So wird das geregelt, Herr Fahn. Bitte überlassen Sie es den Hochschulen, wie sie ihre Forscher bezahlen wollen. Bei Spitzenleuten wurde immer noch ein Weg gefunden, um sie finanziell so zu dotieren und die Fristigkeit der Verträge so festzulegen, dass sie gern hierher nach Bayern kommen. Ich glaube, wir sind auf einem guten Weg. Natürlich - das kann ich wie zuvor sagen - hätte ich gern ein paar Millionen mehr.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Polizeiorganisationsgesetzes (Drs. 16/2628) - Erste Lesung
Dieser Gesetzentwurf soll ohne Aussprache zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit überwiesen werden. Wer mit der Überweisung an den zur Federführung vorgeschlagenen Ausschuss einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Auch keine. Dann ist der Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit als federführendem Ausschuss zugewiesen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung über die Zuständigkeit für die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners im Freistaat Bayern (Bayerisches EA-Gesetz - BayEAG) (Drs. 16/2627) - Erste Lesung
Der Gesetzentwurf wird von der Staatsregierung begründet. Das Wort hat Herr Staatsminister Siegfried Schneider.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung bringt in der Ersten Lesung einen Gesetzentwurf über die Zuständigkeit des Einheitlichen Ansprechpartners ein.
Es ist der zentrale Punkt der Dienstleistungsrichtlinie, dass für Dienstleister ein einheitlicher Ansprechpartner eingerichtet wird. Dieser einheitliche Ansprechpartner soll für die Aufnahme und Durchführung von Tätigkeiten hier bei uns die notwendigen Informationen geben und letztlich auch die Formalitäten sicherstellen, damit sich der Bewerber auch bei uns niederlassen kann.
Im Gesetzentwurf der Staatsregierung wird die Zuständigkeit für diesen Einheitlichen Ansprechpartner den Kammern der gewerblichen und der freien Berufe übertragen, und darüber hinaus sind auch jene Landkreise und kreisfreien Städte einheitliche Ansprechpartner, die sich bis zum 30. Juni 2010 zur Übernahme dieser Aufgabe bereiterklären. Das heißt, dass zunächst die Kammern der gewerblichen und freien Berufe der Einheitliche Ansprechpartner sind und dass Kommunen die Option haben, zusätzlich einheitlicher Ansprechpartner zu sein, wenn sie dies bis zum 30. Juni 2010 gegenüber dem Wirtschaftsministerium anzeigen.
Zu dieser Thematik gab es eine intensive Diskussion. Auch der Landtag hat sich am 22. Oktober mit dieser Thematik beschäftigt. Seinerzeit hat, soweit ich mich erinnere, ein Gesetzentwurf der SPD und der Freien Wähler keine positive Resonanz gefunden.
Für uns ist es wichtig, dass wir die Kompetenz der Berufskammern und zugleich auch die Sachkompetenz unserer Kommunen nutzen. Es ist noch einmal festzuhalten, dass der einheitliche Ansprechpartner nur für Dienstleister aus dem EU-Ausland tätig und nicht für reine Inlandssachverhalte zuständig ist. Nachdem man nicht weiß, wie intensiv dieser einheitliche Ansprechpartner genutzt wird, ist im Gesetz vorgesehen, dies bis zum 30. Juni 2012 zu befristen, um dann aus der Praxis heraus zu evaluieren. Die Dienstleistungserbringer erhalten auch die Möglichkeit, über ein Internetportal informiert zu werden. Dieses wird vom Wirtschafts- und vom Innenministerium gemeinsam realisiert, und zur Abwicklung von Verwaltungsverfahren für Dienstleister
aus dem EU-Ausland wird auch eine Information und eine Abwicklung über das Internet möglich sein. Hierzu sieht der Gesetzentwurf entsprechende Verordnungsermächtigungen vor.
Ich bitte und hoffe, dass dieser Gesetzentwurf die breite Zustimmung des Bayerischen Landtags erfährt.
Danke schön, Herr Staatsminister. Ich eröffne die Aussprache. Pro Fraktion sind fünf Minuten Redezeit vorgesehen. Erster Redner ist der Kollege Reinhold Perlak. Bitte sehr, Herr Kollege.
Sehr geehrter Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor vier Wochen schon haben wir den Gesetzentwurf in Sachen einheitlicher Ansprechpartner in diesem Hohen Hause behandelt. Die Umsetzung sollte gemäß der EU-Vorgabe die richtige und gute Zielsetzung verfolgen, grenzüberschreitende Wirtschaftsaktivitäten bestmöglich zu nutzen und die Behandlungszuständigkeit optimal zu verorten.
Seit 1976 wird darüber schon diskutiert. Bei einer derart langen Behandlungszeit sollte man eigentlich, einem Sprichwort folgend, davon ausgehen: Was lange währt, wird endlich gut. Heute müssen wir bedauerlicherweise genau das Gegenteil feststellen.
Die Kommunalen Spitzenverbände fordern gegenüber der Staatsregierung von jeher, also über die gesamte lange Behandlungsdauer, diese Zuständigkeit den kreisfreien Städten und Landkreisen zuzuordnen. Das ist verständlich, weil dort und nicht jenseits solcher Verordnungen die beste Kenntnislage vorhanden ist. Die Kommunen sind und waren bisher schon Ansprechpartner, und sie erledigen nachweislich 80 % aller Verwaltungsverfahren. Selbstverständlich wissen auch wir um die hohe Beratungskompetenz der Kammern, die insbesondere für unternehmensinterne Finanz- und Organisationsabläufe bisher schon und auch künftig genutzt werden können. Insoweit nehme ich Bezug auf die Anmerkung des Kollegen Kirschner bei der letzten Behandlung. Die Zuordnung zu den Kommunen ist eindeutig besser als das jetzt neu vorgestellte Modell.
Im Juni 2009 favorisiert die Staatsregierung überraschend ein Mischmodell, das zuerst den Kammern den Einheitlichen Ansprechpartner zuordnet; wenn dann allerdings die Kommunen ein zugestandenes Optionsrecht ausüben, sollen diese zunächst alleiniger An
mit dem weder die Kammern noch die Kommunen diese schon gar nicht - zufrieden sein können. Dies ist eine Mischlösung, die einmal mehr die Kompetenzen der Kommunen missachtet und den Kammern letztlich auch nichts nutzt, eine Mischlösung, die gegen die viel propagierten kurzen Wege und gegen den Bürokratieabbau agiert.
Zu der Zeit der erstmaligen Behandlung unseres Gesetzentwurfs hatte ich noch gehofft, dass die Staatsregierung den Empfehlungen der Kommunalen Spitzenverbände folgt und sie demzufolge unserem Gesetzesvorschlag folgen wird. Der nunmehr neu vorgelegte Gesetzentwurf der Staatsregierung allerdings legt sich auf eine noch weit untauglichere Weise fest. Dieses Modell ist nicht mehr vom Ersetzen, sondern von einer additiven Lösung und von einem untauglichen Nebeneinander von Kammern und Kommunen geprägt. Das kann nicht funktionieren, meine Damen, meine Herren.
Dieses Modell - das werden wir erleben - wird in der Praxis scheitern. Wenn Sie jetzt einen Versuchszeitraum von einem Jahr vorschlagen, so werden Sie sehr schnell erfahren, wie wichtig und wie notwendig in dieser Angelegenheit die Einflussnahme der Kommunen ist. Deswegen brauchen wir uns auch nicht zu wundern, wenn die Kollegen aus den Spitzenverbänden von diesem Modell als einem "Murksmodell" sprechen, das durch ein Nebeneinander nur Verwirrung schafft. Meine Damen, meine Herren, das sollten wir nicht zulassen.
Die bislang schon bestehende Verwirrung wird noch getoppt. Herzlichen Glückwunsch, meine Damen und Herren aus der Staatsregierung! Entsprechend sind auch die wütenden Proteste der kommunalen Spitzenverbände. Ich zitiere aus der jüngst erschienenen Protestmeldung des Bayerischen Städtetags:
Der Bayerische Landkreistag stellt fest, ich zitiere: "Die Staatsregierung hat sich für ein Verwirrspiel und für ein Chaos auf Kosten der Wirtschaft entschieden."
(Abgeordneter Klaus Stöttner sucht seine Unterla- gen zusammen - - Dr. Christian Magerl (GRÜNE): Das geht auch schneller! - Zurufe von der FDP: Jetzt aber!)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht um die Zuständigkeit für die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners im Freistaat Bayern. Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie ist bis zum 28. Dezember 2009 in Landesrecht umzusetzen. Ziel der EU-Richtlinie ist die Verbesserung des EG-Binnenmarktes für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen. Die Richtlinie sieht vor, dass Dienstleister aus anderen EUMitgliedstaaten alle für die Ausübung ihrer Tätigkeit in Deutschland erforderlichen Verfahren und Formalitäten über eine einzige Stelle abwickeln können.
Zur Umsetzung der Richtlinie sind im Landesrecht die Zuständigkeiten für die Wahrnehmung der Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners zu regeln. Aufgaben der sogenannten Einheitlichen Ansprechpartner ist die Vermittlerfunktion zwischen Dienstleistungsunternehmen und Fachbehörden; sie müssen also Informationen bereitstellen, Anträge entgegennehmen und weiterleiten. Das Bayerische Kabinett hat den Einheitlichen Ansprechpartner bereits in seiner Sitzung am 17. November 2009 abschließend beschlossen.