Protocol of the Session on March 26, 2009

Nein! - Im Endergebnis hat das dazu geführt, dass keine klare Lösung zustande gekommen ist.

Mittlerweile hat es den Kompromissvorschlag der Ministerpräsidenten und des Bundesarbeitsministers gegeben, dem ich persönlich - das sage ich ausdrücklich durchaus eine gewisse Sympathie abgewinnen könnte, um diese Bemühungen fortzusetzen. Nun ist das aber nicht mehr der Fall. Realistischerweise müssen wir feststellen, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Entscheidung getroffen hat. Diese müssen wir zur Kenntnis nehmen.

Deswegen ist über den Bundesrat von der Ministerin die Initiative gestartet worden. Wir unterstützen das, was insbesondere die drei Eckpunkte anlangt. Danach würden Geldleistungen weiterhin aus einer Hand gewährt. Alles andere würde die Betroffenen in unverantwortlicher Weise vor schwierige Hürden stellen. Die Optionskommunen müssen in diesem Zusammenhang Perspektiven erhalten. Diese müssen ausgedehnt werden.

Flexibilität hat vor Zentralismus in allen Bereichen eindeutig den Vorrang.

Dies sind die entscheidenden Lösungsansätze, die verwirklicht werden müssen. Deshalb bitte ich, dem Antrag der Fraktionen der CSU und der FDP zuzustimmen. Vor allem bitte ich auch darum, die Diskussion im Interesse der Betroffenen sachlich zu führen.

Für meine Person stelle ich fest, dass ich mich zusammen mit Kollegen aus dem Sozialausschuss bei den Anträgen der Opposition der Stimme enthalten werde. Wir sehen nämlich überhaupt keinen realistischen Ansatz für eine Veränderung der Positionen. Deswegen ist unser Antrag die richtige Perspektive. Ich bitte also um Zustimmung.

Herr Unterländer, verlassen Sie jetzt nicht das Rednerpult. Es sollen noch zwei Zwischenbemerkungen zum Zuge kommen. Zuerst spricht Frau Kamm.

Herr Unterländer, haben Sie überhaupt eine Vorstellung davon, wie lange es dauert, solche Behörden wirklich zum Funktionieren und zum sachgerechten Arbeiten zu bringen? Jetzt muss eine Lösung herbeigeführt werden, die den Kommunen das weitere Arbeiten ermöglicht. Dies ist ein relativ kleiner Schritt, im Vergleich zu dem, was Sie den Kommunen zumuten. Es geht darum, die entsprechenden Einrichtungen zu erhalten. Sie müssen vor Ort wichtige Aufgaben wahrnehmen, die wirklich nicht gering sind.

Diese Diskussion wird intensiv weitergeführt. Bis zu diesem Zeitpunkt haben die Strukturen weiterhin Bestand. Für die Mitarbeiter gibt es Bestandsgarantie. Insofern stellt sich Ihre Frage gar nicht.

Jetzt ist Frau Weikert an der Reihe.

Ich stelle keine Frage, sondern mache eine Zwischenbemerkung. Herr Unterländer, ich kenne Sie als einen wirklich sachlichen Politiker und schätze es sehr, dass Sie sich heute für Enthaltung entscheiden.

Mir ist wichtig, gegenüber allen hier versammelten Kolleginnen und Kollegen zum Ausdruck zu bringen: Die Hürde einer Grundgesetzänderung wird auch nach dem Jahr 2010 so bestehen bleiben, wenn man die Arbeitsgemeinschaften in ihrer jetzigen Form weiterhin haben will, nämlich im Sinne von Fördern und Fordern.

Wenn es so ist - das ist tausendmal geprüft worden -, kann man das auch jetzt machen. Die Zeit steht noch

zur Verfügung. Bis September dieses Jahres haben wir Zeit.

(Beifall bei der SPD )

Bevor Herr Kollege Pointner das Wort bekommt, teile ich mit, dass für den dritten Antrag - Drucksache 16/1001 - zwischenzeitlich ebenfalls namentliche Abstimmung beantragt worden ist. Wir stimmen also über alle drei Anträge namentlich ab.

Jetzt spricht Kollege Pointner für die Freien Wähler.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss es kurz machen, weil meine Redezeit nur eine Minute beträgt.

Ich bin jemand, der mit dem Aufbau der gemeinsamen Verwaltung der ARGEn reichlich Erfahrung hat. Ich war drei Jahre lang Vorsitzender einer Trägerversammlung. Ich habe die Organisation mit aufgebaut und begleitet. Nachträglich kann ich jetzt feststellen, dass es beim Aufbau der ARGEn erhebliche Schwierigkeiten gegeben hat; denn da sind zwei Welten zusammengekommen: die Zentralverwaltung mit der Kommunalverwaltung, die die Probleme vor Ort löst. Aber nach einer gewissen Zeit und vor allem aufgrund der guten Zusammenarbeit auf örtlicher Ebene haben wir die Probleme gelöst.

Das SGB II belässt uns drei Alternativen. Dabei ist die getrennte Zuständigkeit - darüber sind wir uns alle einig - die schlechteste Lösung. Die ARGEn sind die beste Lösung. Zu nennen sind hier auch die Optionskommunen.

Deswegen werden wir dem Antrag der SPD zustimmen.

Was den Antrag der GRÜNEN betrifft, habe ich zwar das Problem, dass von den Optionskommunen konkret nichts drinsteht, aber eine Regelung muss ja nicht über eine Verfassungsänderung erreicht werden. Ich denke, Sie werden es begrüßen, wenn die Klausel geöffnet wird und neben den 69 weitere Kommunen, die es wünschen, die Option ausüben können.

Eines kann ich nicht verstehen. Alle hier sind sich einig, dass die ARGEn die beste Lösung sind. Warum sollten wir sie dann nicht alle miteinander anstreben? Ich habe in meiner langen kommunalpolitischen und kommunalrechtlichen Zeit eines mitbekommen: Wenn etwas vernünftig ist und sich bewährt hat, dann muss es auch Möglichkeiten geben, das auf eine rechtliche Grundlage zu stellen. Diese Möglichkeit sollten wir anstreben.

Zu den Perspektiven der Mitarbeiter, die Sie, Herr Unterländer, angesprochen haben, können Sie Folgendes

tun: Es sind noch circa anderthalb Jahre bis Ende 2010. Wenn Sie jemanden einstellen wollen, dann können Sie ihm sagen, dass Sie ihm nur für circa anderthalb Jahre eine Sicherheit geben können. Dann wird er aber nicht so leicht kommen, wenn er qualifiziert ist. Die anderen Mitarbeiter, die schon bei der ARGE arbeiten - es sind bei den Landratsämtern unterschiedlich viele Personen, bei mir waren es 20 bis 25 -, müssten teilweise wieder zurück. Es müssten schon Überlegungen angestellt werden, was mit diesen Personen passiert.

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Ja, ich weiß. - Noch einmal die Bitte: Wir müssen zu einer Regelung kommen, die vernünftig ist. Es darf vor allem eines nicht eintreten was im Antrag der CSU enthalten ist -, und zwar dass die Vermittlung und die Geldleistung wieder getrennt werden.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Das SGB II ist darauf angelegt, dass diese beiden Gebiete zusammenarbeiten, weil sie voneinander abhängig sind. Deshalb bitte ich noch einmal, alles zu tun, dass diese ARGEn und auch die Optionskommunen eine Zukunft haben.

Herr Kollege, bitte, an das Zeitfenster müssen wir uns schon halten. - Danke schön.

(Beifall bei den Freien Wählern)

Meine Damen und Herren! Das Wort hat Herr Kollege Rohde von der FDP.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mich erst einmal bei meinen liberalen Vorrednern bedanken, die mir sehr viel Redezeit übrig gelassen haben.

(Beifall des Abgeordneten Tobias Thalhammer (FDP))

Somit habe ich die Chance, eine gewisse Grundsatzrede zu halten und das Thema weiter auszuführen.

(Angelika Weikert (SPD): Jetzt wird es spannend!)

- Das tut mir leid, Frau Weikert. Sie haben ausgeführt, wo das politische Versagen begonnen hätte. Sie haben viel zu spät angefangen, nämlich im Jahre 2007. Das politische Versagen, weshalb überhaupt ein Urteil gesprochen werden musste, war im Jahre 2001, als rote und schwarze Politiker im Vermittlungsausschuss dieses Thema beraten haben und ein Kompromiss, Hartz IV, gefunden wurde. In diesem Kompromiss

waren diese ARGEn enthalten, die später vom Verfassungsgericht kassiert wurden. Das ist der Kompromiss gewesen.

Die FDP hat sich schon immer dagegen gewendet. RotGrün hat dann Hartz IV umgesetzt, wenn Sie sich erinnern. Dann kommen diese Dinge, die Sie angeführt haben. Irgendwann ist man darauf gekommen, dass man vielleicht andere Reglungen schaffen müsste. Ich möchte kurz ausführen, warum es zu Beginn überhaupt Konflikte gab. Es war deshalb so, weil das Projekt überstürzt eingeführt wurde, und zwar gegen den Rat der Fachleute.

(Angelika Weikert (SPD): Die haben sich zusammengefunden!)

Die Bundesagentur wurde gefragt, ob sie das so schnell umsetzen könne. Die Antwort lautete: Nein.

(Zuruf der Abgeordneten Johanna Werner-Mug- gendorfer (SPD))

Aber trotzdem wurde das gemacht. Wir wissen jetzt, dass wir ein verfassungsgemäßes Modell haben, weil an den Optionskommunen niemand etwas kritisiert hat. Es gibt also ein Modell in Deutschland, das funktioniert und das gesetzeskonform ist. Das Bundesverfassungsgericht hat kritisiert, dass eine gesetzliche Regelung nicht verfassungsgemäß ist. Der Auftrag muss doch dann lauten, dass man ein gesetzeskonformes Werk vorlegt und nicht die Verfassung ändert, meine Damen und Herren. Das kann doch nicht das Ziel der Politik sein.

(Beifall bei der FDP)

Wir stimmen völlig überein, dass die Hilfe vor Ort organisiert werden muss. Die Optionskommunen tun das bestens. Die Kommunen haben langjährige Erfahrung darin. Wir haben sozusagen einen Wettbewerb um das Leistungsgesetz. Wer macht es besser? Die ARGEn oder die Optionskommunen? Die Berichte liegen vor. Wenn es ein Modell gibt, das funktioniert und verfassungsgemäß ist,

(Zuruf der Abgeordneten Angelika Weikert (SPD))

und das andere nicht verfassungsgemäß ist, dann weiß man doch, dass man einfach nur - darin stimmen wir überein, Frau Weikert - die Entfristung bei den Optionskommunen vom Tisch bringen und dann öffnen muss aus unserer Sicht können sogar alle Optionskommune werden - und dass dann eine gesetzeskonforme Lösung da ist, über die vor Ort entschieden werden kann.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Thomas Beyer (SPD))

Frau Scharfenberg, wir haben bis Ende 2010 noch genügend Zeit. Frau Kamm, Sie haben in einer Zwischenfrage geäußert, dass es schwierig sei, Behörden umzuorganisieren. Genau das ist der Grund, weshalb wir jetzt nicht handeln sollten. Wir wollen nämlich nur einmal eine Umorganisation durchführen. Ich denke, dass das nach der Bundestagswahl sinnvoller ist.

Wenn wir nur über die Überschriften der drei vorliegenden Anträge zur Arbeitsmarktpolitik befinden müssten, dann könnten wir in diesem Haus sicherlich allen drei Anträgen zustimmen. Wenn wir aber hinter die Fassade der schönen Überschriften schauen, dann stellt man fest, dass die Anträge von SPD und GRÜNEN total verfehlt sind.

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