Weiter ging es bei Ihnen mit einer Vermischung, die hier nichts verloren hatte. In diesem Tagesordnungspunkt beschäftigen wir uns mit einem konkreten Vorfall. Bei uns allen ist selbstverständlich große Betroffenheit bezüglich des Todes von Mathias Vieth vorhanden. Auch ich bin bei der Trauerfeier in Augsburg gewesen. Mich hat der Tod dieses Polizisten sehr betroffen gemacht. Klar ist: Wenn Polizeibeamte in ihrem Dienst zu Schaden kommen oder − wie in
diesem Fall − sogar getötet werden, dann macht uns alle das betroffen. Aber es geht doch nicht, dass Sie das mit diesem Fall hier vermischen.
Nein, ich erlaube keine Zwischenfrage. Sie können eine Zwischenbemerkung anschließen. − Herr Innenminister, Sie sind in einen Rundumschlag abgeglitten. Das war unterste Schublade.
Sie haben versucht, uns von der Opposition unterzuschieben, wir fänden es mehr oder weniger toll, wenn Polizeibeamte wie Freiwild behandelt werden. Das geht doch absolut an dem Fall vorbei. Wir alle stehen dafür ein, dass unsere Polizei gut ausgestattet ist und auch in schwierigen Situationen alle Unterstützung erhält.
Alles andere ist üble Nachrede. Wir setzen uns dafür ein, dass die Polizei personell gut ausgestattet wird, dass angemessene Ausbildungskapazitäten vorhanden sind und dass Aus- und Fortbildung gewährleistet wird. Polizisten muss Unterstützung zuteil werden, wenn sie im Dienst zu Schaden kommen. Noch einmal, Herr Innenminister: Ihre Behauptungen waren unterste Schublade.
Ich musste erst erkennen, ob Sie mit Ihrem Redebeitrag fertig sind. Das scheint jetzt der Fall zu sein. Sie sind fertig. − Ich rufe Kollegen Bernhard zu einer Zwischenbemerkung auf.
Frau Kollegin, der Innenminister hat geschildert, dass Aussage gegen Aussage steht. Die "Süddeutsche Zeitung" hat das heute sehr gut dargestellt. − Glauben Sie nicht, dass es für die Glaubwürdigkeit schon wichtig ist zu erfahren,
dass es eine Unterbringungssache gibt und dass die Polizei dort offenbar wegen Lärms und Schlägereien erscheinen musste?
(Beifall bei der CSU - Volkmar Halbleib (SPD): Das kann die Staatsanwaltschaft machen! - Ulrike Gote (GRÜNE): Das kann man vor Gericht machen!)
Herr Kollege Bernhard, wäre das ein Beleg dafür, dass es gerechtfertigt gewesen ist, der Frau mit der Faust ins Gesicht zu schlagen und ihr das Nasenbein zu brechen?
Kann man sie deshalb so behandeln, wie es übereinstimmend geschildert worden ist? Ist das wirklich eine Begründung dafür?
Für mich ist das keine Begründung. Man muss sich neutral und objektiv ansehen, wie der Fall genau gelaufen ist.
Sie sprechen die Sendung in "stern TV" an; sie wurde hier mehrmals erwähnt. Ich kenne die Frau nicht. Sie hat auf mich in dieser Sendung einen sehr gefestigten, vernünftigen Eindruck gemacht.
Ich will nur eine Anmerkung hinzufügen, Frau Kollegin Tausendfreund, weil Sie jetzt das, was ich gesagt habe, zu verdrehen versuchen. Ich habe mich mit keiner Silbe über die Glaubwürdigkeit oder über Sonstiges dazu geäußert.
Ich habe zu der von Ihnen in Ihrem Antrag aufgeworfenen Frage Stellung genommen, warum und auf welcher Grundlage die Polizei nochmals in der Wohnung war. Ich habe Ihnen dazu umfassend gesagt, dass sie nach meiner jetzigen Erkenntnislage viermal in der Wohnung war: das erste Mal auf Antrag der Landeshauptstadt München, das zweite Mal, weil sie selber die Polizei gerufen hat, das dritte Mal, weil der Nachbar sie gerufen hat, und das vierte Mal, weil ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorlag. Nicht mehr und nicht weniger habe ich dazu gesagt, und dabei bleibe ich. Wenn Sie noch mehr wissen wollen, können wir das Gespräch gerne im Innenausschuss fortsetzen.
Herr Staatsminister, bitte bleiben Sie noch kurz. Es gibt noch eine Zwischenbemerkung der Kollegin Stahl.
Herr Staatsminister, mir erschließt sich nicht so ganz, warum Sie aus dem von der Seite dort drüben vorhin kritisierten umfangreichen Fragenkatalog ausgerechnet diesen einen Spiegelstrich herausgreifen, um uns hier darüber zu berichten. Hier können Sie mir wirklich nicht weismachen, dass das nicht dazu gedient hat, etwas zu relativieren.
Ich muss Ihnen noch etwas sagen - das können Sie Ihrer Fraktion ausrichten, weil ich mich nicht an die Fraktion richten darf -: Durch die Relativierungen und Zwischenrufe, die jetzt von Ihrer Seite geäußert wurden, ist deutlich geworden, dass man diesen Antrag, der vonseiten der CSU und der FDP kam, nicht ehrlich meint.
Ich hoffe, dass wir trotzdem einvernehmlich aus dem Haus gehen − nach den namentlichen Abstimmungen sind wir ja fertig − und im Kopf behalten, dass wir alle Aufklärung wollen. Mit dieser Grundsatzhaltung möchte ich aus dem Haus gehen.
Das betrifft einerseits die Vorverurteilung, die Sie uns vorwerfen. Ich erwarte andererseits genau dieselbe Offenheit, sich unter Umständen unangenehmen Erkenntnissen zu stellen, auch auf der Seite da drüben.
Frau Kollegin Stahl, Sie haben sicherlich meinen Ausführungen vorhin entnommen, dass ich ausdrücklich dem gesamten Hohen Hause zugesagt habe, dass ich, sobald mir die Ergebnisse der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen vorliegen, zu allen heute aufgeworfenen Fragen selbstverständlich dem Hohen Hause und dem Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit berichten werde. Ich werde über alles berichten, was mir dann an Erkenntnissen vorliegt. Das habe ich ausdrücklich zugesagt.
Ich sage Ihnen aber ausdrücklich auch, worauf ich bereits Bezug genommen habe: In den letzten Tagen ist auch von diesem Rechtsanwalt über die Vorfälle des 20. Januar hinaus − dazu habe ich drei-, vier-, fünfmal gesagt, es muss sorgfältig aufgeklärt werden -, das Vorgehen der Polizei an den weiteren Tagen problematisiert worden. Wie kommt denn die Polizei überhaupt dazu, dass sie an weiteren Tagen nochmals erschienen ist usw.? Genau diese Fragen haben Sie in Ihrem Antrag aufgeworfen. Da erlaube ich mir schon, zu sagen: Die Ereignisse des 20. Januar sind das Eine. Aber Sie machen daraus einen riesigen Problemkomplex oder stellen gar rechtlich infrage, ob es überhaupt in Ordnung war, dass die Polizei sich erdreistet hat, irgendwann noch einmal das Haus zu betreten. Man kann überblicken, wie damals die Rechtslage war. Deshalb erlaube ich mir klarzustellen: Weshalb war sie überhaupt im Laufe der letzten sieben Monate viermal in diesem Haus, und wie sind die Vorfälle an den anderen Tagen, also nicht am 20. Januar, zu beurteilen? − Dazu habe ich Stellung genommen, und dazu stehe ich auch.
Vielen herzlichen Dank, Herr Staatsminister. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zu den Abstimmungen. Zuerst trenne ich wieder die Anträge. Da ich Sie kenne, ziehe ich erst einmal ein paar andere Abstimmungen vor.
Ich schlage Ihnen vor, die Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 16/15706 bis 16/15713 sowie 16/15727 bis 16/15730 in die zuständigen federfüh