Protocol of the Session on July 15, 2009

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Will.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf ist eigentlich eine reine Pflichtveranstaltung. Die Änderungen im Bundesausbildungsgesetz und die Erkenntnisse des Obersten Rechnungshofes haben die Richtung vorgegeben. Die Staatsregierung hat mit guten Gründen nur noch eine Anpassung an diese Vorgaben vorgenommen. Die Änderungen beim Gesetz zur Ausführung des

Bundesgesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung gehen ausschließlich auf verschiedene Rechtsänderungen des Bundesgesetzes zurück. So wurde zum Beispiel dem Freistaat Bayern die Zuständigkeit für die Förderung der Auszubildenden in der Schweiz und in Liechtenstein übertragen. Außerdem können die Auszubildenden leichter gefördert werden. So ist beispielsweise nun auch eine vollständige Ausbildung im EU-Ausland und in der Schweiz förderungsfähig und nicht förderungspflichtig. Auch Auszubildende mit Migrationshintergrund können, wie schon erwähnt, jetzt leichter gefördert werden. Genau das wollen wir auch. Da dürfen wir in Bayern nicht hinten anstehen.

Aufgrund der Abschaffung der Förderungsausschüsse im Bundesrecht konnten die landesrechtlichen Vorschriften gestrichen werden. Im Bayerischen Ausbildungsförderungsgesetz wurden ebenfalls Änderungen entsprechend dem Bundesrecht vorgenommen. Darüber hinaus hat der Jahresbericht des Oberstern Rechnungshofes vom Jahr 2007 einige materielle Änderungen erforderlich gemacht. Genau darum geht es, auch das ist schon erwähnt worden. Da die bisherige Förderung des Besuchs von privaten Tagesheimschulen über die ursprüngliche Zielsetzung hinausging - Tagesschulheime sind nämlich keine Voraussetzung für den Schulbesuch -, fällt die Förderung in Zukunft weg. Dadurch wird der Staatshaushalt immerhin um jährlich 81.200 Euro entlastet.

(Zuruf: Eine Kleinigkeit!)

- Eine Kleinigkeit, habe ich gerade gehört, aber immerhin.

Außerdem handelt es sich bei Tagesheimschulen um ein absolutes Auslaufmodell - ich sage jetzt einfach mal "absolutes Auslaufmodell", wenn hier auch die Regensburger Domspatzen erwähnt wurden -,

(Widerspruch bei der SPD)

denn diese privaten Einrichtungen waren ein guter Vorlauf vor den Ganztagsschulen. Nur: Sie sind jetzt alle übernommen und zunehmend in offene Ganztagsschulen umgewandelt, die wiederum gesondert gefördert werden.

(Zuruf von den Freien Wählern: Wollen Sie die schließen?)

Wir wissen alle, es liegt nicht an uns. Das ist beim Bildungsgipfel im Februar mit den kommunalen Spitzenverbänden so vereinbart worden.

(Zuruf der Abgeordneten Eva Gottstein (FW))

- Sie reden von Konnexität - das war eine Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden.

(Eva Gottstein (FW): Aber nicht die Domspatzen, das ist das falsche Beispiel!)

Deshalb begrüßen wir die klare, einfache und transparente Regelung für die Finanzierung von Ganztagsangeboten und Ganztagsschulen. Die sieben, die noch übrig geblieben sind, werden auch noch darunter fallen. Daran sieht man trotzdem wieder, wie gut es ist, dass uns der Oberste Rechnungshof über die Schulter schaut. Bisher wurde diese Verschwendung und Doppelfinanzierung nämlich übersehen.

Es geht noch weiter: Der Oberste Rechnungshof hat die Überschneidung der BayAföG-Leistungen mit anderen Leistungsgesetzen moniert. Das sollte doch wirklich nicht passieren. So lässt sich das Geld auch gut aus dem Fenster werfen.

(Zuruf von den Freien Wählern)

Die Abschaffung der Überschneidung der unterschiedlichen Förderungen spart jährlich rund 840.000 Euro ein. Durch die doppelten Leistungsansprüche haben die betroffenen Bürger nicht einmal einen Vorteil. Das müssen Sie sich einmal vorstellen. Die konkurrierenden Ansprüche werden verwaltungsintern verrechnet und führen ausschließlich zu einem teuren Bürokratie- und Verwaltungsaufwand. Das muss nun wirklich nicht sein. So bitte ich um Unterstützung für diesen Antrag.

(Beifall bei der FDP - Zuruf der Abgeordneten Eva Gottstein (FW))

Für die Staatsregierung hat Staatsminister Dr. Heubisch um das Wort gebeten. Der Herr Staatsminister hat das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz und des Bayerischen Ausbildungsförderungsgesetzes wurde am 27. Juni in Erster Lesung beschlossen. Der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport sowie alle mitberatenden Ausschüsse haben dem zugestimmt. Im Grunde haben wir also vorher die Begründungen von allen Vorrednern nochmals ganz deutlich dargelegt bekommen. Dafür bedanke ich mich. Ich kann nur sagen: Die Begründungen waren für mich - ich möchte es so ausdrücken - zwar verständlich, aber nicht nachvollziehbar. Deshalb lehnt die Bayerische Staatsregierung auch den Änderungsantrag ab.

Ich erspare es mir, an dieser Stelle alle Begründungen nochmals nachzuholen. Ich kann natürlich noch gerne Ausführungen dazu machen, warum wir den Antrag der Opposition ablehnen. Aber das ist in den Ausschüssen bereits geschehen. Deshalb bitte ich den Bayerischen Landtag, den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/1393 mit Wirkung zum 01.08.2009 zu beschließen

(Beifall des Abgeordneten Karl Freller (CSU))

und den Änderungsantrag auf Drucksache 16/1474 abzulehnen. Wenn Sie dem zustimmen, kann das Änderungsgesetz zum Schuljahr 2009/2010 in Kraft treten.

(Georg Schmid (CSU): Sehr gut! - Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Die Staatsregierung hat also beschlossen, und wir haben jetzt dieses Gesetz entsprechend parlamentarisch auf den Weg zu bringen.

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen deshalb zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/1393, der Änderungsantrag auf Drucksache 16/1474 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport auf Drucksache 16/1833 zugrunde.

Vorweg, verehrte Kolleginnen und Kollegen, lasse ich über den vom federführenden Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsantrag auf Drucksache 16/1474 abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, die SPD-Fraktion, die Fraktion der Freien Wähler und eine Stimme aus den Reihen der FDP. Wer ist dagegen?

(Zuruf von der SPD: Das sind weniger! - Georg Schmid (CSU): Das reicht!)

- Die Schriftführerin zu meiner Linken hat abgezählt und ist der Meinung, dass jetzt die Gegenstimmen die Mehrheit sind. Die Mehrheit können ja nur meine beiden Schriftführerinnen anzweifeln. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. "Knapp", sagt die Frau Kollegin Stahl gerade noch. Vielen Dank.

(Unruhe)

- Wir sind jetzt beim Gesetzentwurf! Der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport empfiehlt den Gesetzentwurf zur unveränderten Annahme. Der Aus

schuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz stimmt ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 3 als Datum des Inkrafttretens den "1. August 2009" einzufügen.

Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. - Bei Gegenstimmen der Freien Wähler, der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist das so beschlossen.

(Zuruf von der SPD: Enthaltungen!)

Enthaltungen? - Eine Enthaltung aus den Reihen der FDP-Fraktion.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. - Widerspruch erhebt sich nicht.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. Stimmenthaltungen? - Bei Gegenstimmen der SPDFraktion, der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion der Freien Wähler und bei einer Stimmenthaltung aus den Reihen der FDP-Fraktion ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz und des Bayerischen Ausbildungsförderungsgesetzes".

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 20, Drucksache 16/1391 bekannt geben. Mit Ja gestimmt haben 89, mit Nein gestimmt haben 47; 18 Stimmenthaltungen. Das Gesetz ist damit so angenommen.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 4)

Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Landesbank-Gesetzes und des Sparkassengesetzes".

Mit der Annahme des Gesetzentwurfes in der Fassung des endberatenden Ausschusses hat der Änderungsantrag auf der Drucksache 16/1698 seine Erledigung gefunden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 27 auf:

Dringlichkeitsantrag der Abg. Franz Maget, Johanna Werner-Muggendorfer, Ludwig Wörner u. a. und Fraktion (SPD) Energieautarkes Bayern Ja zur Windkraft (Drs. 16/996)

Ich eröffne die Aussprache. Die Redezeit beträgt fünf Minuten pro Fraktion.

Als erstem Redner darf ich dem Kollegen Wörner das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! "Windkraft in Bayern" - ein Thema, das fast endlos scheint. Wenn man die Sonntagsreden auch von der rechten Seite des Hauses hört, könnte man meinen, wir seien alle dafür. Wir wollen den Energiemix, ist das Bekenntnis. Und wir wollen dabei natürlich auch die Windkraft. Das ist auch noch ein Bekenntnis. Aber wenn es dann zum Schwur kommt, wollen Sie es plötzlich wieder nicht; denn sonst hätten Sie im Ausschuss unserem Antrag zustimmen müssen, in dem es im ersten Spiegelstrich heißt:

Der Bayerische Landtag bekennt sich zum Ausbau der Windkraft in Bayern als unverzichtbares Element zum Umstieg auf erneuerbare Energien.

Jetzt frage ich mich, warum Sie dem nicht zustimmen können.

(Beifall bei der SPD)