Ich will Ihnen erklären, warum Ihr Antrag inhaltlich falsch ist, warum Sie mit den Beispielen, die Sie anführen, die angeblich die gesamte Energiewende in Bayern verhindern, auf dem völlig falschen Dampfer sind und dass Sie wissentlich falsche Behauptungen in den Raum stellen. Sie stellen es so dar, als würden wir die Energiewende an den fehlenden finanziellen
Mitteln zugrunde gehen lassen. Genau das Gegenteil ist der Fall. Seit dem Nachtragshaushalt 2012 sprechen wir von zusätzlichen Mitteln für die Energiewende in Höhe von 393,7 Millionen Euro, also von knapp 400 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln für die Energiewende.
Wie kann man denn nur den Eindruck erwecken wollen, dass wir die Energiewende nicht wirklich voll unterstützen wollen?
Kolleginnen und Kollegen, Sie erzählen hier nur die halben Geschichten. Ich will Ihnen auch sagen, dass diese Anträge keine Anträge, sondern Empfehlungen der Energiekommission sind, die wir gemeinsam erarbeitet haben, zum Beispiel als es um den Lehrstuhl für Elektrochemie ging, zum Beispiel als es um die fischverträgliche Wasserkraftnutzung ging. Die FDPFraktion hat ihr Soll erfüllt. Wir haben schnelle Voten herbeigeführt. Wir haben die Mittel zur Verfügung gestellt. Das haben wir Ihnen auch schriftlich mitgeteilt. Bitte sagen Sie das auch dazu. Zeigen Sie nicht immer mit dem Finger auf etwas, obwohl Sie genau wissen, dass Ihr Vorwurf nicht der Wahrheit entspricht.
Die größte Überraschung war heute Kollege Hartmann, der meint, die Energiekommission habe im Verborgenen, im stillen Kämmerlein agiert. Der ausdrückliche Wunsch dieses Landtages war, dass alle Sitzungen öffentlich sind. Es waren immer viele Zuschauer, und zwar Medienvertreter und interessierte Bürgerinnen und Bürger bei den Sitzungen. Wir haben Experten von außerhalb eingeladen. Jeder hatte die Gelegenheit, sich gründlich mit den Themen auseinanderzusetzen. Wenn Sie hier sagen, dass diese Kommission im Verborgenen agiert habe, dann haben Sie wirklich eine sehr selektive Wahrnehmung, die mir schon große Sorgen macht, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Weil es öffentlich ist und weil Sie seit der Pressekonferenz so dick auftragen, gehört noch eines zur Wahrheit dazu. Ich habe mir wirklich überlegt, ob ich es aussprechen soll oder nicht. Aber nachdem Sie hier so, von der Pressekonferenz angefangen bis heute, sollen es die Bürgerinnen und Bürger draußen auch wissen; Sie werfen uns Untätigkeit vor. Bei manchen Sitzungen der Energiekommission waren Abgeordne
te der Oppositionsparteien einfach nicht anwesend. Alleine während der gesamten letzten Sitzung, bei der die Fachexperten zur Elektromobilität eingeladen waren, war kein Abgeordneter der FREIEN WÄHLER und kein Abgeordneter der GRÜNEN anwesend. Auch das gehört zur Wahrheit. Wir gehen unserer Arbeit in der Energiekommission nach.
Ich lade Sie herzlich ein, Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, machen Sie mit bei der Energiewende. Machen Sie mit in der Energiekommission. Wir brauchen Sie nicht, sage ich ganz ehrlich, aber ich würde es gut finden, wenn Sie mitmachen würden, weil die Energiewende eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.
Kommen Sie in die Energiekommission, glänzen Sie nicht durch Abwesenheit. Machen Sie sich nicht nur stark in Pressekonferenzen, sondern nehmen Sie die Verantwortung für unser Land wahr, nehmen Sie Ihr Mandat wahr und machen Sie mit bei der Energiewende. Die Energiewende geht uns alle an.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt geschlossen. Der Dringlichkeitsantrag betrifft den Landtag selbst und ist deshalb nach § 60 Absatz 2 Satz 4 der Geschäftsordnung dem Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? − Ich sehe keinen Widerspruch. Meine Damen und Herren, dann ist das so beschlossen.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Tobias Thalhammer, Dr. Otto Bertermann, Karsten Klein u. a. und Fraktion (FDP), Georg Schmid, Renate Dodell, Erwin Huber u. a. und Fraktion (CSU) Korrekturen beim EEG (Drs. 16/15544)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) EEG-Umlage wirkungsvoll begrenzen Berechnung der EEG-Umlage ändern (Drs. 16/15563)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Thorsten Glauber u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Energiewende jetzt! - Keine "Hau-Ruck-Aktion" am EEG (Drs. 16/15564)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Ludwig Wörner, Kathrin Sonnenholzner u. a. und Fraktion (SPD) Grundprinzipien des EEG erhalten Vertrauensschutz gewährleisten (Drs. 16/15565)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Der erste Redner ist Herr Kollege Freiherr von Gumppenberg für die FDP-Fraktion.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren über das Erneuerbare-Energien-Gesetz. In diesem Zusammenhang steht es uns gut an, eine kritische Betrachtung vorzunehmen und uns die Frage zu stellen, welche Wirkungen und Auswirkungen dieses Gesetz hatte. Die EEG-Umlage ist zum 1. Januar 2013 von 3,59 Cent auf knapp 5,28 Cent pro Kilowatt gestiegen.
Damit werden die Förderkosten für erneuerbare Energien nach dem EEG im Jahr 2013 mehr als 20 Milliarden Euro betragen. Nach ersten Schätzungen droht für das Jahr 2014 aufgrund weiter gesunkener Strompreise an der Börse eine weitere Steigerung der EEGUmlage auf bis zu 7 Cent. Das können wir nicht mehr vertreten, wie Sie wissen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Kürzungen bei den Vergütungssätzen allein die Kostendynamik des EEG nicht stoppen konnten. Nach dem heutigen System würden sich dabei bis weit in die Zukunft hinein enorme Fördersummen aufhäufen, die letztlich von den Verbrauchern zu schultern wären. Wir alle kennen die Proteste draußen, weil die Strompreise derzeit so unsozial sind.
Mittelfristig ist daher eine vollständige Umstellung der Fördersystematik auf ein europakompatibles und technologieneutrales Wettbewerbsmodell erforderlich. Auch kurzfristig sind Korrekturen im bestehenden EEG-System erforderlich.
Weitere Anpassungen in Vergütungssätzen und Regressionsschritten leisten zumindest einen Beitrag zur besseren Steuerung des Anlagenzubaus zur Dämpfung des Strompreisanstiegs. Meine Damen und Herren, wir diskutieren nicht nur über das EEG, sondern über eines der wichtigsten Themen unserer gegenwärtigen Volkswirtschaft. Inzwischen häufen sich die massiven Einwände gegen die ständig steigenden Stromkosten. So zahlte ein Bürger - das bitte ich, einmal in sich aufzunehmen - im Jahr 2000 11 Cent pro Kilowattstunde. Im Jahr 2013 muss er 29,19 Cent pro Kilowattstunde bezahlen. Damit hat das EEG einen Anteil von 14 % am Gesamtstrompreis, und das durchaus dynamisch.
Die Verträge haben eine lange Laufzeit. Der Dynamisierungsprozess der Kosten wird sich 20 Jahre lang weiterentwickeln. Wir können also heute schon sagen, dass sich dieser Betrag von 20 Milliarden Euro in zehn Jahren etwa verdreifachen wird. Wem verdanken wir das EEG, und wer sind die hartnäckigsten Verteidiger? - Das sind die GRÜNEN. Sie sind die Hauptverursacher der derzeitigen Strompreissituation. Unter dem Deckmäntelchen der Energiewende sind sie maßgeblich für die Explosion der Kosten verantwortlich. Die Sozialdemokraten tragen das alles mit, ohne sich die Frage zu stellen, ob dies letzten Endes sozial ist. Sie bringen jetzt Anträge ein, die sozial Schwächere vor überhöhten Kosten schützen sollen.
Energiewende ja, aber durchdacht, geplant und mit sinnvollen zeitlichen Zielvorgaben. Wir brauchen keinen planlosen Aktionismus. Die Windräder an der Küste produzieren zwar Strom, können aber nicht nutzbar gemacht werden, weil das nötige Leitungsnetz fehlt. Die GRÜNEN sind sicher die Hauptschuldigen an dieser Situation. Ihnen sind unsere Volkswirtschaft und unsere nationale Wirtschaft gleichgültig. Ihnen sind auch die Arbeitsplätze gleichgültig. Ihr einziges Ansinnen ist es, dass die Welt ihrem falschen Dogma folgt und grüne Wirtschaft anstelle von Marktwirtschaft steht.
Meine ganz persönliche Grundhaltung in dieser Frage lautet: Ich möchte eine bedarfsgerechte und keine zu
fällige Energiewirtschaft. Ich möchte eine bäuerliche und keine industrialisierte Wirtschaft. Ich will es am Beispiel Niederbayerns exemplarisch darstellen: Ich möchte nicht, dass ganz Niederbayern ein einziges großes Maisfeld und der Biogasanteil in Bayern verzwanzigfacht wird.
Damit komme ich zum eigentlichen Kern, nämlich den Folgen des EEG, das die Wurzeln für die Investitionsform in die erneuerbaren Energien gelegt hat. Durch die hohe Rendite, die die Strompreise in der bekannten Form belastet, ist dieser Bereich für Glücksritter und Spekulanten attraktiv geworden. Aus diesem Grunde müssen wir das EEG radikal verändern. So wollen wir anstelle staatlich garantierter Festpreise für 20 Jahre die Energieversorger verpflichten, eine bestimmte Menge ihres Stroms aus erneuerbaren Energien zu decken, ohne Festlegung auf eine bestimmte Technologie und ohne gesetzliche Preisvorteile. Dieses europakompatible und wettbewerbliche Mengensteuerungsinstrument ist unseres Erachtens besser als staatliche Fixpreise zulasten der Bürger.
Wir fordern ferner eine kurzfristige Anpassung von Vergütungssätzen sowie Degressionsschritte zur besseren Steuerung des Anlagenbaus und zur Dämpfung des damit verbundenen Strompreisanstiegs sowie die Weiterentwicklung des derzeitigen Marktprämienmodells zu einem Zuschlagsmodell, in dem die Anlagebetreiber einen Zuschlag zum Vermarktungserlös erhalten, der sich an der Differenz der Stromentstehungskosten erneuerbarer Energien und fossiler Kraftwerke bemisst.
Selbstverständlich sind Änderungen am EEG aus Gründen des Vertrauensschutzes zwingend. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Reform des EEG noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen und bis zum 31. März einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Um den Stromverbraucher kurzfristig zu entlasten, wollen wir die Stromsteuer und den Betrag reduzieren, der auf die Umsatzsteuer der zum 1. Januar 2013 eingetretenen Erhöhung der EEG-Umlage entfällt.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Anteil von 35 % der erneuerbaren Energien in Bayern ist natürlich ein Erfolg des EEG und der bayerischen Bürgerinnen und Bürger, aber sicherlich ein Erfolg mit Grenzen. Wir stellen alle fest,
dass sich die Diskussion in der Öffentlichkeit immer stärker von der Frage, wie wir den Ausbau voranbringen, zu der Frage, wie wir unser System bezahlbar halten, verlagert. Wir sind uns sicher darin einig, dass wir die Kosten nicht ins Unendliche steigen lassen dürfen. Natürlich wollen wir auf der anderen Seite die Energiewende nicht ausbremsen. Das sage ich auch ganz deutlich.
Das EEG ist als Markteinführungsinstrument konzipiert und kann in seiner heutigen Ausgestaltung die mit der Energiewende verbundenen Herausforderungen nicht mehr bewältigen. Wir brauchen eine Anpassung, die mehr Systemverantwortung für die Erneuerbaren mit sich bringt. Ich möchte auf die Debatte von vorhin zurückkommen: Ich habe von der Opposition in der Energiekommission nur sehr wenig gehört, wenn es beispielsweise um die Frage einer stärkeren Systemverantwortung oder um die Frage von mehr Versorgungsverantwortung für die Windkraft oder die Photovoltaik ging.
Das bisher bestehende Fördersystem für die erneuerbaren Energien führt zu einem bekannten Ergebnis: Wenn der Preis an der Leipziger Strombörse aufgrund der Einspeisung von Ökoenergie sinkt, wird gleichzeitig die EEG-Umlage teurer. Deshalb unterstütze ich den Vorschlag von Marcel Huber, die EEG-Umlage von 5,28 Cent pro Kilowattstunde vom Strombörsenpreis zu entkoppeln.
Zukünftig müssen wir vermeiden, dass die EEG-Umlage bei sinkenden Strompreisen steigt. Das wäre möglich, indem wir den schwankenden Zuschlag auf den Börsenpreis durch einen fixen Zuschlag ersetzen. Damit würde die EEG-Vergütung bei sinkenden Börsenpreisen nicht mehr steigen, und niedrigere Börsenpreise könnten an die Verbraucher weitergegeben werden.