Zuerst einmal möchte ich die Situation beleuchten, in der die Flüchtlinge hierher kommen. Ich glaube, wir sind uns einig darin, dass niemand seine Heimat freiwillig verlässt, um in ein fremdes Land zu gehen. Er hat immer einen Grund dafür. Die Gründe sind bei den Flüchtlingen, die hier ankommen, oft sehr dramatisch. Sie fliehen vor Verfolgung, Folter, Unterdrückung oder ethnischer Ausgrenzung. Eigentlich ist es die Aufgabe eines aufnehmenden Landes, diese Menschen willkommen zu heißen, sie zu betreuen, zu begleiten und ihnen das Gefühl zu geben, dass sie in diesem Land auch willkommen sind.
Leider sieht die Situation der Flüchtlinge, die nach Bayern kommen, anders aus. Es gibt hier sogenannte Gemeinschaftsunterkünfte. Wir nennen sie Lager, weil sie einen Lagercharakter haben. Diese Gemeinschaftsunterkünfte sind teilweise absolut unbefriedigend ausgestaltet. Die Flüchtlinge leben in Vielbett
zimmern. Die Sanitäranlagen sind mangelhaft. Die Küchen sind völlig unzureichend ausgestattet, teilweise sind sie auch defekt. Die soziale Betreuung ist ungenügend. Ausgerechnet für die Menschen, die hier traumatisiert ankommen und einer verstärkten Betreuung bedürfen, gibt es nur sehr wenige Betreuungsmöglichkeiten, sodass sie oft mit ihren Sorgen, Krankheiten und psychischen Problemen alleine bleiben.
Vor zwei Jahren hat meine Fraktion eine sogenannte Lagertour veranstaltet und quer durch Bayern die Gemeinschaftsunterkünfte angesehen. Das Ergebnis war niederschmetternd. Inzwischen sind etliche Gemeinschaftsunterkünfte in die Schlagzeilen geraten. Mittlerweile gibt es auch Proteste von Wohlfahrtsverbänden und Menschenrechtsorganisationen.
Immer wieder werden neue Gemeinschaftsunterkünfte entdeckt, in denen schlimme Zustände herrschen. Ich nenne nur Aschaffenburg - dazu hatten wir in der letzten Sitzung des Sozialausschusses einen Dringlichkeitsantrag -, Würzburg, Augsburg - dazu kommt jetzt ein Dringlichkeitsantrag - oder Hauzenberg, ein gottverlassenes Nest, wo die Flüchtlinge vollkommen abgeschnitten von der Außenwelt sind, wo sie keine Kontakte und keine Möglichkeiten haben, diesem Lager zu entrinnen. Ich könnte die Reihe fortsetzen. Auch in München haben wir Flüchtlingsunterkünfte. Zwei davon wurden Gott sei Dank im Dezember 2008 geschlossen. Es waren Containerunterkünfte, die im Winter eiskalt und im Sommer brütend heiß sind. Auch sonst wiesen diese Unterkünfte an allen Ecken und Enden Mängel auf. Dabei ist das noch geschmeichelt.
Es gibt in München immer noch Containerunterkünfte. Eigentlich hatten wir das Wort der Ministerin, dass die Containerunterkünfte in München geschlossen werden. Frau Ministerin, ich hoffe, dass Sie das auch erfüllen, denn im Moment gibt es in München noch Containerunterkünfte. Ich nenne nur den Dreilingsweg und die St.-Veit-Straße.
Um diesen bedrückenden Umständen für die Flüchtlinge abzuhelfen, hat meine Fraktion einen Gesetzentwurf zur Aufnahme von Flüchtlingen erarbeitet, in dem die Bedingungen und die Mindestanforderungen für das künftige Leben der Flüchtlinge festgeschrieben sind. Wir wollen damit beginnen, dass die Flüchtlinge berechtigt werden, in Wohnungen zu leben und nicht in den Gemeinschaftsunterkünften bleiben müssen.
Für diese Wohnungen müssen Leistungen für Unterkunft und Heizung übernommen werden. Wir wollen, dass der Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft nicht länger als zwölf Monate dauert.
Wir wollen, dass bestimmte Mindestanforderungen wie die Raumgröße umgesetzt werden. Wohn- und Schlafräume müssen mindestens acht Quadratmeter aufweisen. Toiletten, Duschen und Küchen sollen sich in jeder Wohneinheit befinden. Familien mit Kindern, Ehepaare und Lebenspartner sollen Anspruch auf gemeinsame Unterbringung erhalten. Wir wollen mit den unsäglichen Essenspaketen Schluss machen. Wir wollen den Leuten das Vertrauen entgegenbringen, dass sie in der Lage sind, sich selbst ernähren und Lebensmittel einkaufen zu können. Dafür sollen sie Bargeld bekommen.
Wir wollen aber auch, dass bestimmte Personengruppen überhaupt nicht in die Unterkünfte müssen, weil diese Unterkünfte für sie unerträglich und nicht zumutbar sind. Das sind zum Beispiel unbegleitete Minderjährige, schwerbehinderte Menschen, Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, traumatisierte Personen und Personen, die zu einer der vorgenannten Personen in familiärer Beziehung stehen. Das sind die wichtigsten Forderungen aus unserem Gesetzentwurf, von dem wir uns versprechen, dass sich das Leben der Flüchtlinge deutlich verbessern wird, wenn er umgesetzt wird.
Die Freien Wähler haben ebenfalls einen Gesetzentwurf eingebracht, der dem unseren sehr ähnlich ist und in die richtige Richtung zeigt. Deswegen werden wir diesem Gesetzentwurf selbstverständlich zustimmen. Darin werden Modellprojekte für ganz Bayern angeregt, um zu verifizieren, dass die Unterbringung in dezentralen Wohnungen kostengünstiger ist als die Unterbringung in den Gemeinschaftsunterkünften. Die SPD hat zwei Änderungsanträge gestellt, denen wir zustimmen werden.
Die CSU/FDP-Koalition hat sich nach langem Kampf auf einen Kompromiss geeinigt, der deutlich zu schwach ist und von dem wir uns nichts versprechen, weil wir glauben, dass die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge sich dadurch nur unwesentlich verbessern. Wer weiß, von welchem miesen Standard wir starten, weiß auch, dass eine unwesentliche Verbesserung zu wenig ist. Deshalb werden wir den Antrag ablehnen.
Ich gehe kurz auf den CSU/FDP-Kompromiss ein. Manche Formulierungen sind lustig. Es heißt zum Beispiel: "Für Familien sowie Alleinerziehende mit Kindern...". Ich habe schon im sozialpolitischen Ausschuss gefragt, ob es Alleinerziehende ohne Kinder gibt. Das wurde bisher nicht beantwortet. Weiter heißt es: "Die besonderen Belange Schwangerer werden im Rahmen einer Einzelfallprüfung berücksichtigt."
Ich frage Sie: Gibt es einen eindeutigeren Zustand als eine Schwangerschaft? Wieso also Einzelfallprüfung? - Ich verstehe das nicht. Das wäre nicht schlimm, das könnte man verbessern. Was man aber nicht nachbessern kann, bzw. was nur die CSU und die FDP verändern könnten, ist die Formulierung, dass die Flüchtlinge erst nach Ablauf von vier Jahren nach Abschluss des Asylverfahrens ausziehen dürfen. Wofür haben wir am 23. April des letzten Jahres eine Anhörung durchgeführt,
in der alle Experten, egal ob Wohlfahrtsverbände, Ärzte, Geistliche, Sozialbetreuer, gesagt haben: zwölf Monate, nicht länger? Nimmt man zur Zeit des Asylverfahrens mit durchschnittlich zwei Jahren die geforderten vier Jahre hinzu, sind das wieder sechs Jahre. Wo, so frage ich Sie, ist die Verbesserung zum jetzigen Zustand? Jetzt gibt es Flüchtlinge, die bereits 17 Jahre in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen. Für die ist diese Regelung besser. Stellen Sie sich vor, Sie säßen sechs Jahre lang in einer Gemeinschaftsunterkunft. Wissen Sie, was aus Ihnen wird? Sie werden physisch und psychisch krank. Das ist nicht meine Idee. Das ist die einhellige Meinung aller Experten und Expertinnen, die bei der Anhörung gesprochen haben. Sie können das im Protokoll nachlesen.
Beim heiß erkämpften Asylkompromiss der Koalition kommen also sechs Jahre Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft heraus. Dafür hätten Sie nicht so lange kämpfen müssen. Der Kompromiss birgt nämlich keine Substanz. Wir können nicht zustimmen.
Man stützt sich auf die Richtlinien, die das Sozialministerium erarbeitet hat. Mein inniger Wunsch geht dahin, dass wenigstens diese Richtlinien umgesetzt werden. Wir hatten gewisse Zweifel bei der Unterkunft Heinrich-Wieland-Straße, die neu gebaut wird. Uns wurde zugesichert, dass die Richtlinien eingehalten werden. Wir haben das mit Freude vernommen und werden den Vorgang weiterhin begleiten, um zu sehen, ob sich die Richtlinien durchsetzen lassen.
Nun möchte ich kurz auf den finanziellen Aspekt der Sache eingehen. Man könnte annehmen, dass die Menschen so armselig untergebracht werden, weil man Geld sparen will. Dem ist nicht so. Man will vielleicht sparen, aber man spart nicht. Am Leverkusener Modell hat sich gezeigt, dass die dezentrale Unterbringung etwa nur die Hälfte der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften kostet.
Selbst wenn man die Unterbringung nicht unter dem humanitären Aspekt, sondern nur unter dem finanziellen Aspekt sehen würde, wären die Gemeinschaftsunterkünfte hinfällig. Ich weiß nicht, was die Koalition dazu bringt, hartnäckig an den Gemeinschaftsunterkünften festzuhalten, die nur schaden und Kosten verursachen.
Ich kann mir nur vorstellen, dass das Ideologie ist. Man will diese Menschen nicht haben. Sie sollen sich hier nicht wohlfühlen, sondern sie sollen wieder gehen.
Deshalb werden sie bei uns so schlecht behandelt. Das wurde bereits 2006 festgestellt, als der Menschenrechtskommissar des Europarates hier war. Er hat heftige Kritik geäußert und gesagt, das entspreche nicht den Richtlinien; die Situation müsse sich deutlich verbessern. Das war im Jahr 2006. Inzwischen haben wir das Jahr 2010. Es hat sich aber kaum etwas verbessert. Die Containerunterkünfte sind zum größten Teil noch da. In der ganzen Zeit wurde viel geredet, man hat noch mehr gehört, passiert ist aber nichts. Die Erklärung für mich ist: Hier fehlt der politische Wille zur Verbesserung der Flüchtlingsunterbringung. Es fehlt der politische Wille, Flüchtlinge als willkommene Gäste zu betrachten.
Mit unserem Gesetzentwurf wäre eine Verbesserung für die Menschen zu erreichen. Sie haben immer noch die Chance, schließen Sie sich diesem Gesetzentwurf an. Setzen Sie damit ein Zeichen, dass auch Sie diese Menschen willkommen heißen wollen.
Für die Freien Wähler darf ich jetzt dem Kollegen Dr. Hans-Jürgen Fahn das Wort erteilen. Bitte schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, Hohes Haus! Das Haus füllt sich inzwischen, es ist aber immer noch relativ leer. Die Gesetzentwürfe sind recht interessant. Wir haben unseren Gesetzentwurf am 01.07.2009 eingebracht. Man muss sagen, die Zahl der Asylbewerber ist deutlich zurückgegangen. Früher gab es Zeiten, da kamen im Jahr 440.000 Flüchtlinge in die Bundesrepublik. Nach Bayern wollten damals 46.000 Menschen. Inzwischen aber stagniert die Zahl. Inzwischen sind wir bei etwa 7.600 Flüchtlingen pro Jahr. Was man von allen Fachleuten hört, so wird die Zahl der Asylbewerber mittel- und langfristig nicht mehr so stark zunehmen. Wir werden deshalb keine Probleme mehr haben, die Menschen unterzubringen. Die gefühlte Wahrnehmung von Entwicklung und gegenwärtigem Stand des Fremdenzuzugs stimmt in der Wahrnehmung breiter Kreise nicht mit den tatsächlichen Fakten überein. Die Zahl der Asylbewerber wird kaum zunehmen.
Frau Kollegin Ackermann hat bereits darauf hingewiesen, und auch für uns ist es ganz wichtig, den Aspekt der Kosten aufzugreifen. Der Ausschuss informierte sich in Leverkusen. Die Stadt Leverkusen spart im Jahr 80.000 Euro ein. Frau Brigitte Meyer hat im September 2009 das Leverkusener Modell immerhin als auf den Freistaat übertragbar bezeichnet. Seit dieser Zeit ist aber nichts passiert. Vielleicht ist es die CSU, die sagt: Wir wollen das nicht.
Wir fordern deshalb in unserem Gesetzentwurf, zumindest einen Modellversuch zu wagen. Mit einem Modellversuch könnte man die Kosten evaluieren und prüfen, ob die Kosten tatsächlich so viel günstiger sind. Im Jahr 2003 bezifferte der damalige bayerische Innenminister Dr. Günther Beckstein die Gesamtkosten auf 600 Euro pro Person. Diese Zahl könnte man doch nehmen und davon die Kosten für Verpflegung, Kleidung und Arztbesuche abziehen. Wenn man das tut, kann man von reinen Unterbringungskosten in Höhe von 450 Euro ausgehen.
Am 23.04.2010 fand eine Anhörung hier im Hause statt. Dabei hat das Sozialministerium plötzlich von 236 Euro für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften gesprochen. Woher kommen die großen Unterschiede in der Berechnung? - Wenn zunächst 450 Euro genannt wurden und dann 236 Euro, dann kommt das daher, dass das Sozialministerium bei der Berechnung nicht von der tatsächlichen Zahl der Flüchtlinge ausgeht, sondern von den freizuhaltenden Kapazitäten. Diese Zahl ist in der heutigen Zeit allerdings sehr viel höher. In Aschaffenburg beispielsweise beträgt die aktuelle Belegung der Unterkunft 289 Personen. Die Kapazität ist aber auf 500 Personen ausgerichtet. Wenn Sie bei der Berechnung 500 Per
sonen ansetzten, kommen Sie auf geringere Kosten. Das ist aber eigentlich keine korrekte Rechnung. Sie von der Koalition müssten sich deshalb mit den konkreten Zahlen beschäftigen.
Herr Kollege Seidenath von der CSU wird mit den Worten zitiert: "Wenn das Gutachten des Flüchtlingsrates tatsächlich die Realität wiedergibt, dann gibt es auch in der CSU keinen Grund mehr, gegen die Unterbringung in Privatwohnungen zu sein". Der Bayerische Flüchtlingsrat spricht von möglichen Einsparungen in Höhe von 13,6 Millionen Euro pro Jahr für den Freistaat. Ich habe diese Zahl nicht im Detail nachgeprüft. Sie scheint auch etwas hoch zu sein, aber man könnte auf der Basis des Modellversuches errechnen, wie hoch die Einsparungen tatsächlich sind, zumal hier im Hause immer viel von Einsparungen die Rede ist. Die Koalition ist in dieser Frage aber leider noch nicht weiter. Ich jedenfalls, Frau Meyer, habe in dieser Frage noch nichts anderes gehört. Bremen, Hamburg, Hessen und Berlin verfahren ebenso. Wir verstehen deshalb nicht, weshalb in Zeiten der knappen Kassen diese Möglichkeit nicht genutzt wird, um Kosten einzusparen. Bis zum Sommer sollen alle Ministerien Einsparungsvorschläge unterbreiten. Wir haben schon in verschiedenen Städten Anträge gestellt. Würzburg überlegt inzwischen, die Gemeinschaftsunterkünfte zu schließen.
Herr Abgeordneter Seidenath hat im Ausschuss erklärt, bei den Gemeinschaftsunterkünften handle es sich um geschützte Räume. In einer Gemeinschaftsunterkunft sehen Sie aber genau das Gegenteil: Es handelt sich mehr um kasernenartige Gebilde, und diese müssen dringend saniert oder geschlossen werden.
Unser Gesetzentwurf ist in vielen Punkten dem der GRÜNEN ähnlich. Auch wir fordern, dass bestimmte Personengruppen sofort aus den Gemeinschaftsunterkünften herausgenommen werden. Das gilt beispielsweise für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Schwerbehinderte, Personen, die das 65. Lebensjahr bereits vollendet haben, Personen, die bereits seit 12 Monaten in den Gemeinschaftsunterkünften gelebt haben, und Schwangere.
Wir wollen außerdem das Sachleistungsprinzip verändern. Das betrifft vor allem die Essenspakete. Wir haben uns die Listen der Essenspakete genau angesehen und festgestellt: Hiermit ist ein zu starker Eingriff in die Selbstbestimmung der betroffenen Menschen gegeben. Der Gesetzentwurf der Freien Wähler sieht deshalb vor, dass Gutscheine bei örtlichen Geschäften eingelöst werden können. Der Verwaltungsaufwand beschränkt sich auf die örtlichen Verträge mit den Ladeninhabern und auf die Ausgabe der
Gutscheine. Wir sind der Auffassung, die zentrale Bestellung und Verteilung, wie das bislang der Fall ist, bedingt einen zu hohen Verwaltungsaufwand. Da fährt ein Auto quer durch ganz Bayern und muss viele hunderte Kilometer zurücklegen. Es sollte einmal geprüft werden, ob die Form mit den Gutscheinen nicht doch preiswerter wäre. Außerdem würde damit die regionale Wirtschaft gefördert.
Am 27.01.2010 hat der Bayerische Landtag beschlossen, das Sachleistungsprinzip zu überprüfen. Ich habe mich gefreut: Es wird eine Überprüfung stattfinden. Aber als ich nach dem Stand der Dinge fragte, habe ich erfahren, dass der bayerische Innenminister in einem Brief an die Präsidentin des Bayerischen Landtags, Frau Barbara Stamm, geschrieben hat, man wolle zunächst die bundespolitische Meinungsbildung abwarten. - Das ist die Antwort auf die Umsetzung des Sachleistungsprinzips. Man kann hier deutlich erkennen, dass die Staatsregierung das gar nicht will. Herr Innenminister, es gibt nur noch drei Bundesländer, die das so praktizieren: Nur in Bayern, BadenWürttemberg und im Saarland gibt es Essenspakete. In allen anderen Bundesländern gibt es Alternativen. Warum könnte man in Bayern nicht zumindest Modellversuche in die Wege leiten, um Alternativen zu prüfen, anstatt nur immer beim Alten zu bleiben?
(Staatsminister Joachim Herrmann: Bayern lässt, was sich bewährt hat! - Gegenruf von den GRÜ- NEN: Das hat sich aber nicht bewährt! - Christine Kamm (GRÜNE): Besuchen Sie nächste Woche mit mir die Asylbewerberunterkunft in der Calmbergstraße in Augsburg, Herr Staatsminister!)
Die Versorgung der Asylbewerber mit Gutscheinen fördert vielleicht auch den Alltagskontakt mit der Bevölkerung. Damit könnte vielleicht verhindert werden, dass die Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften jahrelang in Isolation und ohne unmittelbaren Kontakt zur Außenwelt leben. Das ist die Realität. Das muss man insgesamt verändern. Bei den Asylbewerbern muss das Prinzip "Selbsthilfe vor Hilfe" gelten, damit eine Versorgungsmentalität vermieden wird. Die Rahmenbedingungen sollten wir insgesamt verändern und die Eigenverantwortung der Asylbewerber insgesamt fördern.