Protocol of the Session on December 15, 2009

fest, dass das mit der Struktur des Staatsexamens nicht funktioniert, dass sich das beißt. Wir müssen deshalb auf das Staatsexamen verzichten, um eine neue Lehrerbildung zu machen.

Ein letztes Wort zu diesem Gesetzentwurf: Wir brauchen eine Lehrerbildung, die an der Altersstruktur der Kinder orientiert ist. Es ist ein Unterschied, ob ich Siebenjährige, Dreizehnjährige oder Siebzehnjährige unterrichte. Wir fordern deshalb die Einführung eines Stufenlehrerprinzips. Die Ausbildung sollte am Alter des Kindes ausgerichtet sein. Ich verstehe den Gesetzentwurf der SPD deshalb nicht ganz, der wieder an den herkömmlichen Schularten orientiert ist, im Prinzip ein zweigliedriges Schulsystem vorwegnimmt und daran die Lehrerbildung orientiert. Ich hätte mir von der SPD eine klare Konzeption gewünscht und ein klareres Ziel im Sinne einer modernen Lehrerbildung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir werden das Thema Lehrerbildung im Ausschuss diskutieren. Ich hoffe, wir werden dort noch leidenschaftliche Debatten zu diesem Thema erleben.

(Beifall bei den GRÜNEN und des Abgeordneten Hubert Aiwanger (Freie Wähler))

Herr Kollege, vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Will.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gesetzesinitiative der Kollegen von der SPD-Fraktion setzt bei dem an, was eigentlich erst nach der Erprobung modularer Strukturen in der Lehrerbildung und nach deren Auswertung erfolgen sollte, nämlich die Änderung des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes. Sie von der SPD zäumen quasi das Pferd von hinten auf. Ihr Gesetzentwurf konzediert zwar, dass für die einzelnen Lehrämter inhaltlich unterschiedlich ausgebildet werden muss - das war schließlich auch die einhellige Fachmeinung in unserer Anhörung -, aber Sie definieren die Lehrämter unter dem Gesichtspunkt der Gleichwertigkeit. Das ist etwas völlig anderes. Das ist keine fortschrittliche Bildungspolitik, das ist primär Standespolitik.

Wir alle wissen, dass beim Lehrerberuf vieles im Argen liegt. Das ist keine Frage, zweifelsohne. Der Bericht des Wissenschaftlich-Technischen Beirats - WTB-Bericht sensibilisiert gerade dafür, dass wir unsere Lehrerinnen und Lehrer auf die Aufgaben vorbereiten müssen, die sie in unserem heutigen Schulalltag tatsächlich erwarten. Die gewaltige Aufgabe, die die künftige Lehrerbildung erfüllen muss, heißt deshalb: zuallererst Professionalisierung.

(Zuruf: Sehr gut!)

Sie wollen, dass Lehrerbildungszentren quer zur Struktur der universitären Fachbereiche eingerichtet werden. Die Idee ist richtig und wichtig. Dies aber durch ein Gesetz verfügen zu wollen, verkennt die Realität an den Universitäten und ist, mit Verlaub, blauäugig. Mit dem Einverständnis des Präsidenten darf ich hierzu den Präsidenten der Technischen Universität München zitieren, der in der Zeitung "Die Zeit" vom 15.10.2009 Folgendes sagte:

An den Universitäten ist die Lehrerbildung das fünfte Rad am Wagen der Fachwissenschaften.

Leider.

Wer das ändern will, braucht einen starken Willen, überzeugende Ideen, braucht Macht, Geld und exzellente Wissenschaftler.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Die "TUM SCHOOL OF EDUCATION" führt nicht nur die gesamte Lehrerausbildung an der TU und koordiniert diese, sie entwickelt auch ein eigenes Forschungsprogramm.

Das scheint mir das Entscheidende zu sein. Wenn wir das Lehren zur Schlüsselqualifikation der Lehrerbildung machen wollen, dann sind wir darauf angewiesen, dafür auch die entsprechende Unterstützung aus der Forschung und der Wissenschaft zu bekommen. Nur so kann Qualität gelingen. Deshalb plädiere ich dafür, die weiteren Entwicklungen an der "TUM SCHOOL" erst einmal zu beobachten und auszuwerten. Sie können uns dann als wertvoller Referenzrahmen für spätere Entscheidungen dienen. Deshalb können wir auch den Strukturentscheidungen, die hier mit diesem Gesetzentwurf eingeführt werden sollen, nicht zustimmen.

Der Gesetzentwurf enthält des Weiteren detaillierte Vorschläge zu den von den Lehramtsstudierenden zu absolvierenden Praktika. Demnach wären abzuleisten: ein Orientierungspraktikum, ein schulpädagogisches semesterbegleitendes und ein schulpädagogisches Blockpraktikum. Meine Damen und Herren, sehr vereinfacht gesprochen, geht es aber nicht darum, Studierende irgendwie in die Praxis zu schicken. Praktika müssten sicherstellen, dass dabei auch systematisch gelernt wird. Die Universitäten müssen mit den Schulen, an denen praktisch ausgebildet wird, eng zusammenarbeiten. Das heißt, wir brauchen ein Schulnetz von Referenzschulen, die gemeinsame Vorstellungen davon haben, was guter Unterricht ist, und die in enger fachlicher Verbindung zur Lehrerbildung an den Universitäten stehen. Mit Ihrem Gesetzentwurf treffen Sie bereits die Festlegung, dass Lehramtsstudiengänge

mit den Hochschulabschlüssen Bachelor und Master abschließen.

Erstens. Was macht Sie eigentlich so optimistisch, dass der Bachelor-Abschluss als berufsqualifizierender Abschluss automatisch ein entsprechendes Berufsfeld nach sich zieht? Hier müssen doch zuerst einmal vernünftige Überlegungen darüber angestellt werden, für welche Berufsfelder sich ein qualifizierter Bachelor-Abschluss eignet. Zweitens. An der aktuellen Diskussion über die Umsetzung des Bologna-Prozesses und über die Ausgestaltung von Bachelor- und Master-Abschlüssen wird doch gerade deutlich, dass nicht alles von vorneherein festgeschrieben werden kann, sondern dass gerade bei so wichtigen Dingen wie der Ausbildung unserer Kinder Schnellschüsse unangebracht sind. Auch ich kann mir gut vorstellen, dass wir uns von den tradierten Wegen der Lehrerbildung fortbewegen. Hier sehe ich durchaus noch mehr Gestaltungsräume, als das der Koalitionsvertrag vorgibt.

Frau Kollegin, Sie müssen auf die Uhrzeit schauen.

Ach, ja.

(Zuruf: Sie muss gleichzeitig lesen, das ist das Problem!)

-Ja, ein bisschen schon.

Dann lassen Sie mich abschließend noch eines herausstellen, was zu häufig in Vergessenheit gerät: Die Universitäten müssen auch weiterhin die Freiheit haben, die Inhalte der Lehrerbildung in eigener Verantwortung zu gestalten.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin. Das Wort hat noch einmal Herr Kollege Rabenstein. Dreieinhalb Minuten, Herr Kollege.

(Allgemeine Heiterkeit - Zuruf von der SPD)

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst noch einige Klarstellungen. Wir wollen nicht, dass das BachelorStudium vier Semester dauert. Das steht auch im Gesetzentwurf nicht drin. Wir haben vielmehr ein Basisstudium von vier Semestern. Das Bachelor-Studium dauert selbstverständlich sechs Semester, so steht das auch im Gesetzentwurf. Vier Semester dauert der Master-Studiengang. Hier ist das Basisstudium mit dem Abschluss des Bachelors verwechselt worden.

Zum Zweiten. Herr Rüth von der CSU hat mehr oder weniger kritisiert, dass wir das Grundschulstudium ausdehnen. Da muss ich schon sagen: Die besten Lehrer an die Grundschulen! Dort können die Lehrer die Kinder nämlich am besten auf den weiteren Lebensweg vorbereiten.

(Beifall bei der SPD)

Wir brauchen deshalb eine Aufwertung der Grund- und Hauptschullehrer. Wir sprechen deshalb nicht von einer Gleichartigkeit, sondern von einer Gleichwertigkeit. Das hat mit den Berufsverbänden überhaupt nichts zu tun, aber auch rein gar nichts.

Zum Dritten möchte ich auf die Praktika eingehen, die natürlich notwendig sind, die hier aber kritisiert wurden. In dem Gesetzentwurf steht ausdrücklich, dass wir eine enge Verknüpfung zwischen den Hochschulen und den Schulen schaffen wollen. Das ist doch gerade das große Manko des bisherigen Praktikumsbetriebes an den Schulen: Sie laufen zum größten Teil unabhängig von den Hochschulen. Genau das wollen wir ändern, und das schreiben wir in unserem Gesetzentwurf auch fest.

Zu den Lehrerbildungszentren, die hier ebenfalls angesprochen wurden, möchte ich Folgendes sagen: Diese Lehrerbildungszentren gibt es schon an fast allen bayerischen Universitäten, sie sind nur nicht festgeschrieben. Es hat sich aber herausgestellt, dass man genau das, was Sie hier kritisieren, liebe Frau Kollegin - das fünfte Rad am Wagen - mit den Lehrerzentren vermeiden kann. Dadurch steht eine Aufwertung der Lehrerbildung fest. Das steht jedoch nicht im alten Gesetz, sondern ist der Entwicklung zuzuschreiben. Die School of Education an der TU München umfasst nur eine gymnasiale Ausbildung und nicht den gesamten Schulbereich.

Ich möchte eines deutlich machen: Der Gesetzentwurf bereitet einige Schwierigkeiten, da wir die Strukturen mit einem Lehrerbildungsgesetz nicht in der Weise ändern können, wie wir dies gerne möchten. Wir müssen mit den jetzigen Strukturen die Lehrerausbildung verbessern. Dies ist nur möglich, indem der Stufenlehrer eingeführt wird und wir uns nicht von vorneherein auf die einheitliche Lehrerausbildung beschränken. Das würde mit dem aktuellen System nicht zusammenpassen. Jedoch wollen wir jetzt bessere Lehrer.

Zum Schluss möchte ich mich zu den Forschungen über die Lehrerbildung äußern. Die Forschungen betreiben wir bereits en masse. Viele Mitarbeiter, die an den Hochschulen tätig sind und selbst den Lehrberuf praktiziert haben, haben umfangreiche Forschung betrieben. Die Ansätze in der Forschung sind zahlreich und müssen endlich umgesetzt werden.

(Beifall bei der SPD)

Deshalb kommt unser Gesetzentwurf genau zur rechten Zeit. Minister Spaenle hat bereits angedeutet, dass er im nächsten Jahr etwas auf den Weg bringen will. In diesem Punkt sehe ich ein Defizit. Hier ist die SPD schneller. Jedoch brauchen wir auf Forschungsergebnisse nicht länger zu warten.

Ich glaube, wir haben einen Kompromiss gefunden, der es ermöglicht, jetzt bessere Lehrerinnen und Lehrer auszubilden. Dies gilt für die jetzige Schulform, aber auch für eine Schule, die nach unseren Vorstellungen gestaltet werden soll. Das ist der Grundgedanke unseres Gesetzentwurfs.

(Beifall bei der SPD)

Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem federführenden Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? - Dann ist das so beschlossen.

(Es erklingen über die Lautsprecher Weihnachts- lieder - Allgemeine Heiterkeit)

- Das sind ja Weihnachtslieder. Ich danke dem Landtagsamt dafür, dass es uns auf die Weihnachtsfeier einstimmen will. Ich nehme es dankend zur Kenntnis.

Trotzdem rufe ich den Tagesordnungspunk 3 c auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Wohnungsbindungsgesetzes und des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes (Drs. 16/2815) - Erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Herr Staatssekretär Eck bitte.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich um die Änderung des Bayerischen Wohnungsbindungsgesetzes und des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, in Bayern gibt es etwa 140.000 Sozialwohnungen. Ich brauche nicht zu erklären, dass diese Wohnungen an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden sind. Sie kennen die Situation so gut wie ich. Die maßgeblichen Einkommensgrenzen haben sich im Vergleich zur Situation vor der Föderalismusreform prinzipiell nicht geändert. Allerdings wurde im Bayerischen Wohnungsbindungsgesetz die Möglichkeit für die zuständigen

Behörden geschaffen, in bestimmten Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf von Einkommensgrenzen abzuweichen. Diese Möglichkeit ist jedoch bis zum 30.04.2010 befristet. Eine Diskussion und Entscheidung über die Fortführung dieser Regelung ist somit erforderlich. Außerdem ist es notwendig, die Einkommensgrenzen an die veränderten Verhältnisse anzupassen; das Einkommensniveau hat sich nach oben entwickelt, die Zahl an Sozialwohnungen hat sich verringert, weil die befristeten Bindungen auslaufen.

Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf wird von der Mieter- und von der Vermieterseite begrüßt. Dieser Gesetzentwurf trägt den Interessen beider Parteien Rechnung. Durch eine maßvolle Anhebung der Einkommensgrenzen wird ein Drittel der Haushalte mit niedrigem Einkommen erfasst. Um Familien bessere Chancen einzuräumen, wird der Freibetrag pro Kind verdoppelt.

In Bezug auf die Abweichungsmöglichkeiten von den Einkommensgrenzen bleibt festzustellen, dass selbst nach einer Anhebung der Einkommensgrenzen ein Bedarf übrig bleibt. Deshalb wollen wir die Abweichungsmöglichkeit unbefristet fortführen, jedoch gleichzeitig ihre Anwendungsvoraussetzungen im Gesetz konkretisieren. Dieser Gesetzentwurf vertritt mit seiner ausgewogenen Regelung sowohl die Interessen der Mieter als auch der Vermieter. In diesem Sinne hoffe ich auf eine positive Beratung in den Ausschüssen.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Die erste Wortmeldung kommt von Kollegen Wörner.