Als letzten Punkt möchte ich noch den Klimabeirat an sprechen, der in Artikel 10 gefordert wird. Herr Kolle ge Blume hat gleich am Anfang gesagt, es handle sich um einen Arbeitskreis. Mich hat die Aussage etwas erstaunt, weil die Staatsregierung dafür be kannt ist, mit Beiräten zu arbeiten und irgendwelche Bündnisse ohne konkrete Vorgaben in die Welt zu setzen, bei denen man nicht weiß, was dort gemacht wird und was erreicht worden ist. Es gibt einen Klima rat. Man hört öffentlich aber so gut wie gar nichts davon. Dass das etwas konkreter werden sollte, ist richtig und notwendig, um beim Klimaschutz weiter voranzukommen.
Natürlich ist uns auch bewusst, dass es nur ein An fang sein kann. Die gewaltigen Mängel in der Klima schutzpolitik werden mit einer Umsetzung des Ge setzentwurfs in Bayern nicht von heute auf morgen gelöst werden können. Es geht in die richtige Rich tung. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzentwurf der SPD ist entbehrlich, nicht nur deswegen, weil Bayern hervorragend dasteht, und zwar sowohl bei der Um weltpolitik, beim Klimaschutz und beim Ausbau der er neuerbaren Energien. Er ist vor allem auch deshalb entbehrlich, weil alles, was Sie wollen, in dem Entwurf steht. Ich würde Ihnen deshalb empfehlen, das Lan desplanungsgesetz zu lesen. Ich kann verstehen, dass Sie darauf verzichten. Wieso sollten Sie das Ge setz auch lesen; denn die Wahrheit könnte ja die op positionelle Meinung stören? Ich sage Ihnen: All das, was Sie wollen, ist längst mit Bravour eingearbeitet – zumindest das, was vernünftig ist. Ich verweise zum Beispiel auf Artikel 6 Absatz 2 Nummer 4. Dort finden Sie alles, was Sie in Bezug auf den Ausbau der er neuerbaren Energien, der sparsamen Energienutzung sowie der Energieeffizienz brauchen.
Hoppla, Energieeffizienz: Ich muss feststellen, dass Sie von der SPD das nicht in Ihrem Antrag haben.
Entweder haben Sie es vergessen, oder Sie finden, dass eine effiziente Nutzung der Energie nicht not wendig ist. Oder Sie wollen einfach davon ablenken, um nicht darauf aufmerksam zu machen, dass Sie von der SPD im Bundesrat die steuerliche Begünsti gung für die energetische Gebäudesanierung abge lehnt haben. Das ist ein entscheidender Punkt bei der Energiewende; denn zur Energieeffizienz haben Sie im Bundesrat nicht beigetragen. Ihre Zwischenrufe machen nur deutlich: Sie hätten diesem Land einen größeren Dienst getan, wenn Sie im Bundesrat die energetische Sanierung für Gebäude ermöglicht hät ten, als einen solchen Gesetzentwurf zu schreiben.
Zu den FREIEN WÄHLERN: Ihre drei Änderungsan träge werden wir auch ablehnen. Es ist mir eine be sondere Freude, dass ich den Kollegen der FREIEN WÄHLER Muthmann zitieren darf. Beim Mindestlohn hat der Kollege Muthmann von den FREIEN WÄH LERN zu Recht gesagt: Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen. Montesquieu hat es damals ge sagt. Genau in dem Zusammenhang, wie Sie beim Mindestlohn agiert haben, kann ich beim Landespla nungsgesetz auf dieses Zitat verweisen. Ihre bürokra tischen Monster, die Sie gesetzlich schaffen wollen, lehnen wir ab. Wir brauchen sie nicht, und deshalb sagen wir Nein dazu. In Ihren Gesetzentwürfen finden sich viele Textbausteine. Es überrascht mich nicht, denn Sie haben mit der Kurzfristigkeit, mit der diese Anträge eingereicht wurden, nur eines im Sinn, näm lich Stimmung zu machen, Wahlkampf zu machen und dabei Bayern und die Energiewende nicht weiter voranzubringen.
Deswegen fasse ich zusammen: Ihr Gesetzentwurf bläht den Staatsapparat nur auf. Sie wollen neue Stabsstellen schaffen. Ihr Gesetzentwurf provoziert Bürokratie, er spart aber kein einziges Gramm CO2 ein. Die FDP sagt deshalb dazu Nein.
Weitere Wort meldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ab stimmung zugrunde liegt der Initiativgesetzentwurf auf der Drucksache 16/16972 und die Änderungsanträge auf den Drucksachen 16/17109, 16/17110 und 16/17111.
Vorweg lasse ich über die vom endberatenden Aus schuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge der Fraktion der FREIEN WÄH LER auf den Drucksachen 16/17109, 16/17110 und
16/17111 abstimmen. Besteht Einverständnis, dass wir über diese Änderungsanträge insgesamt abstim men und der Gesamtabstimmung das Votum des je weils endberatenden Ausschusses zugrunde gelegt wird? – Das ist der Fall. Dann lasse ich so abstim men.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhal tens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten sei ner Fraktion im endberatenden Ausschuss für Verfas sung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Ich glaube, das sind fast alle. Ich mache zur Sicherheit die Gegenprobe. Gibt es Ge genstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Auch keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten, und die Änderungsanträge sind abgelehnt.
Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Gesetz entwurf. Den Gesetzentwurf der SPD, Drucksache 16/16927, empfiehlt der federführende Ausschuss für Umwelt und Gesundheit ebenfalls zur Ablehnung. Hierzu machen wir die namentliche Abstimmung. Ich eröffne die Abstimmung. Wir setzen dafür fünf Minu ten an.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Kathrin Sonnenholzner, HansUlrich Pfaffmann u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und des Landeswahlgesetzes; hier: Neufassung des Art. 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (Ausschluss vom Wahlrecht) und des Art. 2 des Landeswahlgesetzes (Ausschluss vom Stimmrecht) (Drs. 16/16934) - Zweite Lesung
Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde hier zu eine Redezeit von drei Minuten pro Fraktion ver einbart. Die CSU-Fraktion hat namentliche Abstim mung beantragt. Erster Redner ist Herr Professor Dr. Gantzer.
Professor Gantzer ist nicht da. Damit verfällt sein Re debeitrag. Nächster Redner ist Professor Bausback.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf greift zwar ein Problem auf, über das durchaus diskutiert werden kann und muss, und über das auf der Bundesebene auch diskutiert wird. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf dennoch ab, weil es wichtig ist, dass bei den Gründen für den Ausschluss vom Wahlrecht Einheitlichkeit zwischen der Bundes-, der Landes- und der kommunalen Ebene besteht. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf ab und warten die Diskussionen auf Bundesebene ab. Im Bundesrat ist auf Initiative Bayerns eine Überprüfung dieses Themas im Laufen. Wenn eine einheitliche Lösung gefunden ist, werden wir diese Lösung auf Landes ebene wie auch auf kommunaler Ebene nachvollzie hen.
Herr Präsident, wir können es im Akkord machen. Auch wir werden den Gesetzentwurf ablehnen. Wir warten die Evaluie rung ab und wollen ebenfalls eine Konformität bei den Wahlrechtsausschlussgründen haben.
Wenn wir so wei termachen, kann ich den nächsten Punkt auch noch aufrufen. Frau Tausendfreund bitte schön.
Bayern könnte hier durchaus vorne sein. Derzeit sind Menschen, die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheit unter rechtli cher Betreuung stehen, und Personen, die sich im Maßregelvollzug befinden, pauschal vom Wahlrecht ausgeschlossen. Im ersten Fall geht es um Men schen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung ihre ei genen Angelegenheiten nicht regeln können und des halb einen Betreuer oder eine Betreuerin haben. Das heißt aber nicht, dass diese Personen automatisch unfähig wären, ihren Willen bei Wahlen zum Ausdruck zu bringen.
Im zweiten Fall geht es um Personen, die wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkran kung nicht verurteilt wurden, aber in den Maßregel vollzug eingewiesen wurden, weil sie als gefährlich
eingestuft werden. Die Unterbringung kann länger dauern, als ein Gefängnisaufenthalt bei einer Verurtei lung gedauert hätte. Warum sollte jemand, der nicht verurteilt wurde, sondern wegen einer Prognoseent scheidung als potenziell gefährlich eingeschätzt wird und deshalb in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt untergebracht ist, nicht wählen dürfen? Gustl Mollath sitzt nicht nur schon seit sieben Jahren in der Psychiatrie. Er durfte in dieser Zeit auch nicht wählen.
Das Recht, an Wahlen teilzunehmen, ist ein hohes demokratisches Gut. Es sollte nur in absoluten Aus nahmefällen aberkannt werden. Die UN-Behinderten rechtskonvention verpflichtet uns zu Recht dazu, dass Menschen mit Behinderung ihre politischen Rechte gleichberechtigt ausüben können. Ich nenne das Stichwort politische Teilhabe. Das hat auch der Bun desrat in seiner schon genannten Entschließung zur Verbesserung des Wahlrechts für Menschen mit Be hinderung festgehalten. Dies soll auch bei den Bun destags- und Europawahlen berücksichtigt werden. Der Gesetzentwurf greift diese Forderung nun für die bayerischen Wahlen auf. Ich habe damit den Gesetz entwurf gleich mitbegründet.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich in der Argumentation und der Intention meinem Koalitionspartner, vertreten durch Prof. Dr. Bausback, an. Wir haben die Diskus sion in den Ausschüssen schon geführt. Für uns gilt: Erst einmal eine Bundesregelung abwarten und heute den Gesetzentwurf ablehnen!
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen mit diesem Gesetzentwurf das Bewusstsein dafür schärfen, dass in die Betrachtung der Wahlrechtsausschlussgründe Tiefenschärfe ein zieht. Alles pauschal über einen Kamm zu scheren, ist nicht möglich. Ein Betreuungsgericht muss alles un tersuchen und Gutachten darüber einholen, ob je mand seine Geschäfte besorgen und für seine Ge sundheit sorgen kann. Alles das muss geregelt werden. Wenn dagegen jemand untergebracht ist, ge nügt dieser Stempel, um ihn ein für allemal von der Wahrnehmung demokratischer Rechte auszuschlie ßen.
Ich finde es richtig, dass solche Leute nicht nur Abge ordnete für sich sprechen lassen, wie es Frau Kollegin Dr. Pauli heute getan hat, sondern es ist auch wichtig, dass sich solche Leute im politischen Prozess über Wahlen äußern können. Das hat die Staatsregierung im Bundesrat bereits erkannt. Der Gesetzentwurf ist im Bundesrat auch mit Stimmen Bayerns beschlossen worden. Deswegen sehen wir keinen Grund, die Be handlung dieses Gesetzentwurfs abzuwarten. Sie brauchen nicht abzuwarten. Mit der Politik, die Sie hier betreiben, würden Sie Ihren Parteifreunden in Berlin ein schlechtes Zeugnis ausstellen. Folgen Sie Ihren Leuten in Berlin, und damit folgen Sie letztlich auch uns. Damit hätten wir wieder eine Gemeinsam keit, die uns hoffen lässt, dass wir uns demnächst fröhlich alle wiedersehen.
Weitere Wort meldungen liegen nicht vor. Damit schließe ich die Aussprache. Der Antrag auf namentliche Abstimmung wurde zurückgezogen, wir kommen zur einfachen Ab stimmung.
Der Abstimmung zugrunde liegt der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/16934. Der federführende Aus schuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz empfiehlt die Ablehnung des Ge setzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zu stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die SPD-Fraktion und die Fraktion des BÜND NISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen, bitte! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP und der FREIEN WÄHLER. Gibt es Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Dann gebe ich noch das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf der Abgeordneten Rinderspacher, Wörner, Kohnen und anderer und Fraktion (SPD), Drucksache 16/16927, "Förderung des Klimaschutzes in Bayern und zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes" bekannt. Mit Ja haben 49 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 89 Ab geordnete, bei 17 Stimmenthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Und ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstim mung zum Gesetzentwurf der Abgeordneten Rinders pacher, Dr. Beyer, Pfaffmann und anderer und Frak tion der SPD, Drucksache 16/16691, zur Durchsetzung eines Mindestlohns in Bayern und zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Auftragsvergaben in Bayern bekannt. Mit Ja haben gestimmt 51 Abgeordnete, mit Nein 89. Es gab 17 Stimmenthaltungen. Damit ist auch dieser Ge setzentwurf abgelehnt.