Protocol of the Session on October 14, 2009

Ich habe zu der Kritik des Kollegen Maget in Sachen Digitalfunk Stellung genommen. Das andere ist eine höchstpersönliche Entscheidung von Bernd Weiß, die ich nicht weiter zu kommentieren habe. Ich bin Bernd Weiß für sein Engagement im Laufe der letzten 12 Monate dankbar. Wir hatten eine gute Zusammen

arbeit. Er hat sich gerade auch für den Digitalfunk hervorragend engagiert und Entscheidendes in den letzten Monaten vorangebracht. Vielen Dank dafür!

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen!

(Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD): Nach dieser Debatte müsste Bernd Weiß seinen Rücktritt zurücknehmen!)

Wollen wir jetzt noch unter uns Zwischenbemerkungen machen oder darf ich in der Tagesordnung fortfahren?

(Franz Maget (SPD): Könnte nicht Herr Herrmann zurücktreten und Herr Weiß bleiben? - Weitere Zurufe)

Ich bitte darum, dass ich in der Tagesordnung weiterfahren kann. Die Aussprache ist geschlossen. Ich habe keine Wortmeldungen mehr vorliegen.

Wir kommen zur Abstimmung. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir stimmen zunächst über die beantragte Zustimmung zur Entlassung des Staatssekretärs im Staatsministerium des Innern, des Herrn Kollegen Dr. Weiß, ab. Wer der Entlassung gemäß Artikel 45 der Bayerischen Verfassung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen.

(Franz Maget (SPD): Das fällt euch schon schwer!)

Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. - Stimmenthaltungen? - Bei Zustimmung der CSU- und der FDP-Fraktion und zwei Stimmenthaltungen -

(Franz Maget (SPD): Bei zögerlicher Zustimmung der FDP!)

- Herr Kollege Maget, ich bitte Sie! Noch sind Sie der Fraktionsvorsitzende.

(Georg Schmid (CSU): Noch nicht Vizepräsident!)

Wir wollen doch alles der Geschäftsordnung entsprechend abwickeln.

(Franz Maget (SPD): Ich wollte nur, dass es nicht vergessen wird!)

Ich darf jetzt fortfahren: Das Abstimmungsverhalten der Kollegin Pauli muss ich nicht festhalten, denn sie ist nicht da. Damit hat der Landtag gemäß Artikel 45 der Verfassung seine Zustimmung zur Entlassung des Staatssekretärs im Staatsministerium des Innern erteilt.

Herr Kollege Dr. Weiß, auch von unserer Seite für das Hohe Haus und von mir persönlich herzlichen Dank für Ihre Arbeit im Innenministerium, die immer von Einsatz geprägt war. Vielen herzlichen Dank dafür!

(Anhaltender Beifall bei der CSU und der FDP und bei Abgeordneten der Freien Wähler und der SPD)

Wir kommen nun zur Beschlussfassung über die Berufung eines Mitglieds der Staatsregierung. Herr Ministerpräsident hat Herrn Gerhard Eck als neuen Staatssekretär im Staatsministerium des Innern berufen. Die Berufung zum Staatssekretär bedarf gemäß Artikel 45 der Bayerischen Verfassung der Zustimmung des Landtags. Wer der Berufung des Kollegen Eck zum Staatssekretär im Staatsministerium des Innern zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. - Stimmenthaltungen? - Bei Zustimmung der CSU- und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und bei Stimmenthaltungen der Fraktion der Freien Wähler -

(Zurufe)

Ich darf dazusagen: Es gab eine Enthaltung aus den Reihen der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie eine Zustimmung auch aus der Fraktion des BÜNDNISSES/90 DIE GRÜNEN. Damit hat der Landtag gemäß Artikel 45 der Verfassung seine Zustimmung zur Berufung erteilt.

Die Bayerische Verfassung schreibt in Artikel 56 vor, dass sämtliche Mitglieder der Staatsregierung vor ihrem Amtsantritt vor dem Landtag den Eid auf die Verfassung zu leisten haben. Ich darf nun Herrn Staatssekretär Eck zu Abnahme des Eides zu mir bitten.

(Die Anwesenden erheben sich)

Herr Staatssekretär, ich spreche Ihnen jetzt die Eidesformel vor und bitte Sie, mir diese nachzusprechen. Wie Sie mir bereits mitgeteilt haben, wollen Sie den Eid mit dem Zusatz "so wahr mir Gott helfe" bekräftigen.

Ich schwöre Treue der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.

Ich bitte Sie, den Eid nachzusprechen.

Ich schwöre Treue der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.

Ich stelle fest, dass Herr Staatssekretär Eck den von der Verfassung vorgeschriebenen Eid ordnungsgemäß geleistet hat. Herr Staatssekretär, lieber Kollege, herzlichen Glückwunsch vom ganzen Haus, alles Gute und Gottes Segen für Ihre Arbeit.

(Staatssekretär Gerhard Eck: Herzlichen Dank! - Anhaltender Beifall bei der CSU und der FDP und Abgeordneten der Freien Wähler und der SPD)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich unterbreche die Sitzung für fünf Minuten, und dann fahren wir weiter.

(Unterbrechung von 17.57 Uhr bis 18.04 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren in der Sitzung fort.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes (Drs. 16/2097) - Erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. - Möchte die Staatsregierung auf die Begründung verzichten? - Herr Staatsminister Schneider, wir freuen uns auf die Begründung durch die Staatsregierung.

(Ludwig Wörner (SPD): Bei jedem Abgeordneten hätte man einfach weitergemacht!)

Herr Kollege Wörner, seien Sie versichert: Wir hätten auch andere Abgeordnete gesucht.

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf, den wir heute einbringen, werden die Umsetzung des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrags im Bayerischen Rundfunkgesetz und im Bayerischen Mediengesetz sowie die weiteren Anpassungen infolge der technischen Entwicklung vorgelegt. Im Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der am 1. Juni 2009 in Kraft getreten ist, werden im Schwerpunkt neue Begriffsbestimmungen im Bereich des Rundfunks vorgenommen und der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für seine Rundfunkangebote und Telemedienangebote konkretisiert. Es werden aber auch Regelungen zur kommerziellen Tätigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Beteiligung an Unternehmen getroffen.

Wie Sie wissen, gibt es den Brüsseler Beihilfekompromiss zwischen der Europäischen Kommission und der

Bundesrepublik Deutschland. Deutschland muss, wie auch die anderen EU-Mitgliedstaaten, den öffentlichen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks so genau wie möglich definieren. Im Rahmen dieses Auftrags kann im Einklang mit dem Europarecht die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erfolgen. Die Ländergemeinschaft hat sich mit der EU-Kommission darauf verständigt, dass im Rundfunkstaatsvertrag und in den Landesrundfunkgesetzen der Länder dieser Auftrag konkretisiert und definiert wird.

Die Länder haben demgemäß im Rundfunkstaatsvertrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio die Benennung der einzelnen Programme bzw. Programmschwerpunkte durchgeführt. Der Rundfunkstaatsvertrag weist darauf hin, dass die Beauftragung der Landesrundfunkanstalten auf der Grundlage des jeweiligen Landesrechts - in Bayern auf der Grundlage des Bayerischen Rundfunkgesetzes erfolgen soll. In dem vorliegenden Gesetzentwurf wird in einer dem Rundfunkstaatsvertrag entsprechenden Formulierung der Bayerische Rundfunk beauftragt, im Bereich Fernsehen das Dritte Programm - also das Bayerische Fernsehen -, das Spartenprogramm BR-alpha mit dem Schwerpunkt Bildung und das ARD-Gemeinschaftsprogramm zu veranstalten. Darüber hinaus soll in dem neuen Artikel 2 Absatz 3 des Bayerischen Rundfunkgesetzes die Beauftragung zur Veranstaltung von bis zu zehn terrestrisch verbreiteten Hörfunkprogrammen erfolgen. Die gesetzliche Beauftragung erfolgt durch Nennung des jeweiligen inhaltlichen Schwerpunkts des Programms.

Mit der vorgeschlagenen Regelung wird das abgebildet, was der Bayerische Rundfunk in seinen Hörfunkprogrammen derzeit ausstrahlt.

Hinsichtlich der kommerziellen Tätigkeit und der Beteiligung des Bayerischen Rundfunks an Unternehmen wird im Rundfunkgesetz auf die neue Regelung des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrags verwiesen.

Einige Neuregelungen im Bayerischen Mediengesetz: Das Internet wird immer mehr zum Verbreitungsweg für lokale und regionale Rundfunkprogramme. Bei der digitalen Kabelverbreitung gibt es keine Kapazitätsengpässe mehr. Entsprechend diesen Entwicklungen und den neuen technischen Gestaltungsmöglichkeiten wird die gesetzliche Vorgabe verändert. Wir können nicht mehr daran festhalten, dass für jedes lokale Versorgungsgebiet nur ein Rundfunkprogramm organisiert werden kann. Durch eine Änderung des Bayerischen Mediengesetzes wird die Genehmigung weiterer Rundfunkprogramme in solchen Versorgungsgebieten, insbesondere von Internet-Fernsehangeboten, möglich gemacht. Die Betreiber von Kabelanlagen sind ver

pflichtet, ab einer bestimmten Größenordnung auf Anforderung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien jeweils einen Kanal für ein Fernsehprogramm bzw. für ein Hörfunkprogramm unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Nach derzeitigem technischen Stand findet in den Kabelanlagen sowohl eine Übertragung in analoger als auch in digitaler Technik statt.

Bei der vorliegenden Änderung des Bayerischen Mediengesetzes wird festgelegt, dass die Landeszentrale in diesem Fall das Wahlrecht hat, ob ein analoger oder ein digitaler Kanal benutzt wird. Es wird festgelegt, dass die Unentgeltlichkeit nicht die technische Heranführung der Programme an die Einspeisepunkte der Kabelanlage umfasst. Das Bayerische Mediengesetz wird damit den neuen technischen Entwicklungen angepasst. Ich bitte den Landtag, den Gesetzentwurf der Staatsregierung zunächst einmal in den Ausschüssen zu beraten und ihm dann im Plenum zuzustimmen.

(Beifall bei der CSU)

Ich eröffne die Aussprache. Im Ministerrat wurde eine Redezeit von fünf Minuten pro Fraktion vereinbart. Die erste Rednerin ist Frau Kollegin Aures für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Was der Herr Staatsminister gerade gesagt hat, ist richtig. Er hat das vorgelesen, was er gut aufgeschrieben bekommen hat. Sehr verehrter Herr Minister, ich glaube aber, dass die Staatskanzlei doch etwas über das Ziel hinausgeschossen ist. Einerseits beklagen wir immer, dass wir von der EU Vorgaben bekommen, andererseits haben Sie jetzt auf Vorgaben reagiert, die uns die EU gar nicht gemacht hat.

(Beifall bei der SPD)