Protocol of the Session on January 25, 2011

rium die Anweisung, für den SPNV eben nicht die Tariftreue abzufragen. Das sind Dinge, die nicht zusammengegangen sind. Beim öffentlichen Verkehr, egal ob es der Schienenpersonennahverkehr ist oder der allgemeine öffentliche Personennahverkehr, haben wir nicht die Probleme, die uns das Rüffert-Urteil geschaffen hat. Denn für die Leistungen sind wir im Grunde der alleinige Nachfrager. Wir haben das Problem sehr wohl in anderen Branchen. Da behelfen wir uns beispielsweise mit dem schon genannten Mindestlohn.

Es gibt in den beiden Gesetzentwürfen einen fundamentalen Unterschied, nämlich dass wir eine Sache herausgeholt haben, der wir uns vor ungefähr drei Jahren sehr intensiv gewidmet hatten, als damals Siemens mit seinem Korruptionsskandal in den Schlagzeilen war: das Korruptionsregister mit den entsprechenden Ausschlüssen. Auch das ist ein Punkt, den man innerhalb eines solchen Gesetzentwurfes behandeln sollte, genauso wie Frauenförderung, wie Lehrlingsausbildung und wie Umweltschutzstandards. Ein Kern sind tatsächlich die Tariftreueregelungen. Wir wollen wieder zumindest zum Status quo kommen, den wir schon einmal hatten.

Wir bitten also um freundliche Behandlung unseres Gesetzentwurfes.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Runge. Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Erster Redner ist für die CSU-Fraktion Herr Kollege Huber.

Ich bitte, den Lärmpegel ein bisschen herunterzuschrauben. - Vielen Dank.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die beiden Gesetzentwürfe haben die gleiche Zielrichtung. Sie sind beide sogenannte Omnibusgesetze, in denen vier oder fünf unterschiedliche Ziele zusammengefasst sind. Ich sage Ihnen, Herr Kollege Runge, eine sehr wohlwollende intensive Prüfung dieses Omnibusses, eine "TÜV-Untersuchung" im Ausschuss zu. Nach Lage der Dinge werden wir diesen Omnibus aber dann in der Zweiten Lesung aus dem Verkehr ziehen müssen, und zwar deswegen, weil vieles, was Sie fordern, entweder geltendes Recht ist oder nicht Landesrecht ist oder bereits in Tarifverträgen geregelt ist. Ich sehe eigentlich überhaupt keinen Handlungsbedarf.

(Dr. Paul Wengert (SPD): Schauen wir mal!)

Ihre gute Motivation will ich Ihnen nicht absprechen, aber so, wie es ist, würde sich in Bayern nicht allzu

viel verändern. Deshalb sind es im Kern überflüssige Gesetzentwürfe.

Ich möchte das aber kurz begründen. Aufgrund der Tatsache, dass die bayerischen Regelungen - ähnlich wie in Niedersachsen - für rechtswidrig erklärt wurden, hat der Bund mit dem Arbeitnehmerentsendegesetz eine Regelung getroffen, die in ganz Deutschland gültig ist. Sie ist zu vollziehen und bei den Angeboten zu beachten. Das Angebot eines Bieters, der sich nicht daran hält, muss aus dem Verkehr gezogen werden. Der Zoll ist dabei, die Kontrolle dieses Arbeitnehmerentsendegesetzes zu vollziehen. Damit ist Punkt 1 erledigt.

Zum Zweiten, nämlich zu den unterschiedlichen Tarifverträgen bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen. Man muss wissen, dass es hier Tarifverträge gibt. Dabei hat - insofern ist der Antrag möglicherweise überholt - Ihr geschätzter Kollege Struck erreicht, dass eine Angleichung der Tarife der verschiedenen Verkehrsunternehmen auf der Schiene erfolgt, sodass dies auch auf Grundlage der tarifvertraglichen Regelungen einer nahen Lösung zugeführt wird. So gesehen gibt es auch hier keinen Bedarf für den Landesgesetzgeber, tätig zu werden. Im Übrigen wären wir sowieso nicht geneigt, Tarifverträge durch Gesetze zu ersetzen. Das kennen Sie als unseren Grundsatz.

Auch beim Straßenpersonenverkehr gibt es keinen tariflosen Zustand. Es gibt in der Tat etwas unübersichtliche, aber jedenfalls wirksame Tarifverträge, sodass auch hier kein Regelungsbedarf besteht. Haupteinwand: Sie schreiben auch für den Fall, dass es Tarifverträge gibt, einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde fest. Sie kennen unsere Position, wonach wir bereit sind, tarifvertragliche Regelungen für allgemeinverbindlich zu erklären, es aber nicht für richtig halten, dass der Staat als Gesetzgeber Stundenlöhne festsetzt. Das ist Aufgabe der Tarifvertragsparteien, aber nicht des Staates.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Im Übrigen bestünde die Gefahr - darüber wurde oft diskutiert -, zu Stundenlöhnen zu kommen, die gerade geringer Qualifizierte ausschließen und zur Schaffung von Arbeitslosigkeit beitragen.

Die Beachtung ökologischer Kriterien ist seit Langem geltendes Recht. Sie wären ungefähr 40 Jahre nach Gründung des Bayerischen Umweltministeriums reichlich spät dran, wenn Sie erst jetzt dazu kommen würden, ökologische Kriterien bei Ausschreibungen zu beachten. Das ist seit Jahrzehnten in Bayern vorgeschrieben. Insofern besteht kein Regelungsbedarf. Die Vorgabe wird auch beachtet, und zwar nicht nur vom Staat, sondern auch von den Kommunen - viel

leicht nicht immer nach den Vorstellungen der GRÜNEN, aber nach vernünftigen Vorstellungen. Das ist das Entscheidende.

Zu den vorgeschlagenen Regelungen hinsichtlich der Frauenförderung: Auch ich bin sehr für Frauenförderung. Die von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen widersprechen allerdings dem Bundes- und Europarecht. Wenn ich alles zusammen nehme und gewissenhaft abwäge, dann bleibt zum größten Bedauern nichts mehr übrig, dem wir zustimmen könnten.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Die nächste Wortmeldung ist von Herrn Kollegen Muthmann von der Fraktion der Freien Wähler.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Ziel in allen Ehren ist unser aller politisches Credo. Es ist wichtig zu erreichen und zu gewährleisten, dass dort, wo es um öffentliche Aufträge geht, sei es vom Freistaat oder von Kommunen, eine vernünftige Bezahlung der Arbeitnehmer erreicht werden kann. Beim Ziel sind wir d’accord, bei der Umsetzung gibt es sicherlich eine ganze Reihe von Fragen, die im Rahmen der weiteren Beratungen geklärt werden müssen. Ich möchte neben den Dingen, die Herr Kollege Huber gerade zu bedenken gegeben hat, auch auf eine zusätzliche Frage hinweisen: Wie viel Bürokratie erlauben wir uns im Rahmen solcher Regelungen? Bei all dem, was wir machen, sind unsere Partner insbesondere auf der Auftragnehmerseite die Vertreter des Mittelstandes. Diese treten sehr wettbewerbsfähig und leistungsfähig bei entsprechenden Ausschreibungen an und deshalb muss daran gedacht werden, dass für alle Unternehmen Nachweispflichten, die in entsprechenden Verfahren vorgeschrieben werden, eine zusätzliche bürokratische Last bedeuten.

Ich möchte ein paar Beispiele anführen, mit denen wir uns in den weiteren Beratungen auseinandersetzen: Laut dem Gesetzentwurf müssen die Auftragnehmer für sich und ihre Subunternehmer bestätigen, dass sie sich an die durch Gesetz für allgemein verbindlich erklärten Tarifverträge halten. Mit anderen Worten: Sie müssen schriftlich bestätigen, dass sie sich an geltendes Recht halten. Die Frage ist: Wollen wir das überall und bei allen Vertragsabschlüssen? Es handelt sich um eine weitere Erklärung und damit um ein weiteres bürokratisches Verfahren. Pure Selbstverständlichkeit ist, dass geltende Gesetze beachtet werden müssen.

Herr Dr. Runge, die GRÜNEN möchten ein Verfahren, in dem die Staatsregierung den maßgeblichen Tarifvertrag durch Rechtsverordnung festlegt, wenn es

zweifelhaft ist, welcher der Tarifverträge einschlägig ist. Die Rechtsverordnung kann dabei auch die Vorbereitung der Entscheidung durch einen Beirat vorsehen. Die Rechtsverordnung soll dann auch noch die Zusammensetzung dieses Beirats regeln. Die Summe von Vorschriften kann die Wirtschaft insgesamt behindern. Wir wissen, dass das auch der Fall ist. Dabei immer noch das eine oder andere draufzusetzen, halten wir für sehr problematisch, und zwar auch im Interesse unserer mittelständischen Wirtschaft.

Sie haben auch die Chronologie des Regelwerkes und die Diskussion darüber skizziert. Dazu muss man sagen: Mit jedem Schritt wird es komplizierter und aufwendiger. Werden die Vorschriften mehr, erhöht sich der Textumfang der Absätze. Es werden immer mehr Details in diese Regelungen aufgenommen. Das ist nicht das, was wir für richtig halten. Man muss sehen, inwieweit die Rechtslage nicht ohnehin schon das von Ihnen anvisierte Ziel sicherstellt. Wo Lücken bestehen, können wir gerne über Ergänzungen beraten. Ohnehin getroffene Regelungen durch Wiederholungen zu verdoppeln, ist sachlich nicht erforderlich, und unter dem Gesichtspunkt der bürokratischen Lasten wollen wir das auch nicht unterstützen. Ich bitte um Verständnis, dass wir an dieser Stelle die Frage stellen müssen, ob ein solches Gesetz wirklich zwingend notwendig ist. Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann muss es künftig notwendig sein, kein Gesetz zu machen, und wenn es nicht notwendig ist, noch einen Absatz hinzuzufügen, dann ist es eben notwendig, auf diesen Absatz zu verzichten. Die Masse der Vorschriften stellt eine Herausforderung für unsere Gesellschaft dar, und wir müssen dafür Sorge tragen, diese Lasten nicht weiter zu vergrößern, sondern im Gegenteil nicht Notwendiges zu reduzieren. Das müssen wir in den weiteren Beratungen beachten. In dieser Hinsicht wünsche ich mir konstruktive Diskussionen. Es ist wichtig, die Dinge, die Sie wollen, auf einfachem Weg zu erreichen. Das, was bisher vorliegt, trägt dazu noch nicht bei.

(Beifall bei den Freien Wählern)

Für die Fraktion der FDP meldet sich Herr Kollege Rohde.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Um an den Beitrag meines Vorredners gleich anzuknüpfen: Er hat völlig recht. Wenn es keine Notwendigkeit für ein neues Gesetz gibt, dann sollte man kein Gesetz machen. Wenn es keine Notwendigkeit für ein bestehendes Gesetz oder eine bestehende Regelung gibt, dann sollte man durchaus auch daran denken, die Regelung zu reduzieren. Das geschieht im Hause viel zu wenig. Man sollte hinsichtlich der Entbürokratisierung endlich einmal konkret

werden. Auch die Opposition ist gefordert, dazu ihren Teil beizutragen.

Ich darf kurz auf den Kollegen Dr. Runge antworten: Wenn Sie das Landeswirtschaftsministerium zitiert haben, dann ist zu sagen: Die Eisenbahnverkehrsunternehmen - Herr Kollege Huber hat es schon gesagt - sind alle tarifvertragsgebunden. Das bedeutet, wenn Sie fragen, ob der Schimmel weiß ist, dann sollte man vielleicht auch auf die Frage verzichten. Das ist unser Beitrag zur Vermeidung von Bürokratie und das macht auch den Unterschied zwischen den von Ihnen eben erwähnten Verkehrsträgern deutlich. Wir sind auf einem guten Weg.

Wir bewegen uns hinsichtlich der Tariftreue im europäischen Gesetzeskontext. Mit der Entsenderichtlinie und der Dienstleistungsfreiheit haben wir zwei konkurrierende Gesetzesvorschriften, bei denen der Spielraum sehr eng ist. Wir müssen genau sehen: Ist eine Regelung überhaupt notwendig - das wurde schon mehrfach angesprochen - oder eben nicht. Dann muss man nach der Notwendigkeit fragen. Die Umweltrichtlinien für das öffentliche Auftragswesen - dies nur als Beispiel - wurden bereits genannt. Da haben wir also eigentlich keinen Handlungsbedarf.

Dann zu der wichtigen Frage: Schafft das Gesetz neue Bürokratie? Der Gesetzentwurf der SPD läuft auf viel mehr Kontrollen hinaus. Es sind auch redundante Kontrollen. Das Entsendegesetz muss ja sowieso überprüft werden.

Weiter ist zu fragen: Für wen gilt das Gesetz? Man muss beide Gesetzentwürfe parallel lesen, um festzustellen, dass beide nicht ähnlich klingen. Man fragt sich: Wen meinen die? Da muss man dreimal nachschlagen. Nach meiner Meinung sieht Entbürokratisierung anders aus.

Eine wichtige Frage, die wir in der Debatte noch nicht angesprochen haben, ist: Verstößt das Gesetz gegen andere bestehende Gesetze? Bezüglich der Frauenförderung wurde festgestellt: Es verstößt gegen Bundesrecht und Europarecht. Da wird die Diskussion schwierig. Man kann die Dinge leider nicht so einfach umsetzen.

Wir haben natürlich Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Es sind Vorgaben, die auf europäischer Ebene gelten. Sie müssen heruntergebrochen werden. Also brauchen wir keine bayerische Lösung.

Dann war von einem Mindestlohn durch die Hintertür in Höhe von 8,50 Euro die Rede. Meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPD, Sie werden es mir nachsehen: Den brauchen wir natürlich nicht. Wir wollen als FDP auch den Jugendlichen und den Langzeit

arbeitslosen eine Chance am Arbeitsmarkt geben. Einstiegsbarrieren müssen vermieden werden. Sie können doch nicht wollen, dass diese Personenkreise benachteiligt werden.

Bei den GRÜNEN wurde von den mittelstandsfreundlichen Losen gesprochen. Da sieht es eher so aus, dass diese schon Realität sind und nicht neu geschaffen werden müssen.

Wir freuen uns auf die Argumente in der Ausschussberatung, sind aber eher skeptisch, ob wir zu einem neuen Gesetz in der Ausprägung kommen, wie sie sich die Opposition vorstellt. Wir werden an den Beratungen konstruktiv teilnehmen. Aber wenn etwas überflüssig ist, dann braucht man es nicht. Dies könnte das Schicksal der beiden Gesetzentwürfe sein.

(Beifall bei der FDP)

Herr Kollege Dr. Runge hat sich im Rahmen der Redezeit noch einmal zu Wort gemeldet.

Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe eine dringende Bitte an die Kollegen der Regierungsfraktionen und der Freien Wähler. Schauen Sie sich doch bitte einmal an, worum es eigentlich geht. Wir hatten eine Regelung, die vom ganzen Haus getragen wurde. Es gab Riesenbeifall schon 1996, als es um den Beschäftigungspakt Bayern und die Tariftreue- und Nachunternehmererklärung ging. Dann wurde es in Gesetzesform gepackt. Weiter gab es die Entscheidung des Zweiten Senats des EuGH. Jetzt geht es allein um die Frage: Wie kann man dieser Entscheidung gerecht werden und trotzdem in der Sache das machen, was wir bisher gemacht haben?

Viele von Ihnen haben Ihre Sozialisierung in der Kommunalpolitik gemacht. Sie wären doch froh, wenn Sie sagen könnten: Jetzt haben wir einen öffentlichen Bauauftrag, und dabei versuchen wir, die Tariftreue abzufragen. Sie interpretieren Dinge hinein, die in der Tat beachtlich sind.

Was den Kollegen Huber betrifft, habe ich mich anfangs über die Schalmeientöne gefreut. Aber dann hat er auf einmal gesagt: Wir haben einen allgemeinverbindlichen Tarif im Bauhauptgewerbe, und wir haben ein Entsendegesetz. Da habe ich gemerkt, dass er sich mit der Sache nicht befasst hat. Wir erinnern uns alle: Unter Herrn Blüm gab es die Allgemeinverbindlichkeitserklärung beim Bau. Das war lange, bevor wir 2007 das Bayerische Bauaufträge-Vergabegesetz novellierten. Damals hätte man genauso argumentieren können.

Wir hatten die Sache sogar aufgebohrt. Bis 2007 haben wir gesagt: Wir führen die Dinge nur im Hochbau durch, weil im Tiefbau die marktbeherrschende Stellung bei der öffentlichen Hand liegt. Dann kam das Verfassungsgerichtsurteil. Da hat auch die Bayerische Staatsregierung juhu geschrien und gesagt: Jetzt machen wir es für den Hoch- und den Tiefbau. Da frage ich mich schon, warum das jetzt auf einmal Teufelszeug sein soll und auch die Ziele alle nicht mehr so wichtig sein sollen, wenn wir jetzt versuchen, entsprechend der Entscheidung des EuGH eine Lösung zu finden, um zu dem Ziel zurückzukommen, das wir schon einmal mit unserem eigenen Gesetz verfolgt haben.

Herr Kollege Huber, Sie haben auf 40 Jahre bayerisches Umweltministerium verwiesen und von ökologischen Kriterien gesprochen. Das ist im Grunde grotesk. Denn die DDR hieß auch "Deutsche Demokratische Republik". Aber die Frage ist: War die tatsächlich demokratisch? Jedenfalls können Sie mit dem Hinweis auf 40 Jahre bayerisches Umweltministerium bei uns nicht unbedingt landen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es geht hier um ein für uns alle wichtiges Ziel. Sie werden nicht behaupten können, am Bau, zumal am öffentlichen Bau, also bei Großbaustellen der öffentlichen Hand, laufe alles wunderbar. Fragen Sie einmal Herrn Matschke und seine Kolleginnen und Kollegen vom Zoll, was da alles abgeht und welche Instrumente hilfreich wären.

Wir appellieren noch einmal an Sie: Unterstützen Sie uns in unserem gemeinsamen Anliegen. Sie können das eine oder andere vielleicht noch besser machen. Jedenfalls denke ich, dass wir hier handeln sollten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Auch Herr Dr. Wengert hat sich noch einmal zu Wort gemeldet.