Ich würde allen Kolleginnen und Kollegen, die hinter dieser Dienstrechtsreform stehen, empfehlen, diesem Dringlichkeitsantrag zuzustimmen. Das wäre ein gutes Signal aus dem Bayerischen Landtag und würde den Finanzminister in seinem Bestreben, die Dienstrechtsreform zum 1. Januar umzusetzen, unterstützen. Auch gegenüber dem Ministerpräsidenten sollte der Bayerische Landtag zeigen, was er will.
Herr Finanzminister, ich habe Ihnen am Donnerstag den Vorschlag gemacht, nicht nur zu überlegen, wo gekürzt werden kann, sondern sich Gedanken darüber zu machen, wie die Einnahmesituation in der bayerischen Verwaltung verbessert werden könnte. Die Steuer- und Finanzverwaltung wäre genau die Stelle,
wo Sie tätig werden sollten. Bayern ist hier das Schlusslicht. Wir würden aber gerne an der Spitze stehen. Das geht jedoch nur zusammen mit den Mehrheitsfraktionen im Bayerischen Landtag. Wir unterstützen diesen Antrag.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der uns vorliegende Antrag der Freien Wähler ist gut für die Galerie; substanziell bringt er aber meines Erachtens wenig.
Ich gehe davon aus, dass die Zusagen des Herrn Ministerpräsidenten wenigstens ein halbes Jahr Gültigkeit haben. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, könnte dies auch durch eine Zustimmung der Regierungsfraktionen zu diesem Antrag nicht verhindert werden.
Meine Frage lautet: Bewirkt die im Antrag geforderte unverzügliche Umsetzung des Neuen Dienstrechts, dass die von September dieses Jahres auf den 1. Januar 2011 verschobenen Stellenhebungen wirklich realisiert werden? Schließt dieser Antrag auch den zweiten Teil der versprochenen Stellenhebungen ein, die bis zum Ende des Jahres 2012 verschoben wurden und damit im nächsten Doppelhaushalt dargestellt werden müssen? Beides ist nicht der Fall.
Wenn der erste und der zweite Teil dieser Stellenhebungen nicht umgesetzt werden sollten, haben wir die Situation, dass wir zwar die Häuptlinge und Unterhäuptlinge befördern, aber die Indianer teilweise oder ganz im Regen stehen lassen. Das wollen wir nicht. Konkret bedeutet das: Wenn wir nur die Dienstrechtsreform verabschieden, würden wir die Schulleiter an den Volksschulen befördern - das ist eine Konsequenz aus der Schaffung der funktionslosen Beförderungsstellen -, aber die Lehrerinnen und Lehrer an den Grund- und Hauptschulen selbst würden wir nicht befördern. Das geht nur im Rahmen des Haushaltsgesetzes. Im Neuen Dienstrecht haben wir nur die entsprechenden Beförderungsämter geschaffen, aber nicht festgelegt, wie viele es geben wird.
Die 42-Stunden-Woche war ein Sonderopfer der Beamtinnen und Beamten, mit der Herr Professor Dr. Faltlhauser zudem Druck auf die Tarifbeschäftigten machen wollte, was allerdings gründlich in die Hose ging. Das Versprechen der Rücknahme der 42Stunden-Woche in den Jahren 2012 und 2013 liegt
deutlich jenseits des Verfallsdatums der Versprechen unseres Ministerpräsidenten. Bei genauerem Hinsehen wird die Entscheidung darüber im Rahmen des Doppelhaushalts 2011/2012 getroffen.
Wenn wir die Arbeitszeit rückführen wollen, brauchen wir zusätzliches Personal, das wir zum Teil bereits eingestellt haben. Wir stellen derzeit auch Anwärter ein. Heute haben wir aber gehört, dass der Finanzminister keine neuen Stellen ausweisen wird. Ohne neue Stellen wird es keine Arbeitszeitverkürzung geben, es sei denn, dass eine Aufgabenkritik erfolgt und Aufgaben des Staates wegfallen. Das kann ich im Augenblick aber nicht erkennen. Im Übrigen haben wir eine solche Maßnahme erst vor ein paar Jahren durchgeführt.
Zum Sparen: Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass wir an dieses Thema ohne Scheuklappen herangehen müssen. Wenn ich den Herrn Finanzminister beim Beamtenbund in der letzten Woche richtig verstanden habe, sind unsere Positionen nicht so weit voneinander entfernt. Er hat das natürlich diplomatischer ausgedrückt: Bei entsprechender Haushaltslage werde man im Herbst mit dem Beamtenbund Gespräche führen. Sinnigerweise hat der Finanzminister dafür sehr viel Beifall bekommen.
Wir werden diesem Antrag zustimmen, erstens weil wir für eine Rücknahme der 42-Stunden-Woche sind, und zweitens, obwohl wir das Neue Dienstrecht in seiner Gesamtheit ablehnen. Für uns ist es wichtig, dass die funktionslosen Beförderungsmöglichkeiten geschaffen werden. Das ist nur mit dem Neuen Dienstrecht möglich.
Herr Präsident, Herr Staatsminister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mir gefällt die Begründung dieses Antrags ganz gut. Dort steht der Satz: "Wir brauchen aber weiterhin gutes Personal beim Staat, wenn das System weiterhin reibungsfrei funktionieren soll." Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, deshalb haben wir diese Reform gemacht. Ich denke, die CSU und die FDP können stolz darauf sein. Auch die Kolleginnen und Kollegen der Opposition können stolz darauf sein, weil sie wesentliche Anregungen gegeben haben. Wir wollen gutes Personal. Heute, am Tag des öffentlichen Dienstes, sind wir allen Damen und Herren, die im öffentlichen Dienst ihre Arbeit verrichten, dankbar.
Außerdem steht in der Begründung: "Wenn der Staat für diese grundlegenden Entscheidungen kein Geld hat, muss er Bürokratie abbauen, um mit weniger, aber anständig bezahltem Personal auszukommen." Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Staat hat nie Geld. Der Staat hat nur dann Geld, wenn er es dem Bürger vorher wegnimmt, wenn er es ihm wegnimmt, während er es ihm gibt, oder wenn er es ihm hinterher wegnimmt. Der Staat selbst hat jedoch nie Geld. Mit diesem Märchen sollten wir einmal aufhören. Wir geben nicht unser Geld aus, sondern das Geld des Steuerzahlers.
Der Staat soll Bürokratie abbauen. Dieser Dringlichkeitsantrag ist aber ein typisches Beispiel dafür, wie man Bürokratie macht. Der Antrag ist so überflüssig wie ein Kropf. In jeder Sitzung sind mindestens zwei Drittel aller sogenannten Dringlichkeitsanträge weder dringlich noch notwendig. Diese Anträge dienen nur dazu, die Herrschaften zu beeindrucken, damit man in der Zeitung steht. Ich habe Verständnis dafür, wenn die Opposition solche Anträge einbringt, weil sie sich sonst nicht wehren kann. Wir sollten uns aber nicht gegenseitig mit solchen Dringlichkeitsanträgen quälen. Das ist nicht notwendig.
Wir beschäftigen damit nur die Herrschaften, die hinter den Ministern sitzen. Gleichzeitig sagen wir aber jeden Sonntag in den Festzelten: Wir sind für den Abbau der Bürokratie. Mit solchen Anträgen machen wir doch die Bürokratie.
- Das betrifft alle fünf Fraktionen. Sie brauchen mich jetzt nicht anzukeifen. Ich höre ganz gut. Ich bleibe dabei: Wir beschäftigen die Bürokratie selber und machen sie auch selber. Deswegen sollten wir uns selbstkritisch überlegen, ob es wirklich zeitgemäßer Parlamentarismus ist, wenn man sich mit Anträgen, die es in der Form nicht bräuchte, gegenseitig die Zeit stiehlt und redet, damit die Luft scheppert.
Jetzt zum Thema als solches. Ich war auch bei diesem Beamtentreffen und habe gesagt, es sei keine Kunst, am 1. Mai den Arbeitnehmern nach dem Munde zu reden und beim IHK-Neujahrsempfang den Unternehmern. Wir müssen es endlich einmal lernen, uns gegenseitig ernst zu nehmen und nicht einseitig zu sein. Was hat denn der Arbeitskreis für Finanzen anderes getan, als sich zu überlegen, wie man es ma
chen könnte und wie man sparen könnte? Ich höre Sie doch schon heute, wie Sie uns dann, wenn der Haushalt wirklich da ist, vorwerfen, wo überall man hätte sparen können, auch wenn Sie dann wieder für eine Milliarde Euro Anträge stellen, die Sie für wichtig halten.
Deswegen sagen wir: Wir halten an diesem Reformwerk fest. Frau Heckner hat hier mit ihren Kolleginnen und Kollegen, zu denen auch ich mich zählen darf, gute Arbeit geleistet. Hier sind wir bundesweit an der Spitze, hier sind wir sehr modern. Aber - ich sage heute dasselbe wie neulich beim Beamtenbund keine Gruppe, ob Arbeitnehmer, Rentner oder selbständige Unternehmer, wird glauben, sie würde von der vor uns stehenden Konsolidierung ausgenommen. Deswegen werden wir erwarten können, dass die Beamten uns Vorschläge unterbreiten, welchen Beitrag sie leisten wollen.
Was wir auf keinen Fall gefährden, ist das Gesamtwerk, das wir geschaffen haben und das wir planmäßig durchziehen. Wir haben da grenzenloses Vertrauen in unseren Landesvater, wenn er sagt, das wird durchgezogen.
FDP und CSU haben grenzenloses Vertrauen in unseren Landesvater und in den Drachentöter Georg Fahrenschon, dass wir die Angelegenheit so durchziehen, wie wir es beschlossen haben. Ich freue mich schon jetzt darauf, dass Sie bei der Verabschiedung des Haushalts zustimmen.
Bevor ich dem Herrn Staatsminister das Wort erteile, darf ich Ihnen das Ergebnis der soeben durchgeführten Wahl zum Vorsitzenden des Beirats beim Unternehmen "Bayerische Staatsforsten" bekannt geben. An der Wahl haben 161 Abgeordnete teilgenommen. Ein Stimmzettel war ungültig. Auf Herrn Kollegen Füracker entfielen 89 Stimmen, auf Frau Kollegin Noichl entfielen 37 Stimmen. Beide Kandidaten abgelehnt haben elf Abgeordnete. Ihrer Stimme enthalten haben sich 23 Abgeordnete.
Damit stelle ich fest, dass der Bayerische Landtag Herrn Kollegen Albert Füracker zum Vorsitzenden des Beirats beim Unternehmen "Bayerische Staatsforsten" gewählt hat.
Ich fahre nun in der Rednerliste fort und darf dem bayerischen Finanzminister Georg Fahrenschon das Wort erteilen. Bitte schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, man darf die Debatte zu diesem Dringlichkeitsantrag folgendermaßen zusammenfassen: Trotz der Finanzmarktkrise, trotz der daraus resultierenden Weltwirtschaftskrise und trotz der aktuellen Krise unserer Währung haben die Reduzierung der Arbeitszeit, die Verlängerung der Altersteilzeit und die Bezügeerhöhung 2010 ihren Lauf genommen. Wie versprochen wurden sie umgesetzt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die bayerischen Beamtinnen und Beamten verfügen damit im Bundesvergleich über beste Beschäftigungsbedingungen. Wir haben diese Maßnahmen gemeinsam erarbeitet, wir haben sie auch gemeinsam umgesetzt. Ich stelle fest: Besser geht es nicht!
Die Freien Wähler haben die Staatsregierung jetzt zusätzlich aufgefordert, die Rückführung der Arbeitszeit durchzuführen. Ich muss schon sagen, ich bin mir nicht ganz sicher, ob Sie sich die große Pralinenkiste, die der Beamtenbund am letzten Donnerstag jedem Redner, der ein Grußwort sprach, mit auf den Nachhauseweg gegeben hat, wirklich verdient haben; denn wir müssen feststellen, dass Ihr Antrag schlichtweg ins Leere geht. - Das Geforderte geschieht bereits. Die entsprechende Änderung der Arbeitszeitverordnung wurde beschlossen und ist im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet. Die Norm ist gültig. Mehr geht nicht. An der Stelle muss man also sagen: Der Antrag ist nicht nur ein Schaufensterantrag, er ist einfach überflüssig. Er ist mehr als überflüssig.
Ab dem 01.08.2013 gilt wieder einheitlich die 40-Stunden-Woche für alle Beamten. Wenn wir schon dabei sind: Das hat nichts mit einer Verschiebung dieses Konzepts in die Zukunft zu tun; denn erstens brauchen wir die Stufenlösung, um das notwendige zusätzliche Personal ausbilden zu können. Wir können nicht einfach die Arbeitszeit reduzieren, ohne fachlich ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Beamtinnen und Beamte zur Verfügung zu stellen, die die Tätigkeiten übernehmen. Wir müssen die Leute ausbilden.
Zweitens wird die Arbeitszeitreduzierung bereits jetzt sichtbar vollzogen, und zwar sowohl durch die Aussetzung des Stellenabbaus nach Artikel 6 e des Haushaltsgesetzes als auch durch die entsprechend erhöhte Zahl von Anwärterstellen. Also auch hier ist Vollzug
Ich bedanke mich aber dafür, dass ich jetzt die Gelegenheit habe, hier vor dem Plenum des Bayerischen Landtags für die Staatsregierung zu erklären, dass wir vollumfänglich zum Neuen Dienstrecht stehen; denn wir haben dieses Neue Dienstrecht deshalb gemeinsam erarbeitet - ich bedanke mich ausdrücklich nicht nur bei der Vorsitzenden des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes, sondern auch bei den Berichterstattern, auch in den parallel arbeitenden Ausschüssen -, weil wir mit dem Neuen Dienstrecht eine Leistungs- und Effizienzsteigerung verbinden. Deshalb haben wir das Neue Dienstrecht auch als strategisches Projekt angesetzt. Wir haben uns in der Föderalismusreformkommission I aus guten Gründen und bewusst dafür eingesetzt, dass wir die notwendigen Gesetzgebungskompetenzen vom Bund erhalten, um den Standortfaktor des öffentlichen Dienstes so zu gestalten, wie wir ihn in Bayern für die Menschen, die Gesellschaft und die Wirtschaft brauchen. Das ist am Ende ein guter Schlusspunkt einer auf lange Zeit angelegten Strategie, um den Standort Bayern weiter gut zu entwickeln.
Deshalb freut es mich sehr, dass das Gesetzgebungsverfahren mit dem baldigen Gesetzesbeschluss des Landtags erfolgreich abgeschlossen sein wird und das Gesetz wie geplant am 1. Januar 2011 in Kraft tritt. Die von uns gemeinsam mit den Berufsverbänden und den Personalvertretungen in intensiven Diskussionen erarbeiteten Strukturen werden damit geschaffen.
Die Flexibilität allerdings, die wir damit im öffentlichen Dienst schaffen, müssen wir auch bei der Anwendung des Gesetzes zeigen. Wir können nicht bei schönem Wetter lossegeln und bei schlechtem Wetter so tun, als ob nichts wäre. Wir müssen selbstverständlich auch auf die weitere wirtschaftliche Entwicklung reagieren. Alles andere wäre ein Fehler. Es würde dem Neuen Dienstrecht einen erheblichen Schaden zufügen, und genau das wollen wir nicht.