Den Vorschlag von Herrn Wörner, eine Anhörung durchzuführen - er hat mir gesagt, ein Antrag liege schon vor -, halte ich einfach deshalb für gut, weil verschiedene Interessenverbände unterschiedliche Meinungen haben, die noch nicht ganz ausdiskutiert sind.
Der erste Punkt, die Verpflichtung der Gemeinden zur Erstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten, ist für uns noch nicht schlüssig und greift zu stark in die Planungshoheit der Kommunen ein.
Zweiter Punkt: Mit der geplanten Privatisierung der technischen Gewässeraufsicht verliert die Behörde nach unserer Ansicht - und der Bayerische Gemeindetag sieht es genauso - wichtiges Know-how. Dies ist der erste Schritt in eine Teilprivatisierung des Wassers, das wollen wir eigentlich nicht. Eine objektive und fachlich fundierte Beratung wird aber kaum möglich sein. Die Freien Wähler haben eine klare Position: Wasser ist Teil der Allgemeinheit. Eine Privatisierung, auch in Teilen, darf nicht erfolgen.
Der dritte Punkt: Um das Konnexitätsprinzip zu wahren, muss eine Kostendeckung für Kommunen über eine Gebührenordnung im Gesetz geregelt sein. Diese Regelung fehlt bisher.
Thema vier: Gewässerrandstreifen. Meine Damen und Herren, Gewässerrandstreifen sind aus zahlreichen ökologischen Gründen unverzichtbar. Sie dienen als Schutz vor direkter Einleitung von Stickstofffrachten und Pestizideinschwemmungen aus Äckern. Gewässerrandstreifen sind auch die einzige Bremse gegen das Umbrechen der Böden bis zur Uferkante.
Bayern will nun - das wurde auch vom Herrn Umweltminister gesagt - eine Aufweichung des Bundesgesetzes erreichen, um gemeinsam mit den Landwirten Regelungen auf freiwilliger Basis zu treffen. Dies kann
eigentlich nur dann gut gelingen, wenn es auch von den Landwirten angenommen wird bzw. wenn die Landwirte eine angemessene Entschädigung dafür bekommen. Wir haben Gespräche mit den Landwirten geführt. Sie haben nicht so klar und eindeutig gesagt, dass das der Fall ist. Deshalb ist noch ein gewisser Gesprächsbedarf gegeben, der im Ausschuss nachgeholt werden muss.
Für Ausgleichsregelungen gibt es auch noch Gesprächsbedarf. Wir haben zum Beispiel mit den Schutzgebietsbetroffenen diskutiert, mit dem Bauernverband oder auch dem Bund Naturschutz. Da haben wir gemerkt: Hier sind noch Dinge zu klären. Das müssen wir in den nächsten Wochen und Monaten tun.
Ein Punkt, der bisher noch nicht erwähnt wurde, ist Artikel 46 Punkt 4, die ermöglichte Umwandlung von Grünland in Ackerland in Hochwasserschutzgebieten. Das ist für uns ein klares Abweichen vom Wasserhaushaltsgesetz und ein handwerklicher Fehler. Ackerland trägt nachweislich in Überschwemmungsgebieten zu einer Verschlechterung der Gewässergüte durch Erosion und ungewollte Nähr- und Schadstoffeinträge bei. Im Jahr 2008 wurden beispielsweise in Bayern in Über schwemmungsgebieten rund 365 Hektar Grünland um gebrochen und als Ackerland teilweise sehr intensiv für die Energieerzeugung genutzt. Das generelle Umbruchverbot des Wasserhaushaltsgesetzes muss daher nach unserer Auffassung zwingend ins Bayerische Wassergesetz aufgenommen werden. Da gibt es auch noch eine Regelung in Absatz 7, die wir auch ab lehnen. In Überschwemmungsgebieten darf es keinen weiteren Verlust von Retentionsraum mehr geben.
Man sieht dem Entwurf an - wir haben ihn auch erst letzte Woche unter dem Datum 08.12. bekommen und wussten gar nicht, was der aktuelle Entwurf ist -, dass das wirklich alles mit heißer Nadel gestrickt wurde. Deswegen meinen wir, es besteht noch ein erheblicher Diskussionsbedarf. Mit dieser engen Terminsetzung soll natürlich rechtzeitig vor Inkraftsetzen des Bundesgesetzes eine bayerische Lösung gefunden werden. Wir meinen aber, dass trotzdem noch intensiv diskutiert werden muss.
Deswegen lehnen die Freien Wähler diesen Gesetzentwurf in dieser Form ab. Wir hoffen, dass noch zu einem Gespräch mit den Verbänden und den Kommen kommt. Wir haben die Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages intensiv gelesen. Daraus gehen die einzelnen Punkte hervor. Das müsste eigentlich schon noch geklärt, werden, damit wir einen noch größeren Konsens erzielen, als es bisher der Fall ist.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende neue Gesetzentwurf ist wahrlich nicht der große Wurf, Herr Staatsminister.
Sie haben wieder einmal so schön vollmundig gesagt: Ihr Ziel sei es, den Nutzen zu mehren, Schaden abzuwenden. Ansonsten reden Sie immer wieder von Demut, vom Schutz der Schöpfung, von all diesen Dingen.
Davon ist in dem Gesetzentwurf absolut nichts zu merken. Sie kommen mit großen Worten und landen letztendlich mit diesem Entwurf einmal mehr als weichgespülter Bettvorleger.
Herr Kollege Wörner und Herr Kollege Fahn haben schon einige Punkte angesprochen. Was ich ablehne, ist der Zeitdruck, den Sie sehen, auch Sie, Herr Kollege Hünnerkopf. Es ist ein umfangreiches Gesetz und es geht um sehr wesentliche und wichtige Punkte. Es geht um den Lebensraum Wasser und um das Lebensmittel Nummer eins, Wasser. Dafür sollten wir uns fürwahr genügend Zeit nehmen und uns nicht derartig unter Druck setzen lassen.
Auch wir unterstützen die Forderung, eine Anhörung durchzuführen. Das sollten wir tun, bevor wir in die Gesetzesberatungen im Ausschuss gehen. Ich halte es schon fast für eine Frechheit, dass Sie uns den Gesetzentwurf wenige Tage vor der Weihnachtspause vorlegen und erwarten, dass er nach der Weihnachtspause zügig beraten wird; denn ansonsten ist der Termin "1. März" - wir alle, die hier versammelt sind, kennen die Abläufe im Hause - nicht zu halten, vor allen Dingen, wenn man davon ausgeht, dass dieser Gesetzentwurf auch noch von anderen Ausschüssen beraten werden soll, die zu kommunalen und zu Haushaltsaspekten einiges anzumerken haben. Wenn Sie den Termin "1. März" wirklich halten wollen, dann hätte entweder Ihr großes Ministerium schneller in die Gänge kommen müssen oder Sie müssten uns etwas mehr Zeit geben. Wenn man auf die Vier-Wochen-Frist nach der Geschäftsordnung pocht, gerade im Hinblick auf die Weihnachtspause, ist das, was Sie hier betreiben, fast schon eine Missachtung des Parlaments. Eine gründli
Ich möchte einige inhaltliche Punkte ansprechen. Die Gewässerrandstreifen sind ein Grund dafür, dass Sie das noch vor dem 1. März hier durchpauken wollen, weil dann das Bundesgesetz in dem Punkt unmittelbar gelten würde. Wir sind der Auffassung, dass Gewässerrandstreifen verpflichtend festgelegt werden sollen. Fünf Meter rechts und links vom Gewässer sind zwar ein erster Schritt, aber das reicht nicht immer aus. Man muss dann schauen, ob man mit freiwilligen Vereinbarungen darüber hinauskommt. Praxis ist eben - und die kennen Sie genauso gut wie ich -, dass in vielen Gegenden bis an den letzten Zentimeter an die Gewässer hingeackert wird. Das ist leider immer noch Praxis. Fünf Meter Gewässerrandstreifen rechts und links wären zumindest ein sehr deutlicher Erfolg.
Kollege Fahn hat das Verbot des Grünlandumbruchs angesprochen. Auch da sollten wir nicht hinter das Bundesgesetz zurückfallen und das hier nicht durch Verordnungen aufweichen. Ihr Vorschlag ist ein deutlicher Rückschritt gegenüber dem, was der Bund hier beschlossen hat.
Beschneiungsanlagen regeln Sie in einem Riesenparagraphen, und zwar so großzügig, dass es großzügiger kaum noch geht. Der Gewässerschutz wird dabei gerade in dem hoch sensiblen Alpenraum aufgeweicht.
Auf der Homepage des Bundesumweltministeriums heißt es zum Thema Klimaschutz, dass die Problematik der Klimaänderungen in dieses Gesetz eingearbeitet werden soll. In Artikel 31, öffentliche Wasserversor gung, Wasser- und Heilquellenschutzgebiete, des ersten Entwurfs, den Sie vorgelegt hatten, war noch vorgesehen, dass bei Planungen zur Wasserversorgung die Auswirkungen der Klimaänderungen auf die Versorgungssicherheit zu berücksichtigen sind. Im jetzt vorgelegten Entwurf fehlt dieser wichtige Passus völlig. Sie sind einmal mehr vor der einschlägigen Lobby eingeknickt. Das kann es wirklich nicht sein.
Der letzte Punkt, den ich in der Ersten Lesung ansprechen möchte, sind die Teilprivatisierungen gerade der Kontrolle. Der Staat gibt in einem ganz wesentlichen Bereich eines seiner wichtigsten Instrumente aus der Hand, indem er die Kontrolle teilprivatisiert. Ich weiß, wie Sie arbeiten: Sie fangen einmal in einem Bereich an, und dann geht das letztendlich zügig in eine Gesamtprivatisierung dieses Bereichs über. Es gibt weltweit genügend große Konzerne, die in die Wasserversorgung hineinwollen. Es gilt, den Anfängen zu wehren.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es wurde bereits erwähnt, dass das Bayerische Wassergesetz in einem engen Zusammenhang mit dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes zu sehen ist, wenn es am 1. März in Kraft tritt. Es ist wichtig, dass wir in Bayern auch den Termin "1. März" halten und nahtlos daran anschließen, weil sonst die Würdigung der Kultur- und Landschaftspflege für die Gewässerrandstreifen nicht nur vorübergehend, sondern permanent gefährdet wäre. Dies dürfen wir auch im Hinblick auf unsere Kulturlandwirte nicht riskieren.
Die Gewässerrandstreifen sind der beste Beleg dafür, dass Bayern eine bessere und pragmatischere Lösung hat als die pauschalierenden Anforderungen des Bundes. Statt staatlicher Vorschriften können freiwillig Verträge geschlossen werden, welche die Betreuung der Gewässerrandstreifen regeln. Herr Magerl, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen: Gerade aufgrund der freiwilligen Verträge haben zahlreiche Bürgermeister in Bayern die Gewässerrandstreifen über die fünf Meter hinaus ausgedehnt. Man sieht daran, dass man mit freiwilligen Verträgen das angestrebte Ziel teilweise besser erreichen kann als mit vom Staat oktroyierten Vorschriften.
Gerade für die Fischerei konnte ein unbürokratisches Verfahren gefunden werden, das vor unnützen Beschränkungen schützt und ganz bewusst auf das Verantwortungsbewusstsein der bayerischen Fischer vertraut. Die Zuständigkeit für die Gewässeraufsicht bleibt wie bisher bei den Kreisverwaltungsbehörden, die technische Gewässeraufsicht bei den wasserwirtschaftlichen Fachbehörden. Neu ist - passend zu Kopenhagen -, dass nun auch klimarelevante Veränderungen erfasst, beobachtet und begutachtet werden. Jetzt wird auch klargestellt, dass private Sachverständige zur Unterstützung staatlicher Behörden hinzugezogen werden dürfen.
Die privaten Sachverständigen werden im Auftrag - und nur bei Auftrag - der Behörden tätig. Das sind keine beauftragten freien Unternehmen, sondern reine Helfer
der Verwaltung. Das ist ein begrüßenswertes Modell unter dem Gesichtspunkt des Qualitätswettbewerbs auch bei der Aufsicht. Gleiches gilt auch für die privaten Prüflaboratorien.
Als besonders positiv hervorzugeben ist, dass künftig auch ein offizielles Verzeichnis der Wildbäche in Bayern erstellt wird, was der ökologischen Wertigkeit dieser Gewässer Rechnung trägt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen, dass die Leitlinie der Umweltpolitik der Liberalen eine vernünftige Partnerschaft von Ökologie und Ökonomie ist.
- Ich sage das immer wieder, liebe Kollegen, weil wichtige Zusammenhänge immer wieder erwähnt werden müssen.
- Ich werde diesen Zusammenhang gleich belegen, damit Sie unsere Haltung verstehen. Eine Neuregelung konnte unter anderem für die Wasserkraftnutzung eingeführt werden, die einerseits die Gewässer schützt - Ökologie - und andererseits gegenüber den Betreibern - Ökonomie - vertretbar ist. Wenn eine Wasserkraftanlage drei Jahre lang nicht in Betrieb war, muss sie bei der Wiederinbetriebnahme den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie zwingend und nachweislich entsprechen. Das ist im Interesse der Natur nötig und den Betreibern zumutbar. Das ist eine vernünftige Partnerschaft von Ökonomie und Ökologie.
Wir halten den Gesetzentwurf in großen Zügen für schlüssig und gelungen. Teilweise konnte Bürokratie abgebaut werden. So werden nun 56 Zuständigkeits verordnungen nicht mehr benötigt. Es ist auch richtig, dass wir uns in Bayern nicht einfach zurücklehnen und die Bundesgesetzgebung eins zu eins übernehmen, sondern dass wir mit einem speziellen bayerischen Gesetz auf die bayerischen Besonderheiten hinweisen, und unser Wasser angemessen schützen und würdigen.
Zum Wortbeitrag von Herrn Wörner möchte ich noch etwas sagen. Der Unterschied zwischen Ihrem und unserem Ansatz ist Folgender: Wir wollen in einem Gesetz einen Rahmen festlegen. Sie wollen mit dem Gesetz einen Preis festlegen, und das ist der entscheidende Unterschied.