artenschutz bei. Da stellt sich die Frage, ob die Formulierung mit "soll" oder mit "muss" mehr bringt. Hier stellt man aber fest - Herr Wörner hat Beispiele aus den anderen Bundesländern genannt, die hier eine Muss-Vorschrift bereits haben -, dass andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern einen viel höheren Grünlandumbruch als Bayern haben: Schleswig-Holstein hat 7,5 %, Mecklenburg-Vorpommern 5,5 %, Rheinland-Pfalz 5,3 %, Niedersachsen und Bremen 5 %. Bayern hat insgesamt nur 1,9 %. Das gilt für den Zeitraum von 2003 bis 2008. Natürlich wissen wir das hat Herr Magerl im Ausschuss gesagt -, dass Teile Bayerns im Hochgebirge und im Mittelgebirge liegen und Bayern einen großen Grünlandanteil hat. Dennoch stellen wir fest: Die Übernahme dieser Muss-Vorschrift aus dem Bundesgesetz löst dieses Problem nicht. Besser ist die EU-Regelung, die besagt, dass beim Überschreiten eines Anteils von fünf Prozent eine Dauergrünlandverordnung angewendet wird. Diese hat ein grundsätzliches Grünlandumbruchsverbot zur Folge. Dies ist eine effektive Maßnahme zum Schutz des Grünlandes; denn die drei Bundesländer, die die Fünf-Prozent-Marke gerissen haben, haben diese Verordnung erlassen. Plötzlich war der Grünlandumbruch viel geringer und der Grünlandanteil erhöhte sich wieder.
Was sind die Ursachen für den Grünlandumbruch? Das muss man sich auch einmal fragen. Ein Grund ist die Zunahme des Anbaus von Energiepflanzen Stichwort Silomais. Die Zunahme der Biogasanlagen in Bayern ist ursächlich darauf zurückzuführen. Das bringt den Landwirten mehr Vorteile als das Grünland. Wir sind zwar auch für nachwachsende Rohstoffe, aber der Anbau darf nicht immer zulasten des Grünlands gehen. Wenn der Freistaat beides will, nämlich die Beibehaltung der Soll-Regelung und einen möglichst geringen Grünlandumbruch, dann müssen größere Anreize geschaffen werden, damit der Landwirt keinen Grünlandumbruch vornimmt. Effektiv wäre es zum Beispiel, diese Fünf-Prozent-Regelung, die in der EU gilt, nach unten, zum Beispiel in eine Vier- oder Drei-Prozent-Regelung, zu korrigieren. Wenn diese Zahl erreicht ist, tritt eine analoge Grünlandverordnung mit grundsätzlichem Grünlandumbruchsverbot ein. Dann kämen wir in Bayern vielleicht auch weiter.
Ich möchte noch auf einen weiteren wichtigen Punkt eingehen, den Herr Thalhammer seinerzeit angesprochen hat: den Schutz der Moore. Das ist ein grundsätzlich richtiger Weg. Bayern hat 2.230 Quadratkilo
meter Moore; das entspricht 3 % der gesamten Fläche des Freistaates. Die Bayerische Staatsregierung hat zu diesem Zweck ein Klimaschutzprogramm aufgelegt. Darin geht es unter anderem um die Renaturierung von Mooren. In den nächsten Jahren sollen 15 Moore für insgesamt 8 Millionen Euro in den ursprünglichen Zustand versetzt werden. Das spart auch sehr viel CO2-Ausstoß, nämlich 5 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr.
Fachleute bewerten das alles sehr positiv, doch müsste man sehr viele Moore in Bayern renaturieren. Denn Moorschutz ist gleichzeitig Klima- und Hochwasserschutz, meine Damen und Herren, wie es Herr Kollege Thalhammer letztes Mal richtigerweise thematisiert hat. Es wäre wichtig, dass wir eine Initiative starten, die dazu führt, dass alle Moore in Bayern entweder renaturiert oder geschützt werden, indem sie zum Beispiel als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Es existieren bereits Programme, die fortgeführt werden müssten. Zum Beispiel stellte das Klimaprogramm Bayern 2020 von 2008 bis 2011 jährlich 2 Millionen Euro für die gezielte Renaturierung von Hochmooren zur Verfügung. Dieses Programm müsste fortgeführt oder seine Mittel sogar erhöht werden. Diesbezüglich könnten wir eine Initiative starten, Herr Thalhammer. Sie würden doch bestimmt mitmachen. Dann würden wir mehr Moore retten, etwas für den Klimaschutz tun und Grünlandumbruch vermeiden.
Eine gewisse grundsätzliche Richtung im Naturschutzgesetz, nämlich die Kooperation mit den Landwirten, stimmt. Aber - das habe ich schon gesagt viele andere Punkte, wie die Aufnahme des Verbots der Gentechnik, fehlen. Alle Änderungsanträge wurden von der Koalition leider abgeschmettert. Auch der Schutz der Moore - ich bin gespannt, was Herr Thalhammer dazu sagt - ist unzureichend. Bei der Abstimmung im Umweltausschuss zu diesem Punkt haben Sie sich sogar enthalten. Was machen Sie heute?
Aber eines ist auch klar: Trotz Bayerischem Naturschutzgesetz wird es auch in Bayern nicht gelingen, den Artenschwund sowie den Flächenverbrauch zu stoppen. Mit einem Flächenverbrauch von 16,4 Hektar pro Tag liegt Bayern bundesweit an der Spitze. Zur Reduzierung dieses Flächenverbrauchs sind keine überzeugenden Konzepte der Staatsregierung zu erkennen. Auch beim Klimaschutz - Herr Minister, Sie wissen das - hat Bayern noch gewisse Defizite beim Pro-Kopf-Verbrauch. Sie sagen, wir sind spitze, aber tatsächlich sind wir nur auf dem vierten Platz. Wir
waren einmal auf dem zweiten, aber nun sind wir auf dem vierten Platz. Auch der Energieverbrauch, bezogen auf die Wirtschaftskraft, ist einfach zu hoch. Wir liegen auf dem achten Platz und waren früher viel besser. Und auch die Emissionen sind seit 1990 nur um 11 % zurückgegangen; bundesweit waren es nämlich 16 %.
Vielen Dank, Kollege Dr. Fahn. - Für die Fraktion der GRÜNEN äußert sich Kollege Dr. Magerl. Bitte schön.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte meine Ausführungen mit einem Dank beginnen. Das war ein relativ umfangreicher Gesetzentwurf, den wir zu behandeln hatten. Der Dank geht an das Landtagsamt für die gute Betreuung unserer Ausschussarbeit.
Die Erstellung der Synopse war eine Heidenarbeit. Hier gebührt Herrn Pößl und Frau Hempl ein ganz herzliches Dankeschön.
Ich nehme an, den Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ihrem Haus werden Sie selbst übernehmen. Das überlasse ich Ihnen, Herr Staatsminister.
Ich möchte mit der Frage beginnen, ob das geltende Bayerische Naturschutzgesetz seine Aufgabe in der Vergangenheit erfüllt hat oder nicht. Artikel 1 des geltenden Bayerischen Naturschutzgesetzes lautet:
Aus der Verantwortung des Menschen für die natürlichen Lebensgrundlagen, auch für die künftigen Generationen, sind Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass 1. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, 2. die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, 3. die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie 4. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind.
So das momentan geltende Bayerische Naturschutzgesetz. Fast alle, wenn nicht alle in diesem Hause würden diesen Artikel 1, wie er da steht, unterschreiben. Ist dieses geltende Bayerische Naturschutzgesetz - das müssen wir uns fragen, bevor wir ein neues machen - bislang seiner Aufgabe gerecht geworden? - Wenn wir in den seit einiger Zeit vorliegenden Artenschutzbericht des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit schauen, so lesen wir auf Seite 84 folgende Wertung:
Der Arten- und Individuenrückgang hat sich im letzten Jahrzehnt unvermindert fortgesetzt, insbesondere bei den bereits als bedroht klassifizierten Arten. Inzwischen sind weitere Arten als ausgestorben oder verschollen zu werten,... Ein alarmierender "neuer" Trend ist der Rückgang von Allerweltsarten bis zur Aufnahme in die Roten Listen.... Ein Stoppen des Verlustes an Biodiversität oder eine Trendumkehr sind jedoch nicht erkennbar.
Soweit Zitate aus dem Artenschutzbericht. Damit stellt das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit selbst klar und deutlich fest, dass die Ziele des Naturschutzes in Bayern in den vergangenen Jahrzehnten mit dem geltenden Bayerischen Naturschutzgesetz nicht erreicht worden sind. Das ist die nüchterne und klare Bilanz, die wir nicht aus den vom Bund Naturschutz, nicht aus den vom Landesbund für Vogelschutz oder gar aus den von den GRÜNEN vorgelegten Materialien ziehen müssen, sondern das sind die Materialien des Ministeriums.