Protocol of the Session on June 12, 2013

Herr Kollege Pohl, ich will es bei diesen wenigen stellvertretend angeführten Beispielen belassen. Eines sollte jedoch auch noch einmal angeführt werden, nämlich die Tatsache, dass alle Spitzenverbände das auch so gesehen haben wie wir und Ihrem Vorschlag nicht nähertreten würden.

Will man also dieses Vorhaben weiter vorantreiben, wozu ich Ihnen raten möchte, bedarf es noch weiterer ausführlichster Beratungen, Abstimmungen und Anhörungen, die ich in diesem Zusammenhang für notwendig hielte. Wenn Sie das in die nächste Wahlperiode verschöben, hätten wir ausreichend Zeit, diese Dinge in sehr durchdachter Form mit allen Konsequenzen unter Beseitigung von Hindernissen und Hürden zu erledigen.

(Beifall bei der SPD)

Danke, Kollege Perlak. Meine Damen und Herren, bevor ich Frau Kollegin Tausendfreund aufrufe, möchte ich Sie informieren, dass die Fraktion der CSU zum Tagesordnungspunkt 6, das ist eine Zweite Lesung, die wir ohne Aussprache durchführen werden, eine namentliche

Abstimmung beantragt hat. - Jetzt hat Frau Kollegin Tausendfreund das Wort. Ihr folgt Kollege Rohde.

Da scheint die Präsenz wieder einmal nicht auszureichen, sodass namentliche Abstimmung beantragt wurde.

(Unruhe)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, führen Sie Ihre Diskussionen im Saal nicht weiter, sondern schenken Sie Ihre Aufmerksamkeit der Frau Kollegin Tausendfreund.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Fraktion hat durchaus gewisse Sympathien für diesen Gesetzentwurf. Er ist allerdings nicht konsequent zu Ende gedacht. Die Angleichung der Wahlsysteme der drei kommunalen Ebenen hat durchaus Charme. Das System mit Kumulieren und Panaschieren ist ein sehr demokratisches Wahlsystem. Es stellt sehr viel stärker als andere Wahlsysteme auf die einzelnen Persönlichkeiten ab, die sich zur Wahl stellen, mit der Möglichkeit, quer durch alle Parteien zu wählen. Um dies hervorzuheben, müssten aber die Wahltermine einander angeglichen werden. Wenn weiterhin die Bezirkstagswahl mit der Landtagswahl zusammenfällt, bleibt die Bezirkstagswahl ein Anhängsel der Landtagswahl. Zusätzlich werden die Wählerinnen und Wähler dann mit zwei komplett unterschiedlichen Wahlsystemen verwirrt. Wenn, dann müsste man die Bezirkstagswahl parallel zu den Gemeinderats-, Stadtrats- und Landkreiswahlen stattfinden lassen.

Ein anderes Problem ist auch nicht gelöst; nämlich die unterschiedliche regionale Verteilung. Wenn ein solches Wahlsystem für die Bezirkstage eingeführt wird, sind bestimmte Regionen innerhalb eines Bezirkes nicht vertreten. Welche genauen Auswirkungen es da gibt, ist heute noch Spekulation. Aber es wird nicht so sein, dass jeder heute bestehende Stimmkreis in den zukünftigen Bezirkstagen tatsächlich vertreten sein wird. Dieses Problem ist nicht gelöst.

Ein zweiter Punkt ist die Direktwahl des Bezirkstagspräsidenten. Das ist überlegenswert, denn damit würde diese Position erheblich aufgewertet. Dieser Aufwertung muss im Grunde dann auch eine Aufwertung der Aufgaben folgen, was mit diesem Gesetzentwurf nicht geschieht. Wenn es eine Direktwahl des Bezirkstagspräsidenten bzw. der Bezirkstagspräsidentin geben soll, müsste die Position so gestrickt sein, dass er oder sie Behördenchef bzw. Behördenchefin einer zusammengelegten Behörde aus Regierungsbezirk plus kommunaler Bezirksverwaltung wäre. Dann könnte man sich eine solche Direktwahl überlegen. Damit finge allerdings die gesamte Debat

te erneut an: Brauchen wir die Bezirke überhaupt? Kann man nicht deren Aufgaben auf die Landkreise einerseits oder auf höhere staatliche Behörden andererseits aufteilen? Die Bezirke gibt es ja nur in Bayern.

Ich habe zwei dieser Debatten hier im Hohen Hause mitgemacht. Keine der Debatten ist für die Bezirke vorteilhaft abgelaufen. Diese Bezirksdebatten waren für ihre Arbeit eher hinderlich. Jetzt ist da etwas Ruhe eingekehrt. Wenn aber die Gedanken bezüglich der Direktwahl des Bezirkstagspräsidenten weitergeführt werden, haben wir, glaube ich, die nächste Debatte über die Abschaffung der Bezirke. - Aus diesen von mir vorgetragenen Gründen werden wir den Gesetzentwurf trotz der geschilderten Sympathie ablehnen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Tausendfreund. Herr Kollege Rohde hat das Wort. Herr Kollege, geben Sie mir bitte eine Sekunde Zeit für folgende Informationen. Wir erreichen die 15 Minuten Wartefrist bis zur namentlichen Abstimmung nicht ganz, es sei denn, wir ziehen den nächsten Tagesordnungspunkt vor. Damit müssten die Fraktionen aber einverstanden sein und den Rednern, deren Namen ich jetzt schnell vorlese, zügig Bescheid geben. Es wäre nämlich unfair, ohne die Anwesenheit dieser Redner anzufangen. Es sind die Kollegen Unterländer – er ist da -, Pfaffmann – er ist auch da -, Kollegin Jung; man sollte ihr Bescheid geben, ebenso wie Frau Kollegin Ackermann und Frau Brigitte Meyer. - Wenn alle Redner da sind, rufe ich diesen Tagesordnungspunkt auf, wenn nicht, nehmen wir die Abstimmung über die Anträge vor, die gemäß § 59 Absatz 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden. Und dann würden wir ein paar Minuten Pause einlegen.

Es geht nun weiter mit Herrn Kollegen Rohde. Er ist der letzte Redner zu diesem Tagesordnungspunkt. Herr Staatsminister Herrmann hat seine Meldung zurückgezogen.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die wesentlichen Argumente wurden von meinen Vorrednern vorgetragen. Man kann auch als Liberaler dem Gesetzentwurf nicht zustimmen, auch wenn wir zumindest für die Forderung der Direktwahl des Bezirkstagspräsidenten eine gewisse Sympathie haben. Die haben wir auch im Wahlprogramm. Aber dann muss man natürlich die Debatte zu Ende führen, welche Kompetenzen der Bezirkstagspräsident bekommen soll. Wollten wir das Ganze mit der Bezirksregierung irgendwie zusammenlegen, wird es spätestens in der Praxis gar nicht mehr so einfach

mit der Umsetzung sein. Herr Kollege Perlak hat darauf hingewiesen, dass Übergangsbestimmungen fehlen. Dem Gesetzentwurf kann so also nicht zugestimmt werden.

Liebe FREIE WÄHLER, wer A sagt, muss auch B sagen. Wenn man das eine vom anderen im Wahlgesetz trennt, muss man auch die Termine trennen. Es kann dann nicht sein, dass Landtags- und Bezirkstagswahl an einem Tag stattfinden. Wenn man ein Kommunalwahlgesetz hat, sollte man auch eine einheitliche Wahlperiode haben. Man könnte dann beispielsweise auf fünf Jahre gehen. Allerdings müsste mit vielen Kommunalpolitikern und zumindest mit den Verbänden zunächst diskutiert werden, um zu erfahren, ob die mitmachen würden.

Für mich persönlich hätte es den Charme, dass man beispielsweise einen Kommunalwahltermin auch mit einer Europawahl zusammenlegen könnte, um eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu erzielen. Aber auch das ist mit diesem Gesetzentwurf so nicht vorgesehen. Sie würden lieber dem Wähler zwei verschiedene Wahlmodi an einem Tag zumuten. Dem kann ich nicht nähertreten.

Auch auf die Stimmkreiseinteilung, auf die Sie verzichten wollen, ist schon eingegangen worden. Herr Pohl – ich sehe ihn gerade nicht -, das Problem ist, dass mit der Neuregelung, die Sie vorschlagen, möglicherweise eine oder mehrere Regionen nicht vertreten wären. Auch das kann man nicht wollen. Es geht um das Bezirksparlament, in dem sich alle Landkreise und Städte wiederfinden müssen. Deswegen kann man diesem Aspekt auch nicht nähertreten. Ihr Vorschlag hätte darüber hinaus den Effekt, dass es wesentlich mehr Bezirksräte gäbe. Das wäre eine Kostenfrage. Es ist die Frage, ob wir unsere Politik aufblähen wollen. Das wollen wir doch eigentlich eher nicht. Es sollte doch eher einmal diskutiert werden, ob die Parlamente nicht verkleinert werden sollten. Nach meiner Meinung müssen wir sie zumindest nicht maßgeblich vergrößern.

Mit einem Wort: Ihr Vorschlag sollte eher abgelehnt werden. Einzelvorschläge aus dem Entwurf kann man in der nächsten Legislaturperiode diskutieren. Aber dazu brauchen wir wesentlich mehr Zeit, als wir sie jetzt haben. Für heute bleiben wir lieber bei der Ablehnung.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Rohde. Die Aussprache ist damit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf für ein Kommunales Wahlgesetz und zur Änderung der Bezirksordnung, Drucksa

che 16/13723. Der federführende Ausschuss empfiehlt auf Drucksache 16/17007 die Ablehnung. Wer entgegen der Empfehlung dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Wer ist dagegen? – Das ist der Rest des Hohen Hauses. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 8 auf:

Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. a. Anlage 1)

Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(Siehe Anlage 1)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem seiner Fraktion einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind alle einverstanden. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

Ich gehe jetzt davon aus, dass ich im allgemeinen Einverständnis den Tagesordnungspunkt 7 aufrufen kann. – Alle Fraktionen sind einverstanden.

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (Drs. 16/16443) - Zweite Lesung

Die Fraktionen haben eine Redezeit von fünf Minuten verabredet. Erster Redner ist dazu Kollege Unterländer. Ihm folgt Kollege Pfaffmann.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze beinhaltet im Wesentlichen die Entlastung der Kommunen von den Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Wir wollen die abschließende Lesung des Gesetzentwurfs zum Anlass nehmen, nochmals darauf hinzuweisen, dass diese Entscheidung auch auf eine Initiative des Freistaates Bayern – konkret: der Bayerischen Staatsregierung und der Mehrheitsfraktionen – zurückgeht. Die Kommunen werden dank unserer Initiative massiv entlastet: um circa 340 Millionen Euro in diesem und um mehr als 500 Millionen Euro im nächsten Jahr. Das ist ein großer Fortschritt. Wir senden damit ein positives Signal; darüber sollten wir froh sein.

(Beifall bei der CSU)

In dem Gesetzentwurf ist zum Verwaltungsablauf festgelegt, dass der Bund von den Geldleistungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung heuer 75 % und ab dem kommenden Jahr 100 % übernimmt. Damit wird der inhaltliche Fehler beseitigt, der darin bestand, dass den Kommunen die Verantwortung für die Grundsicherung im Alter übertragen wurde. Dieser Fehler bedurfte der Korrektur. Für diesen Bereich muss eindeutig der Bundesgesetzgeber auch die haushaltsmäßige Hauptverantwortung tragen; das ist künftig der Fall.

Neben dieser Maßnahme wird verbindlich geregelt, dass die Eltern in einem Zeitraum von drei Monaten vor der beabsichtigten Inanspruchnahme den Antrag auf einen Betreuungsplatz stellen müssen, um den Kommunen eine bessere Planung der Kindertagesstättenplätze zu ermöglichen. Der Gesetzentwurf enthält weitere Aktualisierungen im verwaltungstechnischen Bereich. Kernpunkt ist aber die Entlastung der Sozialhilfeträger von den Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Wir bitten, diesem Gesetzentwurf auch unter dem Gesichtspunkt der massiven Entlastung der Kommunen zuzustimmen.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Unterländer. – Fairerweise bitte ich die Fraktion der GRÜNEN, nach Frau Ackermann zu schauen.

(Zuruf von den GRÜNEN: Wird schon gemacht! Wir haben sie noch nicht gefunden!)

Ich sage das nur der Fairness wegen.

Nächster Redner ist Herr Kollege Pfaffmann; dann folgt Frau Kollegin Jung. Herr Pfaffmann, bitte.

Herr Präsident, ich bin etwas verwundert. Denn dass ein Gesetz, das in der Ersten Lesung und im Ausschuss ohne Aussprache von allen Fraktionen mitgetragen worden ist, hier mit Aussprache aufgerufen wird, kann nur einen Grund haben: Man möchte halt noch einmal erklären, wie gut man doch ist.

Ich nutze jetzt die Gelegenheit, einen anderen Aspekt zu beleuchten. In dem Gesetzentwurf ist auch geregelt, dass die Kommunen die Sozialhilfesätze erhöhen dürfen. An dieser Stelle möchte ich einen Rückblick zum Besten geben: Vor gar nicht allzu langer Zeit wollte unsere Sozialministerin der Stadt München

und anderen Städten verbieten, die Sozialhilfesätze um 20 Euro zu erhöhen. Es hieß damals, das gehe nicht und es gebe auch keinen Grund dafür, dass die Kommunen den ärmsten Menschen ein bisschen mehr im Monat zahlen. Sie lehnte diesen Vorschlag vehement ab. Dazu fand auch eine ausführliche Debatte in diesem Hause statt. Das wollte ich bei dieser Gelegenheit noch einmal erwähnt haben. Wir haben damals von einer "Sozialministerin der Kälte" gesprochen.

Ein paar Monate später ist sie auf Druck zurückgerudert; es gab auch heftige Kritik aus der CSU-Fraktion. In dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das klargestellt; wir begrüßen das. In Zukunft dürfen die Kommunen aus eigener Kraft als freiwillige Leistung die Sozialhilfesätze erhöhen, wie wir es schon damals verlangten. Das ist prima, und das ist ein Grund dafür, warum wir diesem Gesetzentwurf zustimmen werden. Lieber Herr Unterländer, das liegt auch in Ihrem Interesse; denn Sie haben damals einen "Brandbrief" an die Staatregierung geschrieben. Daran möchte ich erinnern, wenn Sie denn wünschen, dass über dieses Thema hier noch einmal debattiert wird.

Um es noch einmal für alle zu sagen: Entgegen der Auffassung der Frau Sozialministerin, die sie noch vor kürzester Zeit geäußert hat, man dürfe den Sozialhilfeempfängern nicht mehr zahlen als den Regelsatz – auch nicht 20 Euro mehr, selbst dann nicht, wenn es den Staat nichts kostet, sondern wenn die Kommunen es freiwillig finanzieren –, stellt das Gesetz nunmehr klar, dass dem nicht so ist. Darüber freuen wir uns, lieber Herr Unterländer. - Ich bedanke mich noch einmal dafür, dass Sie mir Gelegenheit gegeben haben, im Plenum darauf hinzuweisen.

(Beifall bei der SPD)

Wunderbar. Dann sind ja alle glücklich. – Frau Kollegin Jung, Sie wahrscheinlich auch?

(Claudia Jung (FREIE WÄHLER): So weit, mich zu bedanken, gehe ich jetzt nicht!)