Protocol of the Session on April 22, 2010

schwangere Frau wird oftmals mehr schlecht als recht bei der Vorsorgeuntersuchung mit dem Thema konfrontiert. Häufig herrscht die Meinung vor, ein Gläschen schade nicht. Das Dramatische ist: Eine sichere Alkoholgrenze gibt es nicht. Schon in kleinen Mengen wirkt Alkohol als Zellgift. Jedes Glas kann für das Ungeborene ein Glas zu viel sein. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig und stetig auf die Folgen von Alkoholkonsum für das ungeborene Kind aufmerksam zu machen. Deshalb fordern wir von der Staatsregierung, eine Aufklärungskampagne über die Gefahren von Alkoholkonsum in der Schwangerschaft nach dem Vorbild der französischen Aktion "Null Promille in der Schwangerschaft" zu initiieren.

Die Bundesfamilienministerin übernahm vor wenigen Tagen - unser Antrag ist schon vom November - die Schirmherrschaft über die Aktion "0,0 Promille in der Schwangerschaft - Prävention aus Liebe zum Kind", initiiert von der Stiftung für das behinderte Kind und dem Deutschen Brauerbund. Das ist eine Postkartenaktion; es gibt auch Plakate für die Wartezimmer, die auf die Problematik aufmerksam machen sollen. Das ist zu begrüßen, und es ist auch zu begrüßen, dass sich Frau Dr. Schröder hier engagiert. Es ist aber nicht ausreichend. Warum Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU und der FDP, diesem Antrag ebenfalls nicht zustimmen können, sondern einen Bericht über mögliche Maßnahmen einfordern, erschließt sich mir nicht. Ich hoffe nicht, dass der einzige Grund - Kollege Fahn hat es vorhin schon angedeutet - darin liegt, dass der Antrag von der SPD kommt. Angesichts des Leides, das man vielleicht verhindern könnte, wäre das der Situation nicht angemessen. Ich fordere Sie deshalb auf, heute über Ihren Schatten zu springen und den Anträgen der Opposition zuzustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Als nächstem Redner darf ich Herrn Kollegen Ludwig Hartmann für die GRÜNEN das Wort erteilen.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind bei dieser Debatte bei einem ähnlichen Thema wie vorher. Man sieht bei dieser Debatte deutlich, dass sich die drei Oppositionsparteien zu der Herausforderung Gedanken gemacht haben. Wir sind hinsichtlich der Präventionsarbeit einer Meinung, nicht aber, was die Verschärfung von Gesetzen angeht. Wir haben uns aber alle drei intensiv mit dem Thema befasst, Fachgespräche geführt und Antragspakete geschnürt. Man kann dies deutlich in den Protokollen der Sitzungen der federführenden Ausschüsse nachlesen.

Erstaunlich ist, dass heute ein Dringlichkeitsantrag der Regierungsfraktion eingereicht worden ist. Es hat den Anschein, dass man gemerkt hat, es gibt eine wichtige Herausforderung und eine große Aufgabe. Man muss etwas tun, hat aber noch nichts getan und schiebt deshalb einen Dringlichkeitsantrag nach. Damit kann man sagen, man habe das Thema abgedeckt. Ich finde es schade, zumal von den Oppositionsparteien sehr gute Anträge kamen.

Ich möchte deutlich machen, wie dies von meinen Vorrednern zum Teil schon angesprochen worden ist, dass es sich beim Alkoholkonsum um kein reines Jugendproblem, sondern um ein generationsübergreifendes Problem handelt. Trotz der positiven Tatsache, dass der Gesamtkonsum zurückgegangen ist, ist er bei Jugendlichen unter 15 Jahren gestiegen. Vor allem das extensive Komasaufen hat zugenommen. Genauso gilt das für die älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger. Interessant dazu sind die Zahlen von 2007. Die bayerischen Krankenhäuser haben 47.821 alkoholbedingte Einlieferungen gemeldet. Davon waren 6.300 Jugendliche, Kinder und junge Erwachsene. Das zeigt ganz deutlich, dass dies die gesamte Gesellschaft in unserem Land betrifft.

Zu den konkreten Anträgen: Man kann sie grob zusammenfassen; wir haben Anträge zum Thema Prävention und zum Projekt "HaLT". Gott sei Dank ist jetzt unumstritten, dass dieses Projekt in das Land getragen werden muss. Bei dieser Debatte finde ich es auch wichtig, zwischen Stadt und Land zu unterscheiden. Man findet jeweils andere Voraussetzungen vor. Im ländlichen Raum erfolgt das Trinken meist in Bauwägen oder an Baggerseen. Solche Räume können sehr schwer kontrolliert werden. Ein Projekt wie "HaLT", das nach einem entsprechenden Vorfall Kontakt und Gespräch anbietet, ist insofern wichtig. Das Projekt muss in die Fläche getragen werden und in jedem Landkreis ankommen. Diese große Herausforderung muss gemeistert werden.

Ich möchte auch gleich zu einem wichtigen Thema kommen, bei dem wir uns nicht verstecken wollen, nämlich zu den jugendlichen Testkäufern: Wie man den jeweiligen Protokollen entnehmen kann, haben wir uns bei der Abstimmung über den Antrag der SPD-Fraktion der Stimme enthalten. Um es ganz deutlich zu sagen: Wir haben im Prinzip nichts gegen jugendliche Testkäufer, man muss aber eine ganz genaue Regelung finden und im Antrag festhalten, wie man sich das vorstellt. Wir haben Angst, dass das Ziel zu schnell über die Kante gebrochen und in einer Weise umgesetzt wird, die nicht funktioniert. In der Begründung ist zwar enthalten, dass der Nahraum ausgeschlossen werden soll. Bei uns ist das eine entscheidende Sache, die auch im Antrag deutlich ihren Niederschlag finden

muss. Wenn jugendliche Testkäufer eingesetzt werden, sollen diese über 16 Jahre sein, das heißt zwischen 16 und 18 Jahren. Es sind bevorzugt Anwärter, die sich zum Beispiel nach der Realschule für den öffentlichen Dienst entschieden haben. Diese dürfen nicht im eigenen sozialen Umfeld eingesetzt werden. Es kann nicht sein, dass ein Jugendlicher einen anderen Jugendlichen zum Beispiel an der Tankstelle kontrolliert, obwohl beide sie in die gleiche Schule gehen. Das darf nicht sein. Dafür benötigen wir eine genaue Vorgabe. Unter bestimmten Voraussetzungen könnten wir uns vorstellen, dass das Vorgehen zu einer wirklichen Verbesserung der Kontrolle der bestehenden Gesetze beiträgt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ein Schwerpunkt ist auch die Meldepflicht bei den Jugendämtern. In meinem vorherigen Redebeitrag habe ich es bereits angesprochen. Für uns ist dies eine ganz entscheidende Sache. Auf der einen Seite möchten wir die Präventionsarbeit wie mit dem Projekt "HaLT" ausweiten.

(Unruhe)

- Darf ich bitte um etwas Ruhe bitten?

(Kathrin Sonnenholzner (SPD): Das ist eigentlich Aufgabe des Präsidenten! - Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Das Projekt "HaLT" setzt aber ebenfalls bei den Krankenhäusern an. Wenn Jugendliche eingeliefert werden, wird mit diesem Projekt Präventionsarbeit geleistet. Das Fachgespräch und die Evaluation des Projekts haben den Erfolg der Präventionsarbeit bestätigt. Einen Jugendlichen ins Krankenhaus einzuliefern, weil er sich ins Koma getrunken hat, ist der bessere Weg, als die Einlieferung zu bremsen. Besser ist es, wenn Jugendliche ein- oder zweimal zuviel in die Krankenhäuser eingeliefert und mit dem Projekt "HaLT" aufgefangen werden, als die Einlieferung aus falscher Angst zu bremsen, nach dem Motto: Ich mache es lieber nicht. Vielleicht ist es noch nicht so schlimm.

Das Projekt "HaLT" kann nur richtig funktionieren, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen den Jugendlichen und den Ärzten gewahrt bleibt. Das ist ganz entscheidend.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Auf das nächtliche Verkaufsverbot und die FlatratePartys möchte ich nicht mehr eingehen, da diese im Zusammenhang mit den Gesetzentwürfen debattiert worden sind und über diese Themen weiterhin in den Ausschüssen debattiert wird.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Als nächsten Redner darf ich für die CSU-Fraktion den Kollegen Markus Blume an das Rednerpult bitten.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Präsident! Es ist gut, dass wir uns in der Breite mit dem Thema Prävention beschäftigen. Gut ist ebenfalls, dass wir in der heutigen Debatte den Gesamtkontext hergestellt haben, um für das Thema zu sensibilisieren und zu überlegen, wie wir dieser Thematik Herr werden können. Ich will nicht verhehlen, dass ich in den letzten Wochen und Monaten einiges dazu gelernt habe. Von den Kollegen aus der Oberpfalz habe ich den Hinweis erhalten, dass Schnaps auf Vereinsfesten auch in Hektolitern gemessen wird. Ich habe erfahren, dass es das Vorglühen und Nachtanken gibt. Außerdem habe ich gelernt, dass es heute Phänomene wie Kofferraumtrinken und Bauwagensaufen gibt. In meiner Jugendzeit die ist noch nicht so lange her - war mir so etwas nicht bekannt.

Mir ist es wichtig, in dieser Debatte zu betonen, dass wir bei der Thematik Prävention nicht bei null anfangen. Das ist sehr wichtig. Die Probleme sind nicht so überbordend, dass wir in blinden Aktionismus verfallen müssten. Richtig ist, dass Bayern gerade im Hinblick auf die Prävention bereits sehr viel getan hat und damit auch schon früh begonnen hat. Im Jahr 1990 wurde das Thema Alkoholmissbrauch - das möchte ich in Erinnerung rufen - hier das erste Mal auch von der Staatsregierung aufgegriffen. Im Jahre 1994 ist eine Gesamtkonzeption beschlossen worden. Im Jahre 1996 hat Bayern als bundesweit erstes Land eine Massenkampagne gegen Alkoholmissbrauch ins Leben gerufen. In den folgenden Jahren kamen immer weitere Bausteine hinzu. In der Folge haben wir heute ein breites Bündel an Maßnahmen. Es ist unstrittig, dass diese Maßnahmen sehr hilfreich sind.

Das Projekt "HaLT" - Hart am Limit - ist bereits genannt worden. Dies ist das wichtigste Präventionsprojekt. Reaktiv wird im Rahmen dieses Projekts eingegriffen, wenn ein Jugendlicher bereits einen Vollrausch mit anschließendem Klinikaufenthalt überstanden hat. Es handelt sich um eine Stelle, mit der man sehr gut intervenieren kann. Das Projekt bindet jedoch ebenfalls die Verantwortung der Eltern und der Kommunen ein. Dieses Programm ist im Rahmen des Nachtragshaushalts um 100.000 Euro aufgestockt worden.

Das Projekt "Elterntalk" widmet sich der Kompetenz der Eltern. Dies darf nicht losgelöst vom Thema Jugendalkoholismus diskutiert werden. Das Projekt soll die Verantwortung der Familie und die Erziehungskompetenz

stärken. Das Projekt "Disco-Fieber" ist ein bayernweites Präventionsprojekt für mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Das ist ebenfalls sehr wichtig. Das Projekt "Mindzone" arbeitet seit 1996 sehr erfolgreich und sehr szenenah in der bayerischen Party- und Clubszene. Das Projekt "NA TOLL!" ist ein weiteres Programm, das insbesondere in der Schule ansetzt. Bayern verfügt über ein vorzeigbares Präventionspaket, sodass wir uns in Deutschland in keiner Weise verstecken müssen. Ganz im Gegenteil, wir sind sehr gut dabei.

Außerdem will ich nicht vergessen, dass wir von den Programmen, Initiativen und Kampagnen der vielen privaten Unternehmen und Krankenkassen profitieren. Trotzdem sehen wir - da sind wir uns einig - wachsenden und akuten Handlungsbedarf. Der frühe exzessive Alkoholkonsum ist keine Frage des Geschlechts. Mädchen und Jungen sind hierbei in gleicher Weise betroffen. Wichtig ist, dass mehr als die Hälfte der Jugendlichen nach wie vor gar keinen Alkohol konsumieren. Jedoch entwickelt sich das Trinkverhalten bei 10 % der Jugendlichen in eine sehr problematische Richtung.

Die zweite Diagnose, die uns alarmieren muss, ist die Tatsache, dass wir ab dem Alter von 18 Jahren eine sprunghafte Zunahme des Alkoholkonsums erleben. Ich bin Herrn Innenminister Herrmann sehr dankbar, dass er darauf den Finger gelegt hat. Übermäßiger Alkoholkonsum und Gewaltbereitschaft korrelieren miteinander. Das ist ein sehr wichtiger Aspekt in der Debatte. Wir dürfen die Debatte nicht nur auf Kinder und Jugendliche beschränken, wenngleich hier der Grundstein gelegt werden und die Präventionsarbeit ansetzen muss.

Wie kann der erschreckende Trend, der uns alarmieren muss, gestoppt werden? - Ich denke, wir benötigen einen Dreiklang. Das kommt auch in dem Dringlichkeitsantrag zum Ausdruck, den wir heute vorgelegt haben. Wir müssen über Prävention reden. Das machen wir gerade. Wir müssen über den Vollzug reden. Jedoch müssen wir auch über die Einschränkung der Bezugsmöglichkeit sprechen. Am Ende könnte hier auch ein Verbot stehen.

(Zuruf von der SPD)

- Das machen wir auch nicht, Frau Kollegin. Ich komme jetzt zu den einzelnen Anträgen, die wir heute hier behandeln. Einige Anträge der Freien Wähler und der SPD beschäftigen sich mit dem Ausbau der Prävention. Es ist wichtig, dass wir dabei nicht zu kleinteilig anfangen und mit Schnellschüssen arbeiten. Jede dieser Maßnahmen ist unbestritten sinnvoll. Dies haben wir in der Debatte kundgetan. Wir sollten jedoch nicht von flächendeckenden Maßnahmen ausgehen.

(Sabine Dittmar (SPD): Bedarfsgerecht!)

- Danke für das Stichwort. Die Maßnahmen müssen bedarfsgerecht sein. Das ist das entscheidende Wort an der Stelle. Die Maßnahmen müssen sich in einen größeren Gesamtrahmen einfügen.

Nun möchte ich mich zum Antrag der SPD "Aufklärungskampagne ‚Null-Promille in der Schwangerschaft’" äußern. Liebe Frau Kollegin Dittmar, ich habe Ihnen bereits im Ausschuss mitgeteilt, dass es sich dabei um einen hochsensiblen Bereich handelt. Da bin ich hundertprozentig bei Ihnen. Jedoch gilt auch an dieser Stelle: Es passiert bereits sehr viel. Wir haben 148 Schwangerschaftsberatungsstellen in Bayern, die junge Frauen auch in dieser Frage aufklären. In Bezug auf die Kampagne muss ich die Frage nach der Wirksamkeit stellen. Frau Dittmar, dass wir handeln müssen, ist unstrittig. Aus diesem Grund haben wir diesen Aspekt in unseren Antrag aufgenommen. Eine Kampagne nach einem anderen Vorbild zu fordern, wäre in unseren Augen ein Schnellschuss. Die Wirksamkeit der Kampagne, die bereits in Frankreich angelaufen ist, ist bisher nicht nachgewiesen. Hierzu benötigen wir zusätzliche Evidenz.

(Lachen bei der SPD)

Der Antrag der GRÜNEN beschäftigt sich mit dem Projekt "HaLT" und mit der Prävention. Wenn ich die Haushaltsdebatte richtig verfolgt habe, ist dem Antrag insofern entsprochen worden, als zusätzlich 100.000 Euro bereitgestellt werden. Dabei ist es wichtig, die Aufgaben perspektivisch auf mehrere Schultern zu verteilen. Frau Kollegin Dittmar, Sie haben gesagt, dass die Krankenkassen zum Teil nicht mitarbeiteten. Die Krankenkassen fahren selbst größere Programme. Ich könnte mir vorstellen und würde mir wünschen, dass der Kreis, der dies finanziell schultert, erweitert wird. Das ist ebenfalls ein Gegenstand unseres Präventionspaktes.

Bei dem folgenden Thema handelt es sich möglicherweise um ein Missverständnis: Es gibt Anträge der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, die auf einen Verzicht der Meldepflicht abstellen. Das ist insofern amüsant, als es bereits nach geltendem Recht eine Meldepflicht für Ärztinnen und Ärzte im Rahmen ihrer bestehenden Verantwortung gibt, wenn gewichtige Anhaltspunkte für eine Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen vorliegen. Eine solche Vernachlässigung kann auch vorliegen, wenn ein Kind oder ein Jugendlicher mehrmals in ein Krankenhaus eingeliefert worden ist und erkennbar ist, dass die Eltern ihrer Erziehungsverantwortung nicht nachkommen. In solchen Fällen sind die Ärzte schon heute verpflichtet, dies zu melden und die zuständigen Stellen einzuschalten.

Niemand hat beabsichtigt, über diese Bestimmungen hinauszugehen. Vor diesem Hintergrund muss ich Ihnen leider sagen: Wir können keinen Verzicht auf etwas beschließen, was es gar nicht gibt.

Weitere Anträge beschäftigen sich mit dem Verbot von Flatrate-Partys. Darüber ist das Notwendige heute schon gesagt worden. Flatrate-Partys sind nämlich aufgrund des heute geltenden Gaststättengesetzes im Grunde genommen unzulässig, wenn sie darauf abstellen, ein gastronomisches Vermarktungskonzept zu sein, das geeignet ist, den Alkoholmissbrauch zu fördern.

Dasselbe gilt für die Verkaufsverbote. Auch dazu ist in der vorhergehenden Debatte schon einiges gesagt worden. Ich vermute, der Innenminister wird selber noch einmal etwas dazu sagen.

Lassen Sie mich noch kurz etwas zu dem Einsatz jugendlicher Testkäufer sagen. Der Antrag, der hiervon spricht, ist aus unserer Sicht überflüssig, weil die Bayerische Staatsregierung einen solchen verstärkten Einsatz jugendlicher Testkäufer bereits beschlossen und auf den Weg gebracht hat und das Sozialministerium die entsprechenden Ausführungsbestimmungen aktualisiert hat. Vor diesem Hintergrund ist die Thematik erkannt. Wir sind überzeugt, dass es ein gutes, richtiges und wichtiges Instrument ist. Aber ähnlich wie Kollege Hartmann warnen wir davor, hier besondere Anforderungen zu stellen, wie es die Staatsregierung getan hat. Insofern ist diesem Antrag nicht zuzustimmen.

Sie werden nicht überrascht sein, wenn ich Ihnen auf der anderen Seite unseren eigenen Antrag ans Herz lege, mit dem wir keinen Schnellschuss machen, sondern auf Maßnahmen abzielen, die wirksam sind. Wir wollen mit diesem Antrag nicht kleinteilig operieren, sondern die ganzheitliche Perspektive einnehmen. Wir wollen damit nicht Maßnahmen nach dem Gießkannenprinzip auf den Weg bringen, sondern Maßnahmen dort angehen, wo wir heute die Probleme haben. Dabei denke ich gerade an die Zunahme der Exzesse.

Auch das betone ich: Wir brauchen eine Evaluierung und, wenn wir über weitere Maßnahmen reden, eine gute Datengrundlage. Beides wird mit unserem Antrag zum Präventionspakt Bayern geschaffen. Die Staatsregierung soll eine vernünftige Datengrundlage erstellen, auf deren Basis wir dann entscheiden können. Sie soll gleichzeitig die vorhandenen Kräfte aller Akteure in diesem Bereich bündeln.

Wie wir sehen, passiert sehr viel. Ich habe es eingangs gesagt: Nicht nur der Freistaat, nicht nur die Kommunen, sondern auch die Krankenkassen, die Unternehmen und die Verbände sind mit einzelnen Maßnahmen

dabei, sich des Themas Prävention anzunehmen. Wir glauben, dass es gut und sinnvoll ist, die Kräfte noch stärker zusammenzuführen und etwas wirklich Wuchtiges auf die Spur zu setzen, eben einen Präventionspakt Bayern.

Abschließend betone ich: Wir brauchen den Dreiklang aus Prävention, Vollzug und einer Einschränkung der Bezugsmöglichkeiten.

Ich kann Ihnen ganz aktuell aus örtlicher Erfahrung in München etwas berichten. Man muss sich einmal mit den Polizisten unterhalten, die für den Bereich des Kunstparks Ost zuständig sind. - München-Ost ist mein eigener Stimmkreis. - Da erfährt man, dass es jahrelang große Schwierigkeiten gerade im Umfeld der dortigen Tankstellen gegeben hat. Damit greife ich jetzt nur ein Beispiel heraus. Es gab Anwohnerbeschwerden über den Alkoholkonsum in der Nacht und die davon herrührenden Belästigungen.

Geholfen hat, dass man auf einzelne Tankstellenbetreiber in aller Massivität zugegangen ist und ihnen gesagt hat: Der Jugendschutz muss unter allen Umständen gewährleistet werden. Man hat das den Betreibern in aller Härte verdeutlicht. Parallel dazu ist mit den Betreibern der Vergnügungs- und Gaststätten geredet worden. Sie sind darauf hingewiesen worden: Nach 24.00 Uhr dürfen die Käufer alkoholischer Getränke nicht unter 18 Jahren sein. Das hat geholfen.

Aber - das kann man nicht verhehlen - die Probleme verlagern sich teilweise. Deshalb brauchen wir für die Dinge ein Gesamtverständnis. Wir wollen, dass die Staatsregierung bis Herbst 2010 ermittelt.

Mir ist wichtig, dass Herr Staatsminister Herrmann sehr deutlich gemacht hat, dass die Prävention nur die eine Seite ist und wir auch einen anderen Bereich haben, in dem es keine Denkverbote geben darf, wenn wir über Verbote reden, insbesondere hinsichtlich uneingeschränkter Bezugsmöglichkeiten. Viele der Probleme das sagen Ihnen diejenigen, die heute mit den Folgen zu tun haben, nämlich die Polizisten - hängen mit der uneingeschränkten Verfügbarkeit von Alkohol rund um die Uhr zusammen. Diesem Aspekt muss man nachgehen. Dafür brauchen wir ein gutes Verständnis.

Frau Kollegin Dittmar, ich bin im Grunde auf Ihrer Seite, wenn Sie sagen, wir brauchten nicht weitere Antragspakete, wie sie der Kollege Fahn gefordert hat. Wir brauchen aber eine gute Grundlage dafür, mit welchem Instrumentarium wir dieser Thematik Herr werden. Da geht es nicht um Schnellschüsse, sondern um ein Gesamtverständnis, damit wir am Ende das auf den Weg bringen, was tatsächlich wirkt.