Wir werden diesem Antrag nicht zustimmen, weil sein Anliegen hier nicht auf der richtigen Ebene angesiedelt ist und weil wir dieses Thema in einem Gesamtzusammenhang sehen wollen. Ich habe für das Anliegen auch großes Verständnis. Als Ausschussvorsitzende ist es mir ein persönliches Anliegen, dass wir dieses Thema zu einem Abschluss bringen und eine gemeinsame Linie finden. Wir arbeiten intensiv daran. Ich bin wirklich zuversichtlich, dass es sich nur noch um wenige Wochen handeln wird; unser Ziel war der 25. März. Ich bitte Sie noch um ein wenig Geduld. Wir werden Ihnen dann eine gemeinsame Linie vorlegen. Ich bin mir ganz sicher, dass wir dann auch zu Verbesserungen für die Flüchtlinge in unserem Land kommen werden.
Danke, Frau Meyer. Weitere Wortmeldungen liegen uns hier oben nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir können aber nicht sofort abstimmen, weil soeben namentliche Abstimmung beantragt wurde, sodass wir die Frist von 15 Minuten einhalten müssen.
Ich bitte Sie aber, jetzt nicht davonzulaufen; denn wir führen jetzt die namentliche Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der Freien Wähler auf Drucksache 16/4103 durch betreffend "Gemeindefinanzkommission: keine weitere Aushöhlung der Gewerbesteuer; Anhörungsrecht für Kommunen". Dafür werden die Urnen an den üblichen Stellen im Saal aufgestellt. Die Abstimmung wird fünf Minuten dauern. Die Auszählung erfolgt außerhalb des Saals, und das Ergebnis wird Ihnen anschließend bekannt gegeben. Mit der Abstimmung kann nun begonnen werden.
Meine Damen und Herren, die fünf Minuten sind abgelaufen. Hat noch jemand ein Kärtchen? - Nein. Dann kann mit der Auszählung begonnen werden. Wir fahren in der Tagesordnung fort. Ich erinnere noch daran, dass in circa einer halben Stunde die namentliche Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag unter der Nummer 5 Drucksache 16/4104 - stattfinden wird.
Die restlichen Dringlichkeitsanträge 16/4105 mit 4108, 4122, 4129 und 16/4130 werden in die zuständigen federführenden Ausschüsse verwiesen.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Sepp Daxenberger, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) über den Vollzug der Untersuchungshaft in Bayern - Bayerisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz (BayUVollzG) (Drs. 16/4010) - Erste Lesung
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Stahl. Bitte schön, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich werde Begründung und Aussprache miteinander verbinden.
"Sie sind verhaftet!" - Das ist ein Satz, den wir in Kriminalfilmen gern hören, trifft es doch in der Regel den Richtigen bzw. die Richtige. Wenn wir sehen, dass die Handschellen klicken, dann ist endlich das Schlimmste vorbei und alles wird gut. Wir Zuschauerinnen und Zuschauer atmen auf. In der Realität beginnt jedoch für die Betroffenen ein einschneidendes Erlebnis. Wir reden heute nicht über die Opfer, die natürlich immer auf der anderen Seite stehen, sondern wir reden heute im Zusammenhang mit dem Untersuchungshaftvollzugsgesetz über die möglichen Straftäter.
Wie einschneidend dieses Erlebnis ist, spiegelt sich schon darin wider - da wird mir hier im Saal wohl jeder zustimmen -, dass die Suizidgefährdung bei den Betroffenen gerade in den ersten Wochen sehr hoch ist. Zuletzt hat es einen 17-Jährigen getroffen, der in Ab
schiebehaft saß. Bisher gab es für den Ablauf der Untersuchungshaft, für die Behandlung von Häftlingen und für ihre Rechte und Pflichten während dieses Zeitabschnitts nur bruchstückhaft Regeln in der Strafprozessordnung - StPO -, teilweise als Generalklausel im § 119. Das entspricht nicht verfassungsrechtlichen Grundsätzen, wonach der Freiheitsentzug als Eingriff in die Grundrechte umfassend geregelt sein muss. - So weit sind wir immer noch d’accord.
Ich lasse es dahingestellt, ob es sinnvoll ist, einerseits Verfahrensfragen mit der StPO in der Zuständigkeit des Bundes zu belassen und andererseits den Vollzug der U-Haft den Ländern zur Regelung zu übergeben. Unser Ziel ist es, auf der nun bestehenden rechtlichen Grundlage ein praxistaugliches, aber auch den Bedürfnissen von U-Häftlingen entsprechendes Untersuchungshaftvollzugsgesetz auf den Weg zu bringen. Für Gefangene in der Untersuchungshaft gilt der Grundsatz der Unschuldsvermutung. Ohne hier blauäugig zu verkennen, dass in der Regel tatsächlich die Richtigen in der U-Haft sitzen, muss diese Unschuldsvermutung als Verfassungsgebot selbstverständlich beachtet werden. Dem tragen wir mit unserem Gesetzentwurf für ein Untersuchungshaftvollzugsgesetz Rechnung.
Ich erinnere auch daran, dass in Bayern allein von 2006 bis 2008 372 Menschen eine Entschädigung erhielten, weil sie zu Unrecht in Haft saßen. Jeder dieser Fälle zeigt, wie sorgfältig man mit dem Freiheitsentzug umgehen muss.
Die U-Haft verfolgt ein völlig anderes Ziel als der Strafvollzug. Zwar ähneln sich einzelne Vorschriften auch in unserem Gesetzentwurf, doch völlig übertragbar sind sie nicht. So spielt zum Beispiel der Resozialisierungsgedanke in der U-Haft ganz klar erst einmal keine Rolle, wohl aber spielt es eine große Rolle, den Kontakt zu den Angehörigen auch aus Gründen der Vorbeugung eines Suizids zu sichern und dem Häftling in der Untersuchungshaft zu helfen, sich erst einmal zurechtzufinden und seine privaten Angelegenheiten zu klären, zum Beispiel darauf zu achten, ob die Wohnung aufgelöst wird und was mit seinen Sachen passiert, nachdem Verhaftungen häufig über Nacht geschehen. Weiter ist darauf zu achten - insofern ist hier der soziale Ansatz wichtig -, dass jemand, der in U-Haft gerät, nicht gleich seine Arbeitsstelle verliert, weil noch nicht absehbar ist, ob und wann er verurteilt und in den Strafvollzug überführt wird.
Wir gehen in unserem Untersuchungshaftvollzugsgesetz auch auf die besondere Situation von Jugendlichen und Frauen ein. Selbstverständlich ist mit unserem Untersuchungshaftvollzugsgesetz auch Sicherheitsüberlegungen Rechnung zu tragen; denn, wie gesagt, ein großer Teil sitzt nicht aus Jux und Tol
lerei ein, sondern deswegen, weil es dem Ermittlungsziel dienlich ist, diese Menschen wegen Verdunklungsgefahr oder wegen Fluchtgefahr in Haft zu nehmen.
So wie der Strafvollzug in Bayern finanziell und personell aufgestellt ist, würde die Umsetzung unseres Gesetzentwurfs allerdings nicht einfach. Wir gestehen zu: Dass wird nicht einfach. Allein beim Personal ist in der Vergangenheit so viel versäumt worden, um die Ausstattung an die Gegebenheiten anzupassen, dass man natürlich darüber diskutieren muss, ob mit dem Gesetzentwurf nicht auch eine bessere finanzielle Ausstattung eingefordert werden muss. Ich bitte aber um Nachsicht, diese trotz aller Bemühungen für eine Modernisierung des Strafvollzugs bestehende Mangelwirtschaft nehmen wir mit unserem Gesetzentwurf nicht auf unsere Kappe, und deswegen steht hier auch: "Kosten: keine".
Wir widmen uns dem Vollzugsverlauf. Sie finden in unserem Gesetzentwurf die Darstellung, was hier absolut zu beachten ist. Zu finden sind zum Beispiel der Trennungsgrundsatz während der Ruhezeit und detaillierte Verfahrens- und Informationsregelungen. Wir gehen auch auf die Versorgung von Gefangenen in der U-Haft ein, ob es um Mütter mit Kindern geht oder um die Gesundheitsvorsorge. Wir beschäftigen uns mit bedürftigen Gefangenen in der Untersuchungshaft, mit der Überwachung von Gefangenen, aber auch mit der Überwachung von Kontakten. Es geht um die Sicherstellung von Kontakten mit der Außenwelt; denn gerade in den ersten Wochen kann sich die Situation dramatisch gestalten. Wohlgemerkt: Vor dem Hintergrund, dass man genau hinsehen muss, ob damit nicht Sicherheitserfordernisse verletzt werden, kann sich das Verwehren und Abbrechen von Kontakten zur Familie traumatisierend auswirken.
Es geht um Sicherheit und Ordnung, es geht, wie gesagt, um junge Untersuchungsgefangene, und es geht um den Datenschutz. Wir sind gespannt auf die Debatte, wobei ich sie mir in Teilen schon wieder sehr gut vorstellen kann, aber man ist trotzdem immer sehr hoffnungsfroh. Die Hoffnung stirbt zuletzt. Wir kennen das hier - ich besonders nach elf Jahren -, aber es tut sich doch immer etwas. Insofern warte ich auf die Debatte im Ausschuss und bedanke mich für Ihre Geduld. Wir werden sehen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich eine Vorbemerkung über die zeitliche Schiene des Untersuchungshaftvollzugsgesetzes ma
chen. Nach einer Übergangsregelung soll ein Land, in dem es kein Untersuchungshaftvollzugsgesetz gibt, bis Ende 2011 ein neues Gesetz vorlegen. Bis dahin gilt das bisherige Recht. Wir haben also genügend Zeit, um ein neues Gesetz genau zu prüfen. Wir werden nicht die bis Ende 2011 zur Verfügung stehende Zeit ausschöpfen, aber wir brauchen noch geraume Zeit, denn bei diesem Gesetz sollte nicht Schnelligkeit vor Sorgfalt, sondern Sorgfalt vor Schnelligkeit gehen.
Das Untersuchungshaftvollzugsgesetz enthält diffizile Regelungen. Kollegin Stahl hat es schon angedeutet. Das Gesetz erfordert eine Vielzahl von Abwägungen und die Berücksichtigung einer Vielzahl von Belangen. Vor allem müssen die Rechte des Untersuchungsgefangenen berücksichtigt werden, für den die Unschuldsvermutung gilt. Sensibel müssen wir auch bei jugendlichen Untersuchungsgefangenen vorgehen. Wir müssen auch darauf achten, dass das Gesetz durchführbar ist. Nicht zuletzt müssen wir die Kosten im Auge behalten.
Meine Damen und Herren, wie schwierig der Entwurf eines solchen Gesetzes ist, zeigt der Entwurf der Fraktion der GRÜNEN. Dieser Gesetzentwurf enthält schon auf den ersten Blick gravierende inhaltliche und handwerkliche Mängel. Ich werde ein paar Beispiele dafür anführen. Dieser Entwurf beweist, dass es mit einem Schnellschuss nicht getan ist.
Das erste Beispiel: Für Disziplinarmaßnahmen soll in Zukunft entgegen der bisherigen Praxis der Richter zuständig sein, obwohl der Bundesgesetzgeber hierfür bereits ein Rechtsbehelfsverfahren eingeführt hat. Für jugendliche Untersuchungsgefangene und für erzieherische Maßnahmen soll dagegen wieder der Anstaltsleiter zuständig sein. Welch ein Widerspruch!
Das zweite Beispiel: Der E-Mail-, Telefon- und Telefaxverkehr soll den Untersuchungsgefangenen uneingeschränkt ermöglicht werden. Das ist in der Praxis nicht durchführbar. Ich nenne als Beispiel nur die JVA München mit 700 Untersuchungsgefangenen. Personell ist es nicht machbar, den gesamten Telekommunikationsverkehr zu überprüfen. Würde man dies ermöglichen, wären Sicherheit und die Ordnung der Anstalt nicht mehr gewährleistet.
Das dritte Beispiel: Zur Frage, ob Untersuchungsgefangene ärztlichen Rat einholen können, enthält der Gesetzentwurf der GRÜNEN an zwei verschiedenen Stellen zwei unterschiedliche Regelungen mit jeweils unterschiedlichem Inhalt.
Das vierte Beispiel: Für verschiedene Regelungen für Jugendliche hat Bayern keine Gesetzgebungskompetenz. Bezüglich dieser Fragen - es betrifft zwei Artikel
Ein letztes Beispiel möchte ich noch anführen. Wir müssen auch die Kosten im Auge behalten. Die GRÜNEN geben in ihrer Gesetzesbegründung an, durch das neue Gesetz würden keine Kosten entstehen. Diese Angabe ist nicht seriös. Allein durch die vorgeschlagene Anhebung der Mindestbesuchszeiten bei Erwachsenen auf acht Stunden im Monat und bei Jugendlichen auf 16 Stunden würden Kosten in Millionenhöhe entstehen.
Im Ergebnis zeigt der Entwurf der GRÜNEN, dass wir von einem Schnellschuss absehen sollten. Wir sollten den Gesetzentwurf ganz genau prüfen und abwägen und ihn erst dann in die Tat umsetzen. Das tut das Staatsministerium der Justiz zur Zeit vorzüglich und kompetent. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich Staatsministerin Dr. Beate Merk und ihren Mitarbeitern für die Arbeit danken. Die Regierungskoalition wurde in die Vorarbeiten einbezogen. Die Abstimmung in der Koalition ist jetzt erfolgt. Seit gestern ist dies klar. Der Gesetzentwurf wird demnächst von der Staatsregierung auf den Weg gebracht werden. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir in Bayern mit dem Entwurf der Staatsregierung ein gutes und praktikables Untersuchungshaftvollzugsgesetz bekommen werden, sodass sich die Mühe, die Arbeit und auch die aufgewendete Zeit gelohnt haben.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Dr. Rieger, ich bitte um Verständnis, dass ich darauf verweise, dass die SPD-Fraktion das Thema Untersuchungshaftvollzugsgesetz als erste im Landtag zum Thema gemacht hat. Wir haben am 8. Mai 2009 einen Antrag eingebracht, mit dem wir die Staatsregierung auffordern wollten, einen Gesetzentwurf für ein bayerisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz mit bestimmten Mindeststandards vorzulegen. Hintergrund des Antrags war, dass die Gesetzgebungskompetenz für den Untersuchungshaftvollzug seit 1. September 2006 bei den Ländern liegt. Die Staatsregierung hat sich nicht an den Arbeiten für einen gemeinsamen Gesetzentwurf der Bundesländer beteiligt. Der Antrag der SPD ist, wie zu erwarten war, mit den Stimmen der Koalition und mit der Begründung abgelehnt worden, dass es hierfür keinen Bedarf gebe, weil das Justizministerium bereits einen Entwurf ausgearbeitet habe. Noch im Laufe des Juli 2009 - so haben Sie, Herr Dr. Rieger, damals gesagt - werde das Kabinett einen Entwurf beraten und
ihn dann unverzüglich dem Landtag vorlegen. Das haben Sie im Juni 2009 gesagt. Bis heute liegt noch kein Gesetzentwurf der Staatsregierung vor. Das bedeutet, dass die Koalition auch auf diesem Gebiet handlungsunfähig ist. Es geht auch nicht um einen Schnellschuss. Auch Bayern hätte sich an dem Musterentwurf der zehn anderen Länder beteiligen können. In allen diesen Ländern sind mittlerweile Untersuchungshaftvollzugsgesetze in Kraft getreten.
Regelmäßig befinden sich mehr als 2.000 Personen in den bayerischen Justizvollzugsanstalten in Untersuchungshaft. Die Fluktuation ist groß. Im Laufe eines Jahres wird etwa gegen 10.000 Personen in Bayern Untersuchungshaft angeordnet. Ebenso viele Personen werden aber auch wieder aus der Untersuchungshaft entlassen, entweder in die Freiheit oder sie werden in den Strafvollzug überführt.
Meine Damen und Herren, ich will auch noch auf das Thema eingehen, das Frau Stahl bereits angesprochen hat. Vom 1. Januar 1999 bis zum 11. Januar 2010 haben sich in bayerischen Justizvollzugsanstalten insgesamt 161 Gefangene das Leben genommen. Fast zwei Drittel davon waren Untersuchungsgefangene. Diese Zahlen beweisen, dass nicht nur, aber insbesondere beim Vollzug der Untersuchungshaft ganz besonderer Wert auf die Suizidprophylaxe gelegt werden muss. Ein bayerisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz muss auch hierauf eine Antwort geben.
Meine Damen und Herren, ich habe es bereits erwähnt. Zum 1. Januar 2010 sind Untersuchungshaftvollzugsgesetze in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bremen, im Saarland, in Sachsen-Anhalt und Thüringen in Kraft getreten. Insgesamt sind es bereits elf Länder. Im Februar 2010 schließlich haben die Freien Wähler das Thema aufgegriffen und ebenfalls beantragt, ein Gesetz vorzulegen. Auch dieser Antrag ist abgelehnt worden. Nun kommen als Dritte die GRÜNEN mit einem eigenen Gesetzentwurf, der im Wesentlichen an dem Musterentwurf orientiert ist. Die Tatsache, dass die Staatsregierung immer noch keinen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt hat, spricht nicht für sie.
Meine Damen und Herren, ich halte es für gut, dass die GRÜNEN diese Fleißarbeit gemacht haben, weil der Vollzug der Untersuchungshaft massiv in die Grundrechte der Untersuchungsgefangenen eingreift und deshalb geregelt werden muss. In welcher Weise er geregelt werden muss, haben wir in unserm Antrag vom Mai 2009 beschrieben. Wir treten dafür ein, dass die in diesem Antrag genannten Mindeststandards eingehalten werden und dass zur Geltung kommt, was in der Überschrift zum Antrag steht: Untersuchungsgefangene haben als unschuldig zu gelten. Daran hat sich der
Wir werden den Gesetzentwurf der GRÜNEN mit großer Sympathie und intensiv in den zuständigen Ausschüssen beraten. Ich glaube, viele der von uns verlangten Standards finden sich in dem Gesetzentwurf der GRÜNEN wieder. Es liegt nun an der Staatsregierung, ob sie sich an diesem Gesetzentwurf orientieren möchte, was ich ihr anraten würde. Wir könnten dann gemeinsam an einem guten Gesetz arbeiten. In diesem Sinne danke ich noch einmal den GRÜNEN für die Fleißarbeit, die sie geleistet haben.
Vielen herzlichen Dank, Herr Kollege. Nächste Wortmeldung für die Freien Wähler: Herr Kollege Streibl. Bitte.