Als weiterer wichtiger Punkt ist der Anlegerschutz angesprochen worden. In dem Zusammenhang kann man auch auf das Informationsfreiheitsgesetz eingehen. Herr Dechant, ich weiß sehr wohl, warum Sie sich hier etwas zurückhaltend geäußert haben; denn derjenige, der hier einen Vorstoß gemacht hat, ist der Wirtschaftsminister. Er hat klar gesagt, dass er andere Regelungen haben möchte.
Die Problematik liegt darin, dass bei der BaFin in diesem Zusammenhang die Beratungsprotokolle hinterlegt werden. Wenn ein Kunde beweisen möchte, dass ihm etwas angepriesen worden ist, er aber nicht genug auf Risiken hingewiesen worden ist, dann braucht er natürlich die Beratungsprotokolle. Das ist mit ein Grund, weshalb wir dahinterstehen, dass dem Kunden nach einer Beratung das Beratungsprotokoll ausgehändigt wird. Dann kann er schwarz auf weiß nachkontrollieren, ob das, was man ihm versprochen hat, tatsächlich erfüllt worden ist. Das ist einer der ganz wesentlichen Punkte, wenn es um das Maßnahmenpaket "Anlegerschutz" geht.
Wir unterstützen also das Vorhaben der Bundesregierung, die Verjährungsfrist bei Ersatzansprüchen von Kunden gegen Anlageunternehmen zu verlängern. Das ist ein wichtiges Thema. Es wurde auch heute angesprochen.
Wir wollen den Anlageberater zur Fertigung des Beratungsprotokolls verpflichten. Im Bedarfsfall muss gesagt werden: Die Maßnahmen der Bundesregierung reichen nicht aus; wir benötigen für Vermittler auf dem freien Kapitalmarkt auch einen klaren Pflichtenkanon. Das heißt, der Finanzberater muss ein Mindestmaß an fachlicher Qualifikation aufweisen. Er muss eine Berufshaftpflichtversicherung haben. Und wir brauchen die Stärkung der behördlichen Aufsicht. Wenn wir dem Kunden dann das Beratungsprotokoll in die Hand geben, sind wir auf einem guten Weg.
Darüber hinaus möchte ich die unabhängige Anlageberatung in Bayern weiter fördern, zum Beispiel dadurch, dass wir die Verbraucherschutzverbände, die von uns unterstützt werden, mit einem hohen Millionenbetrag und zwei zusätzlichen Stellen ausstatten, damit sie zusammen mit Fachleuten neue Lösungen erarbeiten können. Wir werden Experten der Finanzwelt, der Wirtschaft und der Verwaltung an einen Tisch holen und mit ihnen gemeinsam nach Lösungen suchen. Dazu wird es im Herbst dieses Jahres eine Fachtagung "Verbraucherschutz und Finanzmärkte" geben. Dies ist ein sehr wichtiges Thema.
Wichtig ist für mich weiterhin, dass wir jetzt nicht irgendwo blind Verbraucherschutz betreiben, sondern wissen, dass es um Probleme geht, die die Bevölkerung tatsächlich hat. Es geht um Themen, die wirklich ankommen. Dafür gibt es einen Verbrauchermonitor. Wir werden in Bälde eine neue Umfrage machen und uns auf das Thema "Anlageberatung und Finanzmärkte" konzentrieren, um herauszufinden, wo Vertrauensdefizite bestehen und wo die Bürger Probleme haben. Wir wollen dann ganz gezielt auf diese Themen eingehen.
Herr Runge hat die Gerichte angesprochen. Es ist ganz wichtig, zu wissen, dass jetzt das Justizministerium die Heimat des Verbraucherschutzes ist. Davon geht ein ganz klares Signal aus. Ich bin auch davon überzeugt, dass dies zu einer noch größeren Sensibilsierung innerhalb der Justiz führen wird.
Herr Pohl hat das Klagerecht angesprochen. Herr Pohl, ich bin nicht Ihrer Meinung, sondern der Meinung, dass gerade bezüglich Streuschäden bei uns in Deutschland eine Gesetzeslücke besteht.
Sie haben das Wettbewerbsrecht angesprochen. Hier geht es vor allen Dingen um einen Ordnungsfaktor. Das Geld, das letztlich eingenommen wird, wird zwar eingezogen, aber nicht an die Geschädigten verteilt. Daher bin ich schon der Meinung, dass wir uns über ein weitergehendes Klagerecht unterhalten sollten, ganz abgesehen davon, dass ein entsprechendes Grünbuch der Europäischen Kommission vorliegt und es wichtig ist, dass wir reagieren und uns an dem beteiligen, was vorgeschlagen wird. Man sollte nicht immer gleich Nein schreien, wenn von der Europäischen Kommission etwas kommt. Wir sollten zumindest den Versuch starten, uns da einzubringen und die Vorschläge auf ein vernünftiges Maß zu bringen.
Dann ist das Thema "Verbraucherlotse" angesprochen worden. Dazu muss ich schlichtweg sagen: Herr Arnold, ich schlage Ihnen vor, zu prüfen, bevor Sie meckern. Wenn Sie sich unseren Haushalt anschauen, sehen Sie sehr wohl, dass es dort dafür einen Ansatz gibt. Ohne einen Ansatz würden wir einen solchen Vorschlag sicherlich nicht machen. Selbstverständlich werden die Kosten für die Lotsen von unserem Haushalt übernommen. Die Lotsen werden allerdings - so ist unser Plan - in den Landratsämtern angesiedelt.
Was die Zuständigkeiten angeht, so hat sich Frau Kollegin Guttenberger sehr klar und deutlich geäußert. Ich sage aber noch einmal: Die ressortübergreifende Koordinierung liegt beim StMJV. Wenn Fragen aufkommen, werden sie von uns im Zweifel an die zuständige Stelle weitergeleitet. Wir haben bereits gesehen, dass das sehr schnell geht.
Wir haben im Übrigen inzwischen eine enge Zusammenarbeit vereinbart. Der Leiter der Abteilung Verbraucherschutz, Herr Dr. Dickert, der im Übrigen heute hier anwesend ist, hat sich in den Ressorts vorgestellt und inzwischen einen sehr engen Verbund geknüpft. Gerade wenn es um das Thema Ernährung geht, sage ich für den Ernährungsminister Kollegen Brunner, dass es einen Runden Tisch gibt, an dem unser Haus selbstverständlich beteiligt ist. Dort fließen die Informationen direkt zusammen. Das braucht ein wenig Zeit, bis man sich eingespielt hat und die Koordination gut funktioniert.
In diesem Sinne bin ich sehr zuversichtlich und nehme die Angelegenheit ernst; das habe ich Ihnen gesagt. Ich bin auch gern zu jedem Gespräch bereit. Ich meine, dass Verbraucherschutz eine ganz wichtige Aufgabe ist, und dass man das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger schützen und teilweise erringen muss, wo es durch die Wirtschaft verloren gegangen ist. Mein Ziel ist es, keine Polarisierung Wirtschaft/Verbraucherschutz zuzulassen, sondern möglichst Gemeinsamkeit aufzubauen; denn auch der Wirtschaft tut es gut, wenn Vertrauen in sie gesetzt wird. In diesem Sinne bitte ich Sie um Ihre Unterstützung. Ich bin davon überzeugt, dass wir in den nächsten zwei Jahren gute Arbeit leisten werden.
Gesetzentwurf der Abg. Prof. Dr. Peter Paul Gantzer, Dr. Thomas Beyer, Hans-Ulrich Pfaffmann u. a. (SPD) zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (Drs. 16/546) - Erste Lesung
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Ich eröffne die Aussprache. Jeder Fraktion stehen fünf Minuten Redezeit zur Verfügung. Erster Redner: Kollege Prof. Dr. Gantzer. Bitte schön.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß, dass ich mit diesem Antrag, die Altersgrenze für Kommunalpolitiker aufzuheben, erst einmal viel Staub aufgewirbelt habe. Ich habe es gewagt, an ein Gesetz zu rühren, das jeder für unumstößlich hielt: Der Bürgermeister und der Landrat dürfen nicht älter als 70 Jahre alt sein. Sie dürfen nicht wiedergewählt werden, wenn sie eine bestimmte Altersgrenze erreicht haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diejenigen, die schon länger im Hause sind, wissen, dass die Altersgrenze für mich seit Langem ein Thema ist. Diese Kolleginnen und Kollegen haben mein Buch über die demografische Entwicklung und die Probleme, die damit zusammenhängen, bekommen. Vor zwei Jahren habe ich dargestellt, dass die Altersgrenze ein Verstoß gegen das Grundgesetz ist. Es wird gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, gegen die Würde des Menschen - Artikel 1 des Grundgesetzes -, gegen die freiheitliche Entwicklung, gegen die Freiheit der Berufswahl verstoßen. Orientiert man sich am Ausland, ist festzustellen: Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat die Altersgrenze für verfassungswidrig erklärt und aufgehoben.
Der Gesetzentwurf orientiert sich auch an den Ergebnissen der zweiten Weltalterskonferenz vor drei Jahren in Madrid. Sie hat sich mit der Altersgrenze im Arbeitsleben beschäftigt. Die Weltalterskonferenz war der Meinung, dass die Altersgrenze ein Verstoß gegen die Würde des Menschen sei. Das wurde mit folgendem Satz gut zusammengefasst: "Alle Menschen sollen so lange arbeiten dürfen, wie sie können und wie sie wollen." "Können und wollen" ist ganz wichtig. Das, so meine ich, sollten wir bei der Diskussion zugrunde legen.
Ein Zweites kommt hinzu. In Bayern unterliegen ehrenamtliche Bürgermeister keiner Altersbeschränkung. In einer Gemeinde im Landkreis München wurde vor der letzten Kommunalwahl - ich weiß, dass das bayernweit passiert ist - beschlossen, dass das hauptamtliche Bürgermeisteramt ab der nächsten Wahl ein Ehrenamt ist. Der hauptamtliche Bürgermeister hat wieder kandidiert, wurde gewählt und hat sein Amt als ehrenamtlicher Bürgermeister übernommen. Das ist ein Trick und so nicht zu rechtfertigen.
Hinzu kommt, dass Abgeordnete, Minister und Ministerpräsidenten keinen Altersbeschränkungen unterliegen. Wir Berufspolitiker haben keine Altersbeschränkung. Wir können wie Adenauer bis weit in die 90-er Jahre Bundeskanzler sein. Wir hatten hier auch schon Ministerpräsidenten, die älter als 60 waren. Ich glaube, in diesem Jahr haben wir wieder einen Ministerpräsidenten, der 60 wird. Ich will damit nur sagen, dass es für Berufspolitiker auf Bundes- und Landesebene keine Altersbeschränkung gibt, obwohl sie manchmal sehr viel mehr Verantwortung und sehr viel mehr Aufgaben wahrzunehmen haben. Bei den Berufspolitikern auf kommunaler Ebene haben wir aber die Altersgrenze. Das ist ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung.
Hierzu weise ich darauf hin, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass Nordrhein-Westfalen vor eineinhalb Jahren
die Altersgrenze aufgehoben hat. Dort gibt es für Kommunalpolitiker keine Altersgrenze mehr. Das kann doch nicht heißen, dass die dortigen Kommunalpolitiker besser als unsere bayerischen älteren Kommunalpolitiker sind. Es gibt also keinen Grund, weshalb wir die Altersgrenze nicht aufheben.
Ich meine, der Wähler soll entscheiden. Er hat die Wahl, einen älteren Bürgermeister oder Landrat zu wählen. Er kann das auch ablehnen. Der Wähler ist in seiner Entscheidung frei. Bei den letzten Wahlen hat man das gesehen. Das hat auch den Landtag sehr berührt.
Zum Abschluss möchte ich etwas zu Ihrer Beruhigung beitragen. Es handelt sich bei meinem Antrag nicht um einen parteipolitischen Antrag, wie von der Presse unterstellt wurde: München - Ude auf Lebenszeit; in Mittelfranken wurde Maly noch nicht angesprochen, weil er zu jung ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann Sie beruhigen und schaue dabei vor allem nach rechts. Ich habe mir die Zahlen über Landräte und Bürgermeister in Bayern und ihre Parteizugehörigkeit geben lassen. Die Zahlen sind für mich deprimierend, weil der SPD nur etwa 12 % der Landräte angehören. Auch von den Bürgermeistern gehören nur 12 % der SPD an. Umgekehrt bedeutet das, dass 88 % der Landräte und Bürgermeister überwiegend der CSU und den Freien Wählern angehören. Der Gesetzentwurf kann also kein Parteiengesetz werden, sondern wird allen zugutekommen - in erster Linie Ihren Kommunalpolitikern, weil Sie die Mehrheit stellen.
Ich möchte auch keinen neuen Koalitionsstreit auslösen. Ich habe mich kundig gemacht über die Parteiprogramme. Es gibt eine einzige Partei in Deutschland, die in ihrem Parteiprogramm die Aufhebung der Altersgrenze fordert: die FDP. Ich habe das mit Bewunderung gelesen. Sie haben einen schönen Namen für die ältere Generation. Sie nennen sie "Goldtimer". Ich sehe, manche der FDP-Abgeordneten wissen das gar nicht. Die FDP sollte ernst nehmen, was sie in ihr Parteiprogramm geschrieben hat. Sie sollte auch versuchen, die darin enthaltenen Forderungen in die Koalitionsverhandlungen einzubringen.
Ich will klarstellen, dass es nicht darum geht, einem Kommunalpolitiker einen Vorteil zu verschaffen, weil er einer bestimmten Partei angehört, sondern dass es ausschließlich darum geht, der demografischen Entwicklung Rechnung zu tragen. Wir haben eine neue Generation älterer Bürgerinnen und Bürger, die fit, gesund, sportlich, tätig und aktiv ist - schauen Sie mich an. Liebe Kolleginnen und Kollegen, denken Sie daran: Wir haben diese neue Generation. Das sollten wir in der Politik zur Kenntnis nehmen. Es wäre ein kleiner Schritt, wenn wir in diesem Zusammenhang die Altersgrenze zu Fall bringen würden.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich kann Kollegen Gantzer beruhigen. Wenn Sie einen Koalitionskrach auslösen wollen, müssen Sie sich mehr Mühe geben. Mit diesem Gesetzentwurf wird das nicht gelingen.
Der Gesetzentwurf löst einiges aus. Über Parteigrenzen hinweg kommen die Kollegen, die wissen, dass man in dem Bereich tätig ist und mitdiskutiert, fast trunken vor Glück auf einen zu und meinen, die Altersgrenze müsse unbedingt fallen. Der Nächste äußert namenloses Entsetzen über diese Verrücktheit. Das Problem aus individueller Sicht ist: Entweder ist der Bürgermeister unersetzlich, oder er muss weg. Das bedeutet, alle in diesem Hause, die den Gesetzentwurf auf den Tisch bekommen haben, haben zunächst einmal weniger über die vielen interessanten Argumente nachgedacht, die Herr Kollege Gantzer angeführt hat, sondern haben sich vielmehr ihren eigenen Wahlkreis vor Augen geführt und die Freunde bzw. Gegner durchdekliniert. Daraus resultiert dann die entweder glückstrunkene oder entsetzte Haltung. Ich meine, wir sollten über das Thema, das so viele Emotionen auslöst, zunächst einmal in Ruhe diskutieren.
Ob es eine Auftragsarbeit ist oder nicht, das Ganze kommt als Gesetzentwurf relativ losgelöst hierher. Der Gesetzentwurf kommt sozusagen aus dem Blauen. Ich glaube auch, es hat niemand hier im Hause, was die naheliegenden Fälle München, Würzburg usw. betrifft, spekuliert. Das ergibt sich vielmehr aus der Vorlage des Gesetzentwurfs selbst. Ich glaube, hier geht es der Presse nicht anders als uns. Man fängt eben das Spekulieren an.
Ich darf Ihnen ankündigen: Wir werden im Ausschuss sehr offen über Ihren Vorschlag reden. Wir werden auch sicherstellen, dass wir dann, wenn wir Änderungen vornehmen, diese so durchführen, dass alle diejenigen, die davon betroffen sein könnten, weder im Guten noch im Schlechten etwas davon haben. Der Start muss also so gewählt werden, dass wir nicht einmal in den Verdacht geraten, irgendjemanden zu begünstigen. Das heißt aber nicht, dass man nicht inhaltlich über die ganze Sache diskutieren kann. Ich glaube jedoch, unter dem Vorzeichen, dass landauf, landab geschaut wird, wer könnte von der Regelung profitieren, kann man keine vernünftige Debatte führen. Wir sind also offen, meinen jedoch, dass man sich mit dem Start Zeit lassen muss.
Für die Diskussion im Ausschuss ist die Frage wichtig, ob wir eine totale Freigabe brauchen oder ob man auch
über die Altersgrenze selbst reden kann. Schließlich ändert sich in absehbarer Zeit das gesetzliche Renteneintrittsalter. Wir sind also auch offen für eine Diskussion über die Altersgrenze. Ich halte es außerdem für sinnvoll, dass die Ausschussvorsitzende und ich zugestimmt haben, dass wir eines tun, Herr Kollege Gantzer - - Wo ist er denn?
- Er hat sich sofort aufgeschwungen. Herr Präsident, werfen Sie bitte nicht mit Gegenständen, wenn ich jetzt sage, Sie haben die kommunalen Spitzenverbände nicht bemüht. Wir haben aber nach der Geschäftsordnung des Landtags schon veranlasst, dass auch die kommunalen Spitzenverbände, die in besonderer Weise von einer Änderung der Altersgrenze betroffen wären, gehört werden. Wir möchten die Thematik eigentlich - aber das überlasse ich der Diskussion im Ausschuss - in eine Gesamtbetrachtung der wahlrechtlichen Problematik einbinden. Wir haben eine Landtags- und Bezirkstagswahl sowie eine Kommunalwahl hinter uns. Wir wollen - intern sowieso, aber auch im Ausschuss - überlegen: Wie machen wir es mit den Aufstellungsversammlungen, kann man da Formalismen abbauen? Wie ist es zum Beispiel mit der von Ihnen selbst angesprochenen Problematik? - Sie hängt mit der Altersgrenze zusammen. Macht es denn, wenn jemand unbedingt noch einmal kandidieren will, Sinn, das Amt des Bürgermeisters in einer Kommune mit 5.000 oder 6.000 Einwohnern ehrenamtlich auszuüben? - Über solche Fragen kann man sich im Zusammenhang mit der Altersbegrenzung, aber auch generell Gedanken machen.
Als weiteres Beispiel nenne ich den Rücktritt aus wichtigem Grund. Muss jemand, der - aus welchem Grund auch immer - nicht mehr Gemeinderat sein will, wirklich hochnotpeinlich zum Arzt? - Wir werden das in eine Gesamtdebatte einbinden. Insofern freue ich mich auf die Auseinandersetzung. Wir sind weder im Guten noch im Schlechten festgelegt, sondern wollen die Sache in Ruhe diskutieren. Allerdings meinen wir, das Ganze kommt etwas kurzfristig, und man sollte zumindest die Betroffenen anhören. Ich betone abschließend noch einmal: In Ruhe und mit Sorgfalt kann man über das Thema nur diskutieren, wenn sich alle, die jetzt auf die Stoppuhr schauen, darüber im Klaren sind, dass sie das nicht mehr betreffen wird.
Herr Kollege Meißner, für Ihren ruhigen Beitrag vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Hanisch.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dieser Antrag kommt uns Freien Wählern sehr entgegen. Wir wollen grundsätzlich so viel wie nötig und so wenig wie möglich regeln.
Hier wird etwas geregelt, von dem wir meinen, es muss nicht unbedingt geregelt werden. Es gibt keine Altersbegrenzung für Abgeordnete, für Minister, für Staatssekretäre, für Präsidenten, für Bundespräsidenten und Bundeskanzler. Da gibt es nirgends eine Altersbegrenzung, auch nicht in Bayern.
- Im Kabinett, aber auch da gibt es Ausnahmen, wie man sieht. Hier gibt es überall keine Altersbegrenzung. Es gibt auch keine Altersbegrenzung bei den ehrenamtlichen Bürgermeistern. Die offizielle Begründung dafür, warum ein Unterschied zwischen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Bürgermeistern gemacht wird, lautet immer: weil der hauptamtliche Bürgermeister Beamter ist und damit das Beamtengesetz anzuwenden ist. Meine Damen und Herren, wir haben es in der Hand, das zu ändern, und wir sollten es ändern.
- Natürlich. Weshalb sind wir denn hier im Landtag? Um Gesetze zu machen. Das ist unsere elementare Aufgabe.