Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jawohl, in der Tat, wir machen einen entscheidenden Schritt zu einer Verbesserung der Situation im Fachkräftebereich. Wir machen einen entscheidenden Schritt zur Verbesserung der Integration von Fachpersonal mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen. Das ist wohl alles wahr. Ich begrüße deswegen, dass das nun endlich zur Beratung im Bayerischen Landtag ansteht.
Es ist ein Landesgesetz notwendig; auch das ist richtig, Frau Sozialministerin. Aber eines muss ich in diesem Zusammenhang doch sagen: Sie erwecken den Eindruck, als wäre Ihnen die Innovation des Jahres eingefallen, als ob Sie, die Staatsregierung, nun endlich einen entscheidenden Schritt vorangehen. Dieses dringend notwendige Gesetz wird seit ungefähr zweieinhalb Jahren in diesem Landtag und in der parlamentarischen Arbeit beraten, berücksichtigt und dis
kutiert. Es ist also keine Innovation, die heute, am 20. März 2013, hier vorgetragen wird. Diese Problematik ist so alt, dass sie schon fast einen Bart hat. Wir hätten schon lange eine bessere Situation, wenn nicht genau Sie, Frau Kollegin hier im Bayerischen Landtag sämtliche Initiativen der letzten zwei Jahre abgelehnt hätten.
Bereits im Mai 2011 haben wir den Antrag gestellt, man möge bitte ein Landesgesetz zur Anerkennung von Berufsqualifikationen, die im Ausland erworben wurden, schaffen. Das haben Sie mit Ihrer Mehrheit hier im Haus abgelehnt. Auch in den Folgejahren ist das nahezu jährlich thematisiert worden. Aber in der Konsequenz wurde es immer abgelehnt.
Jetzt plötzlich, wo sich die Bundesländer offensichtlich darauf einigen, dass man landesgesetzliche Regelungen machen müsste, sind Sie dabei. Sie machen das auch ganz gut. Nachdem Sie zwei Jahre in dieser so wichtigen Frage geschlafen haben, erwecken Sie jetzt plötzlich den Eindruck, Sie hätten die Dinge erfunden. Diese Strategie kennen wir, aber sie verfängt nicht. Deswegen war es mir wichtig, das hier zu erwähnen.
Wir werden das Gesetz selbstverständlich sehr konstruktiv begleiten; denn was darin steht, ist richtig, wenn es auch nicht neu ist. Diejenigen, die zu uns kommen, sollen also einen Anspruch auf individuelle Prüfung erwerben. Das war Bestandteil eines sozialdemokratischen Antrags, den Sie abgelehnt haben. Das war im Mai 2011. Aber gut.
Wenn Sie nach bald zwei Jahren Überlegungszeit endlich zu der Erkenntnis kommen, dass ein solches Gesetz doch gut sei, soll es jetzt an der Opposition nicht scheitern. Deswegen werden wir uns selbstverständlich im Ausschuss an der Beratung beteiligen. Auch die Vereinheitlichung und transparente Veröffentlichung der entsprechenden Verfahren − auch das war Bestandteil eines sozialdemokratischen Antrags aus dem Jahr 2011 − wurden von der Mehrheit leider abgelehnt. Dennoch wird es an uns nicht scheitern.
Zusammenfassend sage ich in der Ersten Lesung ein Dankeschön dafür, dass die Regierungsmehrheit − die Mehrheit macht immer, was die Verwaltung sagt − einem Oppositionsbegehren zustimmen wird, welches wir seit zwei Jahren vortragen. Aber den Eindruck, dass Sie die Dinge erfunden hätten, werden wir natürlich nicht zulassen; wir werden die Zusammenhänge entsprechend kommentieren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass man Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten von Menschen einbindet, die ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben, war in den letzten Jahren immer wieder einmal Thema in mehreren Ausschüssen, Herr Pfaffmann. Es gab natürlich auch Anträge der SPD. Aber manchmal ist es besser, etwas abzuwarten, als überschnell zu handeln. Deswegen sollten als erster Schritt in einem Bundesgesetz entsprechende Vorgaben entstehen und sind entstanden. Die Verabschiedung dieser gesetzlichen Maßnahme musste abgewartet werden.
Das Gesetz, das eine verbesserte Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen beinhaltet, ist vor einem knappen Jahr, am 1. April 2012, in Kraft getreten. Wir haben abgewartet, wie sich das Gesetz anlässt und wie es wahrgenommen wird. Mittlerweile wird deutlich, dass das Interesse an dem neuen Verfahren sehr erfreulich ist. Sowohl die Beratungsstellen als auch das Online-Portal verzeichnen eine über den Erwartungen liegende Nachfrage. Nun liegt es an uns, das Bundesgesetz umzusetzen.
Herr Pfaffmann, wenn wir schnell arbeiten, werden Sie uns Schnellschüsse unterstellen, die nicht durchdacht sind. Wenn es dagegen etwas länger dauert, wird uns Schneckentempo vorgeworfen. Finden Sie also doch bitte einmal eine Sprachregelung, die den Tatsachen gerecht wird und in der Mitte liegt.
Die Berufe, die landesrechtlicher Regelung bedürfen, sind jetzt unsere Sache. Unsere Fraktion erwartet sich von dem Landesgesetz zum einen nachhaltige Integrationschancen für Migrantinnen und Migranten, zum anderen natürlich auch Unterstützung, die dem demografiebedingten Fachkräftemangel entgegenwirkt. Den demografischen Wandel nehmen wir in bestimmten Berufssparten sehr deutlich wahr. Wir möchten eine Win-win-Situation zwischen den Petenten und unserem Wirtschaftssystem und letztendlich auch für unseren Wohlstand finden. Ein bayerisches Gesetz, das feststellt, inwieweit im Ausland erworbene Berufsqualifikationen gleichwertig sind, wird jetzt auf den Weg gebracht. Dieses Verfahren basiert auf einer Antragstellung betreffend Nachweis von Qualifikation, Ausbildung und Beschäftigung. Natürlich geht es auch immer darum, dass die erforderliche Sprachkompetenz vorhanden ist.
Uns ist es des Weiteren wichtig − die Ministerin hat es bereits ausgeführt -, dass die Verfahren zügig stattfinden. Das sieht der Entwurf auch so vor. Hinsichtlich der Anerkennung sozialer Berufe geht es vornehmlich um das neue Sozial- und Kindheitspädagogengesetz. Da wissen wir, dass die Fachkräftelücke vor allem in den sozialen Berufsfeldern nach Bewerberinnen und Bewerbern ruft. Gerade in dem sensiblen Bereich, in dem die Arbeit am Menschen im Mittelpunkt steht, ist es natürlich wichtig, dass eine personale, aber auch eine fachliche Eignung gegeben ist. Der gesellschaftliche Wandel verlangt eine neue Qualität gerade in der Sozialarbeit. Deshalb werden höherwertige Studienabschlüsse zunehmen und künftig für Leitungsaufgaben die Regel sein.
Die Ministerin hat schon viel dazu gesagt. Ich füge an, dass es uns wichtig ist, dass über Bundesländergrenzen hinweg Regelungen Bestand haben werden; denn berufliche Mobilität ist ein wichtiges Thema. Wir möchten nicht, dass hierbei Hemmnisse geschaffen werden. Berufsmobilität darf nicht gehemmt werden In diesem Sinne freuen wir uns auf die Detailbehandlung in der Ausschussarbeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ausgebildete, qualifizierte Pflegekräfte arbeiten bei uns in Bayern oft noch als Reinigungskräfte. Gleichzeitig klagen wir über einen starken Fachkräftemangel in der Pflege. Das ist paradox, aber in Deutschland und Bayern Realität.
Man muss sich fragen: Warum hat es so lange gedauert, bis zumindest auf Bundesebene am 1. April 2012 das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse in Kraft getreten ist? Durch dieses Bundesgesetz wurde endlich zumindest für die bundesrechtlich geregelten Berufe ein Rechtsanspruch auf Durchführung eines zügigen Anerkennungsverfahrens geschaffen. Das ist ein wichtiger Schritt, um dem Fachkräftemangel in Deutschland zu begegnen und brachliegendes Potenzial zum Nutzen der Betroffenen und auch der Gesellschaft zu aktivieren.
Aber − das kritisieren wir − es ist viel Zeit verstrichen. Es hat wieder ein Jahr gedauert, bis in Bayern ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt wurde, der auch für die landesrechtlich geregelten Berufe wie die vielfältigen Berufsbilder im Pflegebereich, der von dem Fachkräftemangel ganz besonders betroffen ist, ein entsprechendes Anerkennungsverfahren regelt.
Für uns ist das grundlegende Problem − es ist schon lange bekannt -: Warum dauert es so lange, bis wir auf diesem Gebiet weiterkommen?
Aber jetzt ist es endlich soweit. Der Entwurf der Staatsregierung liegt vor. Ein zentraler Punkt des neuen Anerkennungsgesetzes ist ein Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Feststellung der beruflichen Qualifikation, und zwar für alle Personen unabhängig von der Herkunft und dem Aufenthaltsstatus. Bisher bestand dieser Anspruch nur aufgrund einer Sonderregelung für EU-Bürger und Spätaussiedler. Entscheidend ist aber, dass Unterschiede in der Qualifikation benannt werden müssen. Diese können die Grundlage für zielgerichtete Anpassungsqualifizierungen darstellen.
Inhaltlich ist der vorliegende Gesetzentwurf relativ unproblematisch. Er ist, wie schon erläutert, längst überfällig und basiert auf einem Musterentwurf, auf den sich die Länder geeinigt haben, um ein bundeseinheitliches Ergebnis zu erzielen. Das ist richtig und gut. Es ist ein richtiger Schritt zur Wertschätzung ausländischer Mitbürger und deren Qualifikation und eine dringend notwendige Etappe auf dem Weg zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. Ein Rechtsanspruch wird geschaffen, und jetzt kommt es darauf an, was daraus in der Praxis gemacht wird. Die Feststellung der Vergleichbarkeit einer inländischen mit einer ausländischen Qualifikation dürfte nicht ganz einfach sein. In vielen Fällen wird es Abweichungen geben, und dann stellt sich die Frage, wie die Nachqualifizierung geregelt wird, wie viele Steine den Betroffenen dabei in den Weg gelegt werden oder ob das Verfahren schnell und unbürokratisch vonstatten geht. Uns ist nicht nur die Qualifizierung, sondern auch die Qualität, die hinter dieser Qualifizierung steht, wichtig. Für uns FREIE WÄHLER ist ein schneller und unbürokratischer Vollzug des neuen Gesetzes besonders wichtig.
Auch die Finanzierung ist für die Betroffenen noch nicht endgültig und befriedigend geregelt. Es fehlen Hinweise darauf, wer die Kosten für Prüfungen und Arbeitsproben für die Fachkräfte übernimmt, wenn keine Dokumente vorliegen. Darüber hinaus ist auch kein Rechtsanspruch auf Beratung vorgesehen. Beratung ist aber dringend notwendig, um den potenziellen Antragstellern einen Überblick darüber zu geben, an welche Stelle sie sich mit der jeweiligen Berufsqualifizierung wenden müssen.
Das Fazit: Der vorgelegte Gesetzentwurf ist inhaltlich unproblematisch. Die FREIEN WÄHLER werden ihm
zustimmen. Ich sage aber auch ganz klar: Er ist schon längst überfällig, und wir werden die genaue Ausgestaltung in der Praxis aufmerksam beobachten.
(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Knapp ein Jahr nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes setzt Bayern die Vorgaben des Bundes nun um. Ich schließe mich der Meinung an, dass wir früher hätten dran sein können. Mit dem Satz ist es aber auch schon getan, weil das bereits meine Vorrednerinnen und Vorredner gesagt haben.
In dem Gesetz werden Bestimmungen für die landesrechtlich geregelten Berufe getroffen. Das ist nicht nur deswegen wichtig, weil wir Fachkräfte suchen, sondern auch deswegen, weil wir es den Menschen schuldig sind, dass ihre Leistungen Anerkennung finden. Anerkennung meine ich im doppelten Sinn. In der Ersten Lesung würde eine Diskussion über die Details zu weit führen. Ich fange aber mit etwas Positivem an. Sehr gut gefällt mir in § 1 Artikel 5, dass zur Feststellung der Identität nicht immer ein Pass oder ein Ausweis nötig ist, sondern dass ein Identitätsnachweis genügt, weil damit auch Flüchtlingen die Möglichkeit gegeben wird, ihre beruflichen Qualifikationen, soweit sie das überhaupt können, hier nachzuweisen.
Eine zweite Anmerkung: Müssen Gebühren bezahlt werden? Wenn ja, kann man sie sozial abfedern? Gibt es Härtefallregelungen? Ich habe mit der Anerkennung von Zeugnissen viel praktische Erfahrung. Ich weiß, dass allein eine Übersetzung ziemlich teuer ist. Menschen, die noch keinen Beruf haben oder als Putzkraft arbeiten, können oftmals das Geld für eine Übersetzung nicht aufbringen. Die Übersetzung eines normalen Zeugnisses kostet bei einem vereidigten Dolmetscher um die 200 Euro. Wer mehrere Zeugnisse nebeneinander hat, was in Ländern, in denen es keine duale Ausbildung gibt, durchaus üblich ist, muss lange sparen, um erst einmal die Übersetzung der Zeugnisse beizubringen.
Ein weiterer Punkt: Gibt es Beratung, und wenn ja, ist das Personal für die Beratung interkulturell geschult? Auch wenn es einen Mustergesetzentwurf gibt, würde ich dazu raten, dass wir in Bayern mit einer Beratung schneller, besser und mit weniger Schwierigkeiten zu einem Ergebnis kommen, wenn wir es mit der Fachkräftesicherung ernst meinen.
Eine weitere Anmerkung: Müssen es so viele Stellen sein, die Anerkennungen aussprechen, oder gibt es andere Möglichkeiten? Es gibt acht Stellen, die Anerkennungen aussprechen. Das ist für den einen oder anderen nicht immer so leicht zu durchschauen.
Das, was uns wichtig ist, haben wir im Dezember 2011 mit dem Antrag auf Drucksache 16/10569 aufgezählt. Ich bin auch der Meinung, dass es auf die Praxis ankommt. Ich glaube aber auch, dass wir nicht umhinkommen werden, über eine Modularisierung in der beruflichen Bildung zu diskutieren, weil das die Anerkennung ausländischer Qualifikationen enorm erleichtert. Vor allen Dingen wäre das ein großes Plus bei der Nachqualifizierung. Ich weiß, dass die Handwerkskammern sehr verhalten, wenn nicht sogar zornig reagieren, aber wir werden nicht darum herumkommen, weil die Modularisierung auch andere Vorteile hat.
Details zu § 2, zu den staatlich anerkannten Sozialpädagogen oder staatlich anerkannten Kindheitspädagogen, sind im Ausschuss besser aufgehoben. Ich kündige ein Wohlwollen für den Gesetzentwurf an, wünsche mir aber, dass wir noch einige Feinheiten einarbeiten können. Dann wäre der Gesetzentwurf gut. Wichtig ist es auch, den Vollzug des Gesetzes in regelmäßigen Abständen zu evaluieren, damit wir das, was wir gelernt haben, in der Praxis auch anwenden können.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte gleich an Frau Kollegin Tolle anknüpfen. Sie haben gesagt, ein Paragraf gefällt Ihnen besonders gut. Es kommt darauf an, dass wir ausländische Qualifikationen anerkennen. Mit der FOSA in Nürnberg haben wir zwar nicht speziell für diesen Fachbereich, aber doch insgesamt ein Beispiel dafür, dass ein afghanischer Flüchtling, der seine Qualifikationen nicht mehr nachweisen konnte, über eine Prüfung nachweisen konnte, dass er begabt ist und zertifiziert wurde. Anknüpfend an das, was in Nürnberg für die bundesweite Anerkennung von beruflichen Qualifikationen getan wird, kann man jetzt auf der Länderebene weitermachen.
Die Antwort auf die Frage, warum dieser Prozess für die Berufe auf Länderebene so lange dauert, liegt eigentlich auf der Hand. Die Bayerische Staatsregierung schreibt sich nicht auf die Fahne, etwas erfunden zu haben. Das glaube ich aus dem Vortrag der Ministerin nicht herausgehört zu haben. Sie hat alle Details des vorliegenden Gesetzentwurfs schon dargestellt.
Bei dem Gesetzentwurf handelt es sich um eine zwischen den Ländern vereinbarte Maßnahme. Damit sind wir quasi Opfer des Föderalismus. Es dauert eben seine Zeit, bis sich 16 Bundesländer auf einen gemeinsamen Entwurf verständigt haben. Deshalb ist es jetzt müßig und überflüssig, darauf zu schauen, welches Bundesland zuletzt zugestimmt hat und welche Farbe es hat. Da gibt es viele Möglichkeiten.
Über die Details kann gar nicht so sehr verhandelt werden, weil der Entwurf zwischen den Bundesländern abgestimmt ist. Es lohnt sich darüber zu diskutieren, ob es sich bei dem einen oder anderen Beruf sinnvoll wäre, bundeseinheitliche Regelungen zu treffen. Wir haben Berufe, die auf Länderebene zu regeln sind. Deswegen sind wir zuständig. Deswegen gibt es ein bayerisches Gesetz, das von der Bayerischen Staatsregierung eingebracht wird. Niemand verlangt darauf ein Copyright. Das Thema vereint uns alle. Wir brauchen Fachkräfte bei uns. Deswegen ist es wichtig, eine Lösung zu finden, die bundeseinheitlich zwischen den Bundesländern abgestimmt ist. Diese Diskussion braucht Zeit. Diese Zeit haben wir uns genommen. Jetzt sollten wir den Entwurf zügig in den Ausschüssen behandeln und dann darüber abstimmen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Soziales, Familie und Arbeit als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? − Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.