Protocol of the Session on January 29, 2013

All das steht in Ihrem Entwurf. Sie wollen das verpflichtend.

(Christine Kamm (GRÜNE): Ermöglichen!)

Ich verstehe, dass Sie mittlerweile selbst über Ihren Gesetzentwurf überrascht sind, weil Sie die Konsequenzen erst jetzt durchblicken. Sie wollen verpflichtend vorschreiben, dass jetzt quasi in Städten wie München im Innenhof der Wohnanlagen Fahrradgaragen gebaut werden. Da möchte ich Sie doch darauf hinweisen, dass beispielsweise die Stadt München inzwischen eine freiwillige Regelung per Verordnung erlassen hat. Dazu braucht man Ihr Gesetz nicht mehr. Sie aber wollen eine gesetzliche Regelung.

Außerdem möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Leute vor Ort in ihrem Zusammenleben für die besten Lösungen selbst sorgen. Wir brauchen kein Gesetz, das Fahrradgaragen vorschreibt, erst recht nicht auf Plätzen, die man auch sonst nutzen könnte, wie beispielsweise durch Anlegung einer grünen Wiese oder auch von Spielplätzen.

(Beifall bei der FDP - Ulrike Gote (GRÜNE): Für Autos!)

Einen Moment noch, Herr Kollege. Es folgt eine Zwischenbemerkung des Herrn Kollegen Roos. Bitte sehr.

Erste Bemerkung, lieber Herr Kollege Thalhammer: Sie können nicht zuhören. Da Sie nicht zuhören können, können Sie auch nicht die richtigen Antworten finden. − Das bezieht sich jetzt auf das, was Frau Kollegin Kamm eingeworfen hat, und darauf, dass Sie definitiv darum herumreden und sich in Ausflüchten ergehen.

Zweite Bemerkung, gleiche Ausflucht. Es ist eine Tatsache, dass sich der Bund und die Länder nicht einigen. Warum einigen sie sich nicht? Weil die Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern nicht geregelt ist. Abgesehen davon, dass die Lastenverteilung nicht geregelt ist, wozu vielleicht der anwesende Herr Finanzminister etwas sagen könnte, sind auch bestimmte Dinge nicht geregelt, bei denen es um das soziale Wohnen geht, um Genossenschaften, um Menschen, die keine Steuern zahlen, aber dennoch im Wohnungsbestand sanieren müssten. Das fehlt bei dem, was Ihre Partei in Berlin vorhat. Deswegen kommt auch der Bundesrat nicht zu Potte. Das ist neben der Lastenverteilung ein weiterer Grund.

(Prof. Dr. Peter Paul Gantzer (SPD): Das kann er aber nicht wissen! - Heiterkeit bei der SPD)

Herr Thalhammer, bitte.

Herr Roos, Sie wissen genau wie ich, dass eigentlich auch Sie und Ihre Gruppierung wollen, dass wir bei der energetischen -

(Inge Aures (SPD): Wir sind keine Gruppierung, wir sind eine Volkspartei! - Dr. Thomas Beyer (SPD): 150 Jahre! Schämen Sie sich!)

- Verzeihung. Bei Ihrer Partei. − Aus all dem, was Sie als Rot und Grün hier immer von sich geben, geht hervor, dass Sie eigentlich auch wollen, dass wir bei der energetischen Sanierung in unserem Lande vorankommen. Darin sind wir einer Meinung. Wir sind auch einer Meinung darin − das hoffe ich zumindest -, dass wir hier kein staatliches billionenschweres Konjunkturprogramm auflegen können, sodass jedes Haus mit Steuergeldern saniert wird. Deswegen gibt es einen Vorschlag, bei dem im Übrigen auch Ihre Parteien der Meinung waren, es sei sehr förderlich, wenn man die energetische Sanierung durch steuerliche Vergünstigungen unterstützen könnte.

(Unruhe − Glocke des Präsidenten)

Wenn Sie mit uns, mit unseren Gruppierungen, der Meinung sind, dass wir damit die energetische Sanierung und den Klimaschutz in Bayern und in Deutschland weiter voranbringen könnten, dann erzählen Sie mir einmal bitte, warum Sie im Bundesrat dagegen stimmen. Ihnen geht es ganz klar um Wahlkampf. Sie wollen blockieren und nichts anderes.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Eigentlich war vorgesehen, dass jetzt Herr Staatssekretär Eck redet. Aber zunächst spricht Frau Kamm, die sich soeben zu Wort gemeldet hat. Herr Staatssekretär, Sie erhalten danach das Wort.

Um Herrn Thalhammer die Antwort zu ersparen: Selbstverständlich müssen wir die Sanierung vorantreiben. Sie wissen ebenso wie wir, dass das Steuerabschreibungspaket, das Sie fordern, so nicht kommen wird. Reden Sie daher nicht in der Öffentlichkeit pausenlos davon, dass eine steuerliche Förderung der Sanierung kommt.

(Thomas Hacker (FDP): Dafür haben Sie im Bundesrat gesorgt! Sie sind daran schuld, dass die energetische Sanierung nicht vorankommt!)

Schaffen Sie vielmehr endlich eine vernünftige Aufstockung der KfW-Förderprogramme und tun Sie etwas dafür, dass die Sanierung überall möglich wird und nicht nur bei denen, die gerade große Steuereinkommen haben. Ich halte es wirklich für unverantwortlich, so durch die Gegend zu ziehen und nichts wirklich Substanzielles für die Sanierung zu tun.

(Beifall bei den GRÜNEN - Alexander König (CSU): Das ist wirklich absoluter Unsinn!)

Danke schön, Frau Kamm. Herr Staatssekretär, jetzt haben Sie das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! In kommunalpolitischen Gremien ist es schier unmöglich, dass man über vier Punkte gleichzeitig substanziell spricht und diskutiert, so wie hier erstens über die Änderung der Bayerischen Bauordnung und über Abstandsflächen für nachträglich aufzubringende Wärmedämmung, zweitens über Stellplätze für Fahrräder und Ähnliches, drittens über den sparsamen Umgang mit Boden, Wasser, Energie und so weiter und viertens über die Vermeidung von Bauabfällen und die Verwendung von Bodenaushub.

Wir diskutieren hier über Steuererleichterungen, Steuerveränderungen und vieles andere. Ich hätte mich nicht zu Wort gemeldet; aber es geht hier um die vier Bereiche, die ich gerade angesprochen habe. Da will ich den Kolleginnen und Kollegen, die nicht ganz so tief in der Materie stecken, sagen; es ist eigentlich ganz einfach. Die Problematik der Abstandsflächen im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung wurde bereits im Jahr 2011 geregelt. Hier ist kein unklarer Fall, kein gerichtliches Verfahren anhängig. § 248 BauGB und die Möglichkeit, eine Abweichung zu genehmigen, regeln das. Wenn es letztlich noch Schwierigkeiten gäbe, dann könnten wir das im Rahmen von Ausnahmeregelungen direkt über die Landratsämter regeln. Eine Änderung der Bayerischen Bauordnung ist also vollkommen überflüssig.

Auch was Stellplätze für Fahrräder, Kinderwagen und Ähnliches angeht, bitte ich, kein allzu großes Fass aufzumachen. Jede Kommune kann das selbst in eigener Hoheit regeln. Wir sind der Meinung, die Gemeinde ist näher am Menschen und am Bedarf. Deshalb soll das auch diese politische Ebene regeln. Der sparsame Umgang mit Boden, Wasser und Energie ist im Wasserhaushaltsgesetz, im BauGB und in der Energieeinsparverordnung bereits geregelt.

(Unruhe − Glocke des Präsidenten)

Gleiches gilt für die Vermeidung von Bauabfällen. Im Kreislaufwirtschaftsgesetz und im BauGB ist dies alles zu finden. Hier eine Änderung anzustreben, wäre vollkommen überflüssig. Deshalb bitte ich, um unnötigen Aufwand zu vermeiden, diesen Antrag abzulehnen.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Danke schön, Herr Staatssekretär. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Wir kommen zur namentlichen Abstimmung. Dieser Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 16/12946 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie empfiehlt auf Drucksache 16/15111 die Ablehnung des Gesetzentwurfs.

Die Urnen sind vorbereitet. Ich eröffne die namentliche Abstimmung. Ihnen stehen fünf Minuten zur Verfügung, meine Damen und Herren.

(Namentliche Abstimmung von 16.47 bis 16.52 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich schließe die Abstimmung. Die fünf Minuten sind abgelaufen. Ich bitte, das

Ergebnis außerhalb des Plenarsaals zu ermitteln. Ich bitte Sie, jetzt wieder die Plätze einzunehmen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen hier: Öffnungsklausel für weitergehende Schulmodelle (Drs. 16/13693) - Zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierfür eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion vereinbart. Erster Redner ist Herr Kollege Gehring.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie haben es heute schon bei den Studiengebühren erlebt. Die CSU räumt eine Position nach der anderen, ohne dies inhaltlich begründen zu können.

(Tobias Thalhammer (FDP): Deswegen gibt es ja uns!)

Zum Thema Schulpolitik hat die FDP-Fraktion ihre Position geräumt. Die CSU-Fraktion hält ihre Position aufrecht, ohne dies inhaltlich begründen zu können. Ich tue Ihnen nicht den Gefallen, in eine ideologische Diskussion über die Zukunft unseres Schulwesens einzusteigen. Stattdessen möchte ich Ihnen noch einmal unseren Gesetzentwurf nahelegen. Uns geht es darum, neue Schulmodelle vor Ort zu ermöglichen, Schulmodelle, die von den Menschen vor Ort getragen und auf den Weg gebracht werden. Das wollen wir mit einer Öffnungsklausel nach Artikel 126 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes erreichen. Wir sind für eine Politik der Ermöglichung. Wir lehnen eine Politik des Vorschreibens und des Besserwissens ab. Wir glauben, dass die Menschen vor Ort, wenn Sie per Gesetz die Möglichkeit haben, ihren Weg gehen werden. Damit könnte sich die Schule vor Ort so weiterentwickeln, wie es notwendig ist.

Wir stellen fest, dass die Bildung immer mehr an Bedeutung gewinnt. Wir stellen eine Veränderung in unserer Schullandschaft fest. Das betrifft vor allem die Übertrittsquoten. Vor zehn Jahren sind noch 30 % der bayerischen Schülerinnen und Schüler nach der vierten Klasse auf das Gymnasium gegangen. Heute sind es bereits 40 %. Immer weniger Schülerinnen und Schüler wechseln auf die Mittelschule. Wir stellen fest, dass das Schulsystem, so wie es einmal gedacht war, nicht mehr passt.

Wir stellen einen demografischen Wandel fest. Die Bevölkerungs- und Schülerzahlen gehen in manchen Regionen Bayerns stark zurück. Wir wissen alle, dass Schulstandorte gefährdet sind, wo den Schulen die Schülerinnen und Schüler ausgehen. Dabei handelt es sich fast ausnahmslos um Haupt- und Mittelschulen. Erst letzte Woche hat die Hauptschule in Lalling in Niederbayern berichtet, dass keine fünfte Klasse gebildet werden könne und der Schulstandort vor dem Aus stehe. Die Schulen vor Ort fordern, neue Schulmodelle auf den Weg bringen zu können. In der Hauptschule in Lalling geht es konkret um die Umsetzung eines M5-Zuges. Es ist fraglich, ob dieser vom Kultusministerium genehmigt wird. Außerdem ist es fraglich, ob dieses Modell dem Standort wirklich hilft. Vermutlich ist es schon zu spät, weil die Weichen für neue Schulmodelle schon früher hätten gestellt werden müssen, um die Standorte vor Ort zu erhalten. Absurderweise verfügen viele Gemeinden über wunderbar ausgebaute Schulhäuser, die jedoch nur von einem kleinen Teil der Schülerinnen und Schüler aus der Gemeinde besucht werden. Die meisten Schülerinnen und Schüler fahren oft 20 oder 30 Kilometer weit zu einer anderen weiterführenden Schule. Warum ist es nicht möglich, vor Ort ein Schulangebot mit verschiedenen Schulabschlüssen zu schaffen, das allen Schülerinnen und Schülern der Gemeinde offensteht?

Wir stehen vor großen pädagogischen Herausforderungen. Viele Eltern sowie Pädagoginnen und Pädagogen sind mit der Situation des Übertritts nach der vierten Klasse unzufrieden. Es werden andere Formen des gemeinsamen Lernens gefordert. Wenn wir uns die Entwicklung der Privatschulen in Bayern ansehen, stellen wir fest, dass bei den Grund- und Hauptschulen große Zuwächse zu verzeichnen sind. Das sind vor allem Montessori-Schulen und Waldorfschulen. Vor zehn Jahren haben 1,9 % der Kinder diese Schulen besucht, heute sind es 3,4 %. Die Hauptschulen − das sind ausnahmslos MontessoriSchulen − haben früher 2,3 % der Kinder besucht, heute sind es 5,5 %. Ähnliche Zuwachsraten gibt es bei den Waldorfschulen. Die Eltern verlassen das staatliche Schulsystem, weil sie das Übertrittsverfahren, die Aufteilung der Schülerinnen und Schüler in unterschiedliche Schularten, nicht mehr mitmachen wollen.

Deswegen schlagen wir vor, in Artikel 126 a neuen Schulmodellen den Weg zu öffnen und das vor Ort zu ermöglichen. Artikel 126 des Bayerischen Erziehungsund Unterrichtsgesetzes erlaubt schon heute Schulen der besonderen Art. Interessant ist, dass bestimmte Schulen namentlich festgeschrieben sind: Die Städtische Schulartunabhängige Orientierungsstufe München-Neuperlach, die Städtische Willy-Brandt-Ge

samtschule in München und die Staatliche Gesamtschule Hollfeld. Außerdem sind die Staatliche kooperative Gesamtschule Senefelder-Schule Treuchtlingen sowie die Wilhelm-Löhe-Gesamtschule aufgeführt. Das bedeutet, bestimmten Schulen wird dieser Status schon zugestanden. Die Nachfrage nach diesen Schulen ist sehr groß. Die Schulen sind mehrfach überbucht. Ohne Weiteres könnte eine zweite Schule dieser besonderen Art am gleichen Standort gebaut werden. Das Bayerische Erziehungsund Unterrichtsgesetz lässt nichts zu und ermöglicht keine weiteren Wege. Deswegen schlagen wir vor, mit einem neuen Artikel 126 a Schulen der besonderen Art in der Sekundarstufe I zuzulassen, wenn die Schulträger dies beantragen.

Ich sehe zwei Wege für die Schulen der besonderen Art. In Bayern, vor allem im Süden und im Großraum München, werden in vielen Stadtteilen neue Schulen gegründet. Es wurde darüber diskutiert, ob dies neue Schulmodelle wie das Jenaplan-Modell sein könnten. Dort wird jahrgangsübergreifend und selbstständig gelernt. Dies ist bislang nach dem Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz nicht möglich.

Wir haben Schulen, die sich wandeln müssen. Die Mittelschulen haben nur dann Bestandssicherheit, wenn sie ein neues Modell auf den Weg bringen können. Sie müssen alle Abschlüsse, den Hauptschulabschluss und den Mittelschulabschluss, sowie den Übergang zur gymnasialen Oberstufe anbieten. Wir wissen, dass es vor Ort Bürgermeister aller Fraktionen, vor allem der FREIEN WÄHLER und der CSU gibt, die diesen Weg gehen wollen. Wir glauben, dass es notwendig ist, diesen Weg zu ermöglichen.

Mit unserem Gesetzentwurf setzen wir auf Schulentwicklung von unten. Wir setzen darauf, dass die Kommunen in der Bildung mehr Kompetenz übernehmen können, weil sie wissen, wie die Situation vor Ort ist. Wir nehmen den mit dem schönen Wort des Kultusministers "Bildungsregion" verbundenen Gedanken ernst. Wer dieses Wort wirklich ernst nimmt, muss auch in den Regionen entscheiden lassen, wohin die Reise geht. Für diesen neuen Weg wollen wir hier werben und mit einer Öffnungsklausel geeignete Möglichkeiten schaffen. Wer eine pragmatische Weiterentwicklung unserer Schullandschaft in Bayern will, wer auf kommunale Selbstverantwortung setzt, wer auf Entwicklung von unten setzt, der muss diesem Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Danke schön, Herr Kollege Gehring. Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Kollegen Nöth. Bitte schön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der GRÜNEN, den wir am 8. November 2012 im Bildungsausschuss ausführlich beraten haben, schließt sich meines Erachtens nahtlos an den Gesetzentwurf der SPD an, den wir ebenfalls beraten und abgelehnt haben. Dabei handelte es sich um den Gesetzentwurf zur Einführung der Gemeinschaftsschule als weiterer Schulart. All diese Initiativen verfolgen letztendlich das gleiche Ziel: durch die Hintertüre, sprich: über die Öffnungsklausel letztendlich die Einheits- bzw. die Gemeinschaftsschule oder, wie es im aktuellen Gesetzentwurf heißt, die Sekundarschule einzuführen. Sie werden sich daher nicht wundern, wenn wir diese Gesetzesinitiative auch am heutigen Tage ablehnen. Denn in Bayern besteht unserer Meinung nach derzeit absolut kein Bedarf nach einer weiteren Schulart und nach weiteren Schulmodellen.