Diesbezüglich müssen Sie in § 126 b BGB nachlesen. Dort ist die Textform ganz klar dargestellt. Wenn das Erfordernis erfüllt ist, dann gibt es kein Problem, und wenn nicht, dann ist die Textform nicht erfüllt. Ich wusste nicht, dass wir uns wieder ins erste Semester begeben, aber mit Ihnen gern.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Jetzt hat sich Frau Staatsministerin Dr. Merk zu Wort gemeldet. Bitte schön, Frau Ministerin.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Es gibt diese Anrufe mehr denn je, auch nachdem das "Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung" im vorigen Jahr in Kraft getreten ist. Es schert die unseriösen Geschäftemacher in keiner Weise. Sie nerven uns weiterhin, sie vertickern Telefontarife, Versicherungen und Ähnliches am Telefon, und zwar auch dann, wenn wir es nicht wollen. Am nächsten Tag liegt die Rechnung im Briefkasten und die Inkassobüros stehen auf der Türschwelle - so in etwa sieht es aus -, obwohl Telefonwerbung ohne vorherige Einwilligung des Verbrauchers gesetzlich verboten ist, was im Übrigen viele Verbraucherinnen und Verbraucher leider immer noch nicht wissen, und obwohl sich die Firmen wettbewerbswidrig verhalten und entsprechende Bußgelder fällig werden.
Auf der anderen Seite ist es so, dass der Vertrag auch dann, wenn sich der Verbraucher bei einem unerbetenen Anruf am Telefon hat breitschlagen lassen, erst einmal wirksam ist. Ich glaube, das ist letztlich das große Problem für den Verbraucher: Er kann sich aus diesem Vertrag nur durch einen Widerruf befreien.
Hier setzt, meine ich, die Bestätigungslösung an und hilft dem Verbraucher sehr deutlich. Sie beruht auf dem Prinzip, dass eine telefonische Bestellung bei einem unerlaubten, also nicht vorher eingewilligten Werbeanruf, schwebend unwirksam ist. Sie wird erst mit der Bestätigung wirksam. Ich muss eines sagen, Herr Kollege Arnold: Die Art und Weise, wie hier über Textform oder Schriftlichkeit diskutiert wird, ist genau das, was die Verbraucherinnen und Verbraucher in unserem Land massiv aufregt.
(Horst Arnold (SPD): Wo ist Ihr Gesetzentwurf? Seit zwei Jahren sind Sie im Amt und haben letztlich kein Gesetz!)
- Aber, entschuldigen Sie, es geht letztlich darum, dass sichergestellt wird, dass sich derjenige, der über den Tisch gezogen werden sollte, wehren kann. Dass er ganz klar auch -
- Aber da muss man nicht so miteinander umgehen. Ich finde das in einer solchen Diskussion völlig unnötig und deplatziert. Ich bin überzeugt, die Bestätigungslösung ist für viele Fälle ein guter Weg.
Es gibt aber auch Fälle, in denen die Bestätigungslösung ins Leere geht. Das müssen wir uns auch immer wieder klarmachen. Dazu brauchen wir ein Maßnahmenbündel, um unseriösen Geschäftemachern das Handwerk zu legen. Ich denke dabei an die Gewinnmitteilungen. Dabei kommt der Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande, zum Beispiel wenn man eine kostenpflichtige 0900-Nummer wählt. Das ist das, was man Cold-Calling nennt. Das muss für die unsauberen Geschäftemacher uninteressant werden.
Man muss sich überlegen, wie das geht. Wir haben zum Beispiel nach der geltenden Rechtslage die Möglichkeit, dass man Waren behalten kann, ohne dafür zu bezahlen, wenn sie einem zugesandt werden, ohne dass man sie bestellt hat. Eine ähnliche Sanktion stelle ich mir auch für Geschäfte vor, die auf unerlaubten Werbeanrufen beruhen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Sie angerufen werden und beim Abheben niemand in der Leitung ist, dann haben sie das sogenannte Predictive Dialling, das im Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN angesprochen wird. Der Grund ist, dass am anderen Ende der Leitung inzwischen ein Anrufprogramm arbeitet, damit die Callcenter genügend ausgelastet sind - sinnvoll ausgelastet sind. Hier ist es so, dass ich darauf hinweisen möchte, dass das Telekommunikationsgesetz derzeit überarbeitet wird. Es empfiehlt sich, dass wir etwaige Verbesserungen im Bereich des Predictive Dialling unmittelbar in dieses Gesetzgebungsverfahren einbringen sollten. Das ist sicherlich der zielgerichtete Weg.
Gleiches gilt für die Forderung nach speziellen Registrierungspflichten für Anbieter bzw. für Vermittler von Gewinnspielen. Auch hierzu, meine ich, ist ein eigener Gesetzentwurf nicht aussichtsreich.
Noch ein Wort, weil die Strafverfolgung angesprochen worden ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Problem liegt keinesfalls in der Kapazität. Die Praxis berichtet mir, dass die Schwierigkeiten woanders liegen.
Erstens ist es schwierig - das weiß man -, einen Betrug nachzuweisen. Man muss die Täuschungshandlung nachweisen. Das fällt dem Angerufenen in aller Regel schwer.
Zweitens ist es so, dass sich die Hintermänner in aller Regel in einem Geflecht von irgendwelchen Firmen verbergen, meistens mit Sitz im Ausland, aber auch in Ländern, in denen das Wort "Rechtshilfe" ein absolutes Fremdwort ist.
Drittens muss ich aber auch sagen: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung ist eine nachträgliche Identifizierung von Anschlussnummern kaum mehr möglich. Auch hierin liegt ein großes Handicap, wo wir sagen müssen, dass die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung eine enorme Hilfe wäre.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in diesem Sinne bitte ich Sie um Unterstützung des Antrags von CSU und FDP.
Frau Merk, Sie haben gerade gesagt, die Verbraucher wüssten nicht, dass Telefonwerbung verboten sei. Ich muss aber auch sagen, dass Sie nicht viel dazu getan haben, dass die Verbraucher Bescheid wissen, nachdem das Gesetz im Jahr 2009 eingeführt wurde. Man muss sich auch fragen, warum nicht bereits damals die Bestätigungslösung mit dazugenommen wurde. Es war schließlich vorauszusehen, dass Verträge entstehen würden, mit denen Menschen betrogen werden. Ich hätte mir gewünscht, dass bereits damals gehandelt worden wäre. Es ist zu vermuten, dass Sie damals durch Wirtschaftslobbyisten gehindert wurden, eine entsprechende Regelung hineinzuschreiben. Es ist auch zu vermuten, dass das Thema bei Ihrer neuen Gesetzesinitiative ebenfalls wieder lasch gehandhabt werden wird und die Regelungen nicht effektiv sein werden. Deswegen haben wir darüber hinausgehende Forderungen gestellt.
Zunächst einmal: Das Gesetz habe nicht ich gemacht. Es wäre schön gewesen, wenn ich es hätte machen können. Das war aber leider Gottes nicht der Fall. Deshalb wurde nicht alles aufgenommen, was wir wollten.
Als dieses Gesetz in Kraft getreten ist, haben wir selbstverständlich gemeinsam mit den Verbraucherverbänden, mit der Verbraucherzentrale und mit dem Verbraucherservice dafür Werbung gemacht. Auf unserer Verbraucherinformationsseite im Netz können Sie dazu die entsprechenden Informationen finden. Mehr ist mir als Verbraucherschutzministerin leider nicht möglich.
Frau Ministerin, Sie haben soeben erwähnt, dass für Sie die Vorratsdatenspeicherung sehr positiv wäre. Sie hätten einen Gesetzentwurf, mit dem dieses Instrument wieder ermöglicht würde. Sie sind jetzt im Bund vertreten und könnten ein solches Gesetz mit Ihrer Mehrheit durchsetzen. Können Sie mir jemanden nennen - eine politische Gruppierung oder eine Person -, die dafür sozusagen ein maximales Hindernis darstellt?
Wir werden besprechen, wie mit der Vorratsdatenspeicherung weiter verfahren werden soll. Momentan ist dieses Thema zwischen den beiden Koalitionsparteien in der Diskussion. Die Punkte werden sauber abgewogen. Als Ministerin, die für die Sicherheit zuständig ist, darf ich wie mein Kollege Joachim Herrmann darauf hinweisen, dass uns ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung aus den verschiedensten Gründen sehr zupass käme, um Sicherheit zu erreichen. Wir werden uns in Zukunft zusammentun und entsprechende Regelungen erarbeiten.
Mir liegen jetzt weder Wortmeldungen noch Wünsche nach Zwischenbemerkungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung und trennen dafür die drei vorliegenden Dringlichkeitsanträge.
Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/6108, das ist der Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, seine Zustimmung
geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Enthaltungen? Das sind die Kolleginnen und Kollegen der Freien Wähler und Frau Kollegin Dr. Pauli. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/6120, das ist der interfraktionelle Antrag der Fraktionen der CSU und der FDP, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Kolleginnen und Kollegen der CSU und der FDP. Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen der SPD, der Freien Wähler, des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und Frau Kollegin Dr. Pauli. Damit ist dieser Antrag angenommen.
Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/6121, das ist der Antrag der Freien Wähler, zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der SPD, der Freien Wähler, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und Frau Kollegin Dr. Pauli. Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Bevor ich den nächsten Dringlichkeitsantrag aufrufe, möchte ich Ihnen die Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen bekanntgeben.
Zunächst zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Aiwanger, Schweiger, Dr. Piazolo und Fraktion Freie Wähler, "Notprogramm für die bayerischen Universitäten bei Aussetzung der Wehrpflicht einleiten …", auf Drucksache 16/6107. Diesem Antrag haben 18 Kolleginnen und Kollegen zugestimmt. 92 Kolleginnen und Kollegen haben mit Nein gestimmt. 48 Kolleginnen und Kollegen haben sich enthalten. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
In namentlicher Form wurde auch über den Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Rinderspacher, Zacharias, Prof. Dr. Gantzer und anderer und Fraktion der SPD, "Planungssicherheit für die bayerischen Hochschulen", Drucksache 16/6111, abgestimmt. Mit Ja haben 69 und mit Nein 89 Kolleginnen und Kollegen gestimmt. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt.
Außerdem wurde namentlich über den Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Bause, Mütze, Gote und anderer und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, "Hochschulausbau nachhaltig finanzieren", auf Drucksache 16/6112, abgestimmt. Hier gab es 67 Ja- und
In namentlicher Form wurde auch noch über einen Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hacker, Klein, Dr. Kirschner und Fraktion der FDP sowie der Abgeordneten König, Kreuzer, Dodell und anderer und Fraktion der CSU, "BayernLB - Sorgfältig prüfen und notwendige Entscheidungen treffen", Drucksache 16/6119, abgestimmt. Hier haben mit Ja 92 und mit Nein 67 Kolleginnen und Kollegen gestimmt. Es gab zwei Stimmenthaltungen. Dieser Antrag ist damit angenommen.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Hacker, Jörg Rohde, Dr. Andreas Fischer u. a. und Fraktion (FDP), Georg Schmid, Thomas Kreuzer, Christian Meißner und Fraktion (CSU) Weiterentwicklung des Kommunalwahlrechts (Drs. 16/6109)