Protocol of the Session on July 2, 2013

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Für die Abführung der Abgeltungssteuer konnte bisher ein Bankkunde seine Bank anweisen, diesen Betrag von sich aus an die Kirche abzuführen. Er konnte dies aber auch gegenüber dem Finanzamt mit seiner Steuererklärung tun. Somit hatten die Bankkunden bisher eine eigene Kontrolle über ihre Daten. Die Religionszugehörigkeit gehört durchaus zu den sensiblen persönlichen Daten. Jetzt soll aus der bisherigen Zustimmungslösung für die Abführung der Steuer eine Widerspruchslösung gemacht werden. Die Banken sollen automatisch beim Bundeszentralamt für Steuern anfragen, welche Religion ein Kunde hat, und die Kirchensteuer direkt an die Kirchen überweisen. Falls ein Kunde das nicht will, kann er Widerspruch einlegen. Es wird aber nicht einmal klar geregelt, wie die Kunden über ihr Widerspruchsrecht informiert werden. Wie gesagt, es handelt sich um sensible persönliche Daten, von denen der eine oder andere nicht möchte, dass sie ein Bankmitarbeiter oder eine Bankmitarbeiterin erfährt.

Um diese Abfragen durch die Banken zu ermöglichen, wollen Sie auch noch eine bundeseinheitliche Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern schaffen. Das kostet die öffentliche Hand sicherlich erhebliche Mittel, und es eröffnet die Möglichkeit zum Datenmissbrauch. Es wäre eine Verschlechterung des Schutzes personenbezogener Daten. Sie verletzen mit dieser geplanten Datenbank auch den Grundsatz der Datensparsamkeit.

Meine Kolleginnen und Kollegen, auch der Bundesdatenschutzbeauftragte fordert, Kreditinstitute sollten Kenntnis von der Religionszugehörigkeit ihrer Kunden nur mit deren Einwilligung erhalten. Wir fordern Sie auf: Kümmern Sie sich nicht nur verbal um den Datenschutz, sondern nehmen Sie zur Kenntnis, dass bei der Weitergabe sensibler persönlicher Daten das Widerspruchsrecht nicht ausreicht, sondern eine Zustimmung erforderlich ist, wie wir es bei der Weitergabe anderer sensibler persönlicher Daten auch immer andernorts gemeinsam verlangen. Wir bitten um Zustimmung zu einer entsprechenden Zustimmungslösung.

Jetzt darf ich Herrn Kollegen Professor Dr. Barfuß noch das Wort erteilen.

Werte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Als gelernter Bankkaufmann kann ich nur sagen: Wir haben so viele intime Kenntnisse über unsere Bankkunden, da spielt die Religionszugehörigkeit die geringste Rolle. Verehrte Kollegin, wenn Sie wüssten, was der Bank alles gesagt wird und wie die Bank versucht, das, was bei

ihr angelegt oder ausgeliehen wird, sehr diskret darzustellen, bräuchten Sie keine Sorge zu haben.

Etwas ganz anderes zu diesem Thema: Ich war neulich dreieinhalb Stunden lang bei der Priesterweihe. Dort ist für Priester in den Ländern, in denen es ein solches Steuersystem nicht gibt, gesammelt worden. Unsere Kirchen sollten dankbar dafür sein, dass wir ihnen die Steuern gegen eine kleine Gebühr fast frei Haus liefern. Auch das gehört zum christlichen Abendland. Es geht ihnen bei uns schon sehr gut. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen.

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/16011 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport auf Drucksache 16/17265 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu, allerdings mit der Maßgabe, dass in § 2 die Jahreszahl 2014 durch die Jahreszahl 2015 ersetzt wird. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Änderung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der FREIEN WÄHLER und der SPD. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das ist die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dem Gesetzentwurf zugestimmt worden.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Danke schön. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Bei Gegenstimmen der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ist das Gesetz angenommen worden. Die Fraktionen der CSU, der FDP, der FREIEN WÄHLER und der SPD haben dafür gestimmt. Das Gesetz hat den Titel "Gesetz zur Änderung des Kirchensteuergesetzes".

Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Umsetzung der Schuldenregelung des Grundgesetzes in Bayern (Drs. 16/13206) - Zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von sieben Minuten pro Fraktion vereinbart. Als Erstem darf ich Herrn Kollegen Hallitzky das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit 101 zu 64 Stimmen hat der Bayerische Landtag 1949 das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland abgelehnt. Der bayerische Zwergenaufstand hat bekanntlich nichts genutzt. Das Grundgesetz gilt seither auch in Bayern, und vielleicht ist es auch gar nicht schlecht so. Damit gilt die in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland festgeschriebene Schuldenbremse ebenfalls unmittelbar in Bayern; das ist vielleicht auch nicht schlecht so. Übrigens gilt sie auch in jedem anderen Bundesland, auch in Nordrhein-Westfalen und in allen anderen Bundesländern, egal, ob sie mögen oder nicht.

Die Frage, ob man die Schuldenbremse dennoch in der Bayerischen Verfassung regeln soll, haben wir kürzlich im Landtag entschieden. Während sich die Mehrheit des Hohen Hauses dafür aussprach, eine entsprechende Bestimmung in der Tradition wohlklingender, aber irrelevanter Programmsätze auch dann in die Bayerische Verfassung aufzunehmen, wenn diese keinerlei juristische Relevanz entfaltet, halten wir diese Verfassungsergänzung für entbehrlich. Oder, um es mit den Worten des Bundesverfassungsrichters Professor Dr. Peter Huber zu sagen: Die Verfassung sei zu wichtig, um sie mit unnötiger Symbolgesetzgebung zu belasten. Es mache daher keinen Sinn, bundesrechtlich entschiedene oder bundesrechtlich zu entscheidende Fragen auf der Ebene der Landesverfassung nachzuzeichnen. Vor diesem Hintergrund fordert Professor Dr. Huber dazu auf, zu überlegen, ob man die Schuldenbremse auf Landesebene in der Verfassung wiederholt.

Anyway. Sie haben in der für Redner wie für Zuhörer erfahrungsgemäß unkontrollierbaren Biermesse des Passauer Aschermittwochs die große Verfassungsreform ausgerufen. Die Schuldenbremse steht, falls das Volk es so toleriert, künftig in der Bayerischen Verfassung. Sei’s drum.

Was wir unstrittig brauchen, ist ein Gesetzentwurf, wie wir ihn vorgelegt haben. Dabei handelt es sich nämlich um ein Ausführungsgesetz, wie die im Grundge

setz für die Bundesrepublik Deutschland geregelten Bestimmungen zur Schuldenbremse in Bayern umzusetzen sind. Genau dies regelt unser Gesetzentwurf, den wir jetzt hier in Zweiter Lesung debattieren. Insbesondere regelt der vorliegende Gesetzentwurf die Nutzung der Spielräume, die das Grundgesetz den Ländern in Artikel 109 Absatz 3 Satz 2 und 5 ausnahmsweise eröffnet, und zwar zur Stabilisierung der Konjunkturentwicklung, zum fiskalischen Auffangen von Naturkatastrophen und zum Handeln in außergewöhnlichen Notsituationen. Würden wir hier auf eine landesrechtliche Ausgestaltung verzichten, die bisher nur von uns vorgelegt wurde, wäre in Bayern zukünftig auch ausnahmsweise jede Kreditaufnahme verboten. Das wäre ziemlich dumm.

Deshalb schaffen wir mit unserem Gesetzentwurf hier eine Lösung. Zunächst schreiben wir die Formulierung aus dem Grundgesetz in der Bayerischen Haushaltsordnung fest. In einem zweiten Schritt regeln wir dann die entsprechenden Inhalte: Wann ist eine Stabilisierung der Konjunkturentwicklung erforderlich, wann ein fiskalisches Auffangen von Naturkatastrophen, wann ein Handeln in außergewöhnlichen Notsituationen. Darin stellen wir auch sicher, dass die Wirksamkeit der Schuldenregelung nicht durch solche Finanzierungsvorgänge des Freistaats umgangen werden kann, bei denen es sich zwar formal nicht um Kreditaufnahmen handelt, die aber zu langfristigen Belastungen führen, wie es beispielsweise bei PublicPrivate-Partnership-Projekten der Fall ist.

In unserem Gesetzentwurf gibt es weitere ebenso spannende wie wichtige Details. So wollen wir abweichend von der sonstigen einfachgesetzlichen Regelung die Feststellung einer Naturkatastrophe oder einer außergewöhnlichen Notsituation von einer Zweidrittelmehrheit im Landtag abhängig machen. Darüber wurden im Ausschuss Diskussionen geführt. Damit wollen wir vermeiden, dass eine Regierung, wer auch immer sie führt, relativ leicht eine solche Situation erklären kann. Vielmehr muss immer auch die Opposition zustimmen, außer, ihr habt wieder eine Zweidrittelmehrheit, aber davon träumt ihr ja selber nicht mehr. Dadurch würde vermieden, dass eine Regierung eine Notsituation ausruft, obwohl keine Not herrscht. Diese Regelung hält das Tor für die Ausnahmegenehmigungen, die der Bund uns hier bietet, sehr eng. Wir wollen auch, dass dieses Tor sehr eng bleibt. Und wir wollen, dass alle Verschuldungen, die auf diesen drei Grundlagen basieren, zwingend mit einer Tilgungsregelung zu verbinden sind. Auch das steht detailliert in unserem Gesetzentwurf.

Wir als GRÜNEN-Fraktion bekennen uns klar zur Schuldenbremse. Das zeigt auch der vorliegende Gesetzentwurf. Wenn Sie es ebenfalls mit der Umset

zung der Schuldenbremse in Bayern ernst meinen, können Sie also einfach zustimmen. Sie tun damit nichts Unrechtes.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. Herr Kollege Herold ist bereit. Bitte schön.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir halten es für sehr wichtig, dass eine gesetzliche Regelung zur Schuldenbremse in der Bayerischen Verfassung verankert wird. Gerade damit wird die große Bedeutung der Schuldenbremse auch nach außen deutlich zum Ausdruck gebracht. Die vorgeschlagene einfachgesetzliche Regelung der GRÜNEN, wie sie soeben vom Kollegen vorgetragen wurde, wird den auch mit der Schuldenbremse gesteckten hohen Zielen nicht gerecht.

Ich will das ganz kurz begründen. Die Bayerische Haushaltsordnung kann, wie Sie alle wissen, jederzeit mit einfacher Mehrheit geändert werden, während eine Änderung der Bayerischen Verfassung mit einer wesentlich höheren demokratischen Legitimation verbunden ist. Ich denke, gerade in dieser Frage besteht ein parteiübergreifender Konsens zwischen der CSU, der SPD, der FDP und auch den FREIEN WÄHLERN.

Meine Damen und Herren, die zentrale Aussage der grundgesetzlichen Regelung ist bereits geltendes Recht in Bayern. Ein grundsätzliches Verbot der Nettoneuverschuldung ist schon jetzt in der Bayerischen Haushaltsordnung enthalten. Ich bin, ganz ehrlich gesagt, sehr stolz, dass seit dem Jahr 2006 dieses Ziel erreicht wurde. Mit dem Doppelhaushalt 2013/2014 wurden der achte und neunte allgemeine Haushalt ohne neue Schulden in Folge verabschiedet. Gerade mit dem Schuldenabbau bis zum Jahr 2030 geht Bayern über die Anforderungen einer reinen Schuldenbremse sogar hinaus. Sie wissen alle: Im Jahr 2012 wird eine Milliarde Euro Schulden getilgt und 2013/2014 insgesamt über eine Milliarde Euro. Ich bitte um Ablehnung dieses Antrags.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Jetzt hat Herr Kollege Volkmar Halbleib das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion wird den Gesetzentwurf der GRÜNEN ablehnen. Ich glaube aber, dass dieser Gesetzentwurf eine ernsthafte Debatte verdient hat. Diese Debatte haben wir auch geführt, sowohl in der Ersten Lesung als auch im Ausschuss. Es besteht überhaupt kein Anlass, wieder die

gleichen pauschalen Aussagen in den Raum zu stellen wie beispielsweise: keine Nettoneuverschuldung seit 2006, Tilgungsversprechen für 2030. Lieber Herr Kollege Herold, seit 2006 wurde durchschnittlich über eine Milliarde Euro an neuen Schulden in Bayern aufgebaut. Das wissen Sie sehr genau. Sie wissen auch: Die Tilgung, die Sie vornehmen – das muss an diesem Abend auch noch einmal gesagt werden, damit es im Protokoll steht –, geht auf Kosten der Vorsorge. Dahinter steht kein ehrlicher Spar- oder Finanzierungsbeitrag, sondern hier werden neue Löcher durch das Stopfen alter Löcher aufgerissen. Diese Löcher haben Sie durch Ihr Verhalten bei der Landesbank selbst aufgerissen: zehn Milliarden Euro Nettoneuverschuldung innerhalb dieser Legislaturperiode. Das will ich nur zu Protokoll geben.

Nun will ich mich den Gründen zuwenden, aus denen die SPD-Fraktion den Antrag der GRÜNEN, der eine durchaus interessante Diskussionsgrundlage ist, ablehnen wird. Erstens. Wer sich nach gewissenhafter Abwägung für eine verfassungsrechtliche Regelung entscheidet, der legt keinen solchen Gesetzentwurf vor. Das ist eine Grundsatzfrage. Die GRÜNEN haben sich anders entschieden als die SPD, deswegen ist es auch redlich von den GRÜNEN, diesen Gesetzentwurf vorzulegen. Genauso redlich ist es aber, wenn die SPD zu dem Schluss kommt: Es spricht einiges für eine Regelung in der Verfassung.

Zweitens. Das zweite Argument ist im Gesetzentwurf der GRÜNEN selbst begründet. Wer auf eine einfachgesetzliche Regelung setzt, der kann in diese einfachgesetzliche Regelung nicht eine qualifizierte Zweidrittelmehrheit hineinschreiben, die erforderlich ist, um eine bestimmte Schuldenaufnahme vorzunehmen. Das würde nämlich dazu führen, dass das Gesetz mit einfacher Mehrheit geändert werden kann. Wer aber eine Zweidrittelmehrheit in seinen Gesetzentwurf schreibt, der will so etwas Ähnliches wie eine Mehrheit, die gegen eine einfache Parlamentsentscheidung geschützt ist. Das heißt, er will im Prinzip eine verfassungsändernde Mehrheit. Das ist der Unterschied zwischen einer einfachen Mehrheit und einer Zweidrittelmehrheit. Sie schreiben in Ihrem Gesetzentwurf unter § 1 – Änderung der Bayerischen Haushaltsordnung -, Artikel 18 Absatz 3 Satz 2 – und in Ihrem Ausführungsgesetz wiederholen Sie das –, dass eine Zweidrittelmehrheit notwendig ist. Das ist aber in sich nicht schlüssig; denn wenn man eine qualifizierte Mehrheit in Richtung Zweidrittelmehrheit will, dann spricht einiges dafür, die verfassungsrechtliche Regelung zu unterstützen, die nun auf den Weg gebracht wurde.

Der Kern der Debatte ist aus unserer Sicht ein anderer. Wir hätten uns schon gefreut, wenn sich auch die

GRÜNEN an der Diskussion um die Verankerung der Schuldenbremse in der Bayerischen Verfassung beteiligt hätten.

(Beifall des Abgeordneten Karsten Klein (FDP))

Da ging es nämlich tatsächlich darum, eine Schuldenbremse so einzubauen, dass eine Verlagerung von Schulden und von finanziellen Risiken auf die Kommunen verhindert wird. Es sollte eine Schuldenbremse mit dem klaren Diktum verabschiedet werden, dass wir keine versteckte Verschuldung wollen. Außerdem soll die Schuldenbremse damit verbunden werden, dass der Staat eine solide, verbindliche Einnahmequelle braucht. Zu all diesen Punkten lagen von der SPD qualifizierte Vorschläge für eine Verfassungsänderung vor. Es hätte uns schon gefreut, wenn wir bei dieser Verfassungsänderung die Unterstützung der GRÜNEN gehabt hätten. Das sind nämlich die Positionen, auf die wir uns gemeinsam verständigen könnten, wie ich meine. Deshalb sind die Entscheidungen der zwei Fraktionen legitim. Der Debatte um die Verfassungsänderung hätte es aber eine größere politische Qualität gegeben, wenn sich auch die GRÜNEN dafür entschieden hätten.

Ich denke, in der neuen Legislaturperiode werden wir manches von dem, was im Gesetzentwurf der GRÜNEN steht, noch diskutieren müssen. Schon allein deshalb, weil die Verfassungsänderung am 15. September 2013 dem Volk zur Entscheidung vorgelegt wird. Mit dieser Entscheidung, mit dem Verfassungstext, der dann in Kraft gesetzt wird, müssen wir die gesetzliche Regelung weiter vorantreiben. Wir werden dann, so denke ich, darauf zurückkommen. Ich hätte mir aber gewünscht, dass wir die Knackpunkte der Schuldenbremse, die nicht von der Hand zu weisen sind, gemeinsam mit den GRÜNEN in die Verfassungsänderung hineingebracht hätten. Das war leider nicht möglich, weil sich die GRÜNEN für einen anderen Weg entschieden haben. Wir lehnen den Gesetzentwurf der GRÜNEN aus den genannten Gründen ab, vor allem aber deshalb, weil man in einer einfachgesetzlichen Regelung keine Zweidrittelmehrheit verankern kann, ohne Systemprobleme zu bekommen. Da muss man dann schon den Weg über die Verfassung gehen.

(Beifall bei der SPD)

Jetzt hat Herr Kollege Pointner das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich wollte ich es ganz kurz machen, aber Herr Kollege Herold kann es nicht lassen, immer wieder das Gleiche vorzubringen. Darauf müssen wir immer wieder

das Gleiche antworten. Sie vergessen immer wieder den Nachtrag 2008 mit den zehn Milliarden Euro. Ich sage das auch nur für das Protokoll, nicht dass jemand sagt, das hat er vergessen.

Jetzt zum Thema dieses Tagesordnungspunktes: Lieber Herr Kollege Hallitzky, ich hatte gehofft, Sie würden den Gesetzentwurf zurückziehen. Sie können ihn wieder einreichen, wenn die Verfassungsänderung aufgrund des Volksentscheids beschlossen ist. Dann könnten Sie den Gesetzentwurf im Herbst in der neuen Legislaturperiode wieder einreichen. Sie haben selbst gesagt, der Gesetzentwurf ist eigentlich ein Ausführungsgesetz. Wir brauchen ein Ausführungsgesetz, wir können ein Ausführungsgesetz aber nicht verabschieden, bevor die Verfassungsänderung durch ist. Ihr Gesetzentwurf enthält gute Ansätze, das habe ich schon gewürdigt, auch im Ausschuss. Das Problem wurde schon geschildert: Wir können gesetzlich keine Zweidrittelmehrheit festlegen, die wir wieder einfachgesetzlich ändern können. Das bringt gar nichts.

Im Ausschuss haben sich die FREIEN WÄHLER enthalten. Heute werden wir den Gesetzentwurf ablehnen, weil wir die Verfassungsänderung in der letzten Sitzung mit großer Mehrheit beschlossen haben. Wir FREIEN WÄHLER haben auch dafür gestimmt. Es besteht also ein neuer Sachverhalt. Wir werden das Thema und ein Ausführungsgesetz, das wir in jedem Fall brauchen werden, in der nächsten Legislaturperiode wieder diskutieren. Ich hoffe, dass wir die meisten dann wieder hier im Hause treffen werden.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Jetzt hat Herr Kollege Klein das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren nicht erst seit Aschermittwoch 2011 über die Schuldenbremse. Darüber diskutieren wir schon seit Ende 2010. Für uns von der FDP war in dieser Frage ein großer gesellschaftlicher Konsens wichtig. Deshalb muss diese Regelung, genauso wie sie im Grundgesetz steht, auch in die Bayerische Verfassung geschrieben werden. Wir haben hier eine Zweidrittelmehrheit im Parlament erreichen können und hoffen, dass es auch am 15.09.2013 eine entsprechende Mehrheit in der Bevölkerung geben wird. Ich glaube, die Verortung in der Bayerischen Verfassung ist auch der absolut richtige und notwendige Ort. Dieser Tragweite wird eine gesetzliche Regelung nicht gerecht. Ich halte es auch nicht für Prosa, die die Verfassung aufbläht, sondern für den essenziellen Bestandteil einer der wichtigsten Vereinbarungen. Wie wichtig

das ganze Thema ist, das kann man auch daran ersehen, dass die Ernsthaftigkeit in anderen Bundesländern hinterfragt werden muss. Es ist deshalb richtig, dass sich auch die Bevölkerung des Freistaats hinter diesem Ziel versammelt.

Wir wollen die Ausnahmen genauso regeln. Herr Kollege Hallitzky hat sie angesprochen. Diese Ausnahmen werden auch im Gesetzentwurf der GRÜNEN genannt: Was passiert bei einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes? – Ich möchte darauf hinweisen, dass der Bund diese Regelung im Grundgesetz vorgenommen hat. Es ist deshalb richtig, auch dies parallel zum Grundgesetz in der Bayerischen Verfassung zu regeln und nicht über eine gesetzliche Regelung festzuschreiben. Wenn die erforderliche Zweidrittelmehrheit im September erreicht wird, müssen hier noch Gesetzesänderungen beschlossen werden. Wir brauchen dann ein Ausführungsgesetz, eine Änderung der Haushaltsordnung. Darüber besteht hier Einvernehmen. Das müssen wir aber dann regeln, wenn im September die Fakten tatsächlich geschaffen worden sind.

Auf den Widerspruch bei der Störung des wirtschaftlichen Gleichgewichtes mit der Zweidrittelmehrheit im Gesetz hat Herr Kollege Volkmar Halbleib bereits hingewiesen. Man kann durchaus formulieren: Wenn die Zweidrittelmehrheit im Gesetz steht, dann kann das mit einer einfachen Mehrheit geändert werden. Damit führt sich die Zweidrittelmehrheit aber ad absurdum, obwohl ich an dieser Stelle durchaus honorieren möchte, dass die GRÜNEN wirklich ernsthaft versucht haben, die Hürden hoch zu legen. Das ist auch im Sinne des gesamten Parlamentes.

Insgesamt bedauere ich es, dass die GRÜNEN trotz dieses Gesetzentwurfes bei der Verfassungsänderung nicht mitgegangen sind. Ich glaube, es wäre konsequent gewesen, dieses Thema in der Verfassung zu regeln, weil es so wichtig ist, auch wenn die GRÜNEN das lieber in Gesetzesform gesehen hätten. Das bedaure ich an der Stelle ausdrücklich. Aber vielleicht können wir die GRÜNEN doch noch so weit überzeugen, dass sie uns im September unterstützen, wenn wir bei den Wählerinnen und Wählern dafür werben, sich im Hinblick auf die Verfassungsänderung bei der Wahl entsprechend zu verhalten.

Wir werden den Gesetzentwurf aus den genannten Gründen ablehnen. Auch die Vorredner haben das schon gesagt, und ich habe es durch meinen Redebeitrag klargemacht. Im November werden wir uns hoffentlich dem Ausführungsgesetz widmen können.