Vielen Dank. - Ich schließe die Abstimmung. Wir zählen außerhalb des Raumes aus und geben das Ergebnis so schnell wie möglich bekannt.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Harald Güller, Franz Schindler u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bayerischen LandesbankGesetzes (Drs. 16/6402) - Erste Lesung
Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Harald Güller, Franz Schindler u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Sparkassengesetzes (Drs. 16/6403) - Erste Lesung
Diese Gesetzentwürfe werden vonseiten der Antragsteller begründet. Für die SPD-Fraktion darf ich dem Kollegen Güller das Wort erteilen. Bitte schön.
Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich bereits an dieser Stelle recht herzlich dafür, dass alle Fraktionen signalisiert haben, diesen zwei Gesetzentwürfen zur Verlängerung der Verjährungsfristen sowohl im Sparkassenwesen als auch im Landesbankgesetz zuzustimmen und dafür zu sorgen, dass sie zügig im Landtag beraten werden können.
Ich versuche, wenigstens ein bisschen Ruhe in den Saal für Sie zu bekommen. - Wenn Sie Gespräche haben: Wir haben mehrere Türen, durch die Sie den Saal verlassen können. Vielen Dank.
Der Inhalt beider Gesetzentwürfe ist identisch mit dem auf Bundesebene im sogenannten Restrukturierungsgesetz vorgesehenen § 52 a des Kreditwesengesetzes und würde nach unserer Auffassung obsolet, wenn dieser § 52 a des Kreditwesengesetzes noch vor dem 30. Dezember
dieses Jahres durch den Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht würde.
Nach Auskunft des Bundespräsidialamts von vorgestern ist es höchstwahrscheinlich, dass dieses Gesetz vor dem 31. Dezember 2010 in Kraft tritt. Das Bundespräsidialamt braucht aber circa drei Wochen für die Prüfung. Zwischenzeitlich wurde ihm das Gesetz zugeleitet. Deshalb haben wir uns zwischen den Fraktionen darauf verständigt, dass wir die Gesetzesberatung jetzt zügig vornehmen, um, falls es Probleme auf Bundesebene gibt, rechtzeitig vor Weihnachten ein Gesetz in diesem Haus beschließen zu können.
Deswegen bitten wir an dieser Stelle, das Gesetz in den Ausschüssen in den nächsten zwei Wochen zu beraten, damit wir es gegebenenfalls in der Sitzungsfolge vom 14. bis 16. Dezember in diesem Haus beschließen können, es sei denn, wir bekommen Signale aus Berlin, dass das Gesetz in vollem Umfang, also auch für Landesbanken, in Kraft gesetzt wird.
Wir bedanken uns im Voraus für die schnelle Beratung. Ich erinnere aber auch an den weiten Weg, den die SPD in den letzten Wochen zurückgelegt hat, um eine Zustimmung aller Fraktionen zu bekommen.
Ich freue mich auf die Rede von Herrn König, die heute sicherlich ganz anders sein wird als die Rede zum Antrag der SPD in der letzten Woche in der Aktuellen Stunde.
Ich freue mich auf eine zügige Beratung. Was wir hier machen und was die SPD angestoßen hat, ist sinnvoll.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon gesagt worden, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass der besagte neue § 52 a des Kreditwesengesetzes rechtzeitig, das heißt vor dem 1. Januar 2011, in Kraft treten wird. Damit wird die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche für Bankorgane auf zehn Jahre verlängert. Das ist unser aller Anliegen. Wir gehen davon aus, dass da kein Problem auftreten wird. Herr Kollege Güller, wir haben kein Problem damit, dass der Gesetzentwurf jetzt zügig beraten wird. Wir sehen den Fall als unwahrscheinlich an, dass es irgendwelche Signale in Bezug auf ein Problem geben wird. Wir sind jedenfalls einverstanden.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Alle Fraktionen wollen, wie wir gehört haben, dieses Gesetz, ganz gleich, ob ein Signal vom Bund oder von hier kommt. Deshalb erübrigt sich hier eine weitere Aussprache.
Wir werden den Entwurf in den Ausschüssen beraten und hoffen, dass er rechtzeitig über die Bühne geht.
Sie haben steil vorgelegt. Jetzt wird es für Sie, Herr Kollege Hallitzky, schwierig, das Maß zu unterbieten. Ich bitte Herrn Hallitzky von den GRÜNEN ans Mikrofon.
Unterbieten kann ich hier natürlich nicht. Ich habe fünf Minuten Redezeit. Der Drops ist noch nicht ganz gelutscht. Dabei sehe ich das Zeitliche weniger als Problem.
Ich kenne die Rechtsauffassung des Ministeriums, aber auch die Rechtsauffassung einiger anderer Juristen, zum Beispiel von Verfassungsjuristen, dass es möglicherweise ohne eine spezifische Regelung in unserem Recht - wir sind für die Organisation der Landesbanken und Sparkassen zuständig - verfassungsrechtliche Probleme gibt.
Insoweit wäre ich sehr dankbar, wenn schnell beraten wird, aber auch dafür, dass alle dem Gesetz zustimmen werden. Hinsichtlich der Eventualität, dass § 52 a des Kreditwesengesetzes ganz oder in Teilen nicht korrekt sein sollte, würden wir die Regelung zur Verjährung hier inhaltlich verankern.
Einen Widerspruch zu der Intention des Hohen Hauses und zur Intention des Bundestages gibt es nicht. Insoweit bin ich ganz zuversichtlich, dass wir das Gesetz schnell über die Bühne kriegen. Es liegt an Ihnen, ob wir in den Ausschüssen darüber länger als fünf Minuten beraten müssen. Ich gehe davon aus, dass wir die Sache hinkriegen.
Zwischendurch gebe ich das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Aiwanger, Schweiger, Pointner und Fraktion der Freien Wähler betreffend "Kernbrennstoffsteuer - negative Auswirkung auf den Staatshaushalt und die kommu
nalen Finanzen verhindern", Drucksache 16/6473, bekannt. Mit Ja haben 61, mit Nein 79 Abgeordnete gestimmt; es gab keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Nun fahren wir in der Debatte fort. Für die FDP-Fraktion darf ich dem Kollegen Dr. Franz Xaver Kirschner das Wort geben.
Herr Kollege Güller, ich muss Sie enttäuschen: Ich widerspreche nicht. Sie haben mich gerade gefragt, ob ich widerspreche. Nein, ich widerspreche nicht. Auf unserer Seite ist klar: Die zehnjährige Verjährungsfrist ist notwendig, weil man Schadenersatzansprüche meistens erst nach vier bis sechs Jahren zur Kenntnis bekommt; und bisher ist die Sache dann vorbei. Das Begehren geht ganz klar in unsere Richtung.
Ich darf anmerken, dass dieses Gesetz von unserer Ministerin in Berlin, von Frau Leutheusser-Schnarrenberger, auf den Weg gebracht wurde.
Ergänzend füge ich an: So schön es ist, dass wir das Gesetz durchbringen und damit gemeinsame Ziele verbinden, so gespannt bin ich, welche Auswirkungen es auf die kleinen Sparkassen, zum Beispiel auf die Volks- und Raiffeisenbanken, haben wird. Den einfachen Leuten draußen und den Kommunalvertretern muss ja erklärt werden, dass sie künftig zehn Jahre lang haften. Die Leute sind zwar alle D&O-versichert, aber es könnte für sie auch Nachteile geben.
Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf 16/6402 zur Änderung des Bayerischen Landesbankgesetzes dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen und den Gesetzentwurf 16/6403 zur Änderung des Sparkassengesetzes dem Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit zur Federführung zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? - Dann ist so beschlossen.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Florian Streibl u. a. und Fraktion (FW)
über die elektronische Aufsicht im Vollzug der Freiheitsstrafe in Bayern (BayEAStVollzG) (Drs. 16/5192) - Zweite Lesung
Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde dazu eine Redezeit von fünf Minuten pro Fraktion vereinbart.
Sehr verehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema "Fußfessel" behandeln wir heute vorerst zum letzten Mal. Ich denke aber, wir werden noch öfter darüber sprechen. Auch wenn die Mehrheit des Hauses anderer Meinung ist, handelt es sich hier um ein Instrument des modernen Strafvollzugs, das richtungweisend ist.