Parlamentarische Aufarbeitung heißt für mich, dass wir ernsthaft prüfen, welche Konsequenzen aus diesem Fall zu ziehen sind. Wir müssen Deeskalationsstrategien besser trainieren. Wir müssen die Fehlerkultur bei der Polizei fördern. Professor Joachim Kersten von der Polizeihochschule in Münster hat sehr detailliert Umstrukturierungen und eine andere Sichtweise innerhalb der Polizei gefordert. Er hat strukturelle Änderungen bei der Aufklärung von möglichem Fehlverhalten, Änderungen zur Vermeidung von Übergriffen und eine wissenschaftliche Aufarbeitung von Widerstandshandlungen auf der einen Seite und Fälle möglicher Polizeigewalt auf der anderen Seite in ihrer Wechselwirkung gefordert.
Zum konkreten Fall: Selbst wenn Notwehr vorgelegen hat, was nach den bisher bekannten Umständen zwar kaum vorstellbar ist, darf es nicht passieren, dass ein Polizist einer gefesselten Person mit derartiger Wucht ins Gesicht schlägt, dass es zu einem Bruch des Nasenbeins und der Augenhöhle kommt.
So weit darf es nicht kommen, selbst wenn die betreffende Person den Polizeibeamten vorher angespuckt hat. So viel Professionalität, dass so etwas nicht geschieht, hätte ich von unseren Polizeibeamten erwartet.
Zusätzlich hat die Art und Weise, wie der Münchner Polizeipräsident Wilhelm Schmidbauer auf die öffentliche Debatte reagiert hat, dem Ansehen der Polizei geschadet. In seinem Interview blieb er nicht neutral, wie es seine Pflicht gewesen wäre. Schließlich ist er Dienstvorgesetzter sowohl der Beamten der Polizeiinspektion 21 als auch der internen Ermittler, wobei er jetzt nicht mehr lange Dienstvorgesetzter der internen Ermittler sein wird. Er hat Verständnis für die Vorgehensweise seiner Beamten geäußert und die junge Frau, wo es nur ging, in ein schlechtes Licht gerückt. Angeblich sei sie unter Drogenrausch etc. gestanden. Das eigentliche Problem sieht Schmidbauer offensichtlich bei der Veröffentlichung des Fotos, welches die Verletzungen sehr deutlich macht, und bei der Presseberichterstattung. Ich hätte mir zumindest ein Wort des Bedauerns, dass es zu diesen schweren Verletzungen gekommen ist, erwartet.
Eine echte Wagenburgmentalität zeigt deutlich der Inhalt eines internen Newsletters der Leitung des Polizeipräsidiums München. Danach versuchten die bösen Journalisten, die Glaubwürdigkeit aller Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zu erschüttern. Es heißt, es mehrten sich die Indizien, dass vor allem politische Ziele verfolgt werden. Ich frage mich: Welche politischen Ziele? Die Presseberichterstattung hätte den Ansehensverlust des Polizeipräsidiums München zum Ziel. Welches Interesse soll die Presse daran haben? Zum Schluss heißt es, Teile der Presse und sogar eine Landtagsabgeordnete würden an der Objektivität und Neutralität der internen Ermittlungen des KFD 11 zweifeln. Damit hat sich Schmidbauer selbst disqualifiziert. Damit hat er sich auch für mögliche höhere Aufgaben disqualifiziert.
Echte Zweifel scheinen gestern Ihnen, Herr Innenminister Herrmann, gekommen zu sein. Wie sonst ist es zu erklären, dass Sie jetzt völlig überraschend die Umstrukturierung der internen Ermittlungseinheiten angeordnet und als Begründung angeführt haben, dass der Besorgnis der Befangenheit vorgebeugt werden soll? Das fand ich schon sehr bemerkenswert. Grundsätzlich ist die Ausgliederung der internen Ermittlung aus den Präsidien München und Nürnberg und die Ansiedlung beim Landeskriminalamt ein Schritt in die richtige Richtung. Diese plötzliche Veränderung sieht aber doch sehr nach einer kosmetischen Notoperation aus. Erst vor Kurzem ist vom Ministerium bei uns im Ausschuss eine sehr positive Bilanz der Arbeit der beiden Ermittlungsstellen in München und in Nürnberg gezogen worden. Dies galt vor allem für die bisherige Arbeit und den Aufbau dieser Stellen. Ich vermute, Herr Innenminister, dass Sie sich nicht in den Strudel hineinziehen lassen wollten, in den sich der Münchner Polizeipräsident hineinmanövriert hat. Deshalb haben Sie ihm die Zuständigkeit für die internen Ermittlungen entzogen. Herr Schmidbauer wäre Ihnen sonst heute auf die Füße gefallen.
Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Umstrukturierung entwickelt. Es bleibt das Problem, dass die örtliche Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften so bleibt, wie sie bisher ist. Einer der Kritikpunkte ist auch der, dass die Staatsanwaltschaften Verfahren gegen Polizeibeamte sehr häufig und sehr schnell einstellen. Hier besteht natürlich auch die Besorgnis der Befangenheit, weil die Beamten, die bei solchen Fällen dem Staatsanwalt gegenüberstehen, in anderen Verfahren im normalen Arbeitsleben sehr eng mit der Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten.
Uns geht die Änderung, die Innenminister Herrmann vorgesehen hat, nicht weit genug. Wir stellen uns eine personell und organisatorisch von der Polizei unabhängige Ermittlungsbehörde nach englischem Vorbild vor. Dort gab es bei den Polizeibehörden anfangs auch große Vorbehalte und Widerstände gegen diese unabhängige Behörde. Auch dort hieß es, dass eine solche unabhängige Stelle die Polizei unter Generalverdacht stellen würde. Inzwischen besteht in England eine hohe Zufriedenheit mit der Independent Police Complaints Commission, einer Behörde mit über 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Auch in New York gibt es eine unabhängige Ermittlungsstelle. Dort wird vorher abgeklärt, ob eine persönliche Befangenheit der Ermittler besteht. In einzelnen Fällen gibt es auch Mediationsmodelle. Es ist an der Zeit, über solche Modelle in Bayern nachzudenken, denn eine gute Polizeiarbeit kann sich auch Kontrolle von außen leisten − so auch Professor Kersten von der Hochschule für Polizei in Münster, den ich vorhin schon erwähnt hatte.
Wenn es Probleme gibt, wenn einzelne Beamte ihre Aggression nicht im Griff haben und ihr Verhalten auf die Kollegen abfärbt, wenn falsch verstandener Korpsgeist die Aufklärung von Übergriffen verhindert oder erschwert, wenn sich Zeugenaussagen von Polizeibeamten bis hin zu Rechtschreibfehlern gleichen oder wenn entscheidende Videosequenzen fehlen − das alles hat es leider schon gegeben -, dann ist die Kontrolle von außen dringend nötig.
Wir müssen auch Grundlagen schaffen. Dazu gehören Statistik und Auswertung. Der Kriminologe Thomas Feltes von der Uni Bochum fordert, dass endlich vernünftige, möglichst bundesweit einheitliche Statistiken über Verfahren wegen Widerstandshandlungen und über Verfahren wegen Anzeigen gegen Polizeibeamte geführt werden, damit man sich überhaupt ein vernünftiges Bild machen kann. Diese Statistiken müssen danach ausgewertet werden, ob es sich um Phänomene handelt oder nicht und wie man dieser Entwicklung entgegenwirken kann. Die Fortentwicklung der Polizei im Sinne von Bürgernähe und Wahrung der Bürgerrechte ist eine Daueraufgabe. Bei dieser Aufgabe ist Offenheit und Transparenz gefragt. Ansonsten können wir das Vertrauen in die Polizei nicht stärken.
Die Koalitionsfraktionen zeigen in diesem Fall einen stärkeren Aufklärungswillen als in anderen Fällen, die ich auf den Tisch gebracht habe. Berichtsanträge sind einfach so abgelehnt worden, weil man keine Lust gehabt hat.
Diesmal kommt von Ihnen ein eigener Antrag. Dem werden wir selbstverständlich zustimmen. Das gilt auch für den Vorschlag der FDP-Fraktion hinsichtlich der Kommission im Landtag. Wahrscheinlich haben Sie diesen Antrag deshalb gestellt, um unseren ablehnen zu können. Diesen Reflex kann ich nicht nachvollziehen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 20. Januar hat sich in der PI München 21 in der Au ein Vorfall ereignet, bei dem eine 23-jährige Bürgerin den Bruch des Nasenbeins und den Anbruch der Augenhöhle erlitten hat. Das ist eine nicht unerhebliche Verletzung. Ich hoffe, dass es der Bürgerin mittlerweile wieder besser geht. Es besteht der Verdacht der Körperverletzung im Amt durch einen Polizeibeamten. Dieser Vorfall wird von der Staatsanwaltschaft München I ermittelt. Das ist eine Selbstverständlichkeit, weil sich Polizeibeamte ebenso wie andere Bürger an Recht und Gesetz halten müssen und ihnen darüber hinaus eine besondere Vorbildfunktion durch ihre hervorgehobene Stellung in der Öffentlichkeit zukommt. Die Integrität der Polizei ist die Grundvoraussetzung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat und in die Polizei, auf die wir in Bayern besonders stolz sind. Deshalb müssen Vorfälle wie der am 20. Januar mit aller Konsequenz geprüft, aufgeklärt und disziplinär sowie strafrechtlich geahndet werden. Schwarze Schafe darf es bei der Polizei nicht geben, weil sie zur Belastung für den Rechtsstaat und auch zur Belastung für die eigenen Kolleginnen und Kollegen werden. Null Toleranz gilt in jede Richtung.
Da derartige Vorfälle eine besondere Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit und in den Medien hervorrufen und wir gegen jede Art von schwarzen Schafen vorgehen wollen, haben wir beantragt, dem Landtag über diesen Vorfall detailliert und ausführlich zu berichten. Daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.
Allerdings lehnen wir den Antrag der GRÜNEN ab. In diesem Zusammenhang möchte ich auf folgende Punkte hinweisen. Selbstverständlich muss die Polizei nach Recht und Gesetz handeln. Unverhältnismäßige Eingriffe sind nicht akzeptabel und müssen geahndet werden − das werden sie auch. Dafür gibt es die Dezernate für interne Ermittlungen in München und Nürnberg. Dort werden die zentralen internen Ermittlungen bei Amtsdelikten durchgeführt. Es ist zu begrüßen, dass der Innenminister diese beiden Dezernate
dem Landeskriminalamt unterstellt hat. Damit werden sie noch unabhängiger. Der Verdacht der Befangenheit, der möglicherweise im Raum steht, ist damit von vorneherein ausgeschlossen.
Ihr Antrag enthält sehr viele Spiegelstriche und ist sehr detailliert. Es hätte genügt, zu schreiben, dass ausführlich berichtet werden solle. Sie machen sehr viele Spiegelstriche. Aus jedem einzelnen Satz springt uns ein gewisser Verfolgungseifer entgegen. Die ständige Verwendung des Wortes "Opfer" zeigt, dass Sie den Beamten bereits verurteilt haben. Sie geben ihm gar keine Chance, seine Sicht der Dinge vorzutragen. Bereits aus dem Wortlaut Ihres Antrags spricht − das sind wir leider gewohnt − ein pauschales Misstrauen gegen die bayerische Polizei und ihre 40.000 Beamtinnen und Beamten. Ich nehme an, dass das mit dem gestörten Verhältnis der GRÜNEN zur Polizei zusammenhängt, das wir jede Woche im Innenausschuss erleben.
Die bayerische Polizei hat pro Jahr etwa 1,5 Millionen Einsätze zum Teil mit hohem Konfliktpotenzial zu bewältigen. Im Verhältnis dazu sind das Beschwerdeaufkommen mit etwa 1.750 Fällen und die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen des Verdachts von Körperverletzung im Amt äußerst gering, nämlich 0,1 %. Ich möchte jetzt nicht mit Statistiken jonglieren. Das halte ich nicht für vernünftig, weil jede einzelne Straftat im Amt und jede einzelne Verletzung durch einen Polizeibeamten nicht in Ordnung ist. Es muss jedoch erlaubt sein, die 1,5 Millionen Einsätze auf der einen Seite mit der wirklich geringen Zahl von Vorkommnissen wie dem vom 20. Januar in Verhältnis zu setzen. Das muss erlaubt sein, wenn man ein realistisches Bild von der Arbeit der bayerischen Polizei und der inneren Sicherheit in Bayern haben möchte. Das ist bei Ihnen aus ideologischen Gründen nicht der Fall.
Außerdem möchte ich in diesem Zusammenhang darauf hinweisen − das gehört zum Gesamtbild −, dass auch im letzten Jahr die Zahl der Gewaltdelikte gegen Polizeibeamte gestiegen ist. Im Jahr 2011 ist die Zahl
der Gewalttaten gegen Polizeibeamte um 10 % auf fast 7.000 Fälle gestiegen. 14.645 Polizeibedienstete waren Opfer von physischer oder psychischer Gewalt. Das ist mehr als jeder Dritte bei der bayerischen Polizei. Wir müssen diejenigen schützen, die uns tagtäglich schützen und helfen. Die Gesundheit unserer Polizeibeamten hat für mich höchste Priorität. Das sage ich ganz bewusst an dem Tag, an dem der Prozess gegen die Mörder des Polizeibeamten Vieth in Augsburg beginnt.
Man sollte versuchen, sich ein Gesamtbild zu machen. Ich sage noch einmal: Es soll nichts beschönigt werden. Wenn für den Fall vom 20. Januar eine Straftat vorliegt, wird der Beamte zur Rechenschaft gezogen werden. Ich bitte jedoch alle darum, die Staatsanwaltschaft in Ruhe aufklären zu lassen. Ich bin gegen die Vorverurteilung von Beamten, wie ich sie von einigen Landtagskollegen der Opposition in der Zeitung lesen musste. Die Reihenfolge lautet: Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Sie kommt zu einem Abschluss. Dann werden die Konsequenzen gezogen. Schließlich wird kommentiert. Das, was Sie machen, ist mutmaßen und spekulieren. Das ist nicht fair.
Da wir das im Innenausschuss schon so gewohnt sind, kann ich nur sagen: Ihre Empörung ist nicht ehrlich, sondern politisches Kalkül. Sie betreiben Politik auf dem Rücken der Beamtinnen und Beamten, die tagtäglich ihren Dienst leisten und Leib und Leben für die Sicherheit unseres Landes riskieren, von dem Sie profitieren. Schauen Sie auf die Länder, in denen Rot, Grün oder beide zusammen regieren. Vergleichen Sie die innere Sicherheit mit der in Bayern. Überlegen Sie sich, ob sich die Menschen dort sicher fühlen oder nicht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will nur darauf hinweisen, dass München die sicherste Stadt ist. München ist die sicherste Großstadt in Deutschland. Das ist das Verdienst der Münchener Beamtinnen und Beamten und des Polizeipräsidenten, mit dem Sie auch nicht ganz fair umspringen. Audiatur et altera pars − gehört werde auch der andere Teil. Das ist ein zentraler Grundsatz unseres Rechtsstaates. Er gilt übrigens auch für Polizeibeamte − das sollten wir nicht vergessen.
Wo kommt denn bei den vielen Fragen, die Sie stellen, die Sicht der Polizeibeamten vor? Sie sprechen
von Opfer, obwohl der Sachverhalt noch nicht ausermittelt ist. Ich halte dies für falsch, wenn man lediglich ein Foto in der Zeitung und die Ausführungen des Anwalts der betroffenen Bürgerin hat. Das genügt nicht, um alles insgesamt beurteilen zu können. Das ist keine faire Vorgehensweise.
Übrigens ist es auch nicht fair, wenn heute in der "Süddeutschen Zeitung" ein ganzseitiger Artikel über den 20. Januar steht und wenige Seiten später eine kleine Meldung mit der Überschrift "Randalierer verletzt Polizisten" abgedruckt ist:
Ein Dreiundzwanzigjähriger hat am frühen Montagmorgen dieser Woche in einem Wohnheim in der St.-Veit-Straße randaliert und einen Polizisten mit einem Kopfstoß im Gesicht verletzt. Der Beamte wurde im Gesicht getroffen und musste wegen einer Prellung an einem Gesichtsknochen und einer aufgeplatzten Unterlippe versorgt werden.
Ich erwähne dies, da dieser Fall auch die Polizeiinspektion 21 in der Au betrifft. Dies gehört eben zur Wahrheit und zur tagtäglichen Realität der Arbeit der bayerischen Polizei dazu.
Ich sage abschließend: Wir brauchen Beamte, und wir haben Beamte, die nach Recht und Gesetz arbeiten. Die weit überwiegende Zahl in Bayern tut dies auch. Wir brauchen aber auch ein Verständnis in der Bevölkerung für die Arbeit der Polizei, dafür, welchen Situationen die Beamten ausgeliefert sind, Situationen, denen man vorher noch nicht ansieht, wie sie sich entwickeln. Ich bitte einfach darum, nicht laufend das Verhältnis von Regel und Ausnahme zu verkehren. Zu Ihrem Antrag fällt mir nur Torquato Tasso ein: So fühlt man Absicht, und man ist verstimmt.
Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. Er nimmt sich der Sache an, sine ira et studio, ohne Zorn und Eifer, so wie es unsere Polizeibeamtinnen und unsere Polizeibeamten und die Bürgerinnen und Bürger in Bayern verdient haben.
Herr Dr. Herrmann, bleiben Sie bitte. Es gibt eine Zwischenbemerkung der Kollegin Tausendfreund. Bitte.
Lieber Herr Kollege Herrmann, Sie arbeiten hier mit absoluten Unterstellungen. Das geht einfach nicht.
Ich spreche hier von Opfer. Objektiv gesehen ist diese Frau Opfer von Polizeigewalt geworden. Es stellt sich nur die Frage, ob eine Notwehrsituation vorgelegen hat und diese Gewaltausübung gerechtfertigt gewesen ist. Dies wird gerade geprüft. Ihr die Opfersituation abzusprechen, ist Ihrerseits nicht fair.