(Anhaltende Zurufe der Abgeordneten Ulrike Gote (GRÜNE) - Gegenrufe von der CSU - Glocke des Präsidenten)
Gleichzeitig gibt es mehr Väter im Staatsdienst, die die Partnermonate in Anspruch nehmen. Auch das trägt dazu bei, dass sich das Geschlechterverhältnis ausgleichen wird. Frau Dr. Strohmayr hat schon vorausgesehen, dass kommen wird, was ich schon vor einer Woche an dieser Stelle gesagt habe, nämlich dass es gilt, den Erfolg festzumachen an den Damen, die Führungspositionen innehaben: zwei Amtschefinnen nun in der Staatskanzlei, vier Abteilungsleiterinnen im Sozialministerium. Die Behörden in Berlin und in Brüssel in Frauenhand. Das heißt, die Damen holen mit hohem Tempo auf. Die bayerische Spitzenbeamtenschaft ist in den letzten Jahren deutlich weiblicher geworden und es gibt auch im aktuell gültigen Gleichstellungsgesetz eine Förderung von Frauen gerade in den Bereichen, in denen die Frauen erheblich unterrepräsentiert sind.
Das findet sich in Artikel 8 Absatz 1 und in Artikel 5 Absatz 3 sowie in Artikel 7 Absatz 3. Das wollen Sie nun ändern. - Unnötigerweise! Es gibt hier eine deutliche Förderung von Frauen, die, wie ich dargestellt habe, sehr erfolgreich ist.
Für den Aufstieg in Führungspositionen ist auch wichtig - ich sage es doppelt und noch einmal ausdrücklich: das gilt sowohl für Frauen wie für Männer -, dass Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung nicht zur Benachteiligung führen und dass das berufliche Fortkommen dadurch nicht beeinträchtigt werden darf. Das wird gleich an zwei Stellen im Bayerischen Gleichstellungsgesetz festgehalten. Die Instrumente sind also da.
Gute Bedingungen haben wir auch im Bereich der Bezahlung. Es ist richtig, dass in der freien Wirtschaft ein "gender pay gap" - so nennt man das neudeutsch besteht. Im öffentlichen Dienst dagegen gibt es keine Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen. Frauen wird der gleiche Lohn, der gleiche Sold bezahlt. Ich kann mich hier nur wiederholen. Der öffentliche Dienst im Freistaat Bayern ist Vorreiter auch für die Privatwirtschaft. Er ist ein hoch attraktiver Arbeitgeber gerade für Frauen. Es besteht deshalb beim Gleichstellungsgesetz kein Handlungsbedarf, kein Verbesserungsbedarf. Aber nicht nur das. Ich habe auch erhebliche inhaltliche Bedenken gegen die von Ihnen vorgeschlagene Formulierung, denn Ihr Gesetzentwurf ist sehr einseitig formuliert. Sie richten alles ausschließlich auf die Förderung von Frauen aus. Dabei geht es doch gerade auch um Geschlechtergerechtigkeit. Das ist Ziel und Gebot der Stunde. Es geht um die Gleichstellung von Frauen und Männern. Das möchte ich betonen.
Ihr Gesetzentwurf ist alles andere als geschlechtsneutral formuliert. Da findet sich kein Wort von den Männern, die in einigen Bereichen unterrepräsentiert sind. Ich nenne beispielsweise die sozialen Berufe oder den Kindergartenbereich sowie das Grundschullehramt. Das gehört dazu. Das muss man sagen. Hier nicht auf die Gleichberechtigung der Geschlechter abzuheben, sondern sich einseitig auf die Frauenförderung auszurichten, ist rückschrittlich. Hierüber ist die Zeit hinweggegangen, und das, meine Damen und Herren, haben die GRÜNEN in der letzten Woche deutlich besser gemacht.
Ich fasse zusammen und komme zum Schluss. Ich kann nur wiederholen, was ich letzte Woche schon gesagt habe: Bei der Förderung von Frauen sind wir in Bayern im öffentlichen Dienst auch im Bereich der Führungspositionen auf einem guten Weg. Der öffentliche Dienst hat hier die geforderte Vorreiterrolle längst inne, und das alles mit den bisher gültigen rechtlichen Instrumenten. Deshalb bedarf es der von Ihnen vorgeschlagenen Regelungen nicht, die zudem einseitig formuliert sind und damit dem Gebot der Geschlechtergerechtigkeit nicht gerecht werden. Wir werden deshalb den Gesetzentwurf ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Strohmayr, Ihr Antrag hat ein hehres Ziel, aber
ich muss Ihnen sagen, er ist realitätsfremd. Auch Ihre Argumentation, die Sie vorhin gebracht haben, war kein Menü, sondern Eintopf. Ich muss dem Kollegen Seidenath absolut recht geben, Sie haben sehr viele Dinge in einen Topf geschmissen. Sie müssen das Ganze etwas differenzierter betrachten und dürfen nicht alles über einen Kamm scheren.
Darin, dass in Bayern der öffentliche Dienst eine Vorbildfunktion hat und haben muss, sind wir uns, denke ich, einig. Unbestritten ist auch, dass die Erhöhung des Frauenanteils in der Staatsverwaltung ein Ziel sein muss. Wir sind hier schon sehr viel weiter. Die Frauenquote ist natürlich ein aktuelles Thema. Auch die CSU diskutiert über die Frauenquote; Sie haben es vorhin selber gesagt. Aber der große Unterschied zum öffentlichen Dienst ist: Im öffentlichen Dienst ist man schon auf einem guten Weg, während man in der CSU noch streitet.
Wir haben vorhin vom Kollegen Seidenath bereits die Zahlen gehört, dass nämlich im höheren Dienst der Frauenanteil bereits 39 % beträgt und im öffentlichen Dienst ein gutes Viertel in Führungspositionen ist. Es ist also nicht so, dass wir hier, wie Sie sagen, noch auf dem Holzweg wären, sondern wir sind auf einem guten Weg.
Noch nie waren in der öffentlichen Verwaltung so viele Frauen in Führungspositionen. Ich will als Beispiel nur angeben: Wir haben mittlerweile sogar eine Polizeipräsidentin.
Im Bayerischen Gleichstellungsgesetz ist außerdem sichergestellt, dass in den Bereichen, in denen Frauen deutlich unterrepräsentiert sind, Bewerberinnen bevorzugt werden können. Das haben Sie vielleicht überlesen.
Wie Sie wissen, und das ist nun mal das Entscheidende, wird in der öffentlichen Verwaltung nach dem Leistungsprinzip vorgegangen. Zu Grunde gelegt wird Leistung, Befähigung und Eignung. Das ist in Ihrem Gesetzentwurf der Knackpunkt, weswegen das nicht funktionieren kann. Wir wollen in der öffentlichen Verwaltung schließlich die besten und leistungsfähigsten Personen.
Die von mir beziehungsweise von den Kollegen genannten Zahlen belegen eindrucksvoll, dass das bereits sehr viele Frauen unter Beweis gestellt haben.
Es wäre in meinen Augen kontraproduktiv, wenn wir Frauen nur aufgrund des Geschlechts oder der Geburt in bestimmte Positionen hieven würden.
(Christa Naaß (SPD): Sie reden doch an der Sache vorbei! Wer will denn das? - Zurufe von den GRÜNEN)
Ich glaube auch nicht, dass Frauen dies im Zuge der Emanzipation und der Gleichberechtigung überhaupt wollen.
Ich will im Übrigen noch etwas anderes ansprechen, das bisher noch keiner der Redner gesagt hat: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - ein Bundesgesetz, und das steht immer über Landesgesetz - hat es zum Ziel, dass eine Benachteiligung wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Alter und Geschlecht nicht zuzulassen ist. Und genau das wollen Sie auf den Kopf stellen; denn die Gesetzesänderung, die Sie anstreben, würde nach dem AGG im Umkehrschluss bedeuten, dass die Männer benachteiligt werden und somit ein Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vorliegt.
In diesem Sinne können wir von den Freien Wählern Ihren Änderungsantrag nur ablehnen, weil er auch für den öffentlichen Dienst in keinster Weise zielführend ist. Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter als der Kollege Seidenath: Ihr Änderungsantrag ist in meinen Augen deswegen sogar verfassungswidrig. Ich bin sicher, dass engagierte und leistungswillige Frauen auch so ihren Weg machen und ohne gesetzliche Zwangsvorgabe in Führungspositionen kommen, wie das in der Vergangenheit schon bewiesen wurde.
Sie haben vorhin von der Gleichstellung im öffentlichen Dienst geredet und in Ihrer Argumentation teilweise Äpfel mit Birnen verglichen.
Die familienfreundlichen Arbeitsbedingungen gibt es im öffentlichen Dienst schon sehr wohl. Wir bekommen im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes jedes Jahr entsprechende Berichte. Auch in diesen Berichten wird deutlich dargelegt, dass sich die Situation von Jahr zu Jahr verbessert. Sie müssen immer auch sehen, wie die Regelung in der Praxis umzusetzen ist. Ich habe kürzlich ein Finanzamt besucht. Dabei hat mir der Leiter des Finanzamtes geklagt, wie schwer es sei, diese Familienfreundlichkeit im normalen Dienstbetrieb umzusetzen.
Sie haben vorhin argumentiert, die Hälfte der Bevölkerung sei weiblich - das stimmt. Aber davon ist über die Hälfte teilzeitbeschäftigt. Es ist also sehr schwierig, hier eine Gleichstellung herzustellen.
Was das Auswahlverfahren betrifft, fordern Sie in Ihrem Gesetzentwurf, dass genau die gleiche Anzahl an Frauen ins Auswahlverfahren kommen soll. Warum? Das Ganze geschieht nach Leistung; vorhin hat es der Herr Kollege Seidenath gesagt: Note statt Quote. Daran müssen wir uns im öffentlichen Dienst halten. Insofern können wir Ihrem Gesetzentwurf leider nicht zustimmen.
Halt, Herr Kollege, wir haben noch eine Zwischenbemerkung von Frau Kollegin Dr. Strohmayr. Frau Dr. Strohmayr, bitte schön.