Protocol of the Session on March 20, 2013

Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 g auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Kirchensteuergesetzes (Drs. 16/16011) - Erste Lesung

Dieser Gesetzentwurf soll ohne Aussprache an den federführenden Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen werden. Gibt es hinsichtlich des Zuweisungsvorschlags Änderungswünsche? − Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Beschlussfassung über die Zuweisung. Wer mit der Überweisung an den zur Federführung vorgeschlagenen Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport einverstanden ist, bitte ich um das Handzeichen. − Das scheint einstimmig zu sein. Gibt es Gegenstimmen? − Keine. Enthaltungen? − Keine. Damit wird der Gesetzentwurf dem Ausschuss zur Federführung zugewiesen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung Gesetz zur Bereinigung des Landesrechts (Drs. 16/14914) - Zweite Lesung

hierzu:

Änderungsantrag der Abgeordneten Petra Guttenberger, Jürgen W. Heike, Konrad Kobler u. a. (CSU) (Drs. 16/16029)

In die Beratung beziehe ich den nach Abschluss der Ausschussberatungen eingereichten und für Sie aufgelegten Änderungsantrag von Abgeordneten der CSU-Fraktion auf der Drucksache 16/16029 mit ein. Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 16/14914, der Änderungsantrag auf der Drucksache 16/16029 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz auf der Drucksache 16/15953 zugrunde.

Der federführende und endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass in § 4 Satz 1 als Datum des Inkrafttretens der "30. April 2013" eingefügt wird. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung und unter Berücksichtigung der im Änderungsantrag auf Drucksache 16/16029 vorgeschlagenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. − Das scheint einstimmig zu sein. Gegenstimmen? − Keine. Stimmenthaltungen? − Keine. Dann ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. - Ich sehe keinen Widerspruch.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses und unter Berücksichtigung der im Änderungsantrag auf Drucksache 16/16029 vorgeschlagenen Änderungen seine Zustimmung geben

will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. − Das ist, wie soeben, einstimmig. Gibt es Gegenstimmen, die ich übersehen habe? − Nein. Stimmenthaltungen? − Auch keine. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Bereinigung des Landesrechts".

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf der Drucksache 16/16029 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt hiervon Kenntnis.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (Drs. 16/14915) - Zweite Lesung

hierzu:

Änderungsantrag der Abgeordneten Helga Schmitt-Bussinger, Dr. Thomas Beyer, HansUlrich Pfaffmann u. a. (SPD) hier: Vergabegrundsätze und Mindestlohnregelung (Drs. 16/15386)

und

Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Joachim Hanisch u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) hier: Helfergleichstellung aller ehrenamtlichen Einsatzkräfte im Bayerischen Rettungsdienstgesetz (BayRDG) (Drs. 16/15662)

und

Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Florian Herrmann, Angelika Schorer, Alexander König u. a. (CSU), Dr. Andreas Fischer, Dr. Otto Bertermann, Tobias Thalhammer u. a. und Fraktion (FDP) (Drs. 16/15616)

und

Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Florian Herrmann, Angelika Schorer, Alexander König u. a. (CSU), Dr. Andreas Fischer, Dr. Otto Bertermann, Tobias Thalhammer u. a. und Fraktion (FDP) hier: Einführung eines Freistellungs-, Lohnfortzahlungs- und Erstattungsanspruchs für ehrenamtliche Einsatzkräfte im Rettungsdienst (Drs. 16/15617)

Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von fünf Minuten pro Fraktion vereinbart. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Schorer.

Frau Schorer, bevor ich Ihnen das Wort erteile, darf ich noch bekannt geben, dass die CSU-Fraktion namentliche Abstimmung für die Schussabstimmung beantragt hat. Damit läuft die Zeit. Frau Schorer, damit erteile ich Ihnen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befinden uns in der Zweiten Lesung zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes. Vorab möchte ich mich für die konstruktiven Beratungen im Ausschuss und dafür bedanken, dass wir einen gemeinsamen Weg für die Gesetzesänderungen gefunden haben. Heute werde ich nicht allzu viel ausführen. Ein paar Anmerkungen werde ich jedoch machen.

Wir müssen eine verfassungsgemäße Neuregelung finden, um Privaten zu ermöglichen, im Rettungsdienst tätig zu sein. Deswegen haben diese Änderungen angestanden. Uns allen war klar, dass die Vorrangstellung der Hilfsorganisationen in Zukunft nicht mehr so aufrechterhalten werden kann wie bisher. Das bedauere ich auch persönlich. Ich bin sehr froh, dass das gesetzliche Ziel hinsichtlich der Rettungsdienstleistungen nach wie vor Bestand hat. Das bedeutet, dass die bewährten Kriterien nach wie vor gelten. Rettungsdienstliche Leistungen sind nach wie vor qualifiziert, flächendeckend verlässlich und leistungsfähig auszuführen. Die Effektivität und Wirtschaftlichkeit im Auswahlverfahren bleibt auch in Zukunft wichtig und von großer Bedeutung.

Ich möchte heute noch einmal − das habe ich in jeder Beratung betont − hervorheben, dass wir alle − das möchte ich auch für meine Fraktion deutlich machen − die Hilfsorganisationen wertschätzen und anerkennen. Das haben wir immer wieder betont. Wir schätzen nicht nur die Arbeit, sondern finden es auch wichtig, dass Haupt- und Ehrenamt eng zusammenarbeiten und eng miteinander verzahnt werden. Es wird sehr gute Arbeit geleistet. Das sollte man am heutigen Tag der Schlussabstimmung noch einmal betonen. Unsere Hilfsorganisationen in Bayern haben in den vergangenen Jahren ein beispielhaftes Rettungswesen in Bayern nicht nur aufgebaut, sondern auch weiterentwickelt und fortgeführt. In dieser Diskussion sollte man ebenfalls hervorheben, dass wir beispielhaft in ganz Europa sind. Der Qualitätsmaßstab wird auch in Zukunft sehr hoch sein. Ich freue mich, dass die Qualität unserer Hilfsorganisationen kontinuierlich verbessert worden ist.

Ich möchte kurz auf die weiteren Neuregelungen eingehen. Die Änderung des Rettungsdienstgesetzes hinsichtlich der Anordnung einer kurzzeitigen Vorhalterhöhung für Großveranstaltungen war notwendig. Eine Neuregelung bietet sich mit dem Rettungsdienst

gesetz an. Aus unserer Sicht war es wichtig, eine gerechte Lösung zu finden und eine Änderung herbeizuführen. Die Kostentragungspflicht für Großveranstaltungen, sofern eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, soll in das Gesetz aufgenommen werden. Der Punkt "Einhaltung und Beachtung von Hygieneregeln" sollte außerdem im Gesetz verankert werden. Selbstverständlich sind Hygieneregeln schon immer beachtet worden. Allerdings werden diese nun gesetzlich verankert.

Der Änderungsantrag der CSU-Fraktion auf der Drucksache 16/15616 beinhaltet eine Folgeregelung zur Schiedsstelle. Darauf möchte ich nicht weiter eingehen. Erwähnenswert sind die Verfahrenserleichterungen. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.

Die Retterfreistellung war uns ein großes Anliegen. Die Verankerung der Retterfreistellung im Rettungsdienstgesetz stellt einen wichtigen Tag für das Ehrenamt dar. Heute sollte grünes Licht für unsere ehrenamtlichen Helfer erteilt werden.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Unterhalb der Katastrophenschutzschwelle gibt es einen Anspruch auf Lohnfortzahlung und auf Lohnausgleich. Die Umsetzung ist ein spürbares Zeichen für unsere Ehrenamtlichen. Ich freue mich, dass das Gesetz am 1. April dieses Jahres in Kraft treten kann. Wir sollten für unsere Ehrenamtlichen und insbesondere für junge Menschen in Zukunft ein Zeichen setzen. Sie sollen sich wieder für das Ehrenamt begeistern können.

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. Der Antrag ist wegweisend für die Zukunft. Ich bitte alle Fraktionen, diesem Antrag zuzustimmen.

Zum Änderungsantrag der SPD zur Mindestlohnregelung habe ich bereits im Innenausschuss Stellung genommen.

Frau Kollegin -

Herr Präsident, wenn Sie erlauben, sage ich noch zwei Sätze. Über das Ziel sind wir uns einig, über den Weg dahin nicht. Im Oktober vergangenen Jahres wurde ein Arbeitgeberverband gegründet. Das ist ein eingetragener Verein. Unser Ziel ist die Festsetzung eines Branchentarifvertrages in diesem Bereich. Ich denke, dass sich mit dem Notfallsanitätergesetz, das in Bälde kommen wird, das Lohngefüge erhöhen wird. Damit könnten Veränderungen folgen. Ich denke, dass das der richtige Weg ist. Wir werden mit Nachdruck daran arbeiten.

Zum Antrag der FREIEN WÄHLER Folgendes. Wir haben aus unserer Sicht die richtigen Anträge gestellt und lehnen deshalb den der FREIEN WÄHLER ab.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Ich werde die Redezeit bei dieser Debatte mit den nachfolgenden Rednern genauso gnädig handhaben. Der nächste Redner ist Kollege Pfaffmann von der SPD-Fraktion.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann Frau Schorer im Großen und Ganzen recht geben. Dieses Gesetz hat große Vorteile; es ist ein Schritt nach vorn.

Die Helfergleichstellung und viele andere Dinge haben wir im Ausschuss intensiv und konstruktiv diskutiert. Wir werden dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zustimmen, obwohl es das eine oder das andere gibt, worüber man noch reden müsste. Ich denke da zum Beispiel an die Frage der Sachlichkeit und der Behandlung des notärztlichen Dienstes. Da gibt es durchaus noch ein paar offene Fragen. Aber das ist kein Grund, dem Gesetz nicht zuzustimmen.

Gestatten Sie mir dazu einige grundsätzliche Bemerkungen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat dem Rettungsdienst den Markt geöffnet. Ich muss ehrlich sagen, dass ich das außerordentlich bedauere. Ich meine, nicht alle Dienstleistungen, die im öffentlichen Interesse sind, sind unbedingt wettbewerbsrelevant.

(Beifall bei der SPD)

Das will ich hier einmal deutlich sagen. Dazu gehört der Rettungsdienst ebenso wie die Feuerwehr und viele andere Dienste auch. Ich würde mir eine sehr konstruktive Diskussion von Brüssel über Deutschland bis nach München zu der Frage wünschen, ob Leistungen im öffentlichen Interesse wirklich dem freien Spiel der Kräfte zugeführt werden dürfen. Diese Diskussion wäre sinnvoll und spielt hier eine große Rolle. Ich weiß, dass das der FDP nicht gefällt; denn ohne Privatisierung aller Leistungen geht bei den Kollegen der FDP gar nichts. Das unterscheidet uns von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, in der Programmatik.

(Beifall bei der SPD)

Ich hätte mir übrigens gewünscht, dass im Rahmen der europäischen Diskussion über die Wasserprivatisierung − da steht derzeit ja auch die Dienstleistungsrichtlinie auf der Tagesordnung, wie von unseren Vertretern der europäischen Kommission gewünscht

−genau diese Diskussion geführt worden wäre. Wir haben die Protokolle angesehen. Es gab keine einzige Wortmeldung vonseiten der Bundesregierung zu dieser Frage, die doch für unsere Organisationen von hoher Bedeutung ist.

Ich würde mir manchmal wünschen, bevor wir hier an den Mikrofonen immer das große Lob ausschütten − berechtigterweise! −, dass wir in dem einen oder anderen Falle auch Taten folgen zu lassen, zumindest bei den entsprechenden Debatten in den jeweiligen Parlamenten.