Protocol of the Session on July 15, 2009

Herr Kollege Streibl, Sie haben gesagt, man müsse richtig weit springen. Ich sage: Sie springen zu kurz. Wenn man zu kurz springt, muss man aufpassen, dass man nicht auf dem Bauch landet. Ich befürchte, das ist das, was Ihnen passieren wird; denn damit erreichen Sie für den Datenschutz eigentlich relativ wenig.

Zurück zu der Frage: Was muss man für den Datenschutz wirklich tun? Ich sehe außer dem, was wir hier in Bayern bisher erreicht haben, eine ganze Menge, was man tun muss. Neben den Skandalen, die bereits angesprochen worden sind - Deutsche Bahn, Telekom -, erschien jetzt eine kleine Notiz, wonach Mitarbeiterüberprüfungen bei Airbus nach der Auffassung des hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar datenschutzwidrig waren. Mangels gesetzlicher Regelungen konnte aber kein Bußgeld verhängt werden.

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte beanstandet auch, dass nach wie vor klare Kriterien für das fehlen, was erlaubt ist und was zustimmungspflichtig ist. Das führt zu einer ganz einfachen Konsequenz: Wir müssen das Bundesdatenschutzgesetz ändern. Wir müssen das sage ich ganz bewusst - auch dafür sorgen, dass es Sanktionsmöglichkeiten gibt, die dazu führen, dass Firmen, die sich nicht an datenschutzrechtliche Vorgaben halten, mit einem Bußgeld rechnen müssen. Das ist wichtig. Dafür werden wir als FDP auf Bundesebene einstehen.

Der Datenschutz muss auf Bundes- und Landesebene gestärkt werden. Die FDP wird sich dafür einsetzen.

(Beifall bei der FDP)

Als letztem Redner in der Debatte darf ich Herrn Staatssekretär Dr. Bernd Weiß das Wort erteilen.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der Datenschutz sowohl im öffentlichen wie im privaten Bereich ist ein wichtiges Anliegen. Die Beispiele von Missbräuchen im privaten Bereich sind in der Debatte angeführt worden. Die Staatsregierung steht dabei nicht hintan, zu sagen, dass uns dieses Thema sehr am Herzen liegt.

Allerdings muss ich Ihnen bezüglich des Gesetzentwurfs zur Schaffung einer Anstalt, nämlich eines unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz, sagen, und zwar bezogen auf das Beispiel Schleswig-Holstein: Wir halten die bayerische Lösung, auf die ich an dieser Stelle eingehe, für effizienter und für den richtigen Weg.

Der Gesetzentwurf geht nicht - Frau Stahl, Sie haben es angesprochen - auf die Einrichtung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht zum 1. März 2009 ein. Im Februar hat der Ministerrat in Umsetzung einer Koalitionsvereinbarung eine Änderung der Datenschutzverordnung beschlossen, mit der bei der Regierung von Mittelfranken die dort eingerichtete bayerische Datenschutzaufsichtsbehörde für den nichtöffentlichen Bereich zu einem eigenen Landesamt für Datenschutzaufsicht ausgebaut wird.

Zugleich hat der Ministerrat beschlossen, die Personalausstattung der Datenschutzaufsicht im nichtöffentlichen Bereich erheblich zu verstärken. Die Personalstärke wächst von zuvor fünf auf mindestens zehn bis Ende 2009 und auf 17 bis Ende 2011.

Jetzt kommt die Frage auf, wieso wir unsere Vorgehensweise für effizienter halten als den vorliegenden Gesetzentwurf. Die Schaffung eines unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in der Rechtsform einer Anstalt erfordert natürlich einen organisatorischen und personellen Mehraufwand gegenüber unserer Lösung. Die selbstständige Anstalt mit Dienstherrenfähigkeit, wie es in dem Entwurf heißt, benötigt eine eigene Personalverwaltung und eigene Organisationsstrukturen. Das relativiert dann ganz gehörig die von den Entwurfsverfassern geforderte Ausstattung mit 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Im vorliegenden Fall - eingegliedert in die Regierung von Mittelfranken kann unsere Lösung immerhin auf die Organisation der Regierung zurückgreifen, also auf Personal, Schreibdienst und all diese Dinge. Wenn ich dann all dies von den 25 Stellen abziehe, die Sie im Gesetzentwurf fordern, dürften nicht wesentlich mehr als unsere 17 am Ende übrig bleiben. Kollege Fischer, dort stehen bereits 12 Mitarbeiter - so meine Unterlagen -unter Volldampf

und kümmern sich um Datenschutz im privaten Bereich.

Natürlich hätte eine Realisierung des Gesetzentwurfs eine Zersplitterung der Zuständigkeiten für den Datenschutz in der Staatsregierung zur Folge. Momentan ist das Staatsministerium des Innern federführend. Eine Rechtsaufsicht durch das Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, die auch Ihr Gesetzentwurf vorsieht, sorgt schlicht und einfach dafür, dass der doch als einheitlich zu betrachtende Bereich des Datenschutzes auseinanderlaufen würde. Ausschlaggebend ist weniger, in welcher Rechtsform die Aufsicht über den Datenschutz ausgeübt wird, sondern ausschlaggebend ist, welchen Stellenwert die Politik dem Datenschutz gibt, auch in der Mittelausstattung. Die Staatsregierung hat in den letzten Wochen und Monaten doch gezeigt, dass sie die Bedeutung dieser Frage erkennt und sie sehr ernst nimmt.

Zur EU und zum Vertragsverletzungsverfahren ist das Nötige gesagt worden. Alle Modelle, die in Deutschland praktiziert werden, wären nach Auffassung der EU nicht geeignet, um die Datenschutzrichtlinie zu erfüllen. Eine Aufsichtsbehörde, wie sie von der EU gefordert ist, ohne Rechts-, ohne Fach- und sogar ohne Dienstaufsicht wird allerdings quer durch Deutschland, von allen Bundesländern und auch vom Bund, als nicht handhabbar und als nicht erforderlich angesehen. Deshalb bitte ich an dieser Stelle darum, den Gesetzentwurf abzulehnen.

(Beifall bei der CSU und Abgeordneten der FDP)

Noch einen Moment, Herr Staatssekretär. Frau Kollegin Stahl hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Bitte schön.

Herr Staatssekretär, liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU, FDP und SPD, wir lassen uns von Ihnen den Gesetzentwurf nicht madig machen. Ich möchte nachdrücklich auf die Verbesserungen hinweisen, die darin enthalten sind.

Das Zentrum ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Das ist ein Fortschritt, weil es damit keine verwaltungstechnische Einheit in einem Sachgebiet mehr darstellt. Das heißt auch ganz klar, dass der Zugang für die Bürgerinnen und Bürger erleichtert wird, weil die Schwellenangst, eine Behörde zu betreten und dort mit Beamten zu tun zu haben, heruntergesetzt wird. Das Ernennungsverfahren des Leiters der Behörde ist ein völlig anderes als ein beamtenrechtliches. Es geht darum, dass ein Beirat eingerichtet wird. Herr Rinderspacher, Sie haben das als banale Kooperation abgetan. Ich halte das aber für eine sehr notwendige Einrichtung, um den Landtag und die anderen Datenschutzbeauftragten zu beteiligen.

Der Gesetzentwurf sieht ganz klar eine Aufgabenausweitung vor. Nach unseren Vorstellungen muss man sich um weitere Themen kümmern. Wir könnten zum Beispiel Gutachten in Auftrag geben.

Diese Anstalt könnte theoretisch Drittmittel akquirieren, weshalb ich den Vorwurf, da würde nicht mehr Personal beantragt, als wir ohnehin schon in Mittelfranken hätten, für etwas sachfremd halte. Tatsächlich kann es uns nicht zum Vorwurf gemacht werden, wenn wir sparsam sind.

Natürlich ist das Zentrum in unserem Entwurf der Justiz zugeordnet. Dort gehört es auch hin, weil es um Rechtsfragen und nicht um innere Sicherheit geht. Weil wir das Zentrum bei der Justiz verorten wollen, werfen Sie uns vor, die Themen würden aufgesplittet. Das ist doch jetzt nicht anders. Jetzt ist es beim Innenministerium angesiedelt. Wo ist denn da, bitte schön, eine Verschlechterung?

Herr Professor Bausback müsste wissen - darin stimmen Sie mir sicherlich zu, Herr Staatssekretär -, dass zwischen Rechtsaufsicht und Fachaufsicht ein Unterschied besteht. Er weiß es auch. Er weiß auch sehr genau, dass eine Fachaufsicht sehr viel weitergehender ist als eine Rechtsaufsicht und die Rechtsaufsicht enge Grenzen hat. Deshalb kann ich den Vorwurf, wir hätten ja auch Rechtsaufsicht vorgesehen, überhaupt nicht verstehen.

(Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN)

Herr Staatssekretär, ich bitte Sie zur Antwort; dann wartet schon die nächste Zwischenbemerkung.

Kollegin Stahl, nachdem Sie von "sachfremd" gesprochen haben, muss ich Ihnen entgegenhalten, es ist lebensfremd zu glauben, dass es einen Unterschied in der Schwellenangst der Bürger gäbe, ob es nun um eine Anstalt oder um ein Sachgebiet einer Behörde geht. Ich habe Kollegen Bausback nicht so verstanden, wie Sie das soeben dargelegt haben. Er hat durchaus zu Recht darauf hingewiesen, dass die Grundrechtsbetroffenheiten beim öffentlichen und beim privaten Datenschutz unterschiedlich sind.

Was die Unabhängigkeit der Behörde angeht - von der Drittmittelakquise will ich jetzt gar nicht reden, wo immer die Drittmittel herkommen sollen -, muss ich darauf hinweisen - ich habe es Ihnen vorhin gesagt -, dass ich nicht glaube, dass eine Behörde, die eingerichtet ist, um die Daten der Bürger zu schützen, eine richterliche Unabhängigkeit braucht. Da wird einfach der Popanz

eines Orwellschen Überwachungsstaats aufgebaut, den es einfach nicht gibt.

Vielen Dank für die Antwort, Herr Staatssekretär. Zur nächsten Zwischenbemerkung hat sich Kollege Rinderspacher gemeldet.

Herr Staatssekretär, Sie haben der laufenden Debatte entnommen, dass im Hohen Hause durchaus große Sympathien für die Zusammenlegung der beiden Datenschutzstellen in Bayern herrschen, und zwar bis in die Reihen der FDP hinein. Wie steht die Bayerische Staatsregierung zu dem Vorhaben, bis zum Ende der Legislaturperiode eine Verfassungsänderung mit dem Ziel vorzunehmen, beide Stellen zusammenzuführen?

Sie haben angesprochen - Kollege Fischer hat es gesagt -, dass bis in die Reihen der FDP hinein dafür Sympathie besteht. Dazu müssen wir uns auf der Ebene der Staatsregierung einmal eine Meinung bilden. Ich kann Ihnen meine Meinung sagen. Ich halte es für nicht notwendig, im Gegenteil - da schließe ich mich den Ausführungen des Kollegen Bausback an -: Die Grundrechtsbetroffenheiten sind unterschiedlich, und auch die Implikationen sind unterschiedlich. Wir vergleichen da, juristisch gesehen, letztlich Äpfel mit Birnen. Für mich macht es keinen Sinn, das alles unter einem Dach zusammenzuführen, aber das Ganze doch unter verschiedenen rechtlichen Kautelen zu behandeln. Das ist meine Meinung als Innenstaatssekretär, nicht die Meinung der Staatsregierung; das ist noch nicht abgestimmt. Sie können von mir aber erwarten, dass ich das im Kabinett entsprechend äußern werde.

Vielen herzlichen Dank. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 16/629 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Recht- und Parlamentsfragen empfiehlt auf Drucksache 16/1832 die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Gegenprobe? - Danke schön. Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der CSU und der FDP gegen die Stimmen der GRÜNEN und der Freien Wähler bei Enthaltung der SPD-Fraktion abgelehnt.

Ich rufe gemeinsam die Tagesordnungspunkte 17 und 18 auf:

Gesetzentwurf der Abg. Franz Maget, Franz Schindler, Stefan Schuster u. a. und Fraktion (SPD)

zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Freistaates Bayern und zur Änderung weiterer Vorschriften (Bayerisches Informationsfreiheitsgesetz - BayIFG) (Drs. 16/589) - Zweite Lesung

und

Gesetzentwurf der Abg. Margarete Bause, Sepp Daxenberger, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Gewährleistung des freien Zugangs zu amtlichen Informationen im Freistaat Bayern (Bayerisches Informationsfreiheitsgesetz - BayIFG) (Drs. 16/660) - Zweite Lesung

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion vereinbart. Erster Redner ist Kollege Horst Arnold für die SPD-Fraktion. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! 2009 wagen wir, wie schon 2001 und 2006, erneut mehr Demokratie, um ein Informationsfreiheitsgesetz auch hier im Freistaat Bayern zu etablieren. Informationsfreiheit ist ein hohes Gut, das sich aus Grundrechten ableitet, die uns in letzter Zeit häufiger beschäftigen, nämlich aus Grundrechten der informationellen Selbstbestimmung. Sie selbst wollen ein schönes, ein offenes Bayern, in dem sich die Menschen wohlfühlen. Menschen fühlen sich natürlich dann wohl, wenn sie wissen, was die Verwaltung treibt und was über sie in den Akten steht; denn häufig entsteht bei den Bürgern Misstrauen gegenüber dem Staat, weil eine Geheimniskrämerei ohnegleichen betrieben wird mit geradezu unterirdischen Begründungen, etwa mit derjenigen, dass dieses oder jenes nicht möglich sei.

Der Bund hat im Jahr 2006 ein Informationsfreiheitsgesetz geschaffen. Dieses Informationsfreiheitsgesetz hat im Jahr 2008 1.548 Anträgen beschert. 618 Fälle wurden vollständig beantwortet. 193 Fälle hatten einen Informationszugang zum Inhalt. Tatsächlich wurden 536 Fälle abgelehnt. In Bezug auf diese 536 Fälle waren 85 Widersprüche zu verzeichnen, und 62 Verfahren bezüglich der Auskunft im Zusammenhang mit der Informationsfreiheit waren im Jahr 2008 bei Gericht anhängig.

Wenn wir Demokratie, Transparenz, Offenheit und Grundrechtsachtung ernst nehmen, dann müssen wir auch in Bayern ein Informationsfreiheitsgesetz einführen. Die von mir genannten Zahlen lassen nicht erwarten, dass mehr Bürokratie, die mit einer stärkeren Belastung der Behörden einhergeht, befürchtet werden müsste. Vielmehr halten sich die Fälle in Grenzen, und

es werden dringende Bedürfnisse befriedigt. Bislang sträubt sich aber eine Mehrheit in Bayern dagegen. Früher war es die Zweidrittelmehrheit der Kolleginnen und Kollegen der CSU. Nun ist auch die FDP offensichtlich nicht bereit - entgegen ihrer eigenen Programmatik -, ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen. Das verwundert schon; denn in den Wahlprüfsteinen, die Transparency International verschickt hat, hat die FDP in Bezug auf ein Informationsfreiheitsgesetz geantwortet: Die FDP-Fraktion wird deshalb einen Gesetzentwurf für ein bayerisches Informationsfreiheitsgesetz im Bayerischen Landtag einbringen, der sich am Vorbild des Bundesgesetzes orientiert.

Das waren die Mitteilungen, die von der FDP im Rahmen des Wahlkampfes - dieser ist die Grundlage dafür, dass Sie heute hier sind - verschickt worden sind. Was haben wir jetzt? 0,0 Übereinstimmung zwischen dem, was gesagt worden ist und dem, was getan wird. Das ist eine Verlogenheit ohne Ende.

(Beifall bei der SPD)

Von Ihnen, Herr Dr. Fischer, wird der Datenschutz als Hindernis in diesem Zusammenhang angeführt. Haben Sie schon im Jahr 2008 gewusst, dass es den Datenschutz gibt, oder wissen Sie das erst, seitdem Sie im Landtag sitzen?

Der Datenschutz und die Informationsfreiheit wurzeln in demselben Grundrecht. Auf Bundesebene besteht eine Identität von Datenschutzbeauftragtem und Beauftragtem für die Informationsfreiheit. Dabei handelt es sich nicht um Widersprüche, sondern um Synergien. Ihre Befürchtung, dass entgegen dem Datenschutz irgendetwas preisgegeben wird, das die Persönlichkeit verletzt, ist nicht zutreffend. Die weitere Befürchtung, wir würden möglicherweise die innere Sicherheit gefährden oder wir würden durch Preisgabe von Daten ohne Angabe die Persönlichkeit Unbeteiligter gefährden, sind vollkommen aus der Luft gegriffen. Unser Gesetzentwurf orientiert sich an dem Gesetzentwurf des Bundes, so wie Sie es, meine Kolleginnen und Kollegen von der FDP, versprochen haben.

Die von mir aufgezeigten Fälle zeigen eindeutig, dass kein Missbrauch stattfindet. Wir haben als Erste im Jahr 2006 Anfragen von Scientology in Bezug auf Auskunft aus Dateien gehabt und diese Anfragen sind nach Auskunft der Ministerien so ordentlich und souverän gehandhabt worden, dass dadurch kein Schaden entstanden ist.

Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortlichkeit so spricht das Bundesverfassungsgericht von dieser Situation - darf durch die Preisgabe von Daten, Akten und Materialien nicht gefährdet werden. Natürlich dürfen in der Phase der Vorbereitung von Regierungsent

scheidungen keine Daten nach außen gehen. Das ist aber auch nach unserem Gesetzentwurf sichergestellt, weil dieser entsprechende Einschränkungen vorsieht. Nicht jede Verwaltungstätigkeit bereitet aber eine Regierungsentscheidung vor. Deswegen ist es uns ganz wichtig, dass jede Bürgerin und jeder Bürger ohne Angabe von Gründen die Möglichkeit des Zugangs zu Informationen hat.

Nun im Folgenden ein praktisches Beispiel dafür, wie es möglich ist, unter Verweis auf das Bundesgesetz Informationen zu bekommen. Es ist fast schon eine Schande, dass ich in diesem Zusammenhang die "Bild"-Zeitung als Kronzeugen reklamieren muss. Ohne dieses Informationsfreiheitsgesetz hätte die "Bild"-Zeitung einen Sachverhalt nicht herausbekommen. Diese Zeitung hat den Bundestag am 11.10.2007 ohne Namensnennung auf Auskunft bzw. Darlegung der Konten bezüglich der Beträge, die die Abgeordneten in Bezug auf die Bonus-Meilen-Affäre abgeführt haben, verklagt. In der Folge mussten die rechtswidrig erlangten Gelder zurückerstattet werden. Der Bundestag hat sich zunächst geweigert, die Höhe des Betrages zu nennen. Die Presse hat daraufhin den Bundestag verklagt, und der Bundestag ist vom Verwaltungsgericht Berlin insoweit verurteilt worden.

Wir haben die Situation, dass Arbeitslose im Rahmen von Fallkonstellationen mit den ARGEn über das Informationsfreiheitsgesetz an Verwaltungsanweisungen herangekommen sind, die transparent machen, wie die jeweiligen ARGEn ihre Entscheidung treffen. In diesem Zusammenhang ist das Gesetz sehr wichtig.

Sie von der FDP haben in Ihren Programmen zahlreiche Hinweise dafür, dass Sie für Informationsfreiheit sind. Der Trick, nunmehr Informationsfreiheit gegen Datenschutz auszuspielen, zieht bei uns nicht. Ich habe Ihnen die Gründe dafür schon genannt. Es gibt eine Verwandtschaft, es gibt eine Gemeinsamkeit. Eventuelle Besorgnisse, wonach Dinge vielleicht falsch laufen oder die innere Sicherheit gefährdet ist, sind durch unseren Gesetzentwurf vollkommen ausgeräumt. Es gibt Belange, die dagegen sprechen können, Akteneinsicht zu gewähren. Die gewährte Akteneinsicht dient dazu, ein freies und friedliches Bayern zu haben, mit einer Bevölkerung, die im Einklang mit ihrer Verwaltung steht. Die Zufriedenheit wird sich entsprechend fortsetzen. Was haben wir derzeit? Wir haben derzeit ein sogenanntes Amtsgeheimnis, das bei persönlicher Betroffenheit gelüftet werden kann. Wann ist man persönlich betroffen? Wir haben gestern bereits angesprochen, wie schnell die persönliche Betroffenheit durch unheilvolle Vorgänge berührt sein kann.