Die Zeit bis zum Stichtag "1. März" ist knapp. Zahlreiche Verbände haben zu Recht darüber ihren Unmut geäußert. Es ist daher wichtig, dass wir die Diskussion noch weiter führen, vor allem über die Ausgleichsleistungen. Ich freue mich auf konstruktive Beratungen im Interesse einer vernünftigen Partnerschaft von Ökologie und Ökonomie.
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage, obwohl Ihre Redezeit schon vorbei ist? - Herr Kollege Dr. Fahn, machen Sie eine Zwischenintervention? - Herr Kollege Dr. Fahn, dann bitte.
Ich habe mit dem Absenken meiner Stimme das Ende meines Beitrags signalisiert. Herr Fahn, ich freue mich auf Ihre Intervention.
Ich freue mich immer wieder, wenn Sie von Ökonomie und Ökologie sprechen, manchmal zweimal oder viermal in einer Ihrer Reden. Sie haben selbst gesagt, dass noch ein Diskussionsbedarf besteht, gerade mit den Verbänden. Das ist alles sehr schnell gekommen, und jetzt soll das schon bis zum 01.03. umgesetzt werden. Herr Kollege Dr. Magerl hat bereits gesagt, dass es problematisch sei, im Januar entsprechende Initiativen zu starten. Welchen Vorschlag hat die FDP, um noch einmal zu einer intensiven Diskussion zu kommen? Wie stehen Sie zum Vorschlag einer Anhörung zu diesem Thema? Die Verbände sind hier wirklich zu kurz gekommen. Nicht irgendwer, sondern der Bayerische Gemeindetag hat gesagt, dass es deutlich zu schnell gegangen sei und noch ein Diskussionsbedarf bestünde. Wie wollen Sie diesen noch vorhandenen Diskussionsbedarf befriedigen? Dies wäre wichtig; denn das Thema Wasser ist eines der entscheidendsten Themen überhaupt.
Herr Kollege Dr. Fahn, herzlichen Dank. Es freut mich, dass die vernünftige Partnerschaft zwischen Ökologie und Ökonomie auch bei Ihnen angekommen ist und Sie diese vernünftige Aussage immer wieder unterstrichen haben. Ich habe gesagt, dass die berechtigten Bedenken der Verbände noch weiter erörtert werden sollen. Wir stehen generell in einem regen Austausch mit allen, die zu diesem Thema etwas beitragen wollen. Da hält uns auch keine Weihnachtspause auf. Wir könnten auch im Dezember weitere Gespräche führen.
Jedem ist es selbst überlassen, wie er sich zu diesem Thema fachlich austauscht. Herr Kollege Dr. Fahn, ich
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Umwelt und Gesundheit als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? - Das ist der Fall. Es ist dann so beschlossen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Pressegesetzes und anderer Gesetze (Drs. 16/2649) Zweite Lesung
Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion vereinbart. Als erstem darf ich Herrn Kollegen Huber das Wort erteilen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Teil der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie und der Einrichtung eines Einheitlichen Ansprechpartners. Von den sieben Paragraphen dieses Gesetzentwurfs der Staatsregierung waren sechs bei der Beratung im Ausschuss völlig unstrittig. Die das Pressegesetz betreffenden Teile haben nichts mit dem Medienrecht oder dergleichen zu tun, sondern stellen eine reine Umsetzung europäischen Rechts dar.
Strittig war im Ausschuss lediglich der § 6. Dieser betrifft die Aufhebung der Tariftreueerklärung. Die Oppositionsparteien waren der Meinung, dass diese Regelung beibehalten werden sollte. Die Staatsregierung ist jedoch der Auffassung, dass dies wegen der Dienstleistungsrichtlinie und der Entsenderichtlinie der Europäischen Union, die in deutsches Recht umgesetzt worden sind, nicht mehr möglich ist. Die Tariftreuebindung würde gegen europäisches Recht verstoßen.
Die Aufrechterhaltung einer Regelung des bayerischen Rechts, die gegen Bundes- und Europarecht verstoßen würde, wäre nicht sinnvoll. Trotzdem ist uns diese Regelung sympathisch. Ich darf daran erinnern, dass sie im Juni 2000 Gesetz geworden ist und auf den Bayerischen Beschäftigungspakt zurückgeht. Seinerzeit wurden regelmäßig Runden zwischen der Staatsregierung, der Arbeitgeberseite und den Gewerkschaften durchgeführt. Ich kann mich gut daran erinnern, dass sich der noch amtierende DGB-Vorsitzende Fritz Schösser massiv für diese Regelung, die eine wohltuende Wirkung hat, eingesetzt hat. Beim Bau ist es ohnehin nicht einfach: Dort gibt es Schwarzarbeit und Kolonnen aus
dem Ausland, die oft zu Hungerlöhnen bei uns arbeiten. Dieses Gesetz war eine gewisse Schutzvorschrift gegen diese Entwicklungen. Wir hätten das Gesetz beibehalten, wenn es dafür noch eine rechtliche Möglichkeit gegeben hätte.
Eine vergleichbare Regelung im niedersächsischen Landesvergaberecht ist durch den Europäischen Gerichtshof im April 2008 aufgehoben worden. Die Staatsregierung hat gehandelt und den Vollzug dieses Gesetzes außer Kraft gesetzt. Seit dem April 2008 wird es nicht mehr angewandt, weil es gegen europäisches Recht verstößt. Die heutige Aufhebung hat eigentlich nur noch eine rein deklaratorische Bedeutung.
Wir hätten dieses Gesetz gerne weitergeführt. Wir würden uns auch wünschen, dass europäische Regelungen einen gewissen Freiraum für regionale Besonderheiten im Sinne von Regionalisierung und Subsidiarität ließen. Vielleicht sollten wir einmal gemeinsam an unsere Kollegen im Europäischen Parlament appellieren, in solchen Regelungen für regionale Besonderheiten einen gewissen Spielraum zu lassen. In der Vergangenheit war dies nicht der Fall. Für die Zukunft wäre es aber wünschenswert. Aus den genannten Gründen kann diese Regelung leider nicht aufrechterhalten werden. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf der Staatsregierung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Huber, ich werde Ihnen jetzt - ohne das Europäische Parlament bemühen zu müssen - die Brücke bauen, damit wir die Kernaussage dieses Gesetzes über Bauvergaben in Bayern aufrechterhalten können. Zunächst möchte ich aber zu den übrigen Punkten anmerken, dass mit diesem Änderungsgesetz Vorgaben der EU-Dienstleistungsrichtlinie Rechnung getragen werden soll. Die Einführung einer einheitlichen Stelle zur Verfahrensabwicklung im Wohnraumförderungsgesetz und im Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum ist in Ordnung. Mit der Aufhebung von Artikel 4 Absatz 9 des Baukammerngesetzes soll eine Bereinigung erfolgen, weil diese Bestimmung künftig nur noch deklaratorische Bedeutung hätte. Hier trifft das zu, was Sie vorhin gesagt haben.
Sowohl in Artikel 5 des Gesetzentwurfs der SPD, der Freien Wähler und der GRÜNEN über die Zuständigkeiten für die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners als auch in Artikel 4 des Gesetzentwurfs der Staatsregierung - nicht, wie fälschlicherweise in der Be
gründung zitiert, Artikel 5 - ist eine einheitliche Umsetzung des Artikels 11 Absatz 3 der Dienstleistungsrichtlinie vorgesehen. Eine zusätzliche Regelung im Fachrecht ist in der Tat entbehrlich. Daraus ergeben sich auch verschiedene Änderungen in der Zitierung der Artikel.
Bei der Änderung der Bayerischen Bauordnung wird ein redaktionelles Versehen, nämlich die Zitierung eines falschen Absatzes, korrigiert.
Durchaus substanziell, aber im Rahmen der Freizügigkeit in Europa folgerichtig, ist die Änderung des Pressegesetzes, wonach die Zulässigkeit der Beschäftigung eines verantwortlichen Redakteurs künftig nicht mehr auf dessen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik, sondern auf den Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des europäischen Wirtschaftsraums abstellt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht akzeptabel ist jedoch der Versuch, im Huckepackverfahren mit der Thematik des Einheitlichen Ansprechpartners das Bayerische Bauaufträge-Vergabegesetz auszuhebeln. Ob dies falschem vorauseilendem Gehorsam der Ministerialbürokratie geschuldet ist oder ob hier vielleicht doch die politische Führung des Wirtschaftsministeriums Einfluss genommen hat, überlasse ich Ihrer Phantasie. Beides wäre gleich schlecht. In der Begründung des Innenministeriums zur angeblich zwingend erforderlichen Aufhebung dieses Gesetzes wird nämlich der Eindruck erweckt, dass diesem Gesetz im Falle einer Klage das gleiche Schicksal beschieden wäre wie dem niedersächsischen Landesvergabegesetz. Alternativen werden nicht aufgezeigt. Herr Kollege Huber, es reicht nicht aus, an dieser Stelle die Begründung des Gesetzentwurfs nachzubeten.
Das Innenministerium bezieht sich dabei auf das sogenannte Rüffert-Urteil des EuGH vom 3. April 2008, wonach die Regelung des niedersächsischen Landesvergabegesetzes, das die Vergabe eines öffentlichen Auftrags von der Verpflichtung abhängig macht, dass am Ausführungsort das tarifvertraglich vorgesehene Entgelt gezahlt wird - die sogenannte Tariftreueerklärung -, wegen des Verstoßes gegen die Entsenderichtlinie unzulässig sei. Weil die bayerische Regelung der beanstandeten Regelung in Niedersachsen entspreche, müsse sie aufgehoben werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, so einfach darf man sich die Sache nicht machen. Sehr verehrter Herr Staatssekretär, damit wird nämlich der Eindruck erweckt, als ob Tariftreueregelungen ganz generell mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht nicht in Einklang zu bringen seien.
Es gibt eine rechtliche Möglichkeit, dieses Gesetz aufrechtzuerhalten. Deshalb ist das, was wir heute tun, keineswegs von rein deklaratorischer Bedeutung. Dass Vergabegesetze, die auf der Abgabe von Tariftreueerklärungen bestehen, nicht schlechterdings unzulässig sind, beweist die Tatsache, dass der Niedersächsische Landtag - unsere Kolleginnen und Kollegen in Hannover- genau gestern vor einem Jahr ein neues Landesvergabegesetz beschlossen hat, das seit 01.01.2009 in Kraft ist und in seinem § 3 Unternehmen, die sich um einen Bauauftrag bewerben, verpflichtet, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens das in für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen vorgesehene Entgelt zu zahlen. Andernfalls sind sie von der Angebotswertung auszuschließen. Das gilt nach dem niedersächsischen Nachtragshaushaltsgesetz 2009 von März 2009 - also ganz aktuell - ab einem Auftragswert von 30.000 Euro.
Ich fordere daher die Staatsregierung auf, das Normenscreening, das im Herbst 2008 zu offenbar falschen, zumindest aber unvollständigen Ergebnissen gekommen ist, erneut durchzuführen und einen Gesetzentwurf einzubringen, der das Bauaufträge-Vergabegesetz mit europäischem Recht in Einklang bringt,
wo dies notwendig ist, und dabei seinen Kerninhalt, nämlich das Erfordernis der Abgabe einer Tariftreueerklärung, unberührt lässt. Das ist der Wille des bayerischen Gesetzgebers aus dem Jahr 2000, und daran hat sich bis heute nichts geändert. Ich habe den Worten des Kollegen Huber entnommen, dass er das auch nicht ändern möchte. Er ist nur fälschlicherweise davon ausgegangen, dass dies zwingend erforderlich ist. Es kann allenfalls um eine Anpassung dergestalt gehen, dass nur noch auf die tarifvertraglichen bzw. gesetzlichen Normen Bezug genommen wird, die Artikel 3 der Europäischen Entsenderichtlinie entsprechen. Alternativ, Herr Staatssekretär, bitte ich zu prüfen, ob dasselbe Ergebnis nicht auch durch einen Anwendungserlass erreicht werden kann, der dies klarstellt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, besonders ärgerlich - und das muss schon noch gesagt werden - ist, dass das Innenministerium, um vermeintlich - ich zitiere - "Schaden für den Freistaat Bayern durch mögliche Klagen abzuwenden", schon vor geraumer Zeit die Ämter angewiesen hat, bis auf Weiteres die Tariftreueerklärung nicht mehr abzuverlangen. Das ist eine glatte Umgehung des Willens des Gesetzgebers, liebe Kolleginnen und Kollegen.
dige Löhne zahlen und möglicherweise bei den Ausschreibungen, weil sie zu teuer anbieten, hinten herunterfallen.
Das Ministerium sollte sich jetzt bemühen, Schaden von diesen Unternehmen und von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern abzuwenden, indem es seinen Standpunkt schnellstens und eingehend überprüft und ein europarechtskonformes Gesetz vorlegt. Als es um die Veröffentlichung der Agrarsubventionen ging, war man da übrigens weit weniger zimperlich. Da drohte tatsächlich ganz konkret ein Vertragsverletzungsverfahren, und bis zur letzten Sekunde schaltete die Staatsregierung auf stur.
Ich bitte Sie sehr eindringlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, § 6 aus dem Gesetzentwurf zu streichen, weil wir andernfalls diesem Änderungsgesetz nicht zustimmen können; denn es gibt null Anlass für diesen Landtag, auf die von ihm im Jahr 2000 beschlossene Einforderung von Tariftreueerklärungen zu verzichten. Nachdem es keine rechtlich zwingende Notwendigkeit gibt, das Gesetz aufzuheben, steht, Herr Kollege Huber, nichts dem entgegen, dass Sie Ihrer Sympathie durch ein entsprechendes Abstimmungsverhalten Rechnung tragen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dr. Paul Wengert hat den Sach verhalt vorbildlich dargestellt. Ich denke, wir stehen heute vor dem Problem, dass wir nach der jahrelang bestehenden Möglichkeit der Umsetzung der EUDienstleistungsrichtlinie nun im Huckepack-Verfahren die Auflösung des Bayerischen Bauaufträge-Vergabegesetzes untergeschoben bekommen. Ich muss sagen, ich habe kein Verständnis dafür, dass wir, wie angesprochen, unsere kleinen und mittleren Bauunternehmer damit benachteiligen sollen. Wir hätten das Thema vorher regeln müssen und nicht jetzt kurz vor knapp, kurz vor dem Inkrafttreten der EU-Dienstleistungsrichtlinie.
Herr Kollege Huber, Sie haben im Ausschuss selbst mehrmals nachgefragt, ob es wirklich notwendig ist, dass wir § 6 streichen. Das zeigt Ihre eigenen Bauch schmerzen. Ich verstehe, dass Sie nachfragen mussten. Für mich ist jedenfalls unverständlich, warum wir heute das Bauaufträge-Vergabegesetz ohne Not abschaffen.
Wir haben damit Lohndumping verhindert. Wir haben den Schutz der Arbeitsplätze unserer bayerischen Bauindustrie erreicht. Als Mitglied der Baukommission kann ich sagen: Wir bauen hier im Landtag und erweitern ihn. Ich möchte nicht die Schlagzeigen lesen: "Lohndumping auf der Baustelle des Freistaats" oder "Lohndumping im Bayerischen Landtag". Ich bitte Sie daher inständig, diesen § 6 zu streichen, wie Kollege Dr. Paul Wengert angeregt hat. Das ist wichtig für unsere bayerische Bauindustrie, das ist wichtig für unsere bayerischen Unternehmer. In diesem Sinne: Streichen Sie den § 6, dann haben Sie unsere Zustimmung.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Unseren fleißigen und aufmerksamen Mitarbeitern in der Fraktion ist es zu verdanken, dass wir als Erste entdeckt haben, was über die Änderung des Bayerischen Pressegesetzes und anderer Gesetze angerichtet werden soll. Wir haben daraufhin den Kontakt mit den Gewerkschaften und anderen Arbeitnehmervertretungen gesucht und haben uns erlaubt, uns zu dieser Causa kritisch zu stellen. Tatsächlich ist es so, dass hier ohne Not in vorauseilendem Gehorsam eine bewährte Regelung gekippt werden soll.