Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen können Sie anhand der vor Ihnen auf dem Tisch liegenden Liste die Abstimmung nachvollziehen.
Wer mit der Übernahme des Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der Freien Wähler, der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? - Ich sehe keine. Gibt es Enthaltungen? - Ich sehe auch keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen des Bundes (Drs. 16/6027) - Zweite Lesung
Petra Guttenberger, Prof. Dr. Winfried Bausback, Jürgen W. Heike u. a. (CSU), Dr. Andreas Fischer (FDP) (Drs. 16/7011)
Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 16/6027, der Änderungsantrag auf der Drucksache 16/7011 und die Beschlussempfehlung des federführenden und endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz auf Drucksache 16/7044.
Der endberatende Ausschuss hat mehrheitlich die Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen empfohlen. Ich verweise auf die Drucksache 16/7044. Ich kann insofern gleich abstimmen lassen.
Wer dem Gesetzentwurf mit den vorgeschlagenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? - Ich sehe keine. Gibt es Enthaltungen? - Ebenfalls nicht. Dann ist das so beschlossen.
Ein Antrag auf Dritte Lesung wurde nicht gestellt und wir können daher gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durchführen. Ich schlage vor, sie in einfacher Form - wie gehabt - durchzuführen. - Widerspruch sehen wir hier oben nicht.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Danke. Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der Freien Wähler, der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Diese bitte ich ebenso stehend anzuzeigen. - Danke. Gibt es Enthaltungen? - Keine.
Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen des Bundes sowie des Bayerischen Hinterlegungsgesetzes".
Mit der Annahme des Gesetzentwurfes in der Fassung, die wir eben beschlossen haben, hat der Änderungsantrag auf der Drucksache 16/7011 seine Erledigung gefunden.
Hochschulpersonalgesetzes und des Bayerischen Hochschulzulassungsgesetzes (Drs. 16/6026) - Zweite Lesung
Änderungsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Thomas Mütze, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drs. 16/6368)
Ich eröffne die Aussprache. Wir haben im Ältestenrat eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion vereinbart. Der erste Redner ist Herr Kollege Sibler von der CSU.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und den Änderungen, die die Regierungskoalition eingebracht hat, gehen wir den eingeschlagenen Weg in der bayerischen Hochschulgesetzgebung konsequent weiter. Besonders froh bin ich darüber, dass wir durch diese Gesetzesänderung auch den berufsbegleitenden Bereich deutlich ausweiten. Gerade die Frage des berufsbegleitenden Bachelors schließt, wenn man es etwas pathetisch ausdrücken will, die letzte große Lücke im gesamten Themenfeld der akademischen Weiterbildung, denn gerade den berufsbegleitenden Bachelor gab es bisher an bayerischen Hochschulen nicht. Diesen gab es allenfalls bei Bildungsträgern außerhalb dieser Struktur. Wir sind natürlich schon so selbstbewusst zu wissen, dass an unseren bayerischen Hochschulen eine gute bis sehr gute Qualität vermittelt wird. Deshalb wollen wir den Hochschulen dieses Instrumentarium mit an die Hand geben, um auf dem umkämpften Bildungsmarkt als bayerische Hochschulen - Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaft - gut reüssieren zu können. Ich denke, dass das gerade auch für die Bereiche eine positive Akzentsetzung beinhaltet, die bisher noch nicht die großen Akademikerquoten erreicht haben, wie dies in den großen Städten in Bayern gegeben war. Gerade hier gibt es viele Menschen, die in den Firmen nach vorne gekommen sind, die sich firmenintern qualifiziert haben, aber für das Erreichen der nächsten Hierarchieebene einen akademischen Abschluss brauchen. Diese können dann diesen Bachelorabschluss berufsbegleitend erwerben. Ich denke, dass wir damit weiterhin gute Möglichkeiten schaffen und diese an die hervorragende Struktur der bayerischen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften koppeln.
Dass das Ganze mit einer echten Studiengebühr kombiniert ist, um kostendeckend zu sein, will ich dazu sagen. Wir haben dabei ein differenziertes Bild vorgegeben. Der Regelsatz soll bei 2.000 Euro pro Semester liegen. Im technischen Bereich, der beson
ders kostenintensiv ist, sollen es maximal 3.000 Euro sein. Ich bin mir ziemlich sicher, dass gerade für die von mir angesprochene Zielgruppe viele Firmen das Interesse haben werden, diese Gebühren mit zu übernehmen. Ich bin sehr froh, dass wir das, was viele Universitäten und Fachhochschulen schon angedacht haben, in das Gesetz einbringen konnten.
Nur konsequent ist es dann, dass Anrechnungen von außerhalb der Hochschulen erbrachten Leistungen jetzt auch rechtlich reglementiert werden und dass die eigenverantwortliche Tätigkeit - ich vermeide einmal mehr das böse Wort der Autonomie, weil es mir nicht gefällt - der Hochschulen weiter gestärkt wird und dass wir die Chance haben, außerhalb der Hochschule erbrachte Leistungen, in der Regel berufliche Qualifikationen, in European Credit Transfer and Accumulation System - ECTS -, die neue Währung an den Hochschulen, umzurechnen. Nur konsequent ist es dann auch, die Modulstudiengänge weiter zu stärken. Das bedeutet, dass man sich bestimmte Häppchen aus dem Hochschulangebot holt. Wenn man bestimmte Qualifikationen aus dem Personalbereich braucht, holt man sich diese Qualifikation an einer bayerischen Hochschule, um eine entsprechende Qualität, gerade auch in der Konkurrenz mit außerbayerischen Anbietern, sicherstellen zu können. Mit der so erworbenen Ausbildung mit hoher Qualität kann der Betroffene dann auch etwas anfangen.
Wir haben ein paar konsequente Änderungen im Zuge der Dienstrechtsreform umgesetzt. Ein Anliegen, das uns als Verantwortlichen im Landtag, CSU wie FDP, besonders wichtig war, war das Einbringen der Alumni in die Struktur der Hochschule. Ein ganz zentraler Unterschied zwischen den deutschen und den amerikanischen Hochschulen ist der Umstand, dass in Amerika die Alumni-Kultur sehr viel ausgeprägter ist. Wir wollen deshalb die Alumni stärker verankern; denn wir wissen, dass die Bindung an die Hochschule ganz entscheidend ist. Das Netzwerk, das mit den Alumni als ehemaligen Absolventen einer Hochschule geknüpft werden kann, wird den Hochschulen gut tun, sei es im Hinblick auf Drittmittel oder im Hinblick auf Praktika und die Betreuung der Studierenden. Ein solches Netzwerk ist für die neue Hochschulstruktur wichtig und bedeutsam.
Einen zentralen Punkt, der bei den Protesten zum Bologna-Prozess geäußert wurde, setzen wir um: Wir flexibilisieren den Zugang zu den Master-Studiengängen, der in den ersten Entwürfen etwas zu statisch ausgefallen ist. Wir haben dabei die Proteste, die Anregungen und die Kritik der Studierenden eins zu eins aufgenommen, um sicherzustellen, dass konsekutive Master-Studiengänge gewählt werden können.
Vielleicht steht uns ein Hochfest für die Fachhochschulen bevor. Sie nennen sich zwar bereits Hochschule für angewandte Wissenschaften, aber erst mit diesem Gesetzentwurf dürfen sie dies rechtlich normiert tun. Dies ist ein ebenso entscheidender Punkt wie die kooperative Promotion, die wir weiter stärken. Wir wollen damit ein Zeichen setzen, dass die Fachhochschulen, die Hochschulen für angewandte Wissenschaften, eine sehr gute Qualität liefern. 43 % der Hochschulzugangsberechtigungen werden mittlerweile nicht mehr über das klassische Abitur erworben. Viele der Hochschulzugangsberechtigten gehen an die Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Auch in den jungen Menschen, die nicht den klassischen Weg über das Gymnasium gegangen sind, schlummern viele Talente. Diese Menschen können künftig ihren Weg mit einer Promotion abschließen. Diesen Weg wollen wir erleichtern und ein Stück breiter machen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir empfehlen Ihnen, den Änderungsantrag der GRÜNEN abzulehnen. Letztlich wird damit wieder versucht, die Studienbeiträge durch die Hintertüre abzuschaffen. Wir haben hier eine grundsätzlich andere Meinung. Bei der Diskussion hat sich die Opposition im Wesentlichen darüber mokiert, dass die großen Themen mit diesem Gesetzentwurf angeblich nicht angegangen worden seien. Wir haben die Diskussionen über die Studienbeiträge und über den Bologna-Prozess geführt. Zum Bologna-Prozess gab es in diesem Hause einen großen Konsens, wofür ich sehr dankbar bin. Wir müssen den Hochschulen jetzt die Zeit geben, die Systeme wachsen zu lassen. Klar ist - hier sprechen die Zahlen eine beredte Sprache -, dass die Studienbeiträge in Bayern die Menschen nicht daran hindern, ein Studium aufzunehmen.
Mit diesem Gesetzentwurf setzen wir in der Weiterbildung einen deutlichen Akzent. Darüber bin ich sehr froh; denn als Schul- und Bildungspolitiker - das ist nun einmal meine Vita -, dürfen wir den Begriff des lebenslangen Lernens nicht nur als Floskel im Mund führen, sondern müssen ihn durch Gesetzentwürfe und konkrete Umsetzungen an den Schulen und Hochschulen mit Leben erfüllen. Dieser Gesetzentwurf ist ein zentraler Beitrag dazu. Ich darf um Ihre Zustimmung bitten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich möchte zu Beginn etwas Positives sagen: In diesem
Gesetzentwurf sind mit Sicherheit einige Fortschritte zu erkennen, die wir auch anerkennen. Ein großer Wurf ist dieser Gesetzentwurf allerdings nicht. Er macht ganz kleine Schritte, die in die richtige Richtung gehen. Wir hätten uns in dieser Legislaturperiode sehr viel mehr erwartet, weil wir doch große Studentenproteste hatten und noch haben. Gerade die Studierenden erwarten eine deutliche Antwort der Staatsregierung; sie hätten einen anderen Gesetzentwurf erwarten können.
Natürlich werde ich zu den Einzelpunkten das jeweils Positive herausstellen. Leider müssen wir den Gesetzentwurf insgesamt jedoch ablehnen. Auch das werde ich noch begründen.
Zunächst einmal zur Aufwertung der Fachhochschulen: Diese Forderung erheben wir seit Langem. Die Fachhochschulen heißen nun Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Ich glaube, dass die Fachhochschulen auf Antrag nicht nur ihren Namen ändern können. Sie werden das mit Sicherheit alle tun. Sie sollten aber auch eine Aufwertung des Inhalts vornehmen. Das würden wir außerordentlich begrüßen. Insgesamt wurde allerdings auch hier nur ein erster Schritt getan, ohne die Sache konsequent zu Ende zu denken und weiterzugehen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang das Promotionsrecht ansprechen. In den Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften, wie sie jetzt genannt werden, sind immer mehr Wissenschaftler in der Forschung tätig. Schon jetzt ist es möglich, dass diese Wissenschaftler mit den Universitäten kooperieren. Für uns reicht es aber nicht aus, wenn es heißt, dass die Fachhochschulen bei den Promotionen nur mitwirken können und letztlich die Universitäten das alleinige oder das endgültige Sagen haben. Ich hätte mir hier mehr erwartet. Man hätte auch deutlich mehr tun können.
Positiv ist sicher der Ausbau sogenannter berufsbegleitender Studiengänge. Hier wurde endlich eine Lücke geschlossen; denn wir haben im Jahr 2009 die Hochschulzugangsvoraussetzungen für qualifizierte Berufstätige verbessert. Das war auch gut so. Klar ist, dass jetzt organisatorische Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Aber auch hier ist man nicht weit genug gegangen. Wir haben in einem Antrag einen Änderungsvorschlag gemacht, mit dem wir Verbesserungen bei den Teilzeitstudiengängen gefordert haben. Zwischen einem berufsbegleitenden Studium und echten Teilzeitstudiengängen besteht nämlich ein Unterschied. Teilzeitstudiengänge können von Personen wahrgenommen werden, die zum Beispiel Kinder
versorgen müssen oder sonst familiär gebunden sind. Dies hat mit einem berufsbegleitenden Studium nichts zu tun. Diese Gruppe hätten wir aufnehmen müssen.
Natürlich kritisieren wir, dass nur diejenigen an der Bildung partizipieren können, die dies auch bezahlen können. Herr Kollege Sibler, Sie haben von 2.000 oder 3.000 Euro gesprochen, die von den Firmen übernommen würden. Gut. Wenn die Firmen diesen Betrag übernehmen würden, hätte ich nichts dagegen. Ansonsten fordere ich - insbesondere für Erststudiengänge, bei denen eine Person zum ersten Mal an einer Universität ist -, dass ein berufsbegleitendes Studium von Kosten freigestellt wird.
Dies muss allen ermöglicht werden, die die ersten Semester an einer Universität oder Fachhochschule verbringen und vorher noch nicht studiert haben. Kosten in einer Größenordnung von 2.000 bis 3.000 Euro gehen weit über die Studienbeiträge hinaus. Von dieser Gebühr müsste das Erststudium freigestellt werden.
Den Ausbau des Alumni-Systems sehen wir wiederum insgesamt positiv. Von den Amerikanern haben wir gelernt, dass eine enge Verknüpfung zwischen den ehemaligen Studenten und ihrer Universität bestehen bleiben sollte. Dies muss gefördert werden. Die Amerikaner haben uns gezeigt, welches finanzielle Engagement dafür erforderlich ist. An den Universitäten und Fachhochschulen wird bereits am Ausbau dieses Systems gearbeitet. Dieser Weg, mit dem das gesellschaftliche Engagement ausgebaut und die Bindungen zur Universität erhalten werden, ist richtig.
Ich komme damit zu den kritischen Punkten. Kritisch sehen wir vor allem die Ausweitung von Forschungsprofessuren. Reine Forschungsprofessuren sind ein Schritt in die falsche Richtung. Jeder Professor hatte schon bisher die Möglichkeit, ein Forschungssemester zu nehmen, in dem er von der Lehre freigestellt ist. Diese Möglichkeiten sollten nicht erweitert werden. Eine Befristung ist im Gesetz nicht vorgesehen. Das überlässt man den Satzungen. Wir wissen allerdings, wie solche Satzungen ausschauen können. Wir wissen auch, dass wir als Gesetzgeber auf solche Satzungen so gut wie keinen Einfluss haben. Deswegen sind wir hier sehr vorsichtig. Wir meinen, dass Forschung und Lehre zusammengehören; wir dürfen kein Zweiklassensystem bei Professuren schaffen. Vor diesem Hintergrund ist auch die Stellungnahme der Universität Bayern e.V. bedenkenswert. Die Mitglieder sprechen sich ausdrücklich gegen diese Art von For
Der Hauptkritikpunkt ist allerdings, dass bei den Studiengebühren alles beim Alten bleibt. Auch das hat Kollege Sibler kurz angesprochen. Hier sind wir natürlich fundamental anderer Meinung. Es ist für mich überhaupt kein Argument, wenn man sagt, die Studierendenzahl sei in Bayern nicht zurückgegangen.