Bevor ich als nächsten Redner den Herrn Kollegen Seidenath ans Mikrofon bitte, darf ich bekanntgeben, dass die SPD-Fraktion namentliche Abstimmung beantragt hat.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Strohmayr, ich darf den Kontrapunkt zu Ihnen setzen und die Frauenförderung in Bayern loben, obwohl wir uns im Ziele einig sind, dass die Förderung von Frauen im gesellschaftlichen und beruflichen Leben ein ganz wichtiges politisches Ziel ist.
Frau Dr. Strohmayr, Sie haben leider Vieles in einen Topf geworfen. Wir müssen da noch viel stärker differenzieren. Sie haben viel über die Wirtschaft gesprochen, über den öffentlichen Dienst und über die Parteien. Wir sollten aber nur über das reden, wozu wir die Kompetenz zu reden haben, nämlich über den öffentlichen Dienst. Das ist doch auch das, was Sie als Ziel Ihres Gesetzentwurfes zur Änderung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes festhalten: Im ersten
Satz des Gesetzesvorblatts formulieren Sie: "Bei der Gleichstellung von Frauen muss der öffentliche Dienst eine Vorreiterrolle übernehmen."
Ich sage Ihnen: Diese Vorreiterrolle hat der öffentliche Dienst in Bayern längst. Das liegt auch und gerade an dem Gesetz, das Sie jetzt ändern wollen, nämlich an dem Bayerischen Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern, das seit nunmehr 14 Jahren gilt, nämlich seit Mai 1996. Dieses Gesetz war und ist sehr erfolgreich. Es ist modern. Eine Modernisierung, wie Sie sie vorschlagen, ist deshalb nicht notwendig. Die Instrumente sind weiterhin überaus aktuell und gut.
Auf seiner Grundlage sind in den vergangenen Jahren viele segensreiche Instrumente geschaffen worden: die vielen Arbeitszeitmodelle, die Flexibilisierung der Arbeitszeit, die Vielzahl von Teilzeit- und Beurlaubungsmöglichkeiten, die Wohnraumarbeit, die Telearbeit.
Das Gesetz schafft also blendende Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für Frauen wie für Männer. Das können Sie nicht abstreiten. Der Trend hat sich in den letzten Jahren fortgesetzt, und das bitte ich Sie doch endlich einmal zur Kenntnis zu nehmen. Wir hatten bis zum Jahre 2007 die Möglichkeit, Kindererziehungszeiten bis zu 12 Monaten zu berücksichtigen. Diese 12 Monate, die dann als Dienstzeit anerkannt wurden, sind zum 1. Januar 2008 auf 24 Monate ausgedehnt worden. Jetzt haben wir im Zuge des Neuen Dienstrechts ab dem 01.01.2011 im neuen Leistungslaufbahngesetz sogar 36 Monate - drei Jahre Erziehungszeiten! -, die wir als Dienstzeiten berücksichtigen. Das bitte ich wirklich einmal zur Kenntnis zu nehmen.
Das heißt, das Staatsziel des Artikels 118 der Bayerischen Verfassung zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung wird von uns weiter konsequent verfolgt.
Da helfen die Maßnahmen auf der praktischen Seite, in der Lebenswirklichkeit und in der Arbeitswirklichkeit, weit mehr als eine Änderung des Rechtsrahmens, als rechtliche Vorrangstellungen im Gesetz, wie Sie sie vorschlagen. Wie attraktiv der öffentliche Dienst für Frauen ist und damit auch für die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, belegen die Zahlen, die wir bei Frauen im Staatsdienst und in der öffentlichen Verwaltung haben.
Wir haben inzwischen in der öffentlichen Verwaltung in Bayern 55,8 % Frauen; im Staatsdienst sind es genau 50 %.
Ich denke, dass es in Ihrem Gesetzentwurf natürlich um die Übertragung der höherwertigen Dienstposten geht.
Das gebe ich gerne zu. Im höheren Dienst liegt der Frauenanteil in der öffentlichen Verwaltung bei 38 %. Da ist er im Vergleich zum Jahre 2003 um 8 % gestiegen.
Im öffentlichen Dienst des Freistaates, also im Staatsdienst, sind es 39 % nach knapp 32 % im Jahre 2004. Das ist ein genauso deutlicher Anstieg. Damit ist eine Gleichstellung zwar noch nicht erreicht - keine Frage -, aber die Tendenz ist stetig steigend. Das bitte ich wirklich einmal zur Kenntnis zu nehmen.
- Nein, Frau Dr. Strohmayr. Das stimmt nicht. Hören Sie doch noch ein bisschen zu, dann erfahren Sie die Auflösung.
In Ihrem Gesetzesvorwort schreiben Sie, dass nur noch 23 % der Führungspositionen im öffentlichen Dienst von Frauen besetzt sind. Sie haben das hier auch gerade gesagt.
Diese Aussage ist in doppelter Weise kritikwürdig. Einmal ist die Zahl falsch; sie ist deutlich zu niedrig. Selbst wenn man nicht nur die Führungspositionen im höheren Dienst nimmt, wie ich es vorhin dargestellt habe, sondern nur die Dienstposten ab A 14, hätte man im Jahre 2007, also vor drei Jahren, schon eine Quote im Staatsdienst von 28,9 % ab A 14 aufwärts gehabt.
Außerdem ist diese Aussage deshalb kritikwürdig, weil Sie von "nur noch" 23 % reden; das erweckt den Anschein, als wäre diese Zahl schon einmal höher gelegen und sei gesunken. Das Gegenteil ist der Fall. Wir haben uns kontinuierlich verbessert; der Weg der Frauen führt kontinuierlich nach oben.
Die exakten Zahlen werden wir in den nächsten Wochen hören, wenn im Ausschuss für den öffentlichen Dienst der Bericht zur Gleichstellung vorgestellt wird.
Dass die Zahlen steigen, ist logisch und normal. Liebe Frau Gote, vielleicht kann ich Ihnen das noch einmal erläutern, damit Sie sich etwas beruhigen.
- Oh, da höre ich die Gleichstellung heraus, wenn man das aus dem Mund eines Mannes nicht hinnehmen möchte. Das ist interessant.
Dass die Zahlen steigen ist ganz logisch und ganz normal, da die Frauen zurzeit die besseren Noten und die besseren Studienabschlüsse haben und der Staat nach Note einstellt.
(Anhaltende Zurufe der Abgeordneten Ulrike Gote (GRÜNE) - Gegenrufe von der CSU - Glocke des Präsidenten)