Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf ganz kurz aus einem Leitmedium aus Unterfranken, dem "Main-Echo" vom Dienstag, dem 14. Juli, zitieren:
Die Steuerzahler in Deutschland müssen in diesem Jahr fast eine Woche länger nur für Fiskus und Sozialkassen arbeiten als 2008.
Es werden die Alterseinkommen für 65-jährige Männer nach derzeitigem Stand in den kommenden zwei Jahren um rund 6 % sinken.
Hinzu kommt: Wir müssen mit einer ansteigenden Arbeitslosigkeit rechnen. Wir befinden uns - auch das haben wir heute schon thematisiert - in einer der schlimmsten Wirtschaftskrisen, die in den letzten 80 bis 100 Jahren eingetreten ist. Wir haben heute das Besoldungsgesetz beschlossen, und wir haben gehört, dass es hinsichtlich der 42-Stunden-Woche erhebliche Ressort-Spezifika gibt, zum Beispiel im Wissenschaftsministerium. Wir haben über eine Finanzierung von 200 bis 300 Millionen Euro diskutiert. Wir müssen über die notwendige Ausbildung zur Besetzung der Stellen sprechen, und wir haben natürlich die berechtigten Interessen der Beamtinnen und Beamten auf eine Zurückführung der 42-Stunden-Woche zu berücksichtigen. Das steht außer Frage. All dies müssen wir bedenken, wenn wir unser Konzept in der Koalition gemeinsam auf den Weg bringen. Wir haben schon viele solche Anträge von Ihnen gehabt - beim Thema Gesundheitsschutz, bei der Landesbank und den Bildungsdiskussionen.
Bei allem Respekt vor Ihren Anträgen - das ist Ihr gutes Recht -: Sie müssen uns aber zugestehen, dass wir unsere Konzepte selbst entwickeln. Dafür brauchen wir auch keinen Antrieb aus Ihren Reihen, das machen wir auf unsere Art und Weise, und zwar in der gebotenen Schnelligkeit und Gelassenheit, um gemeinsam mit dem Finanzminister ein tragfähiges Konzept vorzulegen. Wir werden Ihnen dann das Konzept vorstellen. Dann sind Sie natürlich aufgefordert, in den Ausschüssen Ihre Meinung zu sagen. Das steht außer Frage. Aber unser Konzept legen wir vor, wenn wir so weit sind, und nicht, wenn Sie der Meinung sind, wir sollten so weit sein. Deshalb werden wir diesen Antrag auch ablehnen, weil wir keinen Antrieb von dieser Seite des Parlaments nötig haben.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem jetzt vorliegenden Dringlichkeitsantrag unternimmt die SPD den Versuch, eine Debatte bei diesem Thema anzuzetteln, das eigentlich bereits entschieden ist. Mit der Auseinandersetzung und den Gesprächen, die der Ministerpräsident und die Bayerische Staatsregierung am 23. März geführt haben, ist keine einsame Entscheidung gefällt worden, sondern eine Entscheidung in großer Runde mit Vertretern relevanter Berufsverbände. In diesem Zusammenhang ist festgehalten worden, dass wir in den Tarifverhandlungen mit den Arbeitnehmern die 40-Stunden-Woche erhalten haben und somit in Bezug auf die Beamten eine Gleichwertigkeit der Arbeitszeit nicht zu erreichen ist. Der Ansatz zu sagen, wir gehen sowohl bei Angestellten als auch bei den Beamten auf eine Arbeitszeit von 42 Stunden, ist nicht durchsetzbar. Insoweit ist es nur konsequent, dass man, wenn dieser Sachverhalt jetzt festzustellen ist, sich daran macht, die Arbeitszeit für die Beamtinnen und Beamten an den übrigen öffentlichen Dienst anzupassen.
Schließlich wurde das Finanzministerium beauftragt, hierzu bis zum Ende des Jahres, gemeinsam mit den Gewerkschaften - dem Beamtenbund und dem DGB ein Konzept zu entwickeln und vorzulegen. Dabei war man sich mit allen Partnern einig, dass dieses Konzept auch den gesamtwirtschaftlichen Gegebenheiten Rechnung tragen müsse. Wegen der drohenden Kapazitätsausfälle in vielen Bereichen sind - das ist auch in der Debatte deutlich geworden - keine Lösungen von heute auf morgen möglich.
Wir haben an dieser Stelle die Aufgabe, zwischen den berechtigten Interessen und Wünschen der Beamten und berechtigten Bedürfnissen der Bürger und des Staates abzuwägen. Ich bitte schon, uns die Zeit zu geben, um verschiedene Wege durchzuprüfen, um ein entsprechendes Ergebnis vorlegen zu können.
Insoweit, meine Damen und Herren von der sozialdemokratischen Landtagsfraktion, besteht der Zeitplan: jetzt Faktenaufnahme, Entwicklung, Gesprächsaufnahme und dann Vorlage eines Konzepts. Wann konkret mit der Rückführung der Wochenarbeitszeit begonnen werden soll, ist ein Detailproblem. Diese Frage steht in direktem Zusammenhang mit den Ausbildungsplätzen. In diesem Zusammenhang kann ich Ihnen schon heute sagen, dass mit einer Rücknahme der Arbeitszeitverlängerung zahlreiche neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze geschaffen werden. Das ist am Ende ein
nicht unwichtiger Aspekt, weil wir gerade in Zeiten steigender Arbeitslosigkeit von staatlicher Seite ein positives Zeichen dagegensetzen können.
Selbstverständlich - um auf einen zweiten Aspekt einzugehen - wird die Staatsregierung bei der Rücknahme der Arbeitszeitverlängerung auch alle hierzu notwendigen Maßnahmen in die Wege leiten. Das ist dann auch eine auf den Stellenabbau bezogene veränderte Strategie. Dass Sie in Ihrem Antrag allerdings alle Bereiche des Stellenabbaus, die Artikel 6b, 6e und 6f pauschal angehen, zeigt, dass Sie an dieser Stelle nicht ganz genau gearbeitet haben.
Ich will zum Dritten darauf hinweisen, dass der von Ihnen formulierte Antrag ein Problem aufwirft, was die erforderlichen Mittel angeht; denn für die Bereitstellung der Haushaltsmittel ist ein Haushaltsgesetz, das bekanntlich vom Landtag beschlossen wird, erforderlich. Außerdem - darauf will ich nur kurz hinweisen - geht es nicht um neue Haushaltsmittel, wie im Antrag ausgeführt wird, sondern um die Schaffung neuer Anwärterund Planstellen. Nur dann ist das ein in sich geschlossenes Thema.
Vor diesem Hintergrund darf ich festhalten, dass die Staatsregierung bei der Frage der Arbeitszeit der Beamten eine klare Position hat, und zwar einvernehmlich in allen Ressorts. Der Dringlichkeitsantrag der SPD bringt uns in der Sache nicht weiter. Ich bitte Sie daher, den Antrag abzulehnen.
Herr Staatsminister, bleiben Sie bitte noch am Mikrofon. Herr Kollege Sprinkart hat noch eine Zwischenbemerkung. Bitte schön.
Herr Staatsminister, Sie haben soeben, wie ich meine, sehr richtig ausgeführt, dass es in einer schwierigen Arbeitsmarktsituation sehr wichtig sei, zusätzliche Ausbildungsplätze im öffentlichen Dienst zu schaffen. Können Sie mir erklären, worin der Unterschied zwischen der jetzigen Arbeitsmarktsituation und der Arbeitsmarktsituation zu der Zeit, als die 42-Stunden-Woche eingeführt wurde, liegt? Damals wurden über zweieinhalbtausend Ausbildungsplätze im öffentlichen Dienst gestrichen.
Herr Abgeordneter, der Unterschied besteht darin, dass man zum damaligen Zeitpunkt versucht hat, eine generelle Erhöhung der Wochenarbeitszeit in Deutschland anzustoßen. Man hat diesen Versuch sowohl bei den Beamten als auch bei den Angestellten im
öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft unternommen. Heute ist festzustellen, dass das nicht durchsetzbar ist. Vor dem Hintergrund ist es nur sachgerecht, die lange Arbeitszeit der Beamten von 42 Stunden wieder zu reduzieren und einen Gleichklang im gesamten öffentlichen Dienst herzustellen. Das ist der Ansatz.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt auf Drucksache 16/1782, den Dringlichkeitsantrag abzulehnen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Dringlichkeitsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. - Stimmenthaltungen? - Keine. Dann ist dieser Dringlichkeitsantrag mit den Stimmen der CSUFraktion und den Stimmen der FDP-Fraktion bei Gegenstimmen der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD-Fraktion, der Freien Wähler und von Frau Pauli abgelehnt.
Bevor wir in diesen Tagesordnungspunkt einsteigen, darf ich bekanntgeben, dass die Fraktion BÜNDIS 90/ DIE GRÜNEN namentliche Abstimmung beantragt hat.
Der Ausschuss für Umwelt und Gesundheit hat sich mit der Eingabe in seiner Sitzung am 25. Juni 2009 befasst. Er hat beschlossen, die Eingabe gemäß § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt zu erklären. Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN hat gemäß Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 des Bayerischen Petitionsgesetzes fristgerecht beantragt, die Eingabe auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen.
Ich darf nun die Aussprache eröffnen. Die Redezeit beträgt fünf Minuten pro Fraktion. Zunächst hat Herr Kollege Magerl das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Zuerst einmal eine Korrektur: Es handelt sich nicht um die Walchgrabenstraße, wie ich gerade in
der Tagesordnung gesehen habe, sondern um die Walchgrabentrasse. Es gibt dort keine Strasse - damit sich nicht eine Meinung verfestigt und man glaubt, die Natur sei dort mehr oder weniger zerstört und man brauche nur einen Ausbau durchzuführen. Wir haben diese Petition sehr bewusst auf die Tagesordnung gesetzt, um die Nagelprobe zu machen und zu sehen, wie ernst es dem Ministerium und auch der Mehrheit hier im Landtag mit dem Schutz unserer Alpen ist.
Wir wollten sehen, ob das nur ein scheinheiliges Gerede am Sonntagvormittag ist, oder ob es Ihnen wirklich ernst ist. Ich zitiere wahllos zwei Pressemitteilungen des Umweltministeriums. Im November 2008 hieß es: Umweltminister Söder fordert mehr Einsatz des Bundes zum Schutz der Alpen. - Hört! Hört! Einige Monate davor - da war er noch Europaminister - hieß es: EUKommission muss mehr für den Alpenschutz tun. - Es ist sehr einfach und billig, andere Ebenen dazu aufzufordern, mehr für den Alpenschutz zu tun; denn dafür muss man nichts zahlen, und dafür muss man nichts arbeiten. Bei dieser Petition geht es um den eigenen Wirkungsbereich des Ministeriums und um unsere Kompetenz, zu entscheiden. Wir wollen jetzt die Nagelprobe machen.
Um was geht es bei dieser Petition? Es geht um einen geplanten Weg zur Rappinalm, der insgesamt 2,5 Kilometer lang sein soll. Der Bund Naturschutz fordert in dieser Petition, dass dieser Weg nicht gebaut werden soll, weil er durch eine sagenhaft schöne Landschaft führt, die für sehr viele Arten einen Lebensraum darstellt und die sehr viele geschützte Biotope hat, die nach Artikel 13d des Bayerischen Naturschutzgesetzes geschützt sind. Das steht außer Zweifel. Ferner gibt es Brutvorkommen von Raufußhühnern, und in der Nähe brütet ein Steinadlerpaar. Der Bau der Straße würde zu einem erheblichen Eingriff in den Naturhaushalt führen.
Die Untere Naturschutzbehörde des zuständigen Landratsamtes kommt in ihrer Stellungnahme klar und deutlich zu der Aussage, dass der Eingriff zum einen erheblich ist, zum anderen dieser Eingriff nicht ausgleichbar ist. Wir haben also einen geschützten Bereich und einen Eingriff in diesen geschützten Bereich, der nicht ausgeglichen wird. Diese Straße soll für maximal 26 Stück Hornvieh gebaut werden, das in den Sommermonaten auf die Weide getrieben werden soll. Darüber hinaus gibt es Probleme geologischer Art. Ich zitiere ein Schreiben des zuständigen Landratsamtes, in dem über diesen erosionsgefährdeten wasserzügigen Hang steht:
Bereich der Querung des Walchgrabens sowie im Abstieg zum Almboden nur mit großen Schwierigkeiten und aufwendigen Sicherungsmaßnahmen zu realisieren.
Das ist ein Zitat aus dem Schreiben des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen an das Staatsministerium für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz vom 28. Juli 2006. Der Unterzeichner ist Landrat Nagler. Das heißt also, dass auch das Landratsamt klar und deutlich die geologischen Probleme sieht, die ich in diesem Zusammenhang habe. Nicht nur ich, sondern auch andere Kollegen zweifeln, dass dieser Weg für die geplanten 200.000 Euro zu bauen ist. Ich frage mich, warum für eine derartig kleine Anzahl von Tieren 200.000 Euro oder vielleicht auch 500.000 Euro in die Hand genommen werden. Der Almbauer, der diesen Weg haben möchte, hat gesagt, dass er maximal 40.000 Euro zahlt. 38.000 Euro würden die Staatsforsten aufbringen, der Rest würde durch einen Zuschuss des Bundes und des Landes aufgebracht. Das heißt, es wären Steuergelder für das Restrisiko anzusetzen. In diesem Zusammenhang haftet letztendlich die öffentliche Hand. Es geht also auch um die Frage, ob man auch noch auf die letzte Alm eine Erschließungsstraße bauen will. 92 % der Almen sind in Bayern ohnehin schon erschlossen. Es stellt sich schon die Frage, ob man auch noch den letzten Meter zur Alm ausbauen muss oder ob man nicht andere Wege gehen soll.
Man könnte auch, wie es in Österreich gehandhabt wird, dem Bauern einen Erschwernisausgleich zahlen, weil er zweifelsohne eine Erschwernis hat. Stattdessen wird die Natur zerstört, eine Maßnahme durchgeführt, die auch aus ökologischen Gründen abzulehnen ist, und man verbrennt noch in großem Umfang Geld. Geben Sie Ihrem Herzen einen Stoß, stimmen Sie für den Schutz der Alpen, stimmen Sie für diese herrliche Landschaft, stimmen Sie gegen das Votum des Ausschusses. Wir werden gegen das Votum des Ausschusses stimmen. Wir bitten Sie, uns in diesem Punkt zu folgen.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Am Schutz der Alpen in ihrer Gesamtheit gibt es, glaube ich, keinen Zweifel. Da sind wir alle bei der Stange.
Hier geht es aber um einen Weg. Die übrigen Abgeordneten sollten auch noch erfahren, wie die Situation ist. Die Rappinalm beschäftigt uns schon seit vielen Jahren. Zunächst war eine Trasse geplant, von der es geheißen hat, sie dürfe auf keinen Fall gebaut werden, die Eingriffe seien zu vehement und nicht zu vertreten, über jede andere Trasse könne geredet werden. Das war der Ausgangspunkt dafür, dass nach der Walchgrabentrasse gesucht wurde. Dieser Weg soll auf die Alm führen.
Meine Damen und Herren, wir müssen uns Folgendes bewusst machen: Jeder von uns kennt solche Almen, und jeder findet sie schön. Sie werden als Kleinod bezeichnet. Das sind sie aber nur, solange ein Bauer dort wirtschaftet und bereit ist, dort hochzugehen und Knochenarbeit zu verrichten.
Diesen Bauern empfiehlt man, mit Seilbahnen, Hubschraubern und anderem exotischen Gerät aufzusteigen. Das ist in unseren Augen keine Alternative zu einem Weg. Wir müssen darauf achten, dass eine zeitgemäße Erschließung vorgenommen wird, wenn es denn möglich ist.