Herr Staatsminister, ich möchte Sie fragen, ob Sie sich ein Gespräch zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den fünf Fraktionen vorstellen können. Wäre das nach Ihrer Auffassung ebenfalls eine Verwischung der Ebenen?
Herr Abgeordneter Prof. Dr. Barfuß, selbstverständlich nicht. Inwieweit sich die kommunalen Spitzenverbände mit ihren Mitgliedern auf die Verhandlungen und Debatten vorbereiten, entzieht sich dem Zugriff der Staatsregierung. Deshalb werde ich auf dieses Verfahren auch keinen Einfluss nehmen. Ich stelle fest: Die kommunalen Spitzenverbände sind die gewählten Fürsprecher der Kommunen in Bayern. Wenn die Kommunen in Bayern mit der Position ihrer eigenen Spitzenverbände nicht zufrieden sind, müssen sich die Kommunen in Bayern dieser Sache annehmen. Das ist nicht Aufgabe der Staatsregierung oder des Bayerischen Landtags.
Bitte keine Zwiegespräche. Es tut mir leid, Herr Kollege Prof. Dr. Barfuß. Herr Kollege Halbleib hat sich noch zu einer Zwischenintervention gemeldet.
Herr Staatsminister, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass es für die Kommunen immer noch keine Zwangsmitgliedschaft in den kommunalen Spitzenverbänden gibt und dass die verfassungsrechtliche Stellung der bayerischen Kommunen völlig unabhängig von den kommunalen Spitzenverbänden besteht?
Eine zweite Bemerkung: Herr Staatsminister, Sie haben selbst darauf hingewiesen, dass die horizontale und vertikale Differenzierung von Finanzausgleichsmitteln entscheidend ist. Nach der Lektüre des Gesetzentwurfs müssen Sie zugestehen, dass dieser Gesetzentwurf der Staatsregierung auf die horizontale und vertikale Verteilung zwischen den Ebenen - Bezirke, Landkreise, kreisangehörige Gemeinden, kreisfreie Städte sowie verschiedene Gemeindegruppen, Gemeindegrößen und besondere Anforderungen - keine Antwort gibt. Vom Herrn Finanzminister erwarte ich mir die Zustimmung zu der Aussage, dass eine entsprechende Ergänzung dieses Gesetzes notwendig wäre.
Wir haben einen Vorschlag eingebracht, mit dem wir einen dreijährigen Bericht zu der Frage der horizontalen und vertikalen Verteilung fordern. Stimmen Sie mir zu, dass dies ein sinnvoller Ansatz ist und wir gemeinsam daran arbeiten müssten, diesen Ansatz umzusetzen?
Herr Abgeordneter Halbleib, Sie haben recht: Es gibt keine Zwangsmitgliedschaft. Es gibt aber ein in der Verfassung verankertes Mitwirkungsrecht der kommunalen Spitzenverbände. Dieses ist von zentraler Bedeutung, wenn sich die Bayerische Staatsregierung mit den Kommunen über Konzepte austauschen muss. Gemäß der Bayerischen Verfassung sind die kommunalen Spitzenverbände für das Innenministerium, das Finanzministerium und die gesamte Staatsregierung der wesentliche Ansprechpartner.
Zu Ihrem zweiten Punkt: Sie fordern einen dreijährigen Bericht. Ich stelle fest: Am Ende dieses Gesetzgebungsverfahrens wird ein jährlicher Bericht stehen.
Künftig werden wir in Abstimmung mit den Kommunen jährlich über deren finanzielle Situation einen Bericht vorlegen. Insoweit betrachte ich Ihre Frage als erledigt. Wir werden im Zusammenhang mit dem kommunalen Finanzausgleich jährlich die Situation der Kommunen darstellen. Der Landtag kann dann entscheiden, ob den unterschiedlichen Interessen Rechnung getragen wurde oder nicht. Diese Aufgabenstellung hat uns das Verfassungsgericht auf den Weg gegeben.
Weitere Wortmeldungen liegen uns nicht mehr vor. Die Aussprache ist damit geschlossen. Die Abstimmung erfolgt in drei Stufen. Deshalb bitte ich Sie, sich zu konzentrieren.
Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 16/2094 sowie die Änderungsanträge auf den Drucksachen 16/2546, 16/2633, 16/2634 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf der Drucksache 16/2866 zugrunde.
Vorweg lasse ich über die vom federführenden Ausschuss zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge auf den Drucksachen 16/2546, 16/2633 und 16/2634 abstimmen. Mir wurde signalisiert, dass über die Änderungsanträge insgesamt abgestimmt werden kann und keine Einzelabstimmung nötig ist. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion im federführenden Ausschuss einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind anscheinend alle Kolleginnen und Kollegen. Gibt es Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Auch keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten mit Zustimmung von Frau Abg. Dr. Pauli und allen Fraktionen. Die Änderungsanträge sind damit abgelehnt.
Ich komme damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Der federführende Ausschuss schlägt die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs vor. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Ich bitte Sie, die Gegenstimmen anzuzeigen. - Das sind die Fraktionen der SPD, der Freien Wähler, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Frau Kollegin Dr. Pauli. Gibt es Stimmenthaltungen? Ich sehe keine. Damit ist der Gesetzentwurf beschlossen.
Eine Dritte Lesung wurde nicht beantragt. Deshalb kommen wir nach § 56 der Geschäftsordnung zur Schlussabstimmung, die gemäß § 127 Absatz 2 der Geschäftsordnung in namentlicher Form durchgeführt wird. Die Urnen für die Stimmabgabe finden Sie an den
- Ich bitte um Nachsicht mit mir. Auf jeden Fall sind die fünf Minuten um, die wir uns für die namentliche Abstimmung vorgenommen haben. Deswegen schließe ich hiermit die namentliche Abstimmung. Das Ergebnis der Abstimmung wird später bekannt gegeben.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Sepp Daxenberger, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern mit Ehegatten im Bayerischen Beamtenrecht und im Bayerischen Abgeordnetenrecht (Drs. 16/2193) Zweite Lesung
Ich eröffne die Aussprache und bitte um Aufmerksamkeit auch für dieses Thema. Im Ältestenrat wurde eine Redezeit von sieben Minuten pro Fraktion vereinbart. Daran halten wir uns jetzt. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Claudia Stamm. Bitte sehr, Sie haben das Wort. - Wenn ich den richtigen Knopf drücke, haben Sie das Wort.
(Kurzes Zwiegespräch zwischen dem Zweiten Vi- zepräsidenten Franz Maget und der Abgeordneten Claudia Stamm (GRÜNE))
- Gern. Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Ich möchte mich ganz kurz halten und inhaltlich gar nicht mehr viel sagen; denn das ist in der Ersten Lesung schon geschehen. Ein paar Dinge würde ich allerdings gern geraderücken.
Drittens werde ich und werden wir genau hinsehen, ob wirklich alles in das neue Dienstrecht eingearbeitet wird bzw. wurde.
Zu Punkt 1. Unser Gesetzentwurf regelt Dinge im Bereich des Beamtenrechts, die sofort umgesetzt werden könnten. In diesen Bereichen müssten schwule- oder lesbische Paare nicht mehr länger warten; die Gleichbehandlung könnte sofort erfolgen - eine Frage der Gerechtigkeit also -, so wie es übrigens in den allermeisten anderen Bundesländern längst geschehen ist. Es würde also sofort etwas passieren und nicht erst dann, wenn das neue Dienstrecht das Prozedere der Gesetzgebung durchschritten hat. Das heißt andersherum: Die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften im Beamtenrecht bei der Beihilfe, beim Trennungsgeld usw. ist in den meisten anderen Ländern schon längst erfolgt, unabhängig von der Gleichstellung im öffentlichen Dienstrecht.
Das allgemeine Dienstrecht muss wegen der Föderalismusreform neu geregelt werden. Die Teilbereiche in unserem Gesetzentwurf sind davon gar nicht betroffen. Eine Übersicht darüber, welche Länder diese Teilbereiche schon geregelt haben, ohne dass eingetragene schwule- oder lesbische Paare deswegen im öffentlichen Dienstrecht gleichgestellt sind, liegt mir vor. Sie können sie gern einsehen.
Noch eine Randbemerkung: Auch das Abgeordnetenrecht, das unser Gesetzentwurf regelt, wird natürlich nicht vom neuen Dienstrecht berührt. Es handelt sich also auch um einen Bereich, der jetzt auf jeden Fall außen vor bleibt.
Zu Punkt 2. Zu keinem Zeitpunkt wollten wir den Gesetzentwurf zurückziehen. Aber nachdem die CSU signalisiert hat, dass die Teilbereiche im großen Wurf mit dem Rest in das Dienstrecht eingearbeitet werden, wollte ich den Gesetzentwurf zurückstellen lassen - das ist richtig -, auch wenn es gute Gründe gibt und gegeben hätte, dies nicht zu tun, wie ich gerade dargestellt habe. Ich habe im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes angeboten - und das meinte ich als Angebot -: Wenn mir zugesichert wird, dass alle Anpassungen in Bezug auf die Beamtinnen und Beamten im Rahmen des neuen Dienstrechts eingearbeitet werden, dann - und so dachte ich - kann man sich das weitere Prozedere des Gesetzgebungsverfahrens sparen und damit auch der Staatsregierung Arbeit ersparen. Das war mein Angebot. Nachdem es aber hieß, dass mein Antrag auf Zurückstellung abgelehnt würde, habe ich das Angebot zurückgezogen. - Das an dieser Stelle zur Richtigstellung, nachdem hier in den Mauern
Zu Punkt 3. Nachdem der Antrag der GRÜNEN zur Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften im öffentlichen Dienstrecht in leicht modifizierter Fassung mit einer Enthaltung im federführenden Ausschuss angenommen worden war, hieß es auf einmal, dass Herr Finanzminister Fahrenschon die Regelungen zur Gleichstellung in einem Entwurf dem Kabinett vorstellen will, und zwar eine Woche später, also am 17. November. Auf einmal sollte es ganz flott gehen. Seit gestern habe ich tatsächlich einen Entwurf für das Dienstrecht in der Hand, und es sind Teile - oder vielleicht auch alles - betreffend die eingetragenen Lebenspartnerschaften schon eingearbeitet. Sie sind also der Initiative der GRÜNEN gefolgt. Vielen Dank dafür.
Ob dies allerdings überall und umfänglich passiert ist, konnten wir in der Kürze der Zeit seit gestern nicht überblicken. Unserem Antrag zufolge, der in allen drei Ausschüssen nahezu einstimmig angenommen wurde, müssen eingetragene Lebenspartnerschaften im gesamten Dienstrecht Ehepaaren gleichgestellt werden.
Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, darf ich das Ergebnis der vorhin durchgeführten namentlichen Schlussabstimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden auf Drucksache 16/2094 bekannt geben. Das war Tagesordnungspunkt 9. Mit Ja haben 94 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 75. Stimmenthaltungen gab es zwei. Das Gesetz ist damit so angenommen.