Protocol of the Session on October 27, 2009

Selbstverständlich wissen wir, dass mit einer solchen Regelung nichts an der Beantwortung der Frage geändert würde, ob ein Betreiber an einer bestimmten Stelle einen Standort vorsehen darf Ja oder Nein. Hierzu sind die einschlägigen Vorschriften in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung und beispielsweise auch im Baugesetzbuch zu beachten.

Uns geht es um etwas anderes. Wir sagen, mit dem Wegfall der Genehmigungsfreistellung, was dringend notwendig wäre, würde endlich Transparenz geschaffen und es gäbe endlich ausreichende Information und Bürgerbeteiligung.

Wenn ein Bauantrag gestellt werden muss, müssen die Bürgerinnen und Bürger informiert werden und auch die Gemeinde würde informiert werden. Auf diese Art und Weise könnte vielleicht doch in dem einen oder anderen Fall noch der bessere Standort gefunden werden.

Wir erleben in der Praxis immer wieder, dass Grundstücksbesitzer oder Häuserbesitzer zu uns kommen und sagen: Wenn wir gewusst hätten, welchen Ärger es macht, dass wir mit dem Mobilfunkbetreiber einen Mietoder Pachtvertrag abgeschlossen haben, hätten wir einen solchen Vertrag nicht geschlossen. Man hätte vielleicht eine andere Laufzeit vorgesehen oder die Gemeinde hätte möglicherweise versucht, sich zu bewegen bzw. dem Betreiber einen anderen Standort angedient.

Unter diesem Aspekt halten wir es für hilfreich, wenn Sie unserem Anliegen zustimmen. Wir sind diesmal guter Hoffnung, unser Anliegen durchzubringen. Sie erinnern sich sicherlich an das entsprechende Volksbegehren im Jahre 2005, initiiert von der ÖDP und unterstützt unter anderem von den Freien Wählern. Das Bemerkenswerteste war für mich damals die Haltung der FDP. Zahlreiche FDP-Politiker aber auch Orts- und Kreisverbände, haben dieses Volksbegehren unterstützt und gesagt: Weg mit der Genehmigungsfreistellung. Mittlerweile ist diese in Artikel 57 Absatz 1 Nummer 5 a der Bayerischen Bauverordnung zu finden. Aber, meine Damen und Herren von der FDP, ich erinnere Sie gerne an Ihre Beschlusslage. Der Landesverband der FDP hatte folgenden Beschluss gefasst:

Die bayerische FDP fordert

es gibt da eine ganze Menge Forderungen, die so weit gehen, wie wir es niemals getan hätten

weiterhin die Bayerische Staatsregierung auf, den Artikel 63 Absatz 4,

das war der damals zuständige Artikel in der bayerischen Bauordnung

nach dem Mobilfunkmasten von bis zu zehn Meter Höhe über der Höhenoberkante von Gebäuden, auch Wohnhäusern, völlig genehmigungsfrei errichtet werden dürfen, zu eliminieren.

Das ist die Beschlusslage der FDP. Wir sind gespannt, wie Sie meine Damen und Herren von der FDP, sich in den weiteren Beratungen und bei der Schlussabstim

mung dieses Gesetzentwurfes verhalten werden. Wir bitten auf jeden Fall um wohlwollende Beratung in den Ausschüssen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Kollege Dr. Runge. Als Nächster hat das Wort der Kollege Dr. Bernhard.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Runge hat schon erwähnt, dass es sich bei diesem Gesetzentwurf um ein Petitum handelt, das schon des Öfteren hier im Hohen Hause behandelt wurde. An den Rahmenbedingungen hat sich nichts geändert. Wir haben das Petitum immer abgelehnt. Die ödp hat es zwischenzeitlich mit einem Volksbegehren versucht, aber es gab da nur eine relativ geringe Beteiligung.

Warum halten wir es nun nicht für sinnvoll, eine Genehmigungspflicht einzuführen? Die Genehmigung erteilen die Landkreise und die kreisfreien Städte. Das heißt, die Gemeinde wird beteiligt. In welcher Form wird sie nun beteiligt? Sie wird beteiligt über die städtebauliche Beurteilung von Bauvorhaben. Das bedeutet gleichzeitig, dass sie nicht beteiligt wird, um Fragen der Einhaltung der Grenzwerte, Vorschriften des Immissionsschutzgesetzes usw. zu klären. Also macht es für die Gemeinde überhaupt keinen Sinn, so etwas zu fordern, zumal es Vorhaben in einer gewissen Größenordnung sein müssen, um überhaupt unter diese Mitwirkungspflicht zu fallen. Kleinere Anlagen würden also nicht unter diese Vorschriften fallen.

Und wie läuft es nun in der Praxis? Ich nehme als Beispiel die Landeshauptstadt München. Die Landeshauptstadt München hätte die Baugenehmigungsbefugnis, aber sie befasst sich mit diesen Dingen überhaupt nicht, sondern schiebt die Entscheidung den Bezirksausschüssen zu. Die Bezirksausschüsse können sich innerhalb ihrer operativen Möglichkeiten damit befassen. Kollege Wörner kennt das.

Die frühzeitige Einbindung, die Sie wollen und die ich für durchaus sinnvoll halte, findet praktisch durch den Mobilfunkpakt statt. Natürlich gab es auch Diskussionen hier in München, aber die Gemeinden wissen ganz genau, wo Mobilfunkveranstalter solche Antennen errichten wollen. Und da gibt es nach den vielfachen Diskussionen manchmal auch eine Veränderung von Standorten. Leider ist es in der Praxis halt so, wenn man einen Standort ändern will, soll meist das Ganze am anderen Standort genauso wenig stattfinden. Das bringt dann in der Regel wenig.

Wenn Sie nun im Rahmen Ihrer Transparenzargumentation davon reden, dass die Leute, die solche Anten

nen aufstellen, nicht wüssten, was sie tun, dann möchte ich Ihnen nur ein Beispiel aus meinem Stimmkreis entgegenhalten. Da gab es eine Demonstration gegen die Errichtung einer Antenne und derjenige, der kurz davor die Aufstellung der Antenne auf seinem Dach genehmigt hatte, ist bei dieser Demonstration mitmarschiert. So spielt sich das also teilweise ab.

Wichtig ist natürlich die Risikominimierung. Wir haben bisher keine wissenschaftlich belegten Studien, die eine Schädlichkeit beweisen. Die Anlagen bleiben, wie Sie alle wissen, sehr weit unter den Grenzwerten. Wenn man trotzdem sagt, man wolle Risikominimierung, dann muss man auch bedenken, dass diese Minimierung durch die Grenzwerte bereits gewährleistet ist. Dazu kommt noch all das, was im Rahmen der Bauordnung an materiellem Recht eingehalten werden muss. Es ist nicht so, dass durch die baurechtliche Genehmigungsfreiheit eine Menge weiterer baurechtlicher Vorschriften nicht mehr eingehalten werden müsste.

Die Gemeinde kann also das, was die Essenz bei diesen Diskussionen ist, in ihrer förmlichen Beteiligung überhaupt nicht aufnehmen, sondern es läuft nach wie vor informell.

Das Gleiche gilt für das Thema Nachbarschutz. Auch baurechtlich wäre eine Öffentlichkeitsbeteiligung, die Sie mit dem Wort Transparenz umschreiben, nicht möglich, weil nicht vorgeschrieben, und sie würde auch baurechtlich nicht stattfinden.

Die Konsequenz wäre möglicherweise, dass es in dem einen oder anderen Fall zu Rechtsstreitigkeiten kommt, wodurch das Verfahren wesentlich erschwert würde, ohne dass wir in der Sache irgendeinen Vorteil hätten. Denn es würde nicht anders laufen als bisher auch, wo diese Diskussionen außerhalb eines baurechtlichen Verfahrens laufen.

Insofern ist unsere Position gleich geblieben, weil sich, wie gesagt, an der Situation nichts verändert hat. Deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf zwar beraten, aber ich denke, am Ende wieder ablehnen müssen.

(Beifall bei der CSU)

Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, begrüße ich den Botschafter des Königreichs Marokko, seine Exzellenz Herrn Rachad Bouhlal.

(Allgemeiner Beifall)

Herr Bouhlal, Sie sind im Nachgang eines Besuchs einer Delegation Ihres Parlaments hier im Bayerischen Landtag zu Gesprächen. Wir heißen Sie sehr herzlich

willkommen und bitten Sie, unsere besten Wünsche für Ihr Land mitzunehmen.

Als nächster Redner hat Herr Kollege Dr. Wengert das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Deregulierung, Vereinfachung, Freistellungsverfahren - all dies hat seine Berechtigung, soweit es zu einem akzeptablen Ergebnis führt. Die Genehmigungsfreistellung für Antennen einschließlich der Masten mit einer Höhe bis zu zehn Metern tut dies allerdings nicht, soweit es sich um Sende- und Empfangsanlagen für den Mobilfunk handelt. Kaum eine andere Freistellung schafft so viel Unruhe und bereitet so viel flächendeckenden Ärger, wie die Genehmigungsfreiheit für Mobilfunkantennen bis zur Masthöhe von zehn Metern.

Ihre Beurteilung, sehr geehrter Herr Kollege Dr. Bernhard, geht völlig an der täglichen Lebenswirklichkeit in unseren Kommunen im Land vorbei. Sowohl die Bemühungen der Kommunen als auch der Einsatz der Mobilfunkinitiativen verlaufen meist im Sand, weil die Mobilfunkbetreiber ihre Standorte ausschließlich unter aus ihrer Sicht betriebswirtschaftlich und funktechnisch optimalen Gesichtspunkten auswählen und auf Belange des Allgemeinwohls, der Nachbarschaft oder des Ortsbildes keine oder höchst selten Rücksicht nehmen.

Der von der Staatsregierung "angestiftete" Mobilfunkpakt hat sich als "zahnloser Tiger" entpuppt und erfüllt nur eine Alibifunktion, ohne den Kommunen und den Bürgern wirklich zu helfen. Die dort vereinbarte Beteiligung der Kommunen - eine Art Konsultationsverfahren - verkommt zur Makulatur, weil sich diese Beteiligung auf eine reine Anhörung beschränkt. Sie verlängert zwar das Verfahren, ändert aber meist an der Entscheidung der Mobilfunkbetreiber nichts. Der Bayerische Städtetag hat daher zu Recht zwei Mal die Beteiligung am Mobilfunkpakt abgelehnt; denn letztlich wird die Kommune über diesen Pakt mit in die Verantwortung genommen, obwohl sie überhaupt keine Möglichkeit hat, ihre Vorschläge durchzusetzen oder mit ihren Bedenken durchzudringen. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister geraten so ohne Not in die Kritik, weil ihnen unterstellt wird, dass sie quasi dort mitgewirkt hätten und damit für den jeweiligen Standort mitverantwortlich seien. Damit können sich die Mobilfunkbetreiber gegenüber der Öffentlichkeit ein Feigenblatt umhängen.

Alternativvorschläge der Kommunen werden zudem oft unterlaufen, indem bereits frühzeitig Standorte durch Mietverträge mit privaten Grundstückseigentümern gesichert werden. Oft erfolgt überhaupt keine Beteiligung der Kommunen. Die Öffentlichkeit einschließlich der

Nachbarschaft erlangt erst Kenntnis, wenn vollendete Tatsachen geschaffen worden sind, wenn nämlich die Lkws anrücken und die Anlage montiert wird. Abhilfe könnte in der Tat die Herausnahme von Antennenmasten für Zwecke des Mobilfunks aus dem Befreiungskatalog des Artikels 57 Absatz 1 der Bayerischen Bauordnung schaffen.

Bei einem ordentlichen Umgang - ich verkenne den guten Willen nicht, der Ausgangspunkt für den Mobilfunkpakt war - der Mobilfunkbetreiber mit den Gemeinden wäre eine solche Gesetzesänderung nicht nötig. Die Wirklichkeit aber zwingt zum Handeln. Herr Kollege Dr. Bernhard, ich will Ihnen den Vorteil sagen, der damit verbunden ist: Die Mobilfunkbetreiber müssten endlich auf die berechtigten Belange der Dörfer und der Städte im Land Rücksicht nehmen und könnten sich nicht bedenkenlos über die berechtigten Bedenken unserer Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und unserer Bürgerinnen und Bürger hinwegsetzen. Da muss jetzt ein Riegel vorgeschoben werden.

(Beifall bei der SPD)

Als nächster Redner hat Herr Kollege Glauber das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie Herr Dr. Wengert ausgeführt hat, ist der Mobilfunkpakt ein "zahnloser Tiger". Unsere Gemeinden werden, wenn wir die Masten unter zehn Meter genehmigungspflichtig machen, in ein Dilemma rutschen. Das Dilemma wird sein, dass keine Negativplanung zulässig ist. Die Gemeinderäte und Bürgermeisterinnen und Bürgermeister müssen einen Beschluss fassen, und die Bürger werden von ihnen eine Entscheidung verlangen, die die Gemeinden nicht treffen können, weil Negativplanungen nicht zulässig sind. Somit werden die Gemeinden ein Problem bekommen. Die Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN und Dr. Runge haben das Thema schon öfter gespielt, aber wir werden zu keiner Lösung kommen. Wir verschieben die Problembehebung auf die nächste Ebene, nämlich zu den Gemeinden und den Landratsämtern, kommen aber zu keiner Lösung des Problems.

Die Freien Wähler sehen die Problematik und wollen den Kommunen helfen. Der Markt Neukirchen in meinem Stimmkreis hat für 60.000 Euro einen Teilflächennutzungsplan erstellen lassen und sechs Standorte aktiv ausgewiesen, und die Firma O2 stellt Antrag für einen siebten Standort und bekommt vor Gericht recht. Was sollen unsere Kommunen denn noch tun? - Sechs Standorte auszuweisen, eine elektromagnetische Feldmessung machen zu lassen und alle Voraussetzungen zu schaffen - mehr kann man nicht machen. Trotzdem

hat die Kommune keine Handlungsmöglichkeit. Deshalb sind die Freien Wähler zu dem Entschluss gekommen, einen eigenen Antrag zu stellen, der die Änderung der Baunutzungsverordnung vorsieht. Anlässlich der derzeitigen Koalitionsverhandlung wurde diskutiert, in die Baunutzungsverordnung Sendeanlagen aufzunehmen. Des Weiteren fordern wir einen Bericht über thermische und athermische Belastungen durch Mobilfunkstrahlung. Diese beiden Forderungen werden wir in den nächsten Tagen als Antrag einreichen. Wir glauben, dass dieser Antrag den Kommunen eher helfen wird als die Genehmigungspflicht für Sendemasten unter zehn Metern Höhe.

(Beifall bei den Freien Wählern)

Als nächster Redner hat Herr Kollege Dr. Kirschner das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf der GRÜNEN wiederholen sich die Anträge von 1998, 2001 und 2004. Genauso wie zum Volksbegehren von 2005, das mit 4,3 % der Wählerstimmen abgeschmettert worden ist, befinden wir uns wieder in der Diskussion.

Herr Glauber, ich bedanke mich bei Ihnen, weil Sie das Kernproblem vorgetragen haben. Selbst wenn der Landesvorstand der FDP einen Beschluss gefasst hat, wurde von der Fraktion dieser Punkt herausgegriffen. Die Behörde kann nur den Mast genehmigen, nicht die Funkfrequenz. Sobald sich die Antragstellung im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Werte befindet wie das Herr Glauber vorgetragen hat - hat die Kommune keine Möglichkeit einzugreifen.

(Dr. Martin Runge (GRÜNE): Schmarrn!)

- So ist es aber.

Die Gemeinde kann nur Belange des Baurechts geltend machen. Die Ablehnung des Bauantrags wegen des Kernproblems vieler Bürger, nämlich negative Auswirkungen wegen des Elektrosmogs, ist nicht möglich. Sie ist mit der Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz bundesrechtlich geregelt. Auf die Genehmigungsbehörden und die Gerichte werden künftig erhebliche Mehrbelastungen zukommen. Werden die Immissionsschutzwerte eingehalten und lehnt die Behörde einen Antrag ab, dann kann es unter Umständen zu Amtshaftungstatbeständen kommen. Wenn die Immissionswerte eingehalten werden, werden keine Nachbarschaftsrechte verletzt; insofern geht das auch ins Leere. Zudem entstehen nicht unerhebliche Genehmigungskosten, und die Bürokratie wird weiter vorangetrieben.

Wir wollen eine flächendeckende Versorgung mit Mobilfunk. Sie hat den gleichen Stellenwert wie die DSLVersorgung und ist gerade für den ländlichen Raum erst mit Mobilfunkantennen möglich. Ich bin selbst betroffen davon. Ich war darüber erstaunt, dass in der Ortschaft Eggenfelden mit zwölftausend Einwohnern der Anschluss eines Ortsteils über ein Kabel aufgrund der Streckenführung und der Führung unter einen Fluss nicht möglich war. Mir wurde empfohlen, einen Mobilfunkmasten aufs Dach zu stellen, damit unsere Leute ordentlich arbeiten können. Wir haben keine andere Möglichkeit. Je größer und je intensiver diese ganzen Masten auf irgendwelchen Hügeln aufgestellt werden, die möglichst weit von Wohngebäuden weg sind, desto intensiver ist dort die Strahlung. Je kleiner die Mobilfunkanlagen sind, desto kleiner und flächendeckender kann die Versorgung sein, und desto geringer ist die Belastung. Das ist nachgewiesen.