Protocol of the Session on February 10, 2011

Als Hauptgefährdungsursachen

- so geht es dann weiter, wiederum Zitat:

für schwindende wildlebende Tier- und Pflanzenarten werden in der Literatur nach wie vor die intensive Nutzung, Zerstörung, Zerschneidung und Verinselung von Lebensräumen angegeben.

In diesem Bericht stehen also klare Ansagen. Was macht das Ministerium? Es legt uns diesen Gesetzentwurf vor, anstatt zu sagen, an welchen Stellen man, um die Ziele, die angegeben worden sind und die aus meiner Sicht immer noch Gültigkeit haben, zu erreichen, die Stellschrauben anziehen müsste. Anstatt zu fragen, wo in das Gesetz deutliche Ansagen aufgenommen werden müssen, kommt man mit so etwas und fällt ohnehin schon gegen den Kompromiss des Bundesnaturschutzgesetzes an einigen Stellen deutlich zurück. Insbesondere gilt - Herr Kollege Wörner hat es schon aufgeführt - dies beim Alpenraum, also dem Bereich, für den wir selbst originär verantwortlich sind. Wir müssten hier Gesetzesänderungen selbst in die Hand nehmen. Das ist nicht primär

Sache des Bundes, sondern da sind wir selbst in Bayern gefordert, weil wir das einzige Bundesland mit nennenswertem Anteil am Alpenraum sind.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Am 1. März 2010 ist das neue Bundesnaturschutzgesetz in Kraft getreten, das - im Übrigen aus Fragmenten des Umweltgesetzbuches besteht. Es wäre schön gewesen, wenn man das am Widerstand Bayerns gescheiterte Umweltgesetzbuch hätte, denn dann wären wir ein ganzes Stück weiter. Den Weg, selbst Abweichungen vom Bundesgesetz festzulegen, hat die Bayerische Staatsregierung mit ihrem Entwurf am 06.10.2010 beschritten. Zitat Umweltminister Söder aus der Kabinettssitzung:

Mit dem Naturschutzgesetz setzt Bayern den bewährten Weg erfolgreicher Umweltpolitik fort. Dies erklärte Umweltminister Dr. Markus Söder bei der Vorstellung des Gesetzentwurfes über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur.

Seinen eigenen Artenschutzbericht hat er, wenn ich das hier ansehe, offensichtlich nicht zur Kenntnis genommen, denn sonst käme er nicht zu dem Ergebnis, eine erfolgreiche Umweltpolitik zu propagieren. Es geht weiter:

Die Bewahrung der Schöpfung ist unser wichtigstes Leitmotiv. … Dabei kommt dem Schutz der Alpen besondere Bedeutung zu. Deshalb soll das Bayerische Naturschutzgesetz um eine "lex Bavaria" zum Schutz der Lebensräume in den Alpen ergänzt werden. … Wegen seiner hohen Attraktivität ist dieser Naturraum auch gefährdet.

Immerhin.

Der Freistaat steht zu seiner Verantwortung, die einmalige bayerische Natur für nachfolgende Generationen zu erhalten.

Das klingt alles sehr schön, Herr Staatsminister Dr. Söder. Dies gilt insbesondere für das Bekenntnis zum Schutz der Alpen. Leider verschleiert dieser Werbetext, dass das Bayerische Naturschutzgesetz fast ausschließlich dazu da ist, die etwas strengeren Regeln des Bundesnaturschutzgesetzes abzuschwächen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die wohl gravierendste Abweichung betrifft den Grünlandumbruch; auch das ist schon erwähnt worden. Grünland ist mittlerweile - speziell, wenn es sich um feuchtes Grünland handelt - ein hochgradig gefährde

ter Lebensraum. Das beweisen die vielfältigen Anfragen aus diesem Hause an die Staatsregierung. Das Bundesnaturschutzgesetz definiert die gute fachliche Praxis der landwirtschaftlichen Nutzung. Ein wichtiger Punkt, der insbesondere der hohen Bedeutung des Grünlandes für die Biodiversität Rechnung trägt, ist dabei die Vorgabe, auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten die Umwandlung von Grünland in Ackerland zu unterlassen. Neben naturschutzfachlichen Gründen wird damit auch den Belangen des Bodenschutzes - Stichwort Erosion -, des Schutzes der Oberflächengewässer - Stichwort Eintrag von Nährstoffen -, und des Klimaschutzes - Stichwort Vermeidung der Bildung von klimaschädlichen Gasen in Moorgebieten; das ist eine der billigsten und effektivsten Arten, Kohlendioxidausstoß einzudämmen, wie die Forschungen der Technischen Universität München zeigen - Rechnung getragen. Dieses wichtige Verbot hebelt Bayern, soweit ich weiß, als einziges Bundesland aus und degradiert es zu einer belanglosen Soll-Empfehlung.

Bayern hat aber bundesweit die schlechtesten Standorte in diesem für den Naturschutz ganz zentralen Bereich. Für den Rückgang der Arten in Bayern ist die Intensivierung der Landwirtschaft eine der zentralen Ursachen. Mit der Erlaubnis des Grünlandumbruchs in sensiblen Grünlandbereichen wird in die für den Naturschutz extrem wichtigen Flächen eingegriffen. Schon jetzt verabschieden sich die letzten Wiesenbrüter wie Kiebitz oder Brachvögel aus Bayern. Das neue Bayerische Naturschutzgesetz gibt, was den Grünlandumbruch anbelangt, diesen Arten eher noch einen Tritt in den Steiß anstatt sie zu schützen. Herr Kollege Thalhammer, es ist wenig, wenn man in Artikel 23 die Liste der zu schützenden Wiesenbrüter noch um Braunkehlchen und Kiebitz ergänzt, was ich durchaus schön finde, aber dann gleichzeitig die Zerstörung der Wiesen in Bayern nicht verhindert.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Auch in anderen zentralen Punkten beinhaltet das Bayerische Naturschutzgesetz einige Seltsamkeiten. Will ein Eigentümer in anderen Bundesländern eine Ausnahme vom Schutz von Pfeifengraswiesen oder Magerrasen erwirken, so muss er sich an die Naturschutzbehörden wenden. In Bayern sind dafür jedoch die Landwirtschaftsämter zuständig. Diese stellen sich in ihrem Selbstverständnis und ihrer Aufgabe, die Landwirte zu unterstützen, im Zweifel auch gegen den Naturschutz. Die Beurteilung, ob durch eine landwirtschaftliche Bodennutzung ein Eingriff vorliegt, darf die Naturschutzbehörde in Bayern nur im Einvernehmen mit der Landwirtschaftsbehörde treffen. Man kann sich denken, wer bei dem Streit, ob bei der Bemes

sung einer Feuchtwiese eine ordnungsgemäße landwirtschaftliche Nutzung vorliegt oder nicht, die Oberhand behält.

Dort, wo die Bayerische Staatsregierung den Schutz der bayerischen Natur hätte stärken können - Stichwort Biodiversität in den Alpen -, hat sie - ich sage es noch einmal - kläglich versagt. Statt die Alpenkonvention und deren Protokolle - das ist ganz wichtig - in das Bayerische Naturschutzgesetz aufzunehmen, beschränkt sie den Alpenschutz auf einen lapidaren Satz, der zusammenfassend ausführt: Die bayerischen Alpen sind zu erhalten. Wie ernst die Bayerische Staatsregierung den Schutz der Alpen nimmt, zeigt sich im Wirtschaftsressort. Dort werden mit Steuergeldern Beschneiungsanlagen und Seilbahnen subventioniert, und man scheut sich nicht, Erweiterungen von Skigebieten über hoch sensible und geschützte Naturschutzgebiete ins Auge zu fassen.

Artikel 6 regelt den Wegebau im Alpengebiet und legt fest, dass wesentliche Änderungen von Straßen und Wegen, die keiner öffentlich-rechtlichen Gestattung bedürfen, mindestens drei Monate vorher den unteren Naturschutzbehörden anzuzeigen ist. Aus Sicht des Alpenschutzes wäre nach unserer Meinung die Genehmigung notwendig. Das wäre der richtige und konsequente Weg - nicht nur eine Anzeigepflicht.

Auch die Tatsache - Herr Kollege Wörner hat es schon ausgeführt -, dass man bei der Genehmigung ab zehn Hektar - das war bereits im alten Gesetz enthalten; man müsste endlich einmal schauen, weiter zu kommen - eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen hat, während in europäischen Schutzgebieten bereits ab fünf Hektar eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben ist, ist in meinen Augen völlig unverständlich. Derartige Schutzgebiete sollten eigentlich, gerade im Alpenraum, eine absolute Tabuzone darstellen, wenn es um die Erschließung geht.

Als nächsten Punkt möchte ich den Schutz der Biodiversität vor genmanipulierten Organismen ansprechen, den auch das Bundesverfassungsgericht verlangt. Hier hätte man einen Meilenstein im Bayerischen Naturschutzgesetz errichten können. Sie sind aber einmal mehr wieder zu kurz gesprungen. Sie haben gesagt, rund um die Natura-2000-Gebiete im Umkreis von 1.000 Meter wollen wir die entsprechenden Einschränkungen machen. Wir hingegen haben gefordert, in allen Schutzgebieten gemäß § 23 bis § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes die entsprechenden Einschränkungen festzuzurren. Hier wäre mehr möglich gewesen, und zwar auch EUrechtskompatibel. Sie aber sind hier halbherzig. Aus diesem Grunde beantragen wir zu unserem Ände

rungsantrag auf Drucksache 16/6492 eine namentliche Abstimmung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Der Stellenwert des Naturschutzes bei der Bayerischen Staatsregierung zeigt sich deutlich, wenn man betrachtet, wann das Einvernehmen zwischen Behörden erforderlich ist und wann das Benehmen genügt. Juristen und Beamte kennen den Unterschied zwischen diesen beiden Begriffen sehr gut. Wenn es zum Beispiel darum geht, die europäischen Vogelschutzgebiete sowie die Gebietsabgrenzungen und die Erhaltung dieser Gebiete durch Rechtsverordnung festzulegen, ist das Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern sowie mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erforderlich. Wenn es also um Schutzgebiete geht, muss der Naturschutz das Einvernehmen mit der Eingriffsverwaltung herstellen. Geht es anders herum um Eingriffe in Natura-2000-Gebiete - siehe Artikel 22 -, so erfolgt die Verträglichkeitsprüfung durch die verfahrensführende Behörde nur im Benehmen mit der Naturschutzbehörde. Das zeigt den Stellenwert, den Sie nach wie vor dem Naturschutz in Bayern zubilligen, dass er nämlich eine Stufe unter dem europarechtlichen Naturschutz steht.

Ich möchte noch etwas zum Schutz bestimmter Landschaftsbestandteile sagen, nämlich zur Pflege und Nutzung von Hecken, Feldgehölzen und Gebüschen. Hierzu haben wir einen Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/6494 eingebracht, für den wir ebenfalls namentliche Abstimmung beantragen. Danach soll der Zeitpunkt für das Ende der Pflege vom 28. Februar auf den 15. Februar verlegt werden. Ich denke, dass die Bauhofmitarbeiter im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 15. Februar ihren Holzvorrat für den nächsten Winter zusammengesägt haben, sodass wir diese Verkürzung ohne weiteres beschließen können.

Wir sehen gerade, was passiert, wenn das Frühjahr so zeitig beginnt. Die Brutzeit beginnt in diesem Jahr nun einmal nicht am 1. März, sondern früher. Auch die Bienen fliegen bereits. Deshalb bitten wir Sie um Zustimmung zu unserem Dringlichkeitsantrag. Seien Sie nicht so hartleibig. Zeigen Sie an dieser Stelle, dass Sie noch ein bisschen bewegungsfähig sind.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir werden dem in den letzten Tagen vorgelegten SPD-Dringlichkeitsantrag zu den Auffangstationen zustimmen. Wir bitten auch um Zustimmung zu unseren 19 Änderungsanträgen. Sollte diese Zustimmung nicht erteilt werden, müssen wir zu dem Ergebnis kommen, dass der Entwurf des Bayerischen Natur

schutzgesetzes leider kein großer Wurf ist. Er schwächt das ohnehin nicht allzu gute alte Bundesnaturschutzgesetz an entscheidenden Stellen. Unter diesen Bedingungen bleibt für uns konsequenterweise nur die Ablehnung dieses Gesetzentwurfs.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Der nächste Redner ist Herr Kollege Tobias Thalhammer für die FDP.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Auf Antrag der FDP-Fraktion wurde zu diesem wichtigen und umfangreichen Gesetz eine Verbandsanhörung durchgeführt. Das unkommunikative Vorgehen, das damals beim Wassergesetz stattgefunden hat, sollte sich nicht wiederholen.

(Ludwig Wörner (SPD): Und das Ergebnis?)

Am 25. November hatten wir in diesem Saal dieses Hohen Hauses eine tolle Verbandsanhörung. Ich hätte mir gewünscht, dass ihr nicht nur die Fachsprecher der Umweltpolitik beigewohnt hätten. Dann hätten wir vielleicht noch mehr wertvolle und wichtige Anregungen und Argumente in das Bayerische Naturschutzgesetz übernehmen können.

Ein erstes konkretes Ergebnis aus der Verbandsanhörung war, dass die Alpenkonvention, dieser völkerrechtliche Vertrag zum Schutze unserer nachhaltigen Entwicklung, explizit in das Bayerische Naturschutzgesetz aufgenommen wurde. Dies unterstreicht die ökologische Bedeutung dieses hochsensiblen Themas und beweist, dass sich Bayern in ganz besonderer Weise für die Alpen verantwortlich zeigt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Biotopschutz ist die Königsdisziplin im Naturschutz. Ein konkretes Ergebnis der Anhörung war, dass der Forderung des Landesbundes für Vogelschutz in Bayern nachgekommen wurde, die Brut-, Nahrungs- und Aufzuchtbiotope für bedrohte Vogelarten besser zu schützen. Neben dem Großen Brachvogel, der Uferschnepfe, dem Rotschenkel oder dem Weißstorch erhalten nun auch der Kiebitz und das Braunkehlchen einen höheren Schutzstatus.

(Beifall bei der FDP)

Um die Redezeit voll auszunützen, müsste ich an dieser Stelle erwähnen, was in den vielen Gesprächen alles verhindert wurde, was auf Kosten der Natur gegangen wäre. Vielleicht sollte ich es explizit als Erfolg herausstellen, dass Bayern beim Naturschutz zumindest nicht zurückgefallen ist. Ich möchte mich bei

allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Verbandsanhörung ganz herzlich bedanken, beim Umweltministerium, beim Landtagsamt und - parteiübergreifend - bei allen Kolleginnen und Kollegen im Umweltausschuss. Explizit bedanke ich mich bei meinem Ansprechpartner für Umweltfragen in der CSU, Herrn Otto Hünnerkopf, der gemeinsam mit seiner Fraktionskollegin Christa Stewens die FDP-Fraktion beim Kampf um und der Suche nach einer vernünftigen Partnerschaft zwischen Ökologie und Ökonomie unterstützt hat. An diesem Leitsatz sollten sich alle Kolleginnen und Kollegen in diesem Hause orientieren, auch wenn sie die Natur vor allem unter dem Blickwinkel der Ökonomie betrachten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, dass die Landwirte in ihrer großen Mehrheit diesen Grundsatz stärker verinnerlicht haben und ihn deutlich mehr leben, als dies manch einer Ihrer Vertreter in diesem Hause meint. Naturschutz als Lippenbekenntnis reicht nicht aus. Die vernünftige Partnerschaft zwischen Ökonomie und Ökologie muss in die Köpfe. Sie muss beherzt verwirklicht und gelebt werden. Das ist eine zeitgemäße Politik. Ich glaube, dass dies die Bürgerinnen und Bürger in Bayern von uns heute erwarten.

Die FDP lädt Sie herzlich ein, mit ihr gemeinsam diesen Weg zu gehen. Mehr ist heute an dieser Stelle zu diesem Thema nicht zu sagen.

(Beifall bei der FDP)

Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Müller für die Fraktion der Freien Wähler.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bayerns Naturräume sind von bezaubernder Schönheit. Sie sind die Heimat von unzähligen Tieren und Pflanzen. Dass es diese Vielfalt zu bewahren gilt, darüber sind wir uns in diesem Hause fraktionsübergreifend sicher einig.

Herr Minister Dr. Söder hat von mir gefordert, dass ich ihn loben solle. Gut: Der vorliegende Gesetzestext greift viele wichtige Handlungsfelder auf. Herr Minister, ich persönlich kann mit der Regelung zum Grünlandumbruch leben. Recht viel mehr loben kann ich Sie nicht; denn viele Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger wurden leider nicht erfüllt.

In Bayern gibt es immer noch nahezu unberührte Rückzugsgebiete für die heimische Flora und Fauna. Diese gilt es natürlich zu schützen und zu erhalten. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll aber auch ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung der zum ganz überwiegenden Teil auf Bayerns unbebauter Landes

fläche vorhandenen Kultur- und Erholungslandschaft geleistet werden. Kulturlandschaft bedeutet, dass die Landschaft über Generationen hinweg kultiviert wurde. Dadurch wurde sie in die von den Bürgern vollkommen zu Recht hochgeschätzte heutige Form gebracht.

Gerade diese kultivierte Landschaft bietet einen hohen Erholungswert. Ohne die immense Leistung unserer Vorgänger stünden wir in großen Teilen Bayerns sprichwörtlich im finsteren Tann. Man könnte es auch anders sagen: Der Herrgott hat uns mit unserem wunderschönen Bayernland einen wunderbaren Rohdiamanten geschenkt. Geschliffen und damit richtig zum Funkeln gebracht haben ihn aber in unermüdlicher Arbeit über Generationen hinweg unsere Bäuerinnen, Bauern und Waldbauern.