Protocol of the Session on October 22, 2009

(Beifall bei der SPD)

Dies hätte doch auch weitreichende Auswirkungen auf die Qualität der Dienstleistungen und würde damit sehr

wohl in dem vom Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB - geforderten sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen. Mit der Position, dass es sich bei Sozialstandards um vergabefremde Kriterien handelt, blockiert die Staatsregierung die Lösung des Problems. Wir dürfen und wollen keine Märklinisierung dulden, bei der die Züge nur mehr hin- und hergeschoben werden, ohne dass auf die davon in ihrem Sozialstandard betroffenen Menschen geachtet wird.

Dabei lässt die EU-Verordnung für die Vergabe von Verkehrsdienstleistungen auf Schienen und Straßen, die berühmte Verordnung Nr. 1370/2007 eine höhere Gewichtung der sozialen Kriterien für die Vergabeentscheidung ausdrücklich zu. Da es sich bei dieser Verordnung um unmittelbar geltendes Sekundärrecht handelt, dem ein Anwendungsvorrang vor nationalem Recht zukommt, widerspricht diese Ermächtigungsgrundlage nicht dem § 97 Absatz 4 GWB, sodass mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung am 3. Dezember dieses Jahres unmittelbar von der Ermächtigungsgrundlage des Artikels 4 Absatz 5 Gebrauch gemacht werden kann.

Wir wollen mit unserem Antrag erreichen, dass vor dem Inkrafttreten der genannten EU-Verordnung am 3. Dezember keine Ausschreibungen stattfinden, es sei denn, es würden die Entscheidungskriterien für die Leistungsvergabe durch den Abschluss eines Fairnessabkommens unter Einbeziehung einer verbindlichen Tariftreueregelung ergänzt.

Ärgerlich ist, dass die BEG, offensichtlich mit Billigung des Wirtschaftsministeriums, dennoch erneut eine Ausschreibung veröffentlicht hat, ohne die Entscheidung des Landtags abzuwarten. Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist eine klare Missachtung des Parlaments. Die BEG hat am 15. September die Ausschreibung für den Regionalverkehr des elektrischen Netzes Werdenfels bekannt gegeben, das Ende 2013 starten soll. Die Anforderung der Unterlagen muss bis zum 30. November erfolgen. Die Angebotsabgabe ist am 4. März. Auch hier wird als Zuschlagskriterium nur das wirtschaftlich günstigste Angebot genannt. Ein Verweis auf die Tariftreue zum Schutz der Beschäftigungsverhältnisse oder sonstiger Sozialstandards ist nicht enthalten. Damit wird die Verordnung 1370/2007 bewusst unterlaufen.

Herr Staatsminister Zeil, es ist wenig überzeugend, wenn Sie mir auf meine entsprechende Vorhaltung vom 24. September antworten lassen, die Ausschreibung des Werdenfelser Netzes sei durchaus zeitkritisch, weil zu Beginn des Jahres 2014 alle vorgesehenen neuen Fahrzeuge betriebsbereit zur Verfügung stehen müssten und dass ferner zu befürchten wäre, dass entweder

Fahrzeugindustrie oder Verkehrsunternehmen überfordert werden könnten und es zumindest möglich wäre, dass diese Probleme den Angebotspreis beeinflussen könnten. Da will man uns weismachen, dass ganze drei Monate Verzögerung solch gravierende Folgen nach sich zögen. Das ist nicht glaubwürdig, sondern schwachbrüstig argumentiert.

(Beifall bei der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es kann doch nicht sein, dass nebulöse und leicht zu entkräftende Befürchtungen mehr Gewicht haben als die ganz konkret drohende Gefahr des Sozialabbaus bis hin zum Arbeitsplatzverlust bei Hunderten von Bahnmitarbeiterinnen und -mitarbeitern. Dem muss ein Riegel vorgeschoben werden. Daher bitten wir Sie um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege, vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Rotter.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im federführenden Wirtschaftsausschuss ist dieser Antrag am 25. Juni dieses Jahres im Zusammenhang mit einem sehr ausführlichen Bericht der Bayerischen Eisenbahngesellschaft behandelt worden, die dabei ihre Tätigkeit dargestellt und insbesondere das Verfahren bei Ausschreibungsprojekten ausführlich erläutert hat. Aufgrund dieses Berichtes war ich eigentlich der Meinung, dass dieser Antrag zurückgezogen würde. Er wurde nicht zurückgezogen, obwohl Herr Czeschka, der Geschäftsführer der Bayerischen Eisenbahngesellschaft, die Argumentation, die Herr Kollege Dr. Wengert eben ausgeführt hat, widerlegt hat. Der Ausschuss war sich weitgehend einig, dass zu dem erfreulichen Aufschwung, den der Schienenpersonennahverkehr seit der Bahn-Reform genommen hat, maßgeblich die verstärkte Ausschreibungspraxis und der damit einhergehende Wettbewerb beigetragen haben.

Dank der Ausschreibung und der damit verbundenen größeren Effizienz und Kostenersparnis konnte von der Bayerischen Eisenbahngesellschaft in den vergangenen Jahren ständig mehr Verkehr bestellt und bezahlt werden, trotz der zurückgehenden Regionalisierungsmittel. Somit ist gerade diese Ausschreibungspraxis der Erfolgsgarant für den Schienenpersonennahverkehr in Bayern gewesen. Herr Czeschka hat insbesondere klargemacht, dass die Personalkosten bei den Ausschreibungsverfahren eben nicht der entscheidende Faktor sind. Für die Gesamtkalkulation der Verkehrsunternehmen sind Positionen wie Fahrzeugbeschaffung oder die zu erwartenden Fahrgeldeinnahmen von weit größerem Gewicht als die Personalkosten.

Bei den bisherigen Ausschreibungen der BEG erhielten ganz überwiegend Verkehrsunternehmen den Zuschlag, die nicht die geringsten Personalkosten angeboten hätten. Wichtig ist insbesondere die Erfüllung von Qualitätsvorgaben, zum Beispiel in Bezug auf die Qualifizierung der Mitarbeiter. In den Ausschreibungen sind außerdem ausdrücklich Anforderungen hinsichtlich der Zugbegleiter festgeschrieben, da auch das Zugbegleitpersonal entsprechend ausgebildet sein muss. Darauf hat die BEG stets großen Wert gelegt. Gerade in Ausschreibungsprojekten gibt es daher generell mehr Zugbegleiter. Deshalb ist hier keinesfalls die Gefahr eines Arbeitsplatzverlustes gegeben.

Wir haben diesen Antrag daher aus gutem Grund im Ausschuss abgelehnt. Wenn er heute noch einmal behandelt wird, geht es nur noch um einen Zeitraum von sechs Wochen; denn es soll nur bis zum 3. Dezember ausgesetzt werden. Wir waren damals im Ausschuss überzeugt, dass eine Aussetzung für den Zeitraum eines halben Jahres nicht sinnvoll ist. Deshalb werden wir heute den Antrag im Plenum ebenso ablehnen. Es würde keinen Sinn machen, wenn die BEG jetzt den Griffel aus der Hand legen und das Verfahren für die Ausschreibungen - für das ein zeitlicher Ablauf vorgegeben ist - durcheinanderbringen würde.

Wir wollen, dass der Ausschreibungszeitplan zügig abgearbeitet wird. Im Übrigen sind die Gewerkschaften im Bahnverkehr durchaus gut aufgestellt. Hier kann keinesfalls pauschal von Lohndumping gesprochen werden. Herr Kollege Dr. Wengert, Sie haben immerhin anerkannt, dass nicht nur die DB Regio mit den Gewerkschaften gute Tarifverträge ausgehandelt hat, sondern zum Beispiel auch die Vogtland-Bahn und die Bayerische Oberlandbahn. Bekanntermaßen zahlt die Bayerische Oberlandbahn eher etwas besser als die DB Regio. Im Übrigen tragen diese Tarifverträge die Unterschriften beider Partner. Die Tarifhoheit sollte Ihnen eigentlich ein hohes Gut sein. Uns ist sie es jedenfalls. Auch aus diesem Grunde lehnen wir den Antrag ab.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Herr Kollege, bleiben Sie bitte einen Augenblick stehen. Ich erteile Herrn Kollegen Dr. Wengert zu einer Zwischenbemerkung das Wort.

Herr Kollege Rotter, stimmen Sie mir erstens zu, dass die Tarifhoheit nur dann Sinn macht, wenn in den Ausschreibungen Tarifverträge als Voraussetzung gefordert werden? Zweitens: Stimmen Sie mir darin zu, dass es in unserem Antrag nicht um die Kostenstruktur der Anbieter - aufgeteilt nach Sachkosten und nach Personalkosten - geht, sondern dass

es uns darum geht, dass allein bei den Personalkosten Stellschrauben bewegt werden können, weil bei den Sachkosten der Wettbewerb nahezu ausgereizt ist? Drittens: Stimmen Sie mir zu, dass die Anforderungen an Zugbegleiter - ihre Qualifikation und ihr Auftreten gegenüber den Gästen - nichts mit der von uns geforderten Absicherung von Sozialstandards zu tun hat? Auf diese Frage sind Sie überhaupt nicht eingegangen.

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege Dr. Wengert, ich habe nur pauschal darauf verwiesen, was Herr Czeschka im Ausschuss gesagt hat. Ich weiß nicht, ob Sie bei dieser Sitzung anwesend waren. Er hat darauf hingewiesen und Wert darauf gelegt, dass bei sämtlichen Ausschreibungsprojekten, die bisher gelaufen sind, Tarifverträge vorhanden waren. Nennen Sie mir bitte die Beispiele, bei denen ein Auftrag vergeben worden ist, ohne dass ein Tarifvertrag vorhanden gewesen wäre. Sie wollen das der BEG einfach nicht abnehmen. Wir haben aber keinerlei Veranlassung, an dieser Aussage zu zweifeln.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank Herr Kollege. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Muthmann.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion der Freien Wähler ist, wie schon im Ausschuss, der Auffassung, dass die Ausschreibungstätigkeiten jetzt nicht aufgehalten werden sollten. Wenn jetzt Leistungsvergaben anstehen, sollten sie auch auf den Weg gebracht werden. Ich möchte vor der Darstellung unserer Einschätzung der Situation die Diskussion im Ausschuss rekapitulieren; denn wir haben über die Ausschreibungen und den damit verbundenen Wettbewerb in vielfältiger Hinsicht Qualitätssteigerungen erreicht.

Wenn wir nun zur Erkenntnis kommen, dass eine weitere Präzisierung bei den Leistungsausschreibungen die Chance weiter erhöht, dass wir zu einer Qualitätssteigerung kommen, oder diese sichern, dann ist das auch unsere erste Option. Angesichts der Tatsache aber, die Herr Czeschka bei dieser Diskussion noch einmal bestätigt hat, dass alle Verkehrsanbieter ihre Mitarbeiter nach Tarif bezahlen, wäre nach unserer Einschätzung die Politik nicht gut beraten, über die Vereinbarungen hinaus Erweiterungen zu diskutieren, die die Tarifparteien getroffen haben. Die Rollenverteilung ist hier, so denke ich, schon richtig. Wenn die Tarifverträge zwischen den Parteien, die auch von der Verfassung zur Vereinbarung dieser Bedingungen berufen sind, zur Grundlage der Leistungsausschreibung und für entsprechende Entscheidungen gemacht werden,

sollten wir über diese Forderungen nicht hinausgehen. Aus diesen Gründen wird die Fraktion der Freien Wähler, wie auch im Ausschuss, diesen Antrag nicht mittragen.

(Beifall bei den Freien Wählern)

Vielen Dank, Herr Kollege. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Dr. Runge.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir werden diesem Antrag zustimmen, wie schon im Ausschuss. Der Antrag enthält zwei Forderungen. Erstens: Die Aussetzung der gerade aktuell laufenden Wettbewerbsverfahren, bis die schon genannte Verordnung in Kraft tritt. Zweitens: Es wird die Tariftreue abgefragt. Es wurde sehr vieles gesagt, was nicht den Tatsachen entspricht, deshalb möchte ich zur Klarstellung Folgendes darlegen: In früheren Jahren gab es vier europäische Vergaberichtlinien, jetzt gibt es nur noch zwei. Außerdem gibt es die Verordnung 1370 aus dem Jahr 2007. Diese Verordnung heißt: Verordnung über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße. Diese Richtlinien und die Verordnung untersagen nicht das Abfragen von Tariftreue. Dass muss man ganz klar festhalten.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Thomas Beyer (SPD))

Wenn die Tariftreue abgefragt wird, dann bedarf das allerdings einer nationalen Ermächtigungsgrundlage. Es gibt eine ganze Menge von strittigen Verfahren und von Gerichtsurteilen, angefangen beim Berliner Kammergericht über den BGH bis zum Bundesverfassungsgericht. Diese Urteile besagen alle, dass die Tariftreue abgefragt werden darf, dass das aber einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Diese gesetzliche Grundlage kann in Deutschland sogar von den Bundesländern geschaffen werden, wenn der Bund von seinem Recht nicht hinreichend Gebrauch gemacht hat. Entsprechend der europäischen Vorgabe müssen selbstverständlich wichtige Ziele dahinterstehen. Der Schutz des Arbeitsmarktes und die soziale Sicherung sind nun einmal wichtige Ziele.

Auf der andern Seite haben wir das schöne Rüffert-Urteil des Zweiten Senats des Europäischen Gerichtshofs. Es ging dabei um einen polnischen Subunternehmer beim Bau einer Justizvollzugsanstalt in Niedersachsen. An dieser Stelle könnte man die Frage aufwerfen, was ist wichtiger, das Bundesverfassungsgericht oder der EuGH? - Diese Diskussion führen wir aber besser an einer anderen Stelle und zu einem andern Zeitpunkt. Jetzt bin ich jedenfalls beim Bayerischen Landtag angelangt. Vor zwei Jahren hat der

Bayerische Landtag fraktionsübergreifend einen sehr wichtigen Beschluss gefasst. In der Überschrift des Antrags geht es um die Kinderarbeit, doch der Antrag war viel umfassender, und er hat dazu geführt, dass der Bund das Vergaberecht geändert hat. Er hat das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts geschaffen. Das ist ein Artikelgesetz und da wurde unter anderem § 97 Absatz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB - geändert. Herr Kollege Wengert, die Folgen gehen viel weiter, als Sie das ausgeführt haben. Es geht hier überhaupt nicht um die Zuschlagskriterien, denn das wäre uns viel zu wenig. Man könnte sonst sagen, mit 3 % wird die Tariftreue gewichtet. Es geht vielmehr um die gleiche Kategorie wie bei den Eignungskriterien. In § 97 Absatz 4 kam hinzu, dass neben den klassischen Eignungskriterien Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit künftig auch Innovation, ökologische und soziale Kriterien abgefragt werden dürfen. Das heißt, die Folgen gehen viel weiter.

Herr Kollege Rotter, jetzt bin ich bei Ihnen und auch bei Ihnen, Herr Kollege Muthmann. Was Sie hier vorgetragen haben, entspricht nicht den Fakten, wie die Sitzung abgelaufen ist. Sie können das gerne im Protokoll der Sitzung im Juni nachlesen. Herr Czeschka hat lange vorgetragen, wie es bei den Wettbewerbsprojekten läuft. Er hat dann, und das ist richtig, dargelegt, wie kalkuliert wird. Die Kalkulationsgrundlagen müssen offengelegt werden. Anschließend hat er dargelegt: Bei den Lohnkosten gibt es keine außergewöhnlich großen Differenzen. So ist das bisher. Wir sollten das Kind aber beim Namen nennen, denn jetzt haben wir eine großes Problem: die Hamburger Hochbahn. Die Hamburger Hochbahn droht jetzt mit Dumpingangeboten zu kommen, die auf sehr niedrigen Löhnen basieren. Wir meinen deshalb, der Antrag der SPD ist gut. Auf meine Rückfrage hat Herr Czeschka gesagt: "Wir fragen die Tariftreue nicht ab, das würde die Vergabeverordnung verbieten." - Das ist absoluter Blödsinn. Ich empfehle Ihnen allen, die Vergabeverordnung durchzulesen. Die Vergabeverordnung verbietet das Abfragen der Tariftreue überhaupt nicht.

Im Zwiegespräch mit Herr Czeschka hat dieser dann gesagt, die Staatsregierung würde ihm das untersagen. Damit bin ich dann bei Ihnen, werter Herr Wirtschaftsminister Zeil. Seit vielen Jahren haben wir in vielen Branchen die Möglichkeit, die Tariftreue abzufragen. Wir haben das hier teilweise in Gesetzesform gekleidet, in gemeinsamer Bemühung. Was den allgemeinen ÖPNV betrifft, haben wir Empfehlungen an die Kommunen als die Aufgabenträger. Es ist eine gemeinsame Empfehlung von der Staatsregierung, den kommunalen Spitzenverbänden, von der ÖTV und den Verkehrsunternehmen. Wir haben da also die Erklärung zur Tariftreue und zur Einhaltung arbeits- und sozialrechtlicher

Vorschriften. Es wird genau abgefragt, welcher Tarif gilt und ob mindestens der gleiche Lohn wie in den Tarifen gezahlt wird. Warum empfehlen Sie als Wirtschaftsminister auf der einen Seite den Landkreisen und den kreisfreien Städten als den Aufgabenträgern für Busse und Straßenbahnen, so vorzugehen, während Sie das andererseits nicht selbst praktizieren?

Herr Kollege -

Es ist nicht befriedigend, wenn Sie schon nach fünf Sekunden das Ende der Redezeit monieren.

Es gibt eine Redezeit, und die endet mit der Redezeit. So einfach ist das, Herr Kollege.

In diesem Hause wird das aber sehr unterschiedlich gehandhabt, geschätzter Herr Präsident. Jetzt aber mein letzter Satz. Ich werbe doch nur für den Antrag.

Das ist eine Beleidigung des Präsidiums, was Sie hier sagen!

Es geht hier nicht um irgendwelche Eingriffe in die Tarifautonomie. Die wird selbstverständlich respektiert. Hier geht es um das Abfragen von Tarifen, die vorher in Tarifverhandlungen vereinbart worden sind. Wir bitten, dem Antrag zuzustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der SPD)

Herr Kollege Runge: Ich empfehle die Lektüre der Geschäftsordnung. Dann unterhalten wir uns wieder.

(Beifall von Abgeordneten der CSU)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege und Minister Zeil.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist in der Diskussion hier, aber auch im Ausschuss, deutlich geworden, dass die Ausschreibungspolitik in Bayern für den Wettbewerb wesentliche, und zwar positive Ergebnisse gebracht hat, für die Steigerung der Qualität und für ein hohes Maß an sozialer Sicherheit für die Arbeitsplätze. Wir hatten zu verdeutlichen versucht, dass die beantragte Aussetzung der Ausschreibung zu erheblichen praktischen Problemen führen würde. Offensichtlich konnten wir die SPD-Fraktion nicht überzeugen. Entscheidend aber ist, dass alle Überlegungen in

den Ausschreibungsfahrplan eingeflossen sind. Deshalb ist es unabdingbar, wenn wir auf diesem Erfolgspfad fortschreiten wollen, den Ausschreibungszeitplan einzuhalten.

Es ist nicht zutreffend, und das wurde ausführlich dargelegt, auch im Ausschuss, dass die Entscheidungen über die Vergabe von SPNV-Leistungen einseitig auf den Angebotspreis und insbesondere auf die Lohnkosten ausgerichtet werden. Für die Gesamtkalkulation der Verkehrsunternehmen sind beispielsweise die Kosten für die Fahrzeugbeschaffung oder die erwarteten Fahrgeldeinnahmen von weitaus größerem Gewicht als die Personalkosten. Es hat sich gezeigt, dass bei den bisherigen Ausschreibungen der Bayerischen Eisenbahngesellschaft überwiegend Verkehrsunternehmen den Zuschlag erhielten, die nicht Angebote mit den niedrigsten Personalkosten vorgelegt hatten. Die BEG stellt hohe Qualitätsanforderungen, auch für das Personal.