Protocol of the Session on December 1, 2009

Welche Gründe waren damals für diese ablehnende Haltung vonseiten der CSU maßgebend? - Vor allem waren es ethische Gründe. Diese, meine Damen und Herren - ich weiß nicht, ob Sie davon überrascht sind bestehen auch heute noch. Uns sind auch keine neuen Fakten bekannt geworden, die uns von der klaren Ab

lehnung des Klonens von landwirtschaftlichen Nutztieren abbrächten.

(Maria Noichl (SPD): Dann stimmen Sie zu?)

- Ich habe zehn Minuten zu reden, Frau Noichl.

(Heiterkeit bei der CSU)

Das technisch Machbare kann gerade auf diesem Gebiet nicht der Maßstab sein.

Ein anderer Grund war: Die bayerische Tierzucht - da sind wir uns sicher einig - genießt weltweit einen hervorragenden Ruf. Wir wollen nicht, dass mit dem Klonen möglicherweise die Zuchtarbeit dieser Verbände geschmälert oder gar an die Wand gefahren wird. Was könnte geschehen? - Es könnte zum Beispiel ein besonders guter Zuchtbulle geklont und die Kopien dieses Tiers könnten für die konventionelle Zucht verwendet werden. Für die Lebensmittelproduktion kämen dann die Nachkommen der geklonten Tiere zum Einsatz. Das wirtschaftliche Interesse läge nur darin, die geklonten Tiere zu patentieren und deren Samen exklusiv zu vermarkten.

(Maria Noichl (SPD): Ja, richtig verstanden!)

Für die Landwirtschaft bestünde somit die Gefahr, dass sie mit Patentansprüchen konfrontiert würde. Diese würden wohl nicht in den Händen unserer Zuchtverbände liegen.

(Maria Noichl (SPD): Richtig!)

Das wollten wir im letzten Jahr nicht und wollen wir auch heute nicht.

(Zurufe von der SPD)

Es besteht keinerlei Notwendigkeit, Nachzucht, Eizellen bzw. Samenmaterial von Klontieren bzw. deren Nachkommen in den Handel zu bringen.

(Maria Noichl (SPD): Genau!)

Der Einsatz geklonter Zuchttiere ist nicht im Sinne der bäuerlichen Tierzucht

(Beifall bei der SPD)

und widerspricht auch einem ganz anderen Aspekt, nämlich dem Streben nach Erhalt einer hohen Biodiversität, nach genetischer Vielfalt und damit auch dem Schutz der Nutztiere.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU, der SPD und der Freien Wähler - Zuruf von der SPD an die CSU: Ihr müsst euch mehr anstrengen, sonst kriegt ihr die Kurve nicht!)

Wie ist derzeit die rechtliche Lage? - Lebensmittel, die aus geklonten Tieren gewonnen würden, wären neuartige Lebensmittel im Sinne der sogenannten NovelFood-Verordnung, da sie nicht mit herkömmlichen Vermehrungs- und Zuchtmethoden gewonnen wären. Ich möchte ausdrücklich betonen - vielleicht haben Sie aus den USA andere Kenntnisse -, dass es meines Wissens derzeit weder zugelassene Lebensmittel aus geklonten Tieren noch Anträge hierzu gibt. Fleisch, Milch und sonstige Produkte aus geklonten Tieren könnten daher nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie ein Zulassungsverfahren gemäß der bereits genannten Verordnung durchlaufen hätten. Für Lebensmittel aus Nachkommen von geklonten Tieren gab es bislang noch keine lebensmittelrechtliche Einschränkung; denn sie galten nicht als neuartige Lebensmittel im Sinne der Verordnung, da diese Tiere auf herkömmliche Weise gewonnen werden. Das ist zum Teil eine kritische Haltung, bis hin zu einer Ablehnung.

Die EU-Agrarminister haben diese Situation aufgegriffen und am 26. Juni - das wurde schon erwähnt entschieden, dass neben Lebensmitteln aus geklonten Tieren auch Lebensmittel aus den Nachkommen von geklonten Tieren unter die Novel-Food-Verordnung fallen sollen und damit jedenfalls einem Zulassungsverfahren unterliegen.

Mein Fazit bis hierher: Nach allen rechtlichen Regelungen geht es bisher um die Novel-Food-Verordnung und um die Regelung für bereits geklonte Tiere und deren Nachkommen. Dieser Ansatz ist falsch, ist zumindest nicht konsequent oder geht nicht weit genug.

(Maria Noichl (SPD): Und hat das falsche Papier!)

Der einzige sinnvolle Weg wäre, das Klonen von Tieren für die Erzeugung von Nahrungsmitteln grundsätzlich zu verbieten.

(Maria Noichl (SPD): Richtig!)

- Das ist ja toll; alles ist richtig. Der Ansatz für dieses Verbot ist zumindest theoretisch gegeben; denn Deutschland hat inzwischen zusammen mit weiteren 23 Mitgliedstaaten eine eigene Regelung für das Klonen von Tieren auf EU-Ebene gefordert, bei der ethische Aspekte und Aspekte des Tierschutzes und der Tiergesundheit zu berücksichtigen sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es besteht auf jeden Fall eine Chance, dass man dem nachkommt.

(Maria Noichl (SPD): Stimmen Sie zu?)

- Ich habe noch zweieinhalb Minuten.

(Maria Noichl (SPD): Bis dahin erklären Sie, warum Sie nicht zustimmen? - Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Das dauert länger!)

- Das dauert nicht so lange.

(Unruhe)

In aller Ruhe und Gelassenheit stelle ich fest: Seit Frühjahr 2008 haben sich für uns keine neuen Erkenntnisse ergeben. Die Argumente, die für uns 2008 im Umweltausschuss usw. gegen die Verwendung von Klonfleisch und Klonprodukten maßgeblich waren, sind es nach wie vor. Es sind - ich wiederhole es - in erster Linie ethische Gründe. Da wissen wir uns natürlich auch in Konsens nicht nur mit Ihnen, sondern auch mit einem Großteil unserer Bevölkerung und unserer Verbraucherinnen und Verbraucher.

Ich darf zu Ihrer Beruhigung hier vielleicht erwähnen: Diese Haltung teilt unser Umweltminister Dr. Markus Söder, mit dessen Zustimmung ich das ausdrücklich bestätigen darf. Diese Haltung teilt auch unser Ministerpräsident. Ich sage das, damit Sie sich jetzt einmal beruhigen können.

(Maria Noichl (SPD): Sie stimmen also zu?)

Meine Damen und Herren, wir haben unsere Haltung nicht geändert.

(Zurufe von der SPD und den Freien Wählern)

Insofern haben Sie auch eine moralische Zustimmung der CSU-Fraktion.

(Lachen und Beifall bei der SPD und den Freien Wählern)

Das ist ungefähr wie ein Weihnachtsgeschenk ohne Schleife.

Vielleicht noch ein Wort dazu, warum dieser Antrag im Umweltausschuss beide Male von der Tagesordnung abgesetzt wurde. Wir haben in der Koalition in der Tat einen Dissens. Wir hatten gehofft, unseren Koalitionspartner, der die Angelegenheit wirtschaftsfreundlicher sieht, überzeugen zu können.

(Zuruf von der SPD: Traut ihr euch nicht?)

Was heißt hier, ihr traut euch nicht? Ein Koalitionsvertrag ist ein Koalitionsvertrag. Daran sind wir gebunden. Sie kennen sicher unseren Koalitionsvertrag. Wir sind gehalten, bei Dissens über einen Oppositionsantrag den Antrag abzulehnen. Moralisch können wir Ja sagen, offiziell müssen wir Nein sagen. In der Tat ändert sich jedoch nichts an der Haltung, die wir seit 2008 in

nehaben. In diesem Sinne können Sie sich wieder beruhigen. Meine Zeit ist abgelaufen.

(Maria Noichl (SPD): Sie armer Mensch!)

Sie können aber unmissverständlich unsere Haltung erkennen.

(Beifall bei der CSU)

Herr Kollege Hünnerkopf, bleiben Sie bitte am Rednerpult. Zu einer Zwischenintervention hat Herr Kollege Beyer ums Wort gebeten.

Herr Kollege Hünnerkopf, wir kennen uns aus den Ausschüssen. Ich nehme Ihnen das, was Sie bis zur neunten Minute Ihres Beitrags gesagt haben, auch ab. Das sage ich Ihnen ganz ehrlich, denn ich weiß, dass Sie ein Kenner der Materie sind und sich damit beschäftigen. Ich komme mir aber als Ihr Kollege und vielleicht auch als Bürger dieses Landes veralbert vor. Über neun Minuten erklären Sie relativ brillant, warum die SPD, die Freien Wähler und die GRÜNEN einen richtigen Antrag stellen, dem Sie bis hin zur Moralität, wenn auch ohne Schleife, zustimmen könnten. Dann aber sagen Sie: Die FDP erlaubt uns nicht, das zu tun, was wir für richtig halten.

(Maria Noichl (SPD): Koan Arsch in der Hos’n!)

Auch in der zwischen uns geübten freundschaftlichen Kollegialität kann ich es Ihnen nicht ersparen, Folgendes zu sagen: Sie haben hier ausgeführt, es gebe das ethische Gebot, so zu handeln, wie es beantragt ist. Deshalb bitte ich, Folgendes zu Protokoll festzuhalten: Sie sind bereit, eine unethische Haltung einzunehmen, nur damit die FDP heute Abend beruhigt schlafen gehen kann. Das halte ich für unanständig.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und Abgeordneten der GRÜNEN)

Lieber Herr Kollege Thomas Beyer, Sie haben mir bestätigt, neuneinhalb Minuten lang das Problem sachlich und korrekt dargestellt zu haben. Lassen Sie hier doch die Sache stehen und berufen Sie sich nicht auf die Formalität eines Beschlusses.