Sie sagen, die Spielsucht wird durch eine weitere Steuer nicht bekämpft. Momentan erscheint es aber als außerordentlich attraktiv, Spielhallen zu eröffnen. Die Attraktivität von Spielhallen und Glücksspiel würde durch die Steuer reduziert, was erforderlich sein wird, weil an sehr vielen Standorten neue Spielhallen eröffnet werden, vor allem an Bahnhöfen. Ich habe mich durch den Leitfaden zum Baurecht gearbeitet und weiß daher, dass er schon aufzeigt, wo es nicht geht. Es geht in sehr vielen Gebieten nicht, beispielsweise nicht in Misch- und Gewerbegebieten. Fast kein Umsteigebahnhof befindet sich in einem reinen Wohngebiet.
Herr Kollege Zellmeier, ich traue unseren Kommunalpolitikern nicht zu, dass sie auf die absurde Idee kommen, eigens wegen der hohen Einnahmen aus der Glücksspielsteuer Spielhallen in ihrer Gemeinde anzusiedeln. Ich vermute, dass auch Sie das Ihren Kollegen in den Gemeindeparlamenten nicht zutrauen.
Vielen Dank, Frau Kollegin. Jetzt hat sich noch Herr Staatssekretär Eck zu Wort gemeldet, bitte schön.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im ersten Moment hat es einen gewissen Reiz, darüber nachzudenken, ob wir eine Spielgerätesteuer einführen. Die Fraktionen haben dazu schon Wortbeiträge geleistet. Das will ich nicht wiederholen; da kann man sehr Vieles unterstreichen. Von jeder politischen Gruppierung sind richtige Argumente gekommen, und gewiss ist das eine oder andere auch kritisch zu beurteilen.
Ich will nur noch auf zwei elementar wichtige Dinge hinweisen. Lieber Kollege Bernhard Pohl - jetzt ist er gerade nicht hier -, zu Ihrer Frage, wo denn der Entwurf der CSU bleibt, kann ich nur sagen: Wir schießen nicht einfach aus der Hüfte, sondern wir machen so etwas zusammen mit unserem Koalitionspartner nach reiflicher Überlegung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Glücksspielstaatsvertrag läuft Ende 2011 aus. Auf dieser breiten zeitlichen Basis können wir über dieses Thema mit Vernunft und Sachverstand diskutieren und Gesetzentwürfe ausarbeiten. Das ist besser, als im Schnellverfahren etwas zu beschließen, das rechtlich nicht ganz in Ordnung ist.
Bei dem Gesetzentwurf der GRÜNEN geht es mehr oder weniger um eine Umsatzbesteuerung, welche die Länder schlicht und einfach nicht machen dürfen. Im Gesetzentwurf der SPD ist eine Begrenzung der Steuer vorgesehen. Zum einen soll eine Möglichkeit
für die Kommunen geschaffen werden, mehr Geld zu generieren, und zum anderen macht man einen Deckel drauf. Es ist kein guter Weg, den Kommunen die Möglichkeit zur Einführung einer neuen Steuer zu eröffnen und im gleichen Atemzug eine Begrenzung der Einnahmen vorzusehen. Man kann also diesen Entwürfen aus einem rechtlichen und aus einem emotionalen Grund nicht zustimmen.
Wenn Sie sich in anderen Bundesländern umsehen, werden Sie erfahren, welche Türen und Tore die Betreiber von Spielhallen öffnen, um gegen diese rechtliche Regelung vorzugehen, weil sie nicht einwandfrei ist.
Das wollen wir verhindern. Wir wollen dieses Thema mit Vernunft und Sachverstand und in ausreichender Zeit erörtern. Wir können angesichts des Ablaufs des Glücksspielstaatsvertrags gemeinschaftlich darüber diskutieren, ob im Rahmen einer Neuausrichtung des Glücksspielwesens eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden soll. Daher bitte ich darum, beide Gesetzentwürfe abzulehnen.
Danke, Herr Kollege. Die Aussprache ist geschlossen. Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte getrennt. Zunächst lasse ich über den Tagesordnungspunkt 20 abstimmen. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 16/5144 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit empfiehlt auf Drucksache 16/6551 die Ablehnung dieses Gesetzentwurfs. Wer dagegen diesem Gesetzentwurf zustimmen will, bitte ich um ein Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der GRÜNEN und der Freien Wähler sowie Frau Dr. Pauli. Wer möchte den Gesetzentwurf ablehnen? Das sind die CSU und die FDP. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Kollegen der SPD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 21. Das ist der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion auf Drucksache 16/5171. Der federführende Ausschuss empfiehlt auf Drucksache 16/6552 auch hier Ablehnung. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, bitte ich um ein Handzeichen. - Das ist die SPD-Fraktion. Wer möchte den Gesetzentwurf ablehnen? - Das ist die CSU, die FDP, die Freien Wähler und Frau Dr. Pauli. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Sepp Daxenberger, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung der Bayerischen Bauordnung Zulassung kommunaler Solarsatzungen (Drs. 16/5111) - Zweite Lesung
Ich eröffne die Aussprache. Dafür sind fünf Minuten Redezeit vereinbart. Die erste Rednerin ist Frau Kollegin Kamm.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der Bundesgesetzgeber hat für Neubauten eine verpflichtende Nutzung von erneuerbaren Energien geregelt. Für die Altbauten, die sogenannten Bestandbauten, hat er eine Regelungslücke gelassen. Wenn wir die Ziele, die die Bundesregierung sich selber gesetzt hat, beim Ausbau der erneuerbaren Energien erfüllen wollen, wird es nicht reichen, sich ausschließlich auf die Neubauten zu beschränken. Für die Bestandsbauten besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf. Diesem Handlungsbedarf wollen wir mit dem Gesetzentwurf Rechnung tragen, in dem die Kommunen die Möglichkeit erhalten, kommunale Satzungen für die verpflichtende Nutzung erneuerbarer Energien zu erlassen.
Wir haben Ihnen mit dem Gesetzentwurf die Einführung kommunaler Solarsatzungen vorgeschlagen. Wir können uns aber genauso vorstellen, eine Verpflichtung zur allgemeinen Nutzung erneuerbarer Energien zu definieren. Damit können wir erreichen, dass die erneuerbaren Energien in bestimmten Gebieten flächendeckend besser ausgebaut werden. Sie haben gesagt, Sie wollten diese Aufgaben nicht den Kommunen überlassen. Daher erwarte ich eine Gesetzesinitiative von Ihnen für eine landesweite Regelung oder eine Bundesratsinitiative für eine bundesweite Regelung. Wir glauben, dass die Kommunen dieses Ziel schneller erreichen können als Sie über diesen Weg. Wir bitten daher um Zustimmung.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Es ist richtig: Wir haben ein erhebliches Einsparungspotential für den CO2-Verbrauch im Gebäudebestand. Die Frage ist: Welches ist das richtige Mittel? Wir sind der Meinung, die Vorschrift für eine bestimmte energetische Sanierung im Bestand ist falsch. Das widerspricht der Strategie der Europäischen Union und des Bundes. Die Mittel, um energetische Einsparungen zu erreichen, sollten nicht festgesetzt werden. Auf der Grundlage der
Wettbewerbsneutralität ist diese Strategie eingeführt worden. Die Hinzuziehung anderer erneuerbarer Energien neben den Photovoltaikanlagen ändert an der Sache nichts. Stattdessen muss offen bleiben, welche Mittel im Einzelnen gewählt werden.
Hinzu kommt, dass der von Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf aus unserer Sicht und aus verschiedenen Gründen rechtlich problematisch ist. Fraglich ist, ob diese Delegation an die Länder und die Kommunen weitergegeben werden kann. Hoch bedenklich ist ebenfalls, dass diese Möglichkeit voraussetzungslos geschaffen werden soll. In diesem Gesetz wird überhaupt nicht definiert, unter welchen Voraussetzungen Kommunen solche Satzungen erlassen können. Frau Kollegin, das verstößt mit Sicherheit gegen die verfassungsrechtlich notwendige Bestimmtheit einer solchen Ermächtigung. Die Bestimmtheit muss in der Ermächtigung geleistet werden und nicht erst in der Satzung selber.
In letzter Zeit sind diese Diskussionen auch auf Bundesebene geführt worden. Welche ist die richtige Strategie für den Bestand? In der Diskussion ist man zu dem Ergebnis gekommen, dass allgemeine Bestimmungen, die über den gesamten Bestand gestülpt werden, falsch sind und der jeweiligen Situation nicht gerecht werden. Wie ist der Immobilienbestand? Wer sind die Eigentümer? Diesen Fall muss man sich einmal vorstellen: Da ist ein Ehepaar, das von den Mieten eines Hauses lebt. Denen legen Sie auf, 50.000 Euro - je nachdem - zu investieren, die sich nie wieder amortisieren. Dafür bekommen sie noch nicht einmal einen Kredit. Das ist völlig falsch. Wir wollen - das ist vielfach die Strategie - durch Anreize Hilfen geben: Dort, wo es wirtschaftlich möglich und sinnvoll ist, soll eine entsprechende energetische Sanierung vorgenommen werden. Das wollen wir auch, weil - das habe ich eingangs schon gesagt - in Gebäuden, die vor 1980 errichtet worden sind, ein erhebliches Potenzial vorhanden ist. Ihr Vorschlag ist jedoch der falsche Weg. Er ist auch rechtlich hoch bedenklich. Darum lehnen wir ihn ab.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Während es bei Neubauten klare Regelungen für den Energieeinsatz aus regenerativen Quellen gibt, nämlich die bundesrechtliche Energieeinsparverordnung aus dem Jahre 2009, haben weder Bundes- noch Landesgesetzgeber bisher Regelungen für Altbauten normiert. Diese
Lücke will der vorliegende Gesetzentwurf schließen. Danach soll den Kommunen in Anwendung des Subsidiaritätsprinzips durch eine Ergänzung von Artikel 81 Absatz 1 der Bayerischen Bauordnung das Recht eingeräumt werden, satzungsrechtlich eine Verpflichtung zur Nutzung von Solarenergie zur Wärme- und Elektrizitätsgewinnung im Altbaubereich zu normieren. Gerade der ältere Baubestand weist erhebliches Potenzial für CO2-Einsparungen auf.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Klimaschutz geht uns alle an. Das klingt zwar banal, kann aber nicht oft genug wiederholt werden; denn noch immer bleibt die Wirklichkeit hinter den Ansprüchen zurück. Zu oft gilt: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass. Dass die Kommunen mit eigenen Satzungen die Nutzung von Solarenergie zur Strom- und Wärmeerzeugung selbst regeln können sollen, ist ein Schritt auf dem Weg zu mehr Klimaschutz. Dass es noch andere Schritte gibt, sollte uns nicht daran hindern, diesen Schritt zu gehen. Deshalb lasse ich auch den Einwand, die angestrebte Verpflichtung zur Nutzung der Solarenergie verstoße gegen den Grundsatz der Technologieneutralität, nicht gelten.
Die Kommunen werden nicht zwingend verpflichtet, entsprechende Satzungen zu erlassen. Sie erhalten jedoch die Ermächtigung dafür. Die Ausgestaltung dieser Satzungen ist Ausdruck ihrer kommunalen Planungshoheit, aufgrund derer sie über den Geltungsbereich der Regelung entscheiden, zum Beispiel für welchen Teil der Kommune sie gelten soll. Wir trauen den Kommunen einen verantwortungsvollen Umgang mit diesem Satzungsrecht zu. Niemand kennt sich vor Ort besser aus als die Bürgerinnen und Bürger in den Stadt- und Gemeinderäten und ihre Bürgermeister. Diese müssen auch mit den Regelungen in den sieben bisherigen Ziffern des Artikel 81 Absatz 1 der Bauordnung umgehen. Sie tun dies täglich.
Auch das Argument, der Gesetzentwurf forciere den Zwang zu Investitionen und schränke daher das Privateigentum ein, ist nicht überzeugend. Der ganze Katalog des Artikels 81 Absatz 1 der Bayerischen Bauordnung ist ein Eingriff in das Privateigentum. Dennoch ist er zulässig und richtig. Herr Kollege Bernhard, ich bitte Sie, keine Gespenster an die Wand zu malen, indem Sie von Investitionen in Höhe von 50.000 Euro reden. Das wären Anlagen, deren Leistung bei 15 kW liegen würde. Der Durchschnitt liegt bei vier bis sechs kW. Diese Anlagen bekommen Sie für 15.000 bis 18.000 Euro auch aufs Dach.
Natürlich gibt es auch andere Wege zur Energieeinsparung bzw. alternative Möglichkeiten der Erzeugung regenerativer Energien. Die Aufzählung will ich Ihnen ersparen. Das eine zu tun bedeutet aber nicht,
das andere zu unterlassen. Sie sollten nicht immer rechtliche Bedenken bemühen, die insgesamt auf schwachen Beinen stehen, um irgendeine Entwicklung zu verhindern. Mit dem Erheben von Bedenken ist die Welt noch nie weiterbewegt worden.
Lassen Sie mich zum Schluss daran erinnern, dass die EG-Richtlinie 2009/28 die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis spätestens Ende 2014 in geeigneter Weise sicherzustellen, dass in bestehenden Gebäuden bei größeren Renovierungen in einem gewissen Maß Installationen für Energien aus erneuerbaren Quellen erfolgen. Der vorliegende Gesetzentwurf zeigt einen Weg dafür auf. Darum werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Thematik ist dargestellt worden. Wir, die Freien Wähler, glauben, dass es mit einem Träger, der Solarenergie, nicht getan ist. Wir sollten schon alle Energieträger anschauen, wobei man beachten muss, dass es baulich eventuell zu Schwierigkeiten kommt. Gerade bei Altbauten gibt es nicht überall eine Unterkellerung. Nicht überall ist es möglich, in Altbauten Technologien für regenerative Energien, die beim Einbau mehr Platz brauchen, unterzubringen. Wir sehen die Technologieneutralität anders, als es Paul Wengert hier beschrieben hat, nicht gewährleistet. Die Frage der Technologieneutralität muss geklärt werden. Ob eine Verpflichtung zur Solarenergie durchsetzbar ist, ist für uns eher fragwürdig. Wir können dem Entwurf so, wie er uns vorliegt, nicht zustimmen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die FDP-Fraktion möchte die erneuerbaren Energien in ihrer Gänze fördern. Die FDP-Fraktion möchte wie wir alle in das Zeitalter der erneuerbaren Energien. Jede einzelne Art der erneuerbaren Energien hat Chancen und Potenziale, die wir heben müssen. Einen einseitigen Entwurf, wie er hier vorliegt, der sich einzig und allein auf die Solarenergie konzentriert, der von einer Solarlobby nicht besser hätte geschrieben werden können, lehnen wir, die FDP, ganz klar ab. Im Übrigen verstößt dieser Antrag auch gegen EU-Recht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade wir in Bayern haben allen Grund, die erneuerbaren Energien in ihrer Gänze zu fördern. Die Geothermie ist in Bayern ganz stark. Auch auf die Windenergie wollen wir den Fokus richten. Vor allem aber wollen wir die Biomasse fördern. Einen Zwang der Kommunen, die Sonne zu nutzen, lehnen wir ganz klar ab. Vor allem gibt es auch andere Wege, um unsere Ziele zu erreichen. Am umweltfreundlichsten und effizientesten ist im Übrigen die Einsparung von Energie durch bessere Dämmung und andere Fensterstandards.
Bei allen Zielen, die wir haben, bitte ich aber um Vorsicht. Wir dürfen die Bürgerinnen und Bürger auf dem Weg ins Zeitalter der erneuerbaren Energien nicht überfordern. Wir müssen ihnen ganz klar sagen, dass Opfer zu erbringen sind und dass alle mitmachen müssen. Wir dürfen sie aber nicht überfordern. Merkbare Mieterhöhungen könnten die Folge sein. Ich verweise auf die Erste Lesung, bei der der Kollege Wörner von der SPD explizit darauf hingewiesen hat, dass im es Sanierungsfall zu Mieterhöhungen um sechs bis acht Euro pro Quadratmeter kommen kann. Kollege Wörner von der SPD hat selbst gefragt, wer sich das leisten kann. Ich verweise auch, wie es der Kollege von der CSU schon richtigerweise gesagt hat, auf den Investitionszwang für die Eigentümer. Ich verweise aber auch auf die merkbaren Mehrbelastungen durch Energiekosten für alle Bürgerinnen und Bürger. Deswegen müssen wir feinfühlig vorgehen. Hie und da steht es auch schon Spitz auf Knopf. Wir dürfen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die erneuerbaren Energien auf dem Weg ins Zeitalter der erneuerbaren Energien nicht gefährden.
Den Gesetzentwurf der GRÜNEN, der uns hier vorliegt, müssen wir ganz eindeutig ablehnen. Dafür gibt es mehrere Gründe. Die Vorredner waren der gleichen Meinung wie ich. Der Entwurf ist handwerklich falsch. Er ist inhaltlich falsch, und die einseitige Konzentration auf nur eine Art der erneuerbaren Energien ist kontraproduktiv, weil damit das Vertrauen in die erneuerbaren Energien beschädigt wird. Dieser Entwurf stärkt meine Einschätzung, die ich bei vielen Plenardebatten hier im Bayerischen Landtag schon gewinnen durfte. Bei dieser Art von Annäherung an die erneuerbaren Energien müssen wir die erneuerbaren Energien vor den GRÜNEN schützen.
Wer hat sich jetzt für eine Zwischenintervention gemeldet? Herr Kollege Wengert oder Herr Kollege Wörner? - Herr Dr. Wengert.
Zum einen bringen Sie wieder ein paar Dinge völlig durcheinander. Erstens haben Sie den Antrag nicht richtig gelesen, Herr Kollege, denn da ist ausdrücklich nicht von einem Zwang gegenüber den Kommunen die Rede, sondern die Kommunen sollen ermächtigt werden. Es bleibt den Stadt- bzw. Gemeinderäten überlassen, ob sie von dieser Ermächtigung Gebrauch machen oder nicht.
Zweitens. Wenn Sie das Protokoll über die Plenarsitzung mit der Ersten Lesung richtig gelesen haben, müssten Sie mir eigentlich zustimmen, dass die Kostensteigerung in Höhe von acht Euro pro Quadratmeter sich auf die Gesamtsanierung nach der Energieeinsparverordnung bezieht und nicht auf die Stromgewinnung und die Gewinnung von Wärme über Solarthermie.
Drittens. Glauben Sie denn wirklich, dass so viele Menschen in diesem Land Photovoltaikanlagen auf ihren Dächern installieren würden, wenn sich das nicht rechnen würde? Ich darf mein eigenes Haus als Beispiel bringen. Ich habe eine Anlage mit einer Leistung von sechs kW installiert. Ich bekomme jetzt vom Elektrizitätswerk Geld, anstatt Geld zu bezahlen. Ich habe die Anlage komplett über einen Kredit finanziert und mache einen sehr guten Schnitt. Das ist das praktische Beispiel. Ich verstehe nicht, warum Sie hier sagen, man müsse vorsichtig sein und dürfe den Menschen nicht alles zumuten. Mit dieser Einstellung werden wir den Klimawandel nicht stoppen können. Wir alle sind ein kleines Mosaiksteinchen in diesem ganz großen Projekt.
Ich habe meine Anlage nicht zu 100 % fremdfinanziert, weil genau diese Art der Investition, die Sie beschrieben haben, dass man eine hundertprozentige Fremdfinanzierung machen kann, eine Solaranlage ohne null Prozent Eigenkapital, mit null Euro Risiko, dennoch eine Rendite von 480 %, über zwanzig Jahre gerechnet, erbringt. Das belegt doch nur meine These, dass es sich supertoll rechnet und demzufolge auch die Energiekosten supertoll steigen. Deswegen wird vielleicht derjenige, der keine Solaranlage auf seinem Dach hat, mit dem Finger auf seine Nachbarn zeigen und sagen: Meine monatliche Energiekostensteigerung habe ich wegen dir da drüben. Wir brauchen Vertrauen und Akzeptanz für die erneuerbaren Energien, nicht nur knallharte wirtschaftliche Rech