Protocol of the Session on December 16, 2009

Sehr geehrter Herr Kollege Mütze, vielen Dank für die Zwischenintervention. Ich bin vorhin auch kurz darauf eingegangen. Wir wissen natürlich, dass 2.200 Woh nungen am bayerischen Untermain im Bestand sind. Für einen etwaigen Verkauf bestehen dieselben Bedingungen wie für alle anderen auch. Das wissen Sie als Mitglied des Haushaltsausschusses genauso gut wie ich. Niemand verbietet uns, an die kommunalen Unternehmen der Wohnungsbauorganisation zu verkaufen, wenn sie ein ordentliches Angebot machen. Da gibt es in Aschaffenburg die Stadtbau.

(Zurufe von der SPD - Christine Kamm (GRÜNE): Ein ordentliches Angebot!)

Sie können mit dem Kollegen Mütze auch gern darüber sprechen, woran wir im Haushaltsausschuss gebunden sind. Wir können natürlich bestimmte Bestimmungen erlassen, das steht uns frei. Aber wir sind auch an die Normen gebunden. An denen kommen wir nicht vorbei, auch wenn Sie es anders haben möchten.

(Zuruf der Abgeordneten Christine Stahl (GRÜ- NE))

Als Nächste hat Frau Kollegin Christine Kamm das Wort.

Herr Präsident, der Diskussionsverlauf erfordert, dass man zu einigen Punkten Stellung nimmt.

Herr Kollege Bausback, es wäre ein vernünftiger Beitrag zur Verhinderung und Reduzierung der Verunsicherung, wenn Sie schlicht und einfach unserem Antrag zustimmen würden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich verstehe überhaupt nicht, warum Sie nicht zustimmen können. Dieser Antrag sichert Bewegungsmöglichkeiten, sichert Handlungsspielraum unter gleichzeitigem Schutz der Interessen der Mieterinnen und Mieter. Warum Sie diesen Antrag ablehnen, erschließt sich mir überhaupt nicht.

Ich finde es zwar schön, Frau Kollegin Görlitz, dass Sie sich Sorgen machen. Aber ehrlich gesagt, wenn wir den Antrag erst dann stellen, wenn ein Verkauf schon geplant ist, käme er zu spät. Ein solcher Antrag ist nur im Vorgriff sinnvoll.

Das Mietrecht mag zwar stark sein, aber wo massive Spekulationsinteressen im Spiel sind, sind diese in der Regel stärker. Das sieht man in der Praxis. Man muss nur einmal schauen, warum es teilweise zu Entmietungen ganzer Wohnbestände und zu spekulativen Umwandlungen von Wohnraum in Eigentumswohnraum kommt. Ich habe es vorhin schon einmal gesagt: In München fallen in den nächsten zehn Jahren weitere 10.000 Sozialwohnungen aus der Bindung. Wenn dann beispielsweise zusätzlich noch die 10.000 Münchner GBW-Wohnungen auf den freien Markt geworfen werden, dann verschwinden gerade im unteren Mietsegment sehr viele Wohnungen. Das würde letztendlich einen Impuls für alle Mieten in München nach oben auslösen.

Ich komme zu Ihren wunderbaren Ausführungen, Herr Kollege Klein, wo Sie beklagt haben, es wäre alles viel besser, wenn Rot-Grün vor zehn, zwölf Jahren nicht die Eigenheimzulage abgeschafft hätte.

(Karsten Klein (FDP): Das habe ich nicht gesagt!)

Da hätte ich Sie in den letzten zwölf Jahren hören wollen. Die Eigenheimzulage war eine sehr breite und nicht sehr zielorientierte Förderung, eigentlich eine Subvention, die Sie kritisieren müssten. Aber Sie hätten die Streichung ja rückgängig machen können. Ich habe mir

angeschaut, was in Ihrer Koalitionsvereinbarung dazu drinsteht. Ich sage Ihnen eines: Nichts steht drin.

(Karsten Klein (FDP): Wir sprechen über die Mietrechtsreform!)

Ihre Liberalisierung des Mietrechts zulasten der Mieter löst diese Probleme nicht. Dann habe ich mir angeschaut, welche Gesetzesinitiativen auf Bundesebene angegangen werden. Was ist da los? Da gibt es lediglich eine undifferenzierte Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes bei Hotels, ohne dass dieser verbunden wäre beispielsweise mit der energetischen Sanierung von Hotelbetrieben.

Wenn Sie wirklich etwas tun wollen, dann fördern Sie zielorientiert. Sehen Sie zu, dass Sie die Wohnungsbauförderprogramme zielorientiert hinbekommen, und fördern Sie nicht einfach wild durch die Gegend. Tun Sie etwas für den Schutz der Mieter. Sichern Sie deren Interessen. Stimmen Sie unserem Antrag zu, weil er nicht nur die Mieter schützt, sondern auch Bewegungsspielraum der Wohnungseigentümer ermöglicht.

(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der SPD)

Jetzt hat Staatsminister Georg Fahrenschon das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will seitens der Staatsregierung wiederholen, was bereits in der Plenarsitzung am 1. Juli ausführlich berichtet wurde zum Dringlichkeitsantrag der SPD vom 30. Juni und auch zu dem, was am 12. November im Haushaltsausschuss zu den beiden Anträgen meinerseits eingebracht wurde. Ihnen ist bekannt, dass sich die Bayerische Landesbank in den nächsten Jahren auf Kernaufgaben beschränken und ihre Geschäftstätigkeit einschränken muss. Gründe für diese Restrukturierungsmaßnahmen sind einerseits die schwierige wirtschaftliche Situation der Bank und anderseits die Vorgaben der Europäischen Kommission nach den notwendigen Stabilisierungsmaßnahmen durch den Freistaat Bayern vor einem Jahr.

In diesem Zusammenhang werden auch die knapp 130 Beteiligungen der Bayerischen Landesbank auf den Prüfstand gestellt. Diese Prüfung gilt auch für die börsennotierte GBW AG, an der die Bayerische Lan desbank zu rund 92 % beteiligt ist. Die Bayerische Landesbank geht davon aus, dass sie sich mittelfristig von dieser Beteiligung trennen muss. Aktuell - das spielt jetzt eine Rolle - finden keine konkrete Verkaufsmaßnahmen oder Verhandlungen statt. Ich betone deshalb zum wiederholten Male und ausdrücklich: Für den Fall eines möglichen späteren Verkaufs werden die Baye

rische Staatsregierung und ihre Vertreter im Verwaltungsrat darauf achten, dass nicht nur die Höhe des Verkaufserlöses, sondern zwingend auch die sozialen Aspekte, die Sozialverträglichkeit einer Veräußerung und natürlich auch der Mieterschutz sowie die Suche nach einem seriösen Erwerber eine wichtige Rolle spielen.

Wir müssen erstens festhalten: Es finden keine Verkaufsverhandlungen statt. Zweitens. Für diesen Fall hat die Staatsregierung bereits Mitte des Jahres und auch im November erklärt, dass sie ihrer Verantwortung gegenüber den Mietern gerecht werden wird.

Ich will nur in einem Nebensatz sagen: Es gibt mannigfaltige Möglichkeiten, über die man nachdenken könnte, so zum Beispiel über einen Verkauf an ein Konsortium der beteiligten Stadt- und Kreissparkassen zusammen mit den Standortkommunen. Es gibt die Möglichkeit, den Mietern, auch wenn sie vielleicht nicht die solventesten sind, Herr Wörner, das Erstkaufsrecht zuzugestehen; denn viele Mieter sind vor 10 oder 15 Jahren in die Wohnungen eingezogen und gegebe nenfalls jetzt in der Lage, die eigene Wohnung zu kaufen.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Das ist doch in Ordnung!)

All diese Überlegungen sollen geprüft werden, aber es hat keinen Sinn, entsprechende Kriterien zu einem Zeitpunkt zu entwickeln, zu dem keine Verkaufsverhandlungen stattfinden, zu dem noch nicht einmal über den Verkauf entschieden ist. All denjenigen, die heute hier argumentiert haben, sie wollten die Mieter schützen, sie wollten Vertrauen schaffen, muss gesagt werden: Wenn wir jetzt einen Kriterienkatalog aufstellen, schwächen wir erstens unsere Verhandlungsposition gegenüber Europa - wir wollen ja versuchen, die GBW AG zu erhalten -, und verunsichern zweitens die Mieter; denn wenn Sie sagen, Sie haben einen Kriterienkatalog, dann gehen die Mieter davon aus, dass sich diesem Kriterienkatalog ein Verkauf anschließt, wie es meist der Fall ist.

Herr Staatsminister, lassen Sie eine Zwischenfrage der Frau Kollegin Stahl zu?

Gerne, Frau Abgeordnete.

Bitte schön.

Herr Staatsminister, vielleicht habe ich es überhört. Haben Sie gesagt, welche Alternativen es zur Überlegung gibt, mittelfristig die

GBW zu verkaufen? Was bieten Sie stattdessen an Finanzierung an?

Frau Abgeordnete, ich glaube, dass ich schon deutlich herausgearbeitet habe, dass wir erstens noch im Verhandlungsprozess mit der Europäischen Union stehen. Zweitens haben wir genauso wie bei anderen Veräußerungen von großen Wohnungsbeständen, zum Beispiel durch Sozialversicherungsträger oder Kommunen, die Möglichkeit, uns an eine Sozialcharta binden. Wir könnten eine Sozialcharta entwickeln, die, wie auch in vielen anderen Fällen, den Mietern die Möglichkeit gibt, nicht einfach nur einen neuen Eigentümer zu haben, sondern die dafür sorgt, dass sich der neue Eigentümer an den Inhalt der Sozialcharta zu halten hat. Wir haben also eine große Bandbreite an Möglichkeiten, mit denen wir arbeiten können.

Ich will abschließend noch einmal sagen: Der Freistaat Bayern ist sich seiner Verantwortung für die Mieter der GBW AG selbstverständlich bewusst. Die Forderung, jetzt einen Kriterienkatalog für die Veräußerung von Wohnungsbeständen des Freistaates bzw. seiner Beteiligungen aufzustellen, führt nicht zu mehr Sicherheit und mehr Vertrauen, sondern ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht sachdienlich.

Zum Antrag der GRÜNEN möchte ich noch ergänzen, dass der Immobilienbestand der GBW AG laut Auskunft der Bayerischen Landesbank aktuell bewertet ist, ebenso die Beteiligung der BayernLB. Aus meiner Sicht besteht deshalb keine Notwendigkeit für eine zusätzliche Bewertung in Form eines Wertgutachtens.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf Sie deshalb bitten, dass sich das Plenum dem Votum des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen und dem Votum des mitberatenden Ausschusses für Soziales, Familie und Arbeit anschließt und beide Anträge ablehnt.

(Beifall bei der CSU und Abgeordneten der FDP)

Danke schön, Herr Staatsminister. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagsordnungspunkte wieder getrennt.

Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 16/2273 abstim men. Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt auf Drucksache 16/2861 die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der Freien Wähler, der SPD und des BÜNDNISSES 90/

DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Stimmenthaltungen? - Keine. Dann ist dieser Antrag abgelehnt.

Ich komme zur Abstimmung über den Antrag von Abgeordneten der SPD-Fraktion auf Drucksache 16/1718. Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt auf Drucksache 16/2860 wiederum die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind wiederum die Fraktionen der Freien Wähler, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Stimmenthaltungen? - Keine. Dann ist der Antrag ebenfalls abgelehnt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 18 auf:

Antrag der Abgeordneten HansUlrich Pfaffmann, Martin Güll, Reinhold Strobl u. a. (SPD) Schulwegekostenerstattung zumindest bis zur nächstgelegenen Schule (Drs. 16/1317)

Ich eröffne die Aussprache. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Erika Görlitz.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Das glaube ich nicht, wir sind die Antragsteller!)

- Entschuldigung, Sie haben völlig recht. Auf dem Monitor ist die Agenda nicht weitergelaufen. Als erste Rednerin hat Frau Kollegin Johanna Werner-Muggendorfer das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Danke schön, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Sie mit diesem Antrag auf ein Problem aufmerksam machen, das wir bei gutem Willen und Ihrer Mithilfe lösen könnten. Dieses Problem besteht hauptsächlich auf dem Land und ist in der Stadt von nicht so großer Bedeutung. Ich muss an einem Fall deutlich machen, worum es da geht. Wenn sich Eltern dafür entscheiden, dass ihr Kind eine Schule besucht, die nicht die nächstgelegene Schule ist, entsteht ein Problem. Wenn das Kind zum Beispiel eine Realschule besuchen soll und die nächstgelegene Realschule sehr groß ist, sodass die Eltern Angst haben, dass ihr Kind dort vielleicht untergeht, und sich deshalb für eine etwas weiter gelegene, kleine Schule entscheiden, dann bekommen die Eltern nicht einmal die Schulwegekosten ersetzt, die beim Besuch der nächstgelegenen Schule anfallen würden. Die Eltern müssen die kompletten Schulwegkosten also selbst tragen und sind mit ihrem Problem alleingelassen.

Ich weiß natürlich, dass jetzt das Argument kommen wird, dass das im Ermessensspielraum der Gebietskörperschaft, also des Landratsamts liegt. Wir könnten

das Problem aber über das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs regeln. Wir hätten jetzt Gelegenheit, das zu tun.

Das andere Argument, das stets dagegen genannt wird, lautet: Die Schulen können nicht planen, wenn jeder die Schule für sich wählen kann. Der Ehrlichkeit halber gebe ich zu, dass die Kinder bereits dort in die Schule gehen. Sie bringen deshalb die Schülerzahl nicht mehr durcheinander. Die Schulen werden somit nicht vor große Probleme gestellt.

Ich möchte auf ein weiteres Problem hinweisen, das mir Eltern mitgeteilt haben. Wenn sich die Eltern dafür entscheiden, ihr Kind nicht auf die nächstgelegene Schule zu schicken, wie das im Gesetz vorgesehen ist, müssen sie die vollen Kosten für den Schulbus tragen. Sie bekommen diese Kosten nicht von der Gebietskörperschaft erstattet und können sie noch nicht einmal von der Steuer absetzen. Hier heißt es, dass diese Kosten mit dem Kindergeld abgegolten seien.