Protocol of the Session on February 24, 2010

- Nein, sie waren auch nicht gut, Herr Kollege Schmid.

(Beifall bei den GRÜNEN )

Der erste Änderungsantrag der GRÜNEN zu Artikel 1 betrifft den Anwendungsbereich und ist ein sachlich be gründeter Antrag. Der Staatsminister hat zwar gemeint, das gäbe es nicht, aber wir wollen eine klare Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes. Im Gesetzentwurf der Staatsregierung steht, das Gesetz ist nicht anzuwen

den auf Be- und Entwässerungsgräben, auf kleine Tei che und Weiher, wenn sie mit einem anderen Gewässer nicht oder nur durch künstliche Vorrichtungen verbun den sind, soweit sie von wasserwirtschaftlich unterge ordneter Bedeutung sind und soweit sie nicht zur Erreichung der Ziele des § 1 des Bundesnaturschutz gesetzes erforderlich sind.

Die Be- und Entwässerungsgräben sind aber sehr wich tige Teile unseres Gewässersystems. Ich komme aus einer Gegend, in der es viele hundert Kilometer Ent wässerungsgräben gibt, nämlich in den Moosland schaften im Norden Münchens und im Ampertal. Dort haben wir viele diffuse Einträge, gerade bei diesen Grä ben. Diese Be- und Entwässerungsgräben sind des halb nach unserer Auffassung in den Anwendungsbe reich einzubeziehen, das gilt insbesondere dann, wenn wir die europäische Wasserrahmenrichtlinie umsetzen wollen. Wir brauchen deshalb diese Änderung drin gend. Ich bitte um Zustimmung durch das Hohe Haus.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Weitere Wort meldungen zu Artikel 1? - Herr Kollege Wörner, bitte schön.

Herr Vorsitzender, Kollegin nen und Kollegen! Wir stimmen diesem Antrag zu. Wir haben keinen eigenen Antrag vorgelegt, weil es aus reicht, wenn der Sachverhalt einmal beantragt wird. Wir erkennen die Notwendigkeit des Antrags der GRÜNEN. Wir bitten um Zustimmung im Haus. Wir werden uns im Übrigen genauso wie die GRÜNEN bei allen Abstim mungen zu Artikeln, zu denen es keine Änderungsan träge gibt, enthalten. Denn es gibt in diesem Gesetz sehr viele Querverweise, sodass die Gefahr besteht, dass man bei etwas zustimmt und dass hinterher die Systematik unserer Änderungsanträge nicht mehr pas sen würde.

Vielen Dank für die Erläuterung, Herr Kollege. - Ich stelle fest, dass es zu Artikel 1 keine Wortmeldungen mehr gibt.

Wir verfahren immer so, dass bei jedem Artikel zu nächst über die vorgelegten Änderungsanträge jeweils im Einzelnen abgestimmt wird; dann stimmen wir über den jeweiligen Artikel gemäß der vorliegenden Be schlussempfehlung des Ausschusses ab.

So. Jetzt kommen wir zunächst zur Abstimmung über den einschlägigen Änderungsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 16/3720. Wer dem Änderungsantrag der GRÜNEN zu stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Das sind die Fraktionen von SPD und GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Frakti

onen von CSU, FDP und Freien Wählern. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Artikel 1 wird vom federführenden Ausschuss zur un veränderten Annahme empfohlen. Wer dem zustim men will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von CSU, FDP und Freien Wählern. Wer dagegen ablehnen will, den bitte ich um das Handzei chen. - Das sind die Fraktionen von SPD und GRÜNEN. Stimmenthaltungen? - Gibt es nicht. Dann ist Artikel 1 angenommen.

Ich rufe auf:

Artikel 2

Auch hierzu liegen bisher zwei Wortmeldungen vor, und zwar von den Herren Kollegen Wörner und Dr. Herz. Herr Kollege Wörner hat das Wort.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen hier eine Änderung, weil es eigentlich logisch ist, dass eine Quelle zu einem Fluss lauf gehört. Wenn man diese Quelle nicht mit erfasst, hat man das Problem Wasser noch nicht so ganz in sich aufgenommen. Deswegen ist es dringend notwendig, dass man in Artikel 2 Absatz 1 die Worte "mit Ausnahme des aus Quellen wild abfließenden Wassers" streicht, denn wo auch immer das Wasser hinfließt, wird auf jeden Fall ein Teil des Wassers versickern. Es wird damit zum Grundwasser. Deswegen bedarf es hier des Schutzes und der Auflistung. Denn man weiß, worum es hier geht. Das schreibt im Übrigen auch die Was serrahmenrichtlinie vor. Aber man sieht, wie Ihr Ver ständnis ist. Noch einmal: Ihr Verständnis von Wasser ist im Gesetzestext offensichtlich nicht das, das Sie an sonsten in Ihren Reden propagieren. Das ist das Är gerliche. Wir bitten Sie um Zustimmung zu diesem Antrag, weil es notwendig ist, die Quelle mit in die The matik einzubeziehen. Denn wo soll Wasser denn her kommen, wenn nicht aus Quellen? Wer das nicht verstanden hat und ein Gesetz so gestaltet, dass die Quelle außen vor ist, der hat das Thema Wasser über haupt noch nicht intus.

(Beifall bei der SPD - Alexander König (CSU): Schwacher Beifall für die SPD!)

Vielen Dank. Nächster Redner ist Herr Kollege Dr. Herz.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Wörner, wir haben nicht immer dieselbe Meinung, aber das heißt nicht, dass wir sachlich grundsätzlich immer verschiedener Meinung sein müssen. Ich möchte einige Dinge anführen. Es ist nicht einzusehen, dass gerade die ersten Meter eines Gewässers im Bayerischen Wassergesetz ausgeklam

mert werden sollen. Die Quellen und die Oberläufe von Gewässern brauchen besonderen Schutz. Sie müssen unbedingt in das Wildbachverzeichnis der Gewässer nach Artikel 3 Absatz 1 Satz 1 des Bayerischen Was sergesetzes aufgenommen werden. Wir Freien Wähler werden dem Antrag zustimmen.

Vielen Dank, Herr Kollege. Dann kommen wir - wenn keine weiteren Wortmeldungen zu Artikel 2 vorliegen, und das ist der Fall - zur Abstimmung über Artikel 2 des Gesetzes. Auch hier stimmen wir vorher wieder über die einschlä gigen Änderungsanträge ab. Ich lasse also abstimmen über den einschlägigen Änderungsantrag der SPDFraktion auf Drucksache 16/3684. Wer diesem Ände rungsantrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der SPD, der Freien Wähler und der GRÜNEN. Gegenstimmen? Das sind die Fraktionen von CSU und FDP. Enthaltun gen? - Keine. Dann ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Dann stimmen wir über den von der Fraktion der Freien Wähler auf Drucksache 16/3740 eingebrachten ein schlägigen Änderungsantrag ab. Wer diesem Ände rungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten der Freien Wähler, der SPD und der GRÜNEN sowie Frau Kollegin Dr. Pauli. Gegenstimmen? - Das sind CSU und FDP. Enthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag abge lehnt.

Artikel 2 wird mit dem Verzeichnis der Gewässer erster Ordnung - das ist Anlage 1 zum Gesetzentwurf auf Drucksache 16/2868 - vom federführenden Ausschuss zur unveränderten Annahme empfohlen. Wer dem zu stimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von CSU und FDP. Gegenstim men? - Die Gegenstimmen bitte! - Das sind die SPD und die GRÜNEN. Enthaltungen? - Keine.

(Georg Schmid (CSU): Die Freien Wähler wissen es noch nicht!)

- Das dauert noch. Gut. Keine Enthaltungen also. Damit ist Artikel 2 so angenommen.

Ich rufe auf:

Artikel 3

Hierzu gibt es weder einschlägige Änderungsanträge noch Wortmeldungen. Wir stimmen daher über die vom federführenden Ausschuss empfohlene unveränderte Annahme des Artikels 3 ab. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das sind CSU, FDP, Freie Wähler und Frau Kollegin Dr. Pauli. Wer ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen.

Enthaltungen? - Das sind die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist Artikel 3 ange nommen.

Ich rufe auf:

Artikel 4

Hierzu gibt es Wortmeldungen. Bisher liegen mir die Wortmeldungen des Herrn Kollegen Wörner und des Herrn Kollegen Dr. Magerl vor. Herr Kollege Wörner hat das Wort.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir möchten mit unserem Änderungsan trag Rechtsklarheit herstellen. Die CSU und das Minis terium sind der Meinung, dass in Artikel 4 nicht impliziert ist, dass Wasser zur Ware wird.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Sie sind also der Meinung, dass es ein Entnahmeent gelt geben kann, einen sogenannten Wasser-Cent. Wenn Sie nicht dieser Meinung sind, können Sie unse rem Antrag zustimmen. Wir wollen in Artikel 4 als fünf ten Satz hinzugefügt haben: "Ein Entgelt für die Entnahme von Trinkwasser ist unzulässig." Wenn Sie dem nicht zustimmen, setzen Sie sich natürlich zu Recht dem Verdacht aus - - Das ist dann nicht nur ein Verdacht, sondern dann bestätigt sich unsere Vermu tung, dass Sie in Zukunft zum Beispiel den Staatsfors ten für die Entnahme von Wasser Geld geben wollen. Damit verteuern Sie das Wasser für den Verbraucher. Sie geben ja selbst zu, dass Wasser durch Ihr Gesetz teurer wird. Das steht in der Begründung Ihres Geset zes. Herr Dr. Hünnerkopf, ich darf Sie an Ihre Presse konferenz erinnern: Sie haben gesagt: Natürlich wird durch unser Gesetz das Wasser möglicherweise teurer. Ja, ist gut. Sie geben es wenigstens zu. Das heißt: Sie schröpfen den Verbraucher -

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Darf ich um Ruhe bitten?

Jetzt müssen wir doch ein bisschen ins Grundsätzliche gehen. Wir gehen davon aus, dass nach der UNO-Charta - Sie war bisher sogar in Bayern nicht strittig - Wasser ein Menschenrecht ist. Herr Staatsminister Söder hat ja gerade erzählt, wie er als EU-Minister dafür gekämpft hat. Wenn das so ist, war bisher unser Rechtsverständnis: Wasser gehört niemandem bzw. allen. Wie lässt sich dann der Rechts anspruch begründen, dass man für Wasser Geld ver langen kann oder für den Schutz von Wasser? Also, da muss man schon einmal ins Grundsätzliche gehen. Wir erklären uns trotzdem bereit, zu sagen: Okay, wenn je

mandem ein Nachteil entsteht, soll er eine Entschädi gung bekommen, aber nicht auf der Basis, wie Sie es machen. Hier haben wir unterschiedliche Meinungen. Wir haben einen Kompromissvorschlag gemacht. Der Bauernverband hat ihn leider mit einer seltsamen Be gründung abgelehnt, er hat nämlich seine Bodenricht werte selbst infrage gestellt. Aber da kommen Sie sicher später noch dahinter.

Herr Minister Söder, Sie haben als Europaminister dafür gekämpft, dass Wasser als Lebensgrundlage nicht als Ware gehandelt wird. Wissen wir das? Ich ver stehe nicht, warum Sie der FDP auf den Leim gehen. Sie kennen anscheinend das Gesetz zur Einführung einer Entflechtungsbefugnis und eines Stellungnahme rechts des Bundeskartellamts in Gesetzgebungsver fahren nicht. Dem Gesetz, das von einem FDPWirtschaftsminister eingebracht worden ist, ist zu entnehmen, dass Wasser aufgrund des Durchleitungs rechts zur Ware werden soll. Wir haben den Schutzwall erhöht. Das Wettbewerbsrecht und die Ware hängen zusammen. Das weiß selbst ich als Nicht-Jurist. Wenn dies so ist, stimmen Sie mit Artikel 4 in seiner heute vorliegenden Form einschließlich dessen, was auf Bun desebene beabsichtigt worden ist, einer Privatisierung des Trinkwassers zu. Das können Sie nicht bestreiten, da wir dies mit den Stellungnahmen belegen können.

Wir kümmern uns sehr wohl um die eingegangenen Stellungnahmen. Bisher hat sich das Ministerium ge weigert, eine Anhörung der Verbände zuzulassen. Sie haben uns lediglich eine Unterrichtung über das Minis terium zugesagt. Wir wünschen uns jedoch ungefilterte Informationen, um selbst zu entscheiden, was richtig oder falsch ist. Ein Filter des Ministeriums ist nicht not wendig. Diese von uns beantragte Richtigstellung - der im Änderungsantrag vorgeschlagene neue Satz 5 - ist völlig unschädlich. Mich würde es wundern, wenn Sie diesem Änderungsantrag nicht zustimmen. Warum nicht? Sie können unserem Antrag zustimmen, weil wir gegen eine Bepreisung sind. Wo liegt Ihr Problem? Wenn Sie jedoch eine Bepreisung begrüßen, müssen Sie den Änderungsantrag ablehnen. Wir bitten um Zu stimmung.

(Beifall bei der SPD)

Der nächste Redner ist Herr Kollege Dr. Christian Magerl. Bitte schön.

Herr Präsident, Kol leginnen und Kollegen! Ich möchte die Debatte nicht unnötig verlängern.

(Beifall bei der FDP)

Mit Ihrem Beifall verkürzen Sie meine Redezeit nicht. Ich bitte die SPD um eine Klarstellung. Da Trinkwasser auch zu anderen Zwecken als zur Trinkwasserversor gung entnommen wird, sollte Ihr Änderungsantrag in der Form geändert werden, dass Satz 5 des Artikel 4 folgende Fassung erhält: "Ein Entgelt für die Entnahme von Trinkwasser zu Trinkwasserzwecken ist unzuläs sig." Wenn Sie diese Änderung übernehmen, werden wir Ihrem Änderungsantrag zustimmen. - Herr Kollege Wörner nickt. Somit stimmen wir dem Änderungsantrag in der geänderten Fassung zu.

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen zu Artikel 4 vor. Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst stimmen wir über den ein schlägigen Änderungsantrag der Abgeordneten der SPD-Fraktion auf Drucksache 16/3685 in der soeben leicht geänderten Fassung ab. Diese Änderung hat jeder vernommen. Diese Abstimmung erfolgt in na mentlicher Form und in der üblichen Praxis. Die Urnen sind aufgestellt, sodass mit der namentlichen Abstim mung begonnen werden kann. Die Abstimmungszeit haben wir auf drei Minuten verkürzt.

(Namentliche Abstimmung von 17.44 bis 17.47 Uhr)

Die drei Minuten sind vorbei. Wir schließen die Abstim mung. Gerade ist die Frage aufgekommen, wie viele namentliche Abstimmungen im Verlauf der Beratungen noch stattfinden werden. Bisher sind noch weitere sechs namentliche Abstimmungen zu den einzelnen Artikeln angekündigt. Außerdem erfolgt eine namentli che Schlussabstimmung. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und später be kannt gegeben. Wir fahren zwischenzeitlich mit der Einzelberatung der folgenden Artikel fort.

Wir kommen zur Abstimmung über